A.4.2.16 Räumungsordnung

  1. Fluchtwege: Von allen Räumen gelangt man über den Haupteingang oder die Notausgänge ins Freie. Für eine optimale Verteilung der Personen ist auf dem Räumungsplan der Fluchtweg durch Pfeile gekennzeichnet.
  2. Sammelplatz: Als Sammelplatz dient die Grünfläche nord-westlich des Schulgebäudes, vor den Fenstern der Büros.
  3. Festlegung der Zuständigkeiten:
    • Räumungsanordnung: Die Anordnung zum Räumen erfolgt durch den Direktor oder seinen Stellvertreter. Bei Abwesenheit des Direktors oder seines Stellvertreters kann die Räumung im Notfall von jedermann angeordnet werden.
    • Aufgaben der Lehrpersonen: Die Lehrpersonen sind für die jeweilige Klasse verantwortlich und haben die Räumung zu koordinieren.
  4. Alarm: Im Falle von Räumung erfolgt ein Alarmzeichen!
  5. Ablauf der Räumung: Im Brandfall darf der Aufzug nicht benützt werden!
    Mehrere vom Direktor beauftragte Personen kontrollieren alle Räume auf vollständige Räumung.
    Wenn Fluchtwege unpassierbar (Starke Verrauchung, Feuer, zerstörter Fluchtweg usw.):
    • im Klassenraum bleiben
    • Türschlitze mit nassen Tüchern abdichten
    • sich am Fenster bemerkbar machen
    • nie aus dem Fenster springen!

    Der abgedichtete Raum bietet lange Schutz und die Feuerwehr holt euch raus!

    Aufgaben der Lehrpersonen 

    • koordinieren und überwachen die Räumung, stellen die Vollzähligkeit der Schüler/innen fest und geben Anweisungen zur Räumung;
    • verlassen mit ihrer Klasse das Schulgebäude, nehmen das Klassenbuch, die Evakuierungsliste und wenn möglich den Fluchtplan mit, schließen die Räume und begeben sich zum Sammelplatz;
    • sie stellen die Vollzähligkeit der Schüler/innen anhand der Listen im Klassenbuch fest;
    • erstatten der Einsatzleitung Meldung.

    Aufgaben der Schüler/innen

    • unterbrechen jede Tätigkeit; 
    • befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte;
    • verlassen zügig das Gebäude;
    • stellen sich klassenweise am Sammelplatz auf;
    • befolgen weitere Anweisungen.

  6. Information und Probealarm:Über die vorliegende Räumungsordnung und das Verhalten im Brandfall werden am Beginn des Schuljahres das gesamte Schulpersonal und die Schüler/innen informiert.