Dreijahresplan

Vorwort des Direktors

 

Vorwort des Direktors

zum Dreijahresplan der Schule

 

 

 

 

 

Die Schule RG/TFO Meran befindet sich nach dem ersten Dreijahreszyklus in diesem Schuljahr im dritten Jahr des Dreijahresplans 2020/21 – 2022/23.

Die Koordinatoren für das Schulprogramm haben in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen im Rahmen der Vorgaben des Schulamts die Struktur und die Inhalte der drei Teile weiter ausgearbeitet. Im Teil A sind die Leitgedanken, Leitlinien und alles Grundlegende zu unserer Bildungsarbeit als Oberschule festgelegt. Im Teil B sind die mehrjährigen Maßnahmen zu finden, die Kriterien und zusätzlichen Überlegungen zur Bildungs- und Erziehungsarbeit, aber auch zu den dazu nötigen Ressourcen. Im Teil C schließlich ist das Jahrestätigkeitsprogramm ersichtlich, von den unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten bis hin zu den Schwerpunkten und Details der jährlich beschlossenen Aktivitäten.

Die Planungssicherheit für drei Jahre auch in Bezug auf die finanziellen Ressourcen ist eine wichtige Voraussetzung für systematische, professionelle Bildungsarbeit. Begleitet wird diese Planungsarbeit von der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Umstellung auf die doppelte Buchhaltung mit dreijährigen Budgets.

Das Dreijahresprogramm ist kein in Stein gemeißeltes Dokument, es muss kontinuierlich an neue Anforderungen angepasst werden. Bereits sind neue Anpassungen eingebaut worden, die sich aus der Erfahrung in Vergangenheit ergeben haben.

Ich wünsche der Schulgemeinschaft gutes gemeinsames Arbeiten und viel Lehr- und Lernerfolg mit der Umsetzung des Dreijahresplans.

Alois Heinrich Weis

Direktor

A.Teil A: Identität und Leitbild

Teil A enthält das Leitbild und Aussagen zum Profil der Schule. Er beinhaltet verschiedene Konzepte der Schule, beschreibt Schwerpunkte und Fachrichtungen und den Schulstandort an sich.

Auch das Schulcurriculum und verschiedene Regelungen, die die Schule im Rahmen ihrer autonomen Spielräume definiert, sind in diesem Abschnitt enthalten.

Das langfristige Qualitätskonzept der Schule wird ebenfalls in diesem Bereich beschrieben. 

A.1. Leitbild Realgymnasium und Technologische Fachoberschule

 

    A.1.1 Namengeber der Schule: Albert Einstein, Oskar von Miller

    Albert Einstein (1879-1955) gilt als einer der bedeutendsten theoretischen Physiker der Wissenschaftsgeschichte und weltweit als bekanntester Wissenschaftler der Neuzeit. Seine Forschungen zur Struktur von Materie, Raum und Zeit sowie zum Wesen der Gravitation veränderten maßgeblich das zuvor geltende Newton'sche Weltbild. Einsteins Hauptwerk, die Relativitätstheorie, machte ihn weltberühmt. Auch zur Quantenphysik leistete er wesentliche Beiträge. Er gilt als Inbegriff des Forschers und Genies. Er nutzte seine außerordentliche Bekanntheit auch außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachwelt bei seinem Einsatz für Völkerverständigung und Frieden.

    Oskar von Miller (1855-1934) war ein deutscher Bauingenieur und wurde als Elektrotechniker und Wasserkraftpionier bekannt. 1903 erfüllte er sich seinen Traum eines naturwissenschaftlich und technisch ausgerichteten Museums: das Deutsche Museum in München. Er hatte jahrelang dafür geworben und seine Bekanntheit und seine weitgefächerten Kontakte genutzt. Berühmte Wissenschaftler und Unternehmer wie Max Planck, Hugo Junkers, Wilhelm Conrad Röntgen und Emil Rathenau berieten ihn beim Aufbau der Abteilungen. Fast das gesamte Baumaterial wurde, dank seines Engagements, gestiftet.

     

    A.1.2 Grundlegende Gedanken

    Wissen schafft Weltbezug - Gemeinschaft braucht Sprache - Praxis beweist Theorie

    1. Wir verstehen uns als partnerschaftliche Schulgemeinschaft, die in gegenseitiger Achtung und gemeinsamer Verantwortlichkeit an der Gestaltung von Schule arbeitet.
    2. Lernen ist ein individueller, aktiver und ganzheitlicher Prozess, der auf Kompetenzzuwachs ausgerichtet ist. Kompetenzen entwickeln sich im Zusammenspiel von Kenntnissen, Fertigkeiten, Haltungen und Einstellungen. Wir streben eine ganzheitliche Bildung der jugendlichen Erwachsenen an, die die Entwicklung der übergreifenden Kompetenzen für lebenslanges Lernen, der Selbst- und Sozialkompetenz sowie der Fachkompetenzen zum Ziel hat.
    3. Die Ausgewogenheit zwischen wissenschaftlicher, technisch-praktischer und sprachlicher Ausbildung ist ein Anliegen an unserer Schule.
    4. Wir stellen uns den neuen Herausforderungen durch ständige Weiterbildung. Vielfältige Lehr- und Lernformen sowie projekt- und praxisorientierte Unterrichtsmethoden sind Ausdruck für unsere Flexibilität und Freude am Experimentieren. Lehren bedeutet für uns, auch individuelle Lernwege zu ermöglichen und den Lernprozess beratend zu begleiten.
    5. Auf fächerverbindendes und -übergreifendes Lernen legen wir Wert. Erfahrungen und Kenntnisse, die Schüler/innen außerhalb der Schule sammeln, bereichern den Unterricht. Außerschulische Lernorte zu nutzen und Bezüge zur Lebenswirklichkeit herzustellen, sind uns ein großes Anliegen. Inhalte und Themen werden im Kontext ihrer realen gesellschaftlichen und kulturellen Präsenz anhand exemplarischer Problemstellungen verdeutlicht und bearbeitet.
    6. Wir fördern, im Rahmen eines zusammenwachsenden Europas, Vielseitigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Kritikfähigkeit als tragende Elemente für die Auseinandersetzung mit unserer Umwelt und für selbstverantwortliches Denken und Handeln.

    A.1.3 Säulen der Bildungsarbeit

    A.1.3.1 Inklusive Schule

    Miteinander erfolgreich lernen

    Die Schüler/innen, die sich anstrengen und lernen, erreichen das Klassenziel. Die Schulgemeinschaft setzt auf Zusammenarbeit, unterstützt und begleitet die Lernenden, damit sie dieses Ziel erreichen.

    Inklusive Kultur - inklusives Schulklima

    An der Schule wird an den entsprechenden Grundsätzen weiter gearbeitet. Es sollen diese verstärkt von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft wahr genommen werden.

    Inklusive Strukturen

    An der Schule werden weitere Initiativen ergriffen und Strukturen geschaffen, um die didaktische Kontinuität zu erhöhen, neue Lehrpersonen, Mitarbeiter/innen und Schüler/innen einzuführen und zu begleiten und Lernen in der Vielfalt zu fördern.

    Inklusive Bildungsarbeit

    Die Bildungsarbeit an unserer Schule wird seit dem Schuljahr 2013/14 nach dem Konzept der ‘Inklusiven Bildungsarbeit’ ausgerichtet und es gibt eine Arbeitsgruppe Inklusion. Die ‚Inklusive Bildungsarbeit’ umfasst die Grundsätze und Maßnahmen nach Landesgesetz 11/2010, den Beschluss der Landesregierung 1798 vom 3.12.2012 zu den ‚Förder- und Aufholmaßnahmen’ und dem Gesetz 170/2012 sowie dem Ministerialrundschreiben Nr. 8 vom März 2013. Es sollen alle lernwilligen Schüler/innen ihr angestrebtes Bildungsziel erreichen können. In diesem Bereich wären neben den Ressourcen für Unterstützung und Begleitung auch Ressourcen für Unterrichtsentwicklung, für Methodik und Didaktik in heterogenen Gruppen, für Individualisierung und Personalisierung unbedingt notwendig.

    In die Arbeitsgruppe Inklusion sollen in Zukunft auch die Klassenvorstände, Vertreter/innen der Fachgruppen, die Schüler/innen und Eltern eingebunden werden. Weiters wird angestrebt, den Index-Prozess von einem externen Pädagogik-Experten begleiten zu lassen. Das Konzept muss deshalb auch dahingehend noch erweitert und weiterentwickelt werden. Ab Schuljahr 2015/16 ist das Konzept nach den Prinzipien im ‚Index für Inklusion in der Praxis’ ausgerichtet.

    Qualitätssicherung

    Die im Konzept für inklusive Bildungsarbeit angeführten Ziele und Maßnahmen werden zur Qualitätssicherung evaluiert, damit die Nachhaltigkeit gewährleistet wird. Als Referenzrahmen für die Qualitätssicherung dient der Index für Inklusion in der Praxis mit den darin angeführten Indikatoren. Es werden unterschiedliche Instrumente zur Datenerhebung eingesetzt.

    Standortbestimmung

    Das Konzept ‚Inklusive Bildungsarbeit’ und damit auch der Index-Prozess wurden im Schuljahr 2013/14 begonnen und im damaligen Schulprogramm verankert. An der Schule wurden Prioritäten gesetzt, Maßnahmen geplant und umgesetzt, der Index-Prozess wurde reflektiert und die Situation an der Schule beleuchtet. Dieses Konzept wird nun erweitert und ergänzt zur Weiterentwicklung der inklusiven Kultur und Praxis an der Schule. Der Index-Prozess wird spiralförmig fortgesetzt.

    A.1.3.2 Lehren und Lernen im digitalen Raum

    Die Entwicklung in der Schul- und Arbeitswelt, an den Universitäten und Hochschuleinrichtungen sowie die Entwicklung der Technologie, der technischen Geräte und der Vernetzungstechnik sind schneller und schneller. Sie zwingen die Oberschule auf der einen Seite, sie erlauben es aber auf der anderen Seite auch vor allem der Oberschule, die Chancen dieser Entwicklungen aufzugreifen und zu nutzen, um die Effizienz des Lehrens und Lernens zu steigern, die Professionalität der Lehrpersonen zu erweitern sowie spezifische Schlüsselkompetenzen der Schüler/innen zu fördern, wie dies in den Rahmenrichtlinien vorgesehen ist.

    Teilnehmende Partner: Partner an diesem Projekt sind die Lehrpersonen, die Schüler/innen sowie die Eltern und Erziehungsberechtigten; Unterstützung wird gesucht im Schulamt und in den Pädagogischen Beratungszentren sowie außerhalb der Schule in den Betrieben, Banken und Verbänden. Weiters ist eine Schulpartnerschaft in Vorbereitung, die Unterrichts-entwicklung als Teilziel der Zusammenarbeit aufweist.

    Zielsetzung

    Zweck der Unterrichtsentwicklung ist die Ausrichtung des Unterrichts auf die bestmögliche Nutzung von Entwicklungen der Technologie und der globalen Vernetzung mit dem Internet. Diese angestrebte Ausrichtung ermöglicht die heute notwendige Personalisierung und Individualisierung des Unterrichts, Diversifizierung und eine effiziente inklusive Bildungsarbeit. Gleichzeitig wird das Lehren und Lernen effizient gestaltet durch die Nutzung von Plattformen, online Recherchen und anderem.
    Damit wird den besonderen Bedürfnissen von Mitgliedern der Schulgemeinschaft mit Migration und klinischem Befund besser entsprochen und dem Schulabbruch vorgebeugt.
    Voraussetzung für die Durchführung des Zielvorhabens ist einmal die Sicherstellung der Vernetzungstechnik. Eine große Herausforderung ist aber auch das Ziel, dass möglichst viele Lehrpersonen ihren Unterricht auf das Lehren und Lernen im digitalen Raum ausrichten und kompetenzorientiert gestalten. Dies erfordert eine durchgehende Begleitung und Betreuung der Lehrpersonen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und Lernenden.

    A.1.3.3 Förderung der Mehrsprachigkeit

    Die Förderung der Mehrsprachigkeit erfolgt im Rahmen des Landesgesetzes zur Oberschulreform, Nr. 11/2010 und des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1034 vom 8.7.2013. Die Förderung der Mehrsprachigkeit ist ein gemeinsames Anliegen der Schulgemeinschaft und bindet alle Fachgruppen ein, mit der Zielsetzung auf die Ausgewogenheit zwischen wissenschaftlicher, technisch-praktischer und sprachlicher Ausbildung zu achten.

    Immer mehr Menschen können neben ihrer Muttersprache eine zweite Sprache gut sprechen. Die Arbeitswelt verlangt Mehrsprachigkeit. Die Schüler/innen bewegen sich in einer globalen Welt, in der Mehrsprachigkeit Türen öffnet. Auch die Schule soll deshalb zu einem Ort der Mehrsprachigkeit werden.

    Die Sprachkenntnisse von Lehrpersonen der eigenen Schule werden in den curricularen Fächern, aber auch in Wahlfächern und Zusatzangeboten sowie in den fächerübergreifenden Lernangeboten eingesetzt. Weiters werden Projekte innerhalb der Schule und mit anderen Schulen durchgeführt. So etwa mit der italienischen Oberschule Gandhi im Rahmen von Lehreraustauschprogrammen. Eine eigene Vereinbarung zwischen den Meraner Oberschulen regelt die überschulischen Tätigkeiten zum Erlernen der Zweitsprache. Regelmäßige Treffen fördern die Zusammenarbeit zwischen den Schulen sowie einen verstärkten Lehreraustausch zwischen der deutschen und italienischen Schule. Daneben werden Projekte gefördert, die interkulturelle Beziehungen und Kenntnisse verstärken oder innovative Methoden im Sprachenunterricht betreffen.

    An der Schule werden Initiativen zur Förderung der Mehrsprachigkeit gefördert und Lehrpersonen angehalten, Teile ihres Unterrichts in einer Fremdsprache abzuwickeln. Lehrpersonen mit CLIL Ausbildung werden ersucht, ein Semester ihres Fachunterrichts in der Fremdsprache abzuwickeln.

    Schüler/innen werden nicht nur auf den Erwerb von Sprachzertifikaten vorbereitet, die bei der Zuweisung des Schul- und Bildungsguthabens berücksichtigt werden, sondern auch ermutigt, die vierte Klasse im Ausland (Auslandsjahr) oder an einer italienischen Oberschule (Zweitsprachjahr im Inland) zu besuchen.

    Um den Spracherwerb zu fördern enthalten die Bewertungskriterien auch in Nicht-Sprachfächern einen starken Bezug auf Sprachkompetenzen, vor allem auf die Fachsprache.

    Der inklusive Bildungsprozess bietet Wahlmöglichkeiten und Angebote, Flexibilität in der zeitlichen Strukturierung, fächerübergreifende und -verbindende Lernangebote, Lernberatung und Maßnahmen der Individualisierung und Personalisierung an. Hauptaugenmerk liegt auf der Wertschätzung der Vielfalt und der Ausschöpfung des Potenzials von unterschiedlichen Lernumgebungen.

    Besondere Bildungsbedürfnisse für Mitglieder der Schulgemeinschaft mit Beeinträchtigungen und Lernschwierigkeiten oder mit Migrationshintergrund werden im Unterricht und bei der Bewertung durch den IBP, den individuellen Bildungsplan berücksichtigt. Für Schüler/innen mit Migrationshintergrund werden die Angebote des Sprachenzentrums in Anspruch genommen.

    Die Anschaffung von Büchern, Medien und Lerninstrumenten in der Bibliothek berücksichtigt das mehrsprachige Lernen. Das Bibliothekscurriculum, welches Kompetenzen und Fähigkeiten beschreibt, wird in Kooperation mit den Sprachlehrpersonen erarbeitet und im Sinne einer gemeinsamen Didaktik verfolgt.

    Das Sprachbewusstsein der Schüler/innen wird täglich durch neue Impulse (Einsatz von neuen Technologien, Methodenvielfalt) gefördert, und die gemeinsame sprachliche Basis von L1 (Muttersprache), L2 (Zweitsprache) und L3 (Fremdsprache) aktiviert.

    Die Mehrarbeit an Planung und Forschung auf Seiten der Lehrpersonen wird bei der jährlichen Planung des funktionalen Plansolls berücksichtigt.

    Die Projekte und Tätigkeiten zur Förderung der Mehrsprachigkeit werden zur Qualitätssicherung evaluiert, z.B. durch Berichte, Rückmeldungen, Dokumentation, Akzeptanz der Lernangebote, Erfolg bei Prüfungen und Wettbewerben.

    (Beschluss im Plenum am 12.11.2014; Beschluss im Schulrat am 11.12.2014; ergänzt im Lehrerkollegium am 16.03.2016)

    A.1.3.4 Nachhaltigkeit

    Die Nachhaltigkeit liegt uns sehr am Herzen und die Schule ergreift verschiedene Initiativen.

    1. Wir verbannen Plastikflaschen aus den Automaten unserer Schule und ersetzen sie durch Glasflaschen.
    2. Wir führen die Mülltrennung mit Hilfe neuer Papierbehälter, die von den Stadtwerken Meran zur Verfügung gestellt werden, konsequenter durch.
    3. Wir ermöglichen es, am Kaffeeautomaten eine eigene Tasse zu verwenden.
    4. Wir reduzieren die an der Schule gemachten Kopien deutlich, weshalb das Kopierkontingent, das jedem zur Verfügung steht, gesenkt wird.

    A.2. Bildungsangebot

    A.2.1 Realgymnasium

    A.2.1.1 Grundsätzliches Profil

    Unser Unterricht dient der Vermittlung von Grundlagenkenntnissen und Arbeitsmethoden, wobei der aktuelle Stand der Fachwissenschaften und der Technik berücksichtigt wird. Angestrebt wird eine Vielseitigkeit der Angebote und Bildungsinhalte. Dabei versuchen wir die Fächergrenzen zu überwinden und den Schüler/innen den Weg zu vernetztem Denken zu erleichtern. Durch soziale Formen des Lernens bieten wir den Lernenden Gelegenheit, Teamfähigkeit zu entwickeln und Verantwortung für ein gemeinsames Ziel zu übernehmen. Theorie und Praxis, Abstraktion und Anschauung, Belehrung und forschendes sowie praktisches Lernen sind in ihrer Wechselwirkung gleichrangige Ausgangspunkte. Im Sinne einer schülerzentrierten Didaktik erproben wir neue Unterrichtsformen (z.B. Projektunterricht, Methodentraining) und im Besonderen den Umgang mit den Neuen Medien. Die curriculare Planung ist neben den Lehrplänen tragendes Grundgerüst für den Aufbau von Kompetenzen. Sie verhindert, dass Inhalte nicht behandelt werden. Sie gewährleistet, dass alle Schüler die gleichen Bildungsangebote erhalten um die übergreifenden Kompetenzen sowie die vorgesehenen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erlangen.

    Informationstechnische Grundlagenbildung

    Im Rahmen der Autonomie der Schulen hat das Kollegium beschlossen die informationstechnischen Bildung in das ‚Fächerübergreifende Lernangebot (FÜ)’ aufzunehmen. Im Biennium werden Grundlagen der Computerbenutzung, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation, Kommunikation, Umgang mit digitalem Bildmaterial erlernt. In den 3. und 4. Klassen ist der Informatikunterricht intergrativer Bestandteil des Mathematikunterrichts.

    Berufsaussichten

    Das Realgymnasium zählt zu den allgemeinbildenden Oberschulen und will daher eine solide Basis an Wissen und Fertigkeiten vermitteln, mit deren Hilfe nach der Oberschule viele Wege und Türen offen stehen. Ein Blick auf den beruflichen Werdegang einiger unserer Abgänger/innen zeigt die Vielfalt der Tätigkeitsfelder: Informatiker, Krankenschwester, Architekt, Biologin, Röntgentechniker, Unfallchirurg, Medizinisch-technische Assistentin, Management-Trainer, Arzt. Um die Abgänger/innen auf die Zeit nach der Abschlussprüfung vorzubereiten, regen wir die Schüler/innen im Rahmen unserer Beratung (ZIB) an, sich frühzeitig über ihre Zukunft Gedanken zu machen.
    Folgende Tätigkeiten und Veranstaltungen sollen ihnen dabei helfen eine eigenständige und wohlüberlegte Entscheidung über ihren weiteren Werdegang zu treffen:

    • Sich mit den eigenen Interessen und Fähigkeiten auseinandersetzen

    • Informationsquellen zu Studien-  und Berufsmöglichkeiten nutzen

    • Betriebserkundungen durchführen

    • Mit Universitätsstudent/innen über den Studienalltag reden

    Digitales Lehren und Lernen

    Seit dem Schuljahr 2015/16 sind zwei wesentlichen Entwicklungen, die eng miteinander verbunden sind in unseren Schulalltag eingezogen: Der Gedanke der inklusiven Schule und das Lehren und Lernen im digitalen Raum. Die Lehrpersonen und die Schüler/innen machen sich gemeinsam auf den Weg. Sie nutzen die Vorteile der ‚digitalen Welt‘ für das Lernen und binden alle, auch die übrigen Mitglieder der Schulgemeinschaft ein.

    Bildungsprofil der Abgänger/innen

    Die Gymnasien bieten eine breite Allgemeinbildung und die kulturellen und methodischen Voraussetzungen zum vertieften Verständnis der Gegenwart, damit sie sich in rationaler, kreativer, planender und kritisch-reflexiver Haltung den Entwicklungen und Herausforderungen der modernen Welt stellen können. Die Gymnasien ermöglichen den Erwerb allgemeiner und spezifischer Kenntnisse und Kompetenzen, die zum akademischen Studium und zur Gestaltung der beruflichen Laufbahn befähigen. Sie zielen in besonderer Weise auf das Verständnis der Entwicklung der europäischen Kulturen und der Wissenschaften und befähigen die Schülerinnen und Schüler dadurch zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Realität.

    Am Ende der Oberschule können die jungen Erwachsenen ihre eigenen Stärken und Schwächen einschätzen, die Anforderungen des täglichen Lebens auf der Grundlage eines tragfähigen Wertesystems bewältigen und die Folgen von Handlungen einschätzen sowie verantwortlich eigene Entscheidungen treffen. Sie sind in der Lage, aktiv am sozialen und kulturellen Leben auf regionaler und globaler Ebene teilzunehmen und auf Veränderungen angemessen zu reagieren. Insbesondere tragen alle Lehrpersonen dazu bei, dass die Schüler/innen bis zum Ende der Oberschule in Anlehnung an die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates folgende übergreifende Kompetenzen mit den entsprechenden Fertigkeiten, Haltungen und Kenntnissen als Grundlage für ein lebensbegleitendes Lernen und für eine erfolgreiche Lebensgestaltung erwerben können. Dies geschieht innerhalb eines ganzheitlichen Lernprozesses durch die kontinuierliche, altersgemäße Förderung und in der Wechselwirkung zwischen den verschiedenen Fachkompetenzen und ist gemeinsame Aufgabe aller Unterrichtsfächer.

    Realgymnasium

    Das Realgymnasium legt den Schwerpunkt auf die Auseinandersetzung mit der Mathematik und den Naturwissenschaften, ihren Erkenntnissen und deren technologischen Anwendungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der humanistischen Kultur und Tradition. Es befähigt die Schüler/innen komplexe Wirkungszusammenhänge zu erfassen, darzustellen und deren individuelle und gesellschaftliche Auswirkungen zu reflektieren. Nach Abschluss des Realgymnasiums sind die Schüler/innen in der Lage, mit Hilfe von mathematisch-wissenschaftlichen Methoden, die sie umgebende Realität zu beschreiben, zu analysieren und zu deuten. Sie können fachlich begründet und folgerichtig argumentieren und komplexe Sachverhalte interpretieren. Im Rahmen des Schwerpunkts „Angewandte Naturwissenschaften“ erwerben die Schüler/innen spezifische Kompetenzen im Bereich der experimentellen Methoden der Naturwissenschaften sowie deren Anwendungen.

    Hinweise und Gliederung

    Die im Bildungsprofil der Schülerinnen und Schüler am Ende der Oberschule angeführten übergreifenden Kompetenzen und die in der Folge in den einzelnen Fächern angegebenen Kompetenzen Fertigkeiten und Kenntnisse sind verbindliche Grundlage für die curriculare Planung. Die Angaben zu den Kompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnissen weisen bewusst keine methodischen Hinweise, keine Umsetzungsvorschläge und keine Beispiele auf, um die didaktische und organisatorische Autonomie der einzelnen Schule und die Lehrfreiheit der Lehrpersonen nicht einzuschränken.

    A.2.1.2 Stufenübergreifende curriculare Planung

    1. Klasse: Lernen lernen

    Die Schüler/innen bekommen die Möglichkeit effiziente Lerntechniken kennen zu lernen und zu erproben. Sie lernen ihr eigenes Verhalten und ihren Lernfortschritt kritisch einzuschätzen und zu reflektieren. Die Schüler/innen werden darin unterstützt, sich in einer neuen Lernumgebung zurechtzufinden und durch respektvollem Umgang mit Personen und Dingen Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen.

    2. Klasse: Kommunizieren und Forschen lernen

    Projektunterricht fördert sowohl die Sensibilisierung für das sachliche Vertreten der eigenen Meinung und den Respekt vor der Meinung anderer als auch das Entwickeln von Lösungsstrategien. Sachgerechtes und verständliches Darstellen von Ideen und Ergebnissen wird durch entsprechende Präsentations- und Dokumentationstechniken eingeübt. Durch die Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Methoden lernen die Schüler genau zu beobachten, Zusammenhänge und Sachverhalte zu entdecken.

    3. Klasse: Kommunikation und Forschung erleben

    Die Schüler/innen erkunden verschiedene Formen und die Bedingungen gelungener Kommunikation und Forschung. Im Rahmen einer Projektreise erleben sie aktiv und vor Ort Forschung (naturwissenschaftliche Woche) oder sie vertiefen ihre Sprachkenntnisse (Sprachwoche). Dabei lernen sie andere Kulturen kennen und erhalten die Möglichkeit, die eigene Lebenswelt zu reflektieren und ein differenzierteres Weltbild zu entwickeln.

    4. Klasse: Kritikfähigkeit entwickeln und eigene Kompetenzen erkennen

    Die Verfeinerung sprachlicher Kompetenz, vertiefte Auseinandersetzung mit den Naturwissenschaften und die Analyse verschiedener Medien ermächtigen die Schüler/innen sich nicht nur rhetorisch besser auszudrücken, sondern auch eine kritische Haltung anzunehmen und gegebenenfalls zu vertreten. Projektorientiertes Arbeiten fördert vielfältiges Recherchieren und Arbeiten mit Quellenvergleichen. Vermehrte Initiativen im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung unterstützen die Schüler bei der Wahl ihres Berufes.

    5. Klasse: Eigenständig und vernetzt denken

    Das Abschlussjahr dient primär der Konsolidierung der erworbenen Erfahrungen und der Vernetzung der verschiedenen Inhalte. Die Schüler/innen sollten selbständig arbeiten, mit Forscherdrang Schwerpunkte vertiefen und für ihre zukünftige Studienorientierung einen Grundstein legen. Die erarbeiteten Inhalte sollten in angemessener Weise den übrigen Klassenmitgliedern vorgestellt und verschiedene Präsentationstechniken perfektioniert werden.

    A.2.1.3 Fachrichtungen

    Realgymnasium

    Das Realgymnasium legt den Schwerpunkt auf die Auseinandersetzung mit der Mathematik und den Naturwissenschaften, ihren Erkenntnissen und deren technologischen Anwendungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der humanistischen Kultur und Tradition. Es befähigt die Schülerinnen und Schüler komplexe Wirkungszusammenhänge zu erfassen, darzustellen und deren individuelle und gesellschaftliche Auswirkungen zu reflektieren. Nach Abschluss des Realgymnasiums sind die Schüler/innen in der Lage, mit Hilfe von mathematisch-wissenschaftlichen Methoden, die sie umgebende Realität zu beschreiben, zu analysieren und zu deuten. Sie können fachlich begründet und folgerichtig argumentieren und komplexe Sachverhalte interpretieren.

    Realgymnasium mit Schwerpunkt Angewandte Naturwissenschaften

    Das Realgymnasium legt den Schwerpunkt auf die Auseinandersetzung mit den Naturwissenschaften und der Mathematik, ihren Erkenntnissen und deren technologischen Anwendungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der humanistischen Kultur und Tradition. Es befähigt die Schüler/innen komplexe Wirkungszusammenhänge zu erfassen, darzustellen und deren individuelle und gesellschaftliche Auswirkungen zu reflektieren. Nach Abschluss des Realgymnasiums sind die Schülerinnen und Schüler in der Lage, mit Hilfe von mathematisch-wissenschaftlichen Methoden, die sie umgebende Realität zu beschreiben, zu analysieren und zu deuten. Sie können fachlich begründet und folgerichtig argumentieren und komplexe Sachverhalte interpretieren. Im Rahmen des Schwerpunkts „Angewandte Naturwissenschaften“ erwerben die Schüler/innen zusätzliche spezifische Kompetenzen im Bereich der experimentellen Methoden der Naturwissenschaften sowie deren Anwendungen.Weitere Unterschiede sind, dass Wirtschafts- und Gemeinschaftskunde (im 1. Biennium) und Informatik (im 2. Biennium und der Abschlussklasse) hinzukommen. Latein wird nicht gelehrt.

    A.2.1.4 Stundentafeln

    Das Realgymnasium bietet bei der Einschreibung zwei Fachrichtungen an. Die künftigen Schüler/innen können zwischen der allgemeinen Fachrichtung Realgymnasium und dem Realgymnasium mit Schwerpunkt Angewandte Naturwissenschaften wählen, je nachdem ob sie eine breit gefächerte Allgemeinbildung mit Latein bevorzugen oder sich vorwiegend den Naturwissenschaften widmen wollen.

    Stundentafel Realgymnasium mit Latein

    Stundentafel Realgymnasium naturwissenschaftliche Richtung

    A.2.1.5 Kriterien für die Auswahl der fächerübergreifenden Lernangebote

    Zu den fächerübergreifenden Lernangeboten gehören laut den RRL der:

    • Erwerb der übergreifenden Kompetenzen laut Bildungsprofil;
    • Projekte im sprachlichen und wissenschaftlichen-technologischen Bereich;
    • die Vertiefung des verpflichtenden curricularen Unterrichts;
    • Angebote zum Aufholen von Lernrückständen
      • zur Begabungs- und Begabtenförderung,
      • zum sozialen Lernen; 
    • Lernberatung.

    Die Angebote können klassen- und stufenübergreifend organisiert werden und auch niedrigere Gruppengrößen vorsehen. Entsprechende Ressourcen werden laut Kriterien für das funktionale Plansoll zugewiesen.
     

    Kriterien für die Auswahl der Lernangebote

    • praktische Anwendung informations-technologischer Geräte und Anwenderprogramme;
    • arbeiten und lernen mit Medien;
    • Laborarbeit in Verbindung der Fächer Physik und Chemie;
    • praktisches Arbeiten zur Festigung der Sprachkompetenzen;
    • Lernangebote im Bereich der politischen Bildung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Umweltbildung und Gesundheitsförderung.

     

    ​Lernziel und Bewertung

    • Fertigkeiten und Kenntnisse im informations- technologischen Bereich;
    • eigenständiges und selbständiges Erarbeiten von Lösungen;
    • soziales Arbeiten und Lernen;
    • Fähigkeit zu eigenständigem, fächerverbindendem Arbeiten, Forschen und Lernen;
    • Erwerb von Medien- und Sprachkompetenzen;
    • Orientierung: Schüler/innen können ihre Eignungen und Fähigkeiten einschätzen.

    A.2.1.6 Kriterien für die Begabungs- und individuelle Bildungsförderung

    Begabungs- und Bildungsförderung

    Begabungs- und Bildungsförderung umfasst Fördermaßnahmen sowohl innerhalb der regulären Unterrichtszeit als auch außerhalb. Im Zuge dieser Fördermaßnahmen kommen innere und äußere Differenzierung zur Anwendung. Im Sinne einer dynamischen Schulentwicklung wird diese Förderung von der gesamten Schulgemeinschaft umgesetzt, nicht nur in einzelnen Klassen und von einigen wenigen Lehrpersonen. Die Verstärkung von Teamarbeit innerhalb des Lehrkörpers sind dabei wichtige Faktoren wie auch die Zusammenarbeit mit externen Experten und Körperschaften. Die Förderangebote richten sich an alle Schüler/innen, sind vielfältig und breit gestreut und umfassen die verschiedenen Begabungen, Interessen und Lernstile. Die Angebote beinhalten individualisierende Förderung in homogenen wie heterogenen Kleingruppen und individuelle Einzelangebote. Finanzierung Bei der Zusatzfinanzierung im Rahmen des funktionalen Plansolls wird dieser Bereich besonders berücksichtigt. Um entsprechende Mittel wird regelmäßig angesucht.

    Wahlbereich

    Schüler/innen haben das Recht, Wahlangebote in Anspruch zu nehmen. Der Wahlbereich trägt ihren Interessen, Neigungen und Bedürfnissen Rechnung, ergänzt die verpflichtende Unterrichtszeit und ist konzeptuell im Schulprogramm verankert. Laut RRL kann "das Wahlfach technisch-praktische Arbeiten vertiefen oder andere Angebote vorsehen". Die Angebote werden von den Lehrpersonen oder in Absprache mit ihnen durchgeführt. Bei einer Zusammenarbeit mit anderen schulischen oder außerschulischen Einrichtungen erstellt die Schule im Schulprogramm dafür eigene Kriterien. Die Teilnahme an den Angeboten ist unentgeltlich, abgesehen von Fahrtspesen, Eintritten und Verbrauchsmaterial. Nach erfolgter Einschreibung ist die Teilnahme an den Angeboten für die Schüler/innen verpflichtend und unterliegt als Teil des persönlichen Stundenplans der Bewertung.

    Kriterien für die Auswahl der Lernangebote

    Die Auswahl der Lernangebote im Wahlbereich orientiert sich an den Rahmenrichtlinien, abgestimmt auf das Leitbild der Schule. Im 1. Biennium werden Lernangebote praktischtechnischer Natur, die orientierenden Charakter haben bevorzugt, außerdem Lernangebote im sprachlichen Bereich und notwendige Aufholkurse. Im 2. Biennium und in der 5. Klasse werden vor allem offene Lernwerkstätten, offenes Labor und spezifische Förderkurse für die Teilnahme an Olympiaden und Wettbewerben sowie für den Erwerb von Sprachdiplomen ausgewählt.

    Die Rahmenrichtlinien sagen zudem: Innovative Vorhaben ...

    • im sprachlichen Bereich beziehen alle Fächer mit ihrem spezifischen Beitrag zur Sprachförderung ein und nutzen fächerübergreifende Angebote und den Wahlbereich zum gezielten Sprachunterricht.
    • im wissenschaftlich-technologischen Bereich nutzen fächerübergreifende Angebote und den Wahlbereich und setzen auf die enge Zusammenarbeit der Lehrpersonen aller naturwissenschaftlichen und technischen Fächer.
    • sind für das Schulcurriculum allgemein gültig.

    ​Dabei wird auch Bezug genommen zur

    • politischen Bildung,
    • Gesundheitsförderung,
    • Verkehrs- und Mobilitätsbildung,
    • Umweltbildung,
    • Berufs- und Studienorientierung.

    A.2.1.7 Fachcurricula

    Fertigkeiten, Kenntnisse, Lerninhalte, Bewertungskriterien

    Bewegung und Sport

    Bewegung_und_Sport_RG_und_TFO.pdf

    Biologie, Chemie und Erdwissenschaften

    Naturwissenschaften_RG_Curriculum_und_Bewertungskriterien_TFO_RG.pdf

    Deutsche Sprache und Literatur

    Deutsche_Sprache_und_Literatur_RG.pdf

    Englisch

    Englisch_RG_und_TFO.pdf

    Geschichte / Geographie

    Geschichte_und_Geografie_RG.pdf

    Italienisch

    Italienisch_RG_und_TFO.pdf

    Katholische Religion

    Katholische_Religion_RG_und_TFO.pdf

    Latein

    Latein_RG.pdf

    Mathematik / Informatik

    Mathematik_Informatik_RG.pdf

    Informatik_RG.pdf

    Philosophie

    Philosophie_RG.pdf

    Physik

    Physik_RG.pdf

    Recht und Wirtschaft

    Recht_und_Wirtschaft_RG_und_TFO.pdf

    Zeichen und Kunstgeschichte

    Zeichnen_und_Kunstgeschichte_RG.pdf

    A.2.2 Technologische Fachoberschule

    A.2.2.1 Grundsätzliches Profil

    Grundsätzliche Gedanken

    Bildung ist für jedes Individuum der Schlüssel zu den eigenen Lebanschancen und sichert längerfristig die Beschäftigungsfähigkeit. Sie schafft die kulturellen, sozialen, ökonomischen und politischen Voraussetzungen zur gesellschaftlichen Teilhabe. Wir streben vielseitiges Lehren und Lernen an:

    • schülerzentriert
    • lebensnah
    • handlungsorientiert
    • informativ
    • in Projekten
    • Fächergrenzen überwindend
    • durch selbst bestimmtes Denken und Handeln

    Im kompetenzenorientierten Unterricht sollen Inhalte verständlich und einsichtig zugänglich gemacht werden, Schüler/innen konfrontieren mit vielfältigen Themen und Aufgaben, sie in der Auseinandersetzung lernen lassen und dazu anregen, selbständig und kreativ zu denken. Theorie und Praxis, Abstraktion und Anschauung, Belehrung und forschendes Lernen sind in ihrer Wechselwirkung gleichrangige methodische Ausgangspunkte.

    Die verschiedenen Methoden sollen zielgerichtet eingesetzt werden, d.h., dass sie altersgemäß, situationsklassen- oder schülerbezogen, sowie adäquat für den zu vermittelnden/erarbeitenden Lehrstoff sein sollen. Kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Unterrichtsmethoden und Erweiterung unseres pädagogischen Handelns, u. a. durch Fortbildung, ist uns ein Anliegen.

    Uns ist wichtig:

    • Fächergrenzen zu überwinden, um damit einen breiteren Horizont zu erreichen,
    • in Projekten und Themenschwerpunkten zusammenzuwirken,
    • die Schule zu öffnen für Erfahrungen und Erlebnisse, auch durch Auflösung des klassischen Stundenplans und der gewohnten Fächerfolge,
    • besonderen Wert haben in diesem Sinn auch die schulergänzenden Tätigkeiten exemplarisch lernen durch fächerübergreifendes Handeln, weniger Stoff, dafür mehr Tiefe
    • Förderung spezifischer Neigungen
    • auf persönliche Bedürfnisse der Schüler/innen eingehen.
    • Individualisierung und Differenzierung gerecht werden durch das Angebot von Zusatzleistungen, z.B. Förderkurse, Lernwerkstätten, Stützmaßnahmen, schülerfreundliche Bibliotheksdienste, Cineforum, Schüler helfen Schülern, Lernberatung
    • Partnerschaften eingehen
    • an Projekten und Wettbewerben teilnehmen

    Schüler/innen sollten möglichst für jedes Fach motiviert werden und Schwierigkeiten überwinden und Lücken schließen können. Wiederholungs-/ Vertiefungsstunden dienen gleichfalls dazu wie die Lernwerkstätten am Nachmittag. Lernen zu lernen ist die Grundlage aller Stützmaßnahmen.

    Didaktische Prinzipien

    Auszug aus den Rahmenrichtlinien

    Die Lehrpersonen knüpfen an die Lernbiografien und Erfahrungen der Schüler/innen an und bieten ihnen durch differenzierende Maßnahmen die Möglichkeit, auf individuellen Wegen zu lernen und Wissen zu erschließen. Sie berücksichtigen lernende mit besonderen Bedürfnissen, aus unterschiedlichen Kulturen und mit besonderen Begabungen. Die Selbstverantwortung für das eigene Lernen und die Persönlichkeit der Schüler/innen werden durch Vertrauen und Wertschätzung vonseiten der Lehrpersonen gestärkt. Eine effiziente Gestaltung von Lern- und Arbeitsumgebungen und Methodenvielfalt fördern das handelnde und forschende Lernen und unterstützen den Erwerb von Kompetenzen. Lehrpersonen übernehmen dabei verstärkt die Aufgabe, Lern- und Bildungswege zu begleiten und Schüler/innen zu beraten. Die Reflexion des eigenen Lernweges durch die Schüler/innen wird durch die Lernberatung unterstützt und durch eine angemessene vom Lehrerkollegium festgelegte Form der Dokumentation der Lernentwicklung sichtbar.

    Kompetenzorientierte Didaktik

    Unser Unterricht dient der Vermittlung von Grundlagenkenntnissen und Arbeitsmethoden, wobei der aktuelle Stand der Fachwissenschaften und der Technik berücksichtigt wird. Angestrebt wird eine Vielseitigkeit der Angebote und Bildungsinhalte. Dabei versuchen wir, die Fächergrenzen zu überwinden und den Weg zu vernetztem Denken zu erleichtern. Durch soziale Formen des Lernens bieten wir Gelegenheit, Teamfähigkeit zu entwickeln und Verantwortung für ein gemeinsames Ziel zu übernehmen. Theorie und Praxis, Abstraktion und Anschauung, Belehrung und forschendes sowie praktisches Lernen sind in ihrer Wechselwirkung gleichrangige Ausgangspunkte. Im Sinne einer schülerzentrierten Didaktik erproben wir neue Unterrichtsformen (z.B. Projektunterricht, Methodentraining, EVA) und im Besonderen den Umgang mit den neuen Medien. Die curriculare Planung ist neben den Rahmenrichtlinien tragendes Grundgerüst für den Aufbau von Kompetenzen. Sie gewährleistet, dass alle Schüler/innen die gleichen Bildungsangebote erhalten, um die übergreifenden Kompetenzen sowie die vorgesehenen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erlangen.

    Bildungsprofil der Schülerinnen und Schüler am Ende der Oberschule

    Am Ende der Oberschule können die jungen Erwachsenen ihre eigenen Stärken und Schwächen einschätzen, die Anforderungen des täglichen Lebens auf der Grundlage eines tragfähigen Wertesystems bewältigen und die Folgen von Handlungen einschätzen sowie verantwortlich eigene Entscheidungen treffen. Sie sind in der Lage, aktiv am sozialen und kulturellen Leben auf regionaler und globaler Ebene teilzunehmen und auf Veränderungen angemessen zu reagieren. Insbesondere tragen alle Lehrpersonen dazu bei, dass die Schüler/innen bis zum Ende der Oberschule in Anlehnung an die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates folgende übergreifende Kompetenzen (siehe unten) mit den entsprechenden Fertigkeiten, Haltungen und Kenntnissen als Grundlage für ein lebensbegleitendes Lernen und für eine erfolgreiche Lebensgestaltung erwerben können:

    Arbeitsmöglichkeiten und Weiterstudium

    Die TFO zählt zu den technischen Oberschulen und will daher eine solide Basis an Wissen und Fertigkeiten vermitteln, mit deren Hilfe nach der Oberschule viele Wege und Türen offen stehen. Es bieten sich Arbeitsmöglichkeiten in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst an. Das Abschlussdiplom befähigt aber auch zum Weiterstudium an allen Universitäten und Fachoberschulen. Nahe liegend ist ein Studium in den Bereichen des Ingenieurwesens oder der Naturwissenschaften. Um die Abgänger/innen auf die Zeit nach der Abschlussprüfung vorzubereiten, regen wir die Schüler/innen im Rahmen unserer Beratung (Orientierungsangebote) an, sich frühzeitig über ihre Zukunft Gedanken zu machen. Folgende Tätigkeiten und Veranstaltungen sollen ihnen dabei helfen, eine eigenständige und wohlüberlegte Entscheidung über ihren weiteren Werdegang zu treffen:

    • sich mit den eigenen Interessen und Fähigkeiten auseinandersetzen
    • Informationsquellen zu Studien- und Berufsmöglichkeiten nutzen
    • Betriebserkundungen durchführen
    • mit Universitätsstudent/-innen über den Studienalltag reden
    • Besuch von Universitäten
    • Studien- und Berufsbildung

    A.2.2.2 Stufenübergreifende curriculare Planung

    1. Klasse: Lernen lernen

    Die Schüler/innen bekommen die Möglichkeit effiziente Lerntechniken kennen zu lernen und zu erproben. Sie lernen ihr eigenes Verhalten und ihren Lernfortschritt kritisch einzuschätzen und zu reflektieren. Die Schüler werden darin unterstützt, sich in einer neuen Lernumgebung zurechtzufinden und durch respektvollem Umgang mit Personen und Dingen Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen.

    2. Klasse: Forschen lernen bzw. praktische Anwendung

    Projektunterricht fördert sowohl die Sensibilisierung für das sachliche Vertreten der eigenen Meinung und den Respekt vor der Meinung anderer als auch das Entwickeln von Lösungsstrategien. Sachgerechtes und verständliches Darstellen von Ideen und Ergebnissen wird durch entsprechende Präsentations- und Dokumentationstechniken eingeübt. Durch die Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Methoden lernen die Schüler/innen genau zu beobachten, Zusammenhänge und Sachverhalte zu entdecken.

    3. Klasse: Kommunikation und Forschung erleben

    Die Schüler/innen erkunden verschiedene Formen und die Bedingungen gelungener Kommunikation und Forschung. Im Rahmen einer Projektreise erleben sie aktiv und vor Ort Forschung oder sie vertiefen ihre Sprachkenntnisse. Dabei lernen sie andere Kulturen kennen und erhalten die Möglichkeit, die eigene Lebenswelt zu reflektieren und ein differenzierteres Weltbild zu entwickeln.

    4. Klasse: Kritikfähigkeit entwickeln

    Die Verfeinerung sprachlicher Kompetenz, vertiefte Auseinandersetzung mit den Naturwissenschaften und der Analyse verschiedener Medien ermächtigen die Schüler/innen sich nicht nur rhetorisch besser auszudrücken, sondern auch eine kritische Haltung anzunehmen und gegebenenfalls zu vertreten. Projektorientiertes Arbeiten fördert vielfältiges Recherchieren und Arbeiten mit Quellenvergleichen. Vermehrte Initiativen im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung unterstützen die Schüler/innen bei der Wahl ihres Berufes.

    5. Klasse: Vernetztes Denken

    Das Abschlussjahr dient primär der Konsolidierung der erworbenen Erfahrungen und der Vernetzung der verschiedenen Inhalte. Die Schüler sollten selbständig arbeiten, mit Forscherdrang Schwerpunkte vertiefen und für ihre zukünftige Studienorientierung einen Grundstein legen. Die erarbeiteten Inhalte sollten in angemessener Weise den übrigen Klassenmitgliedern vorgestellt und verschiedene Präsentationstechniken perfektioniert werden.

    A.2.2.3 Fachrichtungen

    Profil der Fachoberschulen

    (für den wirtschaftlichen und technologischen Bereich und spezifisches Profil der Abgänger/innen der verschiedenen Fachrichtungen)

    Die Fachoberschulen vermitteln durch das Erlernen, Vertiefen und Anwenden allgemeiner und spezifischer Methoden, bei enger Verzahnung von Theorie und Praxis, eine kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und technologische Grundbildung. In den Fachoberschulen erwerben die Schüler/innen die notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen, um die wirtschaftlichen, technologischen, sozialen und institutionellen Zusammenhänge und Regelwerke zu verstehen und sachgerecht anzuwenden. Die Fachoberschulen ermöglichen den Einstieg in die Arbeitswelt und das Weiterstudium. Wert wird auch auf das Verständnis der Entwicklung der europäischen Kulturen und der Wissenschaften gelegt und auf die Befähigung der Schüler/innen zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Realität.

    Profil der Fachoberschulen des technologischen Bereiches

    Diese Fachoberschulen legen den Schwerpunkt auf technisch-wissenschaftliche und technologische Bereiche, die durch laufende Innovation und Veränderung der Prozesse, der Produkte, der Dienstleistungen und der Planungs- und Organisationsmethoden gekennzeichnet sind. Die Fachrichtungen der Fachoberschulen des technologischen Bereichs bereiten die Jugendlichen auf eine nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit im spezifischen Bereich und auf ein Weiterstudium vor.

    Fachrichtung „Elektronik und Elektrotechnik“

    Nach Abschluss dieser Fachrichtung können die Schüler/innen mit Werkstoffen, Produktionsverfahren und Maschinen zur Herstellung von elektrischen und elektronischen Geräten umgehen. Sie kennen die Prinzipien der Signalverarbeitung und Signalvermittlung und können Messgeräte für elektrische Größen sachgemäß bedienen. Sie haben Kompetenzen auf dem Gebiet der Energiegewinnung, Umwandlung und Verteilung. Sie können elektrische und elektronische Anlagen planen, konstruieren und besitzen die grundlegenden Fertigkeiten der Prüfung und Kollaudierung derselben. Sie besitzen grundlegende Fähigkeiten im Programmieren von Mikrocomputersystemen und Anlagen der Automatisierungstechnik. Sie kennen die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und können im Bereich Umwelt- und Arbeitsschutz mitarbeiten. An unserer Schule bieten wir auch eine Vertiefung in Robotik und Industrienformatik an.

    Fachrichtung „Bauwesen, Umwelt und Raumplanung“

    Nach Abschluss dieser Fachrichtung haben die Schüler/innen Kompetenzen im Einsatz und Umgang mit Materialien, Maschinen und Vorrichtungen im Bausektor. Sie wissen mit dem für die Planung, Berechnung und Konstruktion nötigen digitalen Geräten und Programmen umzugehen und können den Wert von Gebäuden und Bauflächen schätzen. Sie besitzen die nötigen vermessungstechnischen Fertigkeiten, kennen die einschlägige Gesetzgebung und können Bauprojekte planen, Baustellen organisieren und Immobilien verwalten. Sie besitzen die für energiesparende und umweltverträgliche Konstruktionen nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten. An unserer Schule bieten wir eine Vertiefung in „Nachhaltigem Bauen“ an.

    A.2.2.4 Stundentafeln

    A.2.2.5 Kriterien für die Auswahl der fächerübergreifenden Lernangebote

    Kriterien für fächerübergreifende Lernangebote

    Zu den fächerübergreifenden Lernangeboten gehören laut den RRL der

    • Erwerb der übergreifenden Kompetenzen laut Bildungsprofil,
    • Projekte im sprachlichen und wissenschaftlichen-technologischen Bereich,
    • Die Vertiefung des verpflichtenden curricularen Unterrichts,

    Angebote

    • zum Aufholen von Lernrückständen,
    • zur Begabungs- und Begabtenförderung,
    • zum sozialen Lernen und die Lernberatung.

    Die Angebote können klassen- und stufenübergreifend organisiert werden und auch niedrigere Gruppengrößen vorsehen. Entsprechende Ressourcen werden laut Kriterien für das funktionale Plansoll zugewiesen.

    Kriterien für die Auswahl der Lernangebote:

    • Lerneinheiten oder Module mit vorwiegend praktisch-technischen Inhalten,
    • Lerneinheiten oder Module mit praktischen Inhalten zur Erlangung von Medienkompetenz (schriftliche Sprachkompetenz für Projekt- und Laborarbeit, Umgang mit PC, Präsentieren, …).
    • Lernziele und Bewertung im 1. Biennium – für das 2. Biennium und die 5. Klasse – siehe Angaben in den Fachcurricula
    • eigenständiges und selbständiges Erarbeiten von Lösungen,
    • soziales Arbeiten und Lernen,
    • Fähigkeit zu eigenständigem und fächerverbindendem Lernen in TEZ, Physik, Chemie und Technologie
    • Orientierung: eigene Eignungen und Fähigkeiten einschätzen lernen.

    A.2.2.6 Kriterien für die Begabungs- und individuelle Bildungsförderung

    Begabungs- und Bildungsförderung

    Begabungs- und Bildungsförderung umfasst Fördermaßnahmen sowohl innerhalb der regulären Unterrichtszeit als auch außerhalb. Im Zuge dieser Fördermaßnahmen kommen innere und äußere Differenzierung zur Anwendung. Im Sinne einer dynamischen Schulentwicklung wird diese Förderung von der gesamten Schulgemeinschaft umgesetzt, nicht nur in einzelnen Klassen und von einigen wenigen Lehrpersonen. Die Verstärkung von Teamarbeit innerhalb des Lehrkörpers sind dabei wichtige Faktoren wie auch die Zusammenarbeit mit externen Experten und Körperschaften. Die Förderangebote richten sich an alle Schüler/innen, sind vielfältig und breit gestreut und umfassen die verschiedenen Begabungen, Interessen und Lernstile. Die Angebote beinhalten individualisierende Förderung in homogenen wie heterogenen Kleingruppen und individuelle Einzelangebote. Finanzierung Bei der Zusatzfinanzierung im Rahmen des funktionalen Plansolls wird dieser Bereich besonders berücksichtigt. Um entsprechende Mittel wird regelmäßig angesucht.

    Wahlbereich

    Schüler/innen haben das Recht, Wahlangebote in Anspruch zu nehmen. Der Wahlbereich trägt ihren Interessen, Neigungen und Bedürfnissen Rechnung, ergänzt die verpflichtende Unterrichtszeit und ist konzeptuell im Schulprogramm verankert. Laut RRL kann "das Wahlfach technisch-praktische Arbeiten vertiefen oder andere Angebote vorsehen". Die Angebote werden von den Lehrpersonen oder in Absprache mit ihnen durchgeführt. Bei einer Zusammenarbeit mit anderen schulischen oder außerschulischen Einrichtungen erstellt die Schule im Schulprogramm dafür eigene Kriterien. Die Teilnahme an den Angeboten ist unentgeltlich, abgesehen von Fahrtspesen, Eintritten und Verbrauchsmaterial. Nach erfolgter Einschreibung ist die Teilnahme an den Angeboten für die Schüler/innen verpflichtend und unterliegt als Teil des persönlichen Stundenplans der Bewertung.

    Kriterien für die Auswahl der Lernangebote

    Die Auswahl der Lernangebote im Wahlbereich orientiert sich an den Rahmenrichtlinien, abgestimmt auf das Leitbild der Schule. Im 1. Biennium werden Lernangebote praktischtechnischer Natur, die orientierenden Charakter haben bevorzugt, außerdem Lernangebote im sprachlichen Bereich und notwendige Aufholkurse. Im 2. Biennium und in der 5. Klasse werden vor allem offene Lernwerkstätten, offenes Labor und spezifische Förderkurse für die Teilnahme an Olympiaden und Wettbewerben sowie für den Erwerb von Sprachdiplomen ausgewählt.

    Die Rahmenrichtlinien sagen zudem: Innovative Vorhaben ...

    • im sprachlichen Bereich beziehen alle Fächer mit ihrem spezifischen Beitrag zur Sprachförderung ein und nutzen fächerübergreifende Angebote und den Wahlbereich zum gezielten Sprachunterricht.
    • im wissenschaftlich-technologischen Bereich nutzen fächerübergreifende Angebote und den Wahlbereich und setzen auf die enge Zusammenarbeit der Lehrpersonen aller naturwissenschaftlichen und technischen Fächer.
    • sind für das Schulcurriculum allgemein gültig.

    ​Dabei wird auch Bezug genommen zur

    • politischen Bildung,
    • Gesundheitsförderung,
    • Verkehrs- und Mobilitätsbildung,
    • Umweltbildung,
    • Berufs- und Studienorientierung.

    A.2.2.7 Fachcurricula

    Fertigkeiten, Kenntnisse, Lerninhalte, Bewertungskriterien

    Automation

    Automation_TFO.pdf

    Baustellenleitung und Arbeitssicherheit

    Baustellenleitung_und_Arbeitssicherheit_TFO.pdf

    Bewegung und Sport

    /Bewegung_und_Sport_RG_und_TFO.pdf

    Biologie und Erdwissenschaften

    Erdwissen-Biologie_TFO_Biennium.pdf

    Bodenkunde, Wirtschaft und Schätzung

    Bodenkunde_Wirtschaft_und_Schaetzung_TFO.pdf

    Chemie

    Chemie_TFO_.pdf

    Deutsche Sprache und Literatur

    Deutsche_Sprache_und_Literatur_TFO.pdf

    Elektrotechnik und Elektronik

    Elektrotechnik_und_Elektronik_TFO.pdf

    Englisch

    Englisch_RG_und_TFO.pdf

    Geschichte

    Geschichte_TFO.pdf

    Informatik

    Informatik_TFO.pdf

    Italienisch

    Italienisch_RG_und_TFO.pdf

    Katholische Religion

    Katholische_Religion_RG_und_TFO.pdf

    Mathematik

    Mathematik_TFO.pdf

    Naturwissenschaften

    Naturwissenschaften_RG_Curriculum_und_Bewertungskriterien_TFO_RG.pdf

    Physik

    Physik_TFO.pdf

    Planung und Bauwesen

    Planung_und_Bauwesen_TFO.pdf

    Recht und Wirtschaft

    Recht_und_Wirtschaft_RG_und_TFO.pdf

    Technologie und Projektierung elektrischer und elektronischer Systeme (TPS)

    TPS_TFO-1.pdf

    Technologie und technisches Zeichnen

    Technologie_und_technisches_Zeichnen_TFO.pdf

    Vermessung

    Vermessung_TFO-1.pdf

    A.2.3 Bewertungskriterien

    A.2.3.1 Allgemeine Bewertungskriterien

    Die Bewertung ist ein Teil des Lernens und bringt zum Ausdruck, in welchem Ausmaß die einzelnen Schüler/innen die Lernziele und Leistungsanforderungen sowie die übergreifenden Kompetenzen erreicht bzw. erfüllt haben. Jede Note soll als Orientierungshilfe für den eigenen Lernfortschritt und zur Selbsteinschätzung dienen und den Lernerfolg steigern sowie die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung fördern. Die einzelne Bewertung ist ein pädagogisches Fachurteil der Lehrperson und entspricht dem Grundsatz der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Vom Klassenrat koordinierte Differenzierung und Individualisierung werden bei der Bewertung berücksichtigt.  

    Leistungskontrollen und Leistungserhebungen

    Die Bewertung ist das Ergebnis eines kontinuierlichen Beobachtungsprozesses, in welchem die Lehrpersonen die Lernfortschritte, Lernergebnisse und Leistungen feststellen. Vorgenommene Leistungskontrollen werden mit einer Note der gesetzlich vorgeschriebenen Notenskala von 1 bis 10 bewertet. Aus pädagogischen Gründen werden Noten unter 4 nur vergeben, wenn die fachlichen Grundkenntnisse sowie die kognitiven und pragmativen Leistungen gänzlich fehlen und/oder ein destruktives Lernverhalten festgestellt wird. Jede Fachnote bedarf einer Bewertungsgrundlage. Bei Leistungserhebungen werden Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Unterricht erarbeitet und eingeübt worden sind, geprüft und bewertet; Art und Form der Prüfung müssen vorher bekannt sein. Eine Prüfung darf niemals Strafcharakter besitzen. In Fächern, in denen mündliche Noten vorgesehen sind, muss eine angemessene Anzahl von mündlichen Bewertungen vorliegen. Diese können durch schriftliche Kurztests ergänzt werden. Weitere spezifische Angaben zu Leistungskontrollen und Bewertungskriterien der einzelnen Fachgruppen bzw. Fachbereiche und Fächer sind in den Fachcurricula der Lehrpersonen angeführt.

    Nicht erledigte Lernaufgaben im Unterricht oder zu Hause

    Nicht erledigte Arbeiten innerhalb eines festgelegten Abgabetermins, nicht erledigte Lernarbeit in der Schule, während des Unterrichts oder zu Hause (so genannte Hausarbeiten) werden nicht erbrachten Leistungen gleichgestellt und folglich mit ‚ungenügend’ bewertet

    Semesternoten, Dokumentation und Zertifizierung der übergreifenden Kompetenzen, Bewertung der fächerübergreifenden Lernangebote und des Wahlbereichs. Bewertung der einzelnen Fächer im ersten Bewertungsabschnitt

    Die Bewertung aller Fächer am Ende des ersten Bewertungsabschnitts erfolgt gleich wie am Jahresende nur mit einer einzigen Ziffernnote.

    Dokumentation und Zertifizierung des Erwerbs der übergreifenden Kompetenzen laut Bildungsprofil

    Die Lehrpersonen beobachten und dokumentieren den Erwerb der übergreifenden Kompetenzen im digitalen Register. Die entsprechenden Unterlagen bilden die Grundlage für die Zuweisung der erzielten Niveaustufen. Der Klassenvorstand erarbeitet im Vorfeld einen Vorschlag aus und bei der Bewertungskonferenz am Jahresende schlägt er die Gesamtbewertung der erworbenen übergreifenden Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler für das Zeugnis vor.

    Festlegung der Niveaustufen der übergreifenden Kompetenzen:

    +++++  in hervorragender Weise erzielt    

    ++++    in hohem Maße erzielt    

    +++      in zufriedenstellendem Maße erzielt    

    ++        in ausreichendem Maße erzielt    

    +          in ungenügendem Maße erzielt

    Bewertung der fächerübergreifenden Lernangebote

    Die Bewertungskriterien sowie Verfahrensregeln sind Teil der Projektplanung der fächerübergreifenden Lernangebote und werden in deren Beschreibung angeführt. Die Bewertung erfolgt nur am Schulende durch eine einzige Ziffernnote und wird im Bewertungsdokument (Zeugnis) angeführt.

    Bewertung des Wahlangebots

    Die Bewertungskriterien sowie Verfahrensregeln sind Teil der  Projektplanung des Walbereichs und werden in der entsprechenden Beschreibung angeführt. Die Beschreibung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sieht folgende Stufen vor:

    • erfolgreich teilgenommen / teilgenommen / nicht teilgenommen

    • Die Bewertung erfolgt nur am Schulende in beschreibender Form und wird im Zeugnis angeführt.

    Differenzierung der Noten

    • Note 9 und 10: Leistung entspricht den Anforderungen in ganz besonderem Maße. Sie spiegelt deutliche Eigenständigkeit und die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung des Wissens, auch bei neuen Problemstellungen wider. Vernetztes und fächerübergreifendes Denken sind reichlich gegeben.

    • Note 8: Die Leistung entspricht in vollem Umfang den Anforderungen. Eigenständiges und vernetztes bzw. fächerübergreifendes Denken sind klar erkennbar.

    • Note 7: Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Ansätze von Eigenständigkeit sind vorhanden.

    • Note 6: Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Großen und Ganzen aber noch den Anforderungen

    • Die Note 5 bedeutet „eindeutig ungenügend“. Sie bringt zum Ausdruck, dass dem Schüler wichtige Grundkenntnisse fehlen, dass ihm jedoch bei entsprechender Bemühung zugemutet werden kann, die bestehenden Mängel in absehbarer Zeit zu beheben

    • Die Note 4 bedeutet „schwerwiegend ungenügend“. Sie bringt zum Ausdruck, dass dem Schüler wesentliche Grundlagen des Faches fehlen, ohne die ein erfolgreiches Weiterlernen in Frage gestellt wird.

    • Noten unter 4 werden nur in Ausnahmefällen vergeben.

    Transparenz

    Jede Benotung, Bewertung und Beobachtung wird im digitalen Lehrerregister eingetragen. Schüler/innen sowie Eltern haben die Möglichkeit, jederzeit ihre eigenen Einträge einzusehen. Die Lehrpersonen erläutern zu Schulbeginn, nach welchen Kriterien und Gesichtspunkten sie die Leistungen und das Arbeitsverhalten bewerten. Im Schulprogramm sowie in den Curricula sind die Bewertungskriterien angeführt. Es muss klar sein, ob bzw. wann eine Maßnahme der Lehrperson eine Bewertung darstellt, also den Rang einer Prüfung hat.

    Kriterien für die Vergabe einer Mitarbeitsnote

    Beobachtungen zur Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler können im digitalen Register im Feld „Beobachtungen“ eingetragen werden.

    Beobachtungselemente sind:

    Der Schüler bzw. die Schülerin

    • arbeitet im Unterricht aktiv mit und zeigt Eigeninitiative
    • führt die Arbeitsmaterialien regelmäßig mit
    • bemüht sich um saubere Mitschrift und ordentlich geführte Lernunterlagen
    • führt Arbeitsaufträge gewissenhaft aus
    • gibt Hausarbeiten pünktlich und gut erledigt ab
    • st bereit, Lerninhalte außerschulisch zu vertiefen

    Definition der Mitarbeitsnote

    Zutreffende Kriterien werden

    • in hohem Maße erfüllt
    • fast alle erfüllt
    • mit wenigen Ausnahmen erfüllt
    • teilweise erfüllt
    • in geringem Maße erfüllt
    • nicht erfüllt

    Die Beobachtungen zur Mitarbeit dienen nur zum Auf- bzw. Abrunden der Endnote des jeweiligen Faches im Zeugnis (OM 21/2001/Atr.13, Absatz 7). Die Begründung für die Auf- bzw. Abrundung wird im digitalen Register im Feld „Kommentar/Begründung“ neben der Fachnote eingetragen.

    Mitteilungen an die Familien

    Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden über Ergebnisse und die angebotenen Aufholmaßnahmen informiert, falls Schüler negative Bewertungen in einem oder mehreren Fächern aufweisen.
    Die Schüler/innen müssen die Aufholmaßnahmen in Anspruch nehmen, außer sie werden von den Erziehungsberechtigten von der Verpflichtung entbunden.
    Für die Teilnahme an Aufholkursen im Sommer ist allerdings eine Anmeldung erforderlich.
    Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden regelmäßig über den Leistungsstand und die vorhandenen Lernlücken informiert: im Rahmen der Elternsprechtage, über das digitale Register sowie auf Wunsch durch Mitteilungen über das Sekretariat. (Anmeldebogen)
    Anfang Mai werden die Eltern informiert, falls die Versetzung von Schülerinnen und Schülern gefährdet ist.

    Gesamtbewertung

    Die Endbewertung setzt sich aus den übergreifenden Kompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnissen laut Schulcurriculum zusammen. In die Bewertung kann auch eine Beobachtung der Mitarbeitsnote einfließen. Bei der Zuweisung der Noten im 2. Semester werden auch die Ergebnisse des 1. Semesters berücksichtigt, um dem Lernfortschritt und der Entwicklung möglichst gerecht zu werden. Die Semester- und Schlussbewertungen für die einzelnen Schüler/innen werden von der zuständigen Lehrperson auf der Grundlage der in ihrem persönlichen Register vermerkten Noten vorgeschlagen. Der Vorschlag, der auf einer angemessenen Anzahl von Einzelbewertungen beruht, wird vom Klassenrat überprüft und durch Beschluss zugewiesen. Jede negative Schlussbewertung wird von der zuständigen Lehrperson schriftlich begründet. Die Begründung wird dem Klassenrat auch in digitaler Form vorgelegt und ist Teil des Konferenzprotokolls.

    Kriterien für die Versetzung

    Allgemeine Kriterien zur Gültigkeit des Schuljahres

    Laut den gesetzlichen Bestimmungen, Beschluss der Landesregierung 1200 vom 4. Juli 2011, ist das Schuljahr gültig, falls die betreffende Person mindestens 75 % im Unterricht anwesend war. Falls sie weniger als 75 % im Unterricht anwesend war und die Abwesenheiten aufgrund schwerwiegender und dokumentierter gesundheitlicher Probleme bzw. aufgrund eines Unfalls oder wegen Teilnahme an nationalen und internationalen Sportveranstaltungen verursacht wurde, die erzielten Fertigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen aber in allen Fächern aufgrund einer angemessenen Anzahl an fundierten Bewertungselementen bewertet werden können, kann der Klassenrat das Schuljahr für gültig erklären und bewerten. Im Falle eines Übertritts aus einer anderen Schule oder einer verspäteten Einschreibung in die Schule aufgrund von Migration zählen die Abwesenheiten ab Beginn des Unterrichtsbesuchs. Sofern die Herkunftsschule Angaben zu den Abwesenheiten mitteilt, werden diese berücksichtigt.

    Versetzung

    Bewertung von mindestens sechs Zehnteln

    • in allen Fächern und
    • im Verhalten.

    Nicht versetzungsrelevant sind die Bewertungen

    • der fächerübergreifenden Lernangebote
    • im Wahlbereich
    • im Fach Katholische Religion.

    Diese Bewertungen werden als Teil des gesamten Lernfortschrittes bei der Schlussbewertungskonferenz mit berücksichtigt und gelten ab der 3. Klasse als zusätzliche Elemente bei der Zuweisung des Schulguthabens.

    Falls Schüler/innen bei der Schlussbewertung Lernrückstände aufweisen, die das erfolgreiche Absolvieren der nächsthöheren Klasse oder der staatlichen Abschlussprüfung nicht in Frage stellen, kann der Klassenrat eine positive Bewertung in allen Fächern zuweisen, dies vor allem innerhalb eines Bienniums.

    Wenn Schüler/innen schwerwiegende Lücken und gravierende Mängel in einem oder mehreren Fächern aufweisen, findet in der Regel keine Versetzung in die nächste Klasse statt. Wenn bei der Schlussbewertung in einem oder mehreren Fächern ungenügende Leistungen aufscheinen, kann der Klassenrat den Beschluss über die Versetzung aufschieben, wenn er unter Berücksichtigung besonderer Umstände
     - längere Krankheit, zufrieden stellender Notendurchschnitt in den übrigen Fächern, positive Einstellung zur Schule, Einsatzbereitschaft - der Auffassung ist, dass die betreffenden Schüler/innen aufgrund ihrer Fähigkeiten und ihrer Arbeitshaltung imstande sein werden, in den von der Schule angebotenen Aufholmaßnahmen oder in selbst organisiertem Studium die Lernlücken in den betreffenden Fächern zu beheben. Der Klassenrat entscheidet innnerhalb 31. August, ob der Schüler/die Schülerin in die nächste Klasse versetzt oder nicht versetzt wird. Bei der Aufholprüfung werden neben dem erzielten Ergebnis auch der Grad der Vorbereitung, der Besuch und die Bewertungsergebnisse von Aufholkursen sowie der Lernfortschritt in die Bewertung einbezogen.

    Eine Nicht-Versetzung im Zuge einer oder mehrerer negativ bewerteter Aufholprüfungen im August ist möglich, sofern der Schüler oder die Schülerin in einem Fach oder in mehreren Fächern mit Lernlücken keine Vorbereitung und somit keine Lernfortschritte aufweist.

    Nicht klassifiziert

    Konnten aufgrund häufiger Absenzen oder aufgrund der Leistungsverweigerung keine angemessene Anzahl von Bewertungen erreicht werden, so findet im entsprechenden keine Klassifizierung statt. Dies bedeutet, dass die betroffene Person nachträglich Zusatzprüfungen ablegen oder das Schuljahr wiederholen muss. Lehrpersonen, die bei den Bewertungskonferenzen keine Klassifizierung geben können, begründen dies schriftlich.

    Aufholen und Überprüfung von Lernlücken (laut MD Nr. 80/2007)

    Nach dem 1. Semester

    Die Lerninhalte bzw. Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu überprüfen sind, sowie die Art der Überprüfung werden von den Fachlehrpersonen festgelegt. Die Eltern werden darüber und über die von der Schule beschlossenen Maßnahmen informiert.

    Aufholmaßnahmen werden im Regelunterricht durch Differenzierung oder individuelle Betreuung gesetzt. Falls die Bildungslücken nur auf mangelndem Einsatz beruhen, sind die Schüler/innen verpflichtet, diese unter Anleitung der Fachlehrperson eigenständig zu beheben. Daneben werden strukturierte Aufhol- und Stützmaßnahmen in der Regel im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen und im sprachlich-humanwissenschaftlichen Bereich angeboten. Die Dauer der jeweiligen Maßnahme wird vom Umfang der aufzuholenden Lernlücken bestimmt. In diesem Rahmen können auch erweiterte Lernformen, E-Learning und Arbeit in Labors in das Angebot aufgenommen oder im Netzwerk mit anderen Schulen und/oder mit externen Experten Angebote erstellt werden. Der Klassenrat bestimmt, wer diese Angebote nutzen muss. Von dieser Verpflichtung kann man nur durch eine schriftliche Verzichtserklärung der Eltern befreit werden. Die Aufhol- und Stützmaßnahmen finden in der Regel im Februar und März statt und können auch klassenübergreifend angeboten werden. Die Überprüfung der Lernlücken im ersten Bewertungsabschnitt findet spätestens innerhalb April statt.

    Nach dem 2. Semester

    Nach Schulende werden Aufhol- und Stützmaßnahmen in der Regel im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen und im sprachlich-humanwissenschaftlichen Bereich angeboten. Die Dauer der jeweiligen Maßnahme wird von der Schulleitung in Absprache mit den Fachgruppen festgelegt und kann auch Klassen übergreifend durchgeführt werden. In der Regel sind dafür 10 bis 15 Unterrichtseinheiten vorgesehen. Die Lerninhalte bzw. Kenntnisse und Fertigkeiten, die aufzuholen sind, sowie die Art der Aufholprüfung werden von den Fachlehrpersonen festgelegt. Die Eltern werden darüber und über die von der Schule beschlossenen Maßnahmen informiert. Für die Teilnahme an den „Sommeraufholkursen“ ist allerdings eine Anmeldung von Seiten der Eltern erforderlich. Am Ende der Aufholkurse können Leistungserhebungen erfolgen. Diese werden wie auch die Mitarbeit und der Lerneinsatz bei der Bewertungskonferenz berücksichtigt. Die Überprüfung der Lernlücken in Folge des aufgeschobenen Beschlusses zur Versetzung und die Abschlusskonferenzen finden innerhalb 31. August statt. Die Ergebnisse der Überprüfung werden den Eltern mitgeteilt.

    Für die Organisation der Kurse sorgt die Schulleitung nach Rücksprache mit den Fachgruppen und im Rahmen der Ressourcen.

    Bewertung der Schüler/innen mit besonderen Bildungsbedürfnissen

    Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des Individuellen Bildungsplans (IBP). Im Protokoll der Bewertungskonferenz wird darauf verwiesen bzw. angegeben, in welchen Fächern besondere Unterrichtsmaßnahmen oder Bewertungskriterien angewandt und welche Fördermaßnahmen durchgeführt wurden. Bei den Leistungserhebungen haben die Schüler/innen Anrecht auf geeignete Unterstützung und auf die notwendigen Hilfsmittel laut IBP. Im Zeugnis scheint kein Hinweis auf besondere Unterrichtsmaßnahmen oder differenzierte Bewertungskriterien auf.

    Bewertung der Schüler/innen mit Migrationshintergrund

    Die Bewertung erfolgt laut Individuellen Bildungsplan (IBP), der vom Klassenrat angefertigt wurde. Bei denjenigen, die Kurse zum Erlernen der Unterrichtssprache besuchen, berücksichtigt der Klassenrat die von den Lehrpersonen dieser Kurse übermittelten Beobachtungen.  Der Klassenrat hält sich bei der Bewertung und Versetzung von Personen mit Migrationshintergrund an die rechtlichen Grundlagen für Schüler/innen mit Migrationshintergrund.

    Kriterien für die Dokumentation und Bewertung des Verhaltens

    Das Verhalten der Schüler/innen richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen der Verfassung, der einschlägigen Gesetze, insbesondere der Schülercharta sowie der internen Schulordnung und wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bewertet, insbesondere des Gesetzes 169/2008 und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen (Beschluss der Landesregierung Nr.156 vom 26.01.2009, DM N°5/2009 vom 16.01.2009). Für die 1.-4. Klassen finden die Kriterien laut Beschluss der Landesregierung Nr. 1020 vom 04. Juli 2011 Anwendung. Berücksichtigt wird auch das Verhalten bei schulbegleitenden Veranstaltungen. Die Bewertung erfolgt im digitalen Register mit 1 bis 5 Sternchen, die den Noten 5 bis 10 entsprechen.

    Bei der Bewertung des Verhaltens werden folgende Punkte berücksichtigt

    • Sozialverhalten: Höflichkeit, Rücksicht, Respekt, Hilfsbereitschaft
    • Einsatz für die Klassen- und Schulgemeinschaft
    • Einsatz für das eigene Lernen, Mitarbeit, Interesse
    • häufige Verspätungen, unentschuldigte Absenzen
    • Weitere Verstöße gegen die Regeln (Eintragungen oder andere Disziplinarmaßnahmen bei groben Regelverstößen)

    Die Verhaltensnoten sind in der Regel entsprechend den folgenden Beschreibungen zu geben:

    • Verhaltensnote 10: vorbildhaftes, nachahmenswertes Verhalten bei aktiver und interessierter Mitarbeit
    • Verhaltensnote 9: sehr gutes, korrektes Verhalten bei interessierter Mitarbeit
    • Verhaltensnote 8: ein gutes Verhalten im Allgemeinen (nicht schwerwiegende Regelverstöße können durch positive Elemente ausgeglichen werden)
    • Verhaltensnote 7: insgesamt zufrieden stellendes Betragen bei einer oder mehreren Eintragungen, ungerechtfertigten Verspätungen oder unentschuldigten Absenzen
    • Verhaltensnote 6: genügendes Betragen, wenn auch oft nicht angemessen bei häufigen Regelverstößen, ungerechtfertigten Verspätungen oder unentschuldigten Absenzen
    • Verhaltensnote 5: untragbares Verhalten bei äußerst groben Regelverstößen, die auch zu einem längeren Ausschluss aus der Schule führen

    Eine negative Verhaltensnote hat automatisch eine Nicht-Versetzung zur Folge. Voraussetzung für die Vergabe von Noten für das Verhalten unter 8 sind schriftliche Vermerke über unentschuldigte Verspätungen und Absenzen, Eintragungen im Klassenbuch sowie Disziplinarmaßnahmen bis zu zeitweiligem Ausschluss von der Schule. Negative Verhaltensnoten werden nur bei äußerst groben Regelverstößen, die auch einen längeren Ausschluss von der Schule bewirken, vergeben. Berücksichtigt wird jedoch auch eine eventuelle Besserung des Verhaltens. Bei Eintragungen und Disziplinarmaßnahmen wird großer Wert auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten gelegt. Unbegründete Terminüberschreitungen werden bei der Bewertung des Verhaltens und Zuweisung des Schulguthabens berücksichtigt. Die Bewertung des Verhaltens wird vom Klassenvorstand vorgeschlagen, vom Klassenrat vorgenommen und zählt zum Notendurchschnitt bei der Bestimmung des Schulguthabens und für andere vom Gesetz oder vom Schulprogramm vorgesehene Zwecke.

    Vergabeablauf

    Die Lehrpersonen dokumentieren allfällige Beobachtungen bezüglich des Verhaltens der Schüler/innen im digitalen Register. Sie bewerten das Verhalten mindestens einmal im Semester. Der Klassenvorstand schlägt aufgrund der Einträge eine Bewertung des Verhaltens bei der Bewertungskonferenz vor

    ***** (Fünf Sterne)    10 vorbildhaftes, nachahmenswertes Verhalten bei aktiver Mitarbeit

    ****  (Vier Sterne)      9 sehr gutes, korrektes Verhalten

    ***    (Drei Sterne)     8 ein gutes Verhalten im Allgemeinen

    **     (Zwei Sterne)     7 insgesamt zufrieden stellendes Betragen (...)

    *       (Ein Stern)         6 genügendes Betragen (...)

    Sternchenschnitt >4,25 >3,5 >2,75 >2 <2
    Notenvorschläge 10 9 8 7 6

    Die Ausgangsnote kann durch folgende Aspekte abgeändert werden:

    • Geringe Anzahl an unentschuldigten Absenzen und Verspätungen, keine schwerwiegende Eintragung

    • Mehrere unentschuldigte Absenzen oder viele Verspätungen oder eine Eintragung

    • Schwerwiegende Eintragung und mehrere unentschuldigte Absenzen

    • Besonders vorbildliches Verhalten oder Einsatz mit positiver Wirkung oder Ausstrahlung für die Klassen- oder Schulgemeinschaft

    A.2.3.2 Bildungsguthaben ("crediti formativi")

    Folgende Tätigkeiten werden als Bildungsguthaben ("crediti formativi") anerkannt; dabei müssen die Tätigkeiten im Zeitraum von Juni des vorhergehenden Jahres bis Mai des laufenden Jahres durchgeführt worden sein.

    Art der Tätigkeit

    Anforderung

    Bestätigungen

    Kurse (Sprachen oder Anderes) an öffentlich anerkannten Institutionen

     

    Kursbestätigung

    sportliche Leistungen

    Platzierungen bei Landes-, Regional- oder Italienmeisterschaften

    Bestätigung oder Diplom

    Mitglied im Vorstand oder Inhaber/ in einer aktiven Rolle eines Vereins (Kassier/in, Gruppenleiter/in, Trainer/in, musikalische/r Leiter/in, … )

     

    Bestätigung

    künstlerische Leistung, Sommerakademie, Musikkurse, Konservatorium oder Ähnliches

     

    Bestätigung oder Teilnahmeerklärung

    Berufserfahrung mit Bezug auf unseren Schultyp

    1 Monat

    Bestätigung des Arbeitgebers mit genauer Angabe der Tätigkeit

    Chemie-, Sprachen-, Mathematikolympiade oder vergleichbare Wettbewerbe

     

    Bestätigung

    Zweisprachigkeitsprüfung B oder A, CAE, FCE  internationale Zertifikate Englisch, ECDL-Computer-Fürerschein (gilt auch rückwirkend)

     

    Bestätigung

    regelmäßige Mitarbeit als freiwillige Helfer/innen bei Sozialdiensten

     

    Bestätigung

    Bestätigungen können bis Ende Mai des laufenden Schuljahres bei den Klassenvorständen eingereicht werden.

    A.2.3.3 Schulguthaben

    Notendurchschnitt 3.Klasse  4. Klasse 5. Klasse
    M < 6 - - 7 - 8
    M=6 7 - 8 8 - 9  9 - 10
    6 < M <= 7 8 - 9 9 - 10 10 - 11
    7 < M <= 8  9 - 10 10 - 11 11 - 12
    8 < M <= 9  11 12 13 - 14
    9 < M <= 10 12 13

    15

    Für die Berechnung zählen:

    • Notendurchschnitt
    • Schulinterne Aspekte:  ± 0,1 für jeden begründeten Aspekt, darunter:
      • besonderer Einsatz für die Schulgemeinschaft,
      • Arbeitshaltung oder Schulbesuch
      • Teilnahme an Zusatzangeboten
      • regelmäßige Mitarbeit bei Schülerhilfe, Webseite Schule, andere für die Schule wichtige Tätigkeiten (mindestens 10 Stunden, Bestätigung)
    • Bildungsguthaben: +0,1 für jede anrechenbare Tätigkeit

    Der Notendurchschnitt gibt die Bandbreite vor und darf keinesfalls über- oder unterschritten werden. Zum Notendurchschnitt werden für jeden anrechenbaren schulinternen Aspekt oder jedes anrechenbare Bildungsguthaben jeweils 0,1 Punkte dazu- oder abgezählt.

    Ergibt die Summe von Notendurchschnitt und anrechenbaren Aspekten sowie Bildungsguthaben eine Nachkommastelle > 0,5, wird die obere Punktezahl der Bandbreite zugewiesen.

    Mit Notendurchschnitt > 8 wird in der 3. und 4. Klassen die obere Punktezahl zugewiesen.

    Mit Notendurchschnitt > 9 wird in der 5. Klasse die obere Punktezahl zugewiesen.

    Den Schülerinnen und Schülern mit Aufholprüfung wird bei der Versetzung in die nächste Klasse in der Regel die niedrigere Punktezahl der Bandbreite zugewiesen.

    Stand: 29. Oktober 2022

    N.B. Für das laufende Schuljahr 2022/23 gibt es noch keine entsprechende Ministerialverordnung. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die oben abgebildete Tabelle auch für das heurige Schuljahr gültig ist.

     

    A.3. Qualitätskonzept und Evaluation

    Qualitätsmanagement - Externe und interne Evaulation

    Das Leitbild der Schule und der Qualitätsrahmen ‚Die gute Schule in Südtirol’ gelten als Bezugspunkte für das Qualitätsmanagement am RG und an der TFO Meran. Leitsatz der Schule: Wissen schafft Weltbezug - Gemeinschaft braucht Sprache - Praxis beweist Theorie

    Grundsätze

    Das Qualitätsmanagement erfolgt im Sinne des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1598 vom 29.10.2012 und dient ausschließlich der Qualitätssicherung, der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Externe und Interne Evaluationsmaßnahmen finden im Rahmen von Evaluationszirkeln statt, sind transparent und binden alle Mitglieder der Schulgemeinschaft ein.

    Die Ziele sind immer konkret und erlauben Maßnahmen, die klar formuliert werden.

    Schüler/innen nehmen an Evaluationsmaßnahmen teil und erkennen, dass diese die Qualität des schulischen Handelns steigern. Zur Beratung können auch Gesprächsrunden zwischen Klassen stattfinden. Lehrpersonen sind aktive Player in den Evaluationsprozessen und erkennen deren Sinnhaftigkeit und positive Wirkung.

    Unser Grundverständnis von Inklusion an der Schule bedeutet Teilhabe und Mitbestimmung aller am Bildungsprozess beteiligten Menschen. Im Zentrum unserer Bildungsarbeit stehen die Jugendlichen als einzigartige, freie und selbstständige Persönlichkeiten, die den Lernprozess mitverantworten und reflektieren.

    A.3.1 Schulbibliothek

    Überblick

    Unsere Bibliothek ist das Lese- und Informationszentrum der Schule.
    Sie ist Leseinsel, Ort des selbständigen Lernens und Klassenraum für zeitgemäße Formen des Lernens und Arbeitens. Sie ist außerdem ein Ort der Kommunikation innerhalb der Schulgemeinschaft, Rahmen für Ausstellungen und Dokumentationsstelle für Arbeitsergebnisse. Die Bibliotheken des Realgymnasiums und der TFO sind in einer Einheit untergebracht und werden verwaltungstechnisch gemeinsam geleitet.
    Das Bibliotheksteam besteht aus der hauptamtlichen Bibliothekarin, der Bibliotheksgehilfin, der Bibliotheksleitung der Schulbibliothek und den übrigen Mitgliedern des Bibliotheksrats (Direktor/in, Lehrpersonen und Schülervertreter/innen).

    Schwerpunkte unseres Medienbestandes sind die Naturwissenschaften sowie die Technik. Beim Bestandsaufbau wird das mehrsprachige Lernen, ein Schwerpunkt der Schule, berücksichtigt.

    Wichtige Ziele und Aufgaben der Bibliothek:

    • Leseförderung durch ein aktuelles Medienangebot und vielfältige Aktionen in einem anregenden Ambiente.
    • Vermittlung von Medienkompetenz: 12 PC-Stationen mit Internetanschluss
    • Unterstützung der Schulgemeinschaft durch das Bibliotheksteam bei der Auswahl für Medienankäufe
    • Beschaffung, Erschließung und Verwaltung der Medien durch das Bibliothekspersonal.
    • Kompetente Beratung, Organisation von Veranstaltungen rund um Bücher und Neue Medien (Lesungen, Ausstellungen, Projekte u.a.)
    • Gewährleistung von benutzerfreundlichen Öffnungszeiten
    • Gemütliche, regenerierende Schmöker-Ecken und Lesegarten Multifunktionelle Ausrichtungen der Bibliothek:
    • Lernort
    • Mediothek
    • Leseraum
    • Veranstaltungsraum
    • Treffpunkt
    • Informations- Beratungs- und Dokumentationszentrum

    Leitbild

    Die Schulgemeinschaft versteht die Schulbibliothek als multifunktionale Institution mit besonderer didaktischer Ausrichtung. Daraus ergeben sich folgende Schwerpunkte:

    • Mediothek: Die Schulbibliothek ist eine Mediothek, da unterschiedliche Medien nebeneinander genutzt werden können. Seit 2015 ist durch ein WLAN-Netz auch ein Online-Zugang mit Tablets und ähnlichen Geräten möglich.
    • Leseraum: Die Leseförderung ist ein zentrales Anliegen der Schulbibliothek und sie versteht sich daher selbstverständlich als Leseraum. Allerdings sind die Räumlichkeiten zum gemütlichen Schmökern nur bedingt geeignet.
    • Veranstaltungsort: Die Bibliothek bietet unter anderem Autorenlesungen an und versucht diese im Rahmen der Möglichkeiten in den eigenen Räumlichkeiten zu veranstalten.
    • Lernort: Die Schulbibliothek ist ein wichtiger Lernort für eigenständiges Arbeiten und Recherchieren, für fächerübergreifendes Lernen und für Gruppenarbeiten, da hier unterschiedliche Medien versammelt sind und von Lehrern und Schülern schnell und effizient genutzt werden können.
    • Treffpunkt: Die Bibliothek ist ein Ort, an dem sich die Schüler/innen auch außerhalb des Klassenunterrichtes für gemeinsames Arbeiten und Lernen und zu Gruppenarbeiten treffen können. Sie wird zwar derzeit in dieser Funktion genutzt, ist aber dafür, besonders am Vormittag, wegen zu starker Auslastung nicht recht geeignet. Da derzeit die räumlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, muss die Nutzung der Bibliothek als Treffpunkt etwas eingeschränkt werden.
    • Informationszentrum: In der Bibliothek gibt es durch das Vorhandensein verschiedener Medien unterschiedliche Möglichkeiten, Informationen abzurufen und Wissen zu erwerben. Aufgabe der Bibliothek ist es, die Informationskompetenz der Schüler/innen zu erweitern und zu festigen. Dazu gehören auch die im Curriculum eingebauten Einführungen in die Medien- und Informationskompetenz – in den ersten beiden Jahren zum Thema Online-Recherche und Wikipedia.
    • Dokumentationszentrum: Die Bibliothek als zentraler, für alle zugänglicher Ort und in unmittelbarer Nähe des Lehrerzimmers liegend ist gut geeignet, die verschiedenen „Produkte“ und Projektergebnisse des Unterrichtsjahres (CDs, DVDs, Broschüren…) aufzubewahren und zu erschließen.
    • Multifunktionsraum: Die Bibliothek ist zunehmend zum Multifunktionsraum geworden. Es finden hier neben den eigentlichen Funktionen derzeit Elterngespräche, Tutoring, Integrationsunterricht, Beratungsgespräche, Lernwerkstätten, das Projekt „Schüler helfen Schülern“, Sitzungen, Schulungen u.a. statt, was gelegentlich in Konflikt mit den eigentlichen Funktionen gerät.

    Didaktische Nutzung

    Die didaktische Bedeutung der Schulbibliothek und die zu erwartenden zukünftigen Aufgaben (durch zunehmende Digitalisierung, technische Neuerungen) erfordern eine
    ständige Weiterentwicklung und eine kontinuierliche Reflexion. Mittelfristig braucht es eine Klärung der derzeitigen multifunktionalen Nutzung der Bibliothek, da der Raum bereits für didaktische Zwecke nahezu voll ausgelastet ist und aufgrund von Platzproblemen im Schulgebäude vielfach anderweitig genutzt wird (s. Multifunktionsraum). Die Bibliothek sollte nur in Ausnahmen als Ausweichort für andere Zwecke zur Verfügung stehen. Ansonsten sollte sie ausschließlich für die im Leitbild beschriebenen Tätigkeiten genutzt werden.

    Organigramm - Führung der Schulbibliothek

    Schulführungskraft

    Als Schulführungskraft der gesamten Schule ist sie in den Gremien anwesend. Sie fördert im Rahmen ihrer Funktion als Schulleiter in besonderer Weise die didaktischen Anliegen der Bibliothek, organisiert und koordiniert den Tätigkeitsplan und die finanzielle Ausstattung. Ihre Präsenz in diesen Gremien ist Ausdruck der besonderen didaktischen Rolle der Schulbibliothek. Gemeinsam mit der Bibliotheksleitung repräsentiert sie die Schulbibliothek nach außen. In den letzten Jahren war die Schulführungskraft regelmäßig anwesend.

    Bibliotheksleitung

    Die Besetzung der Bibliotheksleitung erfolgt folgendermaßen: Die Schulführungskraft schlägt dem Lehrerkollegium eine Person vor, die bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen; nach erfolgter Bestätigung ernennt die Schulführungskraft diese Person für drei Jahre. Die Ausübung der Bibliotheksleitung ist an eine fachspezifische Ausbildung gebunden (z. B. Lehrgang Schulbibliotheken oder Äquivalentes). Sie wird als didaktische Tätigkeit anerkannt. Wichtige Voraussetzung ist die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit der Bibliothekarin, da viele Aufgaben auch im Berufsbild der Schulbibliothekarin angeführt sind (siehe dort).

    Die Ausübung dieser Funktion umfasst folgende Tätigkeitsfelder:

    Die Bibliotheksleitung ist Bindeglied zwischen Bibliothek, Direktion und Lehrerkollegium

    Die Bibliotheksleitung repräsentiert die Schulbibliothek nach innen und nach außen und pflegt den erforderlichen Kontakt zu den Schulinstitutionen und zu den schulexternen Partner/innen.

    Die Bibliotheksleitung organisiert gemeinsam mit der Bibliothekarin, mit interessierten Lehrpersonen bzw. Arbeitsgruppen sowie mit externen Institutionen (Bibliotheken der Meraner Oberschulen, Stadtbibliothek, Buchhandlungen…) lesefördernde Aktivitäten.

    Die Bibliotheksleitung koordiniert bibliotheksdidaktische Tätigkeiten.

    Die Bibliotheksleitung sorgt für die Einberufung einer angemessenen Anzahl von Bibliotheksratssitzungen, erstellt die Tagesordnung in Absprache mit dem Bibliotheksrat, ergänzt diese nach Notwendigkeit und übernimmt die Leitung der Sitzungen.

    Die Bibliotheksleitung verantwortet in Zusammenarbeit mit der Bibliothekarin am Beginn eines jeden Schuljahres die Erstellung eines Jahrestätigkeitsplanes. Am Ende des Jahres wird dieser unter ihrer Leitung evaluiert.

    Die Bibliotheksleitung trägt, gemeinsam mit der Bibliothekarin, besondere Verantwortung für den Bestandsaufbau und für dessen Ausbau.

    Die Bibliotheksleitung sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Bibliotheksbetriebes

    Die Bibliotheksleitung dokumentiert in Zusammenarbeit mit der Bibliothekarin die Aktivitäten der Bibliothek und erarbeitet die 1-2x jährlich erscheinenden „Biblionews“ in Zusammenarbeit mit interessierten Mitarbeitern (Lehrpersonen, Personal, Schüler/innen).

    Bibliothekar/in (Berufsbild Dipl.-Bibl.)

    Bestandsbezogene Aufgaben:

    • Sie veranlasst die Auswahl und Beschaffung von Medien und Informationen aller Art (Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, AV-Medien, Spiele, CD-ROMs, Online-Dienste u.a.)
    • sorgt in Absprache mit den vom Lehrerkollegium dazu beauftragten Fachgruppenvertreter/innen für den Bestandsaufbau bzw. die Aussonderung veralteter Medien
    • sorgt dafür, dass der Medienbestand aktuell bleibt und den jeweiligen Bedürfnissen der Nutzer/innen gerecht wird
    • bemüht sich insbesondere um einen attraktive Auswahl aktueller Jugendliteratur (Berücksichtigung von Leserwünschen)
    • besorgt leihweise Medien aus anderen Bibliotheken (besonders aus Meraner Oberschulbibliotheken)
    • sorgt für eine benutzerfreundliche Präsentation und Erschließung des Bestandes
    • veranlasst bzw. erledigt die anfallenden Verwaltungsarbeiten: Bestellung, Katalogisierung, Inventarisierung, Systematisierung und Bearbeitung der Medien

    Benutzerbezogene Aufgaben: Sie

    • sorgt für einen kundenfreundlichen Ausleihdienst
    • bietet den Benutzerinnen eine qualifizierte Beratung und Informationsvermittlung
    • führt in die Benutzung der Bibliothek ein und vermittelt Kompetenz im Umgang mit dem Bestand, vor allem auch im Bereich der elektronischen Medien
    • konzipiert und organisiert kulturelle und insbesondere lesefördernde Veranstaltungen

    Organisations- und strukturbezogene Aufgaben: Sie

    • koordiniert den Bibliotheksbetrieb und die internen Arbeitsabläufe
    • leistet Öffentlichkeitsarbeit und kooperiert mit anderen Einrichtungen
    • beteiligt sich an der Planung von Bau- und Einrichtungsvorhaben
    • sorgt durch die Erhebung statistischer Daten, durch Analyse und Evaluation für die Anpassung des Bibliothekskonzepts an die sich ändernden Benutzerbedürfnisse
    • verwahrt und verwaltet alle in der Schule vorhandenen Neuen Medien (Laptops, Netbooks, Tablets, E-Reader)

    Spezifische Aufgaben in Schulbibliotheken: Sie

    • koordiniert die Nutzung aller in der Schule vorhandenen Medien
    • führt Lehrerinnen und Schüler/innen in die Benutzung der Bibliothek ein und gibt die erworbene Medienkompetenz an sie weiter
    • unterstützt das Lehrerkollegium bei der unterrichtsbezogenen Bibliotheksbenutzung sowie bei der Lese- und Medienerziehung
    • führt fallweise Unterrichtseinheiten durch, die das Arbeiten mit der Bibliothek und den vorhandenen Medien zum Inhalt haben
    • bildet sich regelmäßig fort
       

    Bibliotheksrat

    Der Bibliotheksrat besteht aus folgenden Mitgliedern: dem Direktor der Schule, dem Bibliotheksleiter, Vertreter/innen verschiedener Fachgruppen, der Bibliothekarin, weiteren Lehrpersonen sowie dem studentischen Bibliotheksrat oder dessen Vertreter/innen. Diese werden von dem Direktor dem Lehrerkollegium vorgeschlagen, das sie nach Bestätigung für drei Jahre ernennt. Der Bibliotheksrat ist das Gremium, welches vom Lehrerkollegium delegiert wird, das Bibliotheksgeschehen zu koordinieren und zu evaluieren. Der Bibliotheksrat übt eine Aufsichtsfunktion aus und ist Garant für Transparenz. Der Bibliotheksrat koordiniert den Bestandsaufbau aufgrund des Bestandskonzeptes, das die Schwerpunkte der Schule berücksichtigt. Er trifft sich regelmäßig, um über sämtliche Aktivitäten der Bibliothek ausreichend informiert zu sein; die Sitzungstermine werden am Beginn des Schuljahres oder bei Bedarf festgelegt. Die erste Sitzung soll dabei gleich zu Beginn des neuen Schuljahres stattfinden, weitere Sitzungen werden für die Erstellung des Tätigkeitsplans, für den Bestandsaufbau, für die Genehmigung und Koordinierung von Projekten und Aktivitäten einberufen. Projektarbeit wird auch durch eigene Arbeitsgruppen geleistet. Am Ende des Schuljahres hat eine Sitzung die Evaluation der abgewickelten Tätigkeiten und den Ausblick auf das nächste Schuljahr zum Inhalt. Die Evaluation wird ergänzt durch regelmäßige Erhebungen mittels Online-Umfragen (gesamte Dienstleistung der Bibliothek oder auch nur projektbezogen).

    Studentischer Bibliotheksrat

    Der studentische Bibliotheksrat ist ein freiwilliges Gremium bestehend aus Schüler/innen der Schule, die bereit sind, ergänzend in der Bibliothek mitzudenken und -arbeiten. Ihre Meinung wird bei allen wichtigen und Schüler/innen betreffenden Entscheidungen gehört und berücksichtigt. Sie können eigenständig Projekte im Rahmen der Medienkompetenz- und Lesekompetenzförderung umsetzen und werden dabei von den Schulgremien unterstützt, wobei nach Möglichkeit auch Mittel zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sind sie wichtige Ansprechpartner/innen für alle Schulbibliotheksprojekte. Ab der 3. Klasse kann die Arbeit bei besonderem bzw. kontinuierlichem Einsatz im Klassenrat mit einem Schulguthaben (Bonuspunkte Matura: „besonderer Einsatz für die Schulgemeinschaft“) honoriert werden.

    Arbeitsgruppe Bibliotheksprojekte

    Am Beginn jeden Schuljahres werden die schulinternen Arbeitsgruppen gebildet; es gibt je nach Jahrestätigkeit auch eine AG Bibliotheksprojekte. Hier können sich alle Lehrpersonen melden, die Interesse haben, bei einzelnen größeren oder kleineren Projekten der Bibliothek mitzuarbeiten oder die selbst Bibliotheksprojekte vorantreiben möchten. Die gesamte AG trifft sich so oft wie notwendig für die Umsetzung des Projektes oder der Projekte. Zu Schulbeginn erstellt sie ein Tätigkeitsprogramm mit den Vorhaben im laufenden Schuljahr und kümmert sich um die nötigen Ansuchen im Schulsekretariat. Einzelne Interessierte können kleine Untergruppen bilden, die die Vorhaben konkret umsetzen; die Untergruppen bestehen so lange, bis die Projekte abgeschlossen sind. Am Ende des Schuljahres erfolgt die Evaluation sowie Dokumentation und es werden eventuell Ideen für zukünftige Projekte gesammelt.

    Arbeitsgruppe Bibliotheksbetreuer/innen

    Jede Lehrperson kann im Rahmen ihrer Auffüllstunden Bibliotheksdienst leisten. Ausschlaggebend für die Einteilung des Bibliotheksdienstes sind die Bedürfnisse der Bibliothek. Am Beginn eines jeden Schuljahres wird ein Plan erstellt, der die zur Verfügung stehenden Zeiten enthält; jede Lehrperson kann sich dafür melden. Bei der Zuweisung gelten die Kriterien Ausbildung oder Spezialisierung im Bereich Bibliothek, Leseförderung u.Ä., Kontinuität, Anzahl der Auffüllstunden, Mitglied des Bibliotheksrates oder der AG Bibliotheksprojekte und v.a. Tätigkeiten im Rahmen des Bibliothekcurriculums. All diese Arbeiten/Stunden werden nach Möglichkeit als didaktische Tätigkeit gewertet. Das wird am Anfang des Schuljahres gemeinsam mit der Schulführung definiert.

    A.3.2 Projekte und didaktische Tätigkeiten

    Grundregeln

    1. Die unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen hängen vom Jahresprogramm der Fachlehrer ab. Vorschläge können von Schüler/innen, Fachlehrpersonen sowie vom Klassenrat gemacht werden.
    2. Jede unterrichtsbegleitende Tätigkeit wird im Unterricht vor- und nachbereitet. Im Rahmen ihrer Schullaufbahn wird ein vielfältiges Angebot in Bezug auf Inhalte, zeitliches Ausmaß und Ziele gemacht, wobei von der ersten bis zur letzten Klasse eine Steigerung anzustreben ist. Der zunehmenden Fähigkeit zu Selbstständigkeit und Verantwortung ist Rechnung zu tragen.
    3. Lehrausgänge und Lehrausflüge werden sieben Tage vor dem geplanten Termin auf einem eigenen Formular beantragt. Die Anzahl der Lehrausgänge hängt von den damit verbundenen Lern- und Erziehungszielen ab und unterliegt in erster Linie der Entscheidung der Fachlehrperson. Die Veranstaltungen werden rechtzeitig in den Google-Kalender eingetragen und vor der Durchführung am Anschlagbrett angekündigt. Voraussetzung für die Genehmigung von Lehrausgängen ist das Einverständnis der Fachlehrpersonen, denen die Stunden ausfallen. (siehe Antragsformular)
    4. Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen sollten nicht immer am gleichen Wochentag stattfinden.
    5. In den Abschlussklassen sollten im letzten Unterrichtsmonat nur mehr solche Veranstaltungen stattfinden, die der Prüfungsvorbereitung dienen.
    6. Mehrtägige Veranstaltungen werden im Jahresprogramm der Fachlehrpersonen angegeben und für den erweiterten Klassenrat aufgelistet. Bevor der Schulrat einen Beschluss fasst muss eine Beschlussfassung des Klassenrates vorliegen. Der Jahresplan kann im Laufe des Schuljahres erweitert und ergänzt werden, sofern dies Verfügbarkeit der finanziellen Mittel und die Organisation zulassen.
    7. Der Klassenrat genehmigt durch Beschluss alle unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen bis November eines jeden Jahres. Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten: Ziel, Name der Begleitpersonen, Kosten, Ersatzbegleitpersonen, das voraussichtliche Programm und Durchführungszeitraum.
    8. Die geplante und vom Klassenrat genehmigte Lehrfahrt darf später nur dann abgeändert werden (Ersatzreise), wenn sie durch höhere Gewalt, d.h. durch von außen beeinflusste Gründe nicht mehr durchgeführt werden kann.
    9. Jede Lehrkraft sollte in der Regel nur für eine mehrtägige Lehrfahrt (ausgenommen Ersatz) zur Verfügung stehen.
    10. Für jede unterrichtsbegleitende Tätigkeit ist ein Kurzbericht mit Fotodokumentation an die Schuladresse zu schicken. Realgymnasium „Albert Einstein“ und Technologische Fachoberschule „Oskar von Miller“ Meran

    Richtlinien für die Planung

    Lehrausgänge: soweit vorhersehbar sollen die Lehrausgänge bereits in das Jahresprogramm der Fachlehrperson und in den Tätigkeitsplan der Schule aufgenommen werden. Im Ansuchen an den Direktor müssen die Art und das Programm der Veranstaltung, die didaktische Zielsetzung, die inhaltliche Vor- und Nachbereitung, die Begleitpersonen, die benützten Verkehrsmittel, genaue Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie die Kosten angeführt sein. Lehrausgänge dürfen die Unterrichtszeit in der Regel um nicht mehr als eine Stunde überschreiten. Die Bestimmungsorte liegen in der näheren Umgebung.
    Lehrausflüge, Projekttage und Lehrfahrten sind von der Fachlehrperson beziehungsweise bei Fächer übergreifenden Initiativen von den beteiligten Lehrpersonen möglichst zu Jahresbeginn zu planen, damit sie vom Klassenrat und vom Lehrerkollegium genehmigt und in den Tätigkeitsplan aufgenommen werden können und damit ihre Finanzierung gesichert werden kann. Die Verantwortung für das didaktische Konzept und die Koordination übernimmt die zuständige Fachlehrperson. An der Organisation beteiligen sich auch andere Lehrpersonen bzw. Schüler/innen und Eltern.
    Die Veranstaltungen sind Teil des Jahresprogramms; die Planung erfolgt außer in begründeten Fällen vor Abgabe des Jahresprogramms. Herbstveranstaltungen sollten bereits im vorhergehenden Schuljahr geplant und mit den Eltern besprochen werden. Lehrausflüge dauern in der Regel nicht mehr als zwölf Stunden. Mehrtägige Veranstaltungen finden im europäischen Raum statt.

    Rolle der Eltern

    Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden über die unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen schriftlich in Kenntnis gesetzt. Verweigern die Eltern die Zustimmung zur Teilnahme, teilen sie diese Entscheidung der Schule mit.
    Veranstaltungen, die größere Kosten verursachen, sind schon im Vorfeld der Entscheidungen mit den Eltern zu besprechen. Dadurch gewinnen die Eltern Einblick in das Ziel und die verantwortungsvolle Planung des Unternehmens und können bei der Finanzierung mitentscheiden.
    Die zuständigen Fachlehrpersonen und Elternvertreter/innen sowie die Klassengemeinschaft sollen bei kostenintensiven Projekten die Einwände Einzelner berücksichtigen und eine entsprechende Entscheidung treffen.

    Teilnahme

    Die unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen sind integrierender Bestandteil des Tätigkeitsprogramms. Die Teilnahme ist für alle Schüler/innen verpflichtend. Eine Befreiung wird vom Direktor nur in begründeten Fällen nach Absprache mit den Eltern erteilt. Nicht teilnehmende Schüler/innen werden einer anderen Klasse zugeteilt. Die zuständige Fachlehrperson nimmt in Absprache mit dem Direktor die Zuteilung vor und informiert den betreffenden Klassenrat.

    Begleitpersonen

    Lehrausgänge werden von der Fachlehrperson begleitet. Lehrausflüge und andere unterrichtsbegleitende Veranstaltungen finden unter der Aufsicht von zwei Begleitpersonen statt. Sind zwei Klassen gemeinsam unterwegs, genügen u.U. auch drei Lehrpersonen, bei drei Klassen vier Lehrpersonen. Projekte und Lehrfahrten werden von den betreffenden Fachlehrlehrpersonen begleitet. In Sonderfällen kann die Begleitung von der Fachlehrperson eines anderen Klassenzuges übernommen werden, sofern sie mit den didaktischen und organisatorischen Anforderungen vertraut ist. Für alle Lehrfahrten muss eine Ersatzlehrkraft zur Verfügung stehen, die bei plötzlicher Absage einer Begleitperson problemlos einspringen kann. Diese Lehrkraft wird von vorne herein bei der Planung des Projekts mit einbezogen.

    Finanzierung

    Die Kosten für die Schüler/innen gehen zu Lasten der Familien. Für Bedürftige und Notfälle gibt es einen Sonderfond der Schule. Die Unkostenbeiträge werden durch die Klassensprecher/innen im Schulsekretariat eingezahlt. Bei kostenaufwändigeren Veranstaltungen werden sie von den Eltern über ihre Bank auf das Schulkonto überwiesen. Jahreshöchstbetrag 300 € im Biennium, 700 € im Triennum. Zur Deckung der Reisekosten können die Klassen nach Absprache im Schülerrat und im Einvernehmen mit dem Direktionsrat schulinterne Aktionen veranstalten (Brotverkauf, Weihnachtsmarkt u.A.).

    Anzahl der Schultage für unterrichtsbegleitende Veranstaltungen

    Die Anzahl und Dauer der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen werden jedes Jahr aufgrund der geltenden Kriterien und Verfügbarkeit des Außendienstkontingentes jedes Jahr neu festgelegt. Als Auswahlkriterium gelten neben den Kosten primär die Zielsetzung und somit der Wert einer Veranstaltung.

    Sicherheit

    Um die Sicherheit zu gewährleisten, werden Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Reiseunternehmen durchgeführt. Fahrräder können verwendet werden, wobei die Eltern die Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit des Fahrrads (Bremsen, Licht) und die angemessene Ausrüstung (Helm) übernehmen. Klettern, Schwimmen und Bootfahren sind nur dann gestattet, wenn diese Tätigkeiten neben den Begleitpersonen von einer angemessenen Zahl spezifisch ausgebildeter Fachleute überwacht werden.
    Die physische Zumutbarkeit für alle Beteiligten ist zu berücksichtigen. Um die Aufnahmefähigkeit während der Veranstaltungen zu gewährleisten und Ruhestörungen zu vermeiden, ist bei mehrtägigen Lehrfahrten ausreichend Nachtruhe vorzusehen. Die Informationen an die Erziehungsberechtigten muss so umfassend wie möglich sein.

    Abfahrt und Ankunft

    Der Start kann an einem anderen Ort als der Schule festgelegt werden. Die Genehmigung zum Ein oder Aussteigen auf der Fahrt oder um Entlassung am Zielort erteilen die Begleitpersonen, wenn der Wohnort der Schüler/innen an der Fahrtstrecke liegt und die schriftliche Genehmigung der Eltern vorliegt. Wenn möglich, sollten vornehmlich öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden.

    Verhalten

    Der erweiterte Freiraum bei unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen bedeutet für die einzelnen Schüler/innen auch größere Eigenverantwortung sich selbst und der Gemeinschaft gegenüber. Die Klassen und ihre Begleitpersonen vereinbaren im Vorfeld klare Verhaltensregeln und besprechen die Konsequenzen für den Fall, dass Abmachungen nicht eingehalten werden.

    A.3.3 Schulinterne Lehrerfortbildung ("SCHILF")

    Die schulinterne Fortbildung SCHILF der Schuldirektion RG-TFO Meran orientiert sich im Wesentlichen am neuen Fortbildungskonzept der an der Pädagogischen Abteilung (PA) angesiedelten Arbeitsgruppe. Dieses Konzept findet mit Beginn des Schuljahres 2013/14 landesweit Umsetzung.

    Die schulinterne Fortbildung versteht sich als Fortbildung einer bestimmten Lerngemeinschaft von Lehrpersonen. Wie groß die Lerngemeinschaft ist (gesamtes Kollegium, vollständiger Klassenrat, eine bestimmte Fachgruppe usw.), wird bei der Planung festgelegt.

    Inhaltliche Schwerpunkte und Veranstaltungsformen der schulinternen Fortbildung sind:

    1. Inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung auf Schulebene sind:
      1. allgemeine pädagogische und didaktische Themen, die für alle Lehrpersonen von Bedeutung sind (Bildung allgemein)
      2. Weiterentwicklung der eigenen Schule (Organisations- und Unterrichtsentwicklung)
      3. Angebote zu den Schwerpunkten der Schule
      4. Fachdidaktische Angebote für große Fachgruppen
      5. Angebote für Klassenräte
    2. Wirksame Formen der Fortbildung auf Schulebene sind insbesonders:
      1. Pädagogische Tage oder Pädagogische Konferenzen
      2. Halbtagsveranstaltungen (auch Folgenachmittage)
      3. Workshop / didaktische Werkstätten
      4. Informationsveranstaltungen
      5. Begleitung vor Ort

    Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 nimmt neben der schulinternen Fortbildung der im vorhergehenden Jahr gegründete Fortbildungsverbund Burggrafenamt, dem auch unsere Schuldirektion angehört, seine Tätigkeit auf. Der Verbund bietet ein breites Programm von z.T. auch schulübergreifenden Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Schwerpunkten an. Aus den Vorschlägen der beteiligten Schulen und Kindergärten wurde ein ungefähr fünfzig Veranstaltungen umfassendes Angebot erstellt. Die Bezirksfortbildung greift neben den eigenen Schwerpunktsetzungen Themen auf, die von den Schulen als vordergründig genannt werden und die auf Schulebene aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen (zu geringe Teilnehmerzahl, Austausch schaffen) nicht bewältigt werden können. 

    (Anmeldungen unter www.fortbildung-bga.it)

    A.3.4 Übergreifende Kompetenzen und Orientierung ("ÜKO")

    Übergreifende Kompetenzen

    Die sechs übergreifende Kompetenzen für lebenslanges Lernen sind:

    • Lern- und Planungskompetenz
    • Soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz
    • Kommunikations- und Kooperationskompetenz
    • Informations- Medienkompetenz
    • Vernetzets Denken und Problemlösekompetenz
    • Kulturelle Kompetenz und interkulturelle Kompetenz

    Die Umsetzung geschieht durch die Wechselwirkung zwischen den verschiedenen Fachkompetenzen innerhalb eines ganzheitlichen Lernprozesses durch die kontinuierliche, altersgemäße Förderung und ist gemeinsame Aufgabe aller Unterrichtsfächer. Die von den einzelnen Fächern ausgearbeiteten Fachcurricula und das vom Lehrerkollegium erarbeitete Curriculum der übergreifenden Kompetenzen sind im Schulcurriculum veröffentlicht.

    Orientierung

    Die Klassenvorstände sind die ersten Ansprechpartner für Orientierung (u.a. „Orientierungstage 1. Klassen“) und Beratung, vor allem bei schulischen Fragen.  Die Koordinatoren für die Öffentlichkeitsarbeit (Tag der offenen Tür, Schulvorstellungen bei den Mittelschulen) und Schule-Arbeitswelt planen das jährliche Programm: Organisation der Tätigkeiten im Bereich der Orientierung und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation nach außen und innen, Ansprechpartner für außerschulische Einrichtungen, Verbände und Betriebe sowie Schüler/innen, Hilfestellung bei Praktika auch im Rahmen der Vermeidung von Schulabbruch. Schüler/innen und Eltern kontaktieren die Lehrpersonen über das Schulbüro oder wenden sich direkt an die Lehrpersonen.

    Praktika

    Für diesen Bereich gelten die hier angeführten Kriterien, für die einzelnen Fachrichtungen in Bezug auf die Zeit, Dauer, Bewertung, Dokumentation und Evaluation. Der gesetzliche Rahmen für die Tätigkeiten Schule-Arbeitswelt ist im Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 32/2017 angeführt (Gesetzesvertretendes Dekret vom 13.04.2017, Nr. 62; Landesgesetz 14/2016; Art. 7/bis, Landesgesetz 11/2010), währendem die Anpassung des Dreijahresplans im Sinne des Art. 4, Absatz 7 des LG 12/2000 erfolgt.

    Die Zulassungsbestimmungen zur Staatlichen Abschlussprüfung sehen vor, dass die Schüler/innen 75% diese von der Schule vorgeschriebenen Tätigkeiten im zweiten Biennium und in der 5. Klasse ausgeführt haben bzw. bei dabei vorgesehenen Tätigkeiten anwesend waren. Diese Erfahrungen werden bei der Staatlichen Abschlussprüfung auch jeweils berücksichtigt.

    Damit dies überprüft werden kann, führen die Schüler/innen ein Portfolio für die Auflistung der ausgeführten Tätigkeiten mit Datum und Dauer. Zusätzlich sammeln sie die dabei erstellten Unterlagen und Dokumente, die ihnen bei der Vorbereitung auf die Staatliche Abschlussprüfung nützlich sein können. Die Schule überprüft die Dokumentation und stellt Auszüge zu Anwesenheiten aus dem digitalen Register bereit.

    Am Realgymnasium und der Technologischen Fachoberschule Meran sind folgende Tätigkeiten vorgesehen, um die Orientierung der Schüler/innen und die Eingliederung in die Berufswelt zu erleichtern:

    • Betriebspraktika während des Unterrichts
    • Betriebspraktika in der unterrichtsfreien Zeit
    • Projekte in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Verbänden, Experten von der Arbeitswelt, Institutionen
    • Betriebsbesichtigungen
    • Vor- und Nachbereitung der Praktika
    • Orientierungsangebote (z.B. Rendezvous mit dem Traumberuf), Bewerbungstraining, Rhethorikprojekt

    Sommertätigkeiten in fachrichtungsspezifischen Bereichen nach folgenden Kriterien der Schule für die Anerkennung von außerschulischen Erfahrungen: Sommertätigkeiten in Berufsfeldern, die der besuchten Fachrichtung entsprechen, werden in einem Ausmaß von bis zu maximal 50 Stunden anerkannt. Die Vor- und Nachbearbeitung erfolgt mit den Tutoren der Schule. Die Dokumentation enthält Angaben zu Ort, Zeit und Art der ausgeführten Tätigkeiten und ist mit der Unterschrift einer verantwortlichen Person des Betriebs - ein entsprechendes Formular wird von der Schule zur Verfügung gestellt - versehen. Tätigkeiten im elterlichen Betrieb werden nicht anerkannt.

    Schüler/innen im Zweitsprachjahr nehmen an den entsprechenden Tätigkeiten der Gastschule teil – dies ersetzt die für den Bereich Schule-Arbeitswelt vorgesehenen Tätigkeiten an der Schule Realgymnasium und technologische Fachoberschule Meran. Für die Schüler/innen im Auslandsjahr gilt das Auslandsjahr als Tätigkeit im Bereich Schule-Arbeitswelt.

    Die Schüler/innen müssen mindestens 75 % der insgesamt festgelegten Tätigkeiten im zweiten Biennium und in der 5. Klasse durchführen.

    Zweitsprachjahr / Auslandsjahr

    Die Schule unterstützt Schüler/innen, die ein Zweitsprach- bzw. Auslandsjahr machen möchten.

    Science Night

    Die Science Night, bei der Referenten eingeladen werden, die über einen Schwerpunkt ihrer Forschung vortragen, wird jährlich veranstaltet. Folgende Regelungen sind dabei zu berücksichtigen:

    • Das Angebot richtet sich an das 2. Biennium und die Abschlussklasse des Realgymnasiums und der Technologischen Fachoberschule.
    • Die Veranstaltung findet am späteren Nachmittag ungefähr zwischen 17:00 und 18:30 Uhr statt.
    • Die teilnehmenden Schüler/innen sind vom Nachmittagsunterricht befreit.
    • Die Lehrperson, die normalerweise die erste Stunde des Nachmittagsunterrichts hält, ist für den Appell verantwortlich.
    • Die Schüler/innen sitzen aus Aufsichtsgründen im Saal in der Nähe der Lehrperson.
    • Die inhaltliche Vorbereitung erfolgt durch Fachlehrpersonen im Unterricht.

     

    A.3.5 Zentrum Information und Beratung ("ZIB")

    Was ist das ZIB?

    Die rechtlichen Grundlagen

    Die Errichtung eines Zentrums für Information und Beratung (Abkürzung: ZIB/italienisch: CIC) wurde mit Staatsgesetz Nr. 162 vom 26.06.1990 an den Schulen verpflichtend eingeführt. Seine Aufgabe wird im Gesetz folgendermaßen beschrieben: Information der Schüler/innen zu erzieherischen, gesundheitsfördernden, rechtlichen Fragen sowie Angebote, die die Freizeit der Schüler/innen und die Stärkung der Gemeinschaft betreffen. Außerdem sollte das ZIB Beratung und Orientierung bei psychopädagogischen und sozialen Schwierigkeiten anbieten. 

    Mit Rundschreiben des Schulamtsleiters vom 17.07.1997, Nr. 50 ist das ZIB als Informations- und Beratungszentrum verpflichtend auch an allen Oberschulen Südtirols einzurichten. Aus dem Rahmenkonzept zur Vorbeugung von Schulabbruch (Mitteilung des Schulamtes vom 12.11.2015) entwickelte sich das aktuelle Rahmenkonzept für das ZIB an den Schulen Südtirols. 

    Das ZIB richtet sich also in erster Linie an die Schüler/innen, kann aber auch die Eltern und Erziehungsberechtigten sowie Lehrpersonen als Zielgruppe in sein Angebot einbinden. Als niederschwellige Anlaufstelle leisten die ZIB-Mitarbeiter/innen in erster Linie Beratung und Information, können aber auch themenorientierte Aktivitäten und Projekte ausarbeiten.

    Bereiche und Aufgaben

    Gesundheitsförderung, Soziales Lernen und Umweltbildung: Kommunikation, Förderung der Klassengemeinschaft, vor allem in den ersten Schulwochen, Schulung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher oder Organisation von Patenschaften und Initiativen, Mobbing-Prävention, Mediation, Umgang mit Genussmitteln, Sexualpädagogik…

    Individuelle Gespräche und Lernberatung: pädagogische Beratung und Angebot von Sprechstunden zu persönlichen und schulischen Problemen; Analyse des Lernverhaltens, Lernstrategien, Lernpläne, Ziele, Motivation, Vermittlung und Einbeziehung von Fachdiensten, Zusammenarbeit mit dem PBZ, Begabungsförderung…

    Inklusion/Integration/Migration:  Vorträge und Informationen, Klärung von Fragen, interkulturelles Lernen, Mediation, interkulturelle Angebote, Erstellung des IBP, Zusammenarbeit mit den Familien, Förderung und Unterstützung

    Orientierung: Pflege der Willkommenskultur, Initiativen für Neuankömmlinge an der Schule, Maßnahmen zur Schul-, Berufs- und Studienwahl, Neuorientierung, Informationen zum Auslands- und Zweitsprachenjahr

    Medienbildung: Umgang mit alten und neuen Medien, Urheberrecht, Privatsphäre, Meinungsfreiheit, Fake News…

    Begegnung mit Behörden zu rechtlichen Fragen: Bürgerkunde, Verfassung, Demokratie, Werte, Rechte und Pflichten Jugendlicher

    Schüler helfen Schülern: Unterstützung, Beratung, Aufgabenhilfe, Vorbereitung auf Tests und Schularbeiten, Nachhilfe

    Care-Team: Krisenintervention, psychosoziale Betreuung, Vermittlung an die Fachstellen

    Wer arbeitet im ZIB?

    ZIB-Mitarbeitende weisen entsprechende soziale Interessen und Kompetenzen auf (Lernberatungs-, Mediations-, Gesprächsführungskompetenz, ...). Die Bereitschaft, sich auf Beziehungsarbeit einzulassen, wird vorausgesetzt. Weiters sind Verschwiegenheit, Einfühlungsvermögen, Achtsamkeit Eigenschaften der ZIB-Mitarbeiter/innen. Regelmäßige Evaluation sichert die Arbeit im ZIB.

    Unser ZIB-Leitsatz

    „Gemeinsam lernen – lehren – arbeiten und fördern“

    Das Realgymnasium ‘Albert Einstein’ und die Technologische Fachoberschule ‘Oskar von Miller’ sind eine förderliche Lern- und Arbeitsumgebung für alle Schüler/innen, Lehrpersonen und Mitarbeiter/innen. Als ‘Inklusive Schule’ werden alle Mitglieder der Schulgemeinschaft eingeschlossen. Das gemeinsame Lernen und die gegenseitige Hilfe und Unterstützung sind Grundsätze unserer Schulgemeinschaft.     

    Die Schüler/innen, die sich anstrengen und lernen, erreichen das Klassenziel und erzielen einen erfolgreichen Schulabschluss. Die Schulgemeinschaft setzt auf Zusammenarbeit. Die Lehrpersonen unterstützen und begleiten die Lernenden, damit diese ihre Lern- und Bildungsziele erreichen.

    Aufgaben

    Krisenmanagement, Umgang und Meistern von Krisensituationen – Krisenprävention - Vorbereitung auf Notsituationen – Unterstützung – Hilfestellung – Betreuung - Beratung – Einbeziehen von außerschulischen Einrichtungen - Orientierung – Anleitungen für Verhalten in Krisensituationen – Proben für den Notfall - Sensibilisierung der Schulgemeinschaft – Fortbildung – Peer-Lernen fördern – Lernpläne erstellen – Strategien entwickeln

    A.3.5.1 Lernberatung (Pädagogische Diagnostik)

    Der Begriff „Diagnostik“ umfasst alle Tätigkeiten, die die Voraussetzungen und Bedingungen für erfolgreiche Lehr- und Lernprozesse eines Lernenden ermitteln. Darüber hinaus werden Lernprozesse analysiert und es wird ihre Wirksamkeit, die sich im Lernergebnis niederschlägt, festgestellt. Ziel der Diagnostik ist es, den individuellen Lernprozess zu optimieren.

    Formen der Diagnostik

    Unsere Methoden des Diagnoseverfahrens

    • dialogisch
    • Befragung:

    a) Umfeldanalyse (Familie, Freizeit)

             b) Fragebogen zur Selbsteinschätzung (Kompetenztest)

             c) Befragung des Klassenrats

             d) Elterngespräch

             e) Analyse der Ausgangslage (Vorwissen, Interessen)

             f) Analyse der Lernpotentiale und Lernhindernisse

             g) Lerntyptest

             h) Analyse des Klassenklimas

    • Erstellung eines „Portfolio“ (Dokumentation)
    • Vereinbarungen/Absprachen/Lernvertrag
    • Selbstdiagnosebögen für Schüler/innen

    Unter Lernberatung verstehen wir in erster Linie ein auf Dialog ausgerichtetes Beratungsgespräch zwischen Schüler/in und Lernberater/in. Vor allem in den ersten Klassen, aber auch danach erwies es sich als fruchtbar, außerhalb des Unterrichts- und schulischen Kontextes mit Schülern in Schwierigkeiten – fachlicher, persönlicher oder außerpersönlicher Natur - auf Augenhöhe in empathischer Weise zu sprechen. Grundlegend für die Lernberatung sind für uns drei Leitfragen:

    Als Grundlage des Gesprächs wird eine vorher, unabhängig voneinander, erarbeitete Selbsteinschätzung der Schüler/innen und eine Fremdeinschätzung der Beraterperson erarbeitet und schriftlich fixiert. Ein vorbereiteter Gesprächsleitfaden liefert die Strukturierung des Gesprächsablaufs und der Gesprächsdokumentation. Die Dokumentation des Gesprächs dokumentiert sowohl die Anamnese bzw. Analyse der Problematik als auch diagnostische Maßnahmen zur Behebung der Lernschwierigkeiten. Mit dem betroffenen Schüler werden getroffene Vereinbarungen schriftlich festgehalten, um bei den Folgegesprächen darauf zurückzugreifen und weiter anzusetzen.

    Zu den Beratungsgesprächen werden in der Regel a) alle Schüler/innen mit mehr als zwei negativen Bewertungen eingeladen. Grundsätzlich werden dreimal im Schuljahr Beratungsgespräche für diese Zielgruppe geführt. Eine intensivere Betreuung gibt es b) für Schüler/innen mit größeren Schwierigkeiten, die über den schulischen Kontext hinausführen. Dabei werden die pädagogischen, sozialen und psychologischen Dienste ebenso einbezogen wie Eltern und Klassenrat. Eine dritte Form der Lernberatung besteht im individuellen Lerncoaching.

    Ein Instrument der Lernberatung ist die AG „Schüler helfen Schülern“. Die Lernberater/innen stellen die notwendigen Kontakte her und leisten Vermittlungsarbeit.

    Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen Lernberater/in und Klassenvorstand stellt die Schnittstelle zwischen Klassenrat und Lernberatern dar. Die Dokumentation der Beratungsgespräche liegt im Sekretariat für alle Klassenlehrpersonen zur Einsicht auf. Eltern sollen bei Bedarf vom Beratungsgespräch informiert werden.

    Die Arbeitsgruppe „Lernberatung“ trifft sich regelmäßig (mindestens alle zwei Monate), zum Erfahrungsaustausch und zu schulinterner Fortbildung. Die Evaluation der Ergebnisse erfolgt zu Schulende durch die schulinterne Evaluationsgruppe.

    A.3.5.2 Pädagogisches Beratungsgespräch

    Einleitung

    Schüler/innen in Schwierigkeiten brauchen Bezugspersonen, Beachtung, Zuwendung. Persönliche Wahrnehmung ist der Schlüssel für Motivation. Sie brauchen Anleitung und Förderung, ein positives Umfeld, Hoffnung, dass sie es schaffen können. Wertschätzung zu erfahren, ist für Schüler/innen in Schwierigkeiten motivierend und stärkt ihn/sie.

    Das pädagogische Beratungsgespräch (PBG) durch die Lernberatung

    Das PBG für Schüler/innen in Schwierigkeiten basiert auf einem humanistischen Menschenbild und orientiert sich an der Positiven Psychologie. Ausschlaggebend für ein gelingendes Gespräch ist die Gesamtpersönlichkeit der Berater/innen, die sich in Wertschätzung und Empathie für die Schüler/innen ausdrückt. Für die pädagogische Anamnese braucht es Zeit, Geduld und ein positives Umfeld. Das Erstgespräch beleuchtet die persönliche Lebenssituation des Schülers/der Schülerin, den familiären Hintergrund, die schulischen und außerschulischen Erfahrungen. Die Gespräche finden in einem geschützten Raum statt (ZIB). Wesentliche Elemente des Gesprächsstils sind: Aufwertung der Person; inhaltliche Klarheit; Wahlmöglichkeiten aufzeigen; den Sinn der jetzigen Situation erklären.

    A.3.5.3 Care-Team

    Aufgaben

    Koordinierung des Krisenmanagements, Präventionsarbeit auf verschiedenen Ebenen, Koordinierung der Tätigkeiten im Rahmen der Inklusiven Schule. Aufgaben:vereinbart Tätigkeiten, Aufgaben und Fortbildungsmaßnahmen für das Team und für das Lehrerkollegium, erstellt mögliche Notfallszenarien und konkrete Notfallpläne zu Ereignissen, begleitet das schulische Leben im Übergang von Notfallsituationen zum gewohnten Schulalltag und bietet Unterstützungsmaßnahmen und Hilfestellungen für besonders betroffene Lehrpersonen, organisiert notfallbezogene Sonderveranstaltungen, wie zum Beispiel Gottesdienst, Trauerfeier, Pressekonferenz oder Elternabend, ist Ansprechpartner für die Einsatzleitung der Polizei und der Rettungsdienste,regt längerfristige Maßnahmen zur Vor- und Nachsorge an. Zusammenarbeit mit der AG-Gesundheit: Präventionsarbeit in den Klassen. Schüler/innen und Eltern kontaktieren die Lehrpersonen des Care-Teams oder auf Wunsch die Schulleitung über das Schulbüro

    Interventionsmaßnahmen

    In allen Krisensituationen gibt es Verhaltensweisen, die von jedem Mitglied der Schulgemeinschaft zu beachten sind. Das Verhalten in Krisensituationen ist nicht durch Theorie erlernbar: Jede Situation ist anders! Gröbste Fehler können vermieden werden, wenn wir uns vorweg mit dem Ernstfall beschäftigen und die »Eckpunkte« des Feldes der Betreuung kennen. Nichts falsch machen kann man, wenn man sich Zeit nimmt; respektvoll, ehrlich, authentisch mit der Krisensituation umgeht (die eigene Betroffenheit als Mensch zeigt); mit einfachen Maßnahmen Beruhigung und Stabilisierung anzubahnen versucht. Grundsätzlich gilt es, so gut wie möglich bei der Schulroutine zu bleiben!

    Kriseninterventionsplan

    Die Mitglieder des Care-Teams verschaffen sich einen Überblick, stellen sich am Einsatzort persönlich vor, schirmen die Betroffenen vor Schaulustigen ab bzw. führen sie aus der belastenden Situation weg, lassen die Betroffenen nicht allein,  hören geduldig zu, suchen gegebenenfalls leichten Körperkontakt und lassen den Ausbruch von Gefühlen zu (laden dazu ein), machen Mut, ohne zu verharmlosen, zeigen Perspektiven auf, stellen Handlungsfähigkeit her.

    Ablaufplan beim Todesfall eines Schülers oder einer Schülerin: In der betroffenen Klasse- Grundinformationen geben (Fakten, Emotionen, Bewältigung), Zeit zum Ausdruck von Emotionen geben, zum Fragenstellen ermutigen, am Platz der Schüler/innen ein Zeichen setzen (Zeitrahmen festlegen), nach einer Pause den Alltag wieder einkehren lassen (explizit darauf hinweisen), einen Ort festlegen, an dem Zeichen gesetzt werden können (Zeitraum bis zur Beerdigung) , Abschied: die Schüler/innen selbst entscheiden lassen, ob und in welcher Form sie an Trauerveranstaltungen teilnehmen wollen,  einen Ort festlegen, an dem nach der Beerdigung sichtbare Zeichen gesetzt werden können (Andenkbuch auflegen, Blumen, Kerzen …). Weiters: zur Aufbahrung gehen, das Beileid aussprechen, überlegen, was man gemeinsam tun möchte (z. B. Zeichen setzen, Mitgestaltung Beerdigung), Abschluss finden: etwa ein Bild in der Klasse bis Schulende aufhängen, Kurzfristig: Aufarbeitungstreffen für direkt involvierte Angestellte organisieren. Mittelfristig: wenn nötig, Beratung für Lehrpersonen organisieren, damit sie Schüler/innen in der Trauer besser unterstützen können

    A.4. Vereinbarungen und Regelungen

    A.4.1 Aufgabenbereiche

    In diesem Abschnitt werden Aufgabenbereiche definiert und verschiedene Tätigkeiten in den selben aufgelistet. Gilt besonders als Hilfestellung für Lehrpersonen, welche zum ersten Mal eine Tätigkeit ausüben.

    A.4.1.1 Direktionsrat

    1. Aufgaben und Funktion:
      Die Mitarbeiter/innen im Direktionsrat sind Verbindungsglied zwischen Direktion und Kollegium. Sie vertreten die Interessen der Lehrpersonen in didaktischen und personellen Belangen und informieren das Kollegium über die Anliegen der Schulleitung.
    2. Zusammensetzung:
      Das Kollegium wählt aus seiner Mitte die Mitarbeiter, die beide Teilkollegien, verschiedene Fächer und beide Geschlechter repräsentieren. Ihre Amtszeit beträgt 1 Jahr.
    3. Der gesamte Direktionsrat trifft sich wenigstens am Beginn und am Ende des Schuljahres, die Direktionsräte der einzelnen Schulen bei Bedarf, mindestens aber einmal im Monat.
    4. a) Jedes Mitglied kann eine Sitzung des Direktionsrates beantragen. Die Einberufung erfolgt durch den Direktor.
      b) Die Ergebnisse jeder Sitzung werden in einem Kurzprotokoll festgehalten.
      c) Die Tagesordnung der Plenarsitzungen setzt der Direktor nach Absprache mit den Mitarbeitern fest.

    A.4.1.2 Arbeitsgruppenleiter/in

    • wird von der Arbeitsgruppe bei der ersten Sitzung bestimmt
    • koordiniert die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe
    • sorgt für die Erarbeitung und Einhaltung der Geschäftsordnung
    • verfasst den Abschlussbericht
    • beruft die Sitzungen ein und erstellt die Tagesordnung
    • hält Kontakt zu den Koordinatoren und der Direktion
    • vertritt die Arbeitsgruppe nach außen

    A.AG Notfall-Einsatz

    • wählt die Einsatzleitung, die die Koordinierung bei einem Notfall übernimmt
    • bildet sich in den Bereichen Feuerwehr, Erste Hilfe fort
    • sorgt für die Sicherheit im Schulgebäude
    • beruft eine Notfallübung ein
     

    A.4.1.3 Fachgruppenleiter/in

    • ist Vorsitzende/r der Fachgruppe
    • sammelt die TOPs für die Fachgruppensitzung
    • beruft die Fachgruppe ein und leitet die Sitzung
    • delegiert die Protokollführung oder übernimmt sie selbst
    • ist Ansprechpartner/in für Außenstehende
    • vertritt die Fachgruppe in Gremien

    A.4.1.4 Klassenvorstände

    Allgemeine organisatorische Aufgaben

    • Der Klassenvorstand unterstützt die Klasse bei der Erstorganisation von unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen (Festlegung des Ziels, Suche der Begleitlehrpersonen bei Lehrausflügen und Lehrfahrten), ist jedoch nicht verantwortlich für die Detailplanung und Durchführung der Tätigkeiten, sofern er nicht selbst an der Veranstaltung teilnimmt.
    • Nach dem erfolgten Beschluss des Klassenrates schickt er die Übersicht über die Tätigkeiten an den für das Schulprogramm zuständigen Koordinator.
    • Er informiert die Schüler/innen über das Schulprogramm, speziell über die Neuerungen im schulischen Alltag.
    • Er organisiert, nach Absprache mit den Lehrpersonen des Klassenrates, die Sitzordnung in der Klasse. Er führt den Vorsitz in den Klassenratssitzungen, ergänzt bei Bedarf die vorgegebene Tagesordnung, delegiert die Abfassung des Protokolls und sorgt in der 5. Klasse für die Abfassung des Klassenberichts.
    • Er beruft, bei Bedarf, außerplanmäßige Klassenratssitzungen ein.
    • Er moderiert den Elternabend der 1. Klasse, an dem alle Lehrpersonen des Klassenrates teilnehmen.
    • Er gibt der Klasse Informationen zu folgenden Inhalten:
      • wichtige Teile des Schulprogramms
      • Protokolle der Klassenversammlungen, der Klassenrats- und Schülerratssitzungen
      • Projektplanungen
      • schulergänzende Tätigkeiten
      • Koordinierungen im Klassenrat
      • wichtige Mitteilungen der Direktion
      • Anträge der Klasse
      • Klassenfotos

    Aufgaben vertraulicher Natur

    • Der Klassenvorstand ist erster Ansprechpartner der Klasse in allen Belangen und in dieser Funktion Mittler zwischen Klasse, Eltern, anderen Lehrpersonen des Klassenrats, Mitarbeitenden der Schulverwaltung und der Schulleitung.
    • Er beobachtet die Klasse in Hinsicht auf Verhalten und Leistung und steht der Klasse als Berater in schulischen Belangen zur Verfügung Er entschuldigt die Absenzen und Verspätungen der Schüler/innen seiner Klasse. Mehrtägige vorhersehbare Absenzen werden vom Direktor nach Rücksprache mit dem Klassenvorstand genehmigt.
    • Er meldet der Schulleitung Verhaltensauffälligkeiten in der Klasse, häufige Verspätungen oder unentschuldigte Absenzen und mehr als eine Eintragung und bespricht mit der Schulleitung das weitere Vorgehen. Er sorgt für die Information der Familien ab der 2. Eintragung. Bei kleineren Unregelmäßigkeiten nimmt er selbst Kontakt mit dem Elternhaus auf.
    • Er schlägt in den Bewertungskonferenzen die Betragensnote mit der entsprechenden Begründung vor und gibt die Anzahl (in Stunden) der unentschuldigten Absenzen an.

    Der Klassenvorstand einer 5. Klasse hat im anschließenden Schuljahr Anrecht auf ein ‚Sabbatjahr’, d.h. er wird nicht als Klassenvorstand eingesetzt.

    Der Klassenvorstand wird möglichst nach folgenden Kriterien bestimmt:

    • Anzahl der Unterrichtsstunden in der Klasse
    • didaktische Kontinuität

    Die Tätigkeiten der Klassenvorstände werden in Form von bis zu 20 UE bzw. über die Leistungsprämie verrechnet. Für vertrauliche Aufträge im Rahmen der Tätigkeiten als Klassenvorstand können im Sinne des Art. 11, LKV 2003 Überstunden ausbezahlt bzw. Zusatzpunkte für die Leistungsprämie vergeben werden..

    A.4.1.5 Koordinator/in

    Koordinator/in

    Der Aufgabenbereich ist in vier Bereiche gegliedert.

    1. Umsetzung des Schulprogramms und Evaluation
    2. Unterstützung der Arbeit von Lehrpersonen
    3. Dienstleistungen zugunsten von Schüler/innen
    4. Verwirklichung von Projekten im Einvernehmen mit Körperschaften und Institutionen des schulischen Umfeldes

    Für jede einzelne, vom Plenum dafür beauftragte Lehrperson wird zu Beginn des Schuljahres einen Tätigkeitsplan mit der Definition seines Tätigkeitsbereiches und der Angabe der aufzuwendenden Überstunden erstellt. Die Tätigkeiten sollten der Notwendigkeit der Schule entsprechen und können auch nur einen Bereich umfassen. Sie hält Kontakt mit Leiter/innen von Arbeitsgruppen welche in seine Zuständigkeitsbereiche gehören. Am Ende des Schuljahres erstellt sie einen Schlussbericht über geleistete oder noch zu leistende Tätigkeiten.

    Schulentwicklung und Evaluation

    Gemeinsam vereinbarte Ziele und Vorhaben bilden den Rahmen. Die Wege zu einer guten Schule sollten überprüfbar, einheitlich und übersichtlich sein. Gegenseitige Unterstützung und Beratung in allen Belangen sowie die schulinterne Evaluation dienen der Qualitätssicherung und Schulentwicklung. Die Technologische Fachoberschule „Oskar von Miller“ orientiert sich bei den Maßnahmen der internen und externen Evaluation am Informationsheft der Evaluationsstelle (liegt in der Bibliothek auf).

    Evaluation findet auf persönlicher und auf Schulebene statt. Persönliche Evaluation äußert sich etwa im Jahresabschlussbericht; die Evaluation auf Schulebene realisiert sich in den Plenarsitzungen, bei Rückblicken und in der kritischen Auseinandersetzung mit dem Schulprogramm.

    Für außerschulische Angebote, Lehrfahrten usw. wird verpflichtend eine Klassen-Evaluation von den begleitenden Lehrpersonen verlangt. Diese kann auch in Form eines Kurzberichts mit Foto erfolgen, welche dann evtl. auch auf die Webseite der Schule gestellt werden.

    A.4.1.6 Lehrpersonen für Inklusion

    1. Die Lehrperson für Inklusion ist der gesamten Klasse zugewiesen und betreut alle Schüler/innen mit Lernschwierigkeiten, insbesondere aber jene Schüler/innen mit besonderen Bedürfnissen:
      1. Sie betreut die Schüler/innen im Unterricht (Hilfe beim Schreiben, beim Lösen von Aufgaben, Betreuung bei Gruppenarbeiten usw.)
      2. Sie unterstützt die Schüler/innen bei Schularbeiten, Tests und Prüfungen, indem sie Impulse gibt, Aufgabenstellungen erläutert und auf grobe Fehler bei den Lösungen hinweist.
      3. Sie bereitet die Schüler/innen vor Schularbeiten, Tests, Prüfungen bei Bedarf gezielt vor.
      4. Sie berät, organisiert und unterstützt die Schüler/innen bei der Erledigung von Hausaufgaben, Vorbereitung von Referaten oder anderen schulischen Tätigkeiten auch außerhalb des Regelunterrichts
      5. Sie führt regelmäßig, aber wenigstens einmal im Monat mit den Schülern/innen mit besonderen Bedürfnissen ein Orientierungsgespräch (Kontrolle der Heftführung, Stärken- Schwächenanalyse, Hilfe bei der Lernorganisation, Methodentraining usw.)
    2. Die Lehrperson für Inklusion unterstützt den/die Fachlehrer/in im Unterricht. Um eine aktive Teilnahme für Schüler und Schülerinnen mit besonderen Bedürfnissen zu gewährleisten, sieht die Lehrperson für Inklusion einen wöchentlichen Austausch mit den Fachlehrpersonen vor.
    3. Sie informiert sich zu Schulbeginn über alle Schüler/innen mit besonderen Bildungsbedürfnissen und teilt wichtige Informationen zu den einzelnen Schülern/innen dem Klassenrat mit.
    4. Sie arbeitet mit den Fachlehrpersonen die notwendigen Stütz- und Kompensationsmaßnahmen aus und pflegt den Kontakt mit den Erziehungsberechtigten und Fachdiensten.
    5. Die Lehrpersonen für Inklusion treffen sich regelmäßig mit der Koordinatorin zu Absprachen und Planungen, gemeinsamer Fortbildung und Evaluation der Tätigkeit.
    6. Die Erstellung von pädagogisch-didaktisch relevanten Dokumenten koordiniert die ILP (Antrag um Abklärung, individueller Bildungsplan, Funktionelles Entwicklungsprofil, ...)
    7. Die Lehrperson für Inklusion erstellt zusammen mit den Fachlehrern/innen den individuellen Bildungsplan, führt bei den Inklusionssitzungen den Vorsitz und sorgt für die Abfassung des Protokolls.
    8. Sie schlägt differenzierte Formen der Leistungsüberprüfung und Kriterien für die Bewertung vor.
    9. Die ILP ist Experte für den Ankauf von spezifischen Lehr- und Lernmitteln
    10. Die ILP Hält sich über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen auf dem Laufenden
    11. Sie sorgt kontinuierlich für ihre Fort- bzw. Weiterbildung.

    A.4.1.7 Lernberatung

    Die Schule bietet Hilfestellungen bei:

    • Studien- und Berufsorientierung
    • Abschlussprüfung, Schwerpunktthema, Facharbeit
    • Auslandsaufenthalten
    • Kontakten zu Beratungsdiensten und Bildungsanbietern
    • Schulstress, Konfliktsituationen, Fragen rund ums Lernen
    • Lernschwierigkeiten (Koordinierung der Initiative Schüler helfen Schülern)
    • Die Arbeisgruppe Lernberatung organisiert zusätzlich Fortbildungsangebote für interessierte Schülergruppen. Die Gespräche sind streng vertraulich.
    • Rechtzeitige Anmeldung über das Sekretariat erforderlich!
    • Es sind nicht mehr als zwei Anmeldungen pro Beratungsstunde möglich. Schüler/innen erhalten eine Anwesenheitsbestätigung und ist für die betreffende Zeit vom Unterricht entschuldigt. Eine Liste der Lernberater/innen findet sich im Teil C des Dreijahresplanes.

    A.4.1.8 Moderator/in

    Ein/e Moderator/in ermöglicht allen Teilnahmern an der Diskussion ihr Wissen, ihre Ideen und Erfahrungen einzubringen. Die Lehrperson ...

    • steuert den Arbeitsfortschritt
    • hält die Gruppe auf Zielkurs
    • regelt das Gruppenklima
    • führt den Konsens und Kompromiss herbei
    • macht Fortschritte in der Auseinandersetzung klar
    • organisiert den Prozess medientechnisch
    • bleibt neutral, das heißt unparteiisch
    • begleitet Problemlösungs-, Lern- oder Planungsprozesse

    Acht Grundregeln der Moderation

    • sich kurz fassen
    • bildlich darstellen
    • Themen sammeln
    • die Meinung aller erfasssen
    • alle beteiligen
    • auf heitere Stimmung achten
    • Lern-Fortschritte sichtbar machen
    • zeigen, was in der Gruppe vor sich geht

    Moderationsphasen

    • Einstieg: Arbeitsatmosphäre schaffen - Orientierung geben
    • Orientierung: Wissen, an welchen Themen oder Aspekten gearbeitet wird
    • Themenordnung: Prioritäten setzen
    • Bearbeitung: Thema / Themen gemäß - Zielsetzung bearbeiten
    • Verbindlichkeit: Wer tut bis wann was? - Erfolgskriterien
    • Abschluss: Prozess reflektieren und einen positiven Abschluss finden

    A.4.1.9 Nicht-unterrichtendes Personal

    Buchhaltung

    Die Person koordiniert die Arbeitsbereiche und bildet die Mitarbeiter/innen aus. Sie verteilt die Aufgaben an das nicht unterrichtende Personal, koordiniert und überwacht die Arbeit. Sie ist Ansprechpartnerin für das nicht-unterrichtende Personal. Sie betreut den Buchhaltungs-, Rechnungs- und Ökonomatdienst.

    Sekretariats-Assistent/in

    Die Person erledigt die anfallenden Schreibarbeiten, führt Register, Karteien, Protokollbücher und Faszikel. Sie ordnet und führt die Ablage. Sie gibt im Parteienverkehr Auskunft und macht Telefondienst. Sie nimmt Gesuche entgegen und überprüft sie nach vorgegebenen Kriterien. Sie übernimmt die Bearbeitung eigenständiger Arbeitsbereiche.

    Diplombibliothekar/in

    Zuständig für die Beschaffung, Bereitstellung und Erschließung aktueller Medien und Informationen sowie für eine qualifizierte Benutzerberatung und Informationsvermittlung. Sie organisiert den Ausleihdienst und die internen Arebitsabläufe und konzipiert Angebote und Veranstaltungen. Sie unterstützt das Lehrerkollegium bei der Lese- und Medienerziehung.

    Bibliotheksassistent/in

    Die Person hat kein definiertes Berufsbild. Kümmert sich um den Ausleihdienst, um die Systematisierung, Katalogisierung, Inventarisierung, das Einbinden und die Buchpflege, räumt Bücher und Medien zurück und unterstützt die Bibliothekarin.

    Schullaborant/in

    Die Person hält alle Materialien, Geräte, usw. gebrauchsbereit und bereitet sie für den Einsatz im Unterricht vor. Er führt das interne Materiallagerbuch und die Verbrauchskartei, er bedient die audiovisuellen und neuen Mediengeräte im Unterricht und bei Prüfungen. Er wartet die Lehrmittel, technischen Geräte und Maschinen und führt kleinere Reparaturen durch.

    DV-Techniker/in

    • unterstüzt den didaktischen Computerbetreuer (DSB)
    • überprüft die Datensicherheit im EDV-Netz des RG und der TFO, sowie für den Schulsprengel Algund, Partschins und Naturns.
    • aktualisiert wöchentliche das Virenregister
    • berät bei Ankauf und Installation von Hard und Software
    • überprüft die Hardware in regelmäßigen Abständen, Installation und Nachprüfung neuer Software
    • installiert neue Software in Paketen

    Hauswart/in

    Die Person versieht Aufsichtsdienst außerhalb des Unterrichts wie im Berufsbild vorgesehen. Er ist Sicherheits- und Brandschutzbeauftragter. Er versieht den Wartungsdienst, der die Schule betrifft. Er versieht Reinigungsdienst wie im Berufsbild vorgesehen inkl. Nottreppe. Er führt Sekretariatshilfsdienste aus und bemüht sich mit um eine kollegiale Zusammenarbeit.

    Schulwart/in (Hallenwart/in)

    Die Person ordnet, überprüft und reinigt regelmäßig die ihm zugewiesenen Räume und Flächen und die entsprechenden Einrichtungsgegenstände. Er gibt an die Lehrkräfte die angeforderten Turngeräte aus, ordnet und wartet die Turngeräte und führt daran kleinere Reparaturen durch. Er beaufsichtigt, falls erforderlich, Schüler/innen außerhalb des Unterrichts und achtet im Besonderen darauf, ob Schäden am Gebäude, an der Einrichtung und an den Geräten angerichtet werden. Er meldet allfällige Schäden der Direktion. Er führt Sekretariatshilfsdienste aus und bemüht sich mit um eine kollegiale Zusammenarbeit.

    Schulwart/in

    Die Person versieht Aufsichtsdienst außerhalb des Unterrichts, leistet Portier- und Telefondienst und gibt Auskünfte. Sie überprüft, reinigt und ordnet die ihr zugewiesenen Räume und Flächen der Schule und Einrichtungsgegenstände und hilft bei den großen Reinigungsarbeiten im Schulgebäude. Sie leistet Sekretariathilfsdienst und überbringt Lehrkräften und Schüler/innen Mitteilungen des Sekretariats, macht Botengänge, fertigt Fotokopien, Folien usw. an, übernimmt Hilfsdienste im Sekretariat. Sie bemüht sich mit um eine kollegiale Zusammenarbeit.

    A.4.1.10 Schlichtungskommission

    Die Schlichtungskommission setzt sich folgendermaßen zusammen:

    • aus vier Lehrpersonen (zwei RG und zwei TFO),
    • zwei Schüler/innen (einer RG und einer TFO),
    • zwei Elternvertreter (einer RG und einer TFO),
    • dem Direktor, der auch den Vorsitz hat.

    Die Lehrer/innen werden aus dem Kollegium gewählt, die Eltern aus dem Elternrat, und die Schüler aus dem Schülerrat.

    Die Amtsdauer beträgt drei Jahre.

    Die Schlichtungskommission tritt bei Rekursen gegen verhängte Disziplinarmaßnahmen zusammen und hat folgende Aufgaben:

    • Vermittlung bzw. Schlichtung bei Verstößen gegen die bestehende Schulordnung
    • Verhängung bzw. Bestätigung oder Annullierung von Disziplinarmaßnahmen

    A.4.1.11 Tutor/in

    Für Lehrpersonen im Berufsbildungsjahr

    Ein/e Tutor/in handelt nach den gesetzlichen Vorgaben, welche bei der ersten Fortbildung im Berufsbildungsjahr ausgehändigt werden. Ein/e Tutor/in betreut Lehrer/innen im Berufsbildungsjahr bei der Erstellung des Jahresprogramms und bei Vorbereitungs- und Nachbereitungstätigkeiten. Zudem werden gegenseitige Unterrichtsbesuche und Unterrichtsbesprechungen bzw. -auswertungen geplant. Ein/e Tutor/in ist Anlaufstelle bei Problemen, sorgt für einen produktiven Gedankenaustausch und erstellt einen Bericht über die Art und Häufigkeit der Begleitung der alltäglichen Unterrichtspraxis.

    Für neue Lehrpersonen

    Ein/e Tutor/in ist Ansprechpartner/in für alle neuen Lehrkräfte an der Schule, gibt schulspezifische Bestimmungen weiter (Nutzungsregeln, Gepflogenheiten) und stellt das nicht-unterrichtende Personal und Kollegium mit ihren besonderen Fähigkeiten vor.

    Für Schüler/innen

    Als Tutor/in für Schüler/innen füngieren die Lernberater/innen, sie leisten Hilfestellung bei organisatorischen Fragen; sind Bindeglied zwischen Lehrerkollegium, Schülern und Direktion und halten Kontakt mit dem Schülerrat.

     

    A.4.2 Geschäfts- und Benutzerordnungen

    A.4.2.1 Schulordnung

    Präambel

    (Bedingt durch die Corona-Krise gelten Regelungen für das Schuljahr 2022/23 nicht bzw. sind durch weitere Maßnahmen zu ersetzen. Eine der Infektionslage entsprechende Anpassung der Schul- und Hausordnung ist jederzeit möglich.) 
    Stand: 5. September 2022

    Grundlage der internen Schulordnung sind im Allgemeinen die gesetzlichen Bestimmungen, die das bürgerliche Zusammenleben regeln und im Besonderen die Schüler- und Schüler/innencharta, im folgenden „Charta“ genannt, Beschluss der LR Nr. 2523 vom 21. Juli 2003, der Einheitstext DPR Nr. 297 vom 16. April 1994 betreffend die Regelung des Schulwesens, das Landesgesetz Nr. 20 vom 18. Oktober 1995 betreffend die Mitbestimmungsgremien, das Landesgesetz Nr. 12 vom 29. Juni 2000 zur Autonomie der Schulen und die Ministerialverordnung Nr. 90 vom 21. Juni 2001 i.g.V.

    Die interne Schulordnung gliedert sich in drei Teile:

     Teil I: Hausordnung

    Art. 1: Aufenthalt im Schulbereich
    Der Aufenthalt im Schulgebäude ist im Schuljahr 2022/23 während der Mittagspause vorerst nicht erlaubt. Für die Wintermonate wird eine eigene Regelung erstellt. Auf dem Schulgelände sind Ansammlungen zu vermeiden. Es gilt die Empfehlung, im Gebäude und bei Ansammlungen im Freien einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Schule kann ab 7:40 Uhr betreten werden.

    Art. 2: Verspätung im Unterrichtsbeginn
    Wenn die jeweils zuständige Lehrperson sich mehr als 10 Minuten verspätet, ist dies von den Schülern umgehend im Sekretariat zu melden. Die Schüler/innen bleiben in der Klasse und verhalten sich ruhig.

    Art. 3: Pausenregelung
    Die Schüler/innen sollten bei der Pause ihren Klassenraum verlassen und in den Schulhof gehen. Sie verhalten sich ruhig. Es ist nicht gestattet, den Schulbereich zu verlassen. Der Aufenthalt auf den Feuertreppen ist nicht erlaubt. Die Schüler/innen dürfen Angelegenheiten im Sekretariat und in der Bibliothek erledigen.

    Art. 4: Präsenz im Schulgebäude
    Die Schüler/innen dürfen den Klassenraum während des Unterrichts nur mit Genehmigung der Lehrperson verlassen. Während der Unterrichtszeit ist es Schülern nicht gestattet, die Schule ohne schriftliche Erlaubnis des Direktors oder Mitarbeitern des Direktors zu verlassen. Um Unruhe zu vermeiden, bleiben Schüler/innen nach Beendigung von Tests oder Schularbeiten in der Klasse. Bei Unwohlsein eines Schülers/einer Schülerin werden die Eltern oder Erziehungsberechtigten telefonisch verständigt, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. In der Regel müssen die minderjährigen Schüler/innen von den Eltern bzw. von diesen beauftragten volljährigen Personen abgeholt werden. Sollten Anzeichen einer COVID-19-Infektion vorliegen, wird der/die betroffene Schüler/in sofort isoliert und die geltenden Maßnahmen werden eingeleitet.

    Art. 5: Leihbücher und Medien
    Leihbücher sowie Bücher und/oder Medien der Bibliothek sind sorgfältig zu behandeln und im Falle von Verlust oder Beschädigung zu ersetzen. Die verschiedenen Geräte der Schule (Notebooks, digitale Medien ...) können ausgeliehen werden. Die Leihnehmer haften jedoch dafür bei Schäden bzw. Abhandenkommen. Für die Ausgabe und Kontrolle der Geräte bei der Rückgabe ist der Schullaborant bzw. die Bibliothek zuständig.

    Art. 6: Absenzen und Rechtfertigung von Absenzen
    Jeder Schüler/jede Schülerin verpflichtet sich bei der Einschreibung in die Schule zu einem regelmäßigen Schulbesuch. Absenzen müssen deshalb begründet sein und die Begründungen sollen der Wahrheit entsprechen und stichhaltig sein, andernfalls kann sie der Klassenvorstand ablehnen. Absenzen werden grundsätzlich über das digitale Register gerechtfertigt. Mitteilungen an die Erziehungsberechtigten seitens der Schule bzw. Lehrpersonen werden auch über das digitale Register weitergeleitet.

    Art. 7: Fernbleiben vom Unterricht

    • Schüler/innen rechtfertigen ihr Fernbleiben vom Unterricht unmittelbar nach Ende der Fehlzeit, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen. Bei Abwesenheiten, die im Voraus bekannt sind, ist ein Ansuchen beim Klassenvorstand, dem Direktor oder einem/einer seiner Mitarbeiter/innen zu stellen.
    • Falls die Rechtfertigung der Abwesenheit nicht über das digitale Register erfolgt, ist die Rechtfertigung für die Abwesenheit dem Klassenvorstand vorzulegen, sobald der/die Schüler/in wieder am Unterricht teilnimmt. Der Klassenvorstand nimmt die Rechtfertigung an oder verweigert die Annahme, was auf die Verhaltensnote Auswirkungen haben kann. Bei Tests und Schularbeiten kann eine offizielle Dokumentation (ärztliches Zeugnis, Bescheinigungen, ...) verlangt werden. Die Überprüfung erfolgt durch den Klassenvorstand.
    • Mit Erreichen der Volljährigkeit sind die Schüler/innen für die Begründungen ihrer Abwesenheiten selbst verantwortlich. Ebenso tragen sie selbst für alle ihre Handlungen die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung. Da aber das Sorgerecht der Erziehungsberechtigten mit der Volljährigkeit ihrer Kinder nicht erlischt, pflegt die Schule auch weiterhin  Kontakt mit ihnen.
    • Verspätungen sind eine Unhöflichkeit, stören die Lerngemeinschaft und haben bei Wiederholung Auswirkung auf die Bewertung des Verhaltens und das Schulguthaben. Verspätungen zu Unterrichtsbeginn als auch nach der Pause müssen schriftlich begründet werden. Als begründete Verspätungen gelten nur solche durch höhere Gewalt.

    Art. 8: Rauchverbot
    Im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt laut Gesetz und Beschluss des Schulrates vom 27.4.2006 striktes Rauchverbot. Übertretungen werden gesetzlich geahndet.

    Art. 9: Smartphones, Tablets und andere digitale Medien
    Benutzung von elektronischen Endgeräten

    • Die Lehrperson kann den Gebrauch von elektronischen Geräten wie Notebook und Smartphone für didaktische Zwecke erlauben – ansonsten sind diese ausgeschaltet.
    • Die Notebooks werden ausschließlich für schulische Zwecke verwendet. Spiele, Kommunikation in sozialen Netzwerken, das Abspielen von Audio- und Videodateien, die nichts mit dem Unterricht zu tun haben, sind nicht erlaubt.
    • Elektrische und elektronische Geräte müssen zu Hause aufgeladen werden. 
    • Die digitale Tafel und die Audioanlage sind nur in der Unterrichtszeit und in Anwesenheit einer Lehrperson zu benutzen.
    • Sollte ein/e Schüler/in diese Regeln nicht beachten, können Disziplinarvermerke in das Register eintragen werden.
    • Die Privatsphäre ist geschützt. Bild- und Tonaufnahmen sind nur mit Einverständnis der Betroffenen erlaubt. Unerlaubte Aufnahmen von Lehrpersonen, Mitschüler/innen und Mitarbeiter/innen können sowohl disziplinar- als auch straf- und zivilrechtliche Folgen haben. Für die unerlaubte Veröffentlichung und Verbreitung von nicht genehmigten Aufnahmen über die sozialen Medien sieht das Gesetz strenge Strafen vor. 

    Art. 10: Richtlinien für die Durchführung von Maturabällen

    Maturabälle sind keine schulischen Veranstaltungen, sondern rein private Unternehmungen der Schüler/innen bzw. der Abschlussklassen. Die Schule darf allerdings in der Einladung bzw. auf  Plakaten erwähnt werden. Die Schüler/innen haben für die Organisation eines Maturaballes demnach keinen Anspruch auf Befreiung vom Unterricht. Zudem dürfen Telefon, Fax und Mail der Schule für die Organisation von Maturabällen nicht verwendet werden.
    Die Schule geht im Falle der Organisation von Maturabällen keinerlei rechtlich bindende und finanzielle Verpflichtungen ein. Sie ist auch nicht für allfällige Schäden anlässlich der Veranstaltungen verantwortlich. Den Schülern wird von der Direktion nahe gelegt, im Falle der Durchführung eines Maturaballes eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

    Art.11:Teilnahme an öffentlichen Kundgebungen
    Sofern eine öffentliche Kundgebung vom Landesbeirat der Schüler anberaumt wird und der Elternrat hierfür die Zustimmung erteilt, wird den Schülern und den Schüler/innen die Teilnahme an der Kundgebung nach Anhören des Schülerrates von Fall zu Fall gestattet. Voraussetzung ist weiters, dass die Schüler/innen die nötige Zeit haben, die Inhalte zu besprechen (in der Regel drei Tage) und die Einverständniserklärung der Eltern im Sekretariat aufliegt. Gravierende Sicherheitsrisiken sollten rechtzeitig festgestellt und allen Beteiligten mitgeteilt werden. Die Kundgebungen sind nicht schulische Veranstaltungen. (Bezug zur Schülercharta Art. 3/15)

    Art. 12: Ordnung in den Klassen

    • Der Klassenraum muss regelmäßig - auch in der kalten Jahreszeit - gelüftet werden (wenigstens 5 Minuten nach jeder Unterrichtsstunde).
    • Klassenräume, Fachräume und Spezialräume sind nach jeweiligem Unterrichtsende sofort zu verlassen, wobei alle persönlichen Gegenstände mitzunehmen sind. In den Spezialräumen sind die jeweiligen Verhaltensregeln und Benutzerordnungen zu befolgen. In den Werkstätten sind auch passende Arbeitskleidung (einteiliger Arbeitsanzug/“Toni“) und feste Schuhbekleidung (keine Turnschuhe, Sandalen usw.) vorgeschrieben.
    • Die Klassengemeinschaft ist für den ordentlichen Zustand des Klassenraumes und den Erhalt der Einrichtungsgegenstände in der Klasse verantwortlich. Sie müssen bei Beschädigung ersetzt werden.
    • Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Elektroherde und andere Haushaltsgeräte dürfen in den Klassenräumen nicht benutzt werden. 
    • Für die Entsorgung von Abfällen stehen Abfallkörbe zur Verfügung; die getrennte Müllsammlung ist zu beachten. Die Schüler/-innen achten darauf, dass die Räume sauber und geordnet hinterlassen werden.
    • Am Ende des Unterrichts und jedes Mal, wenn die Klasse in einen Spezialraum geht, sind Licht und Projektor abzuschalten sowie die Tür des Klassenraumes zu schließen (um Diebstählen vorzubeugen).
    • Am Ende des Unterrichts sind die Stühle auf die Bänke zu stellen.
       

    Art. 13: Verwahrung und Verlust von Wertsachen
    Wertsachen und/oder größere Geldbeträge sollen nicht in die Schule mitgebracht werden. Die Schulverwaltung übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

    Art. 14: Zutritt zum Schulgebäude und Schulparkplatz
    Personen, die der Schulgemeinschaft nicht angehören, haben nur zu den Verwaltungsräumen Zutritt. Motorräder dürfen nur auf der Westseite des Schulhofes geparkt werden. Die Zufahrtswege für die Feuerwehr sind freizuhalten.

    Art. 15: Brandschutzbestimmungen
    Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind verpflichtet, sich über die Brandschutzbestimmungen und Räumungsordnung zu informieren, diese zu beachten und die Anweisungen der Notfalleinsatzgruppe zu befolgen.

    Art. 16: Verhalten im Schulgebäude

    • Von Schülern wird erwartet, dass sie den Unterricht regelmäßig besuchen und korrektes Verhalten zeigen durch gegenseitige Rücksichtnahme, Pünktlichkeit, Hilfsbereitschaft sowie gewissenhaften Umgang mit dem Schuleigentum. Sachschäden müssen gemeldet und von den Verursachern wieder gut gemacht werden.
    • Das Anschlagen von Plakaten oder Mitteilungen an der Anschlagtafel der Schule ist nur mit Genehmigung des Direktors erlaubt.
    • Essen während des Unterrichts ist nicht erlaubt.
    • Für die Nutzung des Internets an allen Arbeitsstationen in der Schule gilt die Benutzerordnung der EDV-Räume.
    • Die Schüler/innen dürfen sich nicht auf die Fensterbänke setzen.
    • Der Aufzug darf von Schülern nur in Ausnahmefällen benützt werden.

    Art. 17: Mitarbeit der Schüler/innen am Schulgeschehen
    Den Schülerinnen und Schülern wird Mitsprache bei methodisch-didaktischen und organisatorischen Aspekten eingeräumt. Zu diesem Zwecke werden sie  schrittweise in die Übernahme von Verantwortung eingeführt und dabei begleitet.

    • Die Schüler haben das Recht, im Laufe eines Schuljahres insgesamt sechzehn Unterrichtsstunden für Klassenversammlungen zu verwenden, um dabei Probleme des klasseneigenen Schulbetriebes zu besprechen und evtl. den Lehrkräften und der Schulleitung Vorschläge zu unterbreiten. Bei der Auswahl der entsprechenden Unterrichtsstunden ist auf eine ausgewogene Verteilung auf alle Fächer zu achten.
    • Es können auch Schülervollversammlungen abgehalten werden.
    • Beide Arten von Versammlungen sind rechtzeitig bei der Schulleitung zu beantragen (in der Regel eine Woche vorher).
    • Schülerstreiks sind im Rahmen der italienischen Gesetzgebung nicht vorgesehen.
    • Die Schüler können als Einzelpersonen, innerhalb des Klassenverbandes oder nach Rücksprache mit dem Direktor auf Schulebene die Schülermeinung zu schulinternen Angelegenheiten einholen.
    • Jeder Schüler, besonders in der Funktion als Klassen- oder Schülervertreter/in, kann seine Meinung frei äußern, ohne dafür Nachteile befürchten zu müssen.
    • Die Schüler können sich auch außerhalb des Unterrichts in der Schule versammeln, um Fragen zu Schule und Unterricht zu besprechen. Zeitpunkt, Raum und Tagesordnung sind mit dem Direktor zu vereinbaren.

    Art. 18:  Unterrichtsstundeneinteilung und Termine

    1. Std 07:50-08:40
    2. Std 08:40-09:30
    3. Std 09:30-10:20
    Pause  
    4. Std 10:35-11:25
    5. Std 11:25-12:15
    6. Std 12:15-13:05
    Mittagspause  
    7. Std 13:30-14:20
    8. Std 14:20-15:10
    9. Std 15:10-16:00
    10. Std 16:00-16:50

    Ab 7:30 Uhr kann die Schule betreten werden. Eine Aufsicht in jedem Stockwerk ist vorgesehen. Ab 7:45 Uhr ist die Lehrperson der ersten Stunde für die Aufsicht im Klassenraum zuständig.

    An Elternsprechtagen wird der Unterricht auf die ersten zwei Stunden begrenzt. Die Dauer ist von 10:00-12:30 Uhr und von 14:00-17:30 Uhr. Die Lehrpersonen mit Teilzeitauftrag stehen im Verhältnis zu ihrem Teilzeitauftrag - auf jeden Fall vormittags und nachmittags - zur Verfügung.

    • Termine zur Behebung der Lernrückstände
      •  Die Überprüfung der Behebung von Lernrückständen im 1. Semester findet in der Regel innerhalb April statt. Die Überprüfung der Lernrückstände, die zum Aufschub des Beschlusses zur Versetzung geführt haben, findet innerhalb August statt.
    • Termine für Prüfungen und Arbeitsaufträge (Projektarbeiten, Hausaufgaben, usw.)
      • Termine dürfen nur mit rechtzeitiger, triftiger Begründung überschritten werden. Wird auch der Ausweichtermin unbegründet überschritten, wirkt sich dies auf die Leistungsbewertung aus. Facharbeiten und Schwerpunktthemen, die nicht termingerecht eintreffen, werden nicht weiter betreut.
      • Die Prüfungstermine werden den Schülern und Schüler/innen rechtzeitig mitgeteilt oder mit der Fach- bzw. Klassenlehrperson vereinbart. In der Regel wird ein Ausweichtermin vorgesehen. Termine für schriftliche Prüfungen und ähnliche Leistungserhebungen werden frühzeitig festgelegt und vermerkt (mindestens eine Woche vorher). Eine Häufung von Prüfungsterminen soll vermieden werden.
      • Die vereinbarten Termine werden im elektronischen Register vermerkt. Wichtige Termine werden im Klassenkalender, Fachraumkalender oder als Tafelnotiz festgehalten. Allgemeine Termine werden auf den Newsboards bzw. auf der Webseite der Schule veröffentlicht und in den organisatorischen Teil des Schulprogramms aufgenommen.
    • Termine bei unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten (Lehrausgänge, -ausflüge, -fahrten, Projektfahrten (Olympiaden, Wettbewerbe, Schulsport) und für die Abgabe von Bescheinigungen, Zeugnisse, ärztliche Atteste, Mitteilungen, Einzahlungen, Bestätigungen)
      • Wenn die Bestätigungen für die Teilnahme an unterrichtsbegleitenden Maßnahmen nicht mindestens eine Woche vorher im Sekretariat abgegeben werden, wird das Vorhaben vom Direktor abgesagt. Bei unvorhergesehenen Verspätungen sind die Begleitpersonen umgehend zu verständigen. Nicht wahrgenommene Termine im Rahmen des Schulsports im Falle eines nicht triftigen Grundes führen zum Ausschluss von weiteren Veranstaltungen im Laufe des Schuljahres. Schüler/innen, die das ärztliche Zeugnis nicht rechtzeitig vorlegen bzw. verlängern, können nicht mehr an Meisterschaften im Rahmen des Schulsports teilnehmen.

    Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen werden je nach Situation der Infektionslage und den Vorgaben der Sicherheitsprotokolle durchgeführt.

    Teil II: Anwendung der Dienstleistungsgrundsätze

    Die Dienstleistungsgrundsätze der Schule „Realgymnasium und technologische Fachoberschule Meran“ sehen vor, dass die Transparenz für die Schule „Realgymnasium und technologische Fachoberschule Meran“ ein zentrales strategisches Ziel darstellt. Zusätzlich zu den veröffentlichungspflichtigen Daten laut gesetzesvertretendem Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33, veröffentlicht die Schule „Realgymnasium und technologische Fachoberschule Meran“ fortlaufend Daten und Informationen, um den Bürgerinnen und Bürgern ein umfangreiches Informationsspektrum über die eigene Tätigkeit zu bieten und um eine allumfassende Transparenz zu fördern.

    Art. 19: Öffnungszeiten des Sekretariats

    An schulfreien Tagen und in den Sommermonaten:

    Montag bis Freitag 9:00-12:00 Uhr  
    Donnerstag 9:00-12:00 Uhr 14:30-17:30 Uhr

    An Schultagen: Öffnungszeiten - Professoren:

    Montag bis Freitag 9:15-11:00 Uhr 14:30-16:30 Uhr
    Donnerstag 9:15-11:00 Uhr 14:30-17:30 Uhr

    An Schultagen: Öffnungszeiten – Schüler/innen:

    Montag bis Freitag 07:30-07:50 Uhr 10:20-10:35 Uhr  
    Dienstag (RG+TFO) 07:30-07:50 Uhr 10:20-10:35 Uhr 14:30-16:30 Uhr
    Donnerstag (RG+TFO) 07:30-07:50 Uhr 10:20-10:35 Uhr 14:30-17:30 Uhr

    An Schultagen: Öffnungszeiten – Eltern:

    Montag bis Freitag 9:00-12:00 Uhr  
    Donnerstag 9:00-12:00 Uhr 14:30-17:30 Uhr

    Das Sekretariat darf nur in den vorgesehenen Öffnungszeiten aufgesucht werden. Anfragen möglichst online richten an: os-rg-tfo.meran@schule.suedtirol.it

    Öffnungszeiten - Schulbar: zur Zeit geschlossen

    Art. 20: Ordentlicher Urlaub und Resturlaub des nicht-unterrichtenden Personals
    In der unterrichtsfreien Zeit kann, falls es die Umstände und anstehende Arbeiten erlauben, an bestimmten Tagen die Schule geschlossen bleiben. An den Tagen, wo die Schule geschlossen bleibt, nehmen die Mitarbeiter/innen Urlaub. Die Verteilung der übrigen Urlaubstage wird nach Absprache mit den einzelnen Mitarbeitern vereinbart. Bei begründeter Anfrage kann in Ausnahmefällen, sofern nicht dienstliche Erfordernisse es anders verlangen, der festgelegte Urlaubszeitpunkt verschoben werden.

    Art. 21: Kopierdienst für Lehrpersonen und Druckerregelung
    Der Kopierdienst wird auf die Bedürfnisse der Lehrpersonen abgestimmt, berücksichtigt aber auch die Bedürfnisse und zeitlichen Ressourcen der Mitarbeiter/innen der Schulverwaltung. Fotokopien werden ausschließlich von den dafür beauftragten Mitarbeiter/innen erstellt und verteilt. Im Sekretariat werden nur ausnahmsweise Kopien gemacht. Für Schüler/innen gibt es keinen Kopierdienst. Schüler/innen, welche Kopien brauchen, wenden sich an den Klassenvorstand bzw. an die Lehrpersonen, welche den Kopierauftrag weiterleiten.

    Art. 22: Vormerkungen von Spezialräumen und des Mehrzwecksaals
    Für die Vormerkungen der einzelnen Spezialräume erfolgt über das elektronische Register.
    Die Vormerkung des Mehrzwecksaals erfolgt über das Sekretariat mit dem auch alle Vorgehensweisen abgeklärt werden. Der Hauswart ist zu informieren.

    Art. 23: Anschläge an der Amtstafel

    • Stellenplan der Lehrpersonen

    • Notfalleinsatzkomitee

    • Stundenplan für Lehrer und Schüler

    • Öffnungszeiten der Sekretariate für den Parteienverkehr

    • Organigramm der Mitarbeiter/innen in den Gremien

    • individueller Sprechstundenplan der Lehrpersonen

    • Plan für die Beaufsichtigung der Schüler/innen in den Pausen

    • Aufgaben und Verhalten im Falle eines Brandes

    • weitere vom Gesetz vorgesehene Anschläge und Veröffentlichungen

    Teil III: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

    Art 24: Definition der Disziplinarverstöße
    Folgende vorsätzliche oder fahrlässige Verhaltensweisen gelten als Disziplinarverstöße im Sinne der Charta:

    • mangelnde Achtung fremden Gutes im Schulgebäude und im Schulhof;
    • Nichtbeachtung organisatorischer Vorschriften, der Benutzerordnungen in den Spezialräumen und Sicherheitsbestimmungen;
    • Nichteinhaltung der Weisungen der Begleitpersonen bei außerschulischen Veranstaltungen;
    • Nichteinhaltung der in der Schüler- und Schüler/innencharta genannten schulischen Pflichten;
    • Nichtteilnahme an vereinbarten Veranstaltungen aus nichtigen Gründen; störendes Verhalten bei Klassenversammlungen;
    • Missachtung der eigenen Persönlichkeit oder jener anderer Mitglieder der Schulgemeinschaft;
    • Nichtbeachtung der Weisungen der Lehrpersonen sowie des gesamten Schulpersonals sowie unkorrektes und rücksichtsloses Benehmen;
    • unentschuldigte Absenzen und ungerechtfertigte Verspätungen;
    • unerlaubte Bild- und Tonaufnahmen von Mitgliedern der Schulgemeinschaft sowie deren Veröffentlichung und Verbreitung.

    Art 25: Disziplinarmaßnahmen
    Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 5 Abs. 5-8 der Charta werden folgende Disziplinarmaßnahmen vorgesehen, die von der jeweils zuständigen Person bzw. Organ veranlasst bzw. getroffen werden.

    • mündlicher Verweis;
    • Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten durch die zuständige Lehrperson;
    • Eintragung ins Klassenregister unter Angabe des Verstoßes und des Sachverhaltes. Nach zwei Eintragungen ins Klassenregister werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und die Schulleitung verständigt. Der Klassenvorstand informiert das Sekretariat und füllt den dafür vorgesehenen Vordruck aus. Eintragungen der ganzen Klasse erfolgen bei Verstößen, die alle Schüler/innen der Klasse zu verantworten haben.
    • Wiedergutmachung im Sinne des Art. 5 Abs. 8 der Charta;
    • Ausschluss aus der Schulgemeinschaft im Sinne des Art. 5 Abs. 9 der Charta
      • Bei schwerwiegenden Verletzungen der Haus- bzw. Benutzerordnung wie mutwillige Beschädigung, fahrlässiger Umgang mit Schulmaterialien und schuleigenen Einrichtungsgegenständen wie auch bei schwerer Körperverletzung kann der Klassenrat auch einen Ausschluss verhängen. Der Ausschluss kann in eine schulinterne oder -externe soziale Wiedergutmachungsmaßnahme umgewandelt werden.
      • Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Hausordnung, aus Mutwilligkeit und Fahrlässigkeit entstehen, haftet der Verursacher (unter 18 Jahren die Erziehungsberechtigten).
      • Sollte ein/e Schüler/in über das gesamte Schuljahr die Hausordnung häufig verletzen bzw. den Unterricht stören, kann der Direktor in Absprache mit dem Klassenrat und den Erziehungsberechtigten für das nachfolgende Schuljahr eine Versetzung des Schülers/der Schülerin in eine Parallelklasse beschließen.
    • Bei Verstoß gegen das Rauchverbot werden vom Direktor die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen getroffen.
    • Fahrlässige Verspätungen werden im Klassenbuch vermerkt und wirken sich auf die Verhaltensnote aus.

    Art 26: Durchführung der Disziplinarmaßnahmen

    • Die Maßnahmen gemäß Art. 2 Buchstabe a), b) und c) werden von der zuständigen Fachlehrperson und/oder der Schulleitung veranlasst bzw. getroffen.
    • Im Falle der Wiedergutmachung werden die Maßnahmen von der zuständigen Lehrperson, gegebenenfalls im Einvernehmen mit dem Klassenvorstand oder der Schulleitung veranlasst bzw. getroffen.
    • Bei schwerwiegenden bzw. wiederholten Disziplinarverstößen ergreift die Schulleitung, nach Anhörung des Klassenrates, geeignete Disziplinarmaßnahmen.
    • Im Sinne des Art. 5 Abs. 9 der Charta wird im Falle des Ausschlusses aus der Schulgemeinschaft die Maßnahme vom Klassenrat verhängt, der auch die Dauer desselben bestimmt.
    • Im Übrigen kommen die Absätze 10 bis 13 des obgenannten Artikels zur Anwendung.

    Art. 27: Rekursverfahren

    • Der Rekurs gegen Disziplinarmaßnahmen laut Art. 6 Abs. 1 der Charta ist von dem Schüler oder bei minderjährigen Schülern von einem Erziehungsberechtigten innerhalb von zehn Tagen nach Verhängung der Sanktion bei der Schlichtungskommission mittels der Schuldirektion einzureichen. Die Schlichtungskommission setzt einen Termin binnen zehn Tagen nach Einbringung des Rekurses für den Schlichtungsversuch fest.
    • Bei Misslingen des Schlichtungsversuches entscheidet die Kommission binnen fünf Tagen.
    • Die Schlichtungskommission entscheidet auf Anfrage über die Auslegung und Verletzung der Charta an der Schule.

    Art. 28: Fristen
    Bei allen in diesen Anwendungsbestimmungen angeführten Fristen verstehen sich die angegebenen Tage als Kalendertage. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, so endet die Frist am Montag. Fällt das Ende in eine unterrichtsfreie Zeit (Sommerferien ausgenommen), so gelten noch die ersten beiden Schultage als zur Frist gehörig.

    Art. 29: Schlichtungskommission
    Die Schlichtungskommission besteht aus:

    • der Schulführungskraft;
    • einem Elternvertreter des RG und der TFO;
    • die Vorsitzenden des Schülerrates des RG und der TFO;
    • zwei Lehrervertretern.

    Für jedes Mitglied wird je ein Ersatzmitglied der genannten Kategorie bestellt. Die Amtsdauer der Schlichtungskommission beträgt ein Jahr.

    A.4.2.2 Bibliotheksordnung

    Bibliotheksordnung

    1. Die Bibliothek ist in erster Linie für die Technologische Fachoberschule und für das Realgymnasium zugänglich, in zweiter Linie aber auch für alle weiteren Oberschüler und Lehrer der Meraner Oberschulen sowie für Eltern und Interessierte. Die Bibliotheksordnung gilt ausnahmslos für alle Benutzer. 
    2. Öffnungszeiten: Die Öffnungszeiten sind während der Unterrichtszeit und teilweise auch in der Mittagspause gewährleistet. Sie werden an der Bibliothekstür und auf der Website der Schule veröffentlicht.
    3. Dauer der Ausleihe:
      • CDs, CD-ROMs/DVDs : 1 Woche
      • Zeitschriften (außer der aktuellen Nummer): 2 Wochen
      • Bücher: 4 Wochen
      Die Ausleihdauer aller Medien, kann - falls keine Vormerkung vorliegt - verlängert werden. Für Lehrkräfte ist eine längere oder Jahresausleihe möglich, wenn es nicht wichtige Lehrbücher betrifft, die in der Bibliothek greifbar bleiben müssen wie Lexika, Wörterbücher u.a.
      • Sommerausleihe ist für das Lehrpersonal sowie für die Schüler möglich.
      • Beschädigte oder verloren gegangene Bücher und Medien müssen vom Ausleiher nachgekauft werden!
    4. Klassensätze: Klassensätze werden ausschließlich an Lehrpersonen verliehen. Die Ausleihfrist beträgt zwei Monate und kann verlängert werden. Die Lehrkräfte haben die Aufgabe, die Bücher entsprechend der von der Bibliothekarin ausgehändigten Entlehnliste zu verteilen; sie sind dafür verantwortlich, dass die Klassensätze vollständig zurückgebracht werden.
    5. Versäumnisgebühr: Für verspätet zurückgebrachte Bücher und Medien wird eine Versäumnisgebühr eingehoben. Ab dem 5. Tag beläuft sich diese auf 30 Cent, jeden zweiten Tag erhöht sie sich um weitere 30 Cent. Diese Regel gilt auch für Lehrpersonen. Die Gebühren werden von der Bibliothekarin bzw. von der mit der Aufsicht betrauten Person eingehoben und durch eine Quittung bestätigt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Versäumnisgebühr ist nicht an die Zustellung des Mahnschreibens, das i.d.R. nach Fälligkeit ausgestellt wird, gekoppelt. Im Krankheitsfall wird – nach Vorweisen der entschuldigten Absenz – die Versäumnisgebühr erlassen bzw. entsprechend reduziert.
    6. Computer- und Internetnutzung: Die ans didaktische Netz angeschlossenen Computer stehen den Schülern und Lehrpersonen zur Verfügung. Ein Computer ist für die Recherche (OPAC) reserviert.
      • Chatten und Spielen, sowie die Nutzung kostenpflichtiger Dienste sind nicht erlaubt, ebenso die Änderung der Konfiguration des Arbeitsplatzes. Für mutwillige Beschädigungen der Hard und Software haftet der/die Benutzer/in. Näheres ist in der Netzwerkordnung verankert.
      • Jedem Schüler wird zu Beginn des Schuljahres ein Druckkontingent zugewiesen, das je nach Klassenstufe variiert. Durch das Programm „Papercut“ wird die Zahl der Ausdrucke gesteuert bzw. der entsprechende Betrag vom Guthaben abgezogen.
    7. Essen und Trinken sind in der Bibliothek nicht erlaubt.

    A.4.2.3 Schulrat

    Art. 1 - Wahl des/der Vorsitzenden

    Innerhalb von vierzig Tagen nach Bekanntgabe der Gewählten beruft die Schulführungskraft den Schulrat, der sich aus vierzehn Mitgliedern zusammensetzt, zur konstituierenden Sitzung ein. Der/die Vorsitzende des Schulrates wird aus den Elternvertretern/Elternvertreterinnen mit geheimer Stimmabgabe gewählt oder auf Wunsch aller Anwesenden per Akklamation bestimmt. Es gilt der Elternvertreter als gewählt, der am meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit gilt der Ältere als gewählt. Der Schulrat wählt nach den gleichen Modalitäten auch eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n.

    Art. 2 - Einberufung des Schulrates

    Die Einberufung des Schulrates muss wenigstens acht Tage vor dem Versammlungstermin erfolgen. In der Einladung müssen Ort, Tag, Zeit und die Themen der Tagesordnung angegeben sein. Die Einberufung erfolgt mit einem an die einzelnen Mitglieder gerichteten Brief und durch Aushang an der Anschlagtafel der Direktion. Der/die Vorsitzende beruft den Schulrat ein, wenn er/sie es für notwendig hält, wenn der Direktor/die Direktorin oder drei Ratsmitglieder es verlangen. Das Sekretariat der Schuldirektion steht dem/der Vorsitzenden für diese Aufgaben zur Verfügung.

    Art. 3 - Beschlussfähigkeit

    Für die Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit der Mehrheit der Ratsmitglieder notwendig, das heißt, es müssen mindestens acht Mitglieder anwesend sein. Die Mitglieder werden ersucht, ihre vorhersehbare Abwesenheit dem Direktor/der Direktorin vor der Sitzung zu melden.

    Art. 4 - Gültigkeit der Beschlüsse

    Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder gefasst. Die Mitglieder, die erklären, sich der Stimme zu enthalten, werden nicht zu den Abstimmenden gezählt. Über die Anträge wird offen abgestimmt.
    Die Beschlüsse, die Personen betreffen, werden in geheimer Abstimmung gefasst. Geheim abgestimmt wird auch jedes Mal, wenn es von wenigstens einem Drittel der anwesenden Mitglieder verlangt wird. Die leeren und nichtigen Stimmzettel werden zur Anzahl der Abstimmenden gezählt.
    Der/die Vorsitzende stellt das Abstimmungsergebnis fest und verkündet es. Der Antrag gilt als nicht genehmigt, wenn gleich viele Stimmen dafür und dagegen abgegeben werden. Minderjährige Schüler/innen im Schulrat haben kein Stimmrecht in Bezug auf den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss sowie die Verwendung der Geldmittel.

    Art. 5 - Tagesordnung

    Dem Schulrat darf kein Beschlussantrag vorgelegt werden, wenn dieser nicht in die Tagesordnung aufgenommen wurde und die entsprechenden Akten den Mitgliedern nicht zugänglich waren. Bei begründeter Dringlichkeit kann der/die Vorsitzende oder die Schulführungskraft oder wenigstens ein Drittel der Ratsmitglieder (= fünf) bei Beginn der Sitzung dem Schulrat Angelegenheiten, die nicht in der Tagesordnung aufscheinen, zur Beschlussfassung unterbreiten, sofern wenigstens vier Fünftel aller Ratsmitglieder (= zwölf) anwesend sind und alle Anwesenden der Änderung zustimmen. Wenn die Behandlung der Angelegenheit von der Einhaltung von Fristen abhängt, reicht die Zustimmung der Mehrheit der Anwesenden.

    Art. 6 - Niederschriften

    Die Niederschriften der Beschlüsse und der Sitzungen werden vom/von der Vorsitzenden und vom Sekretär des Schulrates unterzeichnet. Die Sitzungsniederschriften bedürfen keiner weiteren Genehmigung. Jedes Mitglied kann in die Sitzungsniederschriften Einsicht nehmen, eine Abschrift anfertigen und eventuelle formelle Berichtigungen oder Präzisierungen der Erklärungen, die es im Laufe der Sitzung abgegeben hat, verlangen. Diese werden vom Sekretär/von der Sekretärin mit Genehmigung des/der Vorsitzenden im Protokoll vermerkt. Die Protokolle werden in einer eigenen Mappe gesammelt, wobei jede Seite eine fortlaufende Nummer erhält. Die Protokolle werden von einem Mitglied des Schulrates (evtl. mit Rotation), die vom/von der Vorsitzenden mit der Führung des Protokolls beauftragt wird, verfasst.

    Art. 7 - Öffentlichkeit der Akten

    Die Protokolle werden an alle Mitglieder verschickt und in beiden Schulen an der Anschlagtafel ausgehängt. An der Anschlagtafel der Schuldirektion wird die volle Abschrift der Beschlüsse ausgehängt. Die Bekanntgabe an der Anschlagtafel erfolgt spätestens acht Tage nach der Sitzung. Der Beschluss muss mindestens acht Tage im Aushang bleiben. Die Akten des Schulrates werden im Sekretariat aufbewahrt und sind mit Ausnahme jener, die Einzelpersonen betreffen, allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zugänglich.

    Art. 8 - Öffentlichkeit der Sitzungen

    Aufgrund des Fassungsvermögens des Versammlungsraumes können außer den Ratsmitgliedern noch insgesamt 12 Mitglieder der Schulgemeinschaft den Sitzungen beiwohnen.

    Art. 9 - Spesenvergütung an die Ratsmitglieder

    Die Teilnahme an den Sitzungen wird nicht vergütet. Den Mitgliedern, die nicht am Sitzungsort wohnen bzw. Dienst leisten, werden die Fahrtspesen im Ausmaß und zu den Bedingungen rückvergütet, wie sie für die Landesbediensteten gelten. Beschluss des Schulrates vom 30. November 2005, Nr. 9

    A.4.2.4 Elternrat

    1. Aufgaben des Elternrates

    • die Zusammenarbeit Schule-Familie zu verstärken;
    • Initiativen zur Elternarbeit und Elternfortbildung - auch gemeinsam mit den Lehrkräften - zu planen und durchzuführen, sowie den Kostenvoranschlag dem Schulrat zur Genehmigung und Finanzierung vorzulegen;
    • Wünsche der Eltern zu erheben und die entsprechenden Anträge an die zuständigen Personen und Gremien weiter zu leiten;
    • Vorschläge zum Schulprogramm unserer Schule zu erarbeiten;
    • über örtliche Schulprobleme zu beraten und Lösungsvorschläge einzubringen;
    • zu den Tagesordnungspunkten der Schulratssitzungen Stellung zu nehmen;
    • eine/n Vertreter/in in das Landeskomitee der Elternvertreter zu wählen;
    • die Elternvertreter in den Schulrat zu wählen, falls der Schulrat sich für das indirekte Wahlsystem entschieden hat;
    • an der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Elternvertreter in den Mitbestimmungsgremien mit zu arbeiten.

    2. Sitz- und Stimmrecht

    • Sitz und Stimme im Elternrat haben die gewählten Elternvertreter der Klassenräte und die gewählten Elternvertreter des Schulrates. Eine Vertretung ist nicht möglich.
    • Zu den Sitzungen können der Direktor, Lehrer- und Schülervertreter, sowie externe Berater eingeladen werden. Sie nehmen ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil.
    • Der Direktor hat als gesetzlicher Vertreter der Schule das Recht an den Sitzungen teilzunehmen.

    3. Wahl und Aufgaben des/der Vorsitzenden

    Der Elternrat wählt aus seiner Mitte den/die Vorsitzende/n, dessen Stellvertreter und eventuell weitere Mitarbeiter/innen. Dabei soll auf Kontinuität geachtet werden.
    Der/Die Vorsitzende hat die Aufgabe, die Sitzungen vorzubereiten, die Tagesordnung zu erstellen, zur Sitzung einzuladen und sie zu leiten. Er/Sie koordiniert auch die Tätigkeit der allfälligen Untergruppen.

    4. Einberufung der Sitzungen

    Die erste Einberufung erfolgt gemeinsam durch den Schulratspräsidenten und den Schuldirektor. Der gewählte Vorsitzende beruft die weiteren Sitzungen ein. Ort und Zeit werden nach Rücksprache mit dem Direktor festgelegt. Der Elternrat tritt außerdem zusammen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies verlangt.
    Die Einladungen werden mindestens acht Tage vor der Sitzung über die Schüler den Elternvertretern zugeschickt und an der Anschlagtafel der Schule veröffentlicht. Das Sekretariat der Schule steht der / dem Vorsitzenden für diese Arbeit zur Seite.

    5. Tagesordnung

    Die Einladung kann die Tagesordnung enthalten. Zu Beginn der Sitzung können noch weitere Tagsordnungspunkte aufgenommen werden, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder dies beschließt.

    6. Abstimmung

    Die Abstimmung über Anträge erfolgt in der Regel mit Handzeichen. Geheim ist abzustimmen wenn es sich um Personen handelt.
    Beschlussfähig ist der Elternrat, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

    7. Sitzungsniederschrift

    Über die Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen, welche kurz die Diskussions- und Abstimmungsergebnisse festhält. Sie wird vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterzeichnet. Die Protokolle werden in der Schuldirektion aufbewahrt und können dort nach den geltenden Bestimmungen eingesehen werden.

    8. Gliederung des Elternrates

    Der Elternrat kann nach Bedarf in Untergruppen arbeiten. Soweit notwendig und sinnvoll, wählt jede Gruppe einen Vorsitzenden.

    A.4.2.5 Plenum

    1. Einberufung des Gremiums
      1. Die Einberufung erfolgt durch den Direktor mindestens eine Woche vorher.
    2. Vorsitz
      1. Den Vorsitz führt der Direktor oder dessen Stellvertreter oder ein designiertes Mitglied, oder im Zweifelsfall das älteste Mitglied.
      2. Der Vorsitzende bestimmt für Diskussionen, nach einem Rotationsprinzip, eine/n Moderator/in. Der/die Moderator/in verhält sich neutral. (siehe Berufsbild)
    3. Häufigkeit und Dauer der Sitzungen
      1. Folgende Sitzungen werden durchgeführt: Antrittskonferenz, Eröffnungskonferenz, Tätigkeits- bzw. Schulprogrammsitzung, erste Bücherkonferenz, zweite Bücherkonferenz, Evaluation- bzw. Jahresrückblick. Weitere Sitzungen werden nach Bedarf durch den Direktor oder auf Antrag einer 1/3 Mehrheit des Kollegiums einberufen.
      2.  Sitzungen sollten inklusive Pause nicht länger als drei Stunden dauern.
    4. Anwesenheit der Mitglieder
      1. Die Anwesenheit ist verpflichtend. Abwesenheiten sind zu rechtfertigen.
      2. Abmeldungen erfolgen beim Vorsitzenden; Name und Uhrzeit werden protokolliert.
      3. Mitglieder einer gewählten Arbeitsgruppe werden bei mehr als drei unentschuldigten Abwesenheiten in Folge von der Gruppe ausgeschlossen.
    5. Tagesordnung
      1. Die Tagesordnung wird an der Anschlagtafel ausgehängt.
      2. Alle Tagesordnungspunkte tragen den Vermerk:
        D = Diskussion (mit Moderation),
        B = Beschluss,
        M = Mitteilung
      3. Abänderungen der Tagesordnung auf Anfrage nur am Beginn der Sitzung und bei Zustimmung von 2/3 des Kollegiums (Stimmenthaltung nicht möglich).
      4. Unter „Allfälliges“ können keine Beschlüsse gefasst werden.
    6. Beschlussfähigkeit
      1. Das Kollegium ist beschlussfähig bei einer Anwesenheit von 50% +1 der Mitglieder
      2. Die Beschlüsse sind bei einer einfachen Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder gültig.
    7. Abstimmung
      1. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen, oder auf Wunsch einer 1/3 Mehrheit auch geheim.
      2. Personenwahlen in ein Gremium sind geheim und die Betroffenen verlassen den Sitzungsraum. Es dürfen in der Regel zwei Vorzugsstimmen abgegeben werden; bei Stimmgleichheit ist eine Stichwahl abzuhalten.
      3. Beschlüsse sollten nicht ohne vorhergehende Diskussion gefasst werden.
      4. Anträge müssen klar formuliert werden, vorzugsweise schriftlich.
      5. Die Abstimmung über einen Gegenantrag muss vor der Abstimmung des Antrags erfolgen.      
      6. Bevor ein neuer Antrag gestellt werden kann, muss über den vorhergehenden abgestimmt werden.
      7. Wichtige didaktische Neuerungen oder Schulprogrammbeschlüsse betreffen das ganze Lehrerkollegium, eine Stimmenthaltung wird mit dem didaktischen Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung ausgeschlossen.
    8. Wortmeldung
      1. Wortmeldungen sind nur zu Punkten der Tagesordnung möglich.
      2. Die Reihenfolge der Wortmeldungen muss eingehalten werden.
      3. Redezeit bei Debatten ca. 3 Minuten. Vertagung
    9. Der Vorsitzende kann nach Bedarf gewisse Punkte vertagen.
    10. Protokoll
      1. Anwesend
      2. Abwesend mit Grundangabe
      3. Ort
      4. Datum
      5. Dauer
      6. Tagesordnung
      7. Inhalte
      8. Abstimmungsergebnisse
      9. Verantwortliche für die Umsetzung von Vorhaben
      10. Das Protokoll muss für alle Mitglieder einsichtig sein und spätestens nach einer Woche aufliegen, auf jeden Fall bei der nächsten Sitzung, falls diese in knapperen Abständen erfolgt. Das Protokoll rotiert alphabetisch.
    11. Einladung von Experten und anderen Personen (Beobachter / Berater)
      1. Muss als Punkt in die Tagesordnung aufgenommen werden.
    12. Durchführungen und Bekanntmachung der Beschlüsse
      1. Die vom Plenum gefassten Beschlüsse sind verbindlich und die Schulleitung ist für die Umsetzung verantwortlich. Die Bekanntmachung erfolgt durch die Veröffentli- chung des Protokolls im Lehrerzimmer.

    A.4.2.6 Digitale Klassen

    Benutzerordnung für die digitale Klasse

    1. Die Schüler/innen der digitalen Klassen bringen ihr eigenes Gerät mit (Prinzip BYOD - bring your own device).
    2. Das mitgebrachte Gerät entspricht den technischen Anforderungen, die bei Projektbeginn (Frühjar 2015) erläutert wurden und am Anfang eines jeden Schuljahres aktualisiert werden.
    3. Das mitgebrachte Gerät muss jeden Tag vor Schulbeginn aufgeladen werden.
    4. Das Gerät muss vom Schüler mit der vereinbarten Software ausgestattet sein. Er ist auch für die Aktualisierung des Betriebssystems und der benutzten Software verantwortlich. Er ist für die sichere Speicherung von persönlichen Daten und Dokumenten verantwortlich. Dazu können Speichermedien (internes/externes Speichermedium) oder Cloud Systeme genutzt werden. Die Schule ist für den Verlust von Daten oder Dokumenten des Schülers nicht verantwortlich.
    5. Der Eigentümer des Gerätes ist für das Gerät verantwortlich und bewahrt es an einem sicheren Ort auf. Dafür stehen u. a. die Spinde zur Verfügung. Die Schule ist nicht verantwortlich im Falle von Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch des Gerätes.
    6. Die Lehrperson entscheidet über die Nutzung des Gerätes im Unterricht. Die Anweisung diesbezüglich werden von den Schülern befolgt. Zur Kontrolle darf eine Lehrperson die Schüler/innen auffordern, ihre offenen und verborgenen Fenster sowie laufende Programme zu zeigen.
    7. Die Internetanbindung erfolgt über das schuleigene WLAN-Netz. Sollte eine Anbindung über andere technische Netze (z.B. G3, G4 oder Ähnliches) erfolgen, obliegt die Verantwortung alleine dem Nutzer bzw. dessen Erziehungsberechtigten.
    8. Die Schüler/innen dürfen die Geräte im Unterricht nur zu didaktischen Zwecken benutzen. Im Zweifelsfall muss der Schüler die Lehrperson um Erlaubnis fragen.
    9. Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts und des Urheberrechts sind jederzeit zu beachten. Es ist nicht gestattet, gewaltverherrlichende, rassistische und politisch extreme sowie diskriminierende und/oder menschenverachtende Inhalte aufzurufen oder zu versenden.
    10. Die Schule speichert und kontrolliert den Datenverkehr (u. a. auch die Internetnutzung) der Nutzer.
    11. Die Schule macht von ihren Einsichtsrechten in Fällen des Verdachts von Missbrauch durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch.
    12. Das Ausprobieren, das Ausforschen und die Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen und sonstiger Authentifizierungsmittel sind wie der Zugriff auf fremde, persönliche Verzeichnisse und Dateien des Eigentümers unzulässig.
    13. Ohne ausdrückliche Genehmigung der Betroffenen (bzw. der Erziehungsberechtigten im Falle Minderjähriger) und der jeweiligen Lehrperson dürfen keine Aufnahmen (Foto, Video, Ton) in der Schule gemacht werden. Dasselbe gilt für das Hochladen solcher Bild- und Tondateien in das Internet (besonders, aber nicht nur, in soziale Netze wie Facebook, Youtube, Instagram, Whatsapp u.a.m.).
    14. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.
    15. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet genutzt werden.
    16. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber auf eigenen Internetseiten verwendet werden. Grundsätzlich ist der Urheber zu nennen.
    17. Bei der Ausführung von Arbeitsaufträgen (Hausaufgaben, Schularbeiten, Recherchen usw.) verpflichten sich Schüler und Schülerinnen zu einer korrekten Vorgangsweise, insbesondere in Bezug auf korrektes wissenschaftliches Arbeiten und Unterlassung von Plagiaten (Vollplagiat, Teilplagiat, Übersetzungsplagiat u. Ä.).
    18. Weiters sind die allgemeinen Bestimmungen der Hausordnung und des Gesetzes zu beachten.
    19. Verstoße gegen diese Benutzerordnung werden laut Schulprogramm mit den entsprechenden Disziplinarmaßnahmen geahndet. Bei Missbrauch kann einem Nutzer der Zugang zum Schulnetz verwehrt werden.
    20. Die Zulassung zur digitalen Klasse und zum schulischen WLAN-Netz erfolgt nach Einischtnahme in diese Benutzerordnung und nach Annahme aller Bedingungen durch den Nutzer bzw. dessen Erziehungsberechtigten.

    A.4.2.7 WLAN der Schule

    Regelung für die Nutzung des WLANs und Minimierung des Strahlenrisikos

    Hinweise

    1. Das Log In erfolgt mit dem Benutzernamen für das Schulnetzwerk. Der Benutzername und das Passwort dürfen nicht weiter gegeben werden
    2. Die Systemverwalter haben für die Schüler/innen, die nicht in einer digitalen Klasse sind, eine White-List erstellt (Wikipedia, Webseiten der Schule ...)

    Verhalten und Umgang

    1. Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten während seiner Arbeitssitzungen voll verantwortlich und trägt bei Verstößen gegen geltendes Recht (Datenschutzgesetz, Jugendschutzgesetz etc.) die rechtlichen Konsequenzen. Diese können strafrechtlicher Natur sein bzw. die Erstattung des entstandenen Schadens nach sich ziehen.
    2. Downloads, Uploads oder elektronische Publikationen sind während des Unterrichts nur mit Genehmigung der Lehrperson erlaubt.
    3. Die Datenverbindung darf grundsätzlich nur für schulische Zwecke verwendet werden und es wird ein verantwortungsvoller Umgang damit erwartet.
    4. Falls Schüler/innen die WLAN-Verbindung nicht brauchen, soll diese Funktion des Netbooks deaktiviert werden. Damit verringert sich der Energiekonsum und die Strahlengefahr.
    5. Für alle nicht erwähnten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen im Schulprogramm sowie die Regelungen laut Schul- und Staatsgesetzgebung.

    A.4.2.8 AG Schulentwicklung

    Die Arbeitsgruppe besteht aus einer Kerngruppe mit Direktor und Mitarbeiter/innen, Koordinator/innen, Fachgruppenleiter/innen und kann nach Bedarf durch interne oder externe Experten erweitert werden. Interessierte Kolleginnen und Kollegen können an den Arbeitssitzungen teilnehmen. Die Gruppe wird das Kollegium über Sitzungen, Tagesordnungen und Ergebnisse informieren, zunächst im Aushang, in Zukunft elektronisch.

    Während der Direktionsrat sich mit der Planung von Plenarsitzungen und kurzfristigen Regelungen befasst, ist es Aufgabe der AG, Themen der Schulentwicklung zu vertiefen. Ansonsten gilt die seit 2001 beschlossene Geschäftsordnung.

    1. Die Arbeitsgruppe konstituiert sich am Beginn des Schuljahres und wird durch das Plenum bestätigt.
      1. Die Anwesenheit der Mitglieder ist verpflichtend.
      2. Die Gruppe sollte sich kontinuierlich alle fünf bis sechs Wochen treffen.
    2. Die Mitglieder wählen bei ihrer ersten Sitzung eine Leiterin/einen Leiter und erstellen einen Tätigkeitsplan.
      1. Die Geschäftsordnung wird überprüft und notfalls adaptiert.
      2. Die Moderation sowie die Schriftführung sollte im Rotationsprinzip alle Mitglieder der Gruppe einbeziehen.
      3. Die Tagesordnung für die nachfolgende Sitzung sollte bereits am Ende jeder Sitzung als Entwurf feststehen.
      4. Protokolle sollten spätestens in einer Woche vorliegen.
      5. Der/Die Leiter/in hält Kontakt zu den Koordinatoren und beruft die Sitzungen nach Absprache mit den Mitgliedern ein.
    3. Bei Bedarf sind Experten hinzuziehen
    4. Beschlüsse der Arbeitsgruppe werden dem Plenum zur Prüfung vorgelegt und dienen als Grundlagen für weitere Diskussionen und Kollegiumsbeschlüsse.
     

    A.4.2.9 Physik-, Chemie- und Biologieräume

    Voraussetzung für die Vermeidung von Unfällen ist eine gewissenhafte Vorbereitung auf die geplante Übung, und zwar sowohl von Schülerseite als auch von Lehrerseite.

    1. Die Chemie-, Biologie- und Physikräume dürfen nur unter Aufsicht des Fachlehrers oder mit einer Sondergenehmigung des Direktors bzw. der Fachlehrperson betreten werden.
    2. Geräte, Chemikalien, Wasser- und Energieanlagen (Gas und Strom) werden ohne Erlaubnis und Anordnung der Fachlehrperson nicht berührt.
    3. Ordnung auf dem Experimentiertisch halten; Geräte und Behälter nicht zu nahe an der Tischkante (25 cm) und nicht zu nahe am Gasbrenner abstellen. Die Arme nicht auf dem Experimentiertisch auflegen! Mappen unter die Bank geben!
    4. Stets um ruhiges und besonnenes Arbeiten bemüht sein! Im Arbeitsbereich weder Mappen noch Schultaschen und Kleidungsstücke deponieren; die Mappe auch nicht als Hindernis auf dem Boden abstellen! Bei praktischen Arbeiten dürfen nur die benötigten Hilfsmittel und Geräte auf dem Tisch liegen (ein Blatt und ein Schreibstift pro Gruppe).
    5. Im Labor isst und trinkt man nicht!
    6. Einen in Betrieb befindlichen Gasbrenner immer im Auge behalten! Haare sind hochzubinden! Auf Anweisung Schutzbrille, Handschuhe, Labormantel tragen!
    7. Wir starten mit dem Versuch erst, wenn wir genau wissen, was zu tun ist und wie der Versuch ablaufen wird. Deshalb warten wir auf die Anweisungen des Fachlehrers!
    8. Vor Beginn des Versuches überprüfen wir Geräte und Hilfsmittel auf ihre einwandfreie Beschaffenheit und Sauberkeit! Beschädigungen sofort melden!
    9. Das Gesicht nie über ein Gefäß bringen, in dem eine Reaktion abläuft, und das Reagenzglas immer so halten, dass die Öffnung nicht  auf Personen zielt!
    10. Größte Vorsicht beim Umgang mit Säuren und Laugen! Falls möglich, Schutzbrille tragen! Konzentrierte Säuren und Laugen sind besonders gefährlich; auf Kleidung oder die Haut gelangte Spritzer von Säuren oder Laugen mit viel Wasser entfernen!
    11. Beim Experimentieren gehen wir sparsam mit den Chemikalien um. Chemikalien grundsätzlich nie mit den Fingern anfassen. Bei der Entnahme von Chemikalien halten wir die Flaschenöffnung vom Gesicht fern und legen den Stopfen umgekehrt auf den Tisch. Nach der Entnahme verschließen wir die Flasche sofort wieder. Einmal entnommene Chemikalien werden nur in die Vorratsflasche zurückgegeben, falls dies die Fachlehrperson erlaubt! Chemikalien und Geräte werden nicht nach Hause mitgenommen!
    12. Verschüttete Chemikalien lassen wir vom Fachlehrer oder vom technischen Assistenten sachgerecht entsorgen.
    13. Geruchs- bzw. Geschmacksproben nur dann ausführen, wenn sie ausdrücklich vorgeschrieben werden. Bei Geruchsproben nicht aus dem Reaktionsgefäß ausströmende konzentrierte Gase einatmen, sondern das mit Luft verdünnte Gas mit der Hand der Nase zufächeln.
    14. Nur mit Pipettierhilfe pipettieren!
    15. Am Schluss der Übung werden Wasser, Gas, Strom usw. abgeschaltet und nochmals überprüft, der Versuch wird abgebaut, der Tisch sauber hinterlassen. Beschädigungen sind sofort zu melden! Hände waschen!
    16. Beim Arbeiten mit Strom ist besondere Sorgfalt notwendig. Alle Vorsichtsmaßregeln müssen dabei beachtet werden.
    17. Heiße Gegenstände und brennbare Stoffe sind mit den hierfür bereitgestellten Geräten zu bearbeiten.

    Hinweise zur Ersten Hilfe bei Unfällen

    Unfälle werden sofort der Fachlehrperson gemeldet! Bei einem Unfall entscheidet zunächst die Lehrperson, ob ärztliche Hilfe erforderlich ist. Bis diese erfolgt, wird man sich auf die notwendigsten Sofortmaßnahmen beschränken.

    1. Kleine Wunden werden weder berührt noch ausgewaschen, sondern nur mit einem trockenen keimfreien Verband abgedeckt.
    2. Größere Wunden werden ebenfalls mit trockenem keimfreiem Verbandsmaterial abgedeckt. Blutungen können durch Hochlagern der verletzten Stelle eingedämmt werden. Bei einer sehr starken Blutung sollte ein in erster Hilfe Kundiger entsprechende Maßnahmen ergreifen, bis der Arzt eintrifft.
    3. Bei Verbrennungen bleiben Brandblasen unberührt und geschlossen; sie stellen den besten keimfreien Verband dar. Liegt eine offene Wunde vor, so wird sie vorsichtig locker mit trockenem keimfreiem Verbandsmaterial abgedeckt. Keine Salben, Puder usw. in die Wunde 
    4. Für die Fälle 1., 2. und 3. gilt allgemein: Nichts aus der Wunde heraus und nichts in die Wunde hinein, bis sie vom Arzt versorgt wird! Bei Verätzungen durch Chemikalien wird eventuell durchtränkte Kleidung sofort entfernt. Haut bzw. Augen reichlich und mehrere Minuten lang mit Wasser spülen (Augenwaschflasche!), dann mit trockenem keimfreiem Verband abdecken. Bei innerer Verätzung (Verschlucken ätzender Stoffe) Milch trinken lassen; sofortigen Transport in das Krankenhaus veranlassen!
    5. Bei Vergiftungen durch Chemikalien ist sofortige ärztliche Hilfe unerlässlich.

    Telefonnummer 112
        Sanitärer Notruf oder Feuerwehr

    A.4.2.10 Zeichensäle und Kunstwerkstatt

    1. Der Unterricht im Fach Kunst hat Priorität.
    2. Die Raumordnung wird in der Fachgruppe gemeinsam bestimmt und muss von allen Benutzern eingehalten werden.
    3. Falls Überschneidungen zwischen Fachlehrpersonen stattfinden, wird ein Rotationsprinzip ausgemacht (Vorzug Praxis), eventuell können beide Räumlichkeiten parallel genutzt werden.
    4. Nach der Verwendung der Räumlichkeit, muss die ursprüngliche Ordnung wieder hergestellt werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Tische durch Unterlagen geschützt, nicht beschädigt und am Ende der Unterrichtsstunde gereinigt werden. Die Farbreste, besonders von Acrylfarben, sind aus den Waschbecken zu entfernen, da sie sonst für Verstopfungen sorgen und eine Reinigung sehr schwierig machen. Die Waschbecken sollten frei von Materialien bleiben, zur Ablage von Bildern dient der Stapeltrockner.
    5. Papierabfälle sind vom Restmüll zu trennen. Es stehen eigene Tonnen zur Verfügung.
    6. Der Zutritt für Schüler/innen ist nur in Begleitung einer Lehrperson, oder in Ausnahmefällen des technischen Assistenten, gestattet.
    7. Die zur Verfügung stehenden Arbeitsgeräte, müssen sachgerecht behandelt und Elektrogeräte jeglicher Art und die Klassenbeleuchtung beim Verlassen des Raumes bzw. am Ende des Tages ausgeschaltet werden.
    8.  Die Computer im Zeichensaal unterliegen der selben Benutzerordnung wie die im Computerraum; Veränderungen an Soft- bzw. Hardware dürfen nur von der Fachlehrperson bzw. technischen Systembetreuer getätigt werden.

    A.4.2.11 EDV-Räume

    1. Vormerkungen für die Benutzung der EDV-Räume erfolgt über das elektronische Register.
    2. Schüler/innen dürfen sich nur in Anwesenheit einer Lehrperson im EDV-Raum aufhalten.
    3. Die Nutzer verpflichten sich, die Geräte sachdienlich zu behandeln und mit den Daten im Schulnetzwerk verantwortungsvoll umzugehen. Defekte und Störungen an den PCs müssen unverzüglich der anwesenden Lehrperson gemeldet werden. Essen und Trinken ist im EDV-Raum untersagt.
    4. Jene Lehrperson, die den EDV-Raum reserviert, hat das Recht, zusätzliche Schüler oder Schülergruppen in der Stunde zuzulassen oder sie abzuweisen.
    5. Die Nutzung des Schulnetzwerkes erfolgt über einen persönlichen Benutzerzugang. Um Missbrauch zu vermeiden, müssen alle Benutzer/innen ein persönliches Kennwort verwenden und dieses geheim halten. Jeder ist für Missbrauchs seines Accounts selbst verantwortlich.
    6. Schüler/innen haben ein „Druckguthaben“, das zu Beginn des Schuljahres festgesetzt und entsprechend aufgeladen wird. Schwarz-weiß Drucke kosten 4 Cent; Farbdrucke 12 Cent.
    7. Beim Verlassen des Raumes achtet die Lehrperson darauf, dass sich die Schüler ordnungsgemäß abmelden, Bildschirme ausschalten und die Stühle ordentlich hinstellen.
    8. Die EDV-Räume müssen verschlossen werden.
    9. Der Internetzugang ist für Schüler/innen freigeschaltet. Die Lehrperson ist für die Nutzung durch die Schüler/innen verantwortlich. In den Windows-Räumen kann die Lehrperson den Internetzugang sperren.
    10. Trotzdem verpflichtet sich jeder Nutzer, alle Handlungen zu unterlassen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder Sittlichkeit gefährdet oder gegen Gesetze verstößt. Insbesondere sind das Datenschutzgesetz, das Jugendschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz, sowie Persönlichkeits- und Urheberrechte zu beachten. Der Besuch von Seiten mit verfassungsfeindlichen, rassistischen, faschistischen und pornographischen Inhalten, sowie von Seiten mit Aufforderungen zu Straftaten ist verboten.
    11. Es ist untersagt, über den Internetzugang der Schule Informationen zu verbreiten, die das Ansehen der Schule oder ihrer Mitglieder in irgendeiner Form schädigen.
    12. Die Schule behält sich vor, didaktisch nicht sinnvolle Seiten zu sperren.
    13. Veränderungen der Installation und Konfiguration der PCs und des Netzwerkes ist untersagt, ebenso die Manipulation an der Hardwareausstattung.
    14. Nutzer, die gegen die Benutzerordnung verstoßen, können durch Klassenratsbeschluss von der Nutzung der EDV-Räume ausgeschlossen werden.

    Im Falle einer Verletzung von geltendem Recht, können zivil- oder strafrechtliche Schritte eingeleitet werden.

    A.4.2.12 Großraumturnhalle

    A.4.2.13 Baulabor

    1. Das Baulabor darf nur unter Aufsicht der Fachlehrperson oder mit einer Sondergenehmigung des Direktors bzw. der Fachlehrperson betreten werden.
    2. Essen und Trinken ist grundsätzlich nicht erlaubt.
    3. Alle Schüler/innen haben sich im Baulabor diszipliniert zu verhalten.
    4. Anordnungen der Lehrpersonen sind unbedingt einzuhalten und zu befolgen. Geräte, Maschinen, Chemikalien und Baustoffe werden ohne Erlaubnis oder Anordnung des Fachlehrers nicht berührt.
    5. Auf Anweisung sind Schutzbrille und/oder Handschuhe zu tragen.
    6. Schutzvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen sind zu beachten und dürfen nicht entfernt oder beschädigt werden. Die Schutzklappen an den Maschinen und Geräten müssen bei Verwendung immer geschlossen werden.
    7. Beschädigungen oder technische Mängel an Geräten und Maschinen sind sofort der zuständigen Lehrperson zu melden.
    8. Die Maschinen und Geräte sind ordnungsgemäß und laut Anweisung der Lehrperson zu bedienen. Leichtsinniges und unverantwortliches Arbeiten können Verletzungen hervorrufen und sind deshalb untersagt.
    9. Es dürfen keine Lasten gehoben werden, welche 25 kg pro Schüler überschreiten.
    10. Entstandene Abfallprodukte (Späne, Kunststoff, Metalle, ausgehärtete Bindemittel usw.) sind zu trennen und werden von der zuständigen Lehrperson ordnungsgemäß entsorgt.
    11. Bei Ausbruch eines Notstandes (Brand oder sonstiger Unfall) haben sich die Schüler ruhig zu verhalten und die Anweisungen der Lehrpersonen zu befolgen.
    12. Jeder Schüler, der durch sicherheitswidriges Verhalten sich selbst oder seine Mitschüler gefährdet, Körper oder Sachschäden verursacht, hat mit disziplinären Maßnahmen zu rechnen.

    A.4.2.14 Unfallverhütungsvorschriften in der Werkstatt

    1. Alle Schüler/innen haben sich in der Werkstätte diszipliniert zu verhalten.
    2. Anordnungen der Lehrpersonen sind unbedingt einzuhalten und zu befolgen.
    3. Kein Schüler darf durch Gedankenlosigkeit, Unachtsamkeit, Leichtsinn oder Blödelei sich und seine Mitschüler in Gefahr bringen.
    4. Das Tragen von Arbeitskleidung (Arbeitsanzug/Schürze, festes Schuhwerk) ist Pflicht.
    5. Sicherheitskennzeichnung, Schutzvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen sind zu beachten und dürfen nicht entfernt oder beschädigt werden.
    6. Schäden und technische Mängel an Maschinen, Werkzeugen und anderen Arbeitsgeräten müssen der zuständigen Lehrperson gemeldet werden.
    7. Elektrische Betriebsmittel mit beschädigten Anschlussleitungen dürfen nicht benutzt werden.
    8. Das Arbeiten auf Maschinen, das Benutzen von Werk/Messzeugen und anderen Arbeitsgeräten ist erst nach Absprache mit der zuständigen Fachlehrperson erlaubt.
    9. Scharfe und spitze Gegenstände dürfen niemals in der Kleidung getragen werden.
    10. Schüler dürfen keine Lasten über 25 kg tragen.
    11. Schmuckstücke, Uhren und Ringe sind vor Beginn der Arbeiten abzulegen.
    12. Kabel sind so auszulegen dass keine Stolper- und Verwicklungsgefahr entsteht.
    13. Bei Bedarf sind Sicherheitsbrillen, Gehörschutz, Schutzhandschuhe zu tragen.
    14. Bei Arbeiten in der Schweißabteilung muss der Schutzvorhang unbedingt geschlossen werden und die Entlüftungsanlage (Abzug) eingeschalten werden.
    15. An jeder Maschine dürfen maximal zwei Schüler/innen arbeiten, weitere Schüler/innen haben einen Sicherheitsabstand von mind. einen Meter einzuhalten
    16. In der Werkstätte dürfen sich maximal 13 Schüler und zwei Lehrpersonen aufhalten.
    17. Das Rauchen in der Werkstätte ist strengstens verboten.
    18. Entstandene Abfallprodukte (Späne, Schlacke, Kunststoff, Holzabfälle usw.) sind unbedingt ordnungsgemäß in dafür vorgesehene Eimer zu entsorgen.
    19. Am Arbeitsplatz hat stets Ordnung zu herrschen. Notwendige Werkzeuge und Messzeuge sind getrennt zu ordnen. Nach Beendigung der jeweiligen Arbeit sind diese sofort zu säubern und in die dafür vorgesehenen Schubladen zu ordnen.
    20. Der Arbeitsplatz, alle benutzten Maschinen und Arbeitsgeräte sind 10 min. vor Unterrichtsende gründlich zu reinigen, alle Maschinen sind vom Netz zu ziehen (jeweils zwei Schüler sind für die Ordnung und das saubere Hinterlassen der Werkstätte verantwortlich). Benutze Arbeitsanzüge/schürzen sind ordnungsgemäß in die Schränke zu legen.
    21. Bei Ausbruch eines Notstandes (Brand oder sonstiger Unfall) haben sich die Schüler ruhig zu verhalten und die Anweisungen der Lehrpersonen zu befolgen.

    A.4.2.15 AG SCHILF

    1. Die Arbeitsgruppe konstituiert sich bei einer der ersten Sitzungen im September und wird durch das Plenum ratifiziert, d.h. die Mitglieder werden vom Plenum mit Vorbereitung und Organisation der schulinternen Fortbildung betraut.
      1. Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern beider Schultypen RG/TFO, vereinbart anschließend einen Termin für ein erstes Arbeitstreffen.
    2. Beim ersten Arbeitstreffen sollte der/die Vorsitzende der Arbeitsgruppe gewählt werden und der Tätigkeits- und Zeitplan für Schilf an der Schule erstellt werden.
      1. Die Geschäftsordnung wird überprüft und falls notwendig adaptiert. Diese umfasst klare Vorgangsweisen und Zielsetzungen der Arbeitsgruppe.
      2. Die AG ermittelt Bedarf und Bedürfnisse. Die im Plenum angesprochenen Fortbildungswünsche werden in den Tätigkeitsplan aufgenommen, Referentenvorschläge und Möglichkeiten ausgearbeitet und überlegt auf welcher Ebene die Fortbildung sinnvoll veranstaltet werden kann und wer als Träger der Veranstaltungen in Frage kommt. (Schulintern, Schulverbund, oder als Vorschlag ans PI, Schulamt, ASM weitergeleitet wird)
      3. Termin zum Einreichen der Fortbildungsvorschläge festlegen und dem Plenum bekannt geben. Sie müssen folgende Angaben beinhalten: KursLeiter/in, Referent/-in, Zeit und Ort
        1. Fortbildungsplan erarbeiten.
        2. Trägerschaft klären.
        3. Aufgabenverteilung innerhalb der AG  -  Informationen zu Referenten, Kursleitung, andere Kontakte.
        4. Bekanntgabe des Fortbildungsplans an der Anschlagtafel oder im Plenum
        5. Mindestens 12 Teilnehmer/innen müssen sich verbindlich für eine Veranstaltung anmelden, damit diese statt finden kann.
        6. Schulinterne Fortbildungsmitglieder haben auf Bezirksebene im Schulverbund Priorität müssen sich aber ebenso an fixierte Termine und Vereinbarungen halten.
      4. Kontaktaufnahme mit der Verwaltungssekretärin und Schulleitung um Budget für Schilf zu klären.
        1. Beschlüsse werden gefasst und im Protokoll der Sitzung mit den anderen Punkten festgehalten. Bei dieser Frage spielen die anfallenden Kosten und das zur Verfügung stehende Budget der Schule eine große Rolle. Das Budget wird auf Grund der Bedürfnisse der Schule errechnet, muss also rechtzeitig geplant sein. Die Spesenabrechnung muss in den Haushaltsvoranschlag des kommenden Finanzjahres (Kalenderjahr) einfließen.
        2. Die Planung für den darauf folgenden Herbst muss spätestens im Frühjahr des laufenden Schuljahres gemacht werden, vorzugsweise bei der 2. Bücherkonferenz im Plenum durch Abänderungsantrag für Schilf beschlossen werden. (letzte Bilanzänderung im Juni)
        3. Referentenvorschläge und Fortbildungsvorhaben, die sich über längere Zeit aus dehnen (mehrjährige Veranstaltungsreihen, wie z.B. Computerwerkstatt oder Schwerpunkte des Schulprogramms) müssen ebenfalls spätestens im Frühjahr geplant und beschlossen werden, damit im darauf folgenden Schuljahr eine Arbeitserleichterung in der Anfangszeit und genügen Zeit zur Kontaktaufnahme mit auswärtigen Referenten ermöglicht wird und die Finanzierung gesichert ist. (Klausurtagung oder Pädagogischer Tag, etc.)
        4. Spesenverrechnung:
          a) interne Referenten werden vom Überstundenkontingent abgezogen
          b) externe Referenten betreffen einen eigenen Posten  im Haushalt
      5. Die Vorgangsweise in Bezug auf Einschreibung, Einschreibungstermine und Neuvorschläge muss klar festgelegt werden und dem Plenum bekannt gemacht werden.
        1. Bei der Einschreibung sollen Kursleitung, Zeit, Ort und Referent/in, gemeinsam mit dem Träger fest stehen.
        2. Die ausgeschriebene Anmeldeaufforderung (Bezirk!) zum vorgesehen Termin ist strikt einzuhalten. Danach werden schulinterne Anmeldungen nur mehr bei Verfügbarkeit, aber keine Neuvorschläge mehr angenommen. Die vom Plenum vereinbarten Vorgangsweisen sind verbindlich.
        3. Neuvorschläge werden bei Verspätung in die nächstjährige Planung aufgenommen.
        4. Die Kursleitung vereinbart die Honorare mit Referenten und trifft notwendige Absprachen; zusammen mit dem Direktor und dem Sekretariat übernehmen sie die Organisation. .
        5. Der/die Vorsitzende der AG wird bei weiteren Sitzungen über den Entwicklungsstand informiert. Bei abgeschlossener Aus- bzw. Einschreibung erfolgt eine Kurzinformation im Plenum und nach erfolgter Durchführung eine Evaluation der Vorhaben.
      6. Schulentwicklungsvorhaben und die didaktische Weiterentwicklung haben Priorität im Fortbildungsplan oder können dem Schulverbund geöffnet werden.

    A.4.2.16 Räumungsordnung

    1. Fluchtwege: Von allen Räumen gelangt man über den Haupteingang oder die Notausgänge ins Freie. Für eine optimale Verteilung der Personen ist auf dem Räumungsplan der Fluchtweg durch Pfeile gekennzeichnet.
    2. Sammelplatz: Als Sammelplatz dient die Grünfläche nord-westlich des Schulgebäudes, vor den Fenstern der Büros.
    3. Festlegung der Zuständigkeiten:
      • Räumungsanordnung: Die Anordnung zum Räumen erfolgt durch den Direktor oder seinen Stellvertreter. Bei Abwesenheit des Direktors oder seines Stellvertreters kann die Räumung im Notfall von jedermann angeordnet werden.
      • Aufgaben der Lehrpersonen: Die Lehrpersonen sind für die jeweilige Klasse verantwortlich und haben die Räumung zu koordinieren.
    4. Alarm: Im Falle von Räumung erfolgt ein Alarmzeichen!
    5. Ablauf der Räumung: Im Brandfall darf der Aufzug nicht benützt werden!
      Mehrere vom Direktor beauftragte Personen kontrollieren alle Räume auf vollständige Räumung.
      Wenn Fluchtwege unpassierbar (Starke Verrauchung, Feuer, zerstörter Fluchtweg usw.):
      • im Klassenraum bleiben
      • Türschlitze mit nassen Tüchern abdichten
      • sich am Fenster bemerkbar machen
      • nie aus dem Fenster springen!

      Der abgedichtete Raum bietet lange Schutz und die Feuerwehr holt euch raus!

      Aufgaben der Lehrpersonen 

      • koordinieren und überwachen die Räumung, stellen die Vollzähligkeit der Schüler/innen fest und geben Anweisungen zur Räumung;
      • verlassen mit ihrer Klasse das Schulgebäude, nehmen das Klassenbuch, die Evakuierungsliste und wenn möglich den Fluchtplan mit, schließen die Räume und begeben sich zum Sammelplatz;
      • sie stellen die Vollzähligkeit der Schüler/innen anhand der Listen im Klassenbuch fest;
      • erstatten der Einsatzleitung Meldung.

      Aufgaben der Schüler/innen

      • unterbrechen jede Tätigkeit; 
      • befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte;
      • verlassen zügig das Gebäude;
      • stellen sich klassenweise am Sammelplatz auf;
      • befolgen weitere Anweisungen.

    6. Information und Probealarm:Über die vorliegende Räumungsordnung und das Verhalten im Brandfall werden am Beginn des Schuljahres das gesamte Schulpersonal und die Schüler/innen informiert. 

    A.4.3 Richtlinien

    A.4.3.1 Funktionales Plansoll (in Bearbeitung)

    Funktionales Plansoll:

    Übersicht und Verwendung

    Zusatzfunktionen Lehrpersonen: KoordinatorInnen und Beauftragungen mit Funktionszulage

    Überstunden für didaktische Tätigkeiten

    Unterrichtsergänzende Tätigkeiten: Spesenübersicht Außendienst

    Fortbildung der Lehrpersonen: Spesenübersicht

    A.4.3.2 Wahlordnung der Mitbestimmungsgremien

    Gemäß Landesgesetz vom 18.10.1995, Nr. 20, betreffend die Mitbestimmungsgremien und gemäß Dekret des Landeshauptmanns vom 12.08.1996, Nr. 24, betreffend die Durchführungsverordnung zur Abwicklung der Wahlen für die Mitbestimmungsgremien auf Schulebene, legt der Schulrat die Modalitäten für die Wahlen der Eltern- und Schülervertreter in den Klassenräten, der Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter in den Schulrat sowie in das Dienstbewertungskomitee der Lehrer fest.

    Art. 1: Wahlkommission

    An der Schule wird vom Direktor eine Wahlkommission errichtet wobei sie aus einem Vertreter der Lehrer, der Eltern und der Schüler zusammengesetzt wird.

    Art. 2: Wahlen in den Klassenrat

    1.    Elternvertreter/innen:  Der Direktor beraumt spätestens innerhalb der ersten Dekade des Monats Oktober für alle Klassen eine Klassenratssitzung ein, zu der alle Eltern geladen werden. Den Vorsitz führt der vom Direktor dafür beauftragte Lehrer (Klassenlehrer). Im Rahmen dieser Sitzung wählen die anwesenden Eltern die zwei Vertreter in den Klassenrat. Die Wahl ist geheim. Es darf eine Vorzugsstimme gegeben werden. Anschließend wird sofort ausgezählt, wobei das Protokoll mit den Ergebnissen vom Vorsitzenden (Klassenlehrer), zwei Eltern (Stimmzähler) und den gewählten Vertretern zum Zeichen der Annahme der Wahl und der ordnungsgemäßen Durchführung unterschrieben wird. Die Stimmzettel, die Liste der Eltern, die gewählt haben und das Protokoll werden anschließend dem Vorsitzenden der Wahlkommission zur Überprüfung des Wahlvorganges übergeben. Die Eltern der 2. bis 5. Klassen wählen die Vertreter (Eltern) in den Klassenrat im Rahmen einer Briefwahl, die im Zeitraum Ende September bis 10. Oktober durchgeführt wird.
    2.    Schülervertreter/innen: Die Wahl erfolgt in allen Klassen am dafür vom Direktor festgesetzten Tag, während der Unterrichtszeit, unter Beaufsichtigung durch den jeweils anwesenden Lehrpersonen. Die Wahl ist geheim. Es darf eine Vorzugsstimme gegeben werden. Anschließend wird sofort ausgezählt, wobei das Protokoll mit den Ergebnissen vom Lehrer, von zwei Schülern (Stimmzähler) und den in den Klassenrat Gewählten zum Zeichen der Annahme der Wahl und der ordnungsgemäßen Durchführung unterschrieben wird. Die Stimmzettel, die Liste der Schüler, die gewählt haben und das Protokoll werden anschließend dem Vorsitzenden der Wahlkommission zur Überprüfung des Wahlvorganges übergeben.

    Art. 3: Wahlen in den Schulrat

    Die Wahl ist indirekt und erfolgt, getrennt nach Wählerkategorien, im Rahmen je einer Sitzung des Eltern- bzw. des Schülerrats, für Lehrpersonen im Rahmen eines dafür anberaumten Termins, durch Einwerfen der Stimmzettel in die Wahlurne. Der Direktor beruft die Wahlversammlungen des Eltern- und Schülerrates sowie des Lehrerkollegiums ein.

    • Für die Wahl der Elternvertreter/innen: Wählbar sind alle Eltern des Elternrates, sofern sie sich bereit erklärt haben, gegebenenfalls die Wahl anzunehmen, und all jene Eltern, die ihre Bereitschaft schriftlich erklärt haben.
    • Für die Wahl der Schülervertreter/innen: Wählbar sind alle Schüler des Schülerrates, sofern sie sich bereit erklärt haben, gegebenenfalls die Wahl anzunehmen, und all jene Schüler, die ihre Bereitschaft schriftlich erklärt haben.
    • Für die Wahl der Lehrervertreter/innen: Wählbar sind alle Lehrer des Lehrerkollegiums, sofern sie sich bereit erklärt haben, gegebenenfalls die Wahl anzunehmen und einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag von mindestens 180 Tagen besitzen.

    Eine Woche vor der Wahl werden für die jeweiligen Kategorien Kandidatenlisten erstellt, d.h. getrennte Listen für die Lehrer deutscher Muttersprache und jene der zweiten Sprache. Nach Erstellung der Kandidatenlisten kann der Wahlvorgang durchgeführt werden. Jede Kategorie kann zwei Vorzugsstimmen geben. Die Wahl ist geheim. Die Auszählung erfolgt noch während der Sitzung, die gewählten werden sofort bekannt gegeben. Der Wahlvorgang und die genauen Ergebnisse müssen im Wahlprotokoll festgehalten werden. Die Stimmzettel, die Wählerliste und das Protokoll werden anschließend dem Vorsitzenden der Wahlkommission zur Überprüfung des Wahlvorganges übergeben. Die Wahlen müssen laut Landesgesetz vom 18.10.1995, Nr. 20, innerhalb 31. Oktober d. J. abgeschlossen sein. Dem künftigen Schulrat werden zwei Schülervertreter/innen der Technische Fachoberschule, ein Schülervertreter des Realgymnasiums, zwei Elternvertreter/innen des Realgymnasiums, ein Elternvertreter der Technische Fachoberschule sowie je drei Lehrpersonen (eine Lehrperson der zweiten Sprache) angehören. In der vergangenen Legislaturperiode war das Verhältnis umgekehrt: zwei Schülervertreter RG, ein Schülervertreter TFO; zwei Elternvertreter TFO, ein Elternvertreter RG.  Die Abwechslung (Verhältnis Realgymnasium / Technische Fachoberschule) der Vertreter im Schulrat muss auch bei den zukünftigen Wahlen der Mitbestimmungsgremien beachtet werden.

    Art. 4: Protokoll

    Nach Abschluss aller Wahlen in die verschiedenen Gremien verfasst die Wahlkommission ein abschließendes Protokoll.

    Art. 5: Terminkalender

    Die einzelnen Termine für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen werden jedes Jahr vom Direktor festgelegt.

    Art. 6: Wahl der Lehrervertreter/innen in das Dienstbewertungskomitee

    1. Für das Realgymnasium und die Technische Fachoberschule wird ein einheitliches Dienstbewertungskomitee vorgesehen.
    2. Wählbar sind Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag, wobei Realgymnasium und die Technische Fachoberschule vertreten sein müssen.
    3. Es können zwei Vorzugsstimmen gegeben werden; die Wahl ist geheim, die zwei Stimmzähler werden vom Lehrerkollegium bestimmt. Die Wahl wird anlässlich einer gemeinsamen Sitzung durchgeführt. Die Lehrer erstellen die Kandidatenliste in dieser Sitzung.

    Die Wahlordnung gilt bis auf Widerruf.

    A.4.3.3 Klassenbildung und Zuteilung der Lehrpersonen

    Kriterien für die Klassenbildung

    • Die Klassengröße soll nach Möglichkeit auf 25 Schüler/innen begrenzt sein.

    • In den ersten Klassen sollen die Schüler/innen nach Leistung bei der Abschlussprüfung der Mittelschule gleichmäßig verteilt werden

    • Es wird versucht, die Zusammenstellung der Schüler/innen nach Geschlecht so paritätisch wie möglich vorzunehmen.

    • Sollte die Klassenzusammensetzung in den Folgeklassen wegen Zusammenlegung geändert werden müssen, ist darauf zu achten, dass die Schüler/innen der aufgelösten Klassen gruppenweise auf die anderen verteilt werden. Der Klassenrat soll in diesem Zusammenhang der Direktion Kriterien vorschlagen, um eine möglichst objektive Zuteilung der restlichen Schüler/innen vorzunehmen.

    • Die Verlegung einzelner Schüler/innen in andere Klassen auf Wunsch des Klassenrates, auf Wunsch der Eltern oder auf eigenen Wunsch liegt im Ermessen des Direktors.

    • Schüler/innen, welche die Klasse wiederholen, sollen gleichmäßig verteilt werden, nach Möglichkeit in verschiedenen Klassenzügen.

    • Übertritte aus unterschiedlichen Schultypen müssen nach den zeitlichen Richtlinien im Schulbezirk Meran erfolgen, und zwar nur aufgrund eines begründeten Ansuchens.

    • Eine Konzentration von Schüler/innen mit Migrationshintergrund innerhalb einer bestimmten Klasse ist zu vermeiden.

    Kriterien für die Zuteilung der Lehrpersonen

    • Die didaktische Kontinuität ist oberstes Prinzip.

    • Bei der Erstellung des amtlichen Stellenplans sollen möglichst vollständige Lehrstühle an der eigenen Direktion gebildet werden.

    • Über die Zuteilung der Klassen an die Lehrkräfte entscheidet der Direktor nach Anhörung der Fachgruppenleiter.

    • Die Klassenräte der 5. Klassen sollten nach Möglichkeit so gebildet werden, dass bei der Erstellung der Kommissionen für die staatliche Abschlussprüfung keine Überschneidungen möglich

    A.4.3.4 Planung für die Abschlussklassen (in Bearbeitung)

    Klassenbericht

     

    Simulationen der schriftlichen Abschlussarbeiten

     

    Fächerübergreifende Themen der 5. Klassen

    1. Termine der Koordinierungssitzungen
    2. Bezug zur curricularen Planung
    3. Verbindliche Vereinbarungen für alle Abschlussklassen

     

    Übergreifende Kompetenzen und Orientierung

     

    Bürgerkunde

     

    A.4.3.5 Kriterien zur Durchführung von Lehrausgängen, Lehrausflügen, Projekten und Lehrfahrten

    Die unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen hängen vom Jahresprogramm der Fachlehrer ab. Vorschläge können von Schülern, Fachlehrpersonen sowie vom Klassenrat gemacht werden.
    Jede unterrichtsbegleitende Tätigkeit wird im Unterricht vor- und nachbereitet. Im Rahmen ihrer Schullaufbahn wird den Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges Angebot in Bezug auf Inhalte, zeitliches Ausmaß und Ziele gemacht, wobei von der ersten bis zur letzten Klasse eine Steigerung anzustreben ist. Der zunehmenden Fähigkeit zu Selbstständigkeit und Verantwortung ist Rechnung zu tragen.
    Lehrausgänge und Lehrausflüge werden sieben Tage vor dem geplanten Termin auf einem eigenen Formular beantragt. Die Anzahl der Lehrausgänge hängt von den damit verbundenen Lern- und Erziehungszielen ab und unterliegt in erster Linie der Entscheidung der Fachlehrerperson.
    Die Veranstaltungen werden rechtzeitig in den Moodle-Kalender eingetragen und vor der Durchführung am Anschlagbrett angekündigt. Voraussetzung für die Genehmigung von Lehrausgängen ist das Einverständnis der Fachlehrpersonen, denen die Stunden ausfallen. (siehe Antragsformular).
    Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen sollten nicht immer am gleichen Wochentag stattfinden.
    In den Abschlussklassen sollten im letzten Unterrichtsmonat nur mehr solche Veranstaltungen stattfinden, die der Prüfungsvorbereitung dienen.
    Mehrtägige Veranstaltungen werden im Jahresprogramm der Fachlehrpersonen angegeben und für den erweiterten Klassenrat aufgelistet. Bevor der Schulrat einen Beschluss fasst muss eine Beschlussfassung des Klassenrates vorliegen. Der Jahresplan kann im Laufe des Schuljahres erweitert und ergänzt werden, sofern dies Verfügbarkeit der finanziellen Mittel und die Organisation zulassen.
    Der Klassenrat genehmigt durch Beschluss alle unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen bis November eines jeden Jahres. Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten: Ziel, Name der Begleitpersonen, Kosten, Ersatzbegleitpersonen, das voraussichtliche Programm und Durchführungszeitraum .
    Die geplante und vom Klassenrat genehmigte Lehrfahrt darf später nur dann abgeändert werden (Ersatzreise), wenn sie durch höhere Gewalt, d.h. durch von außen beeinflusste Gründe nicht mehr durchgeführt werden kann.
    Jede Lehrkraft sollte in der Regel nur für eine mehrtägige Lehrfahrt (ausgenommen Ersatz) zur Verfügung stehen.
    Für jede unterrichtsbegleitende Tätigkeit ist ein Kurzbericht mit Fotodokumentation an die Schuladresse zu schicken.

    Richtlinien für die Planung

    Lehrausgänge: Soweit vorhersehbar sollen die Lehrausgänge bereits in das Jahresprogramm der Fachlehrperson und in den Tätigkeitsplan der Schule aufgenommen werden. Im Ansuchen an den Direktor müssen die Art und das Programm der Veranstaltung, die didaktische Zielsetzung, die inhaltliche Vor- und Nachbereitung, die Begleitpersonen, die benützten Verkehrsmittel, genaue Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie die Kosten angeführt sein. Lehrausgänge dürfen die Unterrichtszeit in der Regel um nicht mehr als eine Stunde überschreiten. Die Bestimmungsorte liegen in der näheren Umgebung.

    Lehrausflüge, Projekttage und Lehrfahrten sind von der Fachlehrperson beziehungsweise bei Fächer übergreifenden Initiativen von den beteiligten Lehrpersonen möglichst zu Jahresbeginn zu planen, damit sie vom Klassenrat und vom Lehrerkollegium genehmigt und in den Tätigkeitsplan aufgenommen werden können und damit ihre Finanzierung gesichert werden kann. Die Verantwortung für das didaktische Konzept und die Koordination übernimmt die zuständige Fachlehrperson. An der Organisation beteiligen sich auch andere Lehrpersonen, Schüler/innen und Eltern.

    Die Veranstaltungen sind Teil des Jahresprogramms; die Planung erfolgt außer in begründeten Fällen vor Abgabe des Jahresprogramms. Herbstveranstaltungen sollten bereits im vorhergehenden Schuljahr geplant und mit den Eltern besprochen werden.

    Lehrausflüge dauern in der Regel nicht mehr als zwölf Stunden. Mehrtägige Veranstaltungen finden im europäischen Raum statt.

    Rolle der Eltern

    Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden über die unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen schriftlich in Kenntnis gesetzt. Verweigern die Eltern die Zustimmung zur Teilnahme, teilen sie diese Entscheidung der Schule mit.
    Veranstaltungen, die größere Kosten verursachen, sind schon im Vorfeld der Entscheidungen mit den Eltern zu besprechen. Dadurch gewinnen die Eltern Einblick in das Ziel und die verantwortungsvolle Planung des Unternehmens und können bei der Finanzierung mitentscheiden. Die zuständigen Fachlehrer/innen und Elternvertreter/innen sowie die Klassengemeinschaft sollen bei kostenintensiven Projekten die Einwände Einzelner berücksichtigen und eine entsprechende Entscheidung treffen.

    Teilnahme

    Die unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen sind integrierender Bestandteil des Schulprogramms. Die Teilnahme ist für alle Schüler/innen verpflichtend. Eine Befreiung wird vom Direktor nur in begründeten Fällen nach Absprache mit den Eltern erteilt. Nicht teilnehmende Schüler/innen werden einer anderen Klasse zugeteilt. Die zuständige Fachlehrerperson, oder der zuständige Fachlehrer nimmt in Absprache mit dem Direktor die Zuteilung vor und informiert den betreffenden Klassenrat.

    Begleitpersonen

    Lehrausgänge werden von der Fachlehrperson begleitet.
    Lehrausflüge und andere unterrichtsbegleitende Veranstaltungen finden unter der Aufsicht von zwei Begleitpersonen statt. Sind zwei Klassen gemeinsam unterwegs, genügen u.U. auch drei Lehrer/innen, bei drei Klassen vier Lehrpersonen.
    Projekte und Lehrfahrten werden von den betreffenden Fachlehrpersonen begleitet. In Sonderfällen kann die Begleitung von der Fachlehrperson eines anderen Klassenzuges übernommen werden, sofern sie mit den didaktischen und organisatorischen Anforderungen vertraut ist.
    Für alle Lehrfahrten muss eine Ersatzlehrkraft zur Verfügung stehen, die bei plötzlicher Absage einer Begleitperson problemlos einspringen kann. Diese Lehrkraft wird von vorne herein bei der Planung des Projekts mit einbezogen.

    Finanzierung

    Die Kosten für die Schüler/innen gehen zu Lasten der Familien. Für Bedürftige und Notfälle gibt es einen Sonderfond der Schule.
    Die Unkostenbeiträge werden von der Klassensprecherin / vom Klassensprecher im Schulsekretariat eingezahlt. Bei kostenaufwändigeren Veranstaltungen werden sie von den Eltern über ihre Bank auf das Schulkonto überwiesen. Jahreshöchstbetrag 300 € im Biennium, 700 € im Triennum.
    Zur Deckung der Reisekosten können die Klassen nach Absprache im Schülerrat und im Einvernehmen mit dem Direktionsrat schulinterne Aktionen veranstalten (Brotverkauf, Weihnachtsmarkt u.A.).

    Anzahl der Schultage für unterrichtsbegleitende Veranstaltungen

    Die Anzahl und Dauer der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen werden jedes Jahr aufgrund der geltenden Kriterien und Verfügbarkeit des Außendienstkontingentes jedes Jahr neu festgelegt. Als Auswahlkriterium gelten neben den Kosten primär die Zielsetzung und somit der Wert einer Veranstaltung.

    Sicherheit

    Um die Sicherheit zu gewährleisten, werden Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Reiseunternehmen durchgeführt. Fahrräder können verwendet werden, wobei die Eltern die Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit des Fahrrads (Bremsen, Licht) und die angemessene Ausrüstung (Helm) übernehmen.
    Klettern, Schwimmen und Bootfahren sind nur dann gestattet, wenn diese Tätigkeiten neben den Begleitpersonen von einer angemessenen Zahl spezifisch ausgebildeter Fachleute überwacht werden.
    Die physische Zumutbarkeit für alle Beteiligten ist zu berücksichtigen.
    Um die Aufnahmefähigkeit während der Veranstaltungen zu gewährleisten und Ruhestörungen zu vermeiden, ist bei mehrtägigen Lehrfahrten ausreichend Nachtruhe vorzusehen.
    Die Informationen an die Eltern/Erziehungsberechtigten muss so umfassend wie möglich sein.

    Abfahrt und Ankunft

    Der Start kann an einem anderen Ort als der Schule festgelegt werden. Die Genehmigung zum Ein- oder Aussteigen auf der Fahrt oder um Entlassung am Zielort erteilen die Begleitpersonen, wenn der Wohnort des Schülers an der Fahrtstrecke liegt und die schriftliche Genehmigung der Eltern vorliegt. Wenn möglich, sollten vornehmlich öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden.
    Verhalten
    Der erweiterte Freiraum bei unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen bedeutet für die einzelne Schüler/innen auch größere Eigenverantwortung sich selbst und der Gemeinschaft gegenüber. Die Klassen und ihre Begleiter/innen vereinbaren im Vorfeld klare Verhaltensregeln und besprechen die Konsequenzen für den Fall, dass Abmachungen nicht eingehalten werden. (Formular verwenden)

    A.4.3.6 Projekte

    • Projekte begreifen wir als wichtige integrale Bestandteile des Unterrichts.

    • Projekte können fachspezifisch oder fächerübergreifend angelegt sein. Bei fächerübergreifenden Projekten übernimmt eine Lehrperson die Projektleitung. Der/die Projektleiter/in erstellt innerhalb der vorgesehenen Fristen den Projektplan.

    • Bei der Planung und Entscheidungsfindung werden Schüler/innen mit einbezogen.

    • Projekte werden grundsätzlich möglichst kostengünstig geplant. Veranstaltungen, die größere Kosten verursachen, sind frühzeitig mit den Eltern abzusprechen.

    • Die von den Klassenräten beschlossenen Projekte werden in den jährlichen Tätigkeitsplan der Schule aufgenommen.

    • Projekte müssen beantragt (eigenes Formular) und vor der Durchführung von der Direktion genehmigt werden.

    • Die Teilnahme an Projekten ist für alle Schüler/innen verpflichtend.

    Kriterien für Projekttage

    Die Projekttage stellen eine Alternative zum curricularen Unterricht dar. Sie werden genutzt, um Projekte und Aktionen durchzuführen, die aus zeitlichen und organisatorischen Gründen im Schulalltag nicht möglich sind. Die Inhalte sollen unterrichtsbegleitend und unterrichtsergänzend sein. Die Projekttage werden mit dem Einsteintag abgeschlossen.

    • Der Zeitraum und die Organisation der Projekttage werden vom Lehrerkollegium Anfang September bestimmt.

    • Eine AG koordiniert die Projekttage.

    • Jede Lehrperson schlägt - auch im Team - ein Projekt vor, das den gesamten Zeitraum der Projekttage abdeckt.

    • Alle Schüler/innen wählen nach einem vom Lehrerkollegium festgelegten Anmeldemodus ein Projekt.

    • Die Schüleraktivität steht im Mittelpunkt

    • Jedes Projekt wird am Einsteintag vorgestellt.

    • Das Außendienstbudget wird nicht tangiert.

    • Die Lehrpersonen, deren Projekte nicht gewählt werden, arbeiten an einem anderen Projekt mit ∙oder stehen während der Projekttage als Supplenz zur Verfügung.

    A.4.3.7 Außendienstregelung

    A.4.3.8 Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote

    Kriterien für die Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote

    Es wird vorausgesetzt dass:

    1. die Freistellung in der Oberstufe nur einen Teil der Jahresstunden eines oder mehre Fächer betreffen darf, wobei der fächerübergreifende Bereich davon ausgeschlossen ist;
    2. die für den Besuch von anerkannten Bildungstätigkeiten freigestellten Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind, sich die fehlenden Kenntnisse und Kompetenzen in den von der Freistellung betroffenen Fächern eigenverantwortlich anzueignen und sich genauso wie alle anderen Schülerinnen und Schüler den Leistungsüberprüfungen zu stellen haben, und die Bewertung aller Fächer ausschließlich in der Zuständigkeit der Schule bleibt;
    3. bei negativer Bewertung am Ende des ersten Halbjahres in einem von der Freistellung betroffenen Fach die Freistellung widerrufen werden kann.

    Kriterien der Schule

    1. Die Schule gewährt für akkreditierte außerschulische Bildungsträger eine Freistellung, die folgendermaßen geregelt ist: Die Schule entschuldigt Absenzen, die sich aufgrund von Überschneidungen mit Bildungsangeboten akkreditierter außerschulische Bildungsträger, wie Konservatorium, Musikschulen oder Sportvereine ergeben.
    2. Auf Ansuchen der Eltern bzw. volljähriger Schüler/innen kann eine solche Freistellung auch für weitere Bildungstätigkeiten gewährt werden, die nicht im Gesetz genannt oder von der Kommission am Bildungsressort akkreditiert wurden. Dem Ansuchen ist eine genaue Beschreibung der Bildungstätigkeiten, deren Dauer, Inhalte und Ziele beizulegen. In diesen Bereich fallen spezielle Ausbildungen und Spezialisierungskurse.
    3. Das formlose Ansuchen oder Ansuchen mit dem Formular auf den Schulwebseiten ist innerhalb der hier angeführten Termine oder jedenfalls rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Bildungstätigkeiten an die Schule zu richten:
      1. Termin: 1. September des jeweiligen Schuljahres
      2. Termin: 15. Oktober des jeweiligen Schuljahres
    4. Bedingungen für die Freistellung:
      Die Abwesenheit vom Unterricht wird gewährt und entschuldigt, falls und solange der Schüler im Fach, in dem er Unterrichtszeit verliert, positive Leistungen erzielt. In diesem Fall werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten rechtzeitig informiert. Ein regelmäßiger Besuch der Tätigkeiten ist gleichermaßen Voraussetzung.
    5. Bestätigung über das Ausmaß der effektiven Teilnahme an den außerschulischen Bildungstätigkeiten. Die Bestätigung über das Ausmaß der effektiven Teilnahme an den außerschulischen Bildungstätigkeiten muss innerhalb 20. Januar für den ersten Bewertungsabschnitt und innerhalb 5. Juni für den zweiten Bewertungsabschnitt an die Schule geschickt werden, damit die Absenzen wie oben beschrieben angerechnet werden können. Das entsprechende Formular kann dafür benutzt werden.
    6. Sofern die betroffenen Schüler/innen der Schule Bestätigungen über den erfolgten Besuch der Bildungstätigkeiten übermitteln, werden die diesbezüglichen Absenzen entschuldigt. Diese Absenzen zählen nicht zum Gesamtkontingent der Absenzen am Ende des Schuljahres.

    Genehmigung der Gewährung der Abwesenheit vom Unterricht und weitere Bedingungen: Der Antrag um Gewährung der Abwesenheit vom Unterricht wird von den Erziehungsverantwortlichen bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern an die Schulführungskraft gestellt, von dieser überprüft und aufgrund der festgelegten Kriterien nach Absprache mit dem Klassenvorstand genehmigt oder nicht genehmigt. Die betroffenen Schüler/innen sind zum regelmäßigen Besuch der außerschulischen Bildungstätigkeiten verpflichtet. Bei einer Missachtung dieser Bestimmung kann die Schule die Gewährung der Abwesenheit vom Unterricht jederzeit widerrufen.
    Schüler/innen, welche für den Besuch von anerkannten Bildungstätigkeiten vom Unterricht gerechtfertigt abwesend sind und deren Unterrichtstag deswegen vorzeitig endet, verlassen die Schule nach den gleichen Regeln und Bedingungen wie beim üblichen Unterrichtsende. Die Schulen haben in diesen Fällen keine zusätzlichen Aufsichtspflichten, der öffentlichen Hand dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Aufsichtspflicht und der Versicherungsschutz auf dem Weg zu, von und in der Zeit während der anerkannten Bildungstätigkeiten liegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Träger dieser Tätigkeiten, der Erziehungsverantwortlichen bzw. der volljährigen Schüler/innen.

    Die Kommission für die Akkreditierung von Bildungsangeboten hat folgende Mitglieder:

    1. Präsident/in des Schulrats
    2. Schulführungskraft
    3. Fachgruppenleiter/in Bewegung und Sport
    4. Fachgruppenleiter/in technische Fächer Bauwesen/Elektronik (je nach Spezialgebiet der externen Bildungsangebote)
    5. Schulsekretär/in

    Es gelten folgende Qualitätskriterien für die Akkreditierung von Bildungsträgern:

    • Die Tätigkeiten des Bildungsträgers entsprechen

      • den Rahmenrichtlinien des Landes

      • dem allgemeinen Bildungsauftrag der Schule

    • die mit der Bildungstätigkeit betrauten Personen verfügen über anerkannte berufliche und fachliche Qualifikationen

    • der Bildungsträger garantiert für ein anspruchsvolles Niveau der angebotenen Tätigkeiten

    Die Kommission prüft die Anträge der Bildungsträger und gewährt die Akkreditierung nach den Richtlinien der Landesregierung und den entsprechenden Qualitätskriterien der Schule. Wesentlich für die Qualitätskriterien der Schule ist, dass der Bildungsträger die Tätigkeit an den Rahmenrichtlinien des Landes ausrichtet und diese sich auf den allgemeinen Bildungsauftrag der Schule beziehen und die mit der Bildungstätigkeit betrauten Personen über anerkannte berufliche und fachliche Qualifikationen verfügen.

    A.4.3.9 Eingliederung von Schüler/innen im Zweitsprachjahr

    Vereinbarungen bezüglich Zweitsprachjahr

    Zur Regelung der Mobilität von Schülern zwischen den unterzeichnenden Schulen deutscher Unterrichtssprache und dem Gymnasium „Gandhi“ in Meran.

    Vorausgesetzt dass:

    • die Kenntnis der auf Landesebene vorhandenen Kulturen und Sprachen ein primäres Ziel und ein wesentliches Element in der Bildung der Jugendlichen darstellt;
    • die unterzeichnenden Schulen die Beziehungen zwischen Südtiroler Schulen mit unterschiedlicher Unterrichtssprache mittels Schüleraustausch unterschiedlicher Dauer fördern wollen;

    und in Anbetracht der Gesetzesbestimmungen, die die Möglichkeiten der Mobilität zusätzlich fördern (Beschluss der Landesregierung Nr. 4250 vom 17.11.2008 „Zeitweiliger Besuch der Oberschüler/innen in einer anderssprachigen Oberschule – Zweitsprachjahr“) wird Folgendes vereinbart:

    Art. 1: Verpflichtungen beider Seiten

    Die unterzeichnenden Schulen fördern die Schülermobilität, indem sie für eine bestimmte Zeit Schüler/innen der anderen Sprachgruppe aufnehmen. Die Schulen fördern die erfolgreiche Eingliederung der Schüler/innen in die neue Schulrealität und bieten Unterstützung bei eventuellen Lern- und Inklusionsschwierigkeiten. Alle Beteiligten der jeweiligen Schulgemeinschaft (Schüler/innen, Eltern, Lehrpersonen, nicht unterrichtendes Personal) tragen zu einer Kultur der Aufnahme und der multikulturellen Bildung bei.

    Art. 2: Art des Austausches

    Die unterzeichnenden Schulen betrachten das 4. Schuljahr als das geeignetste. Der Besuch der Schule der anderen Sprachgruppe kann sich auf ein ganzes Schuljahr oder auf ein Semester erstrecken. Im Rahmen dieses Projektes sichern die Schulen den Schülern Aufnahme, Betreuung, Unterstützung und Tutorat zu.

    Art. 3: Interne Abläufe zur Beteiligung am Projekt

    Der Schüler teilt der eigenen Schule innerhalb 15. Mai die Absicht mit, ein Semester des 4. Schuljahres oder ein ganzes Schuljahr an der entsprechenden Schule der anderen Sprachgruppe zu besuchen. Die Ursprungsschule teilt der gewählten Schule umgehend die Namen der interessierten Schüler/Schüler/innen mit und übermittelt innerhalb 20. Juni die jeweiligen Daten der Schüler/innen und die Zeugnisnoten. Am Ende des Zweitsprachjahres übermittelt die aufnehmende Schule das Zeugnis an die Herkunftsschule. Voraussetzung für die Zulassung zum Besuch der gewählten Schule ist eine positive Schlussbewertung in allen Fachbereichen am Ende der 3. Klasse. Der Schüler nimmt an allen curricularen und außercurricularen Tätigkeiten der gewählten Schule teil.

    Art. 4: Unterstützung und Regelung der Aufholmaßnahmen

    Der Klassenrat der Herkunftsschule vergleicht zu Beginn des Schuljahres die Stundentafeln der Schulen und legt eventuelle Kriterien fest, um nach Abschluss des Zweitsprachjahres den Wiedereinstieg zu erleichtern. Der Klassenrat der aufnehmenden Schule verabschiedet zu Jahresbeginn einen Beschluss, welcher die Kriterien und die Initiativen zur Erleichterung der Aufnahme des Schülers und seine Begleitung während des gesamten Schuljahres festlegt (z.B. Musikinstrument,…).
    Die periodische und abschließende Bewertungen, sowie Überprüfungen im Bezug auf getroffene Maßnahmen zum Aufholen eventuell im Laufe des Schuljahres festgestellter Bildungsrückstände erfolgen in der aufnehmenden Schule. Sollte ein Schüler das Zweitsprachjahr nach einem Semester abbrechen, muss er eventuelle Aufholprüfungen in der aufnehmenden Schule absolvieren. Im Regelfall wird das Schulguthaben von der aufnehmenden Schule zugewiesen und kann von der Herkunftsschule nicht abgeändert werden. Falls noch weitere Fächer bewertet werden, kann die Herkunftsschule das Schulguthaben nur nach oben abändern. Am Anfang des nach dem Zweitsprachjahr folgenden Schuljahres bespricht der Klassenrat eventuelle Maßnahmen, um die Wiedereingliederung der Schüler/innen zu erleichtern und unterbreitet diese dem Schüler.

    Art. 5: Tutorat

    Die unterzeichnenden Schulen ernennen je einen Tutor für jede am Projekt beteiligte Klasse. Die Tutoren organisieren in Zusammenarbeit mit dem Klassenrat Unterstützungsangebote zur erfolgreichen Eingliederung in die neue Schule, sowie Aufholmaßnahmen bei eventuell aufkommenden Lernschwierigkeiten. Die Schulen erkennen die Tutorentätigkeit als Arbeit mit Schülern an. Die Vergütung erfolgt in Absprache mit den EGV.

    Art. 6: Schnuppertage

    Beide beteiligten Schulen ermöglichen interessierten Schüler/innen vor dem Zweitsprachjahr den Besuch von Schnuppertagen.

    Art. 7: Schulbücher

    Die aufnehmende Schule versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Schulbücher zur Verfügung zu stellen.

    Art. 8: Kontingentierung

    Die Anzahl der Zweitsprachschüler/innen sollte nicht mehr als 30 % der Gesamtschülerzahl der Klasse überschreiten. Bei Notwendigkeit wird als Auswahlverfahren der Notendurchschnitt herangezogen. Schüler/innen der Vertragspartner dieses Abkommens haben auf jeden Fall den Vorzug.

    Art. 9: Gültigkeitsdauer der Vereinbarung

    Diese Vereinbarung erneuert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr und gilt bis zum Rücktritt einer der unterzeichnenden Schulen.

    A.4.3.10 Elternabende

    Elternabende können auf Klassenebene  für mehrere Klassen gemeinsam und für die ganze Schule stattfinden und dienen:

    • der Einbindung der Eltern in die Schulgemeinschaft

    • dem gegenseitigen Kennenlernen

    • der Vorstellung und Besprechung von schulbegleitenden Veranstaltungen und deren Finanzierung

    • der Präsentation von Projekten oder didaktischen Vorhaben

    • der Beratung bei Konflikten.

    Die Einladung an die Eltern erfolgt schriftlich durch die Klassenlehrperson auf Antrag:

    • der Fachlehrer/innen

    • der Elternvertreter/innen

    • der Schüler/innen oder

    • der Tutoren für Eltern bzw. Schüler.

    Die Direktion wird über das Sekretariat von der Veranstaltung eines Elternabends schriftlich in Kenntnis gesetzt. Ebenso ist der Hauswart rechtzeitig zu informieren, um ein ordnungsgemäßes Öffnen bzw. Schließen des Schulgebäudes zu ermöglichen.

    Für die 1. Klassen findet verbindlich zu Schulbeginn ein Elternabend mit folgendem Programm statt:

    • Begrüßung durch die Schulführungskraft

    • Vorstellung der Klassenlehrperson und der Fachlehrpersonen

    • Kennenlernen der Eltern untereinander und Wahl der Elternvertreter/innen

    • Vorstellung des Leitbildes, des Dreijahresplans und besonderer didaktischer Maßnahmen

    • Besichtigung des Schulgebäudes

    Die Gestaltung und Moderation obliegt den Klassenlehrpersonen der 1. Klassen. Alle Fachlehrpersonen und die Schulführungskraft sollten zu Beginn der Sitzung anwesend sein.

    A.4.3.11 Finanzielle Unterstützung für Schüler/innen

    Der Schulrat hat (laut Beschluss vom 30. November 2006) einen Sonderfond für bedürftige Schüler/innen in der Höhe von € 4000 eingerichtet.

    Dieser steht allen bedürftigen Schülern zur Verfügung und sieht vor:

    eine finanzielle Beihilfe bei schulbegleitenden Tätigkeiten (max. € 150 für BienniumsSchüler/innen und max. € 350 für TrienniumsSchüler/innen
    den Erlass der schulinternen Schülerbeiträge

    Die Arbeitsgruppe des Schulrates zur Gewährung der Beihilfe besteht aus:

    • der Vertretung der Buchhaltung

    • einer Schülervertretung

    • einer Elternvertretung

    • Vizedirektor/in

    • Direktor

    Kriterien für die Zuweisung

    • Einkommensuntergrenze

    • soziale Härtefälle (Vollwaise, Todesfälle, schwere Erkrankung und Invalidität, Pflegefälle, Arbeitslosigkeit und Arbeitsausfälle, schwierige Familiensituation ...)

    • Die Gesuche um Beihilfe müssen innerhalb 30. November oder 30. März eines jeden Jahres schriftlich an die Schulleitung gerichtet werden.

    • Die einzelnen Gremien (Schülerrat, Elternrat und Lehrerkollegium) werden über die Maßnahme informiert.

    A.4.3.12 Praktika

    Am Realgymnasium und der Technologische Fachoberschule Meran werden im Bereich der Praktika folgende Tätigkeiten in einem Mindestausmaß von 120 Stunden am Realgymnasium und 180 Stunden an der Technologischen Fachoberschule durchgeführt:
     

    RG

    3. Klasse:
    50 Stunden Meeresbiologische Woche

    (= 34 Stunden + 16 Vor- und Nachbereitung)
    oder, in Alternative:
    - 1 Praktikum
    - Arbeit im sozialen Bereich
    - Teilnahme an Olympiaden

    120 Stunden

    4. Klasse: 2 Wochen Praktikum

    (68 Stunden + 2 Stunden Vor- und Nachbereitung

     

    TFO BAUWESEN

    3. Klasse BAUWESEN

    Betriebspraktikum – Baustelle = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std.
    Rhetorikprojekt = 5 Std.
    Betriebsbesichtigungen = 5 Std.

    max. 180 Stunden

    4. Klasse BAUWESEN

    Betriebspraktikum – Planung = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std.
    Betriebsbesichtigungen = 5 Std.

     

    5. Klasse BAUWESEN

    Vermessungswoche = 20 Std.
    Fachmesse = 5 Std.

     

    TFO ELEKTRONIK

    3. Klasse ELEKTRONIK

    Betriebspraktikum FREIWILLIG = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std.
    Rhetorikprojekt = 5 Std.

    180 Stunden

    4. Klasse ELEKTRONIK

    Betriebspraktikum = 2,5 Wo = 100 Std.
    Füla 4. Klasse – 20 Std.
    Elektronik Messe München – 15 Std.

     

    5. Klasse ELEKTRONIK
    Bewerbung – 2 Std.
    Technisches Projekt 5. Kl. – 38 Std.

     

    Tätigkeiten, Bewertung und Überprüfung

    • Betriebspraktika während des Unterrichts
    • Betriebspraktika in der unterrichtsfreien Zeit
    • Vor- und Nachbereitung der Praktika
    • Evaluation und Feedback mit dem Tutor bzw. in der Gruppe mit den Fachlehrpersonen
    • Form der Bewertung - Kriterien: der Tutor schlägt eine Bewertung der Dokumentation des Praktikums, d.h. des Praktikumsberichts vor, die von der Fachlehrperson übernommen wird. Die Bewertung betrifft die inhaltlichen Ausführungen und die formale Gestaltung. Im Falle einer Zusammenarbeit mit Lehrpersonen der zweiten Sprache oder Fremdsprache können entsprechende Bewertungselemente in diesen Fächern Grundlage für Bewertungen sein. Die Schüler/innen gestalten den Praktikumsbericht anhand einer Vorlage.
    • Überprüfung: Die Dokumentation in einem Portfolio - nach einer entsprechenden Anpassung des elektronischen Registers kann dieses Registerauszüge enthalten – erlaubt die Überprüfung der An- und Abwesenheit der Schülerin oder des Schülers bei den Tätigkeiten im Bereich Schule-Arbeitswelt.
    • Sommerarbeit in einem fachrichtungsbezogenen Bereich: Es werden max. 50 Stunden als Tätigkeiten im Bereich Schule-Arbeitswelt anerkannt. Voraussetzung ist die Ernennung eines Tutors bzw. einer Tutorin der Schule.

    Für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung müssen die Schüler/innen mindestens 75% der insgesamt festgelegten Tätigkeiten im zweiten Biennium und in der 5. Klasse durchführen. Dies beträgt 80 Stunden am Realgymnasium (75% von 120 Stunden) und 135 Stunden an der Technologischen Fachoberschule (75% von 180 Stunden).

    Ressourcen

    Für die Betreuung der Schüler/innen als Tutoren, Bewertung sowie Vor- und Nachbereitung werden die curricularen Stunden verwendet, die an den Tagen der Schüler/innen im Praktikum ausfallen. Dazu werden die Lehrpersonen im Verhältnis zu den Wochenstunden in der Klasse den Schülern zugeteilt. Lehrpersonen stehen der Schule in dieser Zeit zudem für Vertretungsstunden zur Verfügung. Für den Besuch der Schüler/innen in den Betrieben vor Ort suchen die Lehrpersonen um die Rückvergütung der Fahrtspesen an. Mit der Erbringung der oben erwähnten Tätigkeiten erfüllen die Lehrpersonen ihr Stundensoll für den entsprechenden Zeitraum in der jeweiligen Klasse.

    Richtlinien für Betriebspraktika am Realgymnasium

    Die Schüler/innen haben das Recht, pro Schuljahr ein Berufspraktikum zu absolvieren. Dabei werden sie von einem internen und externen Tutor betreut. Der während des Praktikums in der Klasse behandelte Lehrstoff muss selbstständig nachgeholt werden. In der 4. Klasse nehmen alle Schüler/innen zwei Praktikumswochen in Anspruch - siehe die Regelung des Bereichs Schule-Arbeitswelt. Schüler/innen im Zweitsprachjahr nehmen an den entsprechenden Tätigkeiten der Gastschule teil – dies ersetzt die für den Bereich Schule-Arbeitswelt vorgesehenen Tätigkeiten an der Schule Realgymnasium und technologische Fachoberschule Meran. Für die Schüler/innen im Auslandsjahr gilt das Auslandsjahr als Tätigkeit im Bereich Schule-Arbeitswelt.

    Für die Praktika gelten am Realgymnasium folgende Regeln:

    • möglicher Zeitraum: wird im Schulkalender und im Kalender auf der Webseite veröffentlicht
    • Dauer: bis zu zwei Wochen in einem Schuljahr (mit Ferien auch verlängerbar).
    • Anmeldung: Antragsformulare sind auf der Schulwebseite abzuladen oder im Sekretariat erhältlich. Anträge sind im Sekretariat einzureichen. Die Termine werden auf unserer Webseite veröffentlicht.
    • Voraussetzungen: Die Schüler/innen müssen sich die Praktikumsstelle und den internen Tutor selbst suchen. Unterstützung bietet eventuell der Förderverein der Schulgemeinschaft. Der Klassenrat prüft die Ansuchen. Bei Bedenken erhalten die Eltern eine schriftliche Empfehlung.
    • Empfehlung - betrifft nicht die 4. Klasse: In der Regel wird der Klassenrat von einem Berufspraktikum während der Unterrichtszeit abraten, wenn Schüler/innen:
      • im gleichen Schuljahr an einem längeren Austauschprogramm im In- oder Ausland teilnehmen
      • bedenkliche Leistungsschwächen aufweisen
      • viele Absenzen angesammelt haben
      • ein für den Schultyp ungeeignetes Praktikum vorschlagen

    Empfehlung (betrifft nicht die 4. Klasse)

    • In der Regel wird der Klassenrat von einem Berufspraktikum während der Unterrichtszeit abraten, wenn Schüler/innen:

    • im gleichen Schuljahr an einem längeren Austauschprogramm im In- oder Ausland teilnehmen

    • bedenkliche Leistungsschwächen aufweisen

    • viele Absenzen angesammelt haben

    • ein für den Schultyp ungeeignetes Praktikum vorschlagen

    A.4.3.13 Schulinterne Fortbildung ("SCHILF")

    Schulinterne Fortbildung

    Die schulinterne Fortbildung SCHILF der Schuldirektion RG-TFO Meran orientiert sich im Wesentlichen am neuen Fortbildungskonzept der am Bereich für Innovation und Beratung angesiedelten Arbeitsgruppe. Dieses Konzept fand mit Beginn des Schuljahres 2013/14 landesweit Umsetzung. (Nachzulesen auf der Homepage www.fortbildung-bga.it)
    Die schulinterne Fortbildung versteht sich als Fortbildung einer bestimmten Lerngemeinschaft von Lehrpersonen. Wie groß die Lerngemeinschaft ist (gesamtes Kollegium, vollständiger Klassenrat, eine bestimmte Fachgruppe usw.), wird bei der Planung festgelegt.

    Inhaltliche Schwerpunkte und Veranstaltungsformen der schulinternen Fortbildung sind:

    1. Inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung auf Schulebene sind:
    • allgemeine pädagogische und didaktische Themen, die für alle Lehrpersonen von Bedeutung sind (Bildung allgemein)
    • Weiterentwicklung der eigenen Schule (Organisations- und Unterrichtsentwicklung)
    • Angebote zu den Schwerpunkten der Schule
    • Fachdidaktische Angebote für große Fachgruppen
    • Angebote für Klassenräte

    2. Wirksame Formen der Fortbildung auf Schulebene sind insbesonders:

    • Pädagogische Tage oder Pädagogische Konferenzen
    • Halbtagsveranstaltungen (auch Folgenachmittage)
    • Workshop / didaktische Werkstätten
    • Informationsveranstaltungen
    • Begleitung vor Ort

    Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 nimmt neben der schulinternen Fortbildung der im vergangenen Jahr gegründete Fortbildungsverbund Burggrafenamt, dem auch unsere Schuldirektion angehört, seine Tätigkeit auf.
    Der Verbund bietet ein breites Programm von z.T. auch schulübergreifenden Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Schwerpunkten an. Aus den Vorschlägen der beteiligten Schulen und Kindergärten wurde ein ungefähr fünfzig Veranstaltungen umfassendes Angebot erstellt.
    Die Bezirksfortbildung greift neben den eigenen Schwerpunktsetzungen Themen auf, die von den Schulen als vordergründig genannt werden und die auf Schulebene aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen (zu geringe Teilnehmerzahl, Austausch schaffen) nicht bewältigt werden können.

    (Anmeldungen unter www.fortbildung-bga.it)

    B.Teil B: Planung und Entwicklung

    Dieser Abschnitt konkretisiert Vorhaben und macht Ziele und Planungsschritte im Erziehungs- und Unterrichtsbereich deutlich. Im Sinne eines Entwicklungsplans werden konkrete Maßnahmen zur Qualitätssicherung (u.a. durch Evaluation und Fortbildung) festgehalten. In diesem Abschnitt wird auch Bezug auf personelle und finanzielle Ressourcen genommen, die Verteilung der internen Ressourcen beschrieben und der Bedarf abgeleitet.

    B.1. Bibliothek

    Das didaktische Programm der Bibliothek ist eingebunden in das Schulcurriculum und versteht sich als verpflichtende Ergänzung für alle Klassen. Prinzipiell ist das Angebot der Schulbibliothek seit vielen Jahren mehrjährig angelegt und hat als Ziel, allen Lernenden grundlegende Kenntnisse im Bereich der Medien- und Informationskompetenz zu vermitteln, sie Erfahrungen damit machen zu lassen und diese zu reflektieren. Darüber hinaus ist ein weiterer Schwerpunkt die Leseförderung, auch um das Interesse an Literatur zu wecken. So gehört die Begegnung mit Autoren und Autorinnen zu einem festen Bestandteil der Planung. Alle Schüler/innen sollen im Laufe des Oberschulbesuchs mehrmals die Möglichkeit haben, diese zu treffen, Lesungen beizuwohnen u.a.m.
    Zur Leseförderung sind "Lesetage" eingeführt worden, an denen die ganze Schule zwei Stunden lang in Zeitschrften und/oder Büchern liest als Selbstzweck.

    Die curricularen Schwerpunkte im Bereich Medien- und Informationskompetenz sind als solche im Schulcurriculum festgehalten:

      Std. Inhalt Wer? Fächer
    1. Klasse 1

    Einführung BIB

    RG/TFO Bibliothekarin
      1

    OPEN/Bibliotheca

    RG/TFO Bibliothekarin
      1

    Einführung Onlinemedien
    (Wikipedia, Duden, Pons & Co)

    RG/TFO Bibliotheksleiter
      2

    Reading (Engl.)

    RG Englisch
             
    2. Klasse 2

    „Escape the Library“

    RG/TFO

    Bibliothekarin/
    Heidi Maffei

      2

    Vertiefung Wikipedia (PC-Raum)

    RG/TFO Bibliotheksleiter
      4

    Lexikalisches Arbeiten

    RG/TFO NW-Fächer
      2

    Summary-Writing

    RG Englisch
             
    3. Klasse 4

    Referieren, Präsentation & Körpertraining - alle Klassen getrennt

    TFO

    externer Referent
    (z.B. Thomas Troi)

      10

    Wissenschaftl. Aufsatz, Zitierregeln, -fehler, Plagiat, z.B. Fachzeitschriften lesen & verstehen

    RG Deu/Gesch/Kunst
      2

    Rechtliche Aspekte Bild-, Print-, Film-, Onlinemedien (als Sammelveranstaltung)

    RG/TFO

    Vortrag Referent – alle (ein Richter, Rechtsanwalt, Experte)

      2

    Research

    RG Englisch
             
    4. Klasse 2

    Facharbeiten Natwi-Geiwi der BIB sichten, bewerten, vorstellen

    RG/TFO

    NatWis + GeiWis/Tech

      1

    Einführung Online-Recherche,
    Südt. Leihverkehr,
    Fernleihe:Teßmann, Eurac, Uni-BIB… (Besuch angeraten)

    RG/TFO Bibliothekarin (Besuch mit Lehrern)
      2

    Praktikumsbericht

    TFO Deutsch
      2

    Präsentation

    RG Englisch
             
    5. Klasse 4

    Rhetorik - Präsentationstraining

    TFO RG FÜLA
      2

    Abstract

    RG Englisch

    Darüber hinaus veranstaltet die Schulbibliothek regelmäßig größere Veranstaltungen wie die "Lange Nacht" (oder einen langen Vormittag) mit einem wechselnden übergreifenden Thema oder Schwerpunkt, das mit den Inhalten unserer Schultypen zu tun hat. Die Veranstaltung dient dazu, die Schule als Erlebnisraum zu nutzen und die verschiedenen Fächer in einem erfahrungsorientierten Projekt mit aktiv in das Projekt eingebundenen SuS umzusetzen.

    B.2. Fächerübergreifender Lernbereich: Gesellschaftliche Bildung

    Gesellschaftliche Bildung

    Der neu geschaffene fächerübergreifende Lernbereich "Gesellschaftliche Bildung" umfasst folgende kompetenzorientierten Bildungsziele:

    Persönlichkeit und Soziales – Die Schülerin, der Schüler …

    • kann eigene Stärken und Schwächen einschätzen, mit komplexen Inhalten umgehen und reflektierte Entscheidungen treffen.
    • übernimmt Verantwortung für sich und andere.
    • ist in der Lage, das eigene Lernen selbstständig zu planen und zu organisieren und Ausdauer zu beweisen.
    • ist resilient und kann Herausforderungen bewältigen und bei Bedarf professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
    • kann konstruktiv kommunizieren und in Gruppen interagieren.
    • zeigt Empathie, ist flexibel und teamfähig.
    • analysiert Konflikte und wendet Formen der Konfliktbewältigung an.
    • nimmt soziale Ungleichheit und Ungerechtigkeit wahr und zeigt solidarisches Verhalten.
    • ist sich der eigenen Verantwortung im Zusammenhang mit der eigenen Geschlechterrolle und Sexualität bewusst.
    • befasst sich mit eigenen und gesellschaftlichen Zukunftsperspektiven und orientiert sich in Bezug auf den schulischen und beruflichen Werdegang und in der Rolle als Bürger und Bürgerin.

     

    Kulturbewusstsein – Die Schülerin, der Schüler …

    • geht verantwortungsvoll mit geistigem und kulturellem Eigentum um.
    • zeigt Respekt für Kultur- und Gemeingüter.
    • begegnet anderen Kulturen mit Offenheit und zeigt Bereitschaft, mit ihnen in respektvollen Austausch zu treten.
    • begreift Vielfalt und Anderssein als Reichtum und entwickelt Sensibilität für Formen der Ausgrenzung.
    • nimmt den Zusammenhang zwischen kulturellen Vorstellungen und sozialem Wandel wahr.
    • nimmt die Handlungsspielräume der persönlichen Mehrsprachigkeit bewusst wahr, nutzt und erweitert sie.

     

    Politik und Recht – Die Schülerin, der Schüler …

    • kennt die Grundzüge der Rechtsordnung.
    • zeigt Rechtsbewusstsein und handelt als Bürgerin oder Bürger verantwortungsvoll.
    • kennt die rechtsstaatlichen Prinzipien und hat ein Bewusstsein für Demokratie, Toleranz und Pluralität.
    • kennt die Grundzüge der italienischen Verfassung und den Aufbau des italienischen Staates.
    • weiß über die Entstehung und die Grundzüge der Autonomie für Südtirol Bescheid und erkennt deren Wert.
    • kennt die Geschichte der EU, deren Organe und Zuständigkeiten und entwickelt ein Verständnis für die Werte, die der Union zugrunde liegen.
    • kennt die wichtigsten internationalen Organisationen.
    • kennt die wesentlichen Prozesse der Rechtssetzung auf verschiedenen hierarchischen und territorialen Ebenen.
    • kennt die Grundzüge des Arbeitsrechts.
    • ist in der Lage, das politische Geschehen aufmerksam und kritisch zu verfolgen.
    • nimmt die Rolle der Medien in der politischen Auseinandersetzung wahr und hinterfragt Informationen kritisch.
    • kennt Möglichkeiten der demokratischen Mitgestaltung und nimmt auf
    • der Grundlage persönlicher Auseinandersetzungen verantwortungsbewusst an demokratischen Entscheidungsfindungen teil.

     

    Wirtschaft und Finanzen – Die Schülerin, der Schüler …

    • kennt die Grundzüge des nationalen und des internationalen Wirtschafts-, Finanz- und Steuersystems.
    • schätzt die eigene finanzielle Situation richtig ein und kann Prioritäten bei den persönlichen Ausgaben setzen.
    • setzt sich mit den wichtigsten Zusammenhängen und Mechanismen der Konsumgesellschaft kritisch auseinander, kennt die diesbezüglichen Risiken und Gefahren und entwickelt eine verantwortungsvolle Haltung dazu.
    • kennt verschiedene Zahlungsformen, Finanzierungsmöglichkeiten und Formen von Geldanlagen und deren Chancen und Risiken.
    • entwickelt ein Bewusstsein für die Notwendigkeit von Absicherung und Vorsorge.
    • hat ein Bewusstsein dafür, wie finanz- und wirtschaftspolitische Entscheidungen sich auf das eigene Leben und das anderer Menschen weltweit auswirken.
    • kennt Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung und Einflussnahme im Bereich der Wirtschafts- und Finanzpolitik.
    • kennt verschiedene Zahlungsformen, Finanzierungsmöglichkeiten und Formen von Geldanlagen und deren Chancen und Risiken.
    • entwickelt ein Bewusstsein für die Notwendigkeit von Absicherung und Vorsorge.
    • hat ein Bewusstsein dafür, wie finanz- und wirtschaftspolitische Entscheidungen sich auf das eigene Leben und das anderer Menschen weltweit auswirken.
    • kennt Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung und Einflussnahme im Bereich der Wirtschafts- und Finanzpolitik.

     

    Nachhaltigkeit – Die Schülerin, der Schüler …

    • kennt die Grenzen der Tragfähigkeit des Systems Erde und respektiert die Grenzen der Regenerationsfähigkeit der Biosphäre.
    • entwickelt eine verantwortliche Haltung gegenüber Natur und Umwelt.
    • setzt sich mit verschiedenen Lebensstilen und deren Folgen unter Einbezug globaler und lokaler Entwicklungen auseinander.
    • entwickelt ein verantwortungsbewusstes Konsumverhalten.
    • setzt sich mit den Zielen der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung auseinander.
    • kann den Zusammenhang zwischen Globalisierung, Umweltzerstörung und Migration nachvollziehen.
    • kennt grundlegende umweltpolitische Steuerungsinstrumente.
    • kennt Interessenskonflikte in der Nachhaltigkeitsdebatte und kann dazu Stellung nehmen.
    • kennt Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft und reflektiert die gesellschaftlichen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen

     

    Gesundheit – Die Schülerin, der Schüler …

    • kennt wichtige Voraussetzungen für die körperliche und seelische Gesundheit.
    • übernimmt Verantwortung für die körperliche und seelische Gesundheit und weiß um die Bedeutung eines gesunden Lebensstils.
    • kennt die Risken des eigenen Gesundheitsverhaltens und entwickelt präventive Strategien.
    • kennt die Lebenskompetenzen der WHO und setzt sie altersgemäß um.
    • hat ein Bewusstsein für den Zusammenhang zwischen sozioökonomisch geprägten Lebensbedingungen und den Chancen für ein gesundes Leben.
    • kennt Grundlagen der Gesundheitspolitik.
    • reflektiert und diskutiert über die Frage, ob es der Gesellschaft gegenüber eine Pflicht zu gesundheitsbewusstem Verhalten gibt.
    • verfügt über Kenntnisse zur Ersten Hilfe und wendet Erste-Hilfe-Maßnahmen an.
    • verfügt über Kenntnisse im Bereich des Zivilschutzes und der Arbeitssicherheit und setzt diese verantwortungsbewusst ein.

     

    Mobilität – Die Schülerin, der Schüler …

    • verhält sich als Verkehrsteilnehmerin oder Verkehrsteilnehmer verantwortungsbewusst.
    • kennt die Auswirkungen von Alkohol, Drogen und Unaufmerksamkeit auf die Verkehrssicherheit.
    • ist über ein korrektes Verhalten bei Unfällen informiert und verhält sich entsprechend.
    • ist sich der rechtlichen Folgen bei Verkehrsunfällen bewusst.
    • ist sich der Auswirkungen des eigenen und des globalen Mobilitätsverhaltens auf Mensch und Umwelt bewusst.
    • kennt nationale und internationale umweltpolitische Instrumente und Maßnahmen zur Reduktion von Umweltemissionen durch Mobilität und diskutiert die Vor- und Nachteile dieser Maßnahmen.
    • kennt Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung im Bereich von Umwelt und Mobilität.

     

    Digitalisierung – Die Schülerin, der Schüler …

    • ist in der Lage, digitale Inhalte unter Nutzung verschiedener Geräte, Programme und Netzwerke zu erstellen.
    • kann digitalen Technologien und Inhalte verantwortungsvoll, kritisch und sicher nutzen und kennt die Risiken, die Gefahren und die damit verbundenen Schutzmechanismen.
    • ist in der Lage, die Informationen bezüglich ihrer Gültigkeit und Verlässlichkeit einzuschätzen und entsprechend zu nutzen.
    • kennt die relevanten rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekte der digitalen Technologien und wendet die Bestimmungen des Datenschutzes an.
    • ist sich bewusst, dass sich digitale Technologien auf das psychosoziale Wohlbefinden und die soziale Einbindung auswirken können und richtet das Verhalten danach aus.
    • verfügt über ein Bewusstsein für die Machtkonzentration global agierender Digitalkonzerne, reflektiert die Auswirkungen und diskutiert mögliche Maßnahmen zur staatlichen Regulierung auf nationaler und internationaler Ebene.

     

    B.3. Fächerübergreifendes Lehrangebot ("FÜLA")

    Realgymnasium

    1. Klasse / 2. Klasse

    • ITB (Computerführerschein/ECDL)
    • BildungszieleIm Biennium werden Grundlagen der Computerbenutzung, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation, Kommunikation, Umgang mit digitalem Bildmaterial erlernt. Den Schülern steht es dann frei, sich an den Prüfungen zur Erlangung des Computerführerscheins zu beteiligen.

    3. Klasse

    • Leseprojekt Science World
    • BildungszieleVerbesserung der Lesefertigkeit im Sachbereich, Problemlösungsstrategien entwickeln (task sheets), Wortschatzerweiterung im naturwissenschaftlichen Bereich (Wissenschaftssprache) Endprodukt (eventuell mit Kunst, Präsentation am Einsteintag) Ausstellung zum vertieften Thema.

    4. Klasse

    • Es gibt unterschiedliche fächerübergreifende Lernangebote, aus denen die Schüler/innen wählen können: Italienisch (argomenti scientifici), Englisch (Debate Club), Physik und Naturwissenschaften (wissenschaftliches Arbeiten), Einblick in die spanische Sprache und spanisch sprechenden Ländern.
    • BildungszieleEntsprechend der Curricularen Planung im Schulprogramm: Kritikfähigkeit entwickeln und eigene Kompetenzen erkennen.

    5. Klasse

    • Im RG werden die Module von Geschichte-, Philosophielehrpersonen, Italienisch- und Englischlehrpersonen sowie von Deutschlehrpersonen in einer vorgegebenen Stundenanzahl durchgeführt. Die Module beinhalten das wissenschaftliche Arbeiten und die Dokumentation ÜKO (Deutsch/Latein 11 UE), politische Bildung (Geschichte/Philosophie 11 UE) und Sprachmodul (RG mit Latein: Italienisch 12 UE) bzw. Landes- und Kulturkunde im englischen Sprachraum (RG NW: Englisch 12 UE).

    Technologische Fachoberschule

    Das fächerübergreifende Lehrangebot wird im Stellen- und Stundenplan an die Fächer Bauwesen bzw. Elektronik und Elektrotechnik angegliedert und blockweise unterrichtet. Im Plansoll wird zusätzlich zur Fachlehrperson eine TP Lehrperson zugeteilt, sofern die Ressourcen dafür ausreichen.

    1. Klasse

    • Grundtechniken erlernen beim praktischen Arbeiten auch im Labor, vor allem fächerverbindend Physik, Chemie. Im Plansoll wird zusätzlich zur Fachlehrperson eine TP Lehrperson zugeteilt, sofern die Ressourcen dafür ausreichen.
    • Chemie-Physik-Labor (Themen erstellen; Bewertung: eigenes Fach) (2 Wochenstunden)

    2. Klasse

    • Projektarbeit (Werkstück bauen, Climobile …). Im Plansoll wird zusätzlich zur Fachlehrperson eine TP Lehrperson zugeteilt, sofern die Ressourcen dafür ausreichen.
    • fachrichtungsspezifisches Praktikum (2 Wochenstunden)

    3. Klasse

    Die FÜLA-Stunden werden auf die 4. Klasse verschoben – Ausgleich mit dem Fach Planung und Bauwesen.

    4. Klasse / 5. Klasse

    • Elektronik: Mein technisches Projekt: TZ, Angewandte Technologien, Informatik, Bautechnik; Grundlagen, Eingrenzung des Themenbereichs, Auswahl des Themas, Projektplanung, Projektmanagement, erste Schritte im Projekt, begleitende Evaluation des Projekts … bis zum fertigen Projekt und Präsentation. Der Unterricht wird von den Lehrpersonen der fachrichtungsspezifischen Fächer des 2. Bienniums und der 5. Klasse durchgeführt. Zusammenarbeit der Fächer TEZ, Angewandte Technologien, Informatik, Technologie und Projektierung elektrischer und elektronischer Systeme (TZP), Elektrotechnik und Elektronik, Automation
    • Bauwesen: Nachhaltiges Bauen: Es werden die Grundlagen und alle wesentlichen Aspekte für nachhaltiges Bauen verarbeitet bis zur Klimahauszertifizierung. In den letzten Monaten der 4. Klasse wird die Vorbereitung auf die Projektarbeit der Abschlussprüfung gemacht. Der Unterricht wird von den Lehrpersonen der fachrichtungsspezifischen Fächer des 2. Bienniums und der Abschlussklasse durchgeführt.
    • Politische Bildung wird von Rechtskundelehrpersonen (12 UE) unterrichtet.

    B.4. Individuelle Bildungs- und Begabungsförderung

    Allgemeine Angebote

    Lernberatungsgruppe

    Die Beratungseinrichtung richtet sich an alle Schüler/innen, die Orientierung und Hilfe suchen. Die den Klassen zugewiesenen Lehrpersonen stehen unbürokratisch und unverbindlich für Beratung und Vermittlung zur Verfügung. Details sind auf der Anschlagtafel zu entnehmen.

    Schüler helfen Schülern

    Schüler/innen aus den 3. und 4. Klassen erklären sich bereit als Tutor/in, gleichaltrige oder jüngere Mitschüler/innen durch ihre bereits erlangte Fachkompetenz zu unterstützen und in verschiedenen Bereichen weiter zu helfen. Die Tutoren werden durch den Koordinator mit Schüler/innen, die Aufholbedarf haben, zusammengebracht und organisieren sich bezüglich der Termine selbst.

    Stütz- und Aufholkurse

    Stütz- und Aufholkurse sind unterrichtsbegleitende Veranstaltungen für Schüler/innen, die differenzierte Maßnahmen benötigen, um die gesetzten Ziele zu ereichen. Die Fachlehrkraft entscheidet darüber, welche Schüler/innen die Stützangebote nutzen sollten. Die Teilnahme an den Kursen ist verpflichtend. Der Erfolg des Einzelnen hängt wesentlich von seiner positiven Einstellung und von seiner aktiven Mitarbeit ab.

    Wahlbereich

    Weiters gibt es ein Angebot an Kursen im Wahlbereich, welche teilweise auch für andere Schüler/innen offen sind. Die Auswahl der Lernangebote im Wahlbereich orientiert sich an den Rahmenrichtlinien, abgestimmt auf das Leitbild der Schule sowie Interessen, Neigungen und Bedürfnissen der Schüler/innen. Im 1. Biennium werden Lernangebote praktisch-technischer Natur, die orientierenden Charakter haben bevorzugt, außerdem Lernangebote im sprachlichen Bereich und notwendige Aufbolkurse. Im 2. Biennium und in der 5. Klasse werden vor allem spezifische Förderkurse für die Teilnahme an Olympiaden und Wettbewerben im mathematisch-naturwissenschaftlichen und sprachlichen Bereich, im letzteren auch zur Erlangung von Sprachzertifikaten ausgewählt. Mögliche Angebote: technisch-praktisches Projekt, Spanischkurs, Verkehrserziehung, Theaterwerkstatt, Lego Mindstorm, 3D-Programme, AutoCAD.

    Zusammenarbeit mit dem Liceo Gandhi 

    Seit einigen Jahren wird mit der benachbarten Schule italienischer Muttersprache in einigen Fächern ein Austauschprojekt angeboten. Lehrpersonen der jeweilig anderen Muttersprache unterrichten für einen Zeitraum in Ko-Dozenz mit den Fachkollegen.

     

    Mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Angebote

    Chemie-Olympiade

    Seit Beginn der 1980er Jahre findet am Realgymnasium ein Förderkurs in Chemie für Begabte statt. Die Kurse fanden immer mehr Interessierte, so dass heute etliche Kurse auf verschiedenen Wissensstufen angeboten werden. Das erreichte Niveau kann sich sehen lassen. Mehrmals haben es Kursabsolventen bis zur Teilnahme an den Weltmeisterschaften geschafft.

    Mathematik-Modellierungswoche

    Zwei besonders begabte Schüler/innen der Abschlussklasse und ein bis zwei Mathematik-Lehrerpersonen können im Schloss Rechtenthal eine ganze Woche lang an realen Problemen herumknobeln. Die Schüler/innen lernen dadurch, mit mathematischen Modellen umzugehen. Für die teilnehmenden Lehrpersonen ist es ein Ansporn, auch in der Schule solche Modellierungswochen durchzuführen.

    Mathematik-Wettbewerbe und Physik-Olympiade

    Bei diesen Wettbewerben können die Schüler/innen ihre besonderen Begabungen und Kenntnisse in beiden Wissenschaften unter Beweis stellen. Für die Teilnehmer/innen am Landeswettbewerb werden zusätzlich Kurse zur Vorbereitung angeboten.

     

    Geisteswissenschaftlich-sprachliche Angebote

    Angebote der Sprachenzentren

    Die schulische Inklusion der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund erfolgt durch das Erleben der Sprache in der Klassensgemeinschaft unter Gleichaltrigen und durch gezielte Sprachenfördermaßnahmen, auch der Sprachzentren des Pädagogischen Instituts. Bei diesen handelt es sich um schulische Veranstaltungen zur Erweiterung des Bildungsangebotes im Sinne von Art.10 des Landesgesetzes vom 29. Juni 2000, Nr. 12.

    Europatag im Schulzentrum

    Die gemeinsame Initiative der deutschen und italienischen Schulgemeinschaften des Schulzentrums Meran wird jährlich im Mai rund um den Europatag (9. Mai) abgehalten und soll den europäischen Geist und die Mehrsprachigkeit fördern.

    First Certificate English

    Für Schüler/innen ab der 3. Klasse mit besonderem Interesse und guten Kompetenzen auf Mittelstufenniveau bietet die Fachgruppe Englisch im 1. Semester einen Vorbereitungskurs auf das FCE und im 2. Semester einen Vorbereitungskurs auf die Teilnahme am Gesamttiroler Fremdsprachenwettbewerb an. In Absprache mit den Fachlehrpersonen stehen diese Angebote auch Schüler/innen der TFO offen.

    Förderung der zweiten Sprache: Italienisch

    Für Schüler/innen der 3. Klasse wird – wenn möglich – ein Lesewettbewerb mit dem Titel "Per una manciata di libri" veranstaltet, in dem die Teams das Verständnis eines Romans allgemein wie auch detailliert spielerisch diskutieren. Schüler/innen im vierten Jahr können einen Kurs zur Vorbereitung auf die Zweisprachigkeitsprüfung und die wichtigsten international anerkannten Zertifizierungen (Plida und Celi) für die Stufe B2 besuchen. Im Allgemeinen wird für zweisprachige Schüler/innen oder diejenigen, die tatsächlich als solche angesehen werden können, eine gewisse Differenzierung während der Unterrichtsstunden, insbesondere im Zweijahreszeitraum, vorgenommen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, ihre sprachliche Verbesserung zu fördern und sicherzustellen, dass Motivation und Konzentration hoch bleiben, während der Rest der Klasse Aktivitäten ausführt, die sich auf bereits bekannte grammatikalische oder lexikalische Strukturen beziehen. Diese besonders starken Schüler/innen in L2 gelten als wertvolle Ressourcen für die Klassengruppe und können manchmal mit Aufsichts-, Koordinations- oder Unterstützungsaufgaben bei der Durchführung bestimmter Bildungsaktivitäten betraut werden.

    Memorial Day und Operation Daywork

    Der Memorial Day richtet, ausgehend von einer aktuellen Problematik, seinen Fokus auf historisch-gesellschaftliche Prozesse, Entwicklungen und Erscheinungen, die alle betreffen, um junge Menschen zu sensibilisieren und Bewusstsein und Achtsamkeit zu bilden. Nach einer umfangreichen Sensibilisierungskampagne über Kolumbien, unseren Menschenrechts-Preisträger und den damit verbundenen Thematiken, können die Jugendlichen frei entscheiden, ob sie einen aktiven Beitrag leisten möchten, indem sie am Aktionstag für einen Tag die Schulbank gegen einen Arbeitsplatz tauschen und somit den Operation Daywork – Menschrechtspreisträger finanziell unterstützen.

    Philosophie-Olympiade (nur RG)

    Seit 2003 an Südtirols OS jährlich durchgeführt, entwickelt sich diese Form der Begabtenförderung zusehends zu einem Dialog zwischen Philosophielehrpersonen und Schülern/innen. Dieser Wettbewerb versucht, im Sinne unserer Leitsätze, die wissenschaftliche Tradition zu fördern und den Stellenwert der Geisteswissenschaften sichtbar zu machen. Das Auswahlverfahren erfolgt zuerst schulintern, dann regional und bei entsprechendem Erfolg auf nationaler Ebene. Die Schüler verfassen zu einem von vier vorgelegten Themen einen Essay. Die Arbeitszeit beträgt vier Stunden; argumentative Überzeugungskraft, philosophische Kenntnisse, Originalität und Ausdrucksfähigkeit sind verbindliche Bewertungskriterien. Die Kommission am RG setzt sich aus den Philosophieprofessoren zusammen. Die Schulausscheidung für die Olympiade wird nach den Winterferien stattfinden.

    Schülerquiz „Politische Bildung“

    Für Schüler/innen aller Klassen, die am Zeitgeschehen, an lokalen Gremien und an politischen Institutionen, an der europäischen Integration und am demokratischen Geschehen weltweit interessiert sind, nimmt das RG als allgemein bildende Schule jährlich am Landeswettbewerb teil. Der schulinterne Wettbewerb findet in der Regel innerhalb Februar statt. Das Auswahlverfahren lehnt sich an die vom Inspektorat vorgegebenen Fragebögen an, kann allerdings von den Fachprofessoren an die spezielle Ausrichtung des RG angepasst werden. Die drei besten Schüler aus dem 1. Biennium und die vier Gewinner des 2. Bienniums und der Abschlussklasse können am Landeswettbewerb in Bozen teilnehmen.

     

    Sportlich-musische Angebote

    Schulband

    Die Schulband besteht aus mehrere Schüler/innen der Schule, die sich aus Freude an Musik und Gesang zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen haben. Neben der regelmäßigen Probentätigkeit während des Schuljahres finden sich genügend Gelegenheiten und Anlässe zu Auftritten für die Band.

    Sportgruppentätigkeit

    Die Teilnahme an Bezirks- und Landesmeisterschaften ist ein Angebot unserer Schule. Die Entscheidung der definitiven Teilnahme obliegt den B&S-Lehrpersonen. Die Sportgruppe ist eine bereits seit vielen Jahren von den Lehrpersonen geschaffene Trainingsmöglichkeit, bei der die Schüler/innen sich auf freiwilliger Basis beteiligen. In besonderen Fällen (Mannschaftssportarten) werden, die sich an Bezirks- und Landesmeisterschaften beteiligenden Schüler/innen zu einem Sondertraining eingeladen. Für diese Schüler/innen ist die Teilnahme am Trainig verbindlich. Zudem bieten wir zeitlich begrenzte Angebote in diversen Lifetime-Sportarten (z.B. Volleyball, Floorball, Orientierungslauf, Tamburello, Inter-Crosse etc.), damit die Schüler/innen ihr Eigenkönnen verbessern können, bzw. um ihre sportbezogene Individualausbildung zu fördern.

    B.5. Schwerpunkte der Klassenstufen

    Realgymnasium

    2. Klasse

    Technorama/Winterthur: Wissenschaft lehrreich und spielerisch erleben: In Kleingruppen sind die Schüler/innen im Technorama unterwegs. Dabei bietet sich ihnen eine einzigartige Vielfalt an Experimenten, immerhin gibt es über 500 Experimentierstationen zu faszinierenden Themen aus Biologie, Chemie oder Physik. Spektakuläre Vorführungen zum Thema Gas und Elektrizität begeistern alle.

    3. Klasse

    Naturwissenschaftliche Woche: Die Projektwoche ermöglicht es den Schülern, zu einem naturwissenschaftlichen Thema - in der Gruppe und für einen längeren Zeitraum - im Gelände zu forschen: z.B. Meeresschule (Kroatien), Vulkanismus live (Italien), Nationalpark Donau-Auen (Österreich).

    5. Klasse

    "Malgrado le bombe": Wenn man sich in der Weltgeschichte umsieht, so sind Konflikte zwischen Volksgruppen, Minderheiten, religiös oder ethnisch unterschiedlichen Gruppen meist gewaltsam ausgetragen worden und der Stärkere hat sich durgesetzt. Dass es in Südtirol trotz großer Spannungen zwischen den Volksgruppen zu einem befriedeten Land gekommen ist, ist das Verdienst umsichtiger Politik auf beiden Seiten. Die Vorführung der Dokumentation „Malgrado le bombe“ über die Bombenjahre mit den Zeitzeugen, z.B. den Ex-Senatoren Lionello Bertoldi und Oskar Peterlini, wird für die Abschlussklassen angeboten. Gemeinsam mit den Schüler/innen wird dieser dramatische Teil der Südtirol-Geschichte aufgearbeitet.

     

    Technologische Fachoberschule

    1. Klasse

    Orientierung: Sich kennenzulernen, die neue Schule zu erkunden und gemeinsam darüber nachzudenken, was einen Schüler in den kommenden Schuljahren so alles erwartet, darum geht es bei den drei Orientierungstagen an der TFO. Die Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen arbeiten  zu Beginn des Schuljahres zwei Tage lang mit ihren Klassenvorständen zu Themen wie Lernen lernen,  digitales Lehren und Lernen, übergreifende Kompetenzen. Auf dem Programm stehen auch ein Turnier aller 1. Klassen sowie ein gemeinsamer Ausflug.

    Lehrfahrt Technorama: Wissenschaft lehrreich und spielerisch erleben: In Kleingruppen sind die Schüler/innen im Technorama unterwegs. Dabei bietet sich ihnen eine einzigartige Vielfalt an Experimenten, immerhin gibt es über 500 Experimentierstationen zu faszinierenden Themen aus Biologie, Chemie oder Physik. Spektakuläre Vorführungen zum Thema Gas und Elektrizität begeistern alle.

    2. Klasse

    Forschen und lernen im Deutschen Museum: Die zweitägige Lehrfahrt nach München zählt zum  unterrichtsergänzenden Schwerpunkt in den 2. Klassen. Höhepunkt der Lehrfahrt ist der Schulvormittag im Deutschen Museum, dessen Partner unsere Schule ist. Die TFO Meran ist nämlich nach dem Gründer des weltgrößten Technikmuseums, Oskar von Miller benannt.

    3. Klasse

    Präsentieren, Moderieren, Vortragen: Ein Schwerpunkt liegt in der 3. Klasse auf der Kunst des Vortragens und Präsentierens. Jeder Schüler muss ein eigenes Thema, eine Recherchefrage eigener Wahl recherchieren, vertiefen und vorstellen, und das manche vor allen 3. Klassen gemeinsam. Zu diesem Zweck gibt es nicht nur eine Vorbereitung durch die Deutschlehrpersonen, sondern auch eine Trainingseinheit mit dem erfahrenen Theaterpädagogen. Das spielerische Ausprobieren, das Körper- und Sprechtraining dienen dazu, mehr Bewusstsein zu bekommen, für das eigene Auftreten und die eigene Wirkung vor Publikum. Außerdem gab es Tipps für das Selbstbewusstsein. Denselben Zweck erfüllt das “institutionalisierte” Feedback durch Schüler/innen und Lehrpersonen. Es soll helfen, die eigenen Stärken und Schwächen zu sehen, um schrittweise die Kompetenzen zu verbessern.

    Piazze italiane: Bis zum Schuljahr 2012/13 machten unsere Schüler/innen der 3. Klasse eine Sprachwoche, wahlweise in Italien oder im englischsprachigen Ausland. Aufgrund der allgemeinen Einsparungen auf Landesebene musste diese Woche gestrichen werden Es bleibt eine ein- bis zweitägige Lehrfahrt unter dem Namen “Piazze italiane”. Diese unterrichtsbegleitende Veranstaltung gibt einen ersten Eindruck der ‚Piazze italiane’ und sollte die Schüler/innen ermuntern, noch viele andere Städte und Plätze in Italien anzuschauen und zu erkunden. Sie bergen unzählbare Schätze und sind es wert, in guter Gesellschaft genossen zu werden.

    4. Klasse

    Fachlehrfahrten ELE&BAU: Neueste Trends und Entwicklungen in der Elektronik bzw. im Bauwesen stehen im Mittelpunkt der zweitägigen Lehrfahrten, die jedes Jahre für die 4. Klassen organisiert werden.

    5. Klasse

    Erasmus+Projekt 2019-2021

    Girls' Day: Auch wenn es längst hin bekannt ist, dass eine technische Ausbildung Zukunft hat und beste Arbeitsmöglichkeiten eröffnet, sind die Mädchen an den Technologischen Fachoberschulen immer noch eine sehr kleine Gruppe. Mit dem Girl’s Day möchte die TFO-Meran dafür sensibilisieren, dass Technik keine reine Bubensache sein muss.

    Leistungsschau  der 5. Klassen und Betriebsmesse: Die 5. Klassen organisieren kurz vor Schulende eine Schau der Projektarbeiten der Abschlussklassen im Mehrzwecksaal.  Die Elektronikklassen sorgten mit ihren Hightech-Projekten für Aufsehen, aber auch die „Bauwesler“ können mit ihren Planungsprojekten überzeugen. In diesem Rahmen findet auch eine Betriebsmesse vor, Unternehmen aus dem Bereich Elektronik und Bauwesen stellen sich den Schülern vor. Die Begegnung ermöglich einen guten Austausch Schule-Arbeitswelt.

    “Malgrado le bombe”:  Wenn man sich in der Weltgeschichte umsieht, so sind Konflikte zwischen Volksgruppen, Minderheiten, religiös oder ethnisch unterschiedlichen Gruppen meist gewaltsam ausgetragen worden und der Stärkere hat sich durgesetzt. Dass es in Südtirol trotz großer Spannungen zwischen den Volksgruppen zu  einem befriedeten Land gekommen ist, ist das Verdienst umsichtiger Politik auf beiden Seiten. Der Film „Malgrado le bombe“ thematisiert für die 5. Klassen ein schwieriges Kapitle Südtiroler Geschichte im Blickwinkel der zwei Sprachgruppen. Zeitzeugen berichten von den Ereignissen.

    Memorial Day: Zum Internationalen Gedenktag „Memorial Day“ am 27. Jänner laden das Realgymnasium und die Technologische Fachoberschule Meran seit mehr als 10 Jahren Zeitzeugen, Experten und Repräsentanten des öffentlichen Lebens ein, um gemeinsam in Form eines Podiumsgesprächs über Themen und Problematiken der Zeit nachzudenken.

    Operation Daywork: Das landesweite Schülerprojekt „Operation Daywork“, das es seit 2007 auch in Südtirol gibt, wird von unserer Schule seit Beginn unterstützt. Im Rahmen der Sensibilisierungskampagne laden wir jedes Jahr zur Begegnung mit dem Jahresthema ein. Am Aktionstag „Operation Daywork“ tauschen die Schüler für einen Tag die Schulbank gegen einen Arbeitsplatz, um so ein Entwicklungsprojekt zu unterstützen. Dafür sind sie gerechtfertigt vom Unterricht abewesend.

    Tag der Technik: Im Rahmen der Tage der offenen Tür organisiert die TFO seit mehreren Jahren den Tag der Technik. Dabei haben Schulgemeinschaft und Interessierte die Gelegenheit, ehemaligen Schülern der TFO zu begegnen, die einen besonderen Bildungsweg hinter sich haben, im Berufsleben bedeutende Aufgaben übernommen habe oder besondere Fähigkeiten erworben haben.

    Tagung mit dem Unternehmerverband: In Zusammenarbeit mit dem Unternehmerverband nehmen die 5. Klassen an einer aktuellen Tagung zum Thema Schule-Arbeitswelt teil.

    B.6. Inklusion

    Das Leitbild und das Schulprogramm der Schule sind die Bezugspunkte für das Qualitätskonzept Inklusion an der Schule RG-TFO Meran

    Motto: "Miteinander erfolgreich lernen an der Schule RG-TFO Meran"

    Die Schüler/innen, die sich anstrengen und lernen, erreichen das Klassenziel. Die Schulgemeinschaft setzt auf Zusammenarbeit, unterstützt und begleitet die Lernenden, damit sie dieses Ziel erreichen.

    Grundsätze

    a) Inklusive Kultur - inklusives Schulklima

    An der Schule wird ein Klima des gegenseitigen Respekts, des korrekten Umgangs, des Einbeziehens und der Wertschätzung der Lehrpersonen, MitarbeiterInnen, Eltern und SchülerInnen geschaffen, im Sinne der Grundsätze der inklusiven Schule. Alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Bildungsweg an der Schule machen wollen, sind an der Schule willkommen. Im Leitbild der Schule spiegeln sich die inklusive Kultur- und Wertevorstellungen für alle wider.

    b) Inklusive Strukturen

    An der Schule werden Initiativen ergriffen und Strukturen geschaffen, um die didaktische Kontinuität zu erhöhen, neue Lehrpersonen, Mitarbeiter/innen und Schüler/innen einzuführen und zu begleiten und Lernen in der Vielfalt zu fördern. Das Schulgebäude ist barrierefrei zugänglich und die Familien werden unterstützt, um an allen, auch außerschulischen Bildungsangeboten, teilnehmen zu können. Die Familien sind in den Bildungsprozess mit einbezogen und tragen zum Bildungserfolg bei. Dabei fördert das elektronische Register die Kommunikation zwischen Lernenden und Lehrpersonen, zwischen den Lehrpersonen, den Klassenvorständen und der Schulleitung sowie zwischen Lehrpersonen und Familien. Mehrere inklusive Strukturen wurden bereits etabliert: Orientierung, Beratung und Begleitung sowie stufenübergreifende Schwerpunkte.

    c) Inklusive Bildungsarbeit

    Die ‚Inklusive Bildungsarbeit’ umfasst die Maßnahmen, die im Sinne des Landesgesetzes 11/2010 zur Oberschule, im Sinne des Beschlusses der Landesregierung 1798 vom 3.12.2012 zu den ‚Förder- und Aufholmaßnahmen’ und im Sinne des Gesetzes 170/2012 sowie des Ministerialrundschreibens Nr. 8 vom März 2013 an der Schule RG-TFO Meran unternommen werden, damit alle lernwilligen Schüler/innen ihr angestrebtes Bildungsziel erreichen. Dabei werden in besonderem Maße auch jene Bestimmungen berücksichtigt, die die Lernbegleitung und Betreuung der Schüler/innen mit besonderen Bildungsbedürfnissen und Schüler/innen mit Migrationshintergrund regeln. Die Aufmerksamkeit richtet sich aber auch auf Orientierung, Neu-Orientierung, Übergänge und den Abschluss.

    Die Schulgemeinschaft handelt nach der Überzeugung, dass jede Schülerin und jeder Schüler ernst genommen werden muss. Die Schülerin und der Schüler stehen im Mittelpunkt des schulischen Handelns und im Rahmen des funktionalen Plansolls wird ein umfassendes Beratungs- und Betreuungsangebot eingerichtet, mit gezielten Stütz- und Förderangeboten, Wahlfächern, Ko-Präsenzen und dem Einsatz von kooperativen Lernformen wie "Schüler helfen Schülern" eingesetzt. In der Arbeitsgruppe "Lernberatung" wird koordiniert und reflektiert. Flexible und innovative Lernarrangements wie auch die so gennante "Digitale Klasse" sollen Personalisierung und Individualisierung ermöglichen. Ressourcen in und außerhalb der Schule werden genutzt.

    d) Strategische Planung und Ziele

    Die Bildungsarbeit an unserer Schule wird seit dem Schuljahr 2013/14 nach dem Konzept der "Inklusiven Bildungsarbeit" ausgerichtet. Im funktionalen Plansoll werden dafür eigene Ressourcen bestimmt. Das Konzept ist Teil des Schulprogramms und wurde im Schuljahr 2014/15 an die neuen Bestimmungen für Inklusion angepasst. Im Laufe des Schuljahres 2014/15 wurde am Profil der Lehrperson für Inklusion gearbeitet und die Arbeitsgruppe für Inklusion gefestigt, auch um die Qualität und die Akzeptanz der "Inklusiven Bildungsarbeit" zu erhöhen und die inklusive Kultur an der Schule weiter zu fördern.

    In die Arbeitsgruppe Inklusion werden die Klassenvorstände, Vertreter/innen der Fachgruppen, die Schüler/innen und Eltern eingebunden. Derzeit besteht sie aus der Schulleitung, Lehrpersonen und interessierten Schulwarten. Weiters wird angestrebt, den Index-Prozess von einem externen Pädagogik-Experten begleiten zu lassen.

    Das Konzept wird nun noch erweitert und weiterentwickelt werden, damit die einzelnen Partner der Schulgemeinschaft verstärkt eingebunden werden.

    e) Qualitätssicherung

    Die im Konzept für Inklusive Bildungsarbeit angeführten Ziele und Maßnahmen werden zur Qualitätssicherung evaluiert, damit die Nachhaltigkeit gewährleistet wird. Als Referenzrahmen für die Qualitätssicherung dient der Index für Inklusion mit den darin angeführten Indikatoren. Alle Beteiligten (Eltern, Schüler/innen, Lehrpersonen, Mitarbeiter/innen) können ihre Erfahrungen einfließen lassen und gewinnen an Identität und es werden die Grundlagen für eine Netzwerkzusammenarbeit im engeren und weiteren Umfeld geschaffen. Es werden unterschiedliche Instrumente zur Datenerhebung eingesetzt. Die Rolle des „Kritischen Freundes“ übernimmt das Pädagogische Beratungszentrum, mit dem die bereits gute Zusammenarbeit intensiviert wird.

    Phasen des Index-Prozesses

    Den Index Prozess beginnen

    • Situation in der eigenen Schule beleuchten
    • Index-Prozess reflektieren
    • Prioritäten setzen

    Maßnahmen planen und umsetzen

    Standortbestimmung: Die Schule hat das Konzept ‚Inklusive Bildungsarbeit’ und damit den Index-Prozess im Schuljahr 2013/14 begonnen und im Schulprogramm verankert. Im Leitbild der Schule sind die Grundsätze der inklusiven Bildungsarbeit ersichtlich. An der Schule wurden Prioritäten gesetzt, Maßnahmen geplant und umgesetzt, der Index-Prozess wurde reflektiert und die Situation an der Schule beleuchtet. Dieses Konzept wird nun erweitert und ergänzt zur Weiterentwicklung der inklusiven Kultur und Praxis an der Schule und der Index-Prozess wird spiralförmig fortgesetzt.

    B.7. Sprachenunterricht

    Maßnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit

    VERANTWORTLICHE

    • Direktor
    • Schulleitungsteam
    • Koordinator/in Inklusion und Migration
    • Fachgruppen / Lehrpersonen
    • Koordinatoren für das Zweitsprach- und Auslandsjahr
    • Schüler/innen
    • Eltern

    RESSOURCEN UND METHODEN

    • Lehrpersonen
    • Lehrpersonen mit CLIL-Ausbildung
    • Fremdsprachenassistent/in (falls vorhanden)
    • Ressourcen im funktionalen Plansoll für
         -Beratung,
         -Förder- und Stützunterricht,
         -Betreuung von Projekten,
         -Ko-Präsenz, Team-Teaching, CLIL-Unterricht,
    • Digitale Medien, Internet, Mediathek, Bibliothek, E-Book-Readers
    • Sprachenzentrum Meran

    SPRACHENERWERB IM REGELUNTERRICHT UND UNTERRICHTS-BEGLEITENDEN TÄTIGKEITEN

    • Fachkundiger Unterricht mit bewährten und innovative Methoden (Ko-Dozenz, Team teaching, CLIL …) in den Sprach- und in anderen Fächern oder in Zusammenarbeit zwischen Fächern
    • Nutzung von digitalen Medien
    • Nutzung von Handbüchern und Datenblättern in anderen Sprachen (Englisch, Italienisch) vor allem in den wissenschaftlich-technischen Fächern; technischer Bericht (Schätzung, …) in Italienisch, Bericht eines Projekts in einer anderen Sprache (TFO)
    • Expertenunterricht in einer anderen Sprachen (z.B. auch Esperanto)
    • Theaterbesuche: English Theatre, italienisches und deutsches Theater
    • Sprachcafe: English
    • Besuch der Mediathek in Meran
    • Lehrausflüge: Piazze italiane, Museumsbesuche (Sachfach & Sprachenfach = gemeinsames didaktisches Konzept)
    • Abstract in Englisch (lingua franca) und in der Muttersprache oder der Zweitsprache bei der Fach- und Projektarbeit für die Abschlussprüfung
    • korrekte Anwendung der Sprache in nicht Sprachfächern (neu + wichtig)
    • CLIL-Unterricht durch Lehrpersonen mit der entsprechenden Zusatzqualifikation

    WAHLBEREICH, BEGABUNGSFÖRDERUNG, FÖRDER- UND STÜTZMASSNAHMEN

    • Wahlfach Spanisch
    • Vorbereitung auf den Erwerb von Sprachzertifikaten (FCE, Zweitsprachigkeitsprüfung …)
    • Vorbereitung auf Sprachenwettbewerbe: Latein, Englisch, Italienisch,
    • Redewettbewerbe
    • Stützmaßnahmen, Lerncoaching und Lernberatung
    • Wahlfächer in Italienisch oder Englisch
    • RG/TFO-Projekt: Sprache, Bildung & Kultur (mehrjähriges, zyklisches Konzept zur Bildungs- und Berufsorientierung, indem alle drei Sprachen und Kulturen abwechselnd und unterschiedliche Bereiche zum Tragen kommen)

    IM FACH ‚FÄCHERÜBERGREIFENDE LERNANGEBOTE’

    • Leseprojekt English for Science & Technology - FÜLA 3. Klasse RG
    • English Debate Club – FÜLA 4. Klasse RG
    • Italienisch für Wissenschaft und Sprachprüfungen … - FÜLA 4. Klasse RG

    MIGRATION UND INKLUSION

    • Ausarbeitung von Individuellen Bildungsplänen
    • Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse bei der didaktischen und methodischen Planung sowie Bewertung (IBP)
    • spezifische Betreuung
    • Zusammenarbeit mit dem Sprachenzentrum, Sprachkurse des Sprachenzentrums
    • Ansprechperson für Schüler/innen und Lehrpersonen (Sprachmittler)

    MIT VEREINBARUNGEN

    • Zweitsprachjahr mit den Meraner Oberschulen
    • Projekte mit der Oberschule ‚Gandhi’ – GASK (Geschichte, Biologie …), Bewegung und Sport
    • Lehreraustauschprogramme mit der Oberschule ‚Gandhi’

    AUSLANDSJAHR UND ZWEITSPRACHJAHR

    • gezielte Betreuung der Schüler/innen
    • gezielte Wiedereingliederung der Schüler/innen

    WEITERE INITIATIVEN

    • Englischkurs für Lehrpersonen (A2, B2), eventuell auch im Bezirk oder im Ausland
    • Spezialisierung von Lehrpersonen für CLIL Unterricht
    • gemeinsame Fortbildung in verschiedenen Sprachen für Lehrpersonen zwischen den Schulen RG-TFO Meran und Polo Scolastico Gandhi
    • Fortbildung der Lehrpersonen im Bereich Sprachen und gemeinsamer Sprachdidaktik
    • Tagung der Schulen im Schulzentrum: Begegnung, Austausch, Schülervertretung
    • Deutsch als Fachsprache in naturwissenschaftlichen Fächern

    EVALUATION

    • Berichte, Rückmeldungen, Annahme der Lernangebote
    • Einbezug der Familien, Erfolg bei Prüfungen, Erfolg bei Wettbewerben

    B.8. Naturwissenschaftliche Projekte

    Die naturkundliche Projektwoche ermöglicht es den Schülern, zu einem naturwissenschaftlichen Thema - in der Gruppe und für einen längeren Zeitraum - im Gelände zu forschen.

    Beispiel Meeresschule (Kroatien)

    Im Rahmen von Halbtagesprojekten mit meeresbiologischen Inhalten lernen die Schüler/innen das Mittelmeer und seine Bewohner kennen. Dabei erhalten sie nicht nur theoretische Kenntnisse über meeresökologische Zusammenhänge und die Biologie der Meereslebewesen, sondern trainieren während intensiver Schnorchelexkursionen auch praktische Fertigkeiten, die es ihnen ermöglichen sich sicher und entspannt im Lebensraum Meer zu bewegen. Dadurch können sie eigene Erfahrungen im Umgang mit der Natur sammeln.

    Beispiel Vulkanismus live (Italien)

    Im Rahmen der Projektwoche bereisen die Schüler/innen mit Vesuv und Stromboli zwei klassische Vulkane Italiens. Die Schüler/innen können dabei verschiedene vulkanische Phänomene, Vulkantypen und die Auswirkungen von Vulkanausbrüchen beobachten. Sie erfahren, warum Vulkane nur in bestimmten Regionen der Erde auftreten und wie deren Entstehung mit den Prozessen der Plattentektonik zu begründen sind. Ebenso lernen sie Gefahren und Folgen, aber auch den Nutzen der Vulkane zu bewerten.

    Beispiel Nationalpark Donau-Auen (Österreich)

    Begleitet von den Nationalpark-Ranger/innen geht es tagsüber auf Erkundungsreise in den Auwald. Ob zu Fuß oder mit den Fahrrädern, ob auf dem Schlauchboot oder mit dem Kanu – es gibt viel zu entdecken und zu erfahren. Gemeinsame Naturerlebnisse, Lernen, Kreativität, Spiel und gruppendynamische Erfahrungen bis hin zu eigenständiger Erarbeitung verschiedenster Themenbereiche machen diese Outdoortage zu etwas Besonderem.

    B.9. Technische Projekte

    Elektrotechnik

    Ein wesentlicher Schwerpunkt in der 5. Klasse besteht in der vollständig eigenständigen Durchführung eines elektronischen Projektes. Dieses Projekt wird vorwiegend im Fach TPS begleitet, umfasst alle wesentlichen Bausteine einer professionellen Projektplanung und ist ein Bestandteil der Zusammenarbeit Schule-Arbeitswelt. Die fachlichen Grundlagen zur Durchführung werden im zweiten Biennium gelegt, die Grundlagen der Projektplanung im Fach FÜLA der 4. Klasse. Das Projekt umfasst alles vom Curriculum vorgesehenen Teilaspekte und kann zur Abschlussprüfung vorgelegt werden.

    Bauwesen

    In der Fachrichtung Bauwesen, Umwelt und Raumplanung werden im zweiten Biennium und in der Maturaklasse in den verschiedenen Fächern technische Projekte von den Schülern ausgeführt.

    3. Klasse

    Planung und Bauwesen: Die Schüler/innen arbeiten an einer kleinen Bestandsaufnahme, erstellen die Zeichnung mit CAD und planen eine Umgestaltung des Objektes.

    Baustellenleitung und Arbeitssicherheit: Die Schüler/innen erstellen einen Baustelleneinrichtungsplan von einer frei gewählten Baustelle in ihrer Umgebung. Sie analysieren den Einfluss der Baustelle auf die Umgebung und den Einfluss der Umgebung auf die Baustelle.

    Vermessungskunde: Grundsätzlich werden in den Stunden mit Kopräsenz durch die technisch-praktische Lehrkraft Freilandversuche durchgeführt, in denen die Schüler/innen einfache, vorwiegend mechanische Instrumente und Methoden der Vermessung kennenlernen sowie die Auswertung und Interpretation der Messwerte lernen. Gelegentlich ergibt sich die Möglichkeit, für öffentliche Einrichtungen einfache Bestandsaufnahmen durchzuführen (z.B. Innenraumaufnahmen von Gemeindegebäuden).

    Bodenkunde, Wirtschaft und Schätzen: Die Schüler/innen führen an einer selbst entnommenen Probe eines landwirtschaftlich genutzten Bodens über mehrere Monate hin Laboranalysen durch und dokumentieren die Ergebnisse in einem gesamten durchgehenden Laborbericht. Als Werkzeug zur Berichterstellung eignet sich besonders das Textsatzsystem “LaTeX”, welches die SuS in diesem Zusammenhang intensiv erlernen.

    4. Klasse

    Planung und Bauwesen: Die Schüler erstellen ein Einreichprojekt eines Ein-, oder Mehrfamilienhauses in einer vorgegebenen Parzelle unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Sie befassen sich mit den Grundlagen der Entwurfslehre und erstellen alle notwendigen Pläne, Darstellungen und Dokumente. In diesem Projekt finden die bisher behandelten Inhalte eine konkrete Anwendung.

    Baustellenleitung und Arbeitssicherheit: Die Schüler führen in Kleingruppen eine Risikobewertung von einen von ihnen frei gewählten Betriebes auf der Grundlage des standardisierten Verfahrens durch. Sie beschreiben Arbeitsablauf und Arbeitsaufgaben. Sie identifizieren die Gefahren im Betrieb und ermitteln Vorbeuge- und Schutzmaßnahmen. Sie erstellen eine Maßnahmenprogramm für die Besserung der Gesundheits- und Sicherheitsstandards.

    Vermessungskunde: Die Schüler lernen die Funktionsweise und den Umgang mit professionellen Vermessungsinstrumenten wie Theodolit und GPS. Sie lernen aber auch, die Messergebnisse auszuwerten und zu  interpretieren. In regelmäßigen praktischen Feldmessübungen werden die im Fachunterricht erlernten Methoden angewandt.

    Bodenkunde, Wirtschaft und Schätzen: Teil des Unterrichts stellen die Methoden der Finanzmathematik dar. Sie sind fundamentale Instrumente für die Erstellung von Schätzungsgutachten im Abschlussjahr. Um die Thematik zu vertiefen werden im Praxisunterricht geeignete Tools in Form von Kalkulationstabellen erstellt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die ingenieurwissenschaftliche Disziplin der Hydromechanik. Nachdem die SuS gelernt haben, einfache hydraulische Systeme zu berechnen, wenden sie diese Kenntnisse an einem technischen Projekt eigener Wahl an. Es kann sich dabei um die Planung einer Beregnungsanlage oder eines Kleinwasserkraftwerkes oder  aber um die Trinkwasserversorgung oder Kanalisation einer Ortschaft handeln.

    5. Klasse

    Planung und Bauwesen: Die Schüler/innen arbeiten Ausführungs-, und Detailpläne des Projektes der 4. Klasse aus. Zudem erstellen die Schüler die Klimahausberechnung für ihre eigene Planung mit dem Programm ProCasaClima der Provinz Bozen. Holzbauprojekt: Berechnung und Dimensionierung der Struktur eines Dachstuhles, einer Decke oder einer Halle. Konzeptarbeit als Vorbereitung auf die zweite schriftliche Prüfung.

    Baustellenleitung und Arbeitssicherheit: Die Schüler analysieren die Gefahren auf einer zeitlich begrenzte und ortsveränderlich Baustelle. Sie erstellen die wichtigsten Bestandteile eines Sicherheits- und Koordinierungsplanes (SKP) laut GvD.81/2008. Sie führen die Massen- und Kostenberechnungen des von ihnen in der 4. Klasse geplanten Einfamilienhauses aus.

    Vermessungskunde: Den ersten Schwerpunkt in der Abschlussklasse bildet das einwöchige Vermessungspraktikum. Hierbei wird im Zuge einer Bestandsaufnahme meist öffentlicher Infrastrukturen das gesamte Spektrum des Vermessungstechnikers erlernt und angewandt: von der Planung der Vermessung, der Wahl des geeigneten Instrumentariums über die Durchführung der Vermessung selbst bis zur rechnerischen Auswertung inklusive grafischer Darstellung. Die Anwendung geeigneter Vermessungssoftware ist Teil der Ausbildung. Den zweiten Schwerpunkt bildet der Straßenbau. Im Zuge einer einfachen Trassierung eines Straßenabschnitts wenden die Schüler/innen die verschiedenen Entwurfselemente des Straßenbaus an.

    Bodenkunde, Wirtschaft und Schätzen: Nach dem Erlernen der verschiedenen Instrumente der Schätzungslehre wenden die Schüler/innen diese anhand einiger Liegenschaftsschätzungen an und erstellen entsprechende technische Berichte. Die Erstellung geeigneter Kalkulationstabellen erleichtern die Arbeiten und festigen die Kenntnisse.

    B.10. Medienbildung

    Die im Schujahr 2014/15 eingeführte "digitale Klasse" (kurz für Digitales Lehren und Lernen) erweitert das Angebot des Realgymnasiums "Albert Einstein" und der Technologischen Fachoberschule "Oskar von Miller" im Bereich der IT-Kompetenzen der Schüler/innen.

    Sie fügt sich in eine Reihe von Maßnahmen ein, die in den letzten Jahrzehnten in diesem Bereich getroffen wurden und die hier kurz in Erinnerung gerufen werden:

    • Alphabetisierung im IT-Bereich: Zehn-Finger-System, Vorbereitung auf die ECDL Zertifizierung, Einführung in verschiedene Software in den Bereichen: Textverarbeitung, Tabellen, Datenbanken, Präsentation, Mathematik, Modellierung, CADesign, Web-Design;
    • Erstellung der Webauftritte des RG und der TFO;
    • Einführung der Lernplattform "Justlearnit";
    • Entwicklung und Einführung des elektronischen Registers.

    Die digitale Klasse ersetzt weder die oben angeführten Maßnahmen noch die üblichen Unterrichts- und Arbeitsformen. Sie bietet vielmehr die Möglichkeit, sie zu erweitern und besser einzusetzen. Sie stellt zudem eine Chance dar, das im Schulprogramm festgelegte grundsätzliche Profil des Bildungsangebots besser zu verwirklichen.

    Unser Unterricht dient der Vermittlung von Grundlagenkenntnissen und Arbeitsmethoden, wobei der aktuelle Stand der Fachwissenschaften und der Technik berücksichtigt wird. Angestrebt wird eine Vielseitigkeit der Angebote und Bildungsinhalte. Dabei versuchen wir die Fächergrenzen zu überwinden und den Schüler/-innen den Weg zu vernetztem Denken zu erleichtern. Durch soziale Formen des Lernens bieten wir den Schüler/-innen Gelegenheit, Teamfähigkeit zu entwickeln und Verantwortung für ein gemeinsames Ziel zu übernehmen. Theorie und Praxis, Abstraktion und Anschauung, Belehrung und forschendes sowie praktisches Lernen sind in ihrer Wechselwirkung gleichrangige Ausgangspunkte. Im Sinne einer schülerzentrierten Didaktik erproben wir neue Unterrichtsformen (z.B. Projektunterricht, Methodentraining) und im Besonderen den Umgang mit den Neuen Medien. (Schulprogramm 2014/15, 2. Teil, Seite 53)

    Die Arbeit in der digitalen Klasse unterscheidet sich von der Arbeit in den übrigen Klassen dadurch, dass den Lernenden jederzeit Computer mit Internetzugang zur Verfügung stehen. Somit werden bei wachsender Schülerzahl die Computerräume entlastet.

    Technische Voraussetzungen für die digitale Klasse sind:

    • BYOD: Jeder Schüler verfügt über einen tragbaren Computer;
    • WLAN: In allen Räumen steht ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung;
    • Spinde: Alle Schüler/innen haben die Möglichkeit einer sicheren Aufbewahrung ihres Gerätes.

    Obwohl Laptops, Tablets u. a. genutzt werden können, besitzt das empfohlene Gerät folgende Merkmale:

    • Bildschirmgröße: ca. 11 Zoll, damit auf der Bank noch Platz für Heft, Buch u.a. übrig bleibt;
    • Akkuautonomie: von 10-12 Stunden, damit auch an einem 10-Stundentag bis zuletzt gearbeitet werden kann und keine lästigen Kabel benötigt werden;
    • SSD-Speicher, damit eine lange Laufzeit gewährleistet wird und keine Geräusche und keine Wärme entstehen.

    Internetzugang

    Ohne Internet wäre der Mehrwert einer digitalen Klasse begrenzt. Das Internet fördert besonders das kooperative Lernen und das Recherchieren. Die digitale Klasse hat Zugang zum Internet und muss nicht frei geschaltet werden. Der Systemadministrator kann eine Blacklist/Whitelist erstellen.

    Die Verfügbarkeit eines Computers und des freien Internetzugangs setzt eine Vereinbarung über deren Nutzung voraus. Eine Benutzerordnung wird erarbeitet und von den Lernenden bzw. ihren Erziehungsberechtigten angenommen.

    Gemeinsame Plattformen

    Für kooperatives Lernen, Interaktion und Kommunikation zwischen Lernenden und Lehrenden können u. a. folgende Plattformen genutzt werden:

    • Justlearnit
    • Google Drive
    • Google Classroom
    • Dropbox
    • fachspezifische Dienste

    Obwohl all diese Plattformen genutzt werden können, sollte der Klassenrat am Anfang des Jahres ein Konzept für die jeweilige Klasse erstellen, um die Überschaubarkeit zu gewährleisten. Die Leistungserhebungen und die Noten werden weiterhin im elektronischen Register festgehalten.

    Didaktik in der digitalen Klasse

    Jede Fachgruppe sollte fachspezifische didaktische Kriterien erstellen. Fächerübergreifende Möglichkeiten sollten dabei nicht außer Acht gelassen werden.

    Durch die Möglichkeit einer zeit- und ortsunabhängigen, schnellen Kommunikation sollten besonders die Formen des kooperativen Lernens erkundet und definiert werden. Auch sollte der Begriff Recherchieren im Web bestimmt und geübt werden. Verantwortungsvoller und korrekter Umgang mit den Quellen gehört auch dazu. Folgende Themen sollten u. a. dabei angesprochen werden: Urheberrecht, korrektes wissenschaftliches Arbeiten, Plagiat.

     

    B.11. Gesundheitsförderung und Umwelterziehung

    Was ist eine gesundheitsfördernde Schule?

    Der Arbeitsansatz der „Gesundheitsfördernden Schule“ ist Anfang der 1990er Jahre von der Weltgesundheitsorganisation entwickelt worden. Er verfolgt die Zielsetzung, schulische Arbeits- und Lebensbedingungen zu schaffen, die förderlich für die Gesundheit der gesamten Schulgemeinschaft sind. Ausgehend von der Überzeugung, dass Gesundheit in der alltäglichen Umwelt geschaffen wird, muss sich Gesundheitsförderung auf das soziale Gefüge „Schule“ beziehen und kann nicht allein auf das einzelne Individuum ausgerichtet sein. In Abkehr von der traditionellen Gesundheitserziehung, in der Schule „Gesundheit lehrt“, möchten wir hin zu einem Ansatz, in dem „gesund lernen“ zur Zielperspektive wird.  Damit wird die Schule selbst zu einem gesundheitsfördernden Projekt. Eine gesundheitsfördernde Schule

    • macht die Gesundheit aller an Schule Beteiligten zum Thema
    • ermöglicht allen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit
    • gestaltet Beziehungen und Kommunikation positiv
    • bemüht sich um ein Klima des Wohlbefindens
    • schafft gesundheitsfördernde Arbeits- und Lernbedingungen
    • nimmt Bedürfnisse als Entwicklungschancen wahr und nutzt vorhandene Ressourcen

    Während traditionelle schulische Gesundheitserziehung primär auf die Zielgruppe der Schüler/innen ausgerichtet ist, bezieht Gesundheitsförderung alle Mitglieder der Schulgemeinschaft ein und bemüht sich um die Schaffung von Lern- und Arbeitsbedingungen, die der Gesundheit zuträglich sind.

    Gesundheitsförderung und Umweltbildung

    Die AG „Gesundheitsförderung und Umweltbildung“ hat in den letzten Jahren folgende Aktivitäten organisiert und durchgeführt und dazu externe Referenten von verschiedenen Institutionen wie zum Beispiel „Forum Prävention“, Verbraucherzentrale, Amt für Luft und Lärm, Universität FUB Bozen, Pädagogisches Beratungszentrum, Ökoinstitut, Amt für Wasserschutz, Stadtwerke Meran eingeladen:

    • Klassenstufenweise organisierte Vorträge und Workshops zu mehreren umwelt- und gesundheitsbildenden Themen, wie z.B. „Entdeckungsreise innere Stärke“ (1. Klassen), „Alles im Griff - Infos zu und zum Umgang mit Substanzen“ (2. Klassen), „Gesunde Ernährung und Gefahren von Wunderdiäten mit Zubereitung eines Protein-Shakes“ (3. Klassen), „Bär und Wolf“ (4. Klassen), „Cambiamenti climatici“ (5. Klassen).
    • Projektunterricht in Absprache mit den Schülern zum Thema „Ganzheitliche Sexualkunde“ (1. Biennium).
    • Klassenstufenübergreifende Projekte zu unterschiedlichen Themen z.B. „Elektrosmog und Gesundheit“.
    • Projekte für die gesamte Schule, z. B. Müllprojekt in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Meran, Wasserspender, gesunde Pause (Bar und Automaten)
    • Organisation und Betreuung von Ausstellungen, z. B. zum Thema „Plastik“
    • Vorträge und Diskussionsrunden zu aktuellen umweltrelevanten Themen, z. B. „Wasserschutzbauten“, „Bär und Wolf“
    • Information und Sensibilisierung der Schulgemeinschaft zu umwelt- und gesundheitsrelevanten Themen über die Homepage, andere schulinterne Medien bzw. im Rahmen von Elternabenden, z.B. Umgang mit Strahlungsbelastung, verantwortungsvoller Umgang mit Internet etc.

    B.12. Schulpartnerschaften

    Fachoberschule Ansbach

    Schulpartnerschaft zwischen den Schulen Realgymnasium „Albert Einstein“ / Technologische Fachoberschule „Oskar von Miller“ Meran (I) und der Fachoberschule Ansbach (D). Beide Schulen ähneln sich im Bildungsangebot bzw. in der Ausrichtung und sehen in einer Schulpartnerschaft eine Bereicherung und ein ideales Lernfeld für die Schulgemeinschaften.

    Blick über den Tellerrand

    Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren an beiden Schulen; Förderung der Schul- und Unterrichtsentwicklung; Kompetenzorientierung im Lern- und Lehrprozess; Erfahrungsaustausch-Begegnung- Zusammenarbeit auf Ebene der Schulleitung, Lehrpersonen und Schüler/innen 

    Die Partnerschulen – die staatliche Fachoberschule Ansbach (D) sowie das Realgymnasium und die Technologische Fachoberschule Meran - wollen sich im Bereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung, des Qualitätsmanagements und der Kompetenzorientierung weiterentwickeln und von den an den jeweiligen Einrichtungen vorhandenen Erfahrungen gegenseitig profitieren. Zentrale Themen des Projektes sind: Lehrplanentwicklung / Qualitätsmanagement und Schulentwicklung / Portfolioarbeit / Projektmanagement/ prozessorientiertes Lehren und Lernen / evidenzbasierte pädagogische Diagnostik/ kompetenzorientierter Unterricht / Methodentraining und Lehren und Lernen im digitalen Raum/inklusiver Unterricht und inklusive Schule

    Die Zusammenarbeit ist vorerst auf der Ebene der Schulleitung bzw. Koordinatoren und Lehrpersonen in Form gemeinsamer Fortbildungen, gegenseitiger Unterrichts- bzw. Projekthospitationen angedacht. Längerfristig wird auch eine Zusammenarbeit auf Ebene der Schüler/innen in Form von Projektarbeit an außerschulischen Lernorten (z.B. Thema „Dolomiten-Friedensweg“ in Südtirol oder historische Wasserversorgung in Ansbach), von Betriebspraktika und anderem angestrebt. Diesbezüglich wird auch im Rahmen von Erasmus+ um Unterstützung angesucht.

    Die Koordinatoren und Schulleitungsmitglieder treffen sich wenigstens zweimal pro Jahr, um die anstehenden Fortbildungen und Lerngruppentreffen für Lehrpersonen und Schüler/innen vorzubereiten und zu planen. Kooperation und Kommunikation wird auch über digitale Lernplattformen angestrebt.

    Der Austausch und die gemeinsame Auseinandersetzung der Lehrpersonen mit Themen wie Kompetenzorientierung und Unterrichtsentwicklung tragen zur Steigerung der Unterrichtsqualität bei. Offene und flexible Lernarrangements in Schülergruppen aus beiden Schulen zielen vor allem auf Kompetenzsteigerung.

    Schulpartnerschaften sind immer langfristig angelegt, sodass Entwicklungen möglich sind. Im Folgenden ist eine Grobstruktur der Partnerschaft beschrieben.

    1. Im Schuljahr 2015/16 wurden die bereits bestehenden Kontakte zwischen den beiden Schulen ausgebaut in Form von gegenseitigem Schulbesuch und einer gemeinsamen Fortbildung der Schulleitung und Koordinatoren. Dabei wurden Möglichkeiten der Kooperation besprochen und erste Planungen vorgenommen.
    2. Im Schuljahr 2016/17 bis 2018/19 waren neben den Jahrestreffen der Schulleitung sowohl auf Ebene der Lehrpersonen als auch der Schüler/innen konkrete Programme vorgesehen:  a) jeweils eine LP-Fortbildung in Meran oder Ansbach; b) ein einwöchiger Schüleraustausch zu einem Projekt in Meran und Ansbach. Auch Eltern wurden in die Projektarbeit miteinbezogen.
    3. Für die Schuljahre 2019-2021 gewannen die zwei Schulen den Antrag für ein Erasmus+ Projekt: „Wissen teilen, gemeinsam digitale Bildung gestalten“: VG-S2S-K-BY-19-23-059678; Projektbeginn: 01.09.2019; Ende: 31.07.2021; EU-Zuschuss: 60.794 Euro
    4. In den Folgejahren sind angedacht: Schülerpraktika in den Partnerstädten; Zusammenarbeit mit der Hochschule Ansbach vor allem im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich; Projektwochen für Schüler/innen durch „Lernen vor Ort“; gemeinsame Fortbildung; Schüler/-innen und Lehrpersonen-Austausch

    Dokumentation

    Es wird eine vielseitige Form der Dokumentation angestrebt: audiovisuell (etwa in Form von Kurzfilmen oder Ausstellungen), digital (Homepage, Cloud etc..), durch Veranstaltungen für die Öffentlichkeit (etwa in Form einer Podiumsdiskussion), Veröffentlichungen, PR-Arbeit…

    Evaluation

    Jedes Programm wird intern und extern (Schüler/Eltern) evaluiert. Die Ergebnisse werden in die zukünftige Projektplanung integriert.

    B.13. Auslandsjahr / Zweitsprachjahr

    Auslandsjahr

    Beschluss der Landesregierung vom 3. Juni 2014, Nr. 658

    (http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/199577/beschluss_vom_3_juni_2014_nr_658.aspx)

    HINTERGRUND

    • erzieherische, bildnerische und kulturelle Bedeutung eines Studienaufenthaltes;
    • erleichtern und unterstützen von Erfahrungen;
    • integrierender Teil des persönlichen Bildungswegs.

    VOR DEM AUFENTHALT

    • bis 31. März Absicht mitteilen;
    • bis 15. Mai Schule, Klassenstufe und Fächerkanon angeben;
    • Vereinbarung zwischen Schulführungskraft und Eltern oder Erziehungsberechtigten
    • Tutor/in (Ansprech- und Beratungsperson) wählen.

    REGELUNGEN

    • Zulassung zur nächsten Klassenstufe: Die Auslandsschule muss die Bewertung bis 10. August offiziell mitteilen. Über Kernfächer, welche an der Auslandsschule entweder nicht belegt oder dort negativ bewertet wurden, muss eine Ergänzungsprüfung abgelegt werden.
    • Kernfächer für RG: Mathematik, Physik; für RG-NW: Mathematik, Physik, Naturwissenschaften
    • Wiedereingliederung + Schulguthaben: Der Klassenrat weist das Schulguthaben für das im Ausland besuchte Schuljahr zu. Er legt auf Grundlage eines Gespräches erforderliche Unterstützungs- und Aufholmaßnahmen fest, welche verpflichtend sind.

    Private Anbieter mit Destinationen weltweit (Auswahl)

    • Intercultura
    • STS High School
    • Travel Works
    • TravelBee

    Regionalstipendium mit Aufenthaltsorten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union

    Die Initiative richtet sich an Schüler und Schülerinnen, die Bürger der Europäischen Union sind. Das Stipendium deckt die Kosten für den Studienaufenthalt ganz oder teilweise, je nach ISEE-Wert. Alle Informationen bezüglich Zulassungsvoraussetzungen, Anmeldung, Auswahlverfahren und Zuweisung finden sich unter: 

    https://www.regione.taa.it/de/Verwaltung/Aemter/Amt-fuer-europaeische-Integration-und-humanitaere-Hilfe/(servizi_erogati)/1

    Autonome Region Trentino-Südtirol
    Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe
    Rag. Sieglinde Sinn - Kontaktperson 
    Via Gazzoletti 2
    38122 Trient 

    Telefon: 0461/201344 
    E-Mail: sieglinde.sinn@regione.taa.it

    Tipps für die Entscheidung

    • Möglichkeiten überprüfen;
    • gut informieren, persönlicher Erfahrungsaustausch;
    • Bestimmungsziel klären und Preis-Leistungsvergleich anstreben;
    • finanzielle Situation berücksichtigen;
    • alle Kosten erheben wie z.B. auch Taschengeld, Extras, Versicherung, Reise etc.;
    • Stipendiumausloten;
    • Alternativen (ein Jahr in Italien, italienische Schule Meran/Bozen, kürzere Aufenthalte, Erasmus-Jahr während des Studiums, Sprachkurse);
    • gute Entscheidung gemeinsam mit Eltern treffen;
    • rechtzeitig anmelden.

     

    Zweitsprachjahr/Un anno in L2

    Das Projekt „Zweitsprachjahr/Un anno in L2“ bietet allen Südtiroler Jugendlichen die Chance, die beiden Landesschulsysteme besser kennenzulernen und intensive Einblicke in die Kultur, in die Lebens- und Denkweise der jeweils anderen Sprachgruppe zu gewinnen. Die Jugendlichen erhalten dabei die Möglichkeit, die unmittelbare Nähe des „Anderen“ vor Ort zu nutzen, um eigene Horizonte zu erweitern und vielfältige Möglichkeiten der Begegnung zu erfahren. Sie entwickeln dabei ihre sozialen, fachlichen aber auch interkulturellen Kompetenzen weiter und nutzen die Gelegenheit, in ein intensives „Sprach- und Erfahrungsbad“ in der jeweils anderen Zielsprache einzutauchen.

    Informationen hier → www.provinz.bz.it/bildung-sprache/didaktik-beratung/zweitsprachjahr.asp

     

    Landeszuschüsse für Sprachkurse

    Informationen hier → www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1006300

    B.14. Planung der Evalution

    Ziel der internen und externen Evaluation ist es, die Einhaltung sowohl der vorgegebenen als auch der zusätzlich selbst gesetzten Qualitätsstandards zu überprüfen. Die grundsätzlichen Überlegungen dazu finden sich im Dreijahresplan unter A.3, die detaillierte zeitliche Planung für das laufende Schuljahr unter C.4.

    Bezug zum Grundsatzdokument "Guter Unterricht in der inklusiven Schule":

    • Die Schulführungskraft fördert eine von Offenheit geprägte Feedbackkultur auf allen Ebenen der Organisation. (Dim. D, 20). Dies stellen wir als Leitgedanken über alle unsere Tätigkeiten im Bereich der Evaluation.
    • Vielfalt wird von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft wertgeschätzt und als Ressource genutzt. (Dim. C, 14). Vielfalt am Realgymnasium und der Technologischen Fachoberschule bedeutet, dass im Schulalltag eine Pluralität von Unterrichtsmethoden und  -formen genutzt wird, was sich auch in verschiedenen Möglichkeiten, Bewertungen vorzunehmen, äußert (summative und formative Bewertungen; Bewertungen in Form von gesetzlich vorgeschriebenen Ziffernnoten, beschreibende Rückmeldungen). Hinzu kommen verschiedene Formen, Rückmeldungen zu geben, aber auch Sitzungen des Plenums, der Fach- und Arbeitsgruppen abzuhalten, um den jeweiligen Bedürfnissen und Notwendigkeiten zu entsprechen (in Präsenz, online, Mischformen).
    • Der Unterricht orientiert sich an aktuellen Erfordernissen der Gesellschaft und ist auf die Zukunft ausgerichtet: Kreativität, kritisches Denken, Kommunikation und Arbeiten im Team sind dabei zentrale Eckpfeiler. (Dim. B, 11). Schwerpunkte unserer Ausrichtung sind Digitalisierung und Nachhaltigkeit,

     

    Thema

    Zielpersonen

    Durchführung

    Zeitrahmen

    Pflicht

    Rückmeldung der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht

    Schüler/innen

    Lehrpersonen; über Plattform IQES

    jährlich od. halbjährlich

     

    Rückmeldung zu abgeschlossenen Unterrichtseinheiten oder Projekten

    Schüler/innen

    Lehrpersonen

    individuell

     

    INVALSI: Englisch, Mathematik

    Schüler/innen der 2. Klassen

    Koordinator: Giovanni Mahlknecht

    jährlich

    X

    INVALSI: Italienisch, Englisch, Mathematik

    Schüler/innen der 2. Klassen

    Koordinator: Giovanni Mahlknecht

    alle 2 Jahre

    X

    INVALSI: Deutsch, Englisch, Mathematik

    Schüler/innen der 5. Klassen

    Koordinator: Giovanni Mahlknecht

    jährlich

    X

    TOP Qualitätssicherung

    Lehrpersonen

    Plenarsitzung; Auswertung der Lernstandserhebungen u.a.; auch beim Pädagogischen Tag

     

    jährlich mind. 1 Mal

    X

    Absolventenbefragung

    ehemalige Schüler/innen des RG und der TFO

    Direktion

    alle 3 Jahre

     

    Rückmeldung zum Sprechtag

    Eltern

    Direktion

    jährlich

     

    Rückmeldung über das abgeschlossene Schuljahr (inkl. Rückmeldung zum Elternsprechtag)

    Lehrpersonen

    Direktionsrat; über GoogleForms

    jährlich am Ende des Schuljahres

    X

    Arbeitssicherheit

    NU-Personal

     

    alle 2 Jahre

    X

    Bibliothek: Ausleihen, Bestand

    Bibliothekarin; über BIBLIOTHECAplus

    jährlich im August

    X

    Bibliothek: Nutzung als Lernumgebung

    Bibliothekarin; über digitales Register

    alle 4 Jahre (Audit)

    X

    Bibliothek: Befragung der Nutzerinnen und Nutzer

    Nutzer/innen der Bibliothek

    Bibliotheksrat; über GoogleForms

    alle 4 Jahre (Audit)

    X

    Dim. B 11 (Digitalisierung, Nachhaltigkeit)

    alle Mitglieder der Schulgemeinschaft

     

     

     

    Dim. C 14 (Vielfalt: U-Methoden, Bewertung, Formen der Sprechstunden, Sitzungen …)

    Lehrpersonen, Schüler, Eltern (Elternsprechtag)

     

     

     

    Dim. D 20 (Leitgedanken)

     

     

     

     

    Stand: 17.04.2023

    C.Teil C: Umsetzung im Schuljahr 2023/24 (in Bearbeitung)

    Dieser Abschnitt des Dreijahresplanes beschreibt die konkrete, laufende Umsetzung und eventuelle Anpassung von Teil B. Hier werden auch Terminpläne und Tätigkeitsübersichten angeführt.

    Hinweis: Teil C ist überarbeitet und alle Informationen sind großteils aktualisiert worden.

    C.1. Schulische Tätigkeiten am RG/TFO-Meran

    C.1.1 Tätigkeitskalender RG/TFO

    Klassenübergreifende und unterrichtsbegleitende Angebote im Schuljahr 2022/23:

    C.1.2 Schulinterne Lehrerfortbildung (SCHILF)

    Die hier aufgelisteten schulinternen Fortbildungen sind im heurigen Schuljahr 2023-24 geplant und mit Beschluss vom 13.09.2023 bei der Plenarsitzung genehmigt worden.

     

    1. Stadtführung durch Meran mit Besichtigung von Laubenkellern
        am Freitagnachmittag, den 24. November 2023

        Die genaue Uhrzeit wird noch bekannt gegeben.
        Referent: Dr. Johannes Ortner
        Kursleitung: Giovanni Mahlknecht

     

    2. Erstellen von Podcasts
        am Mittwoch, den 06. Dezember 2023
        von 14h 16.30h

       Referentin: Milica Starcevic
       Raum: Bibliothek 2

     

    3. Inklusive Schule:
        Funktionsdiagnosen und spezifische Befunde, z.B. „Autismus-Spektrum-Störung“ (ASS)
        verständlich erklärt
        am Mittwoch, den 24. Januar 2024
        von 14 – 17 h

        Referentin: Dr. Valentina Kiesswetter - Psychologin

     

    4. Selbstverteidigung: Schnupperkurs
        am Freitag, den 02. Februar 2024
        von 14.30 – 16.30h
        im Mehrzwecksaal

        Referent: Benjamin Tscholl – Martial Arts

     

    5. Architektur & Wein Kursleitung:
        am Freitag, den 22. März 2024
        Treffpunkt:
    um 13:15 Uhr Parkplatz der Schule
        Ziel: Kellerei Kaltern (14:00 Uhr)
        Dauer: ca. 2 Stunden

        Referent: Hiegelsperger Martin

     

    C.1.3 Fortbildungsangebote

    In diesem Abschnitt werden verschiedenen Fortbildungsangebote von der ASM sowie auch aus der Bezirksebene aufgelistet:

    Information zu Angeboten der PA 2022_23_NEU.pdf
    ASM Fortbildungen im Herbst 2022.pdf
    ASM_Kurse_HerbstWinter_2022.pdf

    Das notwendige Anmeldeformular für die Einschreibung:

    Anmeldeformular 22/23.pdf

    Link zum Bildungsverbund Burggrafenamt:

    Homepage

    C.2. Organigramm RG/TFO 2023-2024

    Organisatorischer Teil der TFO/des RG

    Merkmale einer wirksamen Führung

    • Beobachtungen an der Schule;
    • rasches Eingreifen;
    • konsequente Umsetzung der Beschlüsse unter Einbeziehung aller Beteiligten;
    • effiziente Verwaltung.

    Für eine entsprechende Schulentwicklung sollten folgende engere Gesichtspunkte ins Auge gefasst werden:

    • Erreichbarkeit der Schulführungskräfte;
    • direkte Kommunikation;
    • rasches Klären von auftretenden Fragen zur Bewältigung des Schulalltages;
    • klare Trennung der Kompetenzen zwischen den Beteiligten der Schulgemeinschaft, damit eine Klarheit darüber bestehet, für welche Belange der richtige Ansprechpartner zu wählen ist.
       

    Aufstellung des unterrichtendes und nicht unterrichtendes Personal im SJ 2020/21.pdf

    C.2.1 Schulleitung + Organisationsstruktur

    SCHULJAHR 2023/24

    SCHULLEITUNGSTEAM (DR)

    Direktor: Alois Heinrich Weis
    Vize-Direktor: Josef Prantl (Schulleiter TFO)
    Schulleitungsteam: Roland de Bosio, Gianluigi Di Gennaro, Andrea Adami, Nicola Randazzo, Hildegard Pircher

    SCHULENTWICKLUNGSTEAM (SET)

    Die SET besteht aus den Direktionsräten (RG/TFO), Koordinatoren, aus den Vertretern der Fachrichtungen, aus  den  Fachgruppen- und Arbeitsgruppenleiter*innen, aus den Mitgliedern der EGV, sowie aus interessierten Professor*innen

    KOORDINATOR/INNEN

    Dreijahresplan: Christian Zelger (RG) - (für den Teil A und B zuständig), Nicola Randazzo (TFO) - (für den Teil C zuständig)
    Öffentlichkeitsarbeit: Peter Oberhofer (TFO), Ewald Kontschieder (TFO), Iris Gilg (RG), Dietmar Thaler (RG)
    Evaluation: Daniel Pircher (TFO/RG)
    Inklusion: Pircher Stefan (TFO/RG)

    Koordinatoren und andere Funktionen RG/TFO 2023/24.pdf

    VERTRETER DER FACHRICHTUNGEN:

    FACHGRUPPENLEITER  RG-TFO

    Italienisch: Gianluigi Di Gennaro
    Deutsch/Latein/Geschichte/Geografie: Ulrike Waldthaler (D), Manani Xenia (L/GE), Ewald Kontschieder (TFO)
    Englisch: Marlene Weithaler
    Geschichte/Philosophie: Roland de Bosio
    Mathematik/Physik/Informatik: Stefan Wellenzohn (RG Mathematik), Simon Unterholzner (RG Physik), Heidemarie Unterholzner (Mathematik TFO), Giovanni Mahlknecht (Informatik RG-TFO), Markus Kofler (Physik TFO), Stefan Wellenzohn (FüLA Biennium RG)
    Naturwissenschaften/Chemie: Thomas Spitaler, Andrea Esser (FüLA & Chemie)
    Recht- und Wirtschaftskunde: Helga Verena Linter
    Zeichnen & Kunstgeschichte: Anuska Prossliner
    Bewegung und Sport: Kofler Andrea (RG), Heidy Stuppner (TFO)
    Katholische Religion: Daniele Seppi
    Inklusion: Stefan Pircher
    Bauwesen, Umwelt und Raumplanung / Technologie und Technisches Zeichnen / Angewandte Technologie: Patrik Turini (BW), Nicola Randazzo (TZ/AT)
    Elektronik und Elektrotechnik: Thomas Spiss

    Fachgruppen-TFO-2023/24.pdf

    VERTRETER DER 2. SPRACHGRUPPE

    Italienisch: Gianluigi Di Gennaro

    ZUSATZMITGLIEDER

    ARBEITSCHUTZ, -SICHERHEIT

    Leiter: Patrik Turini, Peter Oberhofer

    SCHULSEKRETARIATE

    Schulsekretärin: Claudia Cassin
    Sekretariatsassistentinnen: Franziska Haas, Ulrike Pircher (Büro 1 TFO); Heidi Augscheller, Lisa Hofer (Büro 2 RG); Sabine Pircher, (Büro 3 RG/TFO)

    VERWALTUNGSPERSONAL

    AUGSCHELLER Heidi, BRUNNER Irmgard, BRUNNER Sieglinde, CASSIN Claudia, HAAS Franziska, GÖTSCH Josef, HALLER Doris, HALLER Paul, KUEN Margarethe, HOFER Lisa, LAUBE Christian, MANTINGER Monika, NISCHLER Florian, PIRCHER Sabine, PIRCHER Ulrike, PIXNER Margherita, PLATTNER Peter, PRECHTL Monika, REDZA Burbuke, REINER Ingo, TSCHURTSCHENTHALER Stefan, TUMLER Maria Anna, UNTERWEGER Helga Rosa, WINDEGGER Birgit

    EINHEITLICHE GEWERKSCHAFTSVERTRETUNG (EGV)

    Beauftragte: Simon Unterholzner, Giovanni Mahlknecht, Romano Kohlmayer

     

    C.2.2 Gremien RG/TFO 2023/24

    Schulrat

    Präsident(in): (muss noch ernannt werden)
    Elternvertreter/innen: Wolf Mathias (Wolf Tristan 1A RG, Wolf Theresa 3A RG, Wolf Tosca 5B RG), Valtingoier Katrin (Klotz Julian 1C TFO), Kuppelwieser Nadja (Gögele Lukas 1A TFO)
    Schülervertreter/innen: Anton Pircher (3A RG), Theresa Wolf (3A RG) und Paul Tappeiner (4A EL TFO)
    Lehrervertreter/innen: Mahlknecht Giovanni, Manani Xenia, Roberto Moscolin (Vertreter der italienischer Sprache), Patrik Turini, Thomas Spitaler, Simon Unterholzner
    Mitglieder von Amts wegen Schulsekretärin: Claudia Cassin
    Direktor: Alois Heinrich Weis
    Beratende Mitglieder Vorsitzende des Elternrats, Vorsitzende des Schülerrats

     

    Eltern- und Schülerrat

    ELTERNRAT

    Der Elternrat besteht aus den Elternvertretern der Klassenräte.

    Vorsitzender: Kapeller Christian

    Vize-Vorsitzender: ------------

    SCHÜLERRAT

    Vorsitzender: Emil Mair 5B EL (TFO)

    Vize-Vorsitzender: Torggler Katharina 5 DNW-F (RG)

    Der Schülerrat besteht aus den Schüler/innen-Vertreter der Klassenräte.

    ELTERN- UND SCHÜLER/INNENVERTRETER IN DEN KLASSENRÄTEN 

    RG Eltern- und Schülervertreter/innen 2023/24.pdf

    TFO Eltern- und Schülervertreter/innen 2023/24.pdf

    LANDESBEIRAT ELTERN

    Vertreter: Kapeller Christian

    LANDESBEIRAT SCHÜLER/INNEN

    Vertreter/in : Viktoria Perkmann 4ABW (TFO)
    Vertreter/in: Katharina Torggler 5D NW-F (RG)

     

    Klassenräte

    Klasseräte des RG (siehe die Untergeordnete Seite 2.2.1)

    Klassenräte der TFO ​(siehe die Untergeordnete Seite 2.2.2)

     

    Lehrerkollegium (Plenum)

    DIENSTBEWERTUNGSKOMITEE (SJ 2023/24)

    Mitglieder: Roland de Bosio, Dieter Seiwald, Beatrix Reichert
    Ersatzmitglieder: Reinstadler Sonja, Xenia Manani, Marco Aliprandini

    SCHLICHTUNGSKOMMISSION

    Direktor: Alois Heinrich Weis
    Elternvertreter: Rufinatscha Iris (Quaglia Alessio 4AEL), Egger Petra (Gebhard Paula 4A RG)
    Schülervertreter: Emil Mair 5B EL (TFO), Katharina Torggler 5D NW-F (RG)
    Lehrervertreter: Helga Linter Verena, Xenia Manani - Ersatz: Klaus Refle, Heidi Maffei

    C.2.2.1 Klassenräte RG

    1. Klasse

    1ARG

    1BRG

    1CRG

    1DNW-F

    2. Klasse

    2ARG

    2BRG

    2CRG

    2DNW

    3. Klasse

    3ARG

    3BRG

    3CRG

    3DNW

    4. Klasse

    4ARG

    4BRG

    4CRG

    4DNW-F

    5. Klasse

    5ARG

    5BRG

    5CRG

    5DNW-F RG

    C.2.2.2 Klassenräte TFO

    1. Klasse

    1A TFO

    1B TFO

    1C TFO

    1D TFO

    2. Klasse

    2A TFO

    2B TFO

    2C TFO

    2D TFO

    3. Klasse

    3A BW

    3B BW

    3A EL

    3B EL

    4. Klasse

    4A BW

    4B BW

    4A EL

    4B EL

    5. Klasse

    5A BW

    5B BW

    5A EL

    5B EL

    5C EL

    C.2.2.3 Klassenvorstände RG/TFO

    C.2.2.4 Supplenzen an der TFO/RG (in Bearbeitung)

    Änderungen an beiden Schulen in den Klassenräten im Laufe des Schuljahres 2023/24

    Supplenten:

    Martin De Tomaso - TPS 4BEL, 5AEL, 5BEL TFO - FüLA 5AEL, 5BEL TFO
    Cettina (Serena) Di Berardo - Italienisch 2D TFO, 2C, 4C, 5B RG
    Tobias Gamper - Ko bei Baustellenleitung 3ABW, 3BBW TFO - Ko bei Baustellenleitung 3ABW TFO - Ko bei Boden, Wirtschaft und Schätzung 4ABW, 4BBW TFO
    Gerold Haller - Planung u. Bauwesen 5ABW, 5BBW TFO - Baustellenleitung 5BBW TFO - FüLA 5ABW TFO
    Rebekka Hilfert - Physik 1C, 2C, 2D TFO, 3DNW RG - Mathematik 4BBW, 5ABW TFO, 3DNW RG - Ko bei Physik 4C RG - FüLA 4DNW RG
    Peter Paul Hofer - Ko bei Planung u. Bauwesen 5ABW TFO - Ko bei Boden, Wirtschaft und Schätzung 5ABW, 5BBW TFO - FüLA 5ABW TFO
    Katharina Köllemann - Englisch 1A ,1B, 2A, 2D TFO
    Michael Messner - Integration (bis November 2023)
    Beate Riffeser - Deutsch u. Geschichte 3BBW, 4BBW, 4BEL TFO
    Lukas Schweigkofler - Inklusion 1A, 1B, 1C, 2C, 5AEL, 5BEL TFO - Deutsch Geschichte 2A, 2D TFO (bis November 2023) ersetzt  Crepaz Gerda
    Thomas Spiss - Elektronik 4AEL, 5BEL TFO
    Milica Starcevic - Automation 3AEL, 3BEL TFO - Physik 2B TFO - Ko bei Physik 1DNW, 2B, 2DNW, 3A RG
    Laura Tröbinger - TEZ 1A, 1B TFO - Baustellenleitung 3ABW, 3BBW, 5ABW TFO - Vermessung 3ABW
    Hermann Von Marsoner - Informatik 1A, 1C TFO - Mathematik 2D TFO, 5A, 5C RG - Ko bei Physik 1A, 1B, 2A RG
    Carmen Wolf - Englisch 1C, 2B, 2C, 4AEL, 5AEL, 5BEL TFO

     

    Elisa Dalbosco – Sprachförderung in Deutsch (DAZ)
    Verena Gerlinde Lageder – Sprachförderung in Deutsch (DAZ)

     

    C.2.3 Tätigkeiten/Arbeitsgruppen

    RG/TFO 2023/24

    LERNWERKSTÄTTEN/STÜTZKURSE

    Mathematik/Physik RG: Stefan Wellenzohn
    Mathematik RG: Helmuth Gasser
    Mathematik TFO: Heidemarie Unterholzner
    Informatik RG/TFO: Auer Andreas
    Physik TFO: Marion Zöggeler, Rebekka Hilfert
    Naturwissenschaften RG und TFO: Romano Kohlmayer
    Chemie TFO: Franziska Müller, Andrea Esser
    Technisch Zeichnen/Angewandte Technologie/CAD: Nicola Randazzo
    Deutsch/Latein RG: Christine Pertoll
    Deutsch TFO: Prantl Josef
    Englisch 1. Semester: eine Lehrpersonen der FG
    Englisch 2. Semester: eine Lehrpersonen der FG
    Italienisch: Di Berardo, Morandi, Vettori, Roberto Moscolin, Carturan, Gianluigi Di Gennaro
    Techn. Fächer - Elektronik & TPS: FG Elektronik
    Techn. Fächer - Automation: FG Elektronik
    Tech. Fächer Bauwesen (BL/PB/Vermessung/WIS): Daniel Pircher, Tobias Gamper, Gerold Haller, Steiner Christian
    RWK TFO: H.V. Linter

    Liste bzw. Planung der Lernwerkstätten im SJ 2023/24.pdf

    WAHLFÄCHER

    Technisches Praktisches Projekt: Peter Oberhofer
    Astronomie und Schulsternwarte: Romano Kohlmayer
    Zweisprachigkeitsprüfung:
    Schulband: Silvio Simonetti
    Digitale Zeichnung: Nicola Randazzo
    Nachtturniere: Lisa Ortner
    Yoga u. Meditation: Marina Schiavone
    KKK - Kino&Kunst&Kultur: Prossliner Anuska
    Der frühe Vogel fängt den Wurm: Thomas Spitaler

    Chemieolympiade – Vorbereitung: Alexander Ulbricht
    Mathematikolympiade - Vorbereitung: Klaus Überbacher
    Physikolimpiade - Vorbereitung: Klaus Überbacher

    Anatomie: Romano Kohlmayer

    Anmeldeformular u. Beschreibung der Wahlfächer im Schuljahr 2023/24.pdf

    BEGABUNGSFÖRDERUNG

    Physik-Olympiade: Klaus Überbacher
    Mathematik-Olympiade: Klaus Überbacher
    Chemie-Olympiade: Alexander Ulbricht
    Schulsport: Lisa Ortner

    LERNBERATER/INNEN

    Lehrpersonen

    An der Technologischen Fachoberschule

    1. Klassen TFO (1A, 1B, 1C)                   Peter Oberhofer
    -----------------------------------------------------------------------------------------
    2. Klassen TFO  (2A, 2B, 2C, 2D)           Heidemarie Unterholzner
    -----------------------------------------------------------------------------------------                                                                  
    Bauwesen Klassen: 3 ABW, 3 BBW,
                                     4 ABW, 4BBW,        Marco Aliprandini
                                     5 ABW, 5 BBW 
    -----------------------------------------------------------------------------------------                                               
    Elektronik Klassen:  3AEL, 3BEL,
                                     4AEL, 4BEL,           Thomas Spiss
                                     5AEL, 5BEL   
    -----------------------------------------------------------------------------------------

    Am Realgymnasium

    1. Klassen RG (1A, 1B, 1DNW)                Barbara Holzner
    -----------------------------------------------------------------------------------------
    2.Klassen RG (2A, 2B, 2C, 2D)                Ruth Innerhofer                
    ----------------------------------------------------------------------------------------- 
    Triennium: 3A, 3B, 3DNW,
                      4A, 4C, 4DNW,                       Xenia Manani
                      5A, 5B, 5C, 5DNW/F  
    -----------------------------------------------------------------------------------------                                                                               

    Allgemeine Beratung: Josef Prantl, Heidemarie Unterhozner

    Liste der Lernberater*Innen 2023/24.pdf

    ZIB (ZENTRUM FÜR INFORMATION UND BERATUNG)

    Öffentlichkeitsarbeit/Konzept: Josef Prantl
    Ressourcen: Heidemarie Unterholzner, Gianluigi Di Gennaro

    SCHÜLER/INNEN HELFEN SCHÜLER/INNEN

    Die Arbeitsgruppe „Schüler/innen helfen Schülern/innen“ bietet die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Klassenstufen zusammen zu bringen, damit sie voneinander lernen können.
    Eine genauere Aufstellung und Beschreibung dieser Tätigkeit wird im Dreijahresplan unter ZIB (Zentrum für Information und Beratung) erläutert.

    INTEGRATION/MIGRATION/INKLUSION

    Fachgruppenleitung, Koordination: Stephan Pircher
    Mitarbeiter: Alexandra Holzner, Andrea Kofler , Heidi Maffei, M. Messner, D. Raich, Beatrix Reichert , Lukas Schweigkofler

    Fachlehrpersonen für DaZ
    Leiterin: Verena Gerlinde Lageder
    Mitarbeiter: Elisa Dalbosco (PBZ Sprachenzentrum); Petra Gamper, Innerhofer Ruth, Veronika Gufler (extern), Reiterer Evi (Gymme Meran), Heidi Unterholzner, Christine Pertoll, Stephan Pircher

    BIBLIOTHEK
     

    Bibliotheksrat: Dir. Alois Heinrich Weis
    Bibliotheksleiter: Ewald Kontschieder
    Vize-Bibliotheksleiter: Christian Zelger
    Bibliothekarin: 
    Bibliotheshelferin: 
    Lehrer-Unterstützung: Christian Zelger (Vize), Christine Pertoll, Heidi Maffei, Franziska Müller, Stefania Cavallar, Piscitelli Sandra, Carmen Wolf, Magdalena Gamper, Petra Gamper, Tobias Gamper, Unterholzner Heidi
    Schüler/innen im Bibliotheksrat: 
    ...

    ARBEITSGRUPPEN SJ 2023/24

    Ausland u. Zweitssprachjahr: Stephanie Regele (Auslandsjahr), Roberto Moscolin  (Zweitsprachjahr), Marlene Weithaler (Auslandsjahr)
    Betriebspraktikum 2. Biennium RG/TFO: Xenia Manani (RG), Andreas Frötscher (ELE), Patrik Turini und Martin Hiegelsperger (BAU), Petra Holzner (RG)
    Bibliothek: Ewald Kontschieder, Christian Zelger (Vize), Christian Zelger (Vize), Christine Pertoll, Heidi Maffei, Franziska Müller, Stefania Cavallar, Piscitelli Sandra, Carmen Wolf, Magdalena Gamper, Unterholzner Heidi
    Digitales Register: Alex Trojer, Gianluigi Di Gennaro, Giovanni Mahlknecht, Stephan Pircher
    Dokumentation des Schuljahres: Christian Zelger, Josef Prantl, Anuska Prossliner, Hermann von Marsoner
    Elternabende 1. Klassen RG: Klassenvorstände und Schulleitung
    Elternabende TFO: Klassenvorstände und Schulleitung
    Schulpartnerschaft mit FOS Ansbach: Direktor Alois Weis, Josef Prantl, Andrea Adami, Roland de Bosio, Nicola Randazzo, Martin Hiegelsperger, Hildegard Pircher, Hermann Hofer
    Europatag: Schulleitung, Josef Prantl, Direktionsrat, Patrik Turini (Imbiss), Holzner Ditmar
    Stundenplan: Direktor Alois Weis, Klaus Überbacher (RG), Heidy Stuppner (TFO)
    Mädchen und Technik TFO: Pircher HIldegard, Andrea Esser, Katharina Köllemann, Giovanni Mahlknecht, Helga Verena Linter
    Gesundheits- u. Umwelterziehung: Andrea Kofler, Valentina Zeller, Barbara Holzner, Marion Dallago, Franziska Müller,  Astrid Resch, Marina Schiavone
    Letzte Schultage: Josef Prantl, Heidy Stuppner, Heidemarie Unterholzner, Bibliothek
    Memorial Day: Josef PrantlEwald Kontschieder
    Nachhaltige Schule: Gianluigi Di Gennaro, Petra Holzner, Romano Kohlmayer, Daniel Pircher, Thomas Spitaler, Josef Prantl, Martin Hiegelsperger, Christine Pertoll, HM Josef Götsch,  Marta Vettori, Roberta Carturan, Cettina Di Bernardo
    Notfalleinsatzgruppe: Direktor Alois Heinrich Weis, Patrik Turini (Arbeitsschutzbeauftragter),
                                         Peter Oberhofer (Sicherheitssprecher), Christian Aspmair, Patrik Turini (Arbeitsschutzbeauftragter), Peter Oberhofer (Sicherheitssprecher), Hubert Göller, Markus Kofler, Martin Hiegelsperger, Stefania  Cavallar, Iris Gilg, HM Josef Götsch, Schullaborant Florian Nischler, Bibliothekarin, Klaus Überbacher, Dietmar Holzner
    Öffentlichkeitsarbeit / Kontakte zur Presse: Dietmar Thaler (RG), Josef Prantl (TFO), Anuska Prossliner, Iris Gilg, Stefan Wellenzohn, Ewald Kontschieder,  Sonja Reinstadler, Rebekka Hilfert, Thomas Spitaler
    Orientierung 1. Klassen TFO: Klassenvorstände
    Orientierung 5. Klassen und Zusammenarbeit Schule- Arbeitswelt; individuelle Betriebspraktika: Patrik Turini (TFO), Xenia Manani (RG), Andreas Frötscher, Martin Hiegelsperger
    Pädagogische Tagung: Dir. Alois H. Weis, Direktionsrat
    Politische Bildung: Helga Verena Linter, Ulrike Waldthaler, Alexandra Holzer, Andrea Esser
    Rhetorik-Projekt der 3. Klassen TFO: Fachgruppe Deutsch
    SCHILF: Beatrix Reichert, Martin Hiegelsperger, Christine Pertoll
    Schulband: Silvio Simonetti, Lisa Ortner
    Schulentwicklung: Dir. Alois H. Weis, Direktionsrat, Koordinator/-innen, Fachgruppenleiter/-innen, ZIB-Leitung, Arbeitsgruppenleiter/-innen
    Schüler/-innen helfen Schüler/-inne: Josef Prantl (TFO), Gianluigi Di Gennaro (RG), Heidemarie Unterholzner
    Schulsternwarte: Romano Kohlmayer, Giovanni Mahlknecht, Christine Pertoll, Silvia Morandi
    Science Night: Thomas Spitaler, Petra Waldner (extern), Sonja Reinstadler, Thomas Spitaler, Stefan Wellenzohn
    Sporttage und Schulturniere: Heidy Stuppner (Leitung Sporttag TFO), Stephanie Regele, Lisa Ortner, Giovanni Mahlknecht, Martin Hiegelsperger, Hubert Göller, Markus Kofler, Laura Tröbinger, Tobias Gamper, Oliver Canins
    Stundenplan: Direktor Alois Weis, Klaus Überbacher, Heidy Stuppner
    Tage der offenen Tür: Peter Oberhofer (TFO), Iris Gilg (RG), Heidemarie Unterholzner, Nicola Randazzo, Thomas Spiss, Daniel Pircher, Dietmar Thaler, Martin De Tomaso, Petra Holzner
    Tag der Technik – Begegnung mit ehemaligen Schüler/-innen: Josef Prantl, Peter Oberhofer, Heidemarie Unterholzner
    Vermessungspraktikum 5. Klassen Bauwesen: Christian Steiner, Daniel Pircher, Dietmar Holzner
    Webseiten (RGTFO): Ewald Kontschieder, Simon Unterholzner (RG), Giovanni Mahlknecht für technische Aspekte (RG), Helmuth Gasser (RG) für technische Aspekte, Josef Prantl (Redaktion)
    Dreijahresplan: Christian Zelger, Direktor Alois Weis, Simon Unterholzner, Nicola Randazzo, Josef Prantl
    Leistungsschau der TFO-Abschlussklassen: Prantl J., Spiss Thomas, Martin De Tomaso, Martin Hiegelsperger, Daniel Pircher, Nicola Randazzo
    Evaluation: Alois H. Weis, Pircher Daniel, Reinstadler Sonja
    Landtagswahlen 2023: Prantl Josef, Di Gennaro Gianluigi, Anuska Prossliner

    WEITERE TÄTIGKEITEN AN DER SCHULE

    Didaktischer Systembetreuer: Daniel Pircher, Helmuth Gasser
    Didaktisches Netzwerk NutzerVW - DSB; Papercut: Alex Trojer, Helmuth Gasser, Daniel Pircher
    Digitales Register: Alex Trojer, Gianluigi Di Gennaro, Giovanni Mahlknecht
    Notebook-Klassen: Alex Trojer, Giovanni Mahlknecht, Markus Kofler
    WLAN: Helmuth Gasser, Alex Trojer
    Cloud: Gianluigi Di Gennaro
    Klassen PCs: Didaktische Systembetreuer (DSB)

    Google Kalender: Gianluigi Di Gennaro, Alois Heinrich Weis, Schulsekretariat 
    Newsboard Inhalte: Gianluigi Di Gennaro, Alois Heinrich Weis, Schulsekretariat 
    Newsboard Technik: Helmuth Gasser (Serverseite), Josef Götsch (Hausmeister)
    Justlearnit.org: Alex Trojer, Giovanni Mahlknecht (Technik)
     

    Arbeitsgruppen und Gruppenleiter*in RG/TFO SJ 2023/24.pdf

    VERANTWORTLICHE LEHRPERSONEN FÜR SPEZIALRÄUME

                                           EDV 1       Daniel Pircher
                                           EDV 2       Daniel Pircher
                                           EDV 3       Daniel Pircher
                                           EDV 4       Chris Gaiser
                                           EDV 5       Chris Gaiser
    Projektraum (ehemals EDV 6)      Helmuth Gasser
                              Physiklabor 1       Simon Unterholzner
                              Physiklabor 2       Markus Kofler/ Simon Unterholzner
           Technisches Physiklabor       Markus Kofler
           Chemielabor 1 (Sitzlabor)      Hubert Göller
          Chemielabor 2 (Stehlabor)      Andrea Esser
                            Biologielabor 1       Franziska Müller
                            Biologielabor 2       Romano Kohlmayer
                           Zeichensaal RG       Dietmar Thaler
                         Zeichensaal TFO       Nicola Randazzo
                                     Werkstatt        Peter Oberhofer
                      Vermessungslager       Christian Steiner, Dietmar Holzner
                         Elektroniklabor 1       Andreas Frötscher
                         Elektroniklabor 2      Ivan Huber
                         Elektroniklabor 3      Andreas Frötscher, Thomas Spiss
                                      Baulabor       Daniel Pircher
                                      Turnhalle       Astrid Resch
                                 Fitnessraum       Heidy Stuppner

    DSB und Verantwortliche für Spezialräume SJ 2023/24.pdf

    C.4. Qualitätsmanagement (in Bearbeitung)

    QUALITÄTSMANAGEMENT - EXTERNE UND INTERNE EVALUATION

    MASSNAHMEN

    Im Evaluationsprozess des jeweiligen Jahres sind alle Gremien und Arbeitsgruppen der Schulgemeinschaft involviert.

    Umfangreiche Evaluationsmaßnahmen (z.B. Absolventenbefragung) werden, teilweise auch für längerfristige Zeiträume, vom Lehrerkollegium und von der Schulleitung festgelegt.

    Das Lehrerkollegium widmet mindestens eine Sitzung dem Qualitätsmanagement, wo Ergebnisse und Entwicklungen vorgestellt werden. Nach ausführlicher Beratung können Maßnahmen und weitere Evaluationsvorhaben beschlossen werden.

    Abschlussberichte der Koordinator/innen, der Lehrpersonen zur Situation der Klassen, Berichte zu Tätigkeiten, Beratungen in Fach- und Arbeitsgruppen sind Teil der internen Evaluation. Für die Arbeitsgruppe Schulentwicklung ist die Evaluation der Prozesse Voraussetzung für Entscheidungen zu weiterführenden Maßnahmen.

     

    Die Jahresschwerpunkte für das Schuljahr 2021/22 sind:

    • Maturanten-Umfrage (sie hätte im Frühjahr 2020 abgewickelt werden sollen)
    • Rückmeldungen aller AG's bzw. aller Koordinatoren
    • Lehren und Lernen im digitalen Raum (Unterrichtsentwicklungsprojekt)
    • Umfrage zur Leistungsfähigkeit des digitalen Systems im Fernunterricht
    • Interne Fortbildung
    • Umfragen in den 1. und 5. Klassen
    • Feedbacks zum Unterricht in den einzelnen Fächern (Beratung zum Feedback)
    • Rückblick (am Ende des Jahres) auf das Sicherheitsmanagement und die getroffenen lokalen Maßnahmen
    • Evaluation des Informationsflusses: Schule-Arbeitswelt-Weiterbildung
    • Evaluation des ZIB

     

    WEITERE  GEPLANTE EVALUATIONSBEREICHE 

    • Übergang MS – OS
    • Evaluation als Teil der Unterrichtsstunde bzw. Unterrichtseinheiten
    • Lernberatung, Aufsichts-Beratungs- und Ko-Präsenzstunden
    • Unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
    • Wahlfächer
    • Schulleitung, Schulleitungsteam, Schulverwaltung – Schulsekretariat (Kommunikation und Zusammenarbeit, Organisationsstruktur, Informationsfluss, Transparenz, Effizienz, Innovation, Unterstützung für Lehrpersonen und Schüler/innen)
    • SCHILF
    • Schulcurriculum
    • Fächerübergreifende Lernangebote
    • Klassensituation der Klassen am Ende des Schuljahres, Abschlussbericht der 5. Klassen
    • Bibliothek, Buchbestand und Tätigkeiten

    C.5. Inklusive Schule

    Schuljahr 2023/24

    Inklusion

    __ Schüler/-innen, die Anrecht auf einen IBP haben;  __ Integrationsschüler*innen   Schüler/-innen, die Anrecht auf einen IBP haben;  Integrationsschüler und __ Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an der TFO - __ Integrationsschüler/-innen und __ Schüler/-innen mit Migrationshintergrund am RG.grationsschüler und __ Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an der TFO - __ Integrationsschüler/-innen und __ Schüler/-innen mit Migrationshintergrund am RG.

     

    MASSNAHMEN

    Die Schüler/innen unterstützen sich gegenseitig" (A.1.2.)

    „Schüler/innen helfen Schülern/innen“ ist ein Bereich, der noch besser umgesetzt werden muss. Als Gründe für fehlende Unterstützung vonseiten guter Schüler/innen wird das „Zeitproblem“ genannt. Schüler, die fachliche Unterstützung anbieten, seien ständig mit dem eigenen Lernen beschäftigt. Auch müssen die Kontakte zwischen lernschwachen Schüler/innen – meist aus dem Biennium und guten Schüler/innen (aus dem Triennium) von den Lehrpersonen hergestellt werden. Ein Vorschlag ist, dass Tutoring und Teamfähigkeit auch während des Unterrichts (zwischen Gleichaltrigen oder indem man ältere Schüler/innen hinzuholt) stattfinden bzw. unterstützt werden kann.

    Die Lehrpersonen und andere schulische Führungskräfte – Mitarbeiter/innen für Inklusion, interkulturelle Mediatoren und Sozialpädagoge/ innen arbeiten konstruktiv zusammen (A.1.3)
    Dieser Punkt ist im Vademecum/Arbeitsprofil für Inklusion schon festgehalten und wird weiter umgesetzt.

    Neue Lehrpersonen werden darin unterstützt, sich in der Schule einzugewöhnen (B.1.2.)
    Die Einführung für neue Lehrpersonen muss auch für später dazugekommene Kolleg/innen erfolgen.

    Die Schule organisiert Lerngruppen so, dass in ihnen die Vielfalt vertreten ist (B.1.5)
    Bei Klasseneinteilungen für neu eingeschriebene Schüler/innen (große Anzahl von Schüler/innen aus der gleichen Ortschaft) soll vermieden werden, dass nicht alle ehemaligen Mitschüler/innen aufeinandertreffen. Damit vermeiden wir Gruppenbildung oder wirken beispielsweise einer gleichen sprachlichen Vorbereitung (v.a. in der Zweitsprache) entgegen. Einiges könnte man auch mit der regelmäßigen Änderung der Sitzordnung bewirken.

    Dem Recht auf Bildungserfolg wird durch Formen der Personalisierung und Individualisierung des Lernens entsprochen (B.2.4.)
    Dieser Punkt ist im Schulprogramm und im Vademecum/Arbeitsprofil für Inklusion schon festgehalten und wird weiter umgesetzt. Er kann aber auch im Bereich der Begabungsförderung noch weitere Maßnahmen enthalten.

    Die Unterstützung für Schüler/innen mit Deutsch als Zweitsprache wird mit der allgemeinen Planung koordiniert (B2.5)
    Das Projekt: „Sprachsensible Fachdidaktik“ wird weiterhin umgesetzt, ebenso die Zusammenarbeit mit dem Sprachenzentrum (Koordination: Stundenpläne, Aussprachen).

    Die Schüler/innen sind aktive Subjekte ihres eigenen Lernens (C.1.4)
    Die Orientierungstage für erste Klassen werden beibehalten. Ebenso die Förderung des eigenverantwortlichen Lernens. Der Austausch zwischen Lernberatung und Klassenrat muss intensiviert werden: Gespräche mit Lernberater/innen werden sichtbar angekündigt und für Lehrerkolleg/innen und Eltern transparenter gemacht. Neue Materialien werden eingesetzt.

    Schüler/innen lernen miteinander und voneinander (C.1.5.)
    Klassenübergreifende Projekte und Fixpunkte im Tätigkeitsplan werden beibehalten: Turniere im Sport, „Referieren-Präsentieren“, „Girl´s Day“, „Mit allen Sinnen“ u.v.a.

    Die spezifischen Kompetenzen der Lehrpersonen sind bekannt und werden voll ausgeschöpft (C.2.2)
    Kopräsenz im Triennium oder Unterrichtsformen wie CLIL, haben sich bewährt. Zusätzliche Ideen müssen aber noch weiter ausgebaut werden.

     

    Fachgruppe Inklusion

    Holzer Alexandra, Kofler Andrea, Maffei Heidi, Pircher Stephan (Fachgruppenleitung, Koordination), Raich Dorothea, Reichert Beatrix, Schweigkofler Lukas

     

      Fachlehrpersonen für DaZ

      Gamper Petra

       

      Übersichtsplan der Jahresaktivitäten für die Unterstützung der Inklusive Schule am RG und TFO im SJ 2023/24.pdf

       

      Aktuelle Übersicht zur „Inklusion im Jahresverlauf“ 2023/24

      • Fachgruppensitzungen: September, März und bei Bedarf
      • Planungssitzungen mit dem Sprachenzentrum: September, Dezember, Mai und bei Bedarf
      • Regelmäßiger Kontakt mit pädagogischem Beratungszentrum
      • IBP- Sitzungen: Oktober
      • Bezirkssitzung Inklusion: November und März
      • Abgabe IBP´s: Oktober/November
      • SCHILF Dezember: Psychologin Kiesswetter Valentina - Funktionsdiagnosen und Klinische Befunde richtig lesen
      • Adaptierung IBP´s: März
      • Übertrittsgespräche: Frühjahr 2024
      • Schlussberichte: Juni

       

       

      Deutschkurse im Netzwerk Oberschulen/Berufsschulen Schuljahr 2023/24

       

      1. Modul: von 18.09.2023 bis 26.01.2024

      Die Kurszeugnisse des 1. Moduls werden innerhalb 22.12.2023 an die Schulen verschickt.

      2. Modul: von 29.01.2024 bis 07.06.2024

      Die Kurszeugnisse des 2. Moduls werden innerhalb 20.05.2024 an die Schulen verschickt.

      (Kurszeiten werden im 2. Semester evtl. neu angepasst!)

       

      Kurs 1

      Deutschkurs A1 für Anfänger*innen

      6 Stunden/Woche

      Lehrperson: Elisa Dalbosco

      Zeit:    Di 11.30-13.10 Uhr

      Do 09.40-11.20 Uhr

                  Fr 9.40-11.20 Uhr

      Ort: Landesfachschule Hannah Arendt (ex LEWIT), Galileistraße 33

      Lehrwerk: Netzwerk neu A1 Deutsch als Fremdsprache. Klett. Kursbuch 978-3-12-607156-7

      und Übungsbuch 978-3-12-607157-4

      Besucht von 2 Schüler*innen der TFO

       

      Kurs 3

      Deutschkurs A2-B1 für leicht Fortgeschrittene

      4 Stunden/Woche

      Lehrperson: Verena Lageder

      Zeit:    Mi 14.10-15.50 Uhr

                  Do 7.50-9.30 Uhr

      Ort: Landesfachschule Hannah Arendt (ex LEWIT), Galileistraße 33

      Lehrwerk: Netzwerk neu A2 Deutsch als Fremdsprache. Klett. Kursbuch 978-3-12-607164-2

      und Übungsbuch 978-3-12-607165-9 sowie

      Netzwerk neu B1 Deutsch als Fremdsprache. Klett. Kursbuch 978-3-12-607172-7

      und Übungsbuch 978-3-12-607173-4

      Besucht von einem Schüler des RG

       

      Kurs 4.2        

      Deutschkurs – Schreibwerkstatt für das Biennium und Triennium

      2 Stunden/Woche nur im zweiten Modul

      Lehrperson: Elisa Dalbosco

      Zeit:    Mi 13.45-16.15 Uhr

      Ort: Landesfachschule Hannah Arendt (ex LEWIT), Galileistraße 33

      Lehrwerk: Fotokopien

      Besucht von einer Schülerin des RG und drei Schülern der TFO

       

      Kurs 7

      Italienischkurs A1

      2 Stunden/Woche

      Lehrperson: Elisa Dalbosco

      Zeit: Do 14.00-15.40 Uhr

      Ort: Landesfachschule Hannah Arendt (ex LEWIT), Galileistraße 33

      Lehrwerk: Espresso ragazzi 1. Alma edizione. Kurs- und Arbeitsbuch in einem. ISBN: 8861827322 

      Besucht von zwei Schüler*innen der TFO

       

       

      Terminpläne der Sprachkurse (schulintern)

       

      Niveau

      Anzahl

      Schüler*innen

      Wochentag und Stunde

      Anzahl

      Stunden

      Lehrpersonen

      A2-B1

      1 (TFO)

      • Donnerstag, 5. Stunde
        11.25-12.15 Uhr

      1

      Gamper Petra

      A2-B1

      1 (TFO)

      • Montag, 3. Stunde
        09.40-10.20 Uhr

      1

      Gamper Petra

      A2-B1

      1 (TFO)

      • Dienstag, 4. Stunde
        10.35-11.25 Uhr
      • Donnerstag, 3. Stunde
        09.40-10.20 Uhr

      2

      Gamper Petra

      A1

      2 (TFO)

      • Montag, 2. Stunde
        08.50-09.40 Uhr
      • Mittwoch, 2. Stunde
        08.50-09.40 Uhr

      2

      Gamper Petra

      Riffeser Beate

      A2-B1

      2 (TFO)

      • Montag, 4. Stunde
        10.35-11.25 Uhr

      1

      Gamper Petra

      A2-B1

      2 (RG)

      • Donnerstag, 6. Stunde
        12.15-13.05 Uhr

      1

      Gamper Petra

      A2-B1

      2 (TFO)

      • Donnerstag, 4. Stunde
        10.35-11.25 Uhr

      1

      Schweigkofler Lukas

       

      C.6. Angebote an der Schule RG/TFO

      Die allgemeine Richtung des Realgymnasiums fokussiert auf mathematischen und naturwissenschaftlichen Schwerpunkt.

      Das Realgymnasium mit dem Schwerpunkt angewandte Naturwissenschaften richtet den Fokus verstärkt auf den mathematisch-naturwissenschaftlichen und praxis-orientierten Bereich.

      Die Fachoberschule legt den Schwerpunkt auf technisch-wissenschaftliche und technologische Bereiche und kennzeichnet sich durch ständige Innovation und Veränderung der Prozesse, der Produkte, der Dienstleistungen und der Planungs- und Organisationsmethoden.

      Beide Schultypen bereiten die Jugendlichen auf eine nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit im spezifischen Bereich und auf ein Weiterstudium vor.

      In diesem Abschnitt werden alle Angebote der Schule vorgestellt.

      Hier einige Hinweise zur Planung von Unterrichtsbegleitende Tätigkeiten:

      Richtlinie für die Planung der Unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten RG 2022-23 RG-TFO.pdf

      C.6.1 Sprechstunden

      Kontakte zu den Lehrpersonen

      Im heurigen Schuljahr 2023/24 am Mittwoch, den 15. November 2023 findet der erste Elternsprechtag statt,
      am Vormittag heuer wieder in Präsenz, am Nachmittag in Online-Form. 

      Das Elternhaus bzw. die Erziehungsberechtigten haben die Gelegenheit, durch den erhaltenen Link, sich zur Sprechstunde anzumelden und die genaue Uhrzeit zuteilen bei welcher Lehrperson sie sich anmelden möchten. Die Lehrpersonen erhalten dann vom Sekretariat im digitalen Register eine Mitteilung. Das Onlinegespräch mit dem betreffenden Elternteil erfolgt über das Open-Source-Videokonferenztool Jitsi, für welches keine Anmeldung und kein Account nötig sind.

      Sprechstunden RG/TFO (mit link) in SJ 2023/24.xlsx
      Sprechstunden einzelnen Lehrpersonen SJ 23/24.xlsx

       

      C.6.2 Lernwerkstätten und Wahlfächer

      in diesem besonderen Schuljahr 2022/23 bietet unsere Schule Tutoring und Lernwerkstätten für Schüler/innen ausschließlich in digitaler Form (per Videokonferenzen) an

      C.6.3 Fächerübergreifendes Lernangebot (FÜLA): RG und TFO (in Bearbeitung)

      FÄCHERÜBERGREIFENDES LERNANGEBOT RG und TFO:

      • Informationstechnologische Grundbildung ECDL
      • Leseprojekt Science World
      • Italienisch für Wissenschaft; Sprache für Redewettbewerbe, Debatten und Präsentationen
      • English Debate Club
      • Naturwissenschaftliches Arbeiten
      • Modellierung in den Naturwissenschaften
      • Bauwesen: Mein Bauprojekt
      • Elektronik/Elektrotechnik: Mein Elektronikprojekt 

       

      C.6.3.1 Fächerübergreifende Lernangebote am RG

       

      1.Klassen

      1A RG

      1B RG

      1D NW

      2.Klassen

      2A RG

      2B RG

      2C RG

      2D NW

      3.Klassen

      3A RG

      3B RG

      3D NW

      4.Klassen

      4A RG

      4C RG

      4D NW

      5.Klassen

      5A RG

      5B RG

      5C RG

      5D NW

       

       

       

      C.6.3.2 Fächerübergreifende Lernangebote an der TFO

      1.Klassen

      1A TFO

      1B TFO

      1C TFO

      2.Klassen

      2A TFO

      2B TFO

      2C TFO

      2D TFO

      3.Klassen

      3A BW

      3B BW

      3A EL

      3B EL

      4.Klassen

      4A BW

      4B BW

      4A EL

      4B EL

      5.Klassen

      5A BW

      5B BW

      5A EL

      5B EL

       

       

      C.6.4 Projekte mit Ausgaben

      Beantragte Projekte, die im Schuljahr 2022/23 geplant sind.

       

      C.6.5 Projekte mit Sonderfinanzierung

      Im heurigen Schuljahr 2022/23 sind keine Projekte mit Sonderfinanzierung beantragt worden.

      C.ESF-Projekt ShapingMyFuture

      Bei der 4. Plenarsitzung des Professorenkollegiums des Realgymnasiums und der Technologischen Fachoberschule Meran am 23. Februar 2022 beschließt das Kollegium mit Stimmenmehrheit, dass die Schule an dem über den Europäischen Sozialfonds finanzierten und von der Freien Universität Bozen organisierten Projekt "Shaping my future“ teilnimmt. Das Projekt wird hiermit in den Dreijahresplan aufgenommen.

      Das Projekt wurden im Schuljahr 2021/22 abgeschlossen.

      C.6.6 Schülerangebote an der Schule RG/TFO

      ANGEBOTE im SJ 2022/23

      Die Arbeitsgruppe „Schüler/innen helfen Schülern/innen“ bietet die Möglichkeit, Schüler/innen unterschiedlicher Klassenstufen zusammen zu bringen, damit sie voneinander lernen können.

      Hier eine Liste der Schüler/innen und deren Angebote im heurigem Schuljahr:

      C.6.7 Aktivitäten an den Schulen RG/TFO

      Memorial Day

      Jedes Jahr, so auch in diesem besonderen Schuljahr, versuchen unsere beiden Schulen, diesen besonderen historischen Tag mit Schülerinitiativen zu begehen.

      Auch in diesem besonderen Jahr versuchen unsere Schulen, die Schüler mit proaktiven Initiativen einzubinden.
      In diesem Jahr ist die Wahl, fast schon zwangsläufig, auf ein Thema gefallen, das uns alle sehr beschäftigt.

       

      Weitere Initiativen sind zur Zeit im SJ 2022/23 in Bearbeitung

       

       

      C.7. Förderung der Mehrsprachigkeit (in Bearbeitung)

      Die mehrjährigen Maßnahmen – siehe Teil B – werden im Schuljahr 2020/21 (im Rahmen der Corona-bedingten Möglichkeiten) weitergeführt:

      DETAILS ZUM SACH- FACHUNTERRICHT NACH DER CLIL-METHODIK

      Es wird eine Liste der Lehrpersonen erstellt, die bereit sind, ihren Unterricht nach CLIL Kriterien abzuwickeln und es werden Fächer festgelegt, in denen ein Semester lang oder eine begrenzte Stundenanzahl CLIL Unterricht statt finden wird.

      Die Schule hat folgende Lehrpersonen mit CLIL Ausbildung, die auch bereit sind, Teile des Fachunterrichts in einer oder mehreren Klassen nach der CLIL Methodik abzuwickeln:

      • Sandra Piscitelli
      • Katrin Wittmer

      Folgende Lehrpersonen arbeiten seit mehreren Jahren an Austauschprojekten mit Lehrpersonen der italienischen Oberschulen Gandhi und besitzen daher Kompetenzen in Bezug auf Fachunterricht und Sprache sowie Kenntnisse der italienischen Sprache auf dem erforderlichen Niveau C1 oder C2:

      • Josef Prantl
      • Ewald Kontschieder
      • Sandra Piscitelli

      Folgende Lehrpersonen weisen Kenntnisse der italienischen Sprache auf Niveau C2 auf und sind bereit, Teile der Unterrichtseinheiten nach den Kriterien der CLIL Methodik abzuwickeln:

      • Nicola Randazzo
      • Hanspeter Umilietti
      • Silvio Simonetti
      • Patrik Turini
      • Thea Götsch (E)

      TEILNAHME AM SPEZIALISIERUNGSLEHRGANG

      Lehrpersonen, die einen Spezialisierungslehrgang in der CLIL Methodik absolvieren wollen, werden unterstützt.

      Lehrpersonen arbeiten im Sinne des Konzepts zur Förderung der Mehrsprachigkeit und es wird versucht, mehr Fachunterricht in Italienisch und/oder Englisch nach der CLiL Methodik oder im Rahmen von Austauschprojekten usw. anzubieten.

      C.8. Projekte des Bibliotheksrats

      Unsere Bibliothek ist das Lese- und Informationszentrum der Schule.
      Sie ist Leseinsel, Ort des selbstständigen Lernens und Klassenraum für zeitgemäße Formen des Lehrens und Arbeitens. Sie ist außerdem ein Ort der Kommunikation innerhalb der Schulgemeinschaft, Rahmen für Ausstellungen und Dokumentationsstelle für Arbeitsergebnisse.

      Schwerpunkte unseres Medienbestandes sind die Naturwissenschaften (RG) sowie die Technik (TFO). Beim Bestandsaufbau soll das mehrsprachige Lernen, ein Schwerpunkt der Schule, berücksichtigt werden.

      Wichtigstes Ziel der Bibliothek ist die Leseförderung durch ein aktuelles Medienangebot und vielfältige Aktionen. Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz. Aus regelmäßiger Fortbildung fließen Ideen für die Weiterentwicklung der Bibliothek ein.
       

      Öffnungszeiten:

      Mo                  7:40 -13:10
      Di                   7:40 -17:00
      Mi                   7:40 -13:10
      Do                  7:40 -17:00
      Fr                   7:40 -13:10

      Tätigkeitsplan 2022/2023:

      • Einführung in die Bibliothek, Schülerportal Chiri, Bibliotheksportal MyArgo, Vorstellung der wissenschaftlichen und Fachbibliotheken in Südtirol (1.-5. Klassen)
      • Bibliothekscurriculum: Fortführung der Ausarbeitung
      • Buchvorstellungen für alle Schulstufen
      • Weiterführung der „Lesestunde“ als klassenübergreifendes Projekt (Vorschlag: 2. Schulwoche Jänner und vorletzte Schulwoche Juni)
      • Weiterführung und Ausweitung des Online-Leseförderungsprojekts „Leserpointer – über Bücher reden“
      • Projekt „BiblioSnaps mit BibCoins“ (Fundsachen, Rätsel und Spiele zum Mitraten und Mitgestalten)
      • Lesung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Bibliotheken und Lesen (angesucht)
      • Vortrag und Diskussion „Internetrecht“ mit Richter Stefan Tappeiner (Frühjahr 2023, alle 2. Klassen)
      • „Buchpräsentation einmal anders“ mit Günther Götsch: Workshop à 4 Stunden für bis zu 3 Klassen
      • Fortführung der Ausstattung des Bibliotheksgartens (Markise Abschluss, Tische)
      • Herausgabe der BiblioNews mit Neuigkeiten zur Schulbibliothek
      • Vorbereitung für das 2. Audit im Herbst 2023

       

      Vorhaben Schülerbibliotheksrat 2022/23:

      • Karton für Leserwünsche fertigstellen
      • Regelmäßig Vitrine gestalten
      • Comicbereich für alle ersichtlich gestalten (Plakat)
      • Lesestunden als Klassenübergreifendes Projekt mitgestalten

       Buchvorstellungen für andere Schüler vorbereiten

      C.9. Aktivitäten der AG Gesundheitserziehung

      Die Umwelt- und Gesundheitsgruppe hat für das Schuljahr 2023/24 folgende Aktivitäten organisiert:

      Projekte Arbeitsgruppe Gesundheits- und Umwelterziehung Schuljahr 2023/24

       Titel Projekt

       Kurzbeschreibung

       Verantwortliche
       Lehrperson

       Klassen

       Zeitraum

       Kosten 
       für
      Schüler

       Workshop: 

       Gesunde
       Ernährung und 

      Gefahr von Diäten. 

      Referentin: Nadja  Renzi

      Was bedeutet gesunde Ernährung. Welche Gefahren gibt es für junge Menschen bei Diäten? Z.B. bei Muskelaufbau oder Gewichtsreduktion

      Andrea Anna Kofler

      3. Klassen RG

      Zweites Semester

      0,00€

      Bewegungsimpulse

      (s. Beschreibung)

      Bewegungs-Coaches (= Schüler) führen einige Übungen nach anstrengenden Unterrichtsstunden durch, um die Konzentration und Aufmerksamkeit wieder auf den Unterricht lenken zu können

      Andrea Anna Kofler

      Beteiligte Klassen RG und TFO

      Gesamtes Schuljahr

      0,00 €

      Vortrag Damiano Zanotelli (UniBZ) Assorbimento di CO2 ed impronta carbonica dei sistemi arborei da frutto IT

      Expertenunterricht / Austausch Oberschule/Universität

      Einblicke in die Forschungsergebnisse, Vertiefung Thema Klimawandel/Kohlenstoffkreislauf

      Zeller Valentina

      alle 5. Klassen RG

       

      0,00

      Ernährung & Sport

      Expertenunterricht: gesunde Ernährung, richtige Lebensmittelwahl zur Leistungssteigerung & zur schnellen, optimalen Regeneration, sichere & hochwertige NEM

      Astrid Resch

      3. Klassen TFO

      Mitte Jänner 2024

      0,00

      Gärtnerische Übungen

      Aussaat, Pikieren, Düngen, Stecklingsvermehrung) in der Gärtnerei Gratsch (noch zu bestätigen) an 2 Nachmittagen (schulfreie Tage!) 2 X 2 h

      im Frühjahr

       

      Zeller Valentina

      Interessierte SUS des Bienniums RG (max. 10 Teilnehmer)

       

      0,00

      Easy going life

      Forum Prävention Bozen

       Easy going life - Mit Stress und Leistungsdruck umgehen lernen

      Viele Jugendliche wünschen sich einfach mal abzuschalten und loslassen zu können. Zu diesem Zweck verwenden sie Alkohol und Drogen nicht selten als Hilfsmittel. Dieser Workshop zeigt alternative Möglichkeiten auf, mit Stress und Überforderung umzugehen.

       

      Barbara Holzner

      alle 2. Klassen RG

       

      0,00 €

      Behind the hype: fermented food

      Format noch festzulegen Vortrag/Workshop ?

      an 1 unterrichtsfreien Nachmittag im 1.Sem 2 oder 3 h

       

      Valentina Zeller

      Interessierte SUS RG

       

       

      Strudelkoffer

      Workshop OEW: Herkunft von Zutaten, Globalisierung, Lebensmittel- verschwendung.

      Müller Franziska

      2B TFO

      Jänner 2024

      0,00

      Jeanskoffer

      Workshop zu fairer Kleidung, second hand, Auswirkungen auf das Klima

      Marion Dallago

      erste Klassen RG

      Februar 202, Dienstags ca 3 St

      0,00

       

      Projekt Martina

      Lions Club Meran

      Vortrag: Der Kampf gegen den Krebs beginnt in der Schule

      Andrea Anna Kofler

      4. Klassen RG

      Februar 2024

      0;00

       

       

      Projekt „Bewegungsimpulse“

       

      Dieses Projekt findet im Namen der AG Gesundheits- und Umwelterziehung, nach Genehmigung des Herrn Direktors statt.
      An der Schule – RG und TFO – wird, dieses Semester, das Projekt „Bewegungsimpulse“ geplant.

      Der Sinn des Projektes ist es, die Schüler/innen zwischendurch aufstehen zu lassen, die Fenster zu öffnen, durch ein paar einfache Übungen den Kreislauf anzuregen, die Konzentration wieder zu erhöhen und dadurch die Leistungsfähigkeit zu fördern.

      Da die Schüler/innen sehr viel sitzen und über lange Zeitspannen hinweg am PC arbeiten sollten den Klassen zwischendurch 5 Minuten der Unterrichtseinheit zur Verfügung gestellt werden, in denen die sogenannten „Bewegungs-Coaches“ (=einige Schüler/innen) ein bis zwei Übungen vorzeigen und alle Schüler/innen der Klasse diese gemeinsam ausführen.

      Natürlich soll das nicht am Anfang/Ende jeder Stunde geschehen, sondern in solchen Situationen, in denen die Konzentration der Schüler/innen stark nachlässt (wie es am späten Vormittag oder Nachmittag sein kann) oder nach Schularbeiten oder Tests.

      Die Initiative für die Bewegungsimpulse kann in einem solchen Moment von der Klasse ausgehen, von den Bewegungs-Coaches, aber natürlich auch von den Lehrpersonen, wenn die Klasse ermüdet und die Konzentration abflacht.

      Die Klassen werde regelmäßig befragen und die Bewegungs-Coaches erhalten regelmäßige Betreuung und halten immer wieder eine Rücksprache.

      C.10. Bereich Schule-Arbeitswelt

      Tätigkeiten im Bereich Schule-Arbeitswelt im Schuljahr 2022/23

      An der Schule Realgymnasium und Technologische Fachoberschule Meran werden im Schuljahr 2022/23 im Bereich Schule-Arbeitswelt folgende Tätigkeiten in einem Mindestausmaß von 120 Stunden am Realgymnasium und 180 Stunden an der Technologischen Fachoberschule durchgeführt:

      Es gelten die Richtlinien für die Planung der unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten, die im SJ 20220/21 laut Beschluss bestimmt worden sind.
       

       

      RG

      120 Stunden

      3. Klasse:
      50 Stunden 

      (= 34 Stunden + 16 Vor- und Nachbereitung)
      oder, in Alternative:
      - 1 Praktikum
      - Arbeit im sozialen Bereich
      - Teilnahme an Olympiaden

       

      4. Klasse: 2 Wochen Praktikum

      (68 Stunden + 2 Stunden Vor- und Nachbereitung

       

      Die Klassen 3ARG und 3DNW: "Naturwissenschaftliche Projektwoche, z. B. Meeresbiologie" (Äolische Inseln - 15.-19.Mai.2023).

      Das Praktikum im 2. Biennium RG findet findet heuer wieder in den 2 Wochen vor den Winterferien statt, also vom 06.02.23 bis 17.02.23.

      Die Vor- und Nachbereitung wird in den Klassen mit den Klassenvorständen gemacht.

      Weitere Tätigkeiten: einzelne Schüler/innen der 5. Klassen RG sammeln Erfahrung im Bereich Schule-Arbeitswelt im Rahmen des Projekts ‘Mein Traumberuf’.

      Leiterin der Arbeitsgruppe Praktika ist Xenia Manani.

       

       

      TFO BAUWESEN

      3. Klasse BAUWESEN:

      Betriebspraktikum – Baustelle = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std.
      Rhetorik- Projekt = 5 Std.
      Betriebsbesichtigungen = 5 Std.

      Max. 180 Stunden

      4. Klasse BAUWESEN:

      Betriebspraktikum – Planung = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std.
      Betriebsbesichtigungen = 5 Std.

       

      5. Klasse BAUWESEN:

      Vermessungswoche = 20 Std.
      Fachmesse = 5 Std.

       

      Die Klassen 3ABW und 3BBW machen das Betriebspraktikum in Betrieben (auf der Baustelle), wo sie praktische Erfahrungen am Bau sammeln, voraussichtlich vom 30.05.23 - bis am 13.06.23 (10 Tage). Die Nachbereitung erfolgt innerhalb Ende des Schuljahres.

      Die Klassen 4ABW und 4BBW machen das Betriebspraktikum in Betrieben (im Büro), wo sie praktische Erfahrungen im Bauwesen sammeln, voraussichtlich vom 30.05.23 - bis am 13.06.23 (10 Tage). Die Nachbereitung erfolgt innerhalb Ende des Schuljahres.

      Leiter der Arbeitsgruppe Praktika 3. Klassen Bauwesen ist Patrik Turini
      Leiter der Arbeitsgruppe Praktika 4. Klassen Bauwesen ist Martin Hiegelsperger

       

       

      TFO ELEKTRONIK
      -ROBOTIK

      3. Klasse ELEKTRONIK:

      Betriebspraktikum FREIWILLIG = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std.
      Rhetorik-Projekt = 5 Std.

      180 Stunden

      4. Klasse ELEKTRONIK:

      Betriebspraktikum = 2,5 Wo = 100 Std.
      Füla 4. Klasse – 20 Std.
      Elektronik Messe München – 15 Std.

       

      5. Klasse Elektronik

      Expertenunterricht – 5 Std.
      Bewerbung – 2 Std.
      Technisches Projekt 5. Kl. – 38 Std.

       

      Schüler/innen der 3. Klassen Elektronik können ein Praktikum von 10 Tagen absolvieren. Die Fachgruppe Elektronik empfiehlt, auch in Absprache mit einigen Betrieben im Elektronikbereich, diese Möglichkeit nicht in Anspruch zu nehmen, da die fachliche Kompetenz der Schüler/innen noch nicht ausreicht um entsprechende Tätigkeiten in diesem Fachbereich auszuüben.

      Die 4. Klassen Elektronik absolvieren vom 30.Mai. 2023 - bis einschließslich am 13.Juni.2023 das Betriebspraktikum in Betrieben, wo sie praktische Erfahrungen im Elektronikbereich sammeln.
      Die Nachbereitung erfolgt voraussichtlich am Ende des Schuljahres vor der Matura.

      Im Fach “Fächerübergreifende Lernangebote FÜLA” arbeiten die Schüler/innen am ‚Mein Elektronikprojekt‘. Dabei werden maximal 20 Stunden als praktische Erfahrungen angerechnet.

      Die Elektronik-Lehrfahrt für die 4. Klassen und die 5.Klasse BEL Elektronik hat am 14. - 15. November 2022 stattgefunden, wo das Max-Plank-Institut und die Fachmesse Productronica besucht worden sind.

      Die Schüler/innen der 5. Klassen Elektronik arbeiten in den Fächern TPS und FÜLA an einem elektronischen Jahresprojekt. Dafür werden maximal 38 Stunden für den Bereich Schule-Arbeitswelt anerkannt.

      Der Expertenunterricht in den 5. Klassen Elektronik wird, je nach Möglichkeit, in den Fachunterricht eingebaut.

      Leiter der Arbeitsgruppe Praktika 3. und 4.  Klassen Elektronik ist Andreas Frötscher

      C.11. Unterrichtsbegleitende Tätigkeiten RG: 1. bis 5. Klasse

      Im Schuljahr 2022/23 sind für die Klassen des RG folgende unterrichtsbegleitende Tätigkeiten geplant:

      1. Klasse

      1ARG
      1BRG
      1CRG
      1DNW

      2. Klasse

      2ARG
      2BRG
      2CRG
      2DNW

      3. Klasse

      3ARG
      3BRG
      3CRG
      3DNW

      4. Klasse

      4ARG
      4BRG
      4CRG
      4DNW-F

      5. Klasse

      5ARG
      5BRG
      5CRG
      5DNW

      C.12. Unterrichtsbegleitende Tätigkeiten TFO: 1. bis 5. Klasse

      Im Schuljahr 2022/23 sind für die Klassen der TFO folgende unterrichtsbegleitende Tätigkeiten geplant:

      1. Klasse

      1A TFO
      1B TFO
      1C TFO
      1D TFO

      2. Klasse

      2A TFO
      2B TFO
      2C TFO
      2D TFO

      3. Klasse

      3A BW
      3B BW
      3A EL
      3B EL

      4. Klasse

      4A BW
      4B BW

      4A EL
      4B EL

      5. Klasse

      5A BW
      5BBW
      5A EL
      5B EL

      5CEL

      C.13. Transparente Verwaltung - AOV - L190

      Transparente Verwaltung und AOV

      Information sind auf der Homepage des RG zu finden.

       

      Legge 190

      Kalenderjahr 2018

      Kalenderjahr 2019

      Kalenderjahr 2020

      Kalenderjahr 2021

      Kalenderjahr 2022

       

      Kontrollorgan

      Ernennung des Kontrollorgans:  Dekret

       

       

      C.14. Zentrum für Information und Beratung (ZIB)

      Die Arbeitsgruppe „Schüler/innen helfen Schülern/innen“ bietet die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Klassenstufen zusammen zu bringen, damit sie voneinander lernen können.

      Der Leitfaden bleibt auch im Schuljahr 2023/24 erhalten.

      C.15. COVID-19-Sonderregelungen

      Verhaltensregeln Regeulungen während der SARS-CoV-2 -Phase

      Bibliothek

      Die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 im Schulbereich treffen auch besonders die Bibliothek.

      Daher einige Anweisungen und Regelungen für die Benutzung dieses gemeinsamen Lernraums:

      Covid-19 Regelungen in der Bibliothek.pdf

      Schule/Merzwecksaal

      Aufsichtsplan der Lehrpersonen über Mittag an der RG/TFO

      Mittagsaufsicht vom 09.11.20 - 31.03.21.pdf

      Weitere Regeulungen

      Absenzenregelungen an der Schule (eine Hilfe für die Eltern)

      Leitfaden für die Formulare.pdf

      Interne Rundschreiben vom Direkor:

      Rundschreiben vom Direktor Nr. 01/21.pdf
      Rundschreiben vom Direktor Nr. 02/21.pdf
      Mobilität- Infoblatt vom 04.01.21.pdf
       

      Schuljahr 2021/2022

      Rundschreiben Nr. 01 vom 20.08.2021 - Erste Maßnahmen zum Schulbeginn
      Rundschreiben Nr. 02 vom 23.08.2021: Informationen zum Schulstart 2021/22
      Rundschreiben Nr. 03 vom 30.08.2021: Hinweise zum Schulbeginn
      Rundschreiben Nr. 04 vom 14.09.2021: Gesetzesdekret Nr. 122/2021: Pflicht zum Besitz und zum Vorweisen der „Grünen COVID-19 - Bescheinigung“ für alle Personen, die die Schule betreten
      Rundschreiben Nr. 05 vom 15.10.2021: An die Eltern und volljährigen Schüler/-innen des Realgymnasiums und der Technologischen Fachoberschule Meran
      (Wiedereinführung der Pflicht zur Abgabe einer Eigenerklärung bzw. einer ärztlichen Bescheinigung nach jeder Abwesenheit noch vor Wiedereintritt in die Schulgemeinschaft)

      Rundschreiben Nr. 05 vom 15.10.2021: An die Lehrpersonen des Realgymnasiums und der Technologischen Fachoberschule Meran
      (Wiedereinführung der Pflicht zur Abgabe einer Eigenerklärung bzw. einer ärztlichen Bescheinigung nach jeder Abwesenheit noch vor Wiedereintritt in die Schulgemeinschaft)

      Rundschreiben Nr. 06 vom 08.11.2021: Vohrführungen in Theatern oder Kinos
      Rundschreiben Nr. 07 vom 12.11.2021: Sicherheitsmaßnahmen an der Schule zum Schutz vor einer Covid-19-Ansteckung

      Rundschreiben Nr. 8 vom 19.11.2021: Neue Hinweise des Sanitätsbetriebs für den Umgang mit SARS-CoV-2-Infektionen im Schulbereich
      Rundschreiben Nr. 9 vom 26.11.2021: Hinweise zum Aufenthalt im Klassenraum während der Mittagspause am Dienstag und Donnerstag - Maskenpflicht im Schulhof bei Ansammlungen

      Leitfaden für das Management von SARS-CoV-2-Fällen und -Infektionsherden in den Kindergärten, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen

      Leitfaden - Bericht des ISS Nr.58/2020 - Fassung vom 21.August 2020.pdf

       

       

      C.15.1 Handlungsleitlinien bei Verdacht SARS CoV-2

      Empfehlungen für den Umgang mit SARS-CoV-2-Verdacht- bzw. Infektionsfällen, die im Schulbereich auftreten:

      Anweisungen vom Südtiroler Sanitätsbetrieb bezüglich Infektion mit SARS-CoV-2.pdf

      Risikobewertung zur Eindämmung von COVID-19 im Schulbereich:

      Risikobewertung an Schulen (01.09.2020).pdf

       

      Initiative "Ermittlung von potentiell COVID-19 positiven Personen mittels Spürhunden"

      Am Donnerstag, 28.01.2021 und am Freitag, 29.01.2021 wird ein Team des Südtiroler Sanitätsbetriebs mit einer Hundestaffel an unsere Schule kommen, um Schüler/-innen, Lehrpersonen und Schulpersonal auf Covid-19-Infektion zu untersuchen.

      Die Personen, welche sich am Test beteiligen, erhalten von den Mitarbeiter/-innen des Sanitäsbetriebs eine neue chirurgische Maske, welche sie ca. 5 Minuten tragen müssen. Diese Maske wird dann eingesammelt. Durch den Einsatz von dafür speziell ausgebildeten Spürhunden ist es möglich, potentiell COVID-19 positive Personen anhand dieser Masken zu erkennen. Sollte dies der Fall sein, wird ein Antigen-Schnelltest mit einem Nasen-Abstrich bei der betreffenden Person durchgeführt. Wenn dieser Antigen-Schnelltest aber negativ ausfällt, wird sicherheitshalber noch ein Nasen-Rachen-Abstrich für einen PCR-Test zum Nachweis von SARS-CoV-2 durchgeführt.

      C.15.2 Leitlinien für den Fernunterricht

      Die Umstellung des Regelunterrichts auf Fernunterricht bedingt heuer dauernde Anpassungsmaßnahmen.

      Dafür einige Anweisungen für die Umstellung:

      Leitlinien für den Fernunterricht.pdf

      Selbstorganisiertes Lernen am RG an der TFO (SOL- Ideen für die Umsetzung)

      C.3. Tätigkeitskalender

      C.3.1 Realgymnasium

      C.3.2 Technologische Fachoberschule

      C.Tätigkeitskalender RG

      01. Sept. Eröffnungskonferenz mit TFO, FG, AG, Einführung neuer Lehrpersonen
      02. Sept. ASM Tagung, Klassenratssitzungen 1. Biennium
      03. Sept. Exkursion Kronplatz
      05. Sept. Schulbeginn, Klassenratssitzungen 2. Biennium und 5. Klassen - 2. Plenum
      06. Sept. Büchermarkt 4. Std. - kein Nachmittagsunterricht, Schilf - Digitale Tafel, Register
      07. Sept. Einführung neuer Lehrpersonen in das Register
      08. Sept. kein Nachmittagsunterricht
      14. Sept. Fortbildung Digitale Klasse
      20. Sept. Herbstausflug Biennium
      21. Sept. Sportturniere 1. Klassen
      22. Sept. Elternabend 1. Klassen (Wahl der Elternvertreter/innen)
      27. Sept. Wahlen Schülerrat (1. Std) Abgabe Fortbildungsplan, Mehrleistung Überstunden
      28. Sept. 1. AG-Schulentwicklung 14.30 Uhr
      29. Sept. 1. Sitzung Schülerrat nach der Pause, 1. Sitzung Elternrat 19.00 Uhr
      30. Sept. Mint 5. Klassen
      05. Okt. Pädagogische Tagung schulfrei
      06. Okt. 1. Schulrat - 18.30 Uhr Abgabe Sonderansuchen, Projekte, Ankäufe
      10. Okt. Sportturniere 2. Klassen
      12. Okt. Klassenrat 1. Biennium - Beschlüsse Schulprogramm, Lehrfahrten
      19. Okt. Klassenrat 2. Biennium und 5. Kl. - Beschlüsse Schulprogramm, Lehrfahrten
      26. Okt 3. Plenum RG und TFO
      28. Okt. Abgabe Detailplanung der Klassentätigkeiten
      29. Okt. - 06. Nov. Allerheiligen - Ferien
      09. Nov 2. AG-Schulentwicklung 14.30 Uhr
      10. Nov. Ansuchen für Praktikum
      16. Nov. (10.00 - 12.30 und 14.00 - 16.30 Uhr) 1. Eltern- und Schülersprechtag
      30. Nov. 1. Inklusion-Sitzungen (und 1. Klassen nach Bedarf)
      24. Dez. 2016 – 06. Jan. 2017 Weihnachtsferien
      27. Jan. Memory Day
      27. - 31. Jan. Bewertungskonferenzen (1. Semester)
      30. Jan. (Nachmittagsunterricht vom 31.01.17)
      31. Jan. (kein Nachmittagsunterricht)
      ab 01. Feb. Beginn Aufholkurse 1. Semester (6 Wochen)
      02. Feb. (kein Nachmittagsunterricht)
      03. Feb. (Nachmittagsunterricht vom 02.02.17)
      13. - 24. Feb. Praktikumwochen
      15. Feb 3. AG-Schulentwicklung 14.30 Uhr
      16. Feb. (kein Nachmittagsunterricht)
      17. Feb. (Nachmittagsunterricht vom 16.02.17) Einsteintag der offenen Tür
      23. Feb. Unsinniger Donnerstag (verkürzter Unterricht bis 10.20 Uhr)
      25. Feb. -05. März Winterferien
      08. März 2. Inklusion-Sitzungen, Klassenratssitzungen 1. Klassen
      09. März  Science Night (Vereinshaus Peter Thalguter Algund) mit Dr. Frasnelli
      15. März 4. Plenarsitzung 1. Bücherkonferenz
      22. März 2. Inklusion-Sitzungen, Klassenratssitzungen 2. Biennium
      24. März Mitteilung der Ergebnisse der Aufholprüfungen an die Eltern
      29. März (10.00 - 12.30 und 14.00 - 16.30 Uhr) 2. Eltern- und Schülersprechtag
      07. April Operation Day Work
      13. - 18. April Osterferien
      25. April Staatsfeiertag
      01. Mai Staatsfeiertag
      03. Mai 4. AG-Schulentwicklung 14.30 Uhr
      05. Mai Mitteilungen wegen Versetzungsgefahr
      10. Mai. 5. Plenarsitzung 2. Bücherkonferenz, Rückschau
      12.Mai Tag der Schulen Scool Village
      16. - 19. Mai Lehrfahrten 5. Klassen
      18. Mai Maiausflug 1. Biennium (Ersatztermin 31. Mai)
      22. - 26. Mai. Lehrfahrten 3. Klassen
      02. - 05. Juni (Pfingstmontag - Überbrückung Staatsfeiertag)
      06. Juni (Vormittagsunterricht wird durch Nachmittagsunterricht ersetzt)
      08. Juni (Vormittagsunterricht wird durch Nachmittagsunterricht ersetzt)
      12. - 15. Juni Bewertungskonferenzen (2. Semester)
      13. Juni Sportturnier
      16. Juni Schulende (verkürzter Unterricht)
      19. Juni Beginn der Aufholkurse (bis Ende Juni)
      21. Juni Beginn der Abschlussprüfung
      10. Juli Diplomverleihung
      29. - 31 Aug. Aufholprüfungen - Bewertungskonferenzen

      C.Tätigkeitskalender TFO

      Mo., 02 September 2019                   - RG/TFO Eröffnungskonferenz/1. Plenarsitzung

      Di., 03. September 2019                    - ASM Großtagung

      Di., 03. September 2019                    - Klassenratsitzungen für das 1.Biennium

      Mi., 04. September 2019                    - Klassenratsitzungen für das 2.Biennium

      Do., 05. September 2019                   - Eröffnungsfeier - Schulbeginn

      Do., 05. September 2019                   - Einweisung der Schüler*innen

      Do., 05. September 2019                   - 2.Plenum - RG/TFO Teilkollegiumssitzungen

      Mo., 09. und Di., 10. Sept. 2019        - Orientierungstag und Herbstausflug 1. Klassen

      Di., 10. September 2019                    - Kein Nachmittagsunterricht

      Mi., 11. September 2019                    - Büchermarkt für 3. bis 5. Klassen (Pause und 4.Stunde)

      Mi., 11. September 2019                    - Turniere und Spiele 1. Klassen (ab 2.Stunde)

      Do., 12. September 2019                   - Kein Nachmittagsunterricht

      Mo., 16. September 2019                  - Elternabend/Mitbestimmunsgremien 1.Klassen

      Mo., 17. September 2019                  - Elternabend/Mitbestimmunsgremien 2.Klassen

      Mo., 18. September 2019                  - Elternabend/Mitbestimmunsgremien 3.Klassen und 4.Klassen

      Mo., 19. September 2019                  - Elternabend/Mitbestimmunsgremien 5.Klassen

      Di., 24. September 2019                    - Wahlen Klassen/Schüler- und Schulrat (1.Stunde)

      Mi., 25. September 2019                   - Sitzung des Elternrates

      Mi., 25. September 2019                   - Sitzung der Schulentwicklungsgruppe

      Do., 26. September 2019                  - Herbstausflug 1. Biennium RG und 2. Klassen TFO

      Fr., 27. September 2019                    - 1.Sitzung des Schülerrates (nach der Pause)

      Mo., 30. September 2019                  - Turniere 2. Klassen

      Mi., 09. Oktober 2019                        - Klassenratsitzung mit Eltern und Schülern 1. Biennium

      Mo., 07. bis Fr., 11. Okt. 2019           - Schulpartnerschaft mit FOS Ansbach 5AEL (1. Teil)

      Mo., 07. bis Fr., 11. Okt. 2019           - TFO Vermessungspraktikum 5. Klassen Bau A

      Mo., 14. bis Fr., 18. Okt. 2019           - TFO Vermessungspraktikum 5. Klassen Bau B

      Mi., 16. Oktober 2019                        - Klassenratsitzung mit Eltern/Schülern 2. Biennium und 5.Klassen

      Mi., 16. Oktober 2019                        - Abgabe des IBP/Inklusionssitzung 2.- 5.Klassen

      Mi., 23.Oktober 2019                         - 3.Plenarsitzung

      Do., 24. bis Do., 25. Okt. 2019           - TFO Lehrfahrt Piazze Italiane 3.Klassen

      Sa., 26. Okt. bis So 03., Nov. 2019    - Herbstferien

      Fr., 06. November 2019                     - Sitzung des Schulrats

      Fr., 06. November 2019                     - Abgabe des IBP/Inklusionssitzung 1.Klassen

      Do., 07.November 2019                     - Mitteilungen an die Eltern über Lernrückstände

      Fr., 08. November 2019                     - Pädagogischer Tag/kein Unterricht

      Mi., 13. November 2019                    - 1.Elternsprechtag RG/TFO

      Fr.,15. bis So., 17. November            - Erasmus + Lehrerfortbildung in Ansbach

      Mi., 20. November 2019                    - Sitzung der Schulentwicklungsgruppe

      Do., 13. bis Fr., 18. Dez. 2019           - TFO Elektronik-Lehrfahrt 4. Klassen

      Di., 17. bis Mi., 18. Dez. 2019            - TFO Rhetorik Projekt 3. Klassen

      Fr., 20. Dezember 2019                     - Weihnachtskonzert der Schulband

      Sa., 21 Dez. bis Mo 06., Jänner 2019- Weihnachtsferien

      Di., 07. Jänner 2019                           - Kein Nachmittagsunterricht

      Do., 09. Jänner 2019                         - Kein Nachmittagsunterricht

      Fr., 10. und Sa.,11. Jänner 2020       - TFO Tag der offenen Tür

      Mo., 13. bis 17. Jänner 2020            - Aufholwoche 1.Biennium

      Di., 14. Jänner 2020                         - TFO Winterausflug 1. und 2. Klassen

      Do., 16. Jänner 2020                        - TFO Winterausflug 3. bis 5. Klassen

      Do., 23. Jänner 2020                        - TFO Girls’ Day

      Mo., 27. Jänner 2020                        - „Memorial Day“ für 4.Klassen

      Do., 20. Februar 2020                       - Verkürzter Unterricht/Unsinniger Donnerstag

      Mi., 04. März 2020                            - Sitzung der Schulentwicklungsgruppe

      Mi., 18. März 2020                            - 4.Plenarsitzung (1.Bücherkonferenz)

      Mi., 25. März 2020                            - 2.Elternsprechtag RG/TFO

      Mo., 30. März bis Fr., 03. April 2020 - Schulpartnerschaft mit FOS Ansbach, 5AEL (2. Teil)

      Sa., 22. Feb. bis So., 01.März 2020 - Winterferien

      Do., 09. bis Di., 14. April 2020          - Osterferien

      Di., 07. April 2020 (zu bestätigen)    - RG Science Night (+ TFO gemeldete Klassen)

      Mi., 15. April 2020                             - Unterricht laut Nachmittag vom 16.April

      Do., 16. April 2020                            - Kein Nachmittagsunterricht

      Mi., 26. bis Do., 27. April 2020         - TFO/RG Lehrfahrt Technorama 1.Klassen (falls zwei Gruppen)

      Mi., 28. bis Do., 29. April 2020         - TFO/RG Lehrfahrt Technorama 1.Klassen

      Fr., 08. Mai 2020                              - Europatag der Schulen im Schulzentrum

      Mi., 13. Mai 2020                             - 5.Plenarsitzung (2.Bücherkonferenz)

      Mo., 11.- Mi.,13. Mai 2020               - RG/TFO Simulation der Abschlussprüfung

      Di., 26. bis Fr., 29. Mai 2020           - Lehrfahrt der Abschlussklassen

      Do., 28. bis Fr., 29. Mai 2020          - TFO Lehrfahrt Deutsches Museum 2.Klassen

      Sa., 30.Mai bis Di., 02. Juni 2020   - Pfingsten und Staatsfeiertag

      Do., 04. Juni 2020                           - Kein Nachmittagsunterricht

      Fr., 05. Juni 2020                            - Unterricht vom Donnerstag Nachmittag 04. Juni

      Mo., 08. Juni 2020                           - Unterricht vom Dienstag Nachmittag 09. Juni

      Di., 09. Juni 2020                           - Kein Nachmittagsunterricht

      Mo., 25. Mai bis Di., 09. Juni          - TFO Betriebspraktikum 3. Klasse

      Mi., 10. Juni 2020                           - TFO Betriebspraktikum 3. Klasse Feedback

      Mo., 25. Mai bis Di., 09. Juni 2020 - TFO Betriebspraktikum 4. Klasse

      Mi., 10. Juni 2020                           - TFO Betriebspraktikum 4. Klasse Feedback

      Mo., 08. bis Do., 11. Juni 2020       - RG/TFO Tage der Klassen zu Schulende

      Do., 11. Juni 2020                           - Kein Nachmittagsunterricht

      Do., 11. Juni 2020                           - TFO Leistungsschau der Abschlussklassen

      Fr., 12. Juni 2020                            - RG/TFO Letzter Schultag/Verkürtzter Unterricht

      ab Mo., 15. Juni 2020                     - RG/TFO Aufholkurse Sommer

      Mi., 17. Juni 2020                           - RG/TFO Beginn der Abschlussprüfung

      Ab Mi., 26. August 2020                 - RG/TFO Aufholprüfungen 

      Weitere Angebote in diesem Schuljahr stehen noch offen und sind im Tätigkeitskalender enthalten.

      application-pdf.png  Schulische Veranstaltungen 2019/20 (genehmigt bei der Plenarsitzung am 05.09.2019).pdf

      Unterrichtsbegleitende Tätigkeiten - RG 5. Klassen

      Aktivitäten der AG Gesundheitserziehung

      Bereich SCHULE-ARBEITSWELT

      Tätigkeiten im Bereich Schule-Arbeitswelt im Schuljahr 2017-18

      An der Schule Realgymnasium und Technologische Fachoberschule Meran werden im Schuljahr 2017-18 im Bereich Schule-Arbeitswelt folgende Tätigkeiten in einem Mindestausmaß von 120 Stunden am Realgymnasium und 180 Stunden an der Technologischen Fachoberschule durchgeführt:

       

       

      RG

      120 Stunden

      3. Klasse:
      50 Stunden Meeresbiologische Woche

      (= 34 Stunden + 16 Vor- und Nachbereitung)
      oder, in Alternative:
      - 1 Praktikum
      - Arbeit im sozialen Bereich
      - Teilnahme an Olympiaden

       

      4. Klasse: 2 Wochen Praktikum

      (68 Stunden + 2 Stunden Vor- und Nachbereitung

       

      Die Klassen 3ARG, 3BRG: meeresbiologische Woche vom 07. - 12. Mai in Mali Lojini

      Die Klassen 3CRG und 3ERG: meeresbiologische Woche vom 07. - 12. Mai in Pula

      Die Klasse 3DNW: Projektwoche zum Thema Vulkanismus vom 07.-12. Mai - Äolische Insel

      Die Klassen 4ARG, 4BRG, 4CRG und 4DNW machen das Praktikum anschließend an die Semesterferien vom 19. Februar bis 02. März 2018

      Die Vor- und Nachbereitung wird in den Klassen mit den Klassenvorständen gemacht.

      Weitere Tätigkeiten: einzelne Schüler/innen der 5. Klassen RG sammeln Erfahrung im Bereich Schule-Arbeitswelt im Rahmen des Projekts ‘Mein Traumberuf’.

      Leiterin der Arbeitsgruppe Praktika ist Xenia Manani.
      Leiter/innen der Arbeitsgruppe Meeresbiologische Woche / Vulkane sind Sandra Piscitelli, Thomas Spitaler und Christian Aspmair

       

       

      TFO BAUWESEN

      3. Klasse BAUWESEN:

      Betriebspraktikum – Baustelle = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std.
      Rhetorikprojekt = 5 Std.
      Betriebsbesichtigungen = 5 Std.

      Max. 180 Stunden

      4. Klasse BAUWESEN:

      Betriebspraktikum – Planung = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std.
      Betriebsbesichtigungen = 5 Std.

       

      5. Klasse BAUWESEN:

      Vermessungswoche = 20 Std.
      Fachmesse = 5 Std.

       

      Die Klassen 3ABW und 3BBW machen das Betriebspraktikum in Betrieben, wo sie praktische Erfahrungen am Bau sammeln, vom 28. Mai bis 11. Juni. Die Nachbereitung erfolgt innerhalb 14. Juni.

      Die Klassen 4ABW und 4BBW machen das Betriebspraktikum in Betrieben, wo sie praktische Erfahrungen im Bauwesen sammeln, vom 28. Mai bis 11. Juni. Die Nachbereitung erfolgt innerhalb 14. Juni.

      Leiter der Arbeitsgruppe Praktika 3. Klassen Bauwesen ist Patrik Turini
      Leiter der Arbeitsgruppe Praktika 4. Klassen Bauwesen ist Martin Hiegelsperger

       

       

      TFO ELEKTRONIK
      -ROBOTIK

      3. Klasse ELEKTRONIK:

      Betriebspraktikum FREIWILLIG = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std.
      Rhetorikprojekt = 5 Std.

      180 Stunden

      4. Klasse ELEKTRONIK:

      Betriebspraktikum = 2,5 Wo = 100 Std.
      Füla 4. Klasse – 20 Std.
      Elektronik Messe München – 15 Std.

       

      5. Klasse Elektronik

      Expertenunterricht – 5 Std.
      Bewerbung – 2 Std.
      Technisches Projekt 5. Kl. – 38 Std.

       

      Schüler/innen der 3. Klassen 3AEL und 3BEL können ein Praktikum von 10 Tagen ...

      Die Klassen 4AEL und 4BEL machen das Betriebspraktikum in Betrieben, wo sie praktische Erfahrungen im Elektronikbereich sammeln, vom 28. Mai bis 11. Juni. Die Nachbereitung erfolgt innerhalb 14. Juni.

      Im Fach Fächerübergreifende Lernangebote arbeiten die Schüler/innen am ‚Mein Elektronikprojekt‘. Dabei werden 20 Stunden als praktische Erfahrungen angerechnet.

      Die Elektronikmesse für die 5. Klassen 5AEL und 5BEL findet vom 15. bis 16.11.2017 statt.

      Als Expertenunterricht

      Am 14. Juni kommen Experten zum Thema ‘Wie bewerbe ich mich richtig’ - 2 Stunden

      Arbeit der Schüler/innen am Technischen Projekt für die Abschlussprüfung - dafür werden 38 Stunden für den Bereich Schule-Arbeitswelt anerkannt.

      Leiter der Arbeitsgruppe Praktika 3. Klassen Elektronik ist Andreas Frötscher
      Leiter der Arbeitsgruppe Praktika 4. Klassen Elektronik ist Andreas Frötscher

      ENTWURF JUNI 2019: ZIB

      Fächerübergreifendes Lernangebot - Füla RG TFO

      FÄCHERÜBERGREIFENDES LERNANGEBOT RG und TFO:

      • Informationstechnologische Grundbildung ECDL
      • Leseprojekt Science World
      • Italienisch für Wissenschaft; Sprache für Redewettbewerbe, Debatten und Präsentationen
      • English Debate Club
      • Einblick in die spanische Sprache und spanisch sprechende Länder
      • Naturwissenschaftliches Arbeiten
      • Modellierung in den Naturwissenschaften
      • Bauwesen: Mein Bauprojekt
      • Elektronik/Elektrotechnik: Mein Elektronikprojekt 

      FueLA-Fachcurr-RGTFO.pdf

      Förderung der Mehrsprachigkeit

       

      Die mehrjährigen MASSNAHMEN – siehe Teil B – werden IM SCHULJAHR 2016-17 durch folgendes ergänzt:

       

       

      DETAILS ZUM SACH- FACHUNTERRICHT NACH DER CLIL-METHODIK

      Es wird eine Liste der Lehrpersonen erstellt, die bereit sind, ihren Unterricht nach CLIL Kriterien abzuwickeln und es werden Fächer festgelegt, in denen ein Semester lang oder eine begrenzte Stundenanzahl CLIL Unterricht statt finden wird.

      Die Schule hat folgende Lehrpersonen mit CLIL Ausbildung, die auch bereit sind, ein Semester ihres Fachunterrichts in einer oder mehreren Klassen nach der CLIL Methodik abzuwickeln:

      - Sandra Piscitelli
      - Katrin Wittmer
      - Carmen Margot Schwienbacher

      Folgende Lehrpersonen arbeiten seit mehreren Jahren an Austauschprojekten mit Lehrpersonen der italienischen Oberschulen Gandhi und besitzen daher Kompetenzen in Bezug auf Fachunterricht und Sprache sowie Kenntnisse der italienischen Sprache auf dem erforderlichen Niveau C1:

      - Roland de Bosio
      - Josef Prantl
      - Ewald Kontschieder
      - Sandra Piscitelli
      - ...

      Folgende Lehrpersonen weisen Kenntnisse der italienischen Sprache auf Niveau C2 auf und sind bereit, Teile der Unterrichtseinheiten nach den Kriterien der CLIL Methodik abzuwickeln:

      - Nicola Randazzo
      - Hanspeter Umilietti
      - Silvio Simonetti
      - Patrik Turini
      - Marion Zöggeler (E)
      - Thea Götsch (E)
      - ...

      Folgende Lehrpersonen haben Erfahrung mit ‘sprachsensiblem Unterricht’ und sind bereit, die entsprechende Projektarbeit fortzuführen:

      - Evi Rita Tscholl
      - Andrea Esser

      TEILNAHME AM SPEZIALISIERUNGSLEHRGANG

      Lehrpersonen, die einen Spezialisierungslehrgang in der CLIL Methodik absolvieren wollen, werden unterstützt.

      - ...
      - ...

      Lehrpersonen arbeiten im Sinne des Konzepts zur Förderung der Mehrsprachigkeit und es wird versucht, mehr Fachunterricht in Italienisch und/oder Englisch nach der CLiL Methodik oder im Rahmen von Austauschprojekten usw. anzubieten.

      Inklusive Schule

      MASSNAHMEN

      Die Schüler/innen unterstützen sich gegenseitig" (A.1.2.)

      „Schüler/innen helfen Schülern/innen“ ist ein Bereich, der noch besser umgesetzt werden muss. Als Gründe für fehlende Unterstützung vonseiten guter Schüler/innen wird das „Zeitproblem“ genannt. Schüler, die fachliche Unterstützung anbieten, seien ständig mit dem eigenen Lernen beschäftigt. Auch müssen die Kontakte zwischen lernschwachen Schüler/innen – meist aus dem Biennium und guten Schüler/innen (aus dem Triennium) von den Lehrpersonen hergestellt werden. Ein Vorschlag ist, dass Tutoring und Teamfähigkeit auch während des Unterrichts (zwischen Gleichaltrigen oder indem man ältere Schüler/innen hinzuholt) stattfinden bzw. unterstützt werden kann.

      Die Lehrpersonen und andere schulische Führungskräfte – Mitarbeiter/innen für Inklusion, interkulturelle Mediatoren und Sozialpädagoge/ innen arbeiten konstruktiv zusammen (A.1.3)

      Dieser Punkt ist im Vademecum/Arbeitsprofil für Inklusion schon festgehalten und wird weiter umgesetzt.

      Neue Lehrpersonen werden darin unterstützt, sich in der Schule einzugewöhnen (B.1.2.)

      Die Einführung für neue Lehrpersonen muss auch für später dazugekommene Kolleg/innen erfolgen.

      Die Schule organisiert Lerngruppen so, dass in ihnen die Vielfalt vertreten ist (B.1.5)

      Bei Klasseneinteilungen für neu eingeschriebene Schüler/innen (große Anzahl von Schüler/innen aus der gleichen Ortschaft) soll vermieden werden, dass nicht alle ehemaligen Mitschüler/innen aufeinandertreffen. Damit vermeiden wir Gruppenbildung oder wirken beispielsweise einer gleichen sprachlichen Vorbereitung (v.a. in der Zweitsprache) entgegen. Einiges könnte man auch mit der regelmäßigen Änderung der Sitzordnung bewirken.

      Dem Recht auf Bildungserfolg wird durch Formen der Personalisierung und Individualisierung des Lernens entsprochen (B.2.4.)

      Dieser Punkt ist im Schulprogramm und im Vademecum/Arbeitsprofil für Inklusion schon festgehalten und wird weiter umgesetzt. Er kann aber auch im Bereich der Begabungsförderung noch weitere Maßnahmen enthalten.

      Die Unterstützung für Schüler/innen mit Deutsch als Zweitsprache wird mit der allgemeinen Planung koordiniert (B2.5)

      Das Projekt: „Sprachsensible Fachdidaktik“ wird weiterhin umgesetzt, ebenso die Zusammenarbeit mit dem Sprachenzentrum (Koordination: Stundenpläne, Aussprachen).

      Die Schüler/innen sind aktive Subjekte ihres eigenen Lernens (C.1.4)

      Die Orientierungstage für erste Klassen werden beibehalten. Ebenso die Förderung des eigenverantwortlichen Lernens. Der Austausch zwischen Lernberatung und Klassenrat muss intensiviert werden: Gespräche mit Lernberater/innen werden sichtbar angekündigt und für Lehrerkolleg/innen und Eltern transparenter gemacht. Neue Materialien werden eingesetzt.

      Schüler/innen lernen miteinander und voneinander (C.1.5.)

      Klassenübergreifende Projekte und Fixpunkte im Tätigkeitsplan werden beibehalten: Turniere im Sport, „Referieren-Präsentieren“, „Girl´s Day“, „Mit allen Sinnen“ u.v.a.

      Die spezifischen Kompetenzen der Lehrpersonen sind bekannt und werden voll ausgeschöpft (C.2.2)

      Kopräsenz im Triennium oder Unterrichtsformen wie CLIL, haben sich bewährt. Zusätzliche Ideen müssen aber noch weiter ausgebaut werden.

      Die Anwesenden äußerten den Wunsch, dass die „Inklusive Schule“ auf der Homepage sichtbar gemacht wird: Entweder unterhalb der Lernformen oder mit einem eigenem Link im Schulprogramm aufscheint.

      Konzept Lehren und Lernen im digitalen Raum

      ..

      Plansoll

      Projekte des Bibliotheksrats

      Mitglieder Bibliotheksrat SJ 2018/19

      Dir. Alois Heinrich Weis, Stefania Cavallar, Elisabeth Frei, Barbara Lachina, Christine Pertoll, Christian Zelger

       

      Schülervertreterinnen

      Tanja Gruber (5BRG), Regina Kollmann (5BRG), Lukas Stampfl (5BRG) Anna Brandstätter (4D-NW), Lara Pöhl (4D-NW), Thea Unterholzner (4D-NW), Selina Schwarz (4ARG)

       

      Bibliotheksleiter: Ewald Kontschieder

      Vize-Bibliotheksleiter: Christian Zelger

      Bibliothekarin: Margareth Khuen

      Bibliothekshelferin: Rosa Maria Pichler

       

      Öffnungszeiten

      Mo                  7:40 -16:30

      Di                    7:40 -17:00

      Mi                   7:40 -16:30

      Do                   7:40 -17:00

      Fr                     7:40 -13:10

       

      Tätigkeitsplan 2018/19

      • Workshop „Text & Bewegung“ in Zusammenarbeit mit dem Liceo Gandhi (20. Dezember 2018)
      • Interne Fortbildung für Lehrpersonen zum Thema Wikipedia (Kontschieder & Zelger, 20. März 2019, 14-17 Uhr)
      • Lesequiz „Lesespaß im Marmeladeglas“, erarbeitet von den Schülerinnen im Bibliotheksrat und der Bibliothekarin (März – Juni 2019)
      • Lesung für Biennium in Zusammenarbeit mit dem Amt für Bibliothekswesen und den Fachgruppen Deutsch (April 2019)
      • Vortrag und Diskussion „Internetrecht“ mit Richter Stefan Tappeiner (Mai 2019)
      • Gemeinsame Aktion mit MS Carl Wolf zum Europatag (Mai 2019)
      •  Herausgabe der Biblio News (2x jährlich) mit Neuigkeiten zur Schulbibliothek
      • AG Pausenhofgestaltung
      • Anschaffung von Sitzmöbeln (Audit-Prämie)
      • Umstellung der Jugendliteratur nach Interessenskreisen
      • Spieletag (letzte Schulwoche)

      Projekte-SCHILF-LW-WF (in Bearbeitung)

      Qualitätsmanagement 2016-17-18

      JAHRESSCHWERPUNKTE

      Die Jahresschwerpunkte für das Schuljahr 2017-18 sind:

      Die Inklusive Schule (Qualitätsentwicklungsprojekt)

      Lehren und Lernen im digitalen Raum (Unterrichtsentwicklungsprojekt)

      Umsetzung Dreijahresplanung

       

      WEITERE EVALUATIONSBEREICHE IM SCHULJAHR 2017-18

       

      Geplant:

      Übergang MS – OS
      Evaluation als Teil der Unterrichtsstunde bzw. Unterrichtseinheiten (Lerninhalte im jeweiligen Fachbereich – Was wird unterrichtet?)
      Lernberatung, Aufsichts-Beratungs- und Ko-Präsenzstunden
      Unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
      Projekte
      Betriebspraktika
      Wahlfächer
      Schulleitung, Schulleitungsteam, Schulverwaltung – Schulsekretariat (Kommunikation und Zusammenarbeit, Organisationsstruktur, Informationsfluss, Transparenz, Effizienz, Innovation, Unterstützung für Lehrpersonen und Schüler/innen)
      SCHILF
      Schulcurriculum
      Klassensituation der Klassen am Ende des Schuljahres, Abschlussbericht der 5. Klassen
      Bibliothek, Buchbestand und Tätigkeiten

       

      Fakultativ:

      Lehrpersonen durch die Schüler/innen
      Übergang OS – UNI
      Fächerübergreifende Lernangebote

      Transparente Verwaltung - L190

      Kalenderjahr 2018

      Unterrichtsbegleitende Tätigkeiten - RG 1. und 2. Klassen

      A.Unterrichtsbegleitende Tätigkeiten - RG 3. und 4. Klassen

      A.Unterrichtsbegleitende Tätigkeiten - TFO 1. und 2. Klassen

      A.Unterrichtsbegleitende Tätigkeiten - TFO 3., 4. und 5. Klassen

      Übersichtspläne (in Bearbeitung)