A.4.2.13 Baulabor

  1. Das Baulabor darf nur unter Aufsicht der Fachlehrperson oder mit einer Sondergenehmigung des Direktors bzw. der Fachlehrperson betreten werden.
  2. Essen und Trinken ist grundsätzlich nicht erlaubt.
  3. Alle Schüler/innen haben sich im Baulabor diszipliniert zu verhalten.
  4. Anordnungen der Lehrpersonen sind unbedingt einzuhalten und zu befolgen. Geräte, Maschinen, Chemikalien und Baustoffe werden ohne Erlaubnis oder Anordnung des Fachlehrers nicht berührt.
  5. Auf Anweisung sind Schutzbrille und/oder Handschuhe zu tragen.
  6. Schutzvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen sind zu beachten und dürfen nicht entfernt oder beschädigt werden. Die Schutzklappen an den Maschinen und Geräten müssen bei Verwendung immer geschlossen werden.
  7. Beschädigungen oder technische Mängel an Geräten und Maschinen sind sofort der zuständigen Lehrperson zu melden.
  8. Die Maschinen und Geräte sind ordnungsgemäß und laut Anweisung der Lehrperson zu bedienen. Leichtsinniges und unverantwortliches Arbeiten können Verletzungen hervorrufen und sind deshalb untersagt.
  9. Es dürfen keine Lasten gehoben werden, welche 25 kg pro Schüler überschreiten.
  10. Entstandene Abfallprodukte (Späne, Kunststoff, Metalle, ausgehärtete Bindemittel usw.) sind zu trennen und werden von der zuständigen Lehrperson ordnungsgemäß entsorgt.
  11. Bei Ausbruch eines Notstandes (Brand oder sonstiger Unfall) haben sich die Schüler ruhig zu verhalten und die Anweisungen der Lehrpersonen zu befolgen.
  12. Jeder Schüler, der durch sicherheitswidriges Verhalten sich selbst oder seine Mitschüler gefährdet, Körper oder Sachschäden verursacht, hat mit disziplinären Maßnahmen zu rechnen.