2.3.2 Bildungsguthaben ("crediti formativi")

Folgende Tätigkeiten werden als Bildungsguthaben ("crediti formativi") anerkannt; dabei müssen die Tätigkeiten im Zeitraum von Juni des vorhergehenden Jahres bis Mai des laufenden Jahres durchgeführt worden sein.

Art der Tätigkeit

Anforderung

Bestätigungen

Kurse (Sprachen oder Anderes) an öffentlich anerkannten Institutionen

 

Kursbestätigung

sportliche Leistungen

Platzierungen bei Landes-, Regional- oder Italienmeisterschaften

Bestätigung oder Diplom

Mitglied im Vorstand oder Inhaber/ in einer aktiven Rolle eines Vereins (Kassier/in, Gruppenleiter/in, Trainer/in, musikalische/r Leiter/in, … )

 

Bestätigung

künstlerische Leistung, Sommerakademie, Musikkurse, Konservatorium oder Ähnliches

 

Bestätigung oder Teilnahmeerklärung

Berufserfahrung mit Bezug auf unseren Schultyp

1 Monat

Bestätigung des Arbeitgebers mit genauer Angabe der Tätigkeit

Chemie-, Sprachen-, Mathematikolympiade oder vergleichbare Wettbewerbe

 

Bestätigung

Zweisprachigkeitsprüfung B oder A, CAE, FCE  internationale Zertifikate Englisch, ECDL-Computer-Fürerschein (gilt auch rückwirkend)

 

Bestätigung

regelmäßige Mitarbeit als freiwillige Helfer/innen bei Sozialdiensten

 

Bestätigung

Bestätigungen können bis Ende Mai des laufenden Schuljahres bei den Klassenvorständen eingereicht werden.