A.3.4 Übergreifende Kompetenzen und Orientierung ("ÜKO")

Übergreifende Kompetenzen

Die sechs übergreifende Kompetenzen für lebenslanges Lernen sind:

  • Lern- und Planungskompetenz
  • Soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz
  • Kommunikations- und Kooperationskompetenz
  • Informations- Medienkompetenz
  • Vernetzets Denken und Problemlösekompetenz
  • Kulturelle Kompetenz und interkulturelle Kompetenz

Die Umsetzung geschieht durch die Wechselwirkung zwischen den verschiedenen Fachkompetenzen innerhalb eines ganzheitlichen Lernprozesses durch die kontinuierliche, altersgemäße Förderung und ist gemeinsame Aufgabe aller Unterrichtsfächer. Die von den einzelnen Fächern ausgearbeiteten Fachcurricula und das vom Lehrerkollegium erarbeitete Curriculum der übergreifenden Kompetenzen sind im Schulcurriculum veröffentlicht.

Orientierung

Die Klassenvorstände sind die ersten Ansprechpartner für Orientierung (u.a. „Orientierungstage 1. Klassen“) und Beratung, vor allem bei schulischen Fragen.  Die Koordinatoren für die Öffentlichkeitsarbeit (Tag der offenen Tür, Schulvorstellungen bei den Mittelschulen) und Schule-Arbeitswelt planen das jährliche Programm: Organisation der Tätigkeiten im Bereich der Orientierung und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation nach außen und innen, Ansprechpartner für außerschulische Einrichtungen, Verbände und Betriebe sowie Schüler/innen, Hilfestellung bei Praktika auch im Rahmen der Vermeidung von Schulabbruch. Schüler/innen und Eltern kontaktieren die Lehrpersonen über das Schulbüro oder wenden sich direkt an die Lehrpersonen.

Praktika

Für diesen Bereich gelten die hier angeführten Kriterien, für die einzelnen Fachrichtungen in Bezug auf die Zeit, Dauer, Bewertung, Dokumentation und Evaluation. Der gesetzliche Rahmen für die Tätigkeiten Schule-Arbeitswelt ist im Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 32/2017 angeführt (Gesetzesvertretendes Dekret vom 13.04.2017, Nr. 62; Landesgesetz 14/2016; Art. 7/bis, Landesgesetz 11/2010), währendem die Anpassung des Dreijahresplans im Sinne des Art. 4, Absatz 7 des LG 12/2000 erfolgt.

Die Zulassungsbestimmungen zur Staatlichen Abschlussprüfung sehen vor, dass die Schüler/innen 75% diese von der Schule vorgeschriebenen Tätigkeiten im zweiten Biennium und in der 5. Klasse ausgeführt haben bzw. bei dabei vorgesehenen Tätigkeiten anwesend waren. Diese Erfahrungen werden bei der Staatlichen Abschlussprüfung auch jeweils berücksichtigt.

Damit dies überprüft werden kann, führen die Schüler/innen ein Portfolio für die Auflistung der ausgeführten Tätigkeiten mit Datum und Dauer. Zusätzlich sammeln sie die dabei erstellten Unterlagen und Dokumente, die ihnen bei der Vorbereitung auf die Staatliche Abschlussprüfung nützlich sein können. Die Schule überprüft die Dokumentation und stellt Auszüge zu Anwesenheiten aus dem digitalen Register bereit.

Am Realgymnasium und der Technologischen Fachoberschule Meran sind folgende Tätigkeiten vorgesehen, um die Orientierung der Schüler/innen und die Eingliederung in die Berufswelt zu erleichtern:

  • Betriebspraktika während des Unterrichts
  • Betriebspraktika in der unterrichtsfreien Zeit
  • Projekte in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Verbänden, Experten von der Arbeitswelt, Institutionen
  • Betriebsbesichtigungen
  • Vor- und Nachbereitung der Praktika
  • Orientierungsangebote (z.B. Rendezvous mit dem Traumberuf), Bewerbungstraining, Rhethorikprojekt

Sommertätigkeiten in fachrichtungsspezifischen Bereichen nach folgenden Kriterien der Schule für die Anerkennung von außerschulischen Erfahrungen: Sommertätigkeiten in Berufsfeldern, die der besuchten Fachrichtung entsprechen, werden in einem Ausmaß von bis zu maximal 50 Stunden anerkannt. Die Vor- und Nachbearbeitung erfolgt mit den Tutoren der Schule. Die Dokumentation enthält Angaben zu Ort, Zeit und Art der ausgeführten Tätigkeiten und ist mit der Unterschrift einer verantwortlichen Person des Betriebs - ein entsprechendes Formular wird von der Schule zur Verfügung gestellt - versehen. Tätigkeiten im elterlichen Betrieb werden nicht anerkannt.

Schüler/innen im Zweitsprachjahr nehmen an den entsprechenden Tätigkeiten der Gastschule teil – dies ersetzt die für den Bereich Schule-Arbeitswelt vorgesehenen Tätigkeiten an der Schule Realgymnasium und technologische Fachoberschule Meran. Für die Schüler/innen im Auslandsjahr gilt das Auslandsjahr als Tätigkeit im Bereich Schule-Arbeitswelt.

Die Schüler/innen müssen mindestens 75 % der insgesamt festgelegten Tätigkeiten im zweiten Biennium und in der 5. Klasse durchführen.

Zweitsprachjahr / Auslandsjahr

Die Schule unterstützt Schüler/innen, die ein Zweitsprach- bzw. Auslandsjahr machen möchten.

Science Night

Die Science Night, bei der Referenten eingeladen werden, die über einen Schwerpunkt ihrer Forschung vortragen, wird jährlich veranstaltet. Folgende Regelungen sind dabei zu berücksichtigen:

  • Das Angebot richtet sich an das 2. Biennium und die Abschlussklasse des Realgymnasiums und der Technologischen Fachoberschule.
  • Die Veranstaltung findet am späteren Nachmittag ungefähr zwischen 17:00 und 18:30 Uhr statt.
  • Die teilnehmenden Schüler/innen sind vom Nachmittagsunterricht befreit.
  • Die Lehrperson, die normalerweise die erste Stunde des Nachmittagsunterrichts hält, ist für den Appell verantwortlich.
  • Die Schüler/innen sitzen aus Aufsichtsgründen im Saal in der Nähe der Lehrperson.
  • Die inhaltliche Vorbereitung erfolgt durch Fachlehrpersonen im Unterricht.