A.2.1.6 Kriterien für die Begabungs- und individuelle Bildungsförderung

Begabungs- und Bildungsförderung

Begabungs- und Bildungsförderung umfasst Fördermaßnahmen sowohl innerhalb der regulären Unterrichtszeit als auch außerhalb. Im Zuge dieser Fördermaßnahmen kommen innere und äußere Differenzierung zur Anwendung. Im Sinne einer dynamischen Schulentwicklung wird diese Förderung von der gesamten Schulgemeinschaft umgesetzt, nicht nur in einzelnen Klassen und von einigen wenigen Lehrpersonen. Die Verstärkung von Teamarbeit innerhalb des Lehrkörpers sind dabei wichtige Faktoren wie auch die Zusammenarbeit mit externen Experten und Körperschaften. Die Förderangebote richten sich an alle Schüler/innen, sind vielfältig und breit gestreut und umfassen die verschiedenen Begabungen, Interessen und Lernstile. Die Angebote beinhalten individualisierende Förderung in homogenen wie heterogenen Kleingruppen und individuelle Einzelangebote. Finanzierung Bei der Zusatzfinanzierung im Rahmen des funktionalen Plansolls wird dieser Bereich besonders berücksichtigt. Um entsprechende Mittel wird regelmäßig angesucht.

Wahlbereich

Schüler/innen haben das Recht, Wahlangebote in Anspruch zu nehmen. Der Wahlbereich trägt ihren Interessen, Neigungen und Bedürfnissen Rechnung, ergänzt die verpflichtende Unterrichtszeit und ist konzeptuell im Schulprogramm verankert. Laut RRL kann "das Wahlfach technisch-praktische Arbeiten vertiefen oder andere Angebote vorsehen". Die Angebote werden von den Lehrpersonen oder in Absprache mit ihnen durchgeführt. Bei einer Zusammenarbeit mit anderen schulischen oder außerschulischen Einrichtungen erstellt die Schule im Schulprogramm dafür eigene Kriterien. Die Teilnahme an den Angeboten ist unentgeltlich, abgesehen von Fahrtspesen, Eintritten und Verbrauchsmaterial. Nach erfolgter Einschreibung ist die Teilnahme an den Angeboten für die Schüler/innen verpflichtend und unterliegt als Teil des persönlichen Stundenplans der Bewertung.

Kriterien für die Auswahl der Lernangebote

Die Auswahl der Lernangebote im Wahlbereich orientiert sich an den Rahmenrichtlinien, abgestimmt auf das Leitbild der Schule. Im 1. Biennium werden Lernangebote praktischtechnischer Natur, die orientierenden Charakter haben bevorzugt, außerdem Lernangebote im sprachlichen Bereich und notwendige Aufholkurse. Im 2. Biennium und in der 5. Klasse werden vor allem offene Lernwerkstätten, offenes Labor und spezifische Förderkurse für die Teilnahme an Olympiaden und Wettbewerben sowie für den Erwerb von Sprachdiplomen ausgewählt.

Die Rahmenrichtlinien sagen zudem: Innovative Vorhaben ...

  • im sprachlichen Bereich beziehen alle Fächer mit ihrem spezifischen Beitrag zur Sprachförderung ein und nutzen fächerübergreifende Angebote und den Wahlbereich zum gezielten Sprachunterricht.
  • im wissenschaftlich-technologischen Bereich nutzen fächerübergreifende Angebote und den Wahlbereich und setzen auf die enge Zusammenarbeit der Lehrpersonen aller naturwissenschaftlichen und technischen Fächer.
  • sind für das Schulcurriculum allgemein gültig.

​Dabei wird auch Bezug genommen zur

  • politischen Bildung,
  • Gesundheitsförderung,
  • Verkehrs- und Mobilitätsbildung,
  • Umweltbildung,
  • Berufs- und Studienorientierung.