A.2.3.3 Schulguthaben

Notendurchschnitt 3.Klasse  4. Klasse 5. Klasse
M < 6 - - 7 - 8
M=6 7 - 8 8 - 9  9 - 10
6 < M <= 7 8 - 9 9 - 10 10 - 11
7 < M <= 8  9 - 10 10 - 11 11 - 12
8 < M <= 9  11 12 13 - 14
9 < M <= 10 12 13

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Für die Berechnung zählen:

  • Notendurchschnitt
  • Schulinterne Aspekte:  ± 0,1 für jeden begründeten Aspekt, darunter:
    • besonderer Einsatz für die Schulgemeinschaft,
    • Arbeitshaltung oder Schulbesuch
    • Teilnahme an Zusatzangeboten
    • regelmäßige Mitarbeit bei Schülerhilfe, Webseite Schule, andere für die Schule wichtige Tätigkeiten (mindestens 10 Stunden, Bestätigung)
  • Bildungsguthaben: +0,1 für jede anrechenbare Tätigkeit

Der Notendurchschnitt gibt die Bandbreite vor und darf keinesfalls über- oder unterschritten werden. Zum Notendurchschnitt werden für jeden anrechenbaren schulinternen Aspekt oder jedes anrechenbare Bildungsguthaben jeweils 0,1 Punkte dazu- oder abgezählt.

Ergibt die Summe von Notendurchschnitt und anrechenbaren Aspekten sowie Bildungsguthaben eine Nachkommastelle > 0,5, wird die obere Punktezahl der Bandbreite zugewiesen.

Mit Notendurchschnitt > 8 wird in der 3. und 4. Klassen die obere Punktezahl zugewiesen.

Mit Notendurchschnitt > 9 wird in der 5. Klasse die obere Punktezahl zugewiesen.

Den Schülerinnen und Schülern mit Aufholprüfung wird bei der Versetzung in die nächste Klasse in der Regel die niedrigere Punktezahl der Bandbreite zugewiesen.

Stand: 29. Oktober 2022

N.B. Für das laufende Schuljahr 2022/23 gibt es noch keine entsprechende Ministerialverordnung. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die oben abgebildete Tabelle auch für das heurige Schuljahr gültig ist.