Vorwort des Direktors
zum Dreijahresplan der Schule
Die Schule RG/TFO Meran befindet sich nach dem ersten Dreijahreszyklus in diesem Schuljahr im dritten Jahr des Dreijahresplans 2020/21 – 2022/23.
Die Koordinatoren für das Schulprogramm haben in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen im Rahmen der Vorgaben des Schulamts die Struktur und die Inhalte der drei Teile weiter ausgearbeitet. Im Teil A sind die Leitgedanken, Leitlinien und alles Grundlegende zu unserer Bildungsarbeit als Oberschule festgelegt. Im Teil B sind die mehrjährigen Maßnahmen zu finden, die Kriterien und zusätzlichen Überlegungen zur Bildungs- und Erziehungsarbeit, aber auch zu den dazu nötigen Ressourcen. Im Teil C schließlich ist das Jahrestätigkeitsprogramm ersichtlich, von den unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten bis hin zu den Schwerpunkten und Details der jährlich beschlossenen Aktivitäten.
Die Planungssicherheit für drei Jahre auch in Bezug auf die finanziellen Ressourcen ist eine wichtige Voraussetzung für systematische, professionelle Bildungsarbeit. Begleitet wird diese Planungsarbeit von der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Umstellung auf die doppelte Buchhaltung mit dreijährigen Budgets.
Das Dreijahresprogramm ist kein in Stein gemeißeltes Dokument, es muss kontinuierlich an neue Anforderungen angepasst werden. Bereits sind neue Anpassungen eingebaut worden, die sich aus der Erfahrung in Vergangenheit ergeben haben.
Ich wünsche der Schulgemeinschaft gutes gemeinsames Arbeiten und viel Lehr- und Lernerfolg mit der Umsetzung des Dreijahresplans.
Alois Heinrich Weis
Direktor
Teil A enthält das Leitbild und Aussagen zum Profil der Schule. Er beinhaltet verschiedene Konzepte der Schule, beschreibt Schwerpunkte und Fachrichtungen und den Schulstandort an sich.
Auch das Schulcurriculum und verschiedene Regelungen, die die Schule im Rahmen ihrer autonomen Spielräume definiert, sind in diesem Abschnitt enthalten.
Das langfristige Qualitätskonzept der Schule wird ebenfalls in diesem Bereich beschrieben.
Albert Einstein (1879-1955) gilt als einer der bedeutendsten theoretischen Physiker der Wissenschaftsgeschichte und weltweit als bekanntester Wissenschaftler der Neuzeit. Seine Forschungen zur Struktur von Materie, Raum und Zeit sowie zum Wesen der Gravitation veränderten maßgeblich das zuvor geltende Newton'sche Weltbild. Einsteins Hauptwerk, die Relativitätstheorie, machte ihn weltberühmt. Auch zur Quantenphysik leistete er wesentliche Beiträge. Er gilt als Inbegriff des Forschers und Genies. Er nutzte seine außerordentliche Bekanntheit auch außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachwelt bei seinem Einsatz für Völkerverständigung und Frieden.
Oskar von Miller (1855-1934) war ein deutscher Bauingenieur und wurde als Elektrotechniker und Wasserkraftpionier bekannt. 1903 erfüllte er sich seinen Traum eines naturwissenschaftlich und technisch ausgerichteten Museums: das Deutsche Museum in München. Er hatte jahrelang dafür geworben und seine Bekanntheit und seine weitgefächerten Kontakte genutzt. Berühmte Wissenschaftler und Unternehmer wie Max Planck, Hugo Junkers, Wilhelm Conrad Röntgen und Emil Rathenau berieten ihn beim Aufbau der Abteilungen. Fast das gesamte Baumaterial wurde, dank seines Engagements, gestiftet.
Die Schüler/innen, die sich anstrengen und lernen, erreichen das Klassenziel. Die Schulgemeinschaft setzt auf Zusammenarbeit, unterstützt und begleitet die Lernenden, damit sie dieses Ziel erreichen.
An der Schule wird an den entsprechenden Grundsätzen weiter gearbeitet. Es sollen diese verstärkt von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft wahr genommen werden.
An der Schule werden weitere Initiativen ergriffen und Strukturen geschaffen, um die didaktische Kontinuität zu erhöhen, neue Lehrpersonen, Mitarbeiter/innen und Schüler/innen einzuführen und zu begleiten und Lernen in der Vielfalt zu fördern.
Die Bildungsarbeit an unserer Schule wird seit dem Schuljahr 2013/14 nach dem Konzept der ‘Inklusiven Bildungsarbeit’ ausgerichtet und es gibt eine Arbeitsgruppe Inklusion. Die ‚Inklusive Bildungsarbeit’ umfasst die Grundsätze und Maßnahmen nach Landesgesetz 11/2010, den Beschluss der Landesregierung 1798 vom 3.12.2012 zu den ‚Förder- und Aufholmaßnahmen’ und dem Gesetz 170/2012 sowie dem Ministerialrundschreiben Nr. 8 vom März 2013. Es sollen alle lernwilligen Schüler/innen ihr angestrebtes Bildungsziel erreichen können. In diesem Bereich wären neben den Ressourcen für Unterstützung und Begleitung auch Ressourcen für Unterrichtsentwicklung, für Methodik und Didaktik in heterogenen Gruppen, für Individualisierung und Personalisierung unbedingt notwendig.
In die Arbeitsgruppe Inklusion sollen in Zukunft auch die Klassenvorstände, Vertreter/innen der Fachgruppen, die Schüler/innen und Eltern eingebunden werden. Weiters wird angestrebt, den Index-Prozess von einem externen Pädagogik-Experten begleiten zu lassen. Das Konzept muss deshalb auch dahingehend noch erweitert und weiterentwickelt werden. Ab Schuljahr 2015/16 ist das Konzept nach den Prinzipien im ‚Index für Inklusion in der Praxis’ ausgerichtet.
Die im Konzept für inklusive Bildungsarbeit angeführten Ziele und Maßnahmen werden zur Qualitätssicherung evaluiert, damit die Nachhaltigkeit gewährleistet wird. Als Referenzrahmen für die Qualitätssicherung dient der Index für Inklusion in der Praxis mit den darin angeführten Indikatoren. Es werden unterschiedliche Instrumente zur Datenerhebung eingesetzt.
Das Konzept ‚Inklusive Bildungsarbeit’ und damit auch der Index-Prozess wurden im Schuljahr 2013/14 begonnen und im damaligen Schulprogramm verankert. An der Schule wurden Prioritäten gesetzt, Maßnahmen geplant und umgesetzt, der Index-Prozess wurde reflektiert und die Situation an der Schule beleuchtet. Dieses Konzept wird nun erweitert und ergänzt zur Weiterentwicklung der inklusiven Kultur und Praxis an der Schule. Der Index-Prozess wird spiralförmig fortgesetzt.
Die Entwicklung in der Schul- und Arbeitswelt, an den Universitäten und Hochschuleinrichtungen sowie die Entwicklung der Technologie, der technischen Geräte und der Vernetzungstechnik sind schneller und schneller. Sie zwingen die Oberschule auf der einen Seite, sie erlauben es aber auf der anderen Seite auch vor allem der Oberschule, die Chancen dieser Entwicklungen aufzugreifen und zu nutzen, um die Effizienz des Lehrens und Lernens zu steigern, die Professionalität der Lehrpersonen zu erweitern sowie spezifische Schlüsselkompetenzen der Schüler/innen zu fördern, wie dies in den Rahmenrichtlinien vorgesehen ist.
Teilnehmende Partner: Partner an diesem Projekt sind die Lehrpersonen, die Schüler/innen sowie die Eltern und Erziehungsberechtigten; Unterstützung wird gesucht im Schulamt und in den Pädagogischen Beratungszentren sowie außerhalb der Schule in den Betrieben, Banken und Verbänden. Weiters ist eine Schulpartnerschaft in Vorbereitung, die Unterrichts-entwicklung als Teilziel der Zusammenarbeit aufweist.
Zweck der Unterrichtsentwicklung ist die Ausrichtung des Unterrichts auf die bestmögliche Nutzung von Entwicklungen der Technologie und der globalen Vernetzung mit dem Internet. Diese angestrebte Ausrichtung ermöglicht die heute notwendige Personalisierung und Individualisierung des Unterrichts, Diversifizierung und eine effiziente inklusive Bildungsarbeit. Gleichzeitig wird das Lehren und Lernen effizient gestaltet durch die Nutzung von Plattformen, online Recherchen und anderem.
Damit wird den besonderen Bedürfnissen von Mitgliedern der Schulgemeinschaft mit Migration und klinischem Befund besser entsprochen und dem Schulabbruch vorgebeugt.
Voraussetzung für die Durchführung des Zielvorhabens ist einmal die Sicherstellung der Vernetzungstechnik. Eine große Herausforderung ist aber auch das Ziel, dass möglichst viele Lehrpersonen ihren Unterricht auf das Lehren und Lernen im digitalen Raum ausrichten und kompetenzorientiert gestalten. Dies erfordert eine durchgehende Begleitung und Betreuung der Lehrpersonen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und Lernenden.
Die Förderung der Mehrsprachigkeit erfolgt im Rahmen des Landesgesetzes zur Oberschulreform, Nr. 11/2010 und des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1034 vom 8.7.2013. Die Förderung der Mehrsprachigkeit ist ein gemeinsames Anliegen der Schulgemeinschaft und bindet alle Fachgruppen ein, mit der Zielsetzung auf die Ausgewogenheit zwischen wissenschaftlicher, technisch-praktischer und sprachlicher Ausbildung zu achten.
Immer mehr Menschen können neben ihrer Muttersprache eine zweite Sprache gut sprechen. Die Arbeitswelt verlangt Mehrsprachigkeit. Die Schüler/innen bewegen sich in einer globalen Welt, in der Mehrsprachigkeit Türen öffnet. Auch die Schule soll deshalb zu einem Ort der Mehrsprachigkeit werden.
Die Sprachkenntnisse von Lehrpersonen der eigenen Schule werden in den curricularen Fächern, aber auch in Wahlfächern und Zusatzangeboten sowie in den fächerübergreifenden Lernangeboten eingesetzt. Weiters werden Projekte innerhalb der Schule und mit anderen Schulen durchgeführt. So etwa mit der italienischen Oberschule Gandhi im Rahmen von Lehreraustauschprogrammen. Eine eigene Vereinbarung zwischen den Meraner Oberschulen regelt die überschulischen Tätigkeiten zum Erlernen der Zweitsprache. Regelmäßige Treffen fördern die Zusammenarbeit zwischen den Schulen sowie einen verstärkten Lehreraustausch zwischen der deutschen und italienischen Schule. Daneben werden Projekte gefördert, die interkulturelle Beziehungen und Kenntnisse verstärken oder innovative Methoden im Sprachenunterricht betreffen.
An der Schule werden Initiativen zur Förderung der Mehrsprachigkeit gefördert und Lehrpersonen angehalten, Teile ihres Unterrichts in einer Fremdsprache abzuwickeln. Lehrpersonen mit CLIL Ausbildung werden ersucht, ein Semester ihres Fachunterrichts in der Fremdsprache abzuwickeln.
Schüler/innen werden nicht nur auf den Erwerb von Sprachzertifikaten vorbereitet, die bei der Zuweisung des Schul- und Bildungsguthabens berücksichtigt werden, sondern auch ermutigt, die vierte Klasse im Ausland (Auslandsjahr) oder an einer italienischen Oberschule (Zweitsprachjahr im Inland) zu besuchen.
Um den Spracherwerb zu fördern enthalten die Bewertungskriterien auch in Nicht-Sprachfächern einen starken Bezug auf Sprachkompetenzen, vor allem auf die Fachsprache.
Der inklusive Bildungsprozess bietet Wahlmöglichkeiten und Angebote, Flexibilität in der zeitlichen Strukturierung, fächerübergreifende und -verbindende Lernangebote, Lernberatung und Maßnahmen der Individualisierung und Personalisierung an. Hauptaugenmerk liegt auf der Wertschätzung der Vielfalt und der Ausschöpfung des Potenzials von unterschiedlichen Lernumgebungen.
Besondere Bildungsbedürfnisse für Mitglieder der Schulgemeinschaft mit Beeinträchtigungen und Lernschwierigkeiten oder mit Migrationshintergrund werden im Unterricht und bei der Bewertung durch den IBP, den individuellen Bildungsplan berücksichtigt. Für Schüler/innen mit Migrationshintergrund werden die Angebote des Sprachenzentrums in Anspruch genommen.
Die Anschaffung von Büchern, Medien und Lerninstrumenten in der Bibliothek berücksichtigt das mehrsprachige Lernen. Das Bibliothekscurriculum, welches Kompetenzen und Fähigkeiten beschreibt, wird in Kooperation mit den Sprachlehrpersonen erarbeitet und im Sinne einer gemeinsamen Didaktik verfolgt.
Das Sprachbewusstsein der Schüler/innen wird täglich durch neue Impulse (Einsatz von neuen Technologien, Methodenvielfalt) gefördert, und die gemeinsame sprachliche Basis von L1 (Muttersprache), L2 (Zweitsprache) und L3 (Fremdsprache) aktiviert.
Die Mehrarbeit an Planung und Forschung auf Seiten der Lehrpersonen wird bei der jährlichen Planung des funktionalen Plansolls berücksichtigt.
Die Projekte und Tätigkeiten zur Förderung der Mehrsprachigkeit werden zur Qualitätssicherung evaluiert, z.B. durch Berichte, Rückmeldungen, Dokumentation, Akzeptanz der Lernangebote, Erfolg bei Prüfungen und Wettbewerben.
(Beschluss im Plenum am 12.11.2014; Beschluss im Schulrat am 11.12.2014; ergänzt im Lehrerkollegium am 16.03.2016)
Die Nachhaltigkeit liegt uns sehr am Herzen und die Schule ergreift verschiedene Initiativen.
Unser Unterricht dient der Vermittlung von Grundlagenkenntnissen und Arbeitsmethoden, wobei der aktuelle Stand der Fachwissenschaften und der Technik berücksichtigt wird. Angestrebt wird eine Vielseitigkeit der Angebote und Bildungsinhalte. Dabei versuchen wir die Fächergrenzen zu überwinden und den Schüler/innen den Weg zu vernetztem Denken zu erleichtern. Durch soziale Formen des Lernens bieten wir den Lernenden Gelegenheit, Teamfähigkeit zu entwickeln und Verantwortung für ein gemeinsames Ziel zu übernehmen. Theorie und Praxis, Abstraktion und Anschauung, Belehrung und forschendes sowie praktisches Lernen sind in ihrer Wechselwirkung gleichrangige Ausgangspunkte. Im Sinne einer schülerzentrierten Didaktik erproben wir neue Unterrichtsformen (z.B. Projektunterricht, Methodentraining) und im Besonderen den Umgang mit den Neuen Medien. Die curriculare Planung ist neben den Lehrplänen tragendes Grundgerüst für den Aufbau von Kompetenzen. Sie verhindert, dass Inhalte nicht behandelt werden. Sie gewährleistet, dass alle Schüler die gleichen Bildungsangebote erhalten um die übergreifenden Kompetenzen sowie die vorgesehenen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erlangen.
Im Rahmen der Autonomie der Schulen hat das Kollegium beschlossen die informationstechnischen Bildung in das ‚Fächerübergreifende Lernangebot (FÜ)’ aufzunehmen. Im Biennium werden Grundlagen der Computerbenutzung, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation, Kommunikation, Umgang mit digitalem Bildmaterial erlernt. In den 3. und 4. Klassen ist der Informatikunterricht intergrativer Bestandteil des Mathematikunterrichts.
Das Realgymnasium zählt zu den allgemeinbildenden Oberschulen und will daher eine solide Basis an Wissen und Fertigkeiten vermitteln, mit deren Hilfe nach der Oberschule viele Wege und Türen offen stehen. Ein Blick auf den beruflichen Werdegang einiger unserer Abgänger/innen zeigt die Vielfalt der Tätigkeitsfelder: Informatiker, Krankenschwester, Architekt, Biologin, Röntgentechniker, Unfallchirurg, Medizinisch-technische Assistentin, Management-Trainer, Arzt. Um die Abgänger/innen auf die Zeit nach der Abschlussprüfung vorzubereiten, regen wir die Schüler/innen im Rahmen unserer Beratung (ZIB) an, sich frühzeitig über ihre Zukunft Gedanken zu machen.
Folgende Tätigkeiten und Veranstaltungen sollen ihnen dabei helfen eine eigenständige und wohlüberlegte Entscheidung über ihren weiteren Werdegang zu treffen:
Sich mit den eigenen Interessen und Fähigkeiten auseinandersetzen
Informationsquellen zu Studien- und Berufsmöglichkeiten nutzen
Betriebserkundungen durchführen
Mit Universitätsstudent/innen über den Studienalltag reden
Seit dem Schuljahr 2015/16 sind zwei wesentlichen Entwicklungen, die eng miteinander verbunden sind in unseren Schulalltag eingezogen: Der Gedanke der inklusiven Schule und das Lehren und Lernen im digitalen Raum. Die Lehrpersonen und die Schüler/innen machen sich gemeinsam auf den Weg. Sie nutzen die Vorteile der ‚digitalen Welt‘ für das Lernen und binden alle, auch die übrigen Mitglieder der Schulgemeinschaft ein.
Die Gymnasien bieten eine breite Allgemeinbildung und die kulturellen und methodischen Voraussetzungen zum vertieften Verständnis der Gegenwart, damit sie sich in rationaler, kreativer, planender und kritisch-reflexiver Haltung den Entwicklungen und Herausforderungen der modernen Welt stellen können. Die Gymnasien ermöglichen den Erwerb allgemeiner und spezifischer Kenntnisse und Kompetenzen, die zum akademischen Studium und zur Gestaltung der beruflichen Laufbahn befähigen. Sie zielen in besonderer Weise auf das Verständnis der Entwicklung der europäischen Kulturen und der Wissenschaften und befähigen die Schülerinnen und Schüler dadurch zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Realität.
Am Ende der Oberschule können die jungen Erwachsenen ihre eigenen Stärken und Schwächen einschätzen, die Anforderungen des täglichen Lebens auf der Grundlage eines tragfähigen Wertesystems bewältigen und die Folgen von Handlungen einschätzen sowie verantwortlich eigene Entscheidungen treffen. Sie sind in der Lage, aktiv am sozialen und kulturellen Leben auf regionaler und globaler Ebene teilzunehmen und auf Veränderungen angemessen zu reagieren. Insbesondere tragen alle Lehrpersonen dazu bei, dass die Schüler/innen bis zum Ende der Oberschule in Anlehnung an die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates folgende übergreifende Kompetenzen mit den entsprechenden Fertigkeiten, Haltungen und Kenntnissen als Grundlage für ein lebensbegleitendes Lernen und für eine erfolgreiche Lebensgestaltung erwerben können. Dies geschieht innerhalb eines ganzheitlichen Lernprozesses durch die kontinuierliche, altersgemäße Förderung und in der Wechselwirkung zwischen den verschiedenen Fachkompetenzen und ist gemeinsame Aufgabe aller Unterrichtsfächer.
Das Realgymnasium legt den Schwerpunkt auf die Auseinandersetzung mit der Mathematik und den Naturwissenschaften, ihren Erkenntnissen und deren technologischen Anwendungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der humanistischen Kultur und Tradition. Es befähigt die Schüler/innen komplexe Wirkungszusammenhänge zu erfassen, darzustellen und deren individuelle und gesellschaftliche Auswirkungen zu reflektieren. Nach Abschluss des Realgymnasiums sind die Schüler/innen in der Lage, mit Hilfe von mathematisch-wissenschaftlichen Methoden, die sie umgebende Realität zu beschreiben, zu analysieren und zu deuten. Sie können fachlich begründet und folgerichtig argumentieren und komplexe Sachverhalte interpretieren. Im Rahmen des Schwerpunkts „Angewandte Naturwissenschaften“ erwerben die Schüler/innen spezifische Kompetenzen im Bereich der experimentellen Methoden der Naturwissenschaften sowie deren Anwendungen.
Die im Bildungsprofil der Schülerinnen und Schüler am Ende der Oberschule angeführten übergreifenden Kompetenzen und die in der Folge in den einzelnen Fächern angegebenen Kompetenzen Fertigkeiten und Kenntnisse sind verbindliche Grundlage für die curriculare Planung. Die Angaben zu den Kompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnissen weisen bewusst keine methodischen Hinweise, keine Umsetzungsvorschläge und keine Beispiele auf, um die didaktische und organisatorische Autonomie der einzelnen Schule und die Lehrfreiheit der Lehrpersonen nicht einzuschränken.
Die Schüler/innen bekommen die Möglichkeit effiziente Lerntechniken kennen zu lernen und zu erproben. Sie lernen ihr eigenes Verhalten und ihren Lernfortschritt kritisch einzuschätzen und zu reflektieren. Die Schüler/innen werden darin unterstützt, sich in einer neuen Lernumgebung zurechtzufinden und durch respektvollem Umgang mit Personen und Dingen Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen.
Projektunterricht fördert sowohl die Sensibilisierung für das sachliche Vertreten der eigenen Meinung und den Respekt vor der Meinung anderer als auch das Entwickeln von Lösungsstrategien. Sachgerechtes und verständliches Darstellen von Ideen und Ergebnissen wird durch entsprechende Präsentations- und Dokumentationstechniken eingeübt. Durch die Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Methoden lernen die Schüler genau zu beobachten, Zusammenhänge und Sachverhalte zu entdecken.
Die Schüler/innen erkunden verschiedene Formen und die Bedingungen gelungener Kommunikation und Forschung. Im Rahmen einer Projektreise erleben sie aktiv und vor Ort Forschung (naturwissenschaftliche Woche) oder sie vertiefen ihre Sprachkenntnisse (Sprachwoche). Dabei lernen sie andere Kulturen kennen und erhalten die Möglichkeit, die eigene Lebenswelt zu reflektieren und ein differenzierteres Weltbild zu entwickeln.
Die Verfeinerung sprachlicher Kompetenz, vertiefte Auseinandersetzung mit den Naturwissenschaften und die Analyse verschiedener Medien ermächtigen die Schüler/innen sich nicht nur rhetorisch besser auszudrücken, sondern auch eine kritische Haltung anzunehmen und gegebenenfalls zu vertreten. Projektorientiertes Arbeiten fördert vielfältiges Recherchieren und Arbeiten mit Quellenvergleichen. Vermehrte Initiativen im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung unterstützen die Schüler bei der Wahl ihres Berufes.
Das Abschlussjahr dient primär der Konsolidierung der erworbenen Erfahrungen und der Vernetzung der verschiedenen Inhalte. Die Schüler/innen sollten selbständig arbeiten, mit Forscherdrang Schwerpunkte vertiefen und für ihre zukünftige Studienorientierung einen Grundstein legen. Die erarbeiteten Inhalte sollten in angemessener Weise den übrigen Klassenmitgliedern vorgestellt und verschiedene Präsentationstechniken perfektioniert werden.
Das Realgymnasium legt den Schwerpunkt auf die Auseinandersetzung mit der Mathematik und den Naturwissenschaften, ihren Erkenntnissen und deren technologischen Anwendungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der humanistischen Kultur und Tradition. Es befähigt die Schülerinnen und Schüler komplexe Wirkungszusammenhänge zu erfassen, darzustellen und deren individuelle und gesellschaftliche Auswirkungen zu reflektieren. Nach Abschluss des Realgymnasiums sind die Schüler/innen in der Lage, mit Hilfe von mathematisch-wissenschaftlichen Methoden, die sie umgebende Realität zu beschreiben, zu analysieren und zu deuten. Sie können fachlich begründet und folgerichtig argumentieren und komplexe Sachverhalte interpretieren.
Das Realgymnasium legt den Schwerpunkt auf die Auseinandersetzung mit den Naturwissenschaften und der Mathematik, ihren Erkenntnissen und deren technologischen Anwendungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der humanistischen Kultur und Tradition. Es befähigt die Schüler/innen komplexe Wirkungszusammenhänge zu erfassen, darzustellen und deren individuelle und gesellschaftliche Auswirkungen zu reflektieren. Nach Abschluss des Realgymnasiums sind die Schülerinnen und Schüler in der Lage, mit Hilfe von mathematisch-wissenschaftlichen Methoden, die sie umgebende Realität zu beschreiben, zu analysieren und zu deuten. Sie können fachlich begründet und folgerichtig argumentieren und komplexe Sachverhalte interpretieren. Im Rahmen des Schwerpunkts „Angewandte Naturwissenschaften“ erwerben die Schüler/innen zusätzliche spezifische Kompetenzen im Bereich der experimentellen Methoden der Naturwissenschaften sowie deren Anwendungen.Weitere Unterschiede sind, dass Wirtschafts- und Gemeinschaftskunde (im 1. Biennium) und Informatik (im 2. Biennium und der Abschlussklasse) hinzukommen. Latein wird nicht gelehrt.
Das Realgymnasium bietet bei der Einschreibung zwei Fachrichtungen an. Die künftigen Schüler/innen können zwischen der allgemeinen Fachrichtung Realgymnasium und dem Realgymnasium mit Schwerpunkt Angewandte Naturwissenschaften wählen, je nachdem ob sie eine breit gefächerte Allgemeinbildung mit Latein bevorzugen oder sich vorwiegend den Naturwissenschaften widmen wollen.
Zu den fächerübergreifenden Lernangeboten gehören laut den RRL der:
Die Angebote können klassen- und stufenübergreifend organisiert werden und auch niedrigere Gruppengrößen vorsehen. Entsprechende Ressourcen werden laut Kriterien für das funktionale Plansoll zugewiesen.
Begabungs- und Bildungsförderung umfasst Fördermaßnahmen sowohl innerhalb der regulären Unterrichtszeit als auch außerhalb. Im Zuge dieser Fördermaßnahmen kommen innere und äußere Differenzierung zur Anwendung. Im Sinne einer dynamischen Schulentwicklung wird diese Förderung von der gesamten Schulgemeinschaft umgesetzt, nicht nur in einzelnen Klassen und von einigen wenigen Lehrpersonen. Die Verstärkung von Teamarbeit innerhalb des Lehrkörpers sind dabei wichtige Faktoren wie auch die Zusammenarbeit mit externen Experten und Körperschaften. Die Förderangebote richten sich an alle Schüler/innen, sind vielfältig und breit gestreut und umfassen die verschiedenen Begabungen, Interessen und Lernstile. Die Angebote beinhalten individualisierende Förderung in homogenen wie heterogenen Kleingruppen und individuelle Einzelangebote. Finanzierung Bei der Zusatzfinanzierung im Rahmen des funktionalen Plansolls wird dieser Bereich besonders berücksichtigt. Um entsprechende Mittel wird regelmäßig angesucht.
Schüler/innen haben das Recht, Wahlangebote in Anspruch zu nehmen. Der Wahlbereich trägt ihren Interessen, Neigungen und Bedürfnissen Rechnung, ergänzt die verpflichtende Unterrichtszeit und ist konzeptuell im Schulprogramm verankert. Laut RRL kann "das Wahlfach technisch-praktische Arbeiten vertiefen oder andere Angebote vorsehen". Die Angebote werden von den Lehrpersonen oder in Absprache mit ihnen durchgeführt. Bei einer Zusammenarbeit mit anderen schulischen oder außerschulischen Einrichtungen erstellt die Schule im Schulprogramm dafür eigene Kriterien. Die Teilnahme an den Angeboten ist unentgeltlich, abgesehen von Fahrtspesen, Eintritten und Verbrauchsmaterial. Nach erfolgter Einschreibung ist die Teilnahme an den Angeboten für die Schüler/innen verpflichtend und unterliegt als Teil des persönlichen Stundenplans der Bewertung.
Die Auswahl der Lernangebote im Wahlbereich orientiert sich an den Rahmenrichtlinien, abgestimmt auf das Leitbild der Schule. Im 1. Biennium werden Lernangebote praktischtechnischer Natur, die orientierenden Charakter haben bevorzugt, außerdem Lernangebote im sprachlichen Bereich und notwendige Aufholkurse. Im 2. Biennium und in der 5. Klasse werden vor allem offene Lernwerkstätten, offenes Labor und spezifische Förderkurse für die Teilnahme an Olympiaden und Wettbewerben sowie für den Erwerb von Sprachdiplomen ausgewählt.
Die Rahmenrichtlinien sagen zudem: Innovative Vorhaben ...
Dabei wird auch Bezug genommen zur
Bewegung_und_Sport_RG_und_TFO.pdf
Naturwissenschaften_RG_Curriculum_und_Bewertungskriterien_TFO_RG.pdf
Deutsche_Sprache_und_Literatur_RG.pdf
Geschichte_und_Geografie_RG.pdf
Katholische_Religion_RG_und_TFO.pdf
Recht_und_Wirtschaft_RG_und_TFO.pdf
Bildung ist für jedes Individuum der Schlüssel zu den eigenen Lebanschancen und sichert längerfristig die Beschäftigungsfähigkeit. Sie schafft die kulturellen, sozialen, ökonomischen und politischen Voraussetzungen zur gesellschaftlichen Teilhabe. Wir streben vielseitiges Lehren und Lernen an:
Im kompetenzenorientierten Unterricht sollen Inhalte verständlich und einsichtig zugänglich gemacht werden, Schüler/innen konfrontieren mit vielfältigen Themen und Aufgaben, sie in der Auseinandersetzung lernen lassen und dazu anregen, selbständig und kreativ zu denken. Theorie und Praxis, Abstraktion und Anschauung, Belehrung und forschendes Lernen sind in ihrer Wechselwirkung gleichrangige methodische Ausgangspunkte.
Die verschiedenen Methoden sollen zielgerichtet eingesetzt werden, d.h., dass sie altersgemäß, situationsklassen- oder schülerbezogen, sowie adäquat für den zu vermittelnden/erarbeitenden Lehrstoff sein sollen. Kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Unterrichtsmethoden und Erweiterung unseres pädagogischen Handelns, u. a. durch Fortbildung, ist uns ein Anliegen.
Uns ist wichtig:
Schüler/innen sollten möglichst für jedes Fach motiviert werden und Schwierigkeiten überwinden und Lücken schließen können. Wiederholungs-/ Vertiefungsstunden dienen gleichfalls dazu wie die Lernwerkstätten am Nachmittag. Lernen zu lernen ist die Grundlage aller Stützmaßnahmen.
Auszug aus den Rahmenrichtlinien
Die Lehrpersonen knüpfen an die Lernbiografien und Erfahrungen der Schüler/innen an und bieten ihnen durch differenzierende Maßnahmen die Möglichkeit, auf individuellen Wegen zu lernen und Wissen zu erschließen. Sie berücksichtigen lernende mit besonderen Bedürfnissen, aus unterschiedlichen Kulturen und mit besonderen Begabungen. Die Selbstverantwortung für das eigene Lernen und die Persönlichkeit der Schüler/innen werden durch Vertrauen und Wertschätzung vonseiten der Lehrpersonen gestärkt. Eine effiziente Gestaltung von Lern- und Arbeitsumgebungen und Methodenvielfalt fördern das handelnde und forschende Lernen und unterstützen den Erwerb von Kompetenzen. Lehrpersonen übernehmen dabei verstärkt die Aufgabe, Lern- und Bildungswege zu begleiten und Schüler/innen zu beraten. Die Reflexion des eigenen Lernweges durch die Schüler/innen wird durch die Lernberatung unterstützt und durch eine angemessene vom Lehrerkollegium festgelegte Form der Dokumentation der Lernentwicklung sichtbar.
Unser Unterricht dient der Vermittlung von Grundlagenkenntnissen und Arbeitsmethoden, wobei der aktuelle Stand der Fachwissenschaften und der Technik berücksichtigt wird. Angestrebt wird eine Vielseitigkeit der Angebote und Bildungsinhalte. Dabei versuchen wir, die Fächergrenzen zu überwinden und den Weg zu vernetztem Denken zu erleichtern. Durch soziale Formen des Lernens bieten wir Gelegenheit, Teamfähigkeit zu entwickeln und Verantwortung für ein gemeinsames Ziel zu übernehmen. Theorie und Praxis, Abstraktion und Anschauung, Belehrung und forschendes sowie praktisches Lernen sind in ihrer Wechselwirkung gleichrangige Ausgangspunkte. Im Sinne einer schülerzentrierten Didaktik erproben wir neue Unterrichtsformen (z.B. Projektunterricht, Methodentraining, EVA) und im Besonderen den Umgang mit den neuen Medien. Die curriculare Planung ist neben den Rahmenrichtlinien tragendes Grundgerüst für den Aufbau von Kompetenzen. Sie gewährleistet, dass alle Schüler/innen die gleichen Bildungsangebote erhalten, um die übergreifenden Kompetenzen sowie die vorgesehenen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erlangen.
Am Ende der Oberschule können die jungen Erwachsenen ihre eigenen Stärken und Schwächen einschätzen, die Anforderungen des täglichen Lebens auf der Grundlage eines tragfähigen Wertesystems bewältigen und die Folgen von Handlungen einschätzen sowie verantwortlich eigene Entscheidungen treffen. Sie sind in der Lage, aktiv am sozialen und kulturellen Leben auf regionaler und globaler Ebene teilzunehmen und auf Veränderungen angemessen zu reagieren. Insbesondere tragen alle Lehrpersonen dazu bei, dass die Schüler/innen bis zum Ende der Oberschule in Anlehnung an die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates folgende übergreifende Kompetenzen (siehe unten) mit den entsprechenden Fertigkeiten, Haltungen und Kenntnissen als Grundlage für ein lebensbegleitendes Lernen und für eine erfolgreiche Lebensgestaltung erwerben können:
Die TFO zählt zu den technischen Oberschulen und will daher eine solide Basis an Wissen und Fertigkeiten vermitteln, mit deren Hilfe nach der Oberschule viele Wege und Türen offen stehen. Es bieten sich Arbeitsmöglichkeiten in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst an. Das Abschlussdiplom befähigt aber auch zum Weiterstudium an allen Universitäten und Fachoberschulen. Nahe liegend ist ein Studium in den Bereichen des Ingenieurwesens oder der Naturwissenschaften. Um die Abgänger/innen auf die Zeit nach der Abschlussprüfung vorzubereiten, regen wir die Schüler/innen im Rahmen unserer Beratung (Orientierungsangebote) an, sich frühzeitig über ihre Zukunft Gedanken zu machen. Folgende Tätigkeiten und Veranstaltungen sollen ihnen dabei helfen, eine eigenständige und wohlüberlegte Entscheidung über ihren weiteren Werdegang zu treffen:
Die Schüler/innen bekommen die Möglichkeit effiziente Lerntechniken kennen zu lernen und zu erproben. Sie lernen ihr eigenes Verhalten und ihren Lernfortschritt kritisch einzuschätzen und zu reflektieren. Die Schüler werden darin unterstützt, sich in einer neuen Lernumgebung zurechtzufinden und durch respektvollem Umgang mit Personen und Dingen Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen.
Projektunterricht fördert sowohl die Sensibilisierung für das sachliche Vertreten der eigenen Meinung und den Respekt vor der Meinung anderer als auch das Entwickeln von Lösungsstrategien. Sachgerechtes und verständliches Darstellen von Ideen und Ergebnissen wird durch entsprechende Präsentations- und Dokumentationstechniken eingeübt. Durch die Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Methoden lernen die Schüler/innen genau zu beobachten, Zusammenhänge und Sachverhalte zu entdecken.
Die Schüler/innen erkunden verschiedene Formen und die Bedingungen gelungener Kommunikation und Forschung. Im Rahmen einer Projektreise erleben sie aktiv und vor Ort Forschung oder sie vertiefen ihre Sprachkenntnisse. Dabei lernen sie andere Kulturen kennen und erhalten die Möglichkeit, die eigene Lebenswelt zu reflektieren und ein differenzierteres Weltbild zu entwickeln.
Die Verfeinerung sprachlicher Kompetenz, vertiefte Auseinandersetzung mit den Naturwissenschaften und der Analyse verschiedener Medien ermächtigen die Schüler/innen sich nicht nur rhetorisch besser auszudrücken, sondern auch eine kritische Haltung anzunehmen und gegebenenfalls zu vertreten. Projektorientiertes Arbeiten fördert vielfältiges Recherchieren und Arbeiten mit Quellenvergleichen. Vermehrte Initiativen im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung unterstützen die Schüler/innen bei der Wahl ihres Berufes.
Das Abschlussjahr dient primär der Konsolidierung der erworbenen Erfahrungen und der Vernetzung der verschiedenen Inhalte. Die Schüler sollten selbständig arbeiten, mit Forscherdrang Schwerpunkte vertiefen und für ihre zukünftige Studienorientierung einen Grundstein legen. Die erarbeiteten Inhalte sollten in angemessener Weise den übrigen Klassenmitgliedern vorgestellt und verschiedene Präsentationstechniken perfektioniert werden.
(für den wirtschaftlichen und technologischen Bereich und spezifisches Profil der Abgänger/innen der verschiedenen Fachrichtungen)
Die Fachoberschulen vermitteln durch das Erlernen, Vertiefen und Anwenden allgemeiner und spezifischer Methoden, bei enger Verzahnung von Theorie und Praxis, eine kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und technologische Grundbildung. In den Fachoberschulen erwerben die Schüler/innen die notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen, um die wirtschaftlichen, technologischen, sozialen und institutionellen Zusammenhänge und Regelwerke zu verstehen und sachgerecht anzuwenden. Die Fachoberschulen ermöglichen den Einstieg in die Arbeitswelt und das Weiterstudium. Wert wird auch auf das Verständnis der Entwicklung der europäischen Kulturen und der Wissenschaften gelegt und auf die Befähigung der Schüler/innen zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Realität.
Diese Fachoberschulen legen den Schwerpunkt auf technisch-wissenschaftliche und technologische Bereiche, die durch laufende Innovation und Veränderung der Prozesse, der Produkte, der Dienstleistungen und der Planungs- und Organisationsmethoden gekennzeichnet sind. Die Fachrichtungen der Fachoberschulen des technologischen Bereichs bereiten die Jugendlichen auf eine nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit im spezifischen Bereich und auf ein Weiterstudium vor.
Nach Abschluss dieser Fachrichtung können die Schüler/innen mit Werkstoffen, Produktionsverfahren und Maschinen zur Herstellung von elektrischen und elektronischen Geräten umgehen. Sie kennen die Prinzipien der Signalverarbeitung und Signalvermittlung und können Messgeräte für elektrische Größen sachgemäß bedienen. Sie haben Kompetenzen auf dem Gebiet der Energiegewinnung, Umwandlung und Verteilung. Sie können elektrische und elektronische Anlagen planen, konstruieren und besitzen die grundlegenden Fertigkeiten der Prüfung und Kollaudierung derselben. Sie besitzen grundlegende Fähigkeiten im Programmieren von Mikrocomputersystemen und Anlagen der Automatisierungstechnik. Sie kennen die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und können im Bereich Umwelt- und Arbeitsschutz mitarbeiten. An unserer Schule bieten wir auch eine Vertiefung in Robotik und Industrienformatik an.
Nach Abschluss dieser Fachrichtung haben die Schüler/innen Kompetenzen im Einsatz und Umgang mit Materialien, Maschinen und Vorrichtungen im Bausektor. Sie wissen mit dem für die Planung, Berechnung und Konstruktion nötigen digitalen Geräten und Programmen umzugehen und können den Wert von Gebäuden und Bauflächen schätzen. Sie besitzen die nötigen vermessungstechnischen Fertigkeiten, kennen die einschlägige Gesetzgebung und können Bauprojekte planen, Baustellen organisieren und Immobilien verwalten. Sie besitzen die für energiesparende und umweltverträgliche Konstruktionen nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten. An unserer Schule bieten wir eine Vertiefung in „Nachhaltigem Bauen“ an.
Zu den fächerübergreifenden Lernangeboten gehören laut den RRL der
Angebote
Die Angebote können klassen- und stufenübergreifend organisiert werden und auch niedrigere Gruppengrößen vorsehen. Entsprechende Ressourcen werden laut Kriterien für das funktionale Plansoll zugewiesen.
Kriterien für die Auswahl der Lernangebote:
Begabungs- und Bildungsförderung umfasst Fördermaßnahmen sowohl innerhalb der regulären Unterrichtszeit als auch außerhalb. Im Zuge dieser Fördermaßnahmen kommen innere und äußere Differenzierung zur Anwendung. Im Sinne einer dynamischen Schulentwicklung wird diese Förderung von der gesamten Schulgemeinschaft umgesetzt, nicht nur in einzelnen Klassen und von einigen wenigen Lehrpersonen. Die Verstärkung von Teamarbeit innerhalb des Lehrkörpers sind dabei wichtige Faktoren wie auch die Zusammenarbeit mit externen Experten und Körperschaften. Die Förderangebote richten sich an alle Schüler/innen, sind vielfältig und breit gestreut und umfassen die verschiedenen Begabungen, Interessen und Lernstile. Die Angebote beinhalten individualisierende Förderung in homogenen wie heterogenen Kleingruppen und individuelle Einzelangebote. Finanzierung Bei der Zusatzfinanzierung im Rahmen des funktionalen Plansolls wird dieser Bereich besonders berücksichtigt. Um entsprechende Mittel wird regelmäßig angesucht.
Schüler/innen haben das Recht, Wahlangebote in Anspruch zu nehmen. Der Wahlbereich trägt ihren Interessen, Neigungen und Bedürfnissen Rechnung, ergänzt die verpflichtende Unterrichtszeit und ist konzeptuell im Schulprogramm verankert. Laut RRL kann "das Wahlfach technisch-praktische Arbeiten vertiefen oder andere Angebote vorsehen". Die Angebote werden von den Lehrpersonen oder in Absprache mit ihnen durchgeführt. Bei einer Zusammenarbeit mit anderen schulischen oder außerschulischen Einrichtungen erstellt die Schule im Schulprogramm dafür eigene Kriterien. Die Teilnahme an den Angeboten ist unentgeltlich, abgesehen von Fahrtspesen, Eintritten und Verbrauchsmaterial. Nach erfolgter Einschreibung ist die Teilnahme an den Angeboten für die Schüler/innen verpflichtend und unterliegt als Teil des persönlichen Stundenplans der Bewertung.
Die Auswahl der Lernangebote im Wahlbereich orientiert sich an den Rahmenrichtlinien, abgestimmt auf das Leitbild der Schule. Im 1. Biennium werden Lernangebote praktischtechnischer Natur, die orientierenden Charakter haben bevorzugt, außerdem Lernangebote im sprachlichen Bereich und notwendige Aufholkurse. Im 2. Biennium und in der 5. Klasse werden vor allem offene Lernwerkstätten, offenes Labor und spezifische Förderkurse für die Teilnahme an Olympiaden und Wettbewerben sowie für den Erwerb von Sprachdiplomen ausgewählt.
Die Rahmenrichtlinien sagen zudem: Innovative Vorhaben ...
Dabei wird auch Bezug genommen zur
Baustellenleitung_und_Arbeitssicherheit_TFO.pdf
/Bewegung_und_Sport_RG_und_TFO.pdf
Erdwissen-Biologie_TFO_Biennium.pdf
Bodenkunde_Wirtschaft_und_Schaetzung_TFO.pdf
Deutsche_Sprache_und_Literatur_TFO.pdf
Elektrotechnik_und_Elektronik_TFO.pdf
Katholische_Religion_RG_und_TFO.pdf
Naturwissenschaften_RG_Curriculum_und_Bewertungskriterien_TFO_RG.pdf
Recht_und_Wirtschaft_RG_und_TFO.pdf
Technologie_und_technisches_Zeichnen_TFO.pdf
Die Bewertung ist ein Teil des Lernens und bringt zum Ausdruck, in welchem Ausmaß die einzelnen Schüler/innen die Lernziele und Leistungsanforderungen sowie die übergreifenden Kompetenzen erreicht bzw. erfüllt haben. Jede Note soll als Orientierungshilfe für den eigenen Lernfortschritt und zur Selbsteinschätzung dienen und den Lernerfolg steigern sowie die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung fördern. Die einzelne Bewertung ist ein pädagogisches Fachurteil der Lehrperson und entspricht dem Grundsatz der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Vom Klassenrat koordinierte Differenzierung und Individualisierung werden bei der Bewertung berücksichtigt.
Die Bewertung ist das Ergebnis eines kontinuierlichen Beobachtungsprozesses, in welchem die Lehrpersonen die Lernfortschritte, Lernergebnisse und Leistungen feststellen. Vorgenommene Leistungskontrollen werden mit einer Note der gesetzlich vorgeschriebenen Notenskala von 1 bis 10 bewertet. Aus pädagogischen Gründen werden Noten unter 4 nur vergeben, wenn die fachlichen Grundkenntnisse sowie die kognitiven und pragmativen Leistungen gänzlich fehlen und/oder ein destruktives Lernverhalten festgestellt wird. Jede Fachnote bedarf einer Bewertungsgrundlage. Bei Leistungserhebungen werden Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Unterricht erarbeitet und eingeübt worden sind, geprüft und bewertet; Art und Form der Prüfung müssen vorher bekannt sein. Eine Prüfung darf niemals Strafcharakter besitzen. In Fächern, in denen mündliche Noten vorgesehen sind, muss eine angemessene Anzahl von mündlichen Bewertungen vorliegen. Diese können durch schriftliche Kurztests ergänzt werden. Weitere spezifische Angaben zu Leistungskontrollen und Bewertungskriterien der einzelnen Fachgruppen bzw. Fachbereiche und Fächer sind in den Fachcurricula der Lehrpersonen angeführt.
Nicht erledigte Arbeiten innerhalb eines festgelegten Abgabetermins, nicht erledigte Lernarbeit in der Schule, während des Unterrichts oder zu Hause (so genannte Hausarbeiten) werden nicht erbrachten Leistungen gleichgestellt und folglich mit ‚ungenügend’ bewertet
Die Bewertung aller Fächer am Ende des ersten Bewertungsabschnitts erfolgt gleich wie am Jahresende nur mit einer einzigen Ziffernnote.
Die Lehrpersonen beobachten und dokumentieren den Erwerb der übergreifenden Kompetenzen im digitalen Register. Die entsprechenden Unterlagen bilden die Grundlage für die Zuweisung der erzielten Niveaustufen. Der Klassenvorstand erarbeitet im Vorfeld einen Vorschlag aus und bei der Bewertungskonferenz am Jahresende schlägt er die Gesamtbewertung der erworbenen übergreifenden Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler für das Zeugnis vor.
Festlegung der Niveaustufen der übergreifenden Kompetenzen:
+++++ in hervorragender Weise erzielt
++++ in hohem Maße erzielt
+++ in zufriedenstellendem Maße erzielt
++ in ausreichendem Maße erzielt
+ in ungenügendem Maße erzielt
Die Bewertungskriterien sowie Verfahrensregeln sind Teil der Projektplanung der fächerübergreifenden Lernangebote und werden in deren Beschreibung angeführt. Die Bewertung erfolgt nur am Schulende durch eine einzige Ziffernnote und wird im Bewertungsdokument (Zeugnis) angeführt.
Die Bewertungskriterien sowie Verfahrensregeln sind Teil der Projektplanung des Walbereichs und werden in der entsprechenden Beschreibung angeführt. Die Beschreibung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sieht folgende Stufen vor:
erfolgreich teilgenommen / teilgenommen / nicht teilgenommen
Die Bewertung erfolgt nur am Schulende in beschreibender Form und wird im Zeugnis angeführt.
Note 9 und 10: Leistung entspricht den Anforderungen in ganz besonderem Maße. Sie spiegelt deutliche Eigenständigkeit und die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung des Wissens, auch bei neuen Problemstellungen wider. Vernetztes und fächerübergreifendes Denken sind reichlich gegeben.
Note 8: Die Leistung entspricht in vollem Umfang den Anforderungen. Eigenständiges und vernetztes bzw. fächerübergreifendes Denken sind klar erkennbar.
Note 7: Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Ansätze von Eigenständigkeit sind vorhanden.
Note 6: Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Großen und Ganzen aber noch den Anforderungen
Die Note 5 bedeutet „eindeutig ungenügend“. Sie bringt zum Ausdruck, dass dem Schüler wichtige Grundkenntnisse fehlen, dass ihm jedoch bei entsprechender Bemühung zugemutet werden kann, die bestehenden Mängel in absehbarer Zeit zu beheben
Die Note 4 bedeutet „schwerwiegend ungenügend“. Sie bringt zum Ausdruck, dass dem Schüler wesentliche Grundlagen des Faches fehlen, ohne die ein erfolgreiches Weiterlernen in Frage gestellt wird.
Noten unter 4 werden nur in Ausnahmefällen vergeben.
Jede Benotung, Bewertung und Beobachtung wird im digitalen Lehrerregister eingetragen. Schüler/innen sowie Eltern haben die Möglichkeit, jederzeit ihre eigenen Einträge einzusehen. Die Lehrpersonen erläutern zu Schulbeginn, nach welchen Kriterien und Gesichtspunkten sie die Leistungen und das Arbeitsverhalten bewerten. Im Schulprogramm sowie in den Curricula sind die Bewertungskriterien angeführt. Es muss klar sein, ob bzw. wann eine Maßnahme der Lehrperson eine Bewertung darstellt, also den Rang einer Prüfung hat.
Beobachtungen zur Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler können im digitalen Register im Feld „Beobachtungen“ eingetragen werden.
Beobachtungselemente sind:
Der Schüler bzw. die Schülerin
Definition der Mitarbeitsnote
Zutreffende Kriterien werden
Die Beobachtungen zur Mitarbeit dienen nur zum Auf- bzw. Abrunden der Endnote des jeweiligen Faches im Zeugnis (OM 21/2001/Atr.13, Absatz 7). Die Begründung für die Auf- bzw. Abrundung wird im digitalen Register im Feld „Kommentar/Begründung“ neben der Fachnote eingetragen.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden über Ergebnisse und die angebotenen Aufholmaßnahmen informiert, falls Schüler negative Bewertungen in einem oder mehreren Fächern aufweisen.
Die Schüler/innen müssen die Aufholmaßnahmen in Anspruch nehmen, außer sie werden von den Erziehungsberechtigten von der Verpflichtung entbunden.
Für die Teilnahme an Aufholkursen im Sommer ist allerdings eine Anmeldung erforderlich.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden regelmäßig über den Leistungsstand und die vorhandenen Lernlücken informiert: im Rahmen der Elternsprechtage, über das digitale Register sowie auf Wunsch durch Mitteilungen über das Sekretariat. (Anmeldebogen)
Anfang Mai werden die Eltern informiert, falls die Versetzung von Schülerinnen und Schülern gefährdet ist.
Die Endbewertung setzt sich aus den übergreifenden Kompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnissen laut Schulcurriculum zusammen. In die Bewertung kann auch eine Beobachtung der Mitarbeitsnote einfließen. Bei der Zuweisung der Noten im 2. Semester werden auch die Ergebnisse des 1. Semesters berücksichtigt, um dem Lernfortschritt und der Entwicklung möglichst gerecht zu werden. Die Semester- und Schlussbewertungen für die einzelnen Schüler/innen werden von der zuständigen Lehrperson auf der Grundlage der in ihrem persönlichen Register vermerkten Noten vorgeschlagen. Der Vorschlag, der auf einer angemessenen Anzahl von Einzelbewertungen beruht, wird vom Klassenrat überprüft und durch Beschluss zugewiesen. Jede negative Schlussbewertung wird von der zuständigen Lehrperson schriftlich begründet. Die Begründung wird dem Klassenrat auch in digitaler Form vorgelegt und ist Teil des Konferenzprotokolls.
Laut den gesetzlichen Bestimmungen, Beschluss der Landesregierung 1200 vom 4. Juli 2011, ist das Schuljahr gültig, falls die betreffende Person mindestens 75 % im Unterricht anwesend war. Falls sie weniger als 75 % im Unterricht anwesend war und die Abwesenheiten aufgrund schwerwiegender und dokumentierter gesundheitlicher Probleme bzw. aufgrund eines Unfalls oder wegen Teilnahme an nationalen und internationalen Sportveranstaltungen verursacht wurde, die erzielten Fertigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen aber in allen Fächern aufgrund einer angemessenen Anzahl an fundierten Bewertungselementen bewertet werden können, kann der Klassenrat das Schuljahr für gültig erklären und bewerten. Im Falle eines Übertritts aus einer anderen Schule oder einer verspäteten Einschreibung in die Schule aufgrund von Migration zählen die Abwesenheiten ab Beginn des Unterrichtsbesuchs. Sofern die Herkunftsschule Angaben zu den Abwesenheiten mitteilt, werden diese berücksichtigt.
Bewertung von mindestens sechs Zehnteln
Nicht versetzungsrelevant sind die Bewertungen
Diese Bewertungen werden als Teil des gesamten Lernfortschrittes bei der Schlussbewertungskonferenz mit berücksichtigt und gelten ab der 3. Klasse als zusätzliche Elemente bei der Zuweisung des Schulguthabens.
Falls Schüler/innen bei der Schlussbewertung Lernrückstände aufweisen, die das erfolgreiche Absolvieren der nächsthöheren Klasse oder der staatlichen Abschlussprüfung nicht in Frage stellen, kann der Klassenrat eine positive Bewertung in allen Fächern zuweisen, dies vor allem innerhalb eines Bienniums.
Wenn Schüler/innen schwerwiegende Lücken und gravierende Mängel in einem oder mehreren Fächern aufweisen, findet in der Regel keine Versetzung in die nächste Klasse statt. Wenn bei der Schlussbewertung in einem oder mehreren Fächern ungenügende Leistungen aufscheinen, kann der Klassenrat den Beschluss über die Versetzung aufschieben, wenn er unter Berücksichtigung besonderer Umstände
- längere Krankheit, zufrieden stellender Notendurchschnitt in den übrigen Fächern, positive Einstellung zur Schule, Einsatzbereitschaft - der Auffassung ist, dass die betreffenden Schüler/innen aufgrund ihrer Fähigkeiten und ihrer Arbeitshaltung imstande sein werden, in den von der Schule angebotenen Aufholmaßnahmen oder in selbst organisiertem Studium die Lernlücken in den betreffenden Fächern zu beheben. Der Klassenrat entscheidet innnerhalb 31. August, ob der Schüler/die Schülerin in die nächste Klasse versetzt oder nicht versetzt wird. Bei der Aufholprüfung werden neben dem erzielten Ergebnis auch der Grad der Vorbereitung, der Besuch und die Bewertungsergebnisse von Aufholkursen sowie der Lernfortschritt in die Bewertung einbezogen.
Eine Nicht-Versetzung im Zuge einer oder mehrerer negativ bewerteter Aufholprüfungen im August ist möglich, sofern der Schüler oder die Schülerin in einem Fach oder in mehreren Fächern mit Lernlücken keine Vorbereitung und somit keine Lernfortschritte aufweist.
Konnten aufgrund häufiger Absenzen oder aufgrund der Leistungsverweigerung keine angemessene Anzahl von Bewertungen erreicht werden, so findet im entsprechenden keine Klassifizierung statt. Dies bedeutet, dass die betroffene Person nachträglich Zusatzprüfungen ablegen oder das Schuljahr wiederholen muss. Lehrpersonen, die bei den Bewertungskonferenzen keine Klassifizierung geben können, begründen dies schriftlich.
Die Lerninhalte bzw. Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu überprüfen sind, sowie die Art der Überprüfung werden von den Fachlehrpersonen festgelegt. Die Eltern werden darüber und über die von der Schule beschlossenen Maßnahmen informiert.
Aufholmaßnahmen werden im Regelunterricht durch Differenzierung oder individuelle Betreuung gesetzt. Falls die Bildungslücken nur auf mangelndem Einsatz beruhen, sind die Schüler/innen verpflichtet, diese unter Anleitung der Fachlehrperson eigenständig zu beheben. Daneben werden strukturierte Aufhol- und Stützmaßnahmen in der Regel im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen und im sprachlich-humanwissenschaftlichen Bereich angeboten. Die Dauer der jeweiligen Maßnahme wird vom Umfang der aufzuholenden Lernlücken bestimmt. In diesem Rahmen können auch erweiterte Lernformen, E-Learning und Arbeit in Labors in das Angebot aufgenommen oder im Netzwerk mit anderen Schulen und/oder mit externen Experten Angebote erstellt werden. Der Klassenrat bestimmt, wer diese Angebote nutzen muss. Von dieser Verpflichtung kann man nur durch eine schriftliche Verzichtserklärung der Eltern befreit werden. Die Aufhol- und Stützmaßnahmen finden in der Regel im Februar und März statt und können auch klassenübergreifend angeboten werden. Die Überprüfung der Lernlücken im ersten Bewertungsabschnitt findet spätestens innerhalb April statt.
Nach Schulende werden Aufhol- und Stützmaßnahmen in der Regel im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen und im sprachlich-humanwissenschaftlichen Bereich angeboten. Die Dauer der jeweiligen Maßnahme wird von der Schulleitung in Absprache mit den Fachgruppen festgelegt und kann auch Klassen übergreifend durchgeführt werden. In der Regel sind dafür 10 bis 15 Unterrichtseinheiten vorgesehen. Die Lerninhalte bzw. Kenntnisse und Fertigkeiten, die aufzuholen sind, sowie die Art der Aufholprüfung werden von den Fachlehrpersonen festgelegt. Die Eltern werden darüber und über die von der Schule beschlossenen Maßnahmen informiert. Für die Teilnahme an den „Sommeraufholkursen“ ist allerdings eine Anmeldung von Seiten der Eltern erforderlich. Am Ende der Aufholkurse können Leistungserhebungen erfolgen. Diese werden wie auch die Mitarbeit und der Lerneinsatz bei der Bewertungskonferenz berücksichtigt. Die Überprüfung der Lernlücken in Folge des aufgeschobenen Beschlusses zur Versetzung und die Abschlusskonferenzen finden innerhalb 31. August statt. Die Ergebnisse der Überprüfung werden den Eltern mitgeteilt.
Für die Organisation der Kurse sorgt die Schulleitung nach Rücksprache mit den Fachgruppen und im Rahmen der Ressourcen.
Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des Individuellen Bildungsplans (IBP). Im Protokoll der Bewertungskonferenz wird darauf verwiesen bzw. angegeben, in welchen Fächern besondere Unterrichtsmaßnahmen oder Bewertungskriterien angewandt und welche Fördermaßnahmen durchgeführt wurden. Bei den Leistungserhebungen haben die Schüler/innen Anrecht auf geeignete Unterstützung und auf die notwendigen Hilfsmittel laut IBP. Im Zeugnis scheint kein Hinweis auf besondere Unterrichtsmaßnahmen oder differenzierte Bewertungskriterien auf.
Die Bewertung erfolgt laut Individuellen Bildungsplan (IBP), der vom Klassenrat angefertigt wurde. Bei denjenigen, die Kurse zum Erlernen der Unterrichtssprache besuchen, berücksichtigt der Klassenrat die von den Lehrpersonen dieser Kurse übermittelten Beobachtungen. Der Klassenrat hält sich bei der Bewertung und Versetzung von Personen mit Migrationshintergrund an die rechtlichen Grundlagen für Schüler/innen mit Migrationshintergrund.
Das Verhalten der Schüler/innen richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen der Verfassung, der einschlägigen Gesetze, insbesondere der Schülercharta sowie der internen Schulordnung und wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bewertet, insbesondere des Gesetzes 169/2008 und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen (Beschluss der Landesregierung Nr.156 vom 26.01.2009, DM N°5/2009 vom 16.01.2009). Für die 1.-4. Klassen finden die Kriterien laut Beschluss der Landesregierung Nr. 1020 vom 04. Juli 2011 Anwendung. Berücksichtigt wird auch das Verhalten bei schulbegleitenden Veranstaltungen. Die Bewertung erfolgt im digitalen Register mit 1 bis 5 Sternchen, die den Noten 5 bis 10 entsprechen.
Die Verhaltensnoten sind in der Regel entsprechend den folgenden Beschreibungen zu geben:
Eine negative Verhaltensnote hat automatisch eine Nicht-Versetzung zur Folge. Voraussetzung für die Vergabe von Noten für das Verhalten unter 8 sind schriftliche Vermerke über unentschuldigte Verspätungen und Absenzen, Eintragungen im Klassenbuch sowie Disziplinarmaßnahmen bis zu zeitweiligem Ausschluss von der Schule. Negative Verhaltensnoten werden nur bei äußerst groben Regelverstößen, die auch einen längeren Ausschluss von der Schule bewirken, vergeben. Berücksichtigt wird jedoch auch eine eventuelle Besserung des Verhaltens. Bei Eintragungen und Disziplinarmaßnahmen wird großer Wert auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten gelegt. Unbegründete Terminüberschreitungen werden bei der Bewertung des Verhaltens und Zuweisung des Schulguthabens berücksichtigt. Die Bewertung des Verhaltens wird vom Klassenvorstand vorgeschlagen, vom Klassenrat vorgenommen und zählt zum Notendurchschnitt bei der Bestimmung des Schulguthabens und für andere vom Gesetz oder vom Schulprogramm vorgesehene Zwecke.
Die Lehrpersonen dokumentieren allfällige Beobachtungen bezüglich des Verhaltens der Schüler/innen im digitalen Register. Sie bewerten das Verhalten mindestens einmal im Semester. Der Klassenvorstand schlägt aufgrund der Einträge eine Bewertung des Verhaltens bei der Bewertungskonferenz vor
***** (Fünf Sterne) 10 vorbildhaftes, nachahmenswertes Verhalten bei aktiver Mitarbeit
**** (Vier Sterne) 9 sehr gutes, korrektes Verhalten
*** (Drei Sterne) 8 ein gutes Verhalten im Allgemeinen
** (Zwei Sterne) 7 insgesamt zufrieden stellendes Betragen (...)
* (Ein Stern) 6 genügendes Betragen (...)
Sternchenschnitt | >4,25 | >3,5 | >2,75 | >2 | <2 |
Notenvorschläge | 10 | 9 | 8 | 7 | 6 |
Geringe Anzahl an unentschuldigten Absenzen und Verspätungen, keine schwerwiegende Eintragung
Mehrere unentschuldigte Absenzen oder viele Verspätungen oder eine Eintragung
Schwerwiegende Eintragung und mehrere unentschuldigte Absenzen
Besonders vorbildliches Verhalten oder Einsatz mit positiver Wirkung oder Ausstrahlung für die Klassen- oder Schulgemeinschaft
Folgende Tätigkeiten werden als Bildungsguthaben ("crediti formativi") anerkannt; dabei müssen die Tätigkeiten im Zeitraum von Juni des vorhergehenden Jahres bis Mai des laufenden Jahres durchgeführt worden sein.
Art der Tätigkeit |
Anforderung |
Bestätigungen |
Kurse (Sprachen oder Anderes) an öffentlich anerkannten Institutionen |
Kursbestätigung |
|
sportliche Leistungen |
Platzierungen bei Landes-, Regional- oder Italienmeisterschaften |
Bestätigung oder Diplom |
Mitglied im Vorstand oder Inhaber/ in einer aktiven Rolle eines Vereins (Kassier/in, Gruppenleiter/in, Trainer/in, musikalische/r Leiter/in, … ) |
Bestätigung |
|
künstlerische Leistung, Sommerakademie, Musikkurse, Konservatorium oder Ähnliches |
Bestätigung oder Teilnahmeerklärung |
|
Berufserfahrung mit Bezug auf unseren Schultyp |
1 Monat |
Bestätigung des Arbeitgebers mit genauer Angabe der Tätigkeit |
Chemie-, Sprachen-, Mathematikolympiade oder vergleichbare Wettbewerbe |
Bestätigung |
|
Zweisprachigkeitsprüfung B oder A, CAE, FCE internationale Zertifikate Englisch, ECDL-Computer-Fürerschein (gilt auch rückwirkend) |
Bestätigung |
|
regelmäßige Mitarbeit als freiwillige Helfer/innen bei Sozialdiensten |
Bestätigung |
Bestätigungen können bis Ende Mai des laufenden Schuljahres bei den Klassenvorständen eingereicht werden.
Notendurchschnitt | 3.Klasse | 4. Klasse | 5. Klasse |
M < 6 | - | - | 7 - 8 |
M=6 | 7 - 8 | 8 - 9 | 9 - 10 |
6 < M <= 7 | 8 - 9 | 9 - 10 | 10 - 11 |
7 < M <= 8 | 9 - 10 | 10 - 11 | 11 - 12 |
8 < M <= 9 | 11 | 12 | 13 - 14 |
9 < M <= 10 | 12 | 13 |
15 |
Für die Berechnung zählen:
Der Notendurchschnitt gibt die Bandbreite vor und darf keinesfalls über- oder unterschritten werden. Zum Notendurchschnitt werden für jeden anrechenbaren schulinternen Aspekt oder jedes anrechenbare Bildungsguthaben jeweils 0,1 Punkte dazu- oder abgezählt.
Ergibt die Summe von Notendurchschnitt und anrechenbaren Aspekten sowie Bildungsguthaben eine Nachkommastelle > 0,5, wird die obere Punktezahl der Bandbreite zugewiesen.
Mit Notendurchschnitt > 8 wird in der 3. und 4. Klassen die obere Punktezahl zugewiesen.
Mit Notendurchschnitt > 9 wird in der 5. Klasse die obere Punktezahl zugewiesen.
Den Schülerinnen und Schülern mit Aufholprüfung wird bei der Versetzung in die nächste Klasse in der Regel die niedrigere Punktezahl der Bandbreite zugewiesen.
Stand: 29. Oktober 2022
N.B. Für das laufende Schuljahr 2022/23 gibt es noch keine entsprechende Ministerialverordnung. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die oben abgebildete Tabelle auch für das heurige Schuljahr gültig ist.
Das Leitbild der Schule und der Qualitätsrahmen ‚Die gute Schule in Südtirol’ gelten als Bezugspunkte für das Qualitätsmanagement am RG und an der TFO Meran. Leitsatz der Schule: Wissen schafft Weltbezug - Gemeinschaft braucht Sprache - Praxis beweist Theorie
Das Qualitätsmanagement erfolgt im Sinne des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1598 vom 29.10.2012 und dient ausschließlich der Qualitätssicherung, der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Externe und Interne Evaluationsmaßnahmen finden im Rahmen von Evaluationszirkeln statt, sind transparent und binden alle Mitglieder der Schulgemeinschaft ein.
Die Ziele sind immer konkret und erlauben Maßnahmen, die klar formuliert werden.
Schüler/innen nehmen an Evaluationsmaßnahmen teil und erkennen, dass diese die Qualität des schulischen Handelns steigern. Zur Beratung können auch Gesprächsrunden zwischen Klassen stattfinden. Lehrpersonen sind aktive Player in den Evaluationsprozessen und erkennen deren Sinnhaftigkeit und positive Wirkung.
Unser Grundverständnis von Inklusion an der Schule bedeutet Teilhabe und Mitbestimmung aller am Bildungsprozess beteiligten Menschen. Im Zentrum unserer Bildungsarbeit stehen die Jugendlichen als einzigartige, freie und selbstständige Persönlichkeiten, die den Lernprozess mitverantworten und reflektieren.
Unsere Bibliothek ist das Lese- und Informationszentrum der Schule.
Sie ist Leseinsel, Ort des selbständigen Lernens und Klassenraum für zeitgemäße Formen des Lernens und Arbeitens. Sie ist außerdem ein Ort der Kommunikation innerhalb der Schulgemeinschaft, Rahmen für Ausstellungen und Dokumentationsstelle für Arbeitsergebnisse. Die Bibliotheken des Realgymnasiums und der TFO sind in einer Einheit untergebracht und werden verwaltungstechnisch gemeinsam geleitet.
Das Bibliotheksteam besteht aus der hauptamtlichen Bibliothekarin, der Bibliotheksgehilfin, der Bibliotheksleitung der Schulbibliothek und den übrigen Mitgliedern des Bibliotheksrats (Direktor/in, Lehrpersonen und Schülervertreter/innen).
Schwerpunkte unseres Medienbestandes sind die Naturwissenschaften sowie die Technik. Beim Bestandsaufbau wird das mehrsprachige Lernen, ein Schwerpunkt der Schule, berücksichtigt.
Wichtige Ziele und Aufgaben der Bibliothek:
Die Schulgemeinschaft versteht die Schulbibliothek als multifunktionale Institution mit besonderer didaktischer Ausrichtung. Daraus ergeben sich folgende Schwerpunkte:
Die didaktische Bedeutung der Schulbibliothek und die zu erwartenden zukünftigen Aufgaben (durch zunehmende Digitalisierung, technische Neuerungen) erfordern eine
ständige Weiterentwicklung und eine kontinuierliche Reflexion. Mittelfristig braucht es eine Klärung der derzeitigen multifunktionalen Nutzung der Bibliothek, da der Raum bereits für didaktische Zwecke nahezu voll ausgelastet ist und aufgrund von Platzproblemen im Schulgebäude vielfach anderweitig genutzt wird (s. Multifunktionsraum). Die Bibliothek sollte nur in Ausnahmen als Ausweichort für andere Zwecke zur Verfügung stehen. Ansonsten sollte sie ausschließlich für die im Leitbild beschriebenen Tätigkeiten genutzt werden.
Schulführungskraft
Als Schulführungskraft der gesamten Schule ist sie in den Gremien anwesend. Sie fördert im Rahmen ihrer Funktion als Schulleiter in besonderer Weise die didaktischen Anliegen der Bibliothek, organisiert und koordiniert den Tätigkeitsplan und die finanzielle Ausstattung. Ihre Präsenz in diesen Gremien ist Ausdruck der besonderen didaktischen Rolle der Schulbibliothek. Gemeinsam mit der Bibliotheksleitung repräsentiert sie die Schulbibliothek nach außen. In den letzten Jahren war die Schulführungskraft regelmäßig anwesend.
Bibliotheksleitung
Die Besetzung der Bibliotheksleitung erfolgt folgendermaßen: Die Schulführungskraft schlägt dem Lehrerkollegium eine Person vor, die bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen; nach erfolgter Bestätigung ernennt die Schulführungskraft diese Person für drei Jahre. Die Ausübung der Bibliotheksleitung ist an eine fachspezifische Ausbildung gebunden (z. B. Lehrgang Schulbibliotheken oder Äquivalentes). Sie wird als didaktische Tätigkeit anerkannt. Wichtige Voraussetzung ist die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit der Bibliothekarin, da viele Aufgaben auch im Berufsbild der Schulbibliothekarin angeführt sind (siehe dort).
Die Ausübung dieser Funktion umfasst folgende Tätigkeitsfelder:
Die Bibliotheksleitung ist Bindeglied zwischen Bibliothek, Direktion und Lehrerkollegium
Die Bibliotheksleitung repräsentiert die Schulbibliothek nach innen und nach außen und pflegt den erforderlichen Kontakt zu den Schulinstitutionen und zu den schulexternen Partner/innen.
Die Bibliotheksleitung organisiert gemeinsam mit der Bibliothekarin, mit interessierten Lehrpersonen bzw. Arbeitsgruppen sowie mit externen Institutionen (Bibliotheken der Meraner Oberschulen, Stadtbibliothek, Buchhandlungen…) lesefördernde Aktivitäten.
Die Bibliotheksleitung koordiniert bibliotheksdidaktische Tätigkeiten.
Die Bibliotheksleitung sorgt für die Einberufung einer angemessenen Anzahl von Bibliotheksratssitzungen, erstellt die Tagesordnung in Absprache mit dem Bibliotheksrat, ergänzt diese nach Notwendigkeit und übernimmt die Leitung der Sitzungen.
Die Bibliotheksleitung verantwortet in Zusammenarbeit mit der Bibliothekarin am Beginn eines jeden Schuljahres die Erstellung eines Jahrestätigkeitsplanes. Am Ende des Jahres wird dieser unter ihrer Leitung evaluiert.
Die Bibliotheksleitung trägt, gemeinsam mit der Bibliothekarin, besondere Verantwortung für den Bestandsaufbau und für dessen Ausbau.
Die Bibliotheksleitung sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Bibliotheksbetriebes
Die Bibliotheksleitung dokumentiert in Zusammenarbeit mit der Bibliothekarin die Aktivitäten der Bibliothek und erarbeitet die 1-2x jährlich erscheinenden „Biblionews“ in Zusammenarbeit mit interessierten Mitarbeitern (Lehrpersonen, Personal, Schüler/innen).
Bibliothekar/in (Berufsbild Dipl.-Bibl.)
Bestandsbezogene Aufgaben:
Benutzerbezogene Aufgaben: Sie
Organisations- und strukturbezogene Aufgaben: Sie
Spezifische Aufgaben in Schulbibliotheken: Sie
Bibliotheksrat
Der Bibliotheksrat besteht aus folgenden Mitgliedern: dem Direktor der Schule, dem Bibliotheksleiter, Vertreter/innen verschiedener Fachgruppen, der Bibliothekarin, weiteren Lehrpersonen sowie dem studentischen Bibliotheksrat oder dessen Vertreter/innen. Diese werden von dem Direktor dem Lehrerkollegium vorgeschlagen, das sie nach Bestätigung für drei Jahre ernennt. Der Bibliotheksrat ist das Gremium, welches vom Lehrerkollegium delegiert wird, das Bibliotheksgeschehen zu koordinieren und zu evaluieren. Der Bibliotheksrat übt eine Aufsichtsfunktion aus und ist Garant für Transparenz. Der Bibliotheksrat koordiniert den Bestandsaufbau aufgrund des Bestandskonzeptes, das die Schwerpunkte der Schule berücksichtigt. Er trifft sich regelmäßig, um über sämtliche Aktivitäten der Bibliothek ausreichend informiert zu sein; die Sitzungstermine werden am Beginn des Schuljahres oder bei Bedarf festgelegt. Die erste Sitzung soll dabei gleich zu Beginn des neuen Schuljahres stattfinden, weitere Sitzungen werden für die Erstellung des Tätigkeitsplans, für den Bestandsaufbau, für die Genehmigung und Koordinierung von Projekten und Aktivitäten einberufen. Projektarbeit wird auch durch eigene Arbeitsgruppen geleistet. Am Ende des Schuljahres hat eine Sitzung die Evaluation der abgewickelten Tätigkeiten und den Ausblick auf das nächste Schuljahr zum Inhalt. Die Evaluation wird ergänzt durch regelmäßige Erhebungen mittels Online-Umfragen (gesamte Dienstleistung der Bibliothek oder auch nur projektbezogen).
Studentischer Bibliotheksrat
Der studentische Bibliotheksrat ist ein freiwilliges Gremium bestehend aus Schüler/innen der Schule, die bereit sind, ergänzend in der Bibliothek mitzudenken und -arbeiten. Ihre Meinung wird bei allen wichtigen und Schüler/innen betreffenden Entscheidungen gehört und berücksichtigt. Sie können eigenständig Projekte im Rahmen der Medienkompetenz- und Lesekompetenzförderung umsetzen und werden dabei von den Schulgremien unterstützt, wobei nach Möglichkeit auch Mittel zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sind sie wichtige Ansprechpartner/innen für alle Schulbibliotheksprojekte. Ab der 3. Klasse kann die Arbeit bei besonderem bzw. kontinuierlichem Einsatz im Klassenrat mit einem Schulguthaben (Bonuspunkte Matura: „besonderer Einsatz für die Schulgemeinschaft“) honoriert werden.
Arbeitsgruppe Bibliotheksprojekte
Am Beginn jeden Schuljahres werden die schulinternen Arbeitsgruppen gebildet; es gibt je nach Jahrestätigkeit auch eine AG Bibliotheksprojekte. Hier können sich alle Lehrpersonen melden, die Interesse haben, bei einzelnen größeren oder kleineren Projekten der Bibliothek mitzuarbeiten oder die selbst Bibliotheksprojekte vorantreiben möchten. Die gesamte AG trifft sich so oft wie notwendig für die Umsetzung des Projektes oder der Projekte. Zu Schulbeginn erstellt sie ein Tätigkeitsprogramm mit den Vorhaben im laufenden Schuljahr und kümmert sich um die nötigen Ansuchen im Schulsekretariat. Einzelne Interessierte können kleine Untergruppen bilden, die die Vorhaben konkret umsetzen; die Untergruppen bestehen so lange, bis die Projekte abgeschlossen sind. Am Ende des Schuljahres erfolgt die Evaluation sowie Dokumentation und es werden eventuell Ideen für zukünftige Projekte gesammelt.
Arbeitsgruppe Bibliotheksbetreuer/innen
Jede Lehrperson kann im Rahmen ihrer Auffüllstunden Bibliotheksdienst leisten. Ausschlaggebend für die Einteilung des Bibliotheksdienstes sind die Bedürfnisse der Bibliothek. Am Beginn eines jeden Schuljahres wird ein Plan erstellt, der die zur Verfügung stehenden Zeiten enthält; jede Lehrperson kann sich dafür melden. Bei der Zuweisung gelten die Kriterien Ausbildung oder Spezialisierung im Bereich Bibliothek, Leseförderung u.Ä., Kontinuität, Anzahl der Auffüllstunden, Mitglied des Bibliotheksrates oder der AG Bibliotheksprojekte und v.a. Tätigkeiten im Rahmen des Bibliothekcurriculums. All diese Arbeiten/Stunden werden nach Möglichkeit als didaktische Tätigkeit gewertet. Das wird am Anfang des Schuljahres gemeinsam mit der Schulführung definiert.
Lehrausgänge: soweit vorhersehbar sollen die Lehrausgänge bereits in das Jahresprogramm der Fachlehrperson und in den Tätigkeitsplan der Schule aufgenommen werden. Im Ansuchen an den Direktor müssen die Art und das Programm der Veranstaltung, die didaktische Zielsetzung, die inhaltliche Vor- und Nachbereitung, die Begleitpersonen, die benützten Verkehrsmittel, genaue Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie die Kosten angeführt sein. Lehrausgänge dürfen die Unterrichtszeit in der Regel um nicht mehr als eine Stunde überschreiten. Die Bestimmungsorte liegen in der näheren Umgebung.
Lehrausflüge, Projekttage und Lehrfahrten sind von der Fachlehrperson beziehungsweise bei Fächer übergreifenden Initiativen von den beteiligten Lehrpersonen möglichst zu Jahresbeginn zu planen, damit sie vom Klassenrat und vom Lehrerkollegium genehmigt und in den Tätigkeitsplan aufgenommen werden können und damit ihre Finanzierung gesichert werden kann. Die Verantwortung für das didaktische Konzept und die Koordination übernimmt die zuständige Fachlehrperson. An der Organisation beteiligen sich auch andere Lehrpersonen bzw. Schüler/innen und Eltern.
Die Veranstaltungen sind Teil des Jahresprogramms; die Planung erfolgt außer in begründeten Fällen vor Abgabe des Jahresprogramms. Herbstveranstaltungen sollten bereits im vorhergehenden Schuljahr geplant und mit den Eltern besprochen werden. Lehrausflüge dauern in der Regel nicht mehr als zwölf Stunden. Mehrtägige Veranstaltungen finden im europäischen Raum statt.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden über die unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen schriftlich in Kenntnis gesetzt. Verweigern die Eltern die Zustimmung zur Teilnahme, teilen sie diese Entscheidung der Schule mit.
Veranstaltungen, die größere Kosten verursachen, sind schon im Vorfeld der Entscheidungen mit den Eltern zu besprechen. Dadurch gewinnen die Eltern Einblick in das Ziel und die verantwortungsvolle Planung des Unternehmens und können bei der Finanzierung mitentscheiden.
Die zuständigen Fachlehrpersonen und Elternvertreter/innen sowie die Klassengemeinschaft sollen bei kostenintensiven Projekten die Einwände Einzelner berücksichtigen und eine entsprechende Entscheidung treffen.
Die unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen sind integrierender Bestandteil des Tätigkeitsprogramms. Die Teilnahme ist für alle Schüler/innen verpflichtend. Eine Befreiung wird vom Direktor nur in begründeten Fällen nach Absprache mit den Eltern erteilt. Nicht teilnehmende Schüler/innen werden einer anderen Klasse zugeteilt. Die zuständige Fachlehrperson nimmt in Absprache mit dem Direktor die Zuteilung vor und informiert den betreffenden Klassenrat.
Lehrausgänge werden von der Fachlehrperson begleitet. Lehrausflüge und andere unterrichtsbegleitende Veranstaltungen finden unter der Aufsicht von zwei Begleitpersonen statt. Sind zwei Klassen gemeinsam unterwegs, genügen u.U. auch drei Lehrpersonen, bei drei Klassen vier Lehrpersonen. Projekte und Lehrfahrten werden von den betreffenden Fachlehrlehrpersonen begleitet. In Sonderfällen kann die Begleitung von der Fachlehrperson eines anderen Klassenzuges übernommen werden, sofern sie mit den didaktischen und organisatorischen Anforderungen vertraut ist. Für alle Lehrfahrten muss eine Ersatzlehrkraft zur Verfügung stehen, die bei plötzlicher Absage einer Begleitperson problemlos einspringen kann. Diese Lehrkraft wird von vorne herein bei der Planung des Projekts mit einbezogen.
Die Kosten für die Schüler/innen gehen zu Lasten der Familien. Für Bedürftige und Notfälle gibt es einen Sonderfond der Schule. Die Unkostenbeiträge werden durch die Klassensprecher/innen im Schulsekretariat eingezahlt. Bei kostenaufwändigeren Veranstaltungen werden sie von den Eltern über ihre Bank auf das Schulkonto überwiesen. Jahreshöchstbetrag 300 € im Biennium, 700 € im Triennum. Zur Deckung der Reisekosten können die Klassen nach Absprache im Schülerrat und im Einvernehmen mit dem Direktionsrat schulinterne Aktionen veranstalten (Brotverkauf, Weihnachtsmarkt u.A.).
Die Anzahl und Dauer der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen werden jedes Jahr aufgrund der geltenden Kriterien und Verfügbarkeit des Außendienstkontingentes jedes Jahr neu festgelegt. Als Auswahlkriterium gelten neben den Kosten primär die Zielsetzung und somit der Wert einer Veranstaltung.
Um die Sicherheit zu gewährleisten, werden Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Reiseunternehmen durchgeführt. Fahrräder können verwendet werden, wobei die Eltern die Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit des Fahrrads (Bremsen, Licht) und die angemessene Ausrüstung (Helm) übernehmen. Klettern, Schwimmen und Bootfahren sind nur dann gestattet, wenn diese Tätigkeiten neben den Begleitpersonen von einer angemessenen Zahl spezifisch ausgebildeter Fachleute überwacht werden.
Die physische Zumutbarkeit für alle Beteiligten ist zu berücksichtigen. Um die Aufnahmefähigkeit während der Veranstaltungen zu gewährleisten und Ruhestörungen zu vermeiden, ist bei mehrtägigen Lehrfahrten ausreichend Nachtruhe vorzusehen. Die Informationen an die Erziehungsberechtigten muss so umfassend wie möglich sein.
Der Start kann an einem anderen Ort als der Schule festgelegt werden. Die Genehmigung zum Ein oder Aussteigen auf der Fahrt oder um Entlassung am Zielort erteilen die Begleitpersonen, wenn der Wohnort der Schüler/innen an der Fahrtstrecke liegt und die schriftliche Genehmigung der Eltern vorliegt. Wenn möglich, sollten vornehmlich öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden.
Der erweiterte Freiraum bei unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen bedeutet für die einzelnen Schüler/innen auch größere Eigenverantwortung sich selbst und der Gemeinschaft gegenüber. Die Klassen und ihre Begleitpersonen vereinbaren im Vorfeld klare Verhaltensregeln und besprechen die Konsequenzen für den Fall, dass Abmachungen nicht eingehalten werden.
Die schulinterne Fortbildung SCHILF der Schuldirektion RG-TFO Meran orientiert sich im Wesentlichen am neuen Fortbildungskonzept der an der Pädagogischen Abteilung (PA) angesiedelten Arbeitsgruppe. Dieses Konzept findet mit Beginn des Schuljahres 2013/14 landesweit Umsetzung.
Die schulinterne Fortbildung versteht sich als Fortbildung einer bestimmten Lerngemeinschaft von Lehrpersonen. Wie groß die Lerngemeinschaft ist (gesamtes Kollegium, vollständiger Klassenrat, eine bestimmte Fachgruppe usw.), wird bei der Planung festgelegt.
Inhaltliche Schwerpunkte und Veranstaltungsformen der schulinternen Fortbildung sind:
Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 nimmt neben der schulinternen Fortbildung der im vorhergehenden Jahr gegründete Fortbildungsverbund Burggrafenamt, dem auch unsere Schuldirektion angehört, seine Tätigkeit auf. Der Verbund bietet ein breites Programm von z.T. auch schulübergreifenden Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Schwerpunkten an. Aus den Vorschlägen der beteiligten Schulen und Kindergärten wurde ein ungefähr fünfzig Veranstaltungen umfassendes Angebot erstellt. Die Bezirksfortbildung greift neben den eigenen Schwerpunktsetzungen Themen auf, die von den Schulen als vordergründig genannt werden und die auf Schulebene aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen (zu geringe Teilnehmerzahl, Austausch schaffen) nicht bewältigt werden können.
(Anmeldungen unter www.fortbildung-bga.it)
Die sechs übergreifende Kompetenzen für lebenslanges Lernen sind:
Die Umsetzung geschieht durch die Wechselwirkung zwischen den verschiedenen Fachkompetenzen innerhalb eines ganzheitlichen Lernprozesses durch die kontinuierliche, altersgemäße Förderung und ist gemeinsame Aufgabe aller Unterrichtsfächer. Die von den einzelnen Fächern ausgearbeiteten Fachcurricula und das vom Lehrerkollegium erarbeitete Curriculum der übergreifenden Kompetenzen sind im Schulcurriculum veröffentlicht.
Die Klassenvorstände sind die ersten Ansprechpartner für Orientierung (u.a. „Orientierungstage 1. Klassen“) und Beratung, vor allem bei schulischen Fragen. Die Koordinatoren für die Öffentlichkeitsarbeit (Tag der offenen Tür, Schulvorstellungen bei den Mittelschulen) und Schule-Arbeitswelt planen das jährliche Programm: Organisation der Tätigkeiten im Bereich der Orientierung und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation nach außen und innen, Ansprechpartner für außerschulische Einrichtungen, Verbände und Betriebe sowie Schüler/innen, Hilfestellung bei Praktika auch im Rahmen der Vermeidung von Schulabbruch. Schüler/innen und Eltern kontaktieren die Lehrpersonen über das Schulbüro oder wenden sich direkt an die Lehrpersonen.
Für diesen Bereich gelten die hier angeführten Kriterien, für die einzelnen Fachrichtungen in Bezug auf die Zeit, Dauer, Bewertung, Dokumentation und Evaluation. Der gesetzliche Rahmen für die Tätigkeiten Schule-Arbeitswelt ist im Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 32/2017 angeführt (Gesetzesvertretendes Dekret vom 13.04.2017, Nr. 62; Landesgesetz 14/2016; Art. 7/bis, Landesgesetz 11/2010), währendem die Anpassung des Dreijahresplans im Sinne des Art. 4, Absatz 7 des LG 12/2000 erfolgt.
Die Zulassungsbestimmungen zur Staatlichen Abschlussprüfung sehen vor, dass die Schüler/innen 75% diese von der Schule vorgeschriebenen Tätigkeiten im zweiten Biennium und in der 5. Klasse ausgeführt haben bzw. bei dabei vorgesehenen Tätigkeiten anwesend waren. Diese Erfahrungen werden bei der Staatlichen Abschlussprüfung auch jeweils berücksichtigt.
Damit dies überprüft werden kann, führen die Schüler/innen ein Portfolio für die Auflistung der ausgeführten Tätigkeiten mit Datum und Dauer. Zusätzlich sammeln sie die dabei erstellten Unterlagen und Dokumente, die ihnen bei der Vorbereitung auf die Staatliche Abschlussprüfung nützlich sein können. Die Schule überprüft die Dokumentation und stellt Auszüge zu Anwesenheiten aus dem digitalen Register bereit.
Am Realgymnasium und der Technologischen Fachoberschule Meran sind folgende Tätigkeiten vorgesehen, um die Orientierung der Schüler/innen und die Eingliederung in die Berufswelt zu erleichtern:
Sommertätigkeiten in fachrichtungsspezifischen Bereichen nach folgenden Kriterien der Schule für die Anerkennung von außerschulischen Erfahrungen: Sommertätigkeiten in Berufsfeldern, die der besuchten Fachrichtung entsprechen, werden in einem Ausmaß von bis zu maximal 50 Stunden anerkannt. Die Vor- und Nachbearbeitung erfolgt mit den Tutoren der Schule. Die Dokumentation enthält Angaben zu Ort, Zeit und Art der ausgeführten Tätigkeiten und ist mit der Unterschrift einer verantwortlichen Person des Betriebs - ein entsprechendes Formular wird von der Schule zur Verfügung gestellt - versehen. Tätigkeiten im elterlichen Betrieb werden nicht anerkannt.
Schüler/innen im Zweitsprachjahr nehmen an den entsprechenden Tätigkeiten der Gastschule teil – dies ersetzt die für den Bereich Schule-Arbeitswelt vorgesehenen Tätigkeiten an der Schule Realgymnasium und technologische Fachoberschule Meran. Für die Schüler/innen im Auslandsjahr gilt das Auslandsjahr als Tätigkeit im Bereich Schule-Arbeitswelt.
Die Schüler/innen müssen mindestens 75 % der insgesamt festgelegten Tätigkeiten im zweiten Biennium und in der 5. Klasse durchführen.
Die Schule unterstützt Schüler/innen, die ein Zweitsprach- bzw. Auslandsjahr machen möchten.
Die Science Night, bei der Referenten eingeladen werden, die über einen Schwerpunkt ihrer Forschung vortragen, wird jährlich veranstaltet. Folgende Regelungen sind dabei zu berücksichtigen:
Die Errichtung eines Zentrums für Information und Beratung (Abkürzung: ZIB/italienisch: CIC) wurde mit Staatsgesetz Nr. 162 vom 26.06.1990 an den Schulen verpflichtend eingeführt. Seine Aufgabe wird im Gesetz folgendermaßen beschrieben: Information der Schüler/innen zu erzieherischen, gesundheitsfördernden, rechtlichen Fragen sowie Angebote, die die Freizeit der Schüler/innen und die Stärkung der Gemeinschaft betreffen. Außerdem sollte das ZIB Beratung und Orientierung bei psychopädagogischen und sozialen Schwierigkeiten anbieten.
Mit Rundschreiben des Schulamtsleiters vom 17.07.1997, Nr. 50 ist das ZIB als Informations- und Beratungszentrum verpflichtend auch an allen Oberschulen Südtirols einzurichten. Aus dem Rahmenkonzept zur Vorbeugung von Schulabbruch (Mitteilung des Schulamtes vom 12.11.2015) entwickelte sich das aktuelle Rahmenkonzept für das ZIB an den Schulen Südtirols.
Das ZIB richtet sich also in erster Linie an die Schüler/innen, kann aber auch die Eltern und Erziehungsberechtigten sowie Lehrpersonen als Zielgruppe in sein Angebot einbinden. Als niederschwellige Anlaufstelle leisten die ZIB-Mitarbeiter/innen in erster Linie Beratung und Information, können aber auch themenorientierte Aktivitäten und Projekte ausarbeiten.
Gesundheitsförderung, Soziales Lernen und Umweltbildung: Kommunikation, Förderung der Klassengemeinschaft, vor allem in den ersten Schulwochen, Schulung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher oder Organisation von Patenschaften und Initiativen, Mobbing-Prävention, Mediation, Umgang mit Genussmitteln, Sexualpädagogik…
Individuelle Gespräche und Lernberatung: pädagogische Beratung und Angebot von Sprechstunden zu persönlichen und schulischen Problemen; Analyse des Lernverhaltens, Lernstrategien, Lernpläne, Ziele, Motivation, Vermittlung und Einbeziehung von Fachdiensten, Zusammenarbeit mit dem PBZ, Begabungsförderung…
Inklusion/Integration/Migration: Vorträge und Informationen, Klärung von Fragen, interkulturelles Lernen, Mediation, interkulturelle Angebote, Erstellung des IBP, Zusammenarbeit mit den Familien, Förderung und Unterstützung
Orientierung: Pflege der Willkommenskultur, Initiativen für Neuankömmlinge an der Schule, Maßnahmen zur Schul-, Berufs- und Studienwahl, Neuorientierung, Informationen zum Auslands- und Zweitsprachenjahr
Medienbildung: Umgang mit alten und neuen Medien, Urheberrecht, Privatsphäre, Meinungsfreiheit, Fake News…
Begegnung mit Behörden zu rechtlichen Fragen: Bürgerkunde, Verfassung, Demokratie, Werte, Rechte und Pflichten Jugendlicher
Schüler helfen Schülern: Unterstützung, Beratung, Aufgabenhilfe, Vorbereitung auf Tests und Schularbeiten, Nachhilfe
Care-Team: Krisenintervention, psychosoziale Betreuung, Vermittlung an die Fachstellen
ZIB-Mitarbeitende weisen entsprechende soziale Interessen und Kompetenzen auf (Lernberatungs-, Mediations-, Gesprächsführungskompetenz, ...). Die Bereitschaft, sich auf Beziehungsarbeit einzulassen, wird vorausgesetzt. Weiters sind Verschwiegenheit, Einfühlungsvermögen, Achtsamkeit Eigenschaften der ZIB-Mitarbeiter/innen. Regelmäßige Evaluation sichert die Arbeit im ZIB.
„Gemeinsam lernen – lehren – arbeiten und fördern“
Das Realgymnasium ‘Albert Einstein’ und die Technologische Fachoberschule ‘Oskar von Miller’ sind eine förderliche Lern- und Arbeitsumgebung für alle Schüler/innen, Lehrpersonen und Mitarbeiter/innen. Als ‘Inklusive Schule’ werden alle Mitglieder der Schulgemeinschaft eingeschlossen. Das gemeinsame Lernen und die gegenseitige Hilfe und Unterstützung sind Grundsätze unserer Schulgemeinschaft.
Die Schüler/innen, die sich anstrengen und lernen, erreichen das Klassenziel und erzielen einen erfolgreichen Schulabschluss. Die Schulgemeinschaft setzt auf Zusammenarbeit. Die Lehrpersonen unterstützen und begleiten die Lernenden, damit diese ihre Lern- und Bildungsziele erreichen.
Krisenmanagement, Umgang und Meistern von Krisensituationen – Krisenprävention - Vorbereitung auf Notsituationen – Unterstützung – Hilfestellung – Betreuung - Beratung – Einbeziehen von außerschulischen Einrichtungen - Orientierung – Anleitungen für Verhalten in Krisensituationen – Proben für den Notfall - Sensibilisierung der Schulgemeinschaft – Fortbildung – Peer-Lernen fördern – Lernpläne erstellen – Strategien entwickeln
Der Begriff „Diagnostik“ umfasst alle Tätigkeiten, die die Voraussetzungen und Bedingungen für erfolgreiche Lehr- und Lernprozesse eines Lernenden ermitteln. Darüber hinaus werden Lernprozesse analysiert und es wird ihre Wirksamkeit, die sich im Lernergebnis niederschlägt, festgestellt. Ziel der Diagnostik ist es, den individuellen Lernprozess zu optimieren.
Unsere Methoden des Diagnoseverfahrens
a) Umfeldanalyse (Familie, Freizeit)
b) Fragebogen zur Selbsteinschätzung (Kompetenztest)
c) Befragung des Klassenrats
d) Elterngespräch
e) Analyse der Ausgangslage (Vorwissen, Interessen)
f) Analyse der Lernpotentiale und Lernhindernisse
g) Lerntyptest
h) Analyse des Klassenklimas
Unter Lernberatung verstehen wir in erster Linie ein auf Dialog ausgerichtetes Beratungsgespräch zwischen Schüler/in und Lernberater/in. Vor allem in den ersten Klassen, aber auch danach erwies es sich als fruchtbar, außerhalb des Unterrichts- und schulischen Kontextes mit Schülern in Schwierigkeiten – fachlicher, persönlicher oder außerpersönlicher Natur - auf Augenhöhe in empathischer Weise zu sprechen. Grundlegend für die Lernberatung sind für uns drei Leitfragen:
Als Grundlage des Gesprächs wird eine vorher, unabhängig voneinander, erarbeitete Selbsteinschätzung der Schüler/innen und eine Fremdeinschätzung der Beraterperson erarbeitet und schriftlich fixiert. Ein vorbereiteter Gesprächsleitfaden liefert die Strukturierung des Gesprächsablaufs und der Gesprächsdokumentation. Die Dokumentation des Gesprächs dokumentiert sowohl die Anamnese bzw. Analyse der Problematik als auch diagnostische Maßnahmen zur Behebung der Lernschwierigkeiten. Mit dem betroffenen Schüler werden getroffene Vereinbarungen schriftlich festgehalten, um bei den Folgegesprächen darauf zurückzugreifen und weiter anzusetzen.
Zu den Beratungsgesprächen werden in der Regel a) alle Schüler/innen mit mehr als zwei negativen Bewertungen eingeladen. Grundsätzlich werden dreimal im Schuljahr Beratungsgespräche für diese Zielgruppe geführt. Eine intensivere Betreuung gibt es b) für Schüler/innen mit größeren Schwierigkeiten, die über den schulischen Kontext hinausführen. Dabei werden die pädagogischen, sozialen und psychologischen Dienste ebenso einbezogen wie Eltern und Klassenrat. Eine dritte Form der Lernberatung besteht im individuellen Lerncoaching.
Ein Instrument der Lernberatung ist die AG „Schüler helfen Schülern“. Die Lernberater/innen stellen die notwendigen Kontakte her und leisten Vermittlungsarbeit.
Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen Lernberater/in und Klassenvorstand stellt die Schnittstelle zwischen Klassenrat und Lernberatern dar. Die Dokumentation der Beratungsgespräche liegt im Sekretariat für alle Klassenlehrpersonen zur Einsicht auf. Eltern sollen bei Bedarf vom Beratungsgespräch informiert werden.
Die Arbeitsgruppe „Lernberatung“ trifft sich regelmäßig (mindestens alle zwei Monate), zum Erfahrungsaustausch und zu schulinterner Fortbildung. Die Evaluation der Ergebnisse erfolgt zu Schulende durch die schulinterne Evaluationsgruppe.
Schüler/innen in Schwierigkeiten brauchen Bezugspersonen, Beachtung, Zuwendung. Persönliche Wahrnehmung ist der Schlüssel für Motivation. Sie brauchen Anleitung und Förderung, ein positives Umfeld, Hoffnung, dass sie es schaffen können. Wertschätzung zu erfahren, ist für Schüler/innen in Schwierigkeiten motivierend und stärkt ihn/sie.
Das PBG für Schüler/innen in Schwierigkeiten basiert auf einem humanistischen Menschenbild und orientiert sich an der Positiven Psychologie. Ausschlaggebend für ein gelingendes Gespräch ist die Gesamtpersönlichkeit der Berater/innen, die sich in Wertschätzung und Empathie für die Schüler/innen ausdrückt. Für die pädagogische Anamnese braucht es Zeit, Geduld und ein positives Umfeld. Das Erstgespräch beleuchtet die persönliche Lebenssituation des Schülers/der Schülerin, den familiären Hintergrund, die schulischen und außerschulischen Erfahrungen. Die Gespräche finden in einem geschützten Raum statt (ZIB). Wesentliche Elemente des Gesprächsstils sind: Aufwertung der Person; inhaltliche Klarheit; Wahlmöglichkeiten aufzeigen; den Sinn der jetzigen Situation erklären.
Koordinierung des Krisenmanagements, Präventionsarbeit auf verschiedenen Ebenen, Koordinierung der Tätigkeiten im Rahmen der Inklusiven Schule. Aufgaben:vereinbart Tätigkeiten, Aufgaben und Fortbildungsmaßnahmen für das Team und für das Lehrerkollegium, erstellt mögliche Notfallszenarien und konkrete Notfallpläne zu Ereignissen, begleitet das schulische Leben im Übergang von Notfallsituationen zum gewohnten Schulalltag und bietet Unterstützungsmaßnahmen und Hilfestellungen für besonders betroffene Lehrpersonen, organisiert notfallbezogene Sonderveranstaltungen, wie zum Beispiel Gottesdienst, Trauerfeier, Pressekonferenz oder Elternabend, ist Ansprechpartner für die Einsatzleitung der Polizei und der Rettungsdienste,regt längerfristige Maßnahmen zur Vor- und Nachsorge an. Zusammenarbeit mit der AG-Gesundheit: Präventionsarbeit in den Klassen. Schüler/innen und Eltern kontaktieren die Lehrpersonen des Care-Teams oder auf Wunsch die Schulleitung über das Schulbüro
In allen Krisensituationen gibt es Verhaltensweisen, die von jedem Mitglied der Schulgemeinschaft zu beachten sind. Das Verhalten in Krisensituationen ist nicht durch Theorie erlernbar: Jede Situation ist anders! Gröbste Fehler können vermieden werden, wenn wir uns vorweg mit dem Ernstfall beschäftigen und die »Eckpunkte« des Feldes der Betreuung kennen. Nichts falsch machen kann man, wenn man sich Zeit nimmt; respektvoll, ehrlich, authentisch mit der Krisensituation umgeht (die eigene Betroffenheit als Mensch zeigt); mit einfachen Maßnahmen Beruhigung und Stabilisierung anzubahnen versucht. Grundsätzlich gilt es, so gut wie möglich bei der Schulroutine zu bleiben!
Die Mitglieder des Care-Teams verschaffen sich einen Überblick, stellen sich am Einsatzort persönlich vor, schirmen die Betroffenen vor Schaulustigen ab bzw. führen sie aus der belastenden Situation weg, lassen die Betroffenen nicht allein, hören geduldig zu, suchen gegebenenfalls leichten Körperkontakt und lassen den Ausbruch von Gefühlen zu (laden dazu ein), machen Mut, ohne zu verharmlosen, zeigen Perspektiven auf, stellen Handlungsfähigkeit her.
Ablaufplan beim Todesfall eines Schülers oder einer Schülerin: In der betroffenen Klasse- Grundinformationen geben (Fakten, Emotionen, Bewältigung), Zeit zum Ausdruck von Emotionen geben, zum Fragenstellen ermutigen, am Platz der Schüler/innen ein Zeichen setzen (Zeitrahmen festlegen), nach einer Pause den Alltag wieder einkehren lassen (explizit darauf hinweisen), einen Ort festlegen, an dem Zeichen gesetzt werden können (Zeitraum bis zur Beerdigung) , Abschied: die Schüler/innen selbst entscheiden lassen, ob und in welcher Form sie an Trauerveranstaltungen teilnehmen wollen, einen Ort festlegen, an dem nach der Beerdigung sichtbare Zeichen gesetzt werden können (Andenkbuch auflegen, Blumen, Kerzen …). Weiters: zur Aufbahrung gehen, das Beileid aussprechen, überlegen, was man gemeinsam tun möchte (z. B. Zeichen setzen, Mitgestaltung Beerdigung), Abschluss finden: etwa ein Bild in der Klasse bis Schulende aufhängen, Kurzfristig: Aufarbeitungstreffen für direkt involvierte Angestellte organisieren. Mittelfristig: wenn nötig, Beratung für Lehrpersonen organisieren, damit sie Schüler/innen in der Trauer besser unterstützen können
In diesem Abschnitt werden Aufgabenbereiche definiert und verschiedene Tätigkeiten in den selben aufgelistet. Gilt besonders als Hilfestellung für Lehrpersonen, welche zum ersten Mal eine Tätigkeit ausüben.
Der Klassenvorstand einer 5. Klasse hat im anschließenden Schuljahr Anrecht auf ein ‚Sabbatjahr’, d.h. er wird nicht als Klassenvorstand eingesetzt.
Der Klassenvorstand wird möglichst nach folgenden Kriterien bestimmt:
Die Tätigkeiten der Klassenvorstände werden in Form von bis zu 20 UE bzw. über die Leistungsprämie verrechnet. Für vertrauliche Aufträge im Rahmen der Tätigkeiten als Klassenvorstand können im Sinne des Art. 11, LKV 2003 Überstunden ausbezahlt bzw. Zusatzpunkte für die Leistungsprämie vergeben werden..
Der Aufgabenbereich ist in vier Bereiche gegliedert.
Für jede einzelne, vom Plenum dafür beauftragte Lehrperson wird zu Beginn des Schuljahres einen Tätigkeitsplan mit der Definition seines Tätigkeitsbereiches und der Angabe der aufzuwendenden Überstunden erstellt. Die Tätigkeiten sollten der Notwendigkeit der Schule entsprechen und können auch nur einen Bereich umfassen. Sie hält Kontakt mit Leiter/innen von Arbeitsgruppen welche in seine Zuständigkeitsbereiche gehören. Am Ende des Schuljahres erstellt sie einen Schlussbericht über geleistete oder noch zu leistende Tätigkeiten.
Gemeinsam vereinbarte Ziele und Vorhaben bilden den Rahmen. Die Wege zu einer guten Schule sollten überprüfbar, einheitlich und übersichtlich sein. Gegenseitige Unterstützung und Beratung in allen Belangen sowie die schulinterne Evaluation dienen der Qualitätssicherung und Schulentwicklung. Die Technologische Fachoberschule „Oskar von Miller“ orientiert sich bei den Maßnahmen der internen und externen Evaluation am Informationsheft der Evaluationsstelle (liegt in der Bibliothek auf).
Evaluation findet auf persönlicher und auf Schulebene statt. Persönliche Evaluation äußert sich etwa im Jahresabschlussbericht; die Evaluation auf Schulebene realisiert sich in den Plenarsitzungen, bei Rückblicken und in der kritischen Auseinandersetzung mit dem Schulprogramm.
Für außerschulische Angebote, Lehrfahrten usw. wird verpflichtend eine Klassen-Evaluation von den begleitenden Lehrpersonen verlangt. Diese kann auch in Form eines Kurzberichts mit Foto erfolgen, welche dann evtl. auch auf die Webseite der Schule gestellt werden.
Die Schule bietet Hilfestellungen bei:
Ein/e Moderator/in ermöglicht allen Teilnahmern an der Diskussion ihr Wissen, ihre Ideen und Erfahrungen einzubringen. Die Lehrperson ...
Die Person koordiniert die Arbeitsbereiche und bildet die Mitarbeiter/innen aus. Sie verteilt die Aufgaben an das nicht unterrichtende Personal, koordiniert und überwacht die Arbeit. Sie ist Ansprechpartnerin für das nicht-unterrichtende Personal. Sie betreut den Buchhaltungs-, Rechnungs- und Ökonomatdienst.
Die Person erledigt die anfallenden Schreibarbeiten, führt Register, Karteien, Protokollbücher und Faszikel. Sie ordnet und führt die Ablage. Sie gibt im Parteienverkehr Auskunft und macht Telefondienst. Sie nimmt Gesuche entgegen und überprüft sie nach vorgegebenen Kriterien. Sie übernimmt die Bearbeitung eigenständiger Arbeitsbereiche.
Zuständig für die Beschaffung, Bereitstellung und Erschließung aktueller Medien und Informationen sowie für eine qualifizierte Benutzerberatung und Informationsvermittlung. Sie organisiert den Ausleihdienst und die internen Arebitsabläufe und konzipiert Angebote und Veranstaltungen. Sie unterstützt das Lehrerkollegium bei der Lese- und Medienerziehung.
Die Person hat kein definiertes Berufsbild. Kümmert sich um den Ausleihdienst, um die Systematisierung, Katalogisierung, Inventarisierung, das Einbinden und die Buchpflege, räumt Bücher und Medien zurück und unterstützt die Bibliothekarin.
Die Person hält alle Materialien, Geräte, usw. gebrauchsbereit und bereitet sie für den Einsatz im Unterricht vor. Er führt das interne Materiallagerbuch und die Verbrauchskartei, er bedient die audiovisuellen und neuen Mediengeräte im Unterricht und bei Prüfungen. Er wartet die Lehrmittel, technischen Geräte und Maschinen und führt kleinere Reparaturen durch.
Die Person versieht Aufsichtsdienst außerhalb des Unterrichts wie im Berufsbild vorgesehen. Er ist Sicherheits- und Brandschutzbeauftragter. Er versieht den Wartungsdienst, der die Schule betrifft. Er versieht Reinigungsdienst wie im Berufsbild vorgesehen inkl. Nottreppe. Er führt Sekretariatshilfsdienste aus und bemüht sich mit um eine kollegiale Zusammenarbeit.
Die Person ordnet, überprüft und reinigt regelmäßig die ihm zugewiesenen Räume und Flächen und die entsprechenden Einrichtungsgegenstände. Er gibt an die Lehrkräfte die angeforderten Turngeräte aus, ordnet und wartet die Turngeräte und führt daran kleinere Reparaturen durch. Er beaufsichtigt, falls erforderlich, Schüler/innen außerhalb des Unterrichts und achtet im Besonderen darauf, ob Schäden am Gebäude, an der Einrichtung und an den Geräten angerichtet werden. Er meldet allfällige Schäden der Direktion. Er führt Sekretariatshilfsdienste aus und bemüht sich mit um eine kollegiale Zusammenarbeit.
Die Person versieht Aufsichtsdienst außerhalb des Unterrichts, leistet Portier- und Telefondienst und gibt Auskünfte. Sie überprüft, reinigt und ordnet die ihr zugewiesenen Räume und Flächen der Schule und Einrichtungsgegenstände und hilft bei den großen Reinigungsarbeiten im Schulgebäude. Sie leistet Sekretariathilfsdienst und überbringt Lehrkräften und Schüler/innen Mitteilungen des Sekretariats, macht Botengänge, fertigt Fotokopien, Folien usw. an, übernimmt Hilfsdienste im Sekretariat. Sie bemüht sich mit um eine kollegiale Zusammenarbeit.
Die Schlichtungskommission setzt sich folgendermaßen zusammen:
Die Lehrer/innen werden aus dem Kollegium gewählt, die Eltern aus dem Elternrat, und die Schüler aus dem Schülerrat.
Die Amtsdauer beträgt drei Jahre.
Die Schlichtungskommission tritt bei Rekursen gegen verhängte Disziplinarmaßnahmen zusammen und hat folgende Aufgaben:
Ein/e Tutor/in handelt nach den gesetzlichen Vorgaben, welche bei der ersten Fortbildung im Berufsbildungsjahr ausgehändigt werden. Ein/e Tutor/in betreut Lehrer/innen im Berufsbildungsjahr bei der Erstellung des Jahresprogramms und bei Vorbereitungs- und Nachbereitungstätigkeiten. Zudem werden gegenseitige Unterrichtsbesuche und Unterrichtsbesprechungen bzw. -auswertungen geplant. Ein/e Tutor/in ist Anlaufstelle bei Problemen, sorgt für einen produktiven Gedankenaustausch und erstellt einen Bericht über die Art und Häufigkeit der Begleitung der alltäglichen Unterrichtspraxis.
Ein/e Tutor/in ist Ansprechpartner/in für alle neuen Lehrkräfte an der Schule, gibt schulspezifische Bestimmungen weiter (Nutzungsregeln, Gepflogenheiten) und stellt das nicht-unterrichtende Personal und Kollegium mit ihren besonderen Fähigkeiten vor.
Als Tutor/in für Schüler/innen füngieren die Lernberater/innen, sie leisten Hilfestellung bei organisatorischen Fragen; sind Bindeglied zwischen Lehrerkollegium, Schülern und Direktion und halten Kontakt mit dem Schülerrat.
(Bedingt durch die Corona-Krise gelten Regelungen für das Schuljahr 2022/23 nicht bzw. sind durch weitere Maßnahmen zu ersetzen. Eine der Infektionslage entsprechende Anpassung der Schul- und Hausordnung ist jederzeit möglich.)
Stand: 5. September 2022
Grundlage der internen Schulordnung sind im Allgemeinen die gesetzlichen Bestimmungen, die das bürgerliche Zusammenleben regeln und im Besonderen die Schüler- und Schüler/innencharta, im folgenden „Charta“ genannt, Beschluss der LR Nr. 2523 vom 21. Juli 2003, der Einheitstext DPR Nr. 297 vom 16. April 1994 betreffend die Regelung des Schulwesens, das Landesgesetz Nr. 20 vom 18. Oktober 1995 betreffend die Mitbestimmungsgremien, das Landesgesetz Nr. 12 vom 29. Juni 2000 zur Autonomie der Schulen und die Ministerialverordnung Nr. 90 vom 21. Juni 2001 i.g.V.
Die interne Schulordnung gliedert sich in drei Teile:
Art. 1: Aufenthalt im Schulbereich
Der Aufenthalt im Schulgebäude ist im Schuljahr 2022/23 während der Mittagspause vorerst nicht erlaubt. Für die Wintermonate wird eine eigene Regelung erstellt. Auf dem Schulgelände sind Ansammlungen zu vermeiden. Es gilt die Empfehlung, im Gebäude und bei Ansammlungen im Freien einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Schule kann ab 7:40 Uhr betreten werden.
Art. 2: Verspätung im Unterrichtsbeginn
Wenn die jeweils zuständige Lehrperson sich mehr als 10 Minuten verspätet, ist dies von den Schülern umgehend im Sekretariat zu melden. Die Schüler/innen bleiben in der Klasse und verhalten sich ruhig.
Art. 3: Pausenregelung
Die Schüler/innen sollten bei der Pause ihren Klassenraum verlassen und in den Schulhof gehen. Sie verhalten sich ruhig. Es ist nicht gestattet, den Schulbereich zu verlassen. Der Aufenthalt auf den Feuertreppen ist nicht erlaubt. Die Schüler/innen dürfen Angelegenheiten im Sekretariat und in der Bibliothek erledigen.
Art. 4: Präsenz im Schulgebäude
Die Schüler/innen dürfen den Klassenraum während des Unterrichts nur mit Genehmigung der Lehrperson verlassen. Während der Unterrichtszeit ist es Schülern nicht gestattet, die Schule ohne schriftliche Erlaubnis des Direktors oder Mitarbeitern des Direktors zu verlassen. Um Unruhe zu vermeiden, bleiben Schüler/innen nach Beendigung von Tests oder Schularbeiten in der Klasse. Bei Unwohlsein eines Schülers/einer Schülerin werden die Eltern oder Erziehungsberechtigten telefonisch verständigt, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. In der Regel müssen die minderjährigen Schüler/innen von den Eltern bzw. von diesen beauftragten volljährigen Personen abgeholt werden. Sollten Anzeichen einer COVID-19-Infektion vorliegen, wird der/die betroffene Schüler/in sofort isoliert und die geltenden Maßnahmen werden eingeleitet.
Art. 5: Leihbücher und Medien
Leihbücher sowie Bücher und/oder Medien der Bibliothek sind sorgfältig zu behandeln und im Falle von Verlust oder Beschädigung zu ersetzen. Die verschiedenen Geräte der Schule (Notebooks, digitale Medien ...) können ausgeliehen werden. Die Leihnehmer haften jedoch dafür bei Schäden bzw. Abhandenkommen. Für die Ausgabe und Kontrolle der Geräte bei der Rückgabe ist der Schullaborant bzw. die Bibliothek zuständig.
Art. 6: Absenzen und Rechtfertigung von Absenzen
Jeder Schüler/jede Schülerin verpflichtet sich bei der Einschreibung in die Schule zu einem regelmäßigen Schulbesuch. Absenzen müssen deshalb begründet sein und die Begründungen sollen der Wahrheit entsprechen und stichhaltig sein, andernfalls kann sie der Klassenvorstand ablehnen. Absenzen werden grundsätzlich über das digitale Register gerechtfertigt. Mitteilungen an die Erziehungsberechtigten seitens der Schule bzw. Lehrpersonen werden auch über das digitale Register weitergeleitet.
Art. 7: Fernbleiben vom Unterricht
Art. 8: Rauchverbot
Im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt laut Gesetz und Beschluss des Schulrates vom 27.4.2006 striktes Rauchverbot. Übertretungen werden gesetzlich geahndet.
Art. 9: Smartphones, Tablets und andere digitale Medien
Benutzung von elektronischen Endgeräten
Art. 10: Richtlinien für die Durchführung von Maturabällen
Maturabälle sind keine schulischen Veranstaltungen, sondern rein private Unternehmungen der Schüler/innen bzw. der Abschlussklassen. Die Schule darf allerdings in der Einladung bzw. auf Plakaten erwähnt werden. Die Schüler/innen haben für die Organisation eines Maturaballes demnach keinen Anspruch auf Befreiung vom Unterricht. Zudem dürfen Telefon, Fax und Mail der Schule für die Organisation von Maturabällen nicht verwendet werden.
Die Schule geht im Falle der Organisation von Maturabällen keinerlei rechtlich bindende und finanzielle Verpflichtungen ein. Sie ist auch nicht für allfällige Schäden anlässlich der Veranstaltungen verantwortlich. Den Schülern wird von der Direktion nahe gelegt, im Falle der Durchführung eines Maturaballes eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Art.11:Teilnahme an öffentlichen Kundgebungen
Sofern eine öffentliche Kundgebung vom Landesbeirat der Schüler anberaumt wird und der Elternrat hierfür die Zustimmung erteilt, wird den Schülern und den Schüler/innen die Teilnahme an der Kundgebung nach Anhören des Schülerrates von Fall zu Fall gestattet. Voraussetzung ist weiters, dass die Schüler/innen die nötige Zeit haben, die Inhalte zu besprechen (in der Regel drei Tage) und die Einverständniserklärung der Eltern im Sekretariat aufliegt. Gravierende Sicherheitsrisiken sollten rechtzeitig festgestellt und allen Beteiligten mitgeteilt werden. Die Kundgebungen sind nicht schulische Veranstaltungen. (Bezug zur Schülercharta Art. 3/15)
Art. 12: Ordnung in den Klassen
Art. 13: Verwahrung und Verlust von Wertsachen
Wertsachen und/oder größere Geldbeträge sollen nicht in die Schule mitgebracht werden. Die Schulverwaltung übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Art. 14: Zutritt zum Schulgebäude und Schulparkplatz
Personen, die der Schulgemeinschaft nicht angehören, haben nur zu den Verwaltungsräumen Zutritt. Motorräder dürfen nur auf der Westseite des Schulhofes geparkt werden. Die Zufahrtswege für die Feuerwehr sind freizuhalten.
Art. 15: Brandschutzbestimmungen
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind verpflichtet, sich über die Brandschutzbestimmungen und Räumungsordnung zu informieren, diese zu beachten und die Anweisungen der Notfalleinsatzgruppe zu befolgen.
Art. 16: Verhalten im Schulgebäude
Art. 17: Mitarbeit der Schüler/innen am Schulgeschehen
Den Schülerinnen und Schülern wird Mitsprache bei methodisch-didaktischen und organisatorischen Aspekten eingeräumt. Zu diesem Zwecke werden sie schrittweise in die Übernahme von Verantwortung eingeführt und dabei begleitet.
Art. 18: Unterrichtsstundeneinteilung und Termine
1. Std | 07:50-08:40 |
2. Std | 08:40-09:30 |
3. Std | 09:30-10:20 |
Pause | |
4. Std | 10:35-11:25 |
5. Std | 11:25-12:15 |
6. Std | 12:15-13:05 |
Mittagspause | |
7. Std | 13:30-14:20 |
8. Std | 14:20-15:10 |
9. Std | 15:10-16:00 |
10. Std | 16:00-16:50 |
Ab 7:30 Uhr kann die Schule betreten werden. Eine Aufsicht in jedem Stockwerk ist vorgesehen. Ab 7:45 Uhr ist die Lehrperson der ersten Stunde für die Aufsicht im Klassenraum zuständig.
An Elternsprechtagen wird der Unterricht auf die ersten zwei Stunden begrenzt. Die Dauer ist von 10:00-12:30 Uhr und von 14:00-17:30 Uhr. Die Lehrpersonen mit Teilzeitauftrag stehen im Verhältnis zu ihrem Teilzeitauftrag - auf jeden Fall vormittags und nachmittags - zur Verfügung.
Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen werden je nach Situation der Infektionslage und den Vorgaben der Sicherheitsprotokolle durchgeführt.
Die Dienstleistungsgrundsätze der Schule „Realgymnasium und technologische Fachoberschule Meran“ sehen vor, dass die Transparenz für die Schule „Realgymnasium und technologische Fachoberschule Meran“ ein zentrales strategisches Ziel darstellt. Zusätzlich zu den veröffentlichungspflichtigen Daten laut gesetzesvertretendem Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33, veröffentlicht die Schule „Realgymnasium und technologische Fachoberschule Meran“ fortlaufend Daten und Informationen, um den Bürgerinnen und Bürgern ein umfangreiches Informationsspektrum über die eigene Tätigkeit zu bieten und um eine allumfassende Transparenz zu fördern.
Art. 19: Öffnungszeiten des Sekretariats
An schulfreien Tagen und in den Sommermonaten:
Montag bis Freitag | 9:00-12:00 Uhr | |
Donnerstag | 9:00-12:00 Uhr | 14:30-17:30 Uhr |
An Schultagen: Öffnungszeiten - Professoren:
Montag bis Freitag | 9:15-11:00 Uhr | 14:30-16:30 Uhr |
Donnerstag | 9:15-11:00 Uhr | 14:30-17:30 Uhr |
An Schultagen: Öffnungszeiten – Schüler/innen:
Montag bis Freitag | 07:30-07:50 Uhr | 10:20-10:35 Uhr | |
Dienstag (RG+TFO) | 07:30-07:50 Uhr | 10:20-10:35 Uhr | 14:30-16:30 Uhr |
Donnerstag (RG+TFO) | 07:30-07:50 Uhr | 10:20-10:35 Uhr | 14:30-17:30 Uhr |
An Schultagen: Öffnungszeiten – Eltern:
Montag bis Freitag | 9:00-12:00 Uhr | |
Donnerstag | 9:00-12:00 Uhr | 14:30-17:30 Uhr |
Das Sekretariat darf nur in den vorgesehenen Öffnungszeiten aufgesucht werden. Anfragen möglichst online richten an: os-rg-tfo.meran@schule.suedtirol.it
Öffnungszeiten - Schulbar: zur Zeit geschlossen
Art. 20: Ordentlicher Urlaub und Resturlaub des nicht-unterrichtenden Personals
In der unterrichtsfreien Zeit kann, falls es die Umstände und anstehende Arbeiten erlauben, an bestimmten Tagen die Schule geschlossen bleiben. An den Tagen, wo die Schule geschlossen bleibt, nehmen die Mitarbeiter/innen Urlaub. Die Verteilung der übrigen Urlaubstage wird nach Absprache mit den einzelnen Mitarbeitern vereinbart. Bei begründeter Anfrage kann in Ausnahmefällen, sofern nicht dienstliche Erfordernisse es anders verlangen, der festgelegte Urlaubszeitpunkt verschoben werden.
Art. 21: Kopierdienst für Lehrpersonen und Druckerregelung
Der Kopierdienst wird auf die Bedürfnisse der Lehrpersonen abgestimmt, berücksichtigt aber auch die Bedürfnisse und zeitlichen Ressourcen der Mitarbeiter/innen der Schulverwaltung. Fotokopien werden ausschließlich von den dafür beauftragten Mitarbeiter/innen erstellt und verteilt. Im Sekretariat werden nur ausnahmsweise Kopien gemacht. Für Schüler/innen gibt es keinen Kopierdienst. Schüler/innen, welche Kopien brauchen, wenden sich an den Klassenvorstand bzw. an die Lehrpersonen, welche den Kopierauftrag weiterleiten.
Art. 22: Vormerkungen von Spezialräumen und des Mehrzwecksaals
Für die Vormerkungen der einzelnen Spezialräume erfolgt über das elektronische Register.
Die Vormerkung des Mehrzwecksaals erfolgt über das Sekretariat mit dem auch alle Vorgehensweisen abgeklärt werden. Der Hauswart ist zu informieren.
Art. 23: Anschläge an der Amtstafel
Stellenplan der Lehrpersonen
Notfalleinsatzkomitee
Stundenplan für Lehrer und Schüler
Öffnungszeiten der Sekretariate für den Parteienverkehr
Organigramm der Mitarbeiter/innen in den Gremien
individueller Sprechstundenplan der Lehrpersonen
Plan für die Beaufsichtigung der Schüler/innen in den Pausen
Aufgaben und Verhalten im Falle eines Brandes
weitere vom Gesetz vorgesehene Anschläge und Veröffentlichungen
Art 24: Definition der Disziplinarverstöße
Folgende vorsätzliche oder fahrlässige Verhaltensweisen gelten als Disziplinarverstöße im Sinne der Charta:
Art 25: Disziplinarmaßnahmen
Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 5 Abs. 5-8 der Charta werden folgende Disziplinarmaßnahmen vorgesehen, die von der jeweils zuständigen Person bzw. Organ veranlasst bzw. getroffen werden.
Art 26: Durchführung der Disziplinarmaßnahmen
Art. 27: Rekursverfahren
Art. 28: Fristen
Bei allen in diesen Anwendungsbestimmungen angeführten Fristen verstehen sich die angegebenen Tage als Kalendertage. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, so endet die Frist am Montag. Fällt das Ende in eine unterrichtsfreie Zeit (Sommerferien ausgenommen), so gelten noch die ersten beiden Schultage als zur Frist gehörig.
Art. 29: Schlichtungskommission
Die Schlichtungskommission besteht aus:
Für jedes Mitglied wird je ein Ersatzmitglied der genannten Kategorie bestellt. Die Amtsdauer der Schlichtungskommission beträgt ein Jahr.
Innerhalb von vierzig Tagen nach Bekanntgabe der Gewählten beruft die Schulführungskraft den Schulrat, der sich aus vierzehn Mitgliedern zusammensetzt, zur konstituierenden Sitzung ein. Der/die Vorsitzende des Schulrates wird aus den Elternvertretern/Elternvertreterinnen mit geheimer Stimmabgabe gewählt oder auf Wunsch aller Anwesenden per Akklamation bestimmt. Es gilt der Elternvertreter als gewählt, der am meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit gilt der Ältere als gewählt. Der Schulrat wählt nach den gleichen Modalitäten auch eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n.
Die Einberufung des Schulrates muss wenigstens acht Tage vor dem Versammlungstermin erfolgen. In der Einladung müssen Ort, Tag, Zeit und die Themen der Tagesordnung angegeben sein. Die Einberufung erfolgt mit einem an die einzelnen Mitglieder gerichteten Brief und durch Aushang an der Anschlagtafel der Direktion. Der/die Vorsitzende beruft den Schulrat ein, wenn er/sie es für notwendig hält, wenn der Direktor/die Direktorin oder drei Ratsmitglieder es verlangen. Das Sekretariat der Schuldirektion steht dem/der Vorsitzenden für diese Aufgaben zur Verfügung.
Für die Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit der Mehrheit der Ratsmitglieder notwendig, das heißt, es müssen mindestens acht Mitglieder anwesend sein. Die Mitglieder werden ersucht, ihre vorhersehbare Abwesenheit dem Direktor/der Direktorin vor der Sitzung zu melden.
Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder gefasst. Die Mitglieder, die erklären, sich der Stimme zu enthalten, werden nicht zu den Abstimmenden gezählt. Über die Anträge wird offen abgestimmt.
Die Beschlüsse, die Personen betreffen, werden in geheimer Abstimmung gefasst. Geheim abgestimmt wird auch jedes Mal, wenn es von wenigstens einem Drittel der anwesenden Mitglieder verlangt wird. Die leeren und nichtigen Stimmzettel werden zur Anzahl der Abstimmenden gezählt.
Der/die Vorsitzende stellt das Abstimmungsergebnis fest und verkündet es. Der Antrag gilt als nicht genehmigt, wenn gleich viele Stimmen dafür und dagegen abgegeben werden. Minderjährige Schüler/innen im Schulrat haben kein Stimmrecht in Bezug auf den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss sowie die Verwendung der Geldmittel.
Dem Schulrat darf kein Beschlussantrag vorgelegt werden, wenn dieser nicht in die Tagesordnung aufgenommen wurde und die entsprechenden Akten den Mitgliedern nicht zugänglich waren. Bei begründeter Dringlichkeit kann der/die Vorsitzende oder die Schulführungskraft oder wenigstens ein Drittel der Ratsmitglieder (= fünf) bei Beginn der Sitzung dem Schulrat Angelegenheiten, die nicht in der Tagesordnung aufscheinen, zur Beschlussfassung unterbreiten, sofern wenigstens vier Fünftel aller Ratsmitglieder (= zwölf) anwesend sind und alle Anwesenden der Änderung zustimmen. Wenn die Behandlung der Angelegenheit von der Einhaltung von Fristen abhängt, reicht die Zustimmung der Mehrheit der Anwesenden.
Die Niederschriften der Beschlüsse und der Sitzungen werden vom/von der Vorsitzenden und vom Sekretär des Schulrates unterzeichnet. Die Sitzungsniederschriften bedürfen keiner weiteren Genehmigung. Jedes Mitglied kann in die Sitzungsniederschriften Einsicht nehmen, eine Abschrift anfertigen und eventuelle formelle Berichtigungen oder Präzisierungen der Erklärungen, die es im Laufe der Sitzung abgegeben hat, verlangen. Diese werden vom Sekretär/von der Sekretärin mit Genehmigung des/der Vorsitzenden im Protokoll vermerkt. Die Protokolle werden in einer eigenen Mappe gesammelt, wobei jede Seite eine fortlaufende Nummer erhält. Die Protokolle werden von einem Mitglied des Schulrates (evtl. mit Rotation), die vom/von der Vorsitzenden mit der Führung des Protokolls beauftragt wird, verfasst.
Die Protokolle werden an alle Mitglieder verschickt und in beiden Schulen an der Anschlagtafel ausgehängt. An der Anschlagtafel der Schuldirektion wird die volle Abschrift der Beschlüsse ausgehängt. Die Bekanntgabe an der Anschlagtafel erfolgt spätestens acht Tage nach der Sitzung. Der Beschluss muss mindestens acht Tage im Aushang bleiben. Die Akten des Schulrates werden im Sekretariat aufbewahrt und sind mit Ausnahme jener, die Einzelpersonen betreffen, allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zugänglich.
Aufgrund des Fassungsvermögens des Versammlungsraumes können außer den Ratsmitgliedern noch insgesamt 12 Mitglieder der Schulgemeinschaft den Sitzungen beiwohnen.
Die Teilnahme an den Sitzungen wird nicht vergütet. Den Mitgliedern, die nicht am Sitzungsort wohnen bzw. Dienst leisten, werden die Fahrtspesen im Ausmaß und zu den Bedingungen rückvergütet, wie sie für die Landesbediensteten gelten. Beschluss des Schulrates vom 30. November 2005, Nr. 9
Der Elternrat wählt aus seiner Mitte den/die Vorsitzende/n, dessen Stellvertreter und eventuell weitere Mitarbeiter/innen. Dabei soll auf Kontinuität geachtet werden.
Der/Die Vorsitzende hat die Aufgabe, die Sitzungen vorzubereiten, die Tagesordnung zu erstellen, zur Sitzung einzuladen und sie zu leiten. Er/Sie koordiniert auch die Tätigkeit der allfälligen Untergruppen.
Die erste Einberufung erfolgt gemeinsam durch den Schulratspräsidenten und den Schuldirektor. Der gewählte Vorsitzende beruft die weiteren Sitzungen ein. Ort und Zeit werden nach Rücksprache mit dem Direktor festgelegt. Der Elternrat tritt außerdem zusammen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies verlangt.
Die Einladungen werden mindestens acht Tage vor der Sitzung über die Schüler den Elternvertretern zugeschickt und an der Anschlagtafel der Schule veröffentlicht. Das Sekretariat der Schule steht der / dem Vorsitzenden für diese Arbeit zur Seite.
Die Einladung kann die Tagesordnung enthalten. Zu Beginn der Sitzung können noch weitere Tagsordnungspunkte aufgenommen werden, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder dies beschließt.
Die Abstimmung über Anträge erfolgt in der Regel mit Handzeichen. Geheim ist abzustimmen wenn es sich um Personen handelt.
Beschlussfähig ist der Elternrat, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Über die Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen, welche kurz die Diskussions- und Abstimmungsergebnisse festhält. Sie wird vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterzeichnet. Die Protokolle werden in der Schuldirektion aufbewahrt und können dort nach den geltenden Bestimmungen eingesehen werden.
Der Elternrat kann nach Bedarf in Untergruppen arbeiten. Soweit notwendig und sinnvoll, wählt jede Gruppe einen Vorsitzenden.
Die Arbeitsgruppe besteht aus einer Kerngruppe mit Direktor und Mitarbeiter/innen, Koordinator/innen, Fachgruppenleiter/innen und kann nach Bedarf durch interne oder externe Experten erweitert werden. Interessierte Kolleginnen und Kollegen können an den Arbeitssitzungen teilnehmen. Die Gruppe wird das Kollegium über Sitzungen, Tagesordnungen und Ergebnisse informieren, zunächst im Aushang, in Zukunft elektronisch.
Während der Direktionsrat sich mit der Planung von Plenarsitzungen und kurzfristigen Regelungen befasst, ist es Aufgabe der AG, Themen der Schulentwicklung zu vertiefen. Ansonsten gilt die seit 2001 beschlossene Geschäftsordnung.
Unfälle werden sofort der Fachlehrperson gemeldet! Bei einem Unfall entscheidet zunächst die Lehrperson, ob ärztliche Hilfe erforderlich ist. Bis diese erfolgt, wird man sich auf die notwendigsten Sofortmaßnahmen beschränken.
Telefonnummer 112
Sanitärer Notruf oder Feuerwehr
Im Falle einer Verletzung von geltendem Recht, können zivil- oder strafrechtliche Schritte eingeleitet werden.
Der abgedichtete Raum bietet lange Schutz und die Feuerwehr holt euch raus!
Aufgaben der Lehrpersonen
• koordinieren und überwachen die Räumung, stellen die Vollzähligkeit der Schüler/innen fest und geben Anweisungen zur Räumung;
• verlassen mit ihrer Klasse das Schulgebäude, nehmen das Klassenbuch, die Evakuierungsliste und wenn möglich den Fluchtplan mit, schließen die Räume und begeben sich zum Sammelplatz;
• sie stellen die Vollzähligkeit der Schüler/innen anhand der Listen im Klassenbuch fest;
• erstatten der Einsatzleitung Meldung.
Aufgaben der Schüler/innen
• unterbrechen jede Tätigkeit;
• befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte;
• verlassen zügig das Gebäude;
• stellen sich klassenweise am Sammelplatz auf;
• befolgen weitere Anweisungen.
Funktionales Plansoll:
Übersicht und Verwendung
Zusatzfunktionen Lehrpersonen: KoordinatorInnen und Beauftragungen mit Funktionszulage
Überstunden für didaktische Tätigkeiten
Unterrichtsergänzende Tätigkeiten: Spesenübersicht Außendienst
Fortbildung der Lehrpersonen: Spesenübersicht
Gemäß Landesgesetz vom 18.10.1995, Nr. 20, betreffend die Mitbestimmungsgremien und gemäß Dekret des Landeshauptmanns vom 12.08.1996, Nr. 24, betreffend die Durchführungsverordnung zur Abwicklung der Wahlen für die Mitbestimmungsgremien auf Schulebene, legt der Schulrat die Modalitäten für die Wahlen der Eltern- und Schülervertreter in den Klassenräten, der Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter in den Schulrat sowie in das Dienstbewertungskomitee der Lehrer fest.
An der Schule wird vom Direktor eine Wahlkommission errichtet wobei sie aus einem Vertreter der Lehrer, der Eltern und der Schüler zusammengesetzt wird.
1. Elternvertreter/innen: Der Direktor beraumt spätestens innerhalb der ersten Dekade des Monats Oktober für alle Klassen eine Klassenratssitzung ein, zu der alle Eltern geladen werden. Den Vorsitz führt der vom Direktor dafür beauftragte Lehrer (Klassenlehrer). Im Rahmen dieser Sitzung wählen die anwesenden Eltern die zwei Vertreter in den Klassenrat. Die Wahl ist geheim. Es darf eine Vorzugsstimme gegeben werden. Anschließend wird sofort ausgezählt, wobei das Protokoll mit den Ergebnissen vom Vorsitzenden (Klassenlehrer), zwei Eltern (Stimmzähler) und den gewählten Vertretern zum Zeichen der Annahme der Wahl und der ordnungsgemäßen Durchführung unterschrieben wird. Die Stimmzettel, die Liste der Eltern, die gewählt haben und das Protokoll werden anschließend dem Vorsitzenden der Wahlkommission zur Überprüfung des Wahlvorganges übergeben. Die Eltern der 2. bis 5. Klassen wählen die Vertreter (Eltern) in den Klassenrat im Rahmen einer Briefwahl, die im Zeitraum Ende September bis 10. Oktober durchgeführt wird.
2. Schülervertreter/innen: Die Wahl erfolgt in allen Klassen am dafür vom Direktor festgesetzten Tag, während der Unterrichtszeit, unter Beaufsichtigung durch den jeweils anwesenden Lehrpersonen. Die Wahl ist geheim. Es darf eine Vorzugsstimme gegeben werden. Anschließend wird sofort ausgezählt, wobei das Protokoll mit den Ergebnissen vom Lehrer, von zwei Schülern (Stimmzähler) und den in den Klassenrat Gewählten zum Zeichen der Annahme der Wahl und der ordnungsgemäßen Durchführung unterschrieben wird. Die Stimmzettel, die Liste der Schüler, die gewählt haben und das Protokoll werden anschließend dem Vorsitzenden der Wahlkommission zur Überprüfung des Wahlvorganges übergeben.
Die Wahl ist indirekt und erfolgt, getrennt nach Wählerkategorien, im Rahmen je einer Sitzung des Eltern- bzw. des Schülerrats, für Lehrpersonen im Rahmen eines dafür anberaumten Termins, durch Einwerfen der Stimmzettel in die Wahlurne. Der Direktor beruft die Wahlversammlungen des Eltern- und Schülerrates sowie des Lehrerkollegiums ein.
Eine Woche vor der Wahl werden für die jeweiligen Kategorien Kandidatenlisten erstellt, d.h. getrennte Listen für die Lehrer deutscher Muttersprache und jene der zweiten Sprache. Nach Erstellung der Kandidatenlisten kann der Wahlvorgang durchgeführt werden. Jede Kategorie kann zwei Vorzugsstimmen geben. Die Wahl ist geheim. Die Auszählung erfolgt noch während der Sitzung, die gewählten werden sofort bekannt gegeben. Der Wahlvorgang und die genauen Ergebnisse müssen im Wahlprotokoll festgehalten werden. Die Stimmzettel, die Wählerliste und das Protokoll werden anschließend dem Vorsitzenden der Wahlkommission zur Überprüfung des Wahlvorganges übergeben. Die Wahlen müssen laut Landesgesetz vom 18.10.1995, Nr. 20, innerhalb 31. Oktober d. J. abgeschlossen sein. Dem künftigen Schulrat werden zwei Schülervertreter/innen der Technische Fachoberschule, ein Schülervertreter des Realgymnasiums, zwei Elternvertreter/innen des Realgymnasiums, ein Elternvertreter der Technische Fachoberschule sowie je drei Lehrpersonen (eine Lehrperson der zweiten Sprache) angehören. In der vergangenen Legislaturperiode war das Verhältnis umgekehrt: zwei Schülervertreter RG, ein Schülervertreter TFO; zwei Elternvertreter TFO, ein Elternvertreter RG. Die Abwechslung (Verhältnis Realgymnasium / Technische Fachoberschule) der Vertreter im Schulrat muss auch bei den zukünftigen Wahlen der Mitbestimmungsgremien beachtet werden.
Nach Abschluss aller Wahlen in die verschiedenen Gremien verfasst die Wahlkommission ein abschließendes Protokoll.
Die einzelnen Termine für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen werden jedes Jahr vom Direktor festgelegt.
Die Wahlordnung gilt bis auf Widerruf.
Die Klassengröße soll nach Möglichkeit auf 25 Schüler/innen begrenzt sein.
In den ersten Klassen sollen die Schüler/innen nach Leistung bei der Abschlussprüfung der Mittelschule gleichmäßig verteilt werden
Es wird versucht, die Zusammenstellung der Schüler/innen nach Geschlecht so paritätisch wie möglich vorzunehmen.
Sollte die Klassenzusammensetzung in den Folgeklassen wegen Zusammenlegung geändert werden müssen, ist darauf zu achten, dass die Schüler/innen der aufgelösten Klassen gruppenweise auf die anderen verteilt werden. Der Klassenrat soll in diesem Zusammenhang der Direktion Kriterien vorschlagen, um eine möglichst objektive Zuteilung der restlichen Schüler/innen vorzunehmen.
Die Verlegung einzelner Schüler/innen in andere Klassen auf Wunsch des Klassenrates, auf Wunsch der Eltern oder auf eigenen Wunsch liegt im Ermessen des Direktors.
Schüler/innen, welche die Klasse wiederholen, sollen gleichmäßig verteilt werden, nach Möglichkeit in verschiedenen Klassenzügen.
Übertritte aus unterschiedlichen Schultypen müssen nach den zeitlichen Richtlinien im Schulbezirk Meran erfolgen, und zwar nur aufgrund eines begründeten Ansuchens.
Eine Konzentration von Schüler/innen mit Migrationshintergrund innerhalb einer bestimmten Klasse ist zu vermeiden.
Die didaktische Kontinuität ist oberstes Prinzip.
Bei der Erstellung des amtlichen Stellenplans sollen möglichst vollständige Lehrstühle an der eigenen Direktion gebildet werden.
Über die Zuteilung der Klassen an die Lehrkräfte entscheidet der Direktor nach Anhörung der Fachgruppenleiter.
Die Klassenräte der 5. Klassen sollten nach Möglichkeit so gebildet werden, dass bei der Erstellung der Kommissionen für die staatliche Abschlussprüfung keine Überschneidungen möglich
Die unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen hängen vom Jahresprogramm der Fachlehrer ab. Vorschläge können von Schülern, Fachlehrpersonen sowie vom Klassenrat gemacht werden.
Jede unterrichtsbegleitende Tätigkeit wird im Unterricht vor- und nachbereitet. Im Rahmen ihrer Schullaufbahn wird den Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges Angebot in Bezug auf Inhalte, zeitliches Ausmaß und Ziele gemacht, wobei von der ersten bis zur letzten Klasse eine Steigerung anzustreben ist. Der zunehmenden Fähigkeit zu Selbstständigkeit und Verantwortung ist Rechnung zu tragen.
Lehrausgänge und Lehrausflüge werden sieben Tage vor dem geplanten Termin auf einem eigenen Formular beantragt. Die Anzahl der Lehrausgänge hängt von den damit verbundenen Lern- und Erziehungszielen ab und unterliegt in erster Linie der Entscheidung der Fachlehrerperson.
Die Veranstaltungen werden rechtzeitig in den Moodle-Kalender eingetragen und vor der Durchführung am Anschlagbrett angekündigt. Voraussetzung für die Genehmigung von Lehrausgängen ist das Einverständnis der Fachlehrpersonen, denen die Stunden ausfallen. (siehe Antragsformular).
Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen sollten nicht immer am gleichen Wochentag stattfinden.
In den Abschlussklassen sollten im letzten Unterrichtsmonat nur mehr solche Veranstaltungen stattfinden, die der Prüfungsvorbereitung dienen.
Mehrtägige Veranstaltungen werden im Jahresprogramm der Fachlehrpersonen angegeben und für den erweiterten Klassenrat aufgelistet. Bevor der Schulrat einen Beschluss fasst muss eine Beschlussfassung des Klassenrates vorliegen. Der Jahresplan kann im Laufe des Schuljahres erweitert und ergänzt werden, sofern dies Verfügbarkeit der finanziellen Mittel und die Organisation zulassen.
Der Klassenrat genehmigt durch Beschluss alle unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen bis November eines jeden Jahres. Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten: Ziel, Name der Begleitpersonen, Kosten, Ersatzbegleitpersonen, das voraussichtliche Programm und Durchführungszeitraum .
Die geplante und vom Klassenrat genehmigte Lehrfahrt darf später nur dann abgeändert werden (Ersatzreise), wenn sie durch höhere Gewalt, d.h. durch von außen beeinflusste Gründe nicht mehr durchgeführt werden kann.
Jede Lehrkraft sollte in der Regel nur für eine mehrtägige Lehrfahrt (ausgenommen Ersatz) zur Verfügung stehen.
Für jede unterrichtsbegleitende Tätigkeit ist ein Kurzbericht mit Fotodokumentation an die Schuladresse zu schicken.
Lehrausgänge: Soweit vorhersehbar sollen die Lehrausgänge bereits in das Jahresprogramm der Fachlehrperson und in den Tätigkeitsplan der Schule aufgenommen werden. Im Ansuchen an den Direktor müssen die Art und das Programm der Veranstaltung, die didaktische Zielsetzung, die inhaltliche Vor- und Nachbereitung, die Begleitpersonen, die benützten Verkehrsmittel, genaue Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie die Kosten angeführt sein. Lehrausgänge dürfen die Unterrichtszeit in der Regel um nicht mehr als eine Stunde überschreiten. Die Bestimmungsorte liegen in der näheren Umgebung.
Lehrausflüge, Projekttage und Lehrfahrten sind von der Fachlehrperson beziehungsweise bei Fächer übergreifenden Initiativen von den beteiligten Lehrpersonen möglichst zu Jahresbeginn zu planen, damit sie vom Klassenrat und vom Lehrerkollegium genehmigt und in den Tätigkeitsplan aufgenommen werden können und damit ihre Finanzierung gesichert werden kann. Die Verantwortung für das didaktische Konzept und die Koordination übernimmt die zuständige Fachlehrperson. An der Organisation beteiligen sich auch andere Lehrpersonen, Schüler/innen und Eltern.
Die Veranstaltungen sind Teil des Jahresprogramms; die Planung erfolgt außer in begründeten Fällen vor Abgabe des Jahresprogramms. Herbstveranstaltungen sollten bereits im vorhergehenden Schuljahr geplant und mit den Eltern besprochen werden.
Lehrausflüge dauern in der Regel nicht mehr als zwölf Stunden. Mehrtägige Veranstaltungen finden im europäischen Raum statt.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden über die unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen schriftlich in Kenntnis gesetzt. Verweigern die Eltern die Zustimmung zur Teilnahme, teilen sie diese Entscheidung der Schule mit.
Veranstaltungen, die größere Kosten verursachen, sind schon im Vorfeld der Entscheidungen mit den Eltern zu besprechen. Dadurch gewinnen die Eltern Einblick in das Ziel und die verantwortungsvolle Planung des Unternehmens und können bei der Finanzierung mitentscheiden. Die zuständigen Fachlehrer/innen und Elternvertreter/innen sowie die Klassengemeinschaft sollen bei kostenintensiven Projekten die Einwände Einzelner berücksichtigen und eine entsprechende Entscheidung treffen.
Die unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen sind integrierender Bestandteil des Schulprogramms. Die Teilnahme ist für alle Schüler/innen verpflichtend. Eine Befreiung wird vom Direktor nur in begründeten Fällen nach Absprache mit den Eltern erteilt. Nicht teilnehmende Schüler/innen werden einer anderen Klasse zugeteilt. Die zuständige Fachlehrerperson, oder der zuständige Fachlehrer nimmt in Absprache mit dem Direktor die Zuteilung vor und informiert den betreffenden Klassenrat.
Lehrausgänge werden von der Fachlehrperson begleitet.
Lehrausflüge und andere unterrichtsbegleitende Veranstaltungen finden unter der Aufsicht von zwei Begleitpersonen statt. Sind zwei Klassen gemeinsam unterwegs, genügen u.U. auch drei Lehrer/innen, bei drei Klassen vier Lehrpersonen.
Projekte und Lehrfahrten werden von den betreffenden Fachlehrpersonen begleitet. In Sonderfällen kann die Begleitung von der Fachlehrperson eines anderen Klassenzuges übernommen werden, sofern sie mit den didaktischen und organisatorischen Anforderungen vertraut ist.
Für alle Lehrfahrten muss eine Ersatzlehrkraft zur Verfügung stehen, die bei plötzlicher Absage einer Begleitperson problemlos einspringen kann. Diese Lehrkraft wird von vorne herein bei der Planung des Projekts mit einbezogen.
Die Kosten für die Schüler/innen gehen zu Lasten der Familien. Für Bedürftige und Notfälle gibt es einen Sonderfond der Schule.
Die Unkostenbeiträge werden von der Klassensprecherin / vom Klassensprecher im Schulsekretariat eingezahlt. Bei kostenaufwändigeren Veranstaltungen werden sie von den Eltern über ihre Bank auf das Schulkonto überwiesen. Jahreshöchstbetrag 300 € im Biennium, 700 € im Triennum.
Zur Deckung der Reisekosten können die Klassen nach Absprache im Schülerrat und im Einvernehmen mit dem Direktionsrat schulinterne Aktionen veranstalten (Brotverkauf, Weihnachtsmarkt u.A.).
Die Anzahl und Dauer der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen werden jedes Jahr aufgrund der geltenden Kriterien und Verfügbarkeit des Außendienstkontingentes jedes Jahr neu festgelegt. Als Auswahlkriterium gelten neben den Kosten primär die Zielsetzung und somit der Wert einer Veranstaltung.
Um die Sicherheit zu gewährleisten, werden Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Reiseunternehmen durchgeführt. Fahrräder können verwendet werden, wobei die Eltern die Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit des Fahrrads (Bremsen, Licht) und die angemessene Ausrüstung (Helm) übernehmen.
Klettern, Schwimmen und Bootfahren sind nur dann gestattet, wenn diese Tätigkeiten neben den Begleitpersonen von einer angemessenen Zahl spezifisch ausgebildeter Fachleute überwacht werden.
Die physische Zumutbarkeit für alle Beteiligten ist zu berücksichtigen.
Um die Aufnahmefähigkeit während der Veranstaltungen zu gewährleisten und Ruhestörungen zu vermeiden, ist bei mehrtägigen Lehrfahrten ausreichend Nachtruhe vorzusehen.
Die Informationen an die Eltern/Erziehungsberechtigten muss so umfassend wie möglich sein.
Der Start kann an einem anderen Ort als der Schule festgelegt werden. Die Genehmigung zum Ein- oder Aussteigen auf der Fahrt oder um Entlassung am Zielort erteilen die Begleitpersonen, wenn der Wohnort des Schülers an der Fahrtstrecke liegt und die schriftliche Genehmigung der Eltern vorliegt. Wenn möglich, sollten vornehmlich öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden.
Verhalten
Der erweiterte Freiraum bei unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen bedeutet für die einzelne Schüler/innen auch größere Eigenverantwortung sich selbst und der Gemeinschaft gegenüber. Die Klassen und ihre Begleiter/innen vereinbaren im Vorfeld klare Verhaltensregeln und besprechen die Konsequenzen für den Fall, dass Abmachungen nicht eingehalten werden. (Formular verwenden)
Projekte begreifen wir als wichtige integrale Bestandteile des Unterrichts.
Projekte können fachspezifisch oder fächerübergreifend angelegt sein. Bei fächerübergreifenden Projekten übernimmt eine Lehrperson die Projektleitung. Der/die Projektleiter/in erstellt innerhalb der vorgesehenen Fristen den Projektplan.
Bei der Planung und Entscheidungsfindung werden Schüler/innen mit einbezogen.
Projekte werden grundsätzlich möglichst kostengünstig geplant. Veranstaltungen, die größere Kosten verursachen, sind frühzeitig mit den Eltern abzusprechen.
Die von den Klassenräten beschlossenen Projekte werden in den jährlichen Tätigkeitsplan der Schule aufgenommen.
Projekte müssen beantragt (eigenes Formular) und vor der Durchführung von der Direktion genehmigt werden.
Die Teilnahme an Projekten ist für alle Schüler/innen verpflichtend.
Die Projekttage stellen eine Alternative zum curricularen Unterricht dar. Sie werden genutzt, um Projekte und Aktionen durchzuführen, die aus zeitlichen und organisatorischen Gründen im Schulalltag nicht möglich sind. Die Inhalte sollen unterrichtsbegleitend und unterrichtsergänzend sein. Die Projekttage werden mit dem Einsteintag abgeschlossen.
Der Zeitraum und die Organisation der Projekttage werden vom Lehrerkollegium Anfang September bestimmt.
Eine AG koordiniert die Projekttage.
Jede Lehrperson schlägt - auch im Team - ein Projekt vor, das den gesamten Zeitraum der Projekttage abdeckt.
Alle Schüler/innen wählen nach einem vom Lehrerkollegium festgelegten Anmeldemodus ein Projekt.
Die Schüleraktivität steht im Mittelpunkt
Jedes Projekt wird am Einsteintag vorgestellt.
Das Außendienstbudget wird nicht tangiert.
Die Lehrpersonen, deren Projekte nicht gewählt werden, arbeiten an einem anderen Projekt mit ∙oder stehen während der Projekttage als Supplenz zur Verfügung.
Es wird vorausgesetzt dass:
Genehmigung der Gewährung der Abwesenheit vom Unterricht und weitere Bedingungen: Der Antrag um Gewährung der Abwesenheit vom Unterricht wird von den Erziehungsverantwortlichen bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern an die Schulführungskraft gestellt, von dieser überprüft und aufgrund der festgelegten Kriterien nach Absprache mit dem Klassenvorstand genehmigt oder nicht genehmigt. Die betroffenen Schüler/innen sind zum regelmäßigen Besuch der außerschulischen Bildungstätigkeiten verpflichtet. Bei einer Missachtung dieser Bestimmung kann die Schule die Gewährung der Abwesenheit vom Unterricht jederzeit widerrufen.
Schüler/innen, welche für den Besuch von anerkannten Bildungstätigkeiten vom Unterricht gerechtfertigt abwesend sind und deren Unterrichtstag deswegen vorzeitig endet, verlassen die Schule nach den gleichen Regeln und Bedingungen wie beim üblichen Unterrichtsende. Die Schulen haben in diesen Fällen keine zusätzlichen Aufsichtspflichten, der öffentlichen Hand dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Aufsichtspflicht und der Versicherungsschutz auf dem Weg zu, von und in der Zeit während der anerkannten Bildungstätigkeiten liegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Träger dieser Tätigkeiten, der Erziehungsverantwortlichen bzw. der volljährigen Schüler/innen.
Die Kommission für die Akkreditierung von Bildungsangeboten hat folgende Mitglieder:
Es gelten folgende Qualitätskriterien für die Akkreditierung von Bildungsträgern:
Die Tätigkeiten des Bildungsträgers entsprechen
den Rahmenrichtlinien des Landes
dem allgemeinen Bildungsauftrag der Schule
die mit der Bildungstätigkeit betrauten Personen verfügen über anerkannte berufliche und fachliche Qualifikationen
der Bildungsträger garantiert für ein anspruchsvolles Niveau der angebotenen Tätigkeiten
Die Kommission prüft die Anträge der Bildungsträger und gewährt die Akkreditierung nach den Richtlinien der Landesregierung und den entsprechenden Qualitätskriterien der Schule. Wesentlich für die Qualitätskriterien der Schule ist, dass der Bildungsträger die Tätigkeit an den Rahmenrichtlinien des Landes ausrichtet und diese sich auf den allgemeinen Bildungsauftrag der Schule beziehen und die mit der Bildungstätigkeit betrauten Personen über anerkannte berufliche und fachliche Qualifikationen verfügen.
Zur Regelung der Mobilität von Schülern zwischen den unterzeichnenden Schulen deutscher Unterrichtssprache und dem Gymnasium „Gandhi“ in Meran.
Vorausgesetzt dass:
und in Anbetracht der Gesetzesbestimmungen, die die Möglichkeiten der Mobilität zusätzlich fördern (Beschluss der Landesregierung Nr. 4250 vom 17.11.2008 „Zeitweiliger Besuch der Oberschüler/innen in einer anderssprachigen Oberschule – Zweitsprachjahr“) wird Folgendes vereinbart:
Die unterzeichnenden Schulen fördern die Schülermobilität, indem sie für eine bestimmte Zeit Schüler/innen der anderen Sprachgruppe aufnehmen. Die Schulen fördern die erfolgreiche Eingliederung der Schüler/innen in die neue Schulrealität und bieten Unterstützung bei eventuellen Lern- und Inklusionsschwierigkeiten. Alle Beteiligten der jeweiligen Schulgemeinschaft (Schüler/innen, Eltern, Lehrpersonen, nicht unterrichtendes Personal) tragen zu einer Kultur der Aufnahme und der multikulturellen Bildung bei.
Die unterzeichnenden Schulen betrachten das 4. Schuljahr als das geeignetste. Der Besuch der Schule der anderen Sprachgruppe kann sich auf ein ganzes Schuljahr oder auf ein Semester erstrecken. Im Rahmen dieses Projektes sichern die Schulen den Schülern Aufnahme, Betreuung, Unterstützung und Tutorat zu.
Der Schüler teilt der eigenen Schule innerhalb 15. Mai die Absicht mit, ein Semester des 4. Schuljahres oder ein ganzes Schuljahr an der entsprechenden Schule der anderen Sprachgruppe zu besuchen. Die Ursprungsschule teilt der gewählten Schule umgehend die Namen der interessierten Schüler/Schüler/innen mit und übermittelt innerhalb 20. Juni die jeweiligen Daten der Schüler/innen und die Zeugnisnoten. Am Ende des Zweitsprachjahres übermittelt die aufnehmende Schule das Zeugnis an die Herkunftsschule. Voraussetzung für die Zulassung zum Besuch der gewählten Schule ist eine positive Schlussbewertung in allen Fachbereichen am Ende der 3. Klasse. Der Schüler nimmt an allen curricularen und außercurricularen Tätigkeiten der gewählten Schule teil.
Der Klassenrat der Herkunftsschule vergleicht zu Beginn des Schuljahres die Stundentafeln der Schulen und legt eventuelle Kriterien fest, um nach Abschluss des Zweitsprachjahres den Wiedereinstieg zu erleichtern. Der Klassenrat der aufnehmenden Schule verabschiedet zu Jahresbeginn einen Beschluss, welcher die Kriterien und die Initiativen zur Erleichterung der Aufnahme des Schülers und seine Begleitung während des gesamten Schuljahres festlegt (z.B. Musikinstrument,…).
Die periodische und abschließende Bewertungen, sowie Überprüfungen im Bezug auf getroffene Maßnahmen zum Aufholen eventuell im Laufe des Schuljahres festgestellter Bildungsrückstände erfolgen in der aufnehmenden Schule. Sollte ein Schüler das Zweitsprachjahr nach einem Semester abbrechen, muss er eventuelle Aufholprüfungen in der aufnehmenden Schule absolvieren. Im Regelfall wird das Schulguthaben von der aufnehmenden Schule zugewiesen und kann von der Herkunftsschule nicht abgeändert werden. Falls noch weitere Fächer bewertet werden, kann die Herkunftsschule das Schulguthaben nur nach oben abändern. Am Anfang des nach dem Zweitsprachjahr folgenden Schuljahres bespricht der Klassenrat eventuelle Maßnahmen, um die Wiedereingliederung der Schüler/innen zu erleichtern und unterbreitet diese dem Schüler.
Die unterzeichnenden Schulen ernennen je einen Tutor für jede am Projekt beteiligte Klasse. Die Tutoren organisieren in Zusammenarbeit mit dem Klassenrat Unterstützungsangebote zur erfolgreichen Eingliederung in die neue Schule, sowie Aufholmaßnahmen bei eventuell aufkommenden Lernschwierigkeiten. Die Schulen erkennen die Tutorentätigkeit als Arbeit mit Schülern an. Die Vergütung erfolgt in Absprache mit den EGV.
Beide beteiligten Schulen ermöglichen interessierten Schüler/innen vor dem Zweitsprachjahr den Besuch von Schnuppertagen.
Die aufnehmende Schule versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Schulbücher zur Verfügung zu stellen.
Die Anzahl der Zweitsprachschüler/innen sollte nicht mehr als 30 % der Gesamtschülerzahl der Klasse überschreiten. Bei Notwendigkeit wird als Auswahlverfahren der Notendurchschnitt herangezogen. Schüler/innen der Vertragspartner dieses Abkommens haben auf jeden Fall den Vorzug.
Diese Vereinbarung erneuert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr und gilt bis zum Rücktritt einer der unterzeichnenden Schulen.
der Einbindung der Eltern in die Schulgemeinschaft
dem gegenseitigen Kennenlernen
der Vorstellung und Besprechung von schulbegleitenden Veranstaltungen und deren Finanzierung
der Präsentation von Projekten oder didaktischen Vorhaben
der Beratung bei Konflikten.
der Fachlehrer/innen
der Elternvertreter/innen
der Schüler/innen oder
der Tutoren für Eltern bzw. Schüler.
Die Direktion wird über das Sekretariat von der Veranstaltung eines Elternabends schriftlich in Kenntnis gesetzt. Ebenso ist der Hauswart rechtzeitig zu informieren, um ein ordnungsgemäßes Öffnen bzw. Schließen des Schulgebäudes zu ermöglichen.
Begrüßung durch die Schulführungskraft
Vorstellung der Klassenlehrperson und der Fachlehrpersonen
Kennenlernen der Eltern untereinander und Wahl der Elternvertreter/innen
Vorstellung des Leitbildes, des Dreijahresplans und besonderer didaktischer Maßnahmen
Besichtigung des Schulgebäudes
Die Gestaltung und Moderation obliegt den Klassenlehrpersonen der 1. Klassen. Alle Fachlehrpersonen und die Schulführungskraft sollten zu Beginn der Sitzung anwesend sein.
Der Schulrat hat (laut Beschluss vom 30. November 2006) einen Sonderfond für bedürftige Schüler/innen in der Höhe von € 4000 eingerichtet.
Dieser steht allen bedürftigen Schülern zur Verfügung und sieht vor:
eine finanzielle Beihilfe bei schulbegleitenden Tätigkeiten (max. € 150 für BienniumsSchüler/innen und max. € 350 für TrienniumsSchüler/innen
den Erlass der schulinternen Schülerbeiträge
Die Arbeitsgruppe des Schulrates zur Gewährung der Beihilfe besteht aus:
der Vertretung der Buchhaltung
einer Schülervertretung
einer Elternvertretung
Vizedirektor/in
Direktor
Einkommensuntergrenze
soziale Härtefälle (Vollwaise, Todesfälle, schwere Erkrankung und Invalidität, Pflegefälle, Arbeitslosigkeit und Arbeitsausfälle, schwierige Familiensituation ...)
Die Gesuche um Beihilfe müssen innerhalb 30. November oder 30. März eines jeden Jahres schriftlich an die Schulleitung gerichtet werden.
Die einzelnen Gremien (Schülerrat, Elternrat und Lehrerkollegium) werden über die Maßnahme informiert.
Am Realgymnasium und der Technologische Fachoberschule Meran werden im Bereich der Praktika folgende Tätigkeiten in einem Mindestausmaß von 120 Stunden am Realgymnasium und 180 Stunden an der Technologischen Fachoberschule durchgeführt:
RG |
3. Klasse: (= 34 Stunden + 16 Vor- und Nachbereitung) |
120 Stunden |
4. Klasse: 2 Wochen Praktikum (68 Stunden + 2 Stunden Vor- und Nachbereitung |
TFO BAUWESEN |
3. Klasse BAUWESEN Betriebspraktikum – Baustelle = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std. |
max. 180 Stunden |
4. Klasse BAUWESEN Betriebspraktikum – Planung = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std. |
5. Klasse BAUWESEN Vermessungswoche = 20 Std. |
TFO ELEKTRONIK |
3. Klasse ELEKTRONIK Betriebspraktikum FREIWILLIG = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std. |
180 Stunden |
4. Klasse ELEKTRONIK Betriebspraktikum = 2,5 Wo = 100 Std. |
5. Klasse ELEKTRONIK |
Für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung müssen die Schüler/innen mindestens 75% der insgesamt festgelegten Tätigkeiten im zweiten Biennium und in der 5. Klasse durchführen. Dies beträgt 80 Stunden am Realgymnasium (75% von 120 Stunden) und 135 Stunden an der Technologischen Fachoberschule (75% von 180 Stunden).
Für die Betreuung der Schüler/innen als Tutoren, Bewertung sowie Vor- und Nachbereitung werden die curricularen Stunden verwendet, die an den Tagen der Schüler/innen im Praktikum ausfallen. Dazu werden die Lehrpersonen im Verhältnis zu den Wochenstunden in der Klasse den Schülern zugeteilt. Lehrpersonen stehen der Schule in dieser Zeit zudem für Vertretungsstunden zur Verfügung. Für den Besuch der Schüler/innen in den Betrieben vor Ort suchen die Lehrpersonen um die Rückvergütung der Fahrtspesen an. Mit der Erbringung der oben erwähnten Tätigkeiten erfüllen die Lehrpersonen ihr Stundensoll für den entsprechenden Zeitraum in der jeweiligen Klasse.
Die Schüler/innen haben das Recht, pro Schuljahr ein Berufspraktikum zu absolvieren. Dabei werden sie von einem internen und externen Tutor betreut. Der während des Praktikums in der Klasse behandelte Lehrstoff muss selbstständig nachgeholt werden. In der 4. Klasse nehmen alle Schüler/innen zwei Praktikumswochen in Anspruch - siehe die Regelung des Bereichs Schule-Arbeitswelt. Schüler/innen im Zweitsprachjahr nehmen an den entsprechenden Tätigkeiten der Gastschule teil – dies ersetzt die für den Bereich Schule-Arbeitswelt vorgesehenen Tätigkeiten an der Schule Realgymnasium und technologische Fachoberschule Meran. Für die Schüler/innen im Auslandsjahr gilt das Auslandsjahr als Tätigkeit im Bereich Schule-Arbeitswelt.
Für die Praktika gelten am Realgymnasium folgende Regeln:
In der Regel wird der Klassenrat von einem Berufspraktikum während der Unterrichtszeit abraten, wenn Schüler/innen:
im gleichen Schuljahr an einem längeren Austauschprogramm im In- oder Ausland teilnehmen
bedenkliche Leistungsschwächen aufweisen
viele Absenzen angesammelt haben
ein für den Schultyp ungeeignetes Praktikum vorschlagen
Die schulinterne Fortbildung SCHILF der Schuldirektion RG-TFO Meran orientiert sich im Wesentlichen am neuen Fortbildungskonzept der am Bereich für Innovation und Beratung angesiedelten Arbeitsgruppe. Dieses Konzept fand mit Beginn des Schuljahres 2013/14 landesweit Umsetzung. (Nachzulesen auf der Homepage www.fortbildung-bga.it)
Die schulinterne Fortbildung versteht sich als Fortbildung einer bestimmten Lerngemeinschaft von Lehrpersonen. Wie groß die Lerngemeinschaft ist (gesamtes Kollegium, vollständiger Klassenrat, eine bestimmte Fachgruppe usw.), wird bei der Planung festgelegt.
Inhaltliche Schwerpunkte und Veranstaltungsformen der schulinternen Fortbildung sind:
2. Wirksame Formen der Fortbildung auf Schulebene sind insbesonders:
Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 nimmt neben der schulinternen Fortbildung der im vergangenen Jahr gegründete Fortbildungsverbund Burggrafenamt, dem auch unsere Schuldirektion angehört, seine Tätigkeit auf.
Der Verbund bietet ein breites Programm von z.T. auch schulübergreifenden Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Schwerpunkten an. Aus den Vorschlägen der beteiligten Schulen und Kindergärten wurde ein ungefähr fünfzig Veranstaltungen umfassendes Angebot erstellt.
Die Bezirksfortbildung greift neben den eigenen Schwerpunktsetzungen Themen auf, die von den Schulen als vordergründig genannt werden und die auf Schulebene aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen (zu geringe Teilnehmerzahl, Austausch schaffen) nicht bewältigt werden können.
(Anmeldungen unter www.fortbildung-bga.it)
Dieser Abschnitt konkretisiert Vorhaben und macht Ziele und Planungsschritte im Erziehungs- und Unterrichtsbereich deutlich. Im Sinne eines Entwicklungsplans werden konkrete Maßnahmen zur Qualitätssicherung (u.a. durch Evaluation und Fortbildung) festgehalten. In diesem Abschnitt wird auch Bezug auf personelle und finanzielle Ressourcen genommen, die Verteilung der internen Ressourcen beschrieben und der Bedarf abgeleitet.
Das didaktische Programm der Bibliothek ist eingebunden in das Schulcurriculum und versteht sich als verpflichtende Ergänzung für alle Klassen. Prinzipiell ist das Angebot der Schulbibliothek seit vielen Jahren mehrjährig angelegt und hat als Ziel, allen Lernenden grundlegende Kenntnisse im Bereich der Medien- und Informationskompetenz zu vermitteln, sie Erfahrungen damit machen zu lassen und diese zu reflektieren. Darüber hinaus ist ein weiterer Schwerpunkt die Leseförderung, auch um das Interesse an Literatur zu wecken. So gehört die Begegnung mit Autoren und Autorinnen zu einem festen Bestandteil der Planung. Alle Schüler/innen sollen im Laufe des Oberschulbesuchs mehrmals die Möglichkeit haben, diese zu treffen, Lesungen beizuwohnen u.a.m.
Zur Leseförderung sind "Lesetage" eingeführt worden, an denen die ganze Schule zwei Stunden lang in Zeitschrften und/oder Büchern liest als Selbstzweck.
Die curricularen Schwerpunkte im Bereich Medien- und Informationskompetenz sind als solche im Schulcurriculum festgehalten:
Std. | Inhalt | Wer? | Fächer | |
1. Klasse | 1 |
Einführung BIB |
RG/TFO | Bibliothekarin |
1 |
OPEN/Bibliotheca |
RG/TFO | Bibliothekarin | |
1 |
Einführung Onlinemedien |
RG/TFO | Bibliotheksleiter | |
2 |
Reading (Engl.) |
RG | Englisch | |
2. Klasse | 2 |
„Escape the Library“ |
RG/TFO |
Bibliothekarin/ |
2 |
Vertiefung Wikipedia (PC-Raum) |
RG/TFO | Bibliotheksleiter | |
4 |
Lexikalisches Arbeiten |
RG/TFO | NW-Fächer | |
2 |
Summary-Writing |
RG | Englisch | |
3. Klasse | 4 |
Referieren, Präsentation & Körpertraining - alle Klassen getrennt |
TFO |
externer Referent |
10 |
Wissenschaftl. Aufsatz, Zitierregeln, -fehler, Plagiat, z.B. Fachzeitschriften lesen & verstehen |
RG | Deu/Gesch/Kunst | |
2 |
Rechtliche Aspekte Bild-, Print-, Film-, Onlinemedien (als Sammelveranstaltung) |
RG/TFO |
Vortrag Referent – alle (ein Richter, Rechtsanwalt, Experte) |
|
2 |
Research |
RG | Englisch | |
4. Klasse | 2 |
Facharbeiten Natwi-Geiwi der BIB sichten, bewerten, vorstellen |
RG/TFO |
NatWis + GeiWis/Tech |
1 |
Einführung Online-Recherche, |
RG/TFO | Bibliothekarin (Besuch mit Lehrern) | |
2 |
Praktikumsbericht |
TFO | Deutsch | |
2 |
Präsentation |
RG | Englisch | |
5. Klasse | 4 |
Rhetorik - Präsentationstraining |
TFO | RG FÜLA |
2 |
Abstract |
RG | Englisch |
Darüber hinaus veranstaltet die Schulbibliothek regelmäßig größere Veranstaltungen wie die "Lange Nacht" (oder einen langen Vormittag) mit einem wechselnden übergreifenden Thema oder Schwerpunkt, das mit den Inhalten unserer Schultypen zu tun hat. Die Veranstaltung dient dazu, die Schule als Erlebnisraum zu nutzen und die verschiedenen Fächer in einem erfahrungsorientierten Projekt mit aktiv in das Projekt eingebundenen SuS umzusetzen.
Der neu geschaffene fächerübergreifende Lernbereich "Gesellschaftliche Bildung" umfasst folgende kompetenzorientierten Bildungsziele:
Persönlichkeit und Soziales – Die Schülerin, der Schüler …
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Kulturbewusstsein – Die Schülerin, der Schüler …
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Politik und Recht – Die Schülerin, der Schüler …
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Wirtschaft und Finanzen – Die Schülerin, der Schüler …
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Nachhaltigkeit – Die Schülerin, der Schüler …
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Gesundheit – Die Schülerin, der Schüler …
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Mobilität – Die Schülerin, der Schüler …
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Digitalisierung – Die Schülerin, der Schüler …
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Das fächerübergreifende Lehrangebot wird im Stellen- und Stundenplan an die Fächer Bauwesen bzw. Elektronik und Elektrotechnik angegliedert und blockweise unterrichtet. Im Plansoll wird zusätzlich zur Fachlehrperson eine TP Lehrperson zugeteilt, sofern die Ressourcen dafür ausreichen.
Die FÜLA-Stunden werden auf die 4. Klasse verschoben – Ausgleich mit dem Fach Planung und Bauwesen.
Die Beratungseinrichtung richtet sich an alle Schüler/innen, die Orientierung und Hilfe suchen. Die den Klassen zugewiesenen Lehrpersonen stehen unbürokratisch und unverbindlich für Beratung und Vermittlung zur Verfügung. Details sind auf der Anschlagtafel zu entnehmen.
Schüler/innen aus den 3. und 4. Klassen erklären sich bereit als Tutor/in, gleichaltrige oder jüngere Mitschüler/innen durch ihre bereits erlangte Fachkompetenz zu unterstützen und in verschiedenen Bereichen weiter zu helfen. Die Tutoren werden durch den Koordinator mit Schüler/innen, die Aufholbedarf haben, zusammengebracht und organisieren sich bezüglich der Termine selbst.
Stütz- und Aufholkurse sind unterrichtsbegleitende Veranstaltungen für Schüler/innen, die differenzierte Maßnahmen benötigen, um die gesetzten Ziele zu ereichen. Die Fachlehrkraft entscheidet darüber, welche Schüler/innen die Stützangebote nutzen sollten. Die Teilnahme an den Kursen ist verpflichtend. Der Erfolg des Einzelnen hängt wesentlich von seiner positiven Einstellung und von seiner aktiven Mitarbeit ab.
Weiters gibt es ein Angebot an Kursen im Wahlbereich, welche teilweise auch für andere Schüler/innen offen sind. Die Auswahl der Lernangebote im Wahlbereich orientiert sich an den Rahmenrichtlinien, abgestimmt auf das Leitbild der Schule sowie Interessen, Neigungen und Bedürfnissen der Schüler/innen. Im 1. Biennium werden Lernangebote praktisch-technischer Natur, die orientierenden Charakter haben bevorzugt, außerdem Lernangebote im sprachlichen Bereich und notwendige Aufbolkurse. Im 2. Biennium und in der 5. Klasse werden vor allem spezifische Förderkurse für die Teilnahme an Olympiaden und Wettbewerben im mathematisch-naturwissenschaftlichen und sprachlichen Bereich, im letzteren auch zur Erlangung von Sprachzertifikaten ausgewählt. Mögliche Angebote: technisch-praktisches Projekt, Spanischkurs, Verkehrserziehung, Theaterwerkstatt, Lego Mindstorm, 3D-Programme, AutoCAD.
Seit einigen Jahren wird mit der benachbarten Schule italienischer Muttersprache in einigen Fächern ein Austauschprojekt angeboten. Lehrpersonen der jeweilig anderen Muttersprache unterrichten für einen Zeitraum in Ko-Dozenz mit den Fachkollegen.
Seit Beginn der 1980er Jahre findet am Realgymnasium ein Förderkurs in Chemie für Begabte statt. Die Kurse fanden immer mehr Interessierte, so dass heute etliche Kurse auf verschiedenen Wissensstufen angeboten werden. Das erreichte Niveau kann sich sehen lassen. Mehrmals haben es Kursabsolventen bis zur Teilnahme an den Weltmeisterschaften geschafft.
Zwei besonders begabte Schüler/innen der Abschlussklasse und ein bis zwei Mathematik-Lehrerpersonen können im Schloss Rechtenthal eine ganze Woche lang an realen Problemen herumknobeln. Die Schüler/innen lernen dadurch, mit mathematischen Modellen umzugehen. Für die teilnehmenden Lehrpersonen ist es ein Ansporn, auch in der Schule solche Modellierungswochen durchzuführen.
Bei diesen Wettbewerben können die Schüler/innen ihre besonderen Begabungen und Kenntnisse in beiden Wissenschaften unter Beweis stellen. Für die Teilnehmer/innen am Landeswettbewerb werden zusätzlich Kurse zur Vorbereitung angeboten.
Die schulische Inklusion der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund erfolgt durch das Erleben der Sprache in der Klassensgemeinschaft unter Gleichaltrigen und durch gezielte Sprachenfördermaßnahmen, auch der Sprachzentren des Pädagogischen Instituts. Bei diesen handelt es sich um schulische Veranstaltungen zur Erweiterung des Bildungsangebotes im Sinne von Art.10 des Landesgesetzes vom 29. Juni 2000, Nr. 12.
Die gemeinsame Initiative der deutschen und italienischen Schulgemeinschaften des Schulzentrums Meran wird jährlich im Mai rund um den Europatag (9. Mai) abgehalten und soll den europäischen Geist und die Mehrsprachigkeit fördern.
Für Schüler/innen ab der 3. Klasse mit besonderem Interesse und guten Kompetenzen auf Mittelstufenniveau bietet die Fachgruppe Englisch im 1. Semester einen Vorbereitungskurs auf das FCE und im 2. Semester einen Vorbereitungskurs auf die Teilnahme am Gesamttiroler Fremdsprachenwettbewerb an. In Absprache mit den Fachlehrpersonen stehen diese Angebote auch Schüler/innen der TFO offen.
Für Schüler/innen der 3. Klasse wird – wenn möglich – ein Lesewettbewerb mit dem Titel "Per una manciata di libri" veranstaltet, in dem die Teams das Verständnis eines Romans allgemein wie auch detailliert spielerisch diskutieren. Schüler/innen im vierten Jahr können einen Kurs zur Vorbereitung auf die Zweisprachigkeitsprüfung und die wichtigsten international anerkannten Zertifizierungen (Plida und Celi) für die Stufe B2 besuchen. Im Allgemeinen wird für zweisprachige Schüler/innen oder diejenigen, die tatsächlich als solche angesehen werden können, eine gewisse Differenzierung während der Unterrichtsstunden, insbesondere im Zweijahreszeitraum, vorgenommen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, ihre sprachliche Verbesserung zu fördern und sicherzustellen, dass Motivation und Konzentration hoch bleiben, während der Rest der Klasse Aktivitäten ausführt, die sich auf bereits bekannte grammatikalische oder lexikalische Strukturen beziehen. Diese besonders starken Schüler/innen in L2 gelten als wertvolle Ressourcen für die Klassengruppe und können manchmal mit Aufsichts-, Koordinations- oder Unterstützungsaufgaben bei der Durchführung bestimmter Bildungsaktivitäten betraut werden.
Der Memorial Day richtet, ausgehend von einer aktuellen Problematik, seinen Fokus auf historisch-gesellschaftliche Prozesse, Entwicklungen und Erscheinungen, die alle betreffen, um junge Menschen zu sensibilisieren und Bewusstsein und Achtsamkeit zu bilden. Nach einer umfangreichen Sensibilisierungskampagne über Kolumbien, unseren Menschenrechts-Preisträger und den damit verbundenen Thematiken, können die Jugendlichen frei entscheiden, ob sie einen aktiven Beitrag leisten möchten, indem sie am Aktionstag für einen Tag die Schulbank gegen einen Arbeitsplatz tauschen und somit den Operation Daywork – Menschrechtspreisträger finanziell unterstützen.
Seit 2003 an Südtirols OS jährlich durchgeführt, entwickelt sich diese Form der Begabtenförderung zusehends zu einem Dialog zwischen Philosophielehrpersonen und Schülern/innen. Dieser Wettbewerb versucht, im Sinne unserer Leitsätze, die wissenschaftliche Tradition zu fördern und den Stellenwert der Geisteswissenschaften sichtbar zu machen. Das Auswahlverfahren erfolgt zuerst schulintern, dann regional und bei entsprechendem Erfolg auf nationaler Ebene. Die Schüler verfassen zu einem von vier vorgelegten Themen einen Essay. Die Arbeitszeit beträgt vier Stunden; argumentative Überzeugungskraft, philosophische Kenntnisse, Originalität und Ausdrucksfähigkeit sind verbindliche Bewertungskriterien. Die Kommission am RG setzt sich aus den Philosophieprofessoren zusammen. Die Schulausscheidung für die Olympiade wird nach den Winterferien stattfinden.
Für Schüler/innen aller Klassen, die am Zeitgeschehen, an lokalen Gremien und an politischen Institutionen, an der europäischen Integration und am demokratischen Geschehen weltweit interessiert sind, nimmt das RG als allgemein bildende Schule jährlich am Landeswettbewerb teil. Der schulinterne Wettbewerb findet in der Regel innerhalb Februar statt. Das Auswahlverfahren lehnt sich an die vom Inspektorat vorgegebenen Fragebögen an, kann allerdings von den Fachprofessoren an die spezielle Ausrichtung des RG angepasst werden. Die drei besten Schüler aus dem 1. Biennium und die vier Gewinner des 2. Bienniums und der Abschlussklasse können am Landeswettbewerb in Bozen teilnehmen.
Die Schulband besteht aus mehrere Schüler/innen der Schule, die sich aus Freude an Musik und Gesang zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen haben. Neben der regelmäßigen Probentätigkeit während des Schuljahres finden sich genügend Gelegenheiten und Anlässe zu Auftritten für die Band.
Die Teilnahme an Bezirks- und Landesmeisterschaften ist ein Angebot unserer Schule. Die Entscheidung der definitiven Teilnahme obliegt den B&S-Lehrpersonen. Die Sportgruppe ist eine bereits seit vielen Jahren von den Lehrpersonen geschaffene Trainingsmöglichkeit, bei der die Schüler/innen sich auf freiwilliger Basis beteiligen. In besonderen Fällen (Mannschaftssportarten) werden, die sich an Bezirks- und Landesmeisterschaften beteiligenden Schüler/innen zu einem Sondertraining eingeladen. Für diese Schüler/innen ist die Teilnahme am Trainig verbindlich. Zudem bieten wir zeitlich begrenzte Angebote in diversen Lifetime-Sportarten (z.B. Volleyball, Floorball, Orientierungslauf, Tamburello, Inter-Crosse etc.), damit die Schüler/innen ihr Eigenkönnen verbessern können, bzw. um ihre sportbezogene Individualausbildung zu fördern.
Technorama/Winterthur: Wissenschaft lehrreich und spielerisch erleben: In Kleingruppen sind die Schüler/innen im Technorama unterwegs. Dabei bietet sich ihnen eine einzigartige Vielfalt an Experimenten, immerhin gibt es über 500 Experimentierstationen zu faszinierenden Themen aus Biologie, Chemie oder Physik. Spektakuläre Vorführungen zum Thema Gas und Elektrizität begeistern alle.
Naturwissenschaftliche Woche: Die Projektwoche ermöglicht es den Schülern, zu einem naturwissenschaftlichen Thema - in der Gruppe und für einen längeren Zeitraum - im Gelände zu forschen: z.B. Meeresschule (Kroatien), Vulkanismus live (Italien), Nationalpark Donau-Auen (Österreich).
"Malgrado le bombe": Wenn man sich in der Weltgeschichte umsieht, so sind Konflikte zwischen Volksgruppen, Minderheiten, religiös oder ethnisch unterschiedlichen Gruppen meist gewaltsam ausgetragen worden und der Stärkere hat sich durgesetzt. Dass es in Südtirol trotz großer Spannungen zwischen den Volksgruppen zu einem befriedeten Land gekommen ist, ist das Verdienst umsichtiger Politik auf beiden Seiten. Die Vorführung der Dokumentation „Malgrado le bombe“ über die Bombenjahre mit den Zeitzeugen, z.B. den Ex-Senatoren Lionello Bertoldi und Oskar Peterlini, wird für die Abschlussklassen angeboten. Gemeinsam mit den Schüler/innen wird dieser dramatische Teil der Südtirol-Geschichte aufgearbeitet.
Orientierung: Sich kennenzulernen, die neue Schule zu erkunden und gemeinsam darüber nachzudenken, was einen Schüler in den kommenden Schuljahren so alles erwartet, darum geht es bei den drei Orientierungstagen an der TFO. Die Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen arbeiten zu Beginn des Schuljahres zwei Tage lang mit ihren Klassenvorständen zu Themen wie Lernen lernen, digitales Lehren und Lernen, übergreifende Kompetenzen. Auf dem Programm stehen auch ein Turnier aller 1. Klassen sowie ein gemeinsamer Ausflug.
Lehrfahrt Technorama: Wissenschaft lehrreich und spielerisch erleben: In Kleingruppen sind die Schüler/innen im Technorama unterwegs. Dabei bietet sich ihnen eine einzigartige Vielfalt an Experimenten, immerhin gibt es über 500 Experimentierstationen zu faszinierenden Themen aus Biologie, Chemie oder Physik. Spektakuläre Vorführungen zum Thema Gas und Elektrizität begeistern alle.
Forschen und lernen im Deutschen Museum: Die zweitägige Lehrfahrt nach München zählt zum unterrichtsergänzenden Schwerpunkt in den 2. Klassen. Höhepunkt der Lehrfahrt ist der Schulvormittag im Deutschen Museum, dessen Partner unsere Schule ist. Die TFO Meran ist nämlich nach dem Gründer des weltgrößten Technikmuseums, Oskar von Miller benannt.
Präsentieren, Moderieren, Vortragen: Ein Schwerpunkt liegt in der 3. Klasse auf der Kunst des Vortragens und Präsentierens. Jeder Schüler muss ein eigenes Thema, eine Recherchefrage eigener Wahl recherchieren, vertiefen und vorstellen, und das manche vor allen 3. Klassen gemeinsam. Zu diesem Zweck gibt es nicht nur eine Vorbereitung durch die Deutschlehrpersonen, sondern auch eine Trainingseinheit mit dem erfahrenen Theaterpädagogen. Das spielerische Ausprobieren, das Körper- und Sprechtraining dienen dazu, mehr Bewusstsein zu bekommen, für das eigene Auftreten und die eigene Wirkung vor Publikum. Außerdem gab es Tipps für das Selbstbewusstsein. Denselben Zweck erfüllt das “institutionalisierte” Feedback durch Schüler/innen und Lehrpersonen. Es soll helfen, die eigenen Stärken und Schwächen zu sehen, um schrittweise die Kompetenzen zu verbessern.
Piazze italiane: Bis zum Schuljahr 2012/13 machten unsere Schüler/innen der 3. Klasse eine Sprachwoche, wahlweise in Italien oder im englischsprachigen Ausland. Aufgrund der allgemeinen Einsparungen auf Landesebene musste diese Woche gestrichen werden Es bleibt eine ein- bis zweitägige Lehrfahrt unter dem Namen “Piazze italiane”. Diese unterrichtsbegleitende Veranstaltung gibt einen ersten Eindruck der ‚Piazze italiane’ und sollte die Schüler/innen ermuntern, noch viele andere Städte und Plätze in Italien anzuschauen und zu erkunden. Sie bergen unzählbare Schätze und sind es wert, in guter Gesellschaft genossen zu werden.
Fachlehrfahrten ELE&BAU: Neueste Trends und Entwicklungen in der Elektronik bzw. im Bauwesen stehen im Mittelpunkt der zweitägigen Lehrfahrten, die jedes Jahre für die 4. Klassen organisiert werden.
Erasmus+Projekt 2019-2021
Girls' Day: Auch wenn es längst hin bekannt ist, dass eine technische Ausbildung Zukunft hat und beste Arbeitsmöglichkeiten eröffnet, sind die Mädchen an den Technologischen Fachoberschulen immer noch eine sehr kleine Gruppe. Mit dem Girl’s Day möchte die TFO-Meran dafür sensibilisieren, dass Technik keine reine Bubensache sein muss.
Leistungsschau der 5. Klassen und Betriebsmesse: Die 5. Klassen organisieren kurz vor Schulende eine Schau der Projektarbeiten der Abschlussklassen im Mehrzwecksaal. Die Elektronikklassen sorgten mit ihren Hightech-Projekten für Aufsehen, aber auch die „Bauwesler“ können mit ihren Planungsprojekten überzeugen. In diesem Rahmen findet auch eine Betriebsmesse vor, Unternehmen aus dem Bereich Elektronik und Bauwesen stellen sich den Schülern vor. Die Begegnung ermöglich einen guten Austausch Schule-Arbeitswelt.
“Malgrado le bombe”: Wenn man sich in der Weltgeschichte umsieht, so sind Konflikte zwischen Volksgruppen, Minderheiten, religiös oder ethnisch unterschiedlichen Gruppen meist gewaltsam ausgetragen worden und der Stärkere hat sich durgesetzt. Dass es in Südtirol trotz großer Spannungen zwischen den Volksgruppen zu einem befriedeten Land gekommen ist, ist das Verdienst umsichtiger Politik auf beiden Seiten. Der Film „Malgrado le bombe“ thematisiert für die 5. Klassen ein schwieriges Kapitle Südtiroler Geschichte im Blickwinkel der zwei Sprachgruppen. Zeitzeugen berichten von den Ereignissen.
Memorial Day: Zum Internationalen Gedenktag „Memorial Day“ am 27. Jänner laden das Realgymnasium und die Technologische Fachoberschule Meran seit mehr als 10 Jahren Zeitzeugen, Experten und Repräsentanten des öffentlichen Lebens ein, um gemeinsam in Form eines Podiumsgesprächs über Themen und Problematiken der Zeit nachzudenken.
Operation Daywork: Das landesweite Schülerprojekt „Operation Daywork“, das es seit 2007 auch in Südtirol gibt, wird von unserer Schule seit Beginn unterstützt. Im Rahmen der Sensibilisierungskampagne laden wir jedes Jahr zur Begegnung mit dem Jahresthema ein. Am Aktionstag „Operation Daywork“ tauschen die Schüler für einen Tag die Schulbank gegen einen Arbeitsplatz, um so ein Entwicklungsprojekt zu unterstützen. Dafür sind sie gerechtfertigt vom Unterricht abewesend.
Tag der Technik: Im Rahmen der Tage der offenen Tür organisiert die TFO seit mehreren Jahren den Tag der Technik. Dabei haben Schulgemeinschaft und Interessierte die Gelegenheit, ehemaligen Schülern der TFO zu begegnen, die einen besonderen Bildungsweg hinter sich haben, im Berufsleben bedeutende Aufgaben übernommen habe oder besondere Fähigkeiten erworben haben.
Tagung mit dem Unternehmerverband: In Zusammenarbeit mit dem Unternehmerverband nehmen die 5. Klassen an einer aktuellen Tagung zum Thema Schule-Arbeitswelt teil.
Das Leitbild und das Schulprogramm der Schule sind die Bezugspunkte für das Qualitätskonzept Inklusion an der Schule RG-TFO Meran
Motto: "Miteinander erfolgreich lernen an der Schule RG-TFO Meran"
Die Schüler/innen, die sich anstrengen und lernen, erreichen das Klassenziel. Die Schulgemeinschaft setzt auf Zusammenarbeit, unterstützt und begleitet die Lernenden, damit sie dieses Ziel erreichen.
a) Inklusive Kultur - inklusives Schulklima
An der Schule wird ein Klima des gegenseitigen Respekts, des korrekten Umgangs, des Einbeziehens und der Wertschätzung der Lehrpersonen, MitarbeiterInnen, Eltern und SchülerInnen geschaffen, im Sinne der Grundsätze der inklusiven Schule. Alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Bildungsweg an der Schule machen wollen, sind an der Schule willkommen. Im Leitbild der Schule spiegeln sich die inklusive Kultur- und Wertevorstellungen für alle wider.
b) Inklusive Strukturen
An der Schule werden Initiativen ergriffen und Strukturen geschaffen, um die didaktische Kontinuität zu erhöhen, neue Lehrpersonen, Mitarbeiter/innen und Schüler/innen einzuführen und zu begleiten und Lernen in der Vielfalt zu fördern. Das Schulgebäude ist barrierefrei zugänglich und die Familien werden unterstützt, um an allen, auch außerschulischen Bildungsangeboten, teilnehmen zu können. Die Familien sind in den Bildungsprozess mit einbezogen und tragen zum Bildungserfolg bei. Dabei fördert das elektronische Register die Kommunikation zwischen Lernenden und Lehrpersonen, zwischen den Lehrpersonen, den Klassenvorständen und der Schulleitung sowie zwischen Lehrpersonen und Familien. Mehrere inklusive Strukturen wurden bereits etabliert: Orientierung, Beratung und Begleitung sowie stufenübergreifende Schwerpunkte.
c) Inklusive Bildungsarbeit
Die ‚Inklusive Bildungsarbeit’ umfasst die Maßnahmen, die im Sinne des Landesgesetzes 11/2010 zur Oberschule, im Sinne des Beschlusses der Landesregierung 1798 vom 3.12.2012 zu den ‚Förder- und Aufholmaßnahmen’ und im Sinne des Gesetzes 170/2012 sowie des Ministerialrundschreibens Nr. 8 vom März 2013 an der Schule RG-TFO Meran unternommen werden, damit alle lernwilligen Schüler/innen ihr angestrebtes Bildungsziel erreichen. Dabei werden in besonderem Maße auch jene Bestimmungen berücksichtigt, die die Lernbegleitung und Betreuung der Schüler/innen mit besonderen Bildungsbedürfnissen und Schüler/innen mit Migrationshintergrund regeln. Die Aufmerksamkeit richtet sich aber auch auf Orientierung, Neu-Orientierung, Übergänge und den Abschluss.
Die Schulgemeinschaft handelt nach der Überzeugung, dass jede Schülerin und jeder Schüler ernst genommen werden muss. Die Schülerin und der Schüler stehen im Mittelpunkt des schulischen Handelns und im Rahmen des funktionalen Plansolls wird ein umfassendes Beratungs- und Betreuungsangebot eingerichtet, mit gezielten Stütz- und Förderangeboten, Wahlfächern, Ko-Präsenzen und dem Einsatz von kooperativen Lernformen wie "Schüler helfen Schülern" eingesetzt. In der Arbeitsgruppe "Lernberatung" wird koordiniert und reflektiert. Flexible und innovative Lernarrangements wie auch die so gennante "Digitale Klasse" sollen Personalisierung und Individualisierung ermöglichen. Ressourcen in und außerhalb der Schule werden genutzt.
d) Strategische Planung und Ziele
Die Bildungsarbeit an unserer Schule wird seit dem Schuljahr 2013/14 nach dem Konzept der "Inklusiven Bildungsarbeit" ausgerichtet. Im funktionalen Plansoll werden dafür eigene Ressourcen bestimmt. Das Konzept ist Teil des Schulprogramms und wurde im Schuljahr 2014/15 an die neuen Bestimmungen für Inklusion angepasst. Im Laufe des Schuljahres 2014/15 wurde am Profil der Lehrperson für Inklusion gearbeitet und die Arbeitsgruppe für Inklusion gefestigt, auch um die Qualität und die Akzeptanz der "Inklusiven Bildungsarbeit" zu erhöhen und die inklusive Kultur an der Schule weiter zu fördern.
In die Arbeitsgruppe Inklusion werden die Klassenvorstände, Vertreter/innen der Fachgruppen, die Schüler/innen und Eltern eingebunden. Derzeit besteht sie aus der Schulleitung, Lehrpersonen und interessierten Schulwarten. Weiters wird angestrebt, den Index-Prozess von einem externen Pädagogik-Experten begleiten zu lassen.
Das Konzept wird nun noch erweitert und weiterentwickelt werden, damit die einzelnen Partner der Schulgemeinschaft verstärkt eingebunden werden.
e) Qualitätssicherung
Die im Konzept für Inklusive Bildungsarbeit angeführten Ziele und Maßnahmen werden zur Qualitätssicherung evaluiert, damit die Nachhaltigkeit gewährleistet wird. Als Referenzrahmen für die Qualitätssicherung dient der Index für Inklusion mit den darin angeführten Indikatoren. Alle Beteiligten (Eltern, Schüler/innen, Lehrpersonen, Mitarbeiter/innen) können ihre Erfahrungen einfließen lassen und gewinnen an Identität und es werden die Grundlagen für eine Netzwerkzusammenarbeit im engeren und weiteren Umfeld geschaffen. Es werden unterschiedliche Instrumente zur Datenerhebung eingesetzt. Die Rolle des „Kritischen Freundes“ übernimmt das Pädagogische Beratungszentrum, mit dem die bereits gute Zusammenarbeit intensiviert wird.
Den Index Prozess beginnen
Maßnahmen planen und umsetzen
Standortbestimmung: Die Schule hat das Konzept ‚Inklusive Bildungsarbeit’ und damit den Index-Prozess im Schuljahr 2013/14 begonnen und im Schulprogramm verankert. Im Leitbild der Schule sind die Grundsätze der inklusiven Bildungsarbeit ersichtlich. An der Schule wurden Prioritäten gesetzt, Maßnahmen geplant und umgesetzt, der Index-Prozess wurde reflektiert und die Situation an der Schule beleuchtet. Dieses Konzept wird nun erweitert und ergänzt zur Weiterentwicklung der inklusiven Kultur und Praxis an der Schule und der Index-Prozess wird spiralförmig fortgesetzt.
VERANTWORTLICHE
RESSOURCEN UND METHODEN
SPRACHENERWERB IM REGELUNTERRICHT UND UNTERRICHTS-BEGLEITENDEN TÄTIGKEITEN
WAHLBEREICH, BEGABUNGSFÖRDERUNG, FÖRDER- UND STÜTZMASSNAHMEN
IM FACH ‚FÄCHERÜBERGREIFENDE LERNANGEBOTE’
MIGRATION UND INKLUSION
MIT VEREINBARUNGEN
AUSLANDSJAHR UND ZWEITSPRACHJAHR
WEITERE INITIATIVEN
EVALUATION
Die naturkundliche Projektwoche ermöglicht es den Schülern, zu einem naturwissenschaftlichen Thema - in der Gruppe und für einen längeren Zeitraum - im Gelände zu forschen.
Im Rahmen von Halbtagesprojekten mit meeresbiologischen Inhalten lernen die Schüler/innen das Mittelmeer und seine Bewohner kennen. Dabei erhalten sie nicht nur theoretische Kenntnisse über meeresökologische Zusammenhänge und die Biologie der Meereslebewesen, sondern trainieren während intensiver Schnorchelexkursionen auch praktische Fertigkeiten, die es ihnen ermöglichen sich sicher und entspannt im Lebensraum Meer zu bewegen. Dadurch können sie eigene Erfahrungen im Umgang mit der Natur sammeln.
Im Rahmen der Projektwoche bereisen die Schüler/innen mit Vesuv und Stromboli zwei klassische Vulkane Italiens. Die Schüler/innen können dabei verschiedene vulkanische Phänomene, Vulkantypen und die Auswirkungen von Vulkanausbrüchen beobachten. Sie erfahren, warum Vulkane nur in bestimmten Regionen der Erde auftreten und wie deren Entstehung mit den Prozessen der Plattentektonik zu begründen sind. Ebenso lernen sie Gefahren und Folgen, aber auch den Nutzen der Vulkane zu bewerten.
Begleitet von den Nationalpark-Ranger/innen geht es tagsüber auf Erkundungsreise in den Auwald. Ob zu Fuß oder mit den Fahrrädern, ob auf dem Schlauchboot oder mit dem Kanu – es gibt viel zu entdecken und zu erfahren. Gemeinsame Naturerlebnisse, Lernen, Kreativität, Spiel und gruppendynamische Erfahrungen bis hin zu eigenständiger Erarbeitung verschiedenster Themenbereiche machen diese Outdoortage zu etwas Besonderem.
Ein wesentlicher Schwerpunkt in der 5. Klasse besteht in der vollständig eigenständigen Durchführung eines elektronischen Projektes. Dieses Projekt wird vorwiegend im Fach TPS begleitet, umfasst alle wesentlichen Bausteine einer professionellen Projektplanung und ist ein Bestandteil der Zusammenarbeit Schule-Arbeitswelt. Die fachlichen Grundlagen zur Durchführung werden im zweiten Biennium gelegt, die Grundlagen der Projektplanung im Fach FÜLA der 4. Klasse. Das Projekt umfasst alles vom Curriculum vorgesehenen Teilaspekte und kann zur Abschlussprüfung vorgelegt werden.
In der Fachrichtung Bauwesen, Umwelt und Raumplanung werden im zweiten Biennium und in der Maturaklasse in den verschiedenen Fächern technische Projekte von den Schülern ausgeführt.
Planung und Bauwesen: Die Schüler/innen arbeiten an einer kleinen Bestandsaufnahme, erstellen die Zeichnung mit CAD und planen eine Umgestaltung des Objektes.
Baustellenleitung und Arbeitssicherheit: Die Schüler/innen erstellen einen Baustelleneinrichtungsplan von einer frei gewählten Baustelle in ihrer Umgebung. Sie analysieren den Einfluss der Baustelle auf die Umgebung und den Einfluss der Umgebung auf die Baustelle.
Vermessungskunde: Grundsätzlich werden in den Stunden mit Kopräsenz durch die technisch-praktische Lehrkraft Freilandversuche durchgeführt, in denen die Schüler/innen einfache, vorwiegend mechanische Instrumente und Methoden der Vermessung kennenlernen sowie die Auswertung und Interpretation der Messwerte lernen. Gelegentlich ergibt sich die Möglichkeit, für öffentliche Einrichtungen einfache Bestandsaufnahmen durchzuführen (z.B. Innenraumaufnahmen von Gemeindegebäuden).
Bodenkunde, Wirtschaft und Schätzen: Die Schüler/innen führen an einer selbst entnommenen Probe eines landwirtschaftlich genutzten Bodens über mehrere Monate hin Laboranalysen durch und dokumentieren die Ergebnisse in einem gesamten durchgehenden Laborbericht. Als Werkzeug zur Berichterstellung eignet sich besonders das Textsatzsystem “LaTeX”, welches die SuS in diesem Zusammenhang intensiv erlernen.
Planung und Bauwesen: Die Schüler erstellen ein Einreichprojekt eines Ein-, oder Mehrfamilienhauses in einer vorgegebenen Parzelle unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Sie befassen sich mit den Grundlagen der Entwurfslehre und erstellen alle notwendigen Pläne, Darstellungen und Dokumente. In diesem Projekt finden die bisher behandelten Inhalte eine konkrete Anwendung.
Baustellenleitung und Arbeitssicherheit: Die Schüler führen in Kleingruppen eine Risikobewertung von einen von ihnen frei gewählten Betriebes auf der Grundlage des standardisierten Verfahrens durch. Sie beschreiben Arbeitsablauf und Arbeitsaufgaben. Sie identifizieren die Gefahren im Betrieb und ermitteln Vorbeuge- und Schutzmaßnahmen. Sie erstellen eine Maßnahmenprogramm für die Besserung der Gesundheits- und Sicherheitsstandards.
Vermessungskunde: Die Schüler lernen die Funktionsweise und den Umgang mit professionellen Vermessungsinstrumenten wie Theodolit und GPS. Sie lernen aber auch, die Messergebnisse auszuwerten und zu interpretieren. In regelmäßigen praktischen Feldmessübungen werden die im Fachunterricht erlernten Methoden angewandt.
Bodenkunde, Wirtschaft und Schätzen: Teil des Unterrichts stellen die Methoden der Finanzmathematik dar. Sie sind fundamentale Instrumente für die Erstellung von Schätzungsgutachten im Abschlussjahr. Um die Thematik zu vertiefen werden im Praxisunterricht geeignete Tools in Form von Kalkulationstabellen erstellt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die ingenieurwissenschaftliche Disziplin der Hydromechanik. Nachdem die SuS gelernt haben, einfache hydraulische Systeme zu berechnen, wenden sie diese Kenntnisse an einem technischen Projekt eigener Wahl an. Es kann sich dabei um die Planung einer Beregnungsanlage oder eines Kleinwasserkraftwerkes oder aber um die Trinkwasserversorgung oder Kanalisation einer Ortschaft handeln.
Planung und Bauwesen: Die Schüler/innen arbeiten Ausführungs-, und Detailpläne des Projektes der 4. Klasse aus. Zudem erstellen die Schüler die Klimahausberechnung für ihre eigene Planung mit dem Programm ProCasaClima der Provinz Bozen. Holzbauprojekt: Berechnung und Dimensionierung der Struktur eines Dachstuhles, einer Decke oder einer Halle. Konzeptarbeit als Vorbereitung auf die zweite schriftliche Prüfung.
Baustellenleitung und Arbeitssicherheit: Die Schüler analysieren die Gefahren auf einer zeitlich begrenzte und ortsveränderlich Baustelle. Sie erstellen die wichtigsten Bestandteile eines Sicherheits- und Koordinierungsplanes (SKP) laut GvD.81/2008. Sie führen die Massen- und Kostenberechnungen des von ihnen in der 4. Klasse geplanten Einfamilienhauses aus.
Vermessungskunde: Den ersten Schwerpunkt in der Abschlussklasse bildet das einwöchige Vermessungspraktikum. Hierbei wird im Zuge einer Bestandsaufnahme meist öffentlicher Infrastrukturen das gesamte Spektrum des Vermessungstechnikers erlernt und angewandt: von der Planung der Vermessung, der Wahl des geeigneten Instrumentariums über die Durchführung der Vermessung selbst bis zur rechnerischen Auswertung inklusive grafischer Darstellung. Die Anwendung geeigneter Vermessungssoftware ist Teil der Ausbildung. Den zweiten Schwerpunkt bildet der Straßenbau. Im Zuge einer einfachen Trassierung eines Straßenabschnitts wenden die Schüler/innen die verschiedenen Entwurfselemente des Straßenbaus an.
Bodenkunde, Wirtschaft und Schätzen: Nach dem Erlernen der verschiedenen Instrumente der Schätzungslehre wenden die Schüler/innen diese anhand einiger Liegenschaftsschätzungen an und erstellen entsprechende technische Berichte. Die Erstellung geeigneter Kalkulationstabellen erleichtern die Arbeiten und festigen die Kenntnisse.
Die im Schujahr 2014/15 eingeführte "digitale Klasse" (kurz für Digitales Lehren und Lernen) erweitert das Angebot des Realgymnasiums "Albert Einstein" und der Technologischen Fachoberschule "Oskar von Miller" im Bereich der IT-Kompetenzen der Schüler/innen.
Sie fügt sich in eine Reihe von Maßnahmen ein, die in den letzten Jahrzehnten in diesem Bereich getroffen wurden und die hier kurz in Erinnerung gerufen werden:
Die digitale Klasse ersetzt weder die oben angeführten Maßnahmen noch die üblichen Unterrichts- und Arbeitsformen. Sie bietet vielmehr die Möglichkeit, sie zu erweitern und besser einzusetzen. Sie stellt zudem eine Chance dar, das im Schulprogramm festgelegte grundsätzliche Profil des Bildungsangebots besser zu verwirklichen.
Unser Unterricht dient der Vermittlung von Grundlagenkenntnissen und Arbeitsmethoden, wobei der aktuelle Stand der Fachwissenschaften und der Technik berücksichtigt wird. Angestrebt wird eine Vielseitigkeit der Angebote und Bildungsinhalte. Dabei versuchen wir die Fächergrenzen zu überwinden und den Schüler/-innen den Weg zu vernetztem Denken zu erleichtern. Durch soziale Formen des Lernens bieten wir den Schüler/-innen Gelegenheit, Teamfähigkeit zu entwickeln und Verantwortung für ein gemeinsames Ziel zu übernehmen. Theorie und Praxis, Abstraktion und Anschauung, Belehrung und forschendes sowie praktisches Lernen sind in ihrer Wechselwirkung gleichrangige Ausgangspunkte. Im Sinne einer schülerzentrierten Didaktik erproben wir neue Unterrichtsformen (z.B. Projektunterricht, Methodentraining) und im Besonderen den Umgang mit den Neuen Medien. (Schulprogramm 2014/15, 2. Teil, Seite 53)
Die Arbeit in der digitalen Klasse unterscheidet sich von der Arbeit in den übrigen Klassen dadurch, dass den Lernenden jederzeit Computer mit Internetzugang zur Verfügung stehen. Somit werden bei wachsender Schülerzahl die Computerräume entlastet.
Technische Voraussetzungen für die digitale Klasse sind:
Obwohl Laptops, Tablets u. a. genutzt werden können, besitzt das empfohlene Gerät folgende Merkmale:
Internetzugang
Ohne Internet wäre der Mehrwert einer digitalen Klasse begrenzt. Das Internet fördert besonders das kooperative Lernen und das Recherchieren. Die digitale Klasse hat Zugang zum Internet und muss nicht frei geschaltet werden. Der Systemadministrator kann eine Blacklist/Whitelist erstellen.
Die Verfügbarkeit eines Computers und des freien Internetzugangs setzt eine Vereinbarung über deren Nutzung voraus. Eine Benutzerordnung wird erarbeitet und von den Lernenden bzw. ihren Erziehungsberechtigten angenommen.
Gemeinsame Plattformen
Für kooperatives Lernen, Interaktion und Kommunikation zwischen Lernenden und Lehrenden können u. a. folgende Plattformen genutzt werden:
Obwohl all diese Plattformen genutzt werden können, sollte der Klassenrat am Anfang des Jahres ein Konzept für die jeweilige Klasse erstellen, um die Überschaubarkeit zu gewährleisten. Die Leistungserhebungen und die Noten werden weiterhin im elektronischen Register festgehalten.
Didaktik in der digitalen Klasse
Jede Fachgruppe sollte fachspezifische didaktische Kriterien erstellen. Fächerübergreifende Möglichkeiten sollten dabei nicht außer Acht gelassen werden.
Durch die Möglichkeit einer zeit- und ortsunabhängigen, schnellen Kommunikation sollten besonders die Formen des kooperativen Lernens erkundet und definiert werden. Auch sollte der Begriff Recherchieren im Web bestimmt und geübt werden. Verantwortungsvoller und korrekter Umgang mit den Quellen gehört auch dazu. Folgende Themen sollten u. a. dabei angesprochen werden: Urheberrecht, korrektes wissenschaftliches Arbeiten, Plagiat.
Der Arbeitsansatz der „Gesundheitsfördernden Schule“ ist Anfang der 1990er Jahre von der Weltgesundheitsorganisation entwickelt worden. Er verfolgt die Zielsetzung, schulische Arbeits- und Lebensbedingungen zu schaffen, die förderlich für die Gesundheit der gesamten Schulgemeinschaft sind. Ausgehend von der Überzeugung, dass Gesundheit in der alltäglichen Umwelt geschaffen wird, muss sich Gesundheitsförderung auf das soziale Gefüge „Schule“ beziehen und kann nicht allein auf das einzelne Individuum ausgerichtet sein. In Abkehr von der traditionellen Gesundheitserziehung, in der Schule „Gesundheit lehrt“, möchten wir hin zu einem Ansatz, in dem „gesund lernen“ zur Zielperspektive wird. Damit wird die Schule selbst zu einem gesundheitsfördernden Projekt. Eine gesundheitsfördernde Schule
Während traditionelle schulische Gesundheitserziehung primär auf die Zielgruppe der Schüler/innen ausgerichtet ist, bezieht Gesundheitsförderung alle Mitglieder der Schulgemeinschaft ein und bemüht sich um die Schaffung von Lern- und Arbeitsbedingungen, die der Gesundheit zuträglich sind.
Die AG „Gesundheitsförderung und Umweltbildung“ hat in den letzten Jahren folgende Aktivitäten organisiert und durchgeführt und dazu externe Referenten von verschiedenen Institutionen wie zum Beispiel „Forum Prävention“, Verbraucherzentrale, Amt für Luft und Lärm, Universität FUB Bozen, Pädagogisches Beratungszentrum, Ökoinstitut, Amt für Wasserschutz, Stadtwerke Meran eingeladen:
Schulpartnerschaft zwischen den Schulen Realgymnasium „Albert Einstein“ / Technologische Fachoberschule „Oskar von Miller“ Meran (I) und der Fachoberschule Ansbach (D). Beide Schulen ähneln sich im Bildungsangebot bzw. in der Ausrichtung und sehen in einer Schulpartnerschaft eine Bereicherung und ein ideales Lernfeld für die Schulgemeinschaften.
Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren an beiden Schulen; Förderung der Schul- und Unterrichtsentwicklung; Kompetenzorientierung im Lern- und Lehrprozess; Erfahrungsaustausch-Begegnung- Zusammenarbeit auf Ebene der Schulleitung, Lehrpersonen und Schüler/innen
Die Partnerschulen – die staatliche Fachoberschule Ansbach (D) sowie das Realgymnasium und die Technologische Fachoberschule Meran - wollen sich im Bereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung, des Qualitätsmanagements und der Kompetenzorientierung weiterentwickeln und von den an den jeweiligen Einrichtungen vorhandenen Erfahrungen gegenseitig profitieren. Zentrale Themen des Projektes sind: Lehrplanentwicklung / Qualitätsmanagement und Schulentwicklung / Portfolioarbeit / Projektmanagement/ prozessorientiertes Lehren und Lernen / evidenzbasierte pädagogische Diagnostik/ kompetenzorientierter Unterricht / Methodentraining und Lehren und Lernen im digitalen Raum/inklusiver Unterricht und inklusive Schule
Die Zusammenarbeit ist vorerst auf der Ebene der Schulleitung bzw. Koordinatoren und Lehrpersonen in Form gemeinsamer Fortbildungen, gegenseitiger Unterrichts- bzw. Projekthospitationen angedacht. Längerfristig wird auch eine Zusammenarbeit auf Ebene der Schüler/innen in Form von Projektarbeit an außerschulischen Lernorten (z.B. Thema „Dolomiten-Friedensweg“ in Südtirol oder historische Wasserversorgung in Ansbach), von Betriebspraktika und anderem angestrebt. Diesbezüglich wird auch im Rahmen von Erasmus+ um Unterstützung angesucht.
Die Koordinatoren und Schulleitungsmitglieder treffen sich wenigstens zweimal pro Jahr, um die anstehenden Fortbildungen und Lerngruppentreffen für Lehrpersonen und Schüler/innen vorzubereiten und zu planen. Kooperation und Kommunikation wird auch über digitale Lernplattformen angestrebt.
Der Austausch und die gemeinsame Auseinandersetzung der Lehrpersonen mit Themen wie Kompetenzorientierung und Unterrichtsentwicklung tragen zur Steigerung der Unterrichtsqualität bei. Offene und flexible Lernarrangements in Schülergruppen aus beiden Schulen zielen vor allem auf Kompetenzsteigerung.
Schulpartnerschaften sind immer langfristig angelegt, sodass Entwicklungen möglich sind. Im Folgenden ist eine Grobstruktur der Partnerschaft beschrieben.
Es wird eine vielseitige Form der Dokumentation angestrebt: audiovisuell (etwa in Form von Kurzfilmen oder Ausstellungen), digital (Homepage, Cloud etc..), durch Veranstaltungen für die Öffentlichkeit (etwa in Form einer Podiumsdiskussion), Veröffentlichungen, PR-Arbeit…
Jedes Programm wird intern und extern (Schüler/Eltern) evaluiert. Die Ergebnisse werden in die zukünftige Projektplanung integriert.
(http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/199577/beschluss_vom_3_juni_2014_nr_658.aspx)
HINTERGRUND
VOR DEM AUFENTHALT
REGELUNGEN
Die Initiative richtet sich an Schüler und Schülerinnen, die Bürger der Europäischen Union sind. Das Stipendium deckt die Kosten für den Studienaufenthalt ganz oder teilweise, je nach ISEE-Wert. Alle Informationen bezüglich Zulassungsvoraussetzungen, Anmeldung, Auswahlverfahren und Zuweisung finden sich unter:
Autonome Region Trentino-Südtirol
Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe
Rag. Sieglinde Sinn - Kontaktperson
Via Gazzoletti 2
38122 Trient
Telefon: 0461/201344
E-Mail: sieglinde.sinn@regione.taa.it
Das Projekt „Zweitsprachjahr/Un anno in L2“ bietet allen Südtiroler Jugendlichen die Chance, die beiden Landesschulsysteme besser kennenzulernen und intensive Einblicke in die Kultur, in die Lebens- und Denkweise der jeweils anderen Sprachgruppe zu gewinnen. Die Jugendlichen erhalten dabei die Möglichkeit, die unmittelbare Nähe des „Anderen“ vor Ort zu nutzen, um eigene Horizonte zu erweitern und vielfältige Möglichkeiten der Begegnung zu erfahren. Sie entwickeln dabei ihre sozialen, fachlichen aber auch interkulturellen Kompetenzen weiter und nutzen die Gelegenheit, in ein intensives „Sprach- und Erfahrungsbad“ in der jeweils anderen Zielsprache einzutauchen.
Informationen hier → www.provinz.bz.it/bildung-sprache/didaktik-beratung/zweitsprachjahr.asp
Informationen hier → www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1006300
Ziel der internen und externen Evaluation ist es, die Einhaltung sowohl der vorgegebenen als auch der zusätzlich selbst gesetzten Qualitätsstandards zu überprüfen. Die grundsätzlichen Überlegungen dazu finden sich im Dreijahresplan unter A.3, die detaillierte zeitliche Planung für das laufende Schuljahr unter C.4.
Bezug zum Grundsatzdokument "Guter Unterricht in der inklusiven Schule":
Thema |
Zielpersonen |
Durchführung |
Zeitrahmen |
Pflicht |
Rückmeldung der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht |
Schüler/innen |
Lehrpersonen; über Plattform IQES |
jährlich od. halbjährlich |
|
Rückmeldung zu abgeschlossenen Unterrichtseinheiten oder Projekten |
Schüler/innen |
Lehrpersonen |
individuell |
|
INVALSI: Englisch, Mathematik |
Schüler/innen der 2. Klassen |
Koordinator: Giovanni Mahlknecht |
jährlich |
X |
INVALSI: Italienisch, Englisch, Mathematik |
Schüler/innen der 2. Klassen |
Koordinator: Giovanni Mahlknecht |
alle 2 Jahre |
X |
INVALSI: Deutsch, Englisch, Mathematik |
Schüler/innen der 5. Klassen |
Koordinator: Giovanni Mahlknecht |
jährlich |
X |
TOP Qualitätssicherung |
Lehrpersonen |
Plenarsitzung; Auswertung der Lernstandserhebungen u.a.; auch beim Pädagogischen Tag
|
jährlich mind. 1 Mal |
X |
Absolventenbefragung |
ehemalige Schüler/innen des RG und der TFO |
Direktion |
alle 3 Jahre |
|
Rückmeldung zum Sprechtag |
Eltern |
Direktion |
jährlich |
|
Rückmeldung über das abgeschlossene Schuljahr (inkl. Rückmeldung zum Elternsprechtag) |
Lehrpersonen |
Direktionsrat; über GoogleForms |
jährlich am Ende des Schuljahres |
X |
Arbeitssicherheit |
NU-Personal |
|
alle 2 Jahre |
X |
Bibliothek: Ausleihen, Bestand |
– |
Bibliothekarin; über BIBLIOTHECAplus |
jährlich im August |
X |
Bibliothek: Nutzung als Lernumgebung |
– |
Bibliothekarin; über digitales Register |
alle 4 Jahre (Audit) |
X |
Bibliothek: Befragung der Nutzerinnen und Nutzer |
Nutzer/innen der Bibliothek |
Bibliotheksrat; über GoogleForms |
alle 4 Jahre (Audit) |
X |
Dim. B 11 (Digitalisierung, Nachhaltigkeit) |
alle Mitglieder der Schulgemeinschaft |
|
|
|
Dim. C 14 (Vielfalt: U-Methoden, Bewertung, Formen der Sprechstunden, Sitzungen …) |
Lehrpersonen, Schüler, Eltern (Elternsprechtag) |
|
|
|
Dim. D 20 (Leitgedanken) |
|
|
|
|
Stand: 17.04.2023
Dieser Abschnitt des Dreijahresplanes beschreibt die konkrete, laufende Umsetzung und eventuelle Anpassung von Teil B. Hier werden auch Terminpläne und Tätigkeitsübersichten angeführt.
Hinweis: Teil C ist überarbeitet und alle Informationen sind großteils aktualisiert worden.
Hier finden Sie Übersichten über Schultage, schulfreie Tage und Vieles mehr:
Klassenübergreifende und unterrichtsbegleitende Angebote im Schuljahr 2022/23:
Die hier aufgelisteten schulinternen Fortbildungen sind im heurigen Schuljahr 2023-24 geplant und mit Beschluss vom 13.09.2023 bei der Plenarsitzung genehmigt worden.
1. Stadtführung durch Meran mit Besichtigung von Laubenkellern
am Freitagnachmittag, den 24. November 2023
Die genaue Uhrzeit wird noch bekannt gegeben.
Referent: Dr. Johannes Ortner
Kursleitung: Giovanni Mahlknecht
2. Erstellen von Podcasts
am Mittwoch, den 06. Dezember 2023
von 14h 16.30h
Referentin: Milica Starcevic
Raum: Bibliothek 2
3. Inklusive Schule:
Funktionsdiagnosen und spezifische Befunde, z.B. „Autismus-Spektrum-Störung“ (ASS)
verständlich erklärt
am Mittwoch, den 24. Januar 2024
von 14 – 17 h
Referentin: Dr. Valentina Kiesswetter - Psychologin
4. Selbstverteidigung: Schnupperkurs
am Freitag, den 02. Februar 2024
von 14.30 – 16.30h
im Mehrzwecksaal
Referent: Benjamin Tscholl – Martial Arts
5. Architektur & Wein Kursleitung:
am Freitag, den 22. März 2024
Treffpunkt: um 13:15 Uhr Parkplatz der Schule
Ziel: Kellerei Kaltern (14:00 Uhr)
Dauer: ca. 2 Stunden
Referent: Hiegelsperger Martin
In diesem Abschnitt werden verschiedenen Fortbildungsangebote von der ASM sowie auch aus der Bezirksebene aufgelistet:
Information zu Angeboten der PA 2022_23_NEU.pdf
ASM Fortbildungen im Herbst 2022.pdf
ASM_Kurse_HerbstWinter_2022.pdf
Das notwendige Anmeldeformular für die Einschreibung:
Link zum Bildungsverbund Burggrafenamt:
Merkmale einer wirksamen Führung
Für eine entsprechende Schulentwicklung sollten folgende engere Gesichtspunkte ins Auge gefasst werden:
Aufstellung des unterrichtendes und nicht unterrichtendes Personal im SJ 2020/21.pdf
Direktor: Alois Heinrich Weis
Vize-Direktor: Josef Prantl (Schulleiter TFO)
Schulleitungsteam: Roland de Bosio, Gianluigi Di Gennaro, Andrea Adami, Nicola Randazzo, Hildegard Pircher
Die SET besteht aus den Direktionsräten (RG/TFO), Koordinatoren, aus den Vertretern der Fachrichtungen, aus den Fachgruppen- und Arbeitsgruppenleiter*innen, aus den Mitgliedern der EGV, sowie aus interessierten Professor*innen
Dreijahresplan: Christian Zelger (RG) - (für den Teil A und B zuständig), Nicola Randazzo (TFO) - (für den Teil C zuständig)
Öffentlichkeitsarbeit: Peter Oberhofer (TFO), Ewald Kontschieder (TFO), Iris Gilg (RG), Dietmar Thaler (RG)
Evaluation: Daniel Pircher (TFO/RG)
Inklusion: Pircher Stefan (TFO/RG)
Italienisch: Gianluigi Di Gennaro
Deutsch/Latein/Geschichte/Geografie: Ulrike Waldthaler (D), Manani Xenia (L/GE), Ewald Kontschieder (TFO)
Englisch: Marlene Weithaler
Geschichte/Philosophie: Roland de Bosio
Mathematik/Physik/Informatik: Stefan Wellenzohn (RG Mathematik), Simon Unterholzner (RG Physik), Heidemarie Unterholzner (Mathematik TFO), Giovanni Mahlknecht (Informatik RG-TFO), Markus Kofler (Physik TFO), Stefan Wellenzohn (FüLA Biennium RG)
Naturwissenschaften/Chemie: Thomas Spitaler, Andrea Esser (FüLA & Chemie)
Recht- und Wirtschaftskunde: Helga Verena Linter
Zeichnen & Kunstgeschichte: Anuska Prossliner
Bewegung und Sport: Kofler Andrea (RG), Heidy Stuppner (TFO)
Katholische Religion: Daniele Seppi
Inklusion: Stefan Pircher
Bauwesen, Umwelt und Raumplanung / Technologie und Technisches Zeichnen / Angewandte Technologie: Patrik Turini (BW), Nicola Randazzo (TZ/AT)
Elektronik und Elektrotechnik: Thomas Spiss
Italienisch: Gianluigi Di Gennaro
Leiter: Patrik Turini, Peter Oberhofer
Schulsekretärin: Claudia Cassin
Sekretariatsassistentinnen: Franziska Haas, Ulrike Pircher (Büro 1 TFO); Heidi Augscheller, Lisa Hofer (Büro 2 RG); Sabine Pircher, (Büro 3 RG/TFO)
AUGSCHELLER Heidi, BRUNNER Irmgard, BRUNNER Sieglinde, CASSIN Claudia, HAAS Franziska, GÖTSCH Josef, HALLER Doris, HALLER Paul, KUEN Margarethe, HOFER Lisa, LAUBE Christian, MANTINGER Monika, NISCHLER Florian, PIRCHER Sabine, PIRCHER Ulrike, PIXNER Margherita, PLATTNER Peter, PRECHTL Monika, REDZA Burbuke, REINER Ingo, TSCHURTSCHENTHALER Stefan, TUMLER Maria Anna, UNTERWEGER Helga Rosa, WINDEGGER Birgit
Beauftragte: Simon Unterholzner, Giovanni Mahlknecht, Romano Kohlmayer
Präsident(in): (muss noch ernannt werden)
Elternvertreter/innen: Wolf Mathias (Wolf Tristan 1A RG, Wolf Theresa 3A RG, Wolf Tosca 5B RG), Valtingoier Katrin (Klotz Julian 1C TFO), Kuppelwieser Nadja (Gögele Lukas 1A TFO)
Schülervertreter/innen: Anton Pircher (3A RG), Theresa Wolf (3A RG) und Paul Tappeiner (4A EL TFO)
Lehrervertreter/innen: Mahlknecht Giovanni, Manani Xenia, Roberto Moscolin (Vertreter der italienischer Sprache), Patrik Turini, Thomas Spitaler, Simon Unterholzner
Mitglieder von Amts wegen Schulsekretärin: Claudia Cassin
Direktor: Alois Heinrich Weis
Beratende Mitglieder Vorsitzende des Elternrats, Vorsitzende des Schülerrats
Der Elternrat besteht aus den Elternvertretern der Klassenräte.
Vorsitzender: Kapeller Christian
Vize-Vorsitzender: ------------
Vorsitzender: Emil Mair 5B EL (TFO)
Vize-Vorsitzender: Torggler Katharina 5 DNW-F (RG)
Der Schülerrat besteht aus den Schüler/innen-Vertreter der Klassenräte.
Vertreter: Kapeller Christian
Vertreter/in : Viktoria Perkmann 4ABW (TFO)
Vertreter/in: Katharina Torggler 5D NW-F (RG)
Klasseräte des RG (siehe die Untergeordnete Seite 2.2.1)
Klassenräte der TFO (siehe die Untergeordnete Seite 2.2.2)
Mitglieder: Roland de Bosio, Dieter Seiwald, Beatrix Reichert
Ersatzmitglieder: Reinstadler Sonja, Xenia Manani, Marco Aliprandini
Direktor: Alois Heinrich Weis
Elternvertreter: Rufinatscha Iris (Quaglia Alessio 4AEL), Egger Petra (Gebhard Paula 4A RG)
Schülervertreter: Emil Mair 5B EL (TFO), Katharina Torggler 5D NW-F (RG)
Lehrervertreter: Helga Linter Verena, Xenia Manani - Ersatz: Klaus Refle, Heidi Maffei
Supplenten:
Martin De Tomaso - TPS 4BEL, 5AEL, 5BEL TFO - FüLA 5AEL, 5BEL TFO
Cettina (Serena) Di Berardo - Italienisch 2D TFO, 2C, 4C, 5B RG
Tobias Gamper - Ko bei Baustellenleitung 3ABW, 3BBW TFO - Ko bei Baustellenleitung 3ABW TFO - Ko bei Boden, Wirtschaft und Schätzung 4ABW, 4BBW TFO
Gerold Haller - Planung u. Bauwesen 5ABW, 5BBW TFO - Baustellenleitung 5BBW TFO - FüLA 5ABW TFO
Rebekka Hilfert - Physik 1C, 2C, 2D TFO, 3DNW RG - Mathematik 4BBW, 5ABW TFO, 3DNW RG - Ko bei Physik 4C RG - FüLA 4DNW RG
Peter Paul Hofer - Ko bei Planung u. Bauwesen 5ABW TFO - Ko bei Boden, Wirtschaft und Schätzung 5ABW, 5BBW TFO - FüLA 5ABW TFO
Katharina Köllemann - Englisch 1A ,1B, 2A, 2D TFO
Michael Messner - Integration (bis November 2023)
Beate Riffeser - Deutsch u. Geschichte 3BBW, 4BBW, 4BEL TFO
Lukas Schweigkofler - Inklusion 1A, 1B, 1C, 2C, 5AEL, 5BEL TFO - Deutsch Geschichte 2A, 2D TFO (bis November 2023) ersetzt Crepaz Gerda
Thomas Spiss - Elektronik 4AEL, 5BEL TFO
Milica Starcevic - Automation 3AEL, 3BEL TFO - Physik 2B TFO - Ko bei Physik 1DNW, 2B, 2DNW, 3A RG
Laura Tröbinger - TEZ 1A, 1B TFO - Baustellenleitung 3ABW, 3BBW, 5ABW TFO - Vermessung 3ABW
Hermann Von Marsoner - Informatik 1A, 1C TFO - Mathematik 2D TFO, 5A, 5C RG - Ko bei Physik 1A, 1B, 2A RG
Carmen Wolf - Englisch 1C, 2B, 2C, 4AEL, 5AEL, 5BEL TFO
Elisa Dalbosco – Sprachförderung in Deutsch (DAZ)
Verena Gerlinde Lageder – Sprachförderung in Deutsch (DAZ)
Mathematik/Physik RG: Stefan Wellenzohn
Mathematik RG: Helmuth Gasser
Mathematik TFO: Heidemarie Unterholzner
Informatik RG/TFO: Auer Andreas
Physik TFO: Marion Zöggeler, Rebekka Hilfert
Naturwissenschaften RG und TFO: Romano Kohlmayer
Chemie TFO: Franziska Müller, Andrea Esser
Technisch Zeichnen/Angewandte Technologie/CAD: Nicola Randazzo
Deutsch/Latein RG: Christine Pertoll
Deutsch TFO: Prantl Josef
Englisch 1. Semester: eine Lehrpersonen der FG
Englisch 2. Semester: eine Lehrpersonen der FG
Italienisch: Di Berardo, Morandi, Vettori, Roberto Moscolin, Carturan, Gianluigi Di Gennaro
Techn. Fächer - Elektronik & TPS: FG Elektronik
Techn. Fächer - Automation: FG Elektronik
Tech. Fächer Bauwesen (BL/PB/Vermessung/WIS): Daniel Pircher, Tobias Gamper, Gerold Haller, Steiner Christian
RWK TFO: H.V. Linter
Liste bzw. Planung der Lernwerkstätten im SJ 2023/24.pdf
Technisches Praktisches Projekt: Peter Oberhofer
Astronomie und Schulsternwarte: Romano Kohlmayer
Zweisprachigkeitsprüfung:
Schulband: Silvio Simonetti
Digitale Zeichnung: Nicola Randazzo
Nachtturniere: Lisa Ortner
Yoga u. Meditation: Marina Schiavone
KKK - Kino&Kunst&Kultur: Prossliner Anuska
Der frühe Vogel fängt den Wurm: Thomas Spitaler
Chemieolympiade – Vorbereitung: Alexander Ulbricht
Mathematikolympiade - Vorbereitung: Klaus Überbacher
Physikolimpiade - Vorbereitung: Klaus Überbacher
Anatomie: Romano Kohlmayer
Anmeldeformular u. Beschreibung der Wahlfächer im Schuljahr 2023/24.pdf
Physik-Olympiade: Klaus Überbacher
Mathematik-Olympiade: Klaus Überbacher
Chemie-Olympiade: Alexander Ulbricht
Schulsport: Lisa Ortner
Lehrpersonen:
An der Technologischen Fachoberschule
1. Klassen TFO (1A, 1B, 1C) Peter Oberhofer
-----------------------------------------------------------------------------------------
2. Klassen TFO (2A, 2B, 2C, 2D) Heidemarie Unterholzner
-----------------------------------------------------------------------------------------
Bauwesen Klassen: 3 ABW, 3 BBW,
4 ABW, 4BBW, Marco Aliprandini
5 ABW, 5 BBW
-----------------------------------------------------------------------------------------
Elektronik Klassen: 3AEL, 3BEL,
4AEL, 4BEL, Thomas Spiss
5AEL, 5BEL
-----------------------------------------------------------------------------------------
Am Realgymnasium
1. Klassen RG (1A, 1B, 1DNW) Barbara Holzner
-----------------------------------------------------------------------------------------
2.Klassen RG (2A, 2B, 2C, 2D) Ruth Innerhofer
-----------------------------------------------------------------------------------------
Triennium: 3A, 3B, 3DNW,
4A, 4C, 4DNW, Xenia Manani
5A, 5B, 5C, 5DNW/F
-----------------------------------------------------------------------------------------
Allgemeine Beratung: Josef Prantl, Heidemarie Unterhozner
Öffentlichkeitsarbeit/Konzept: Josef Prantl
Ressourcen: Heidemarie Unterholzner, Gianluigi Di Gennaro
Die Arbeitsgruppe „Schüler/innen helfen Schülern/innen“ bietet die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Klassenstufen zusammen zu bringen, damit sie voneinander lernen können.
Eine genauere Aufstellung und Beschreibung dieser Tätigkeit wird im Dreijahresplan unter ZIB (Zentrum für Information und Beratung) erläutert.
Fachgruppenleitung, Koordination: Stephan Pircher
Mitarbeiter: Alexandra Holzner, Andrea Kofler , Heidi Maffei, M. Messner, D. Raich, Beatrix Reichert , Lukas Schweigkofler
Fachlehrpersonen für DaZ
Leiterin: Verena Gerlinde Lageder
Mitarbeiter: Elisa Dalbosco (PBZ Sprachenzentrum); Petra Gamper, Innerhofer Ruth, Veronika Gufler (extern), Reiterer Evi (Gymme Meran), Heidi Unterholzner, Christine Pertoll, Stephan Pircher
Bibliotheksrat: Dir. Alois Heinrich Weis
Bibliotheksleiter: Ewald Kontschieder
Vize-Bibliotheksleiter: Christian Zelger
Bibliothekarin:
Bibliotheshelferin:
Lehrer-Unterstützung: Christian Zelger (Vize), Christine Pertoll, Heidi Maffei, Franziska Müller, Stefania Cavallar, Piscitelli Sandra, Carmen Wolf, Magdalena Gamper, Petra Gamper, Tobias Gamper, Unterholzner Heidi
Schüler/innen im Bibliotheksrat:
...
Ausland u. Zweitssprachjahr: Stephanie Regele (Auslandsjahr), Roberto Moscolin (Zweitsprachjahr), Marlene Weithaler (Auslandsjahr)
Betriebspraktikum 2. Biennium RG/TFO: Xenia Manani (RG), Andreas Frötscher (ELE), Patrik Turini und Martin Hiegelsperger (BAU), Petra Holzner (RG)
Bibliothek: Ewald Kontschieder, Christian Zelger (Vize), Christian Zelger (Vize), Christine Pertoll, Heidi Maffei, Franziska Müller, Stefania Cavallar, Piscitelli Sandra, Carmen Wolf, Magdalena Gamper, Unterholzner Heidi
Digitales Register: Alex Trojer, Gianluigi Di Gennaro, Giovanni Mahlknecht, Stephan Pircher
Dokumentation des Schuljahres: Christian Zelger, Josef Prantl, Anuska Prossliner, Hermann von Marsoner
Elternabende 1. Klassen RG: Klassenvorstände und Schulleitung
Elternabende TFO: Klassenvorstände und Schulleitung
Schulpartnerschaft mit FOS Ansbach: Direktor Alois Weis, Josef Prantl, Andrea Adami, Roland de Bosio, Nicola Randazzo, Martin Hiegelsperger, Hildegard Pircher, Hermann Hofer
Europatag: Schulleitung, Josef Prantl, Direktionsrat, Patrik Turini (Imbiss), Holzner Ditmar
Stundenplan: Direktor Alois Weis, Klaus Überbacher (RG), Heidy Stuppner (TFO)
Mädchen und Technik TFO: Pircher HIldegard, Andrea Esser, Katharina Köllemann, Giovanni Mahlknecht, Helga Verena Linter
Gesundheits- u. Umwelterziehung: Andrea Kofler, Valentina Zeller, Barbara Holzner, Marion Dallago, Franziska Müller, Astrid Resch, Marina Schiavone
Letzte Schultage: Josef Prantl, Heidy Stuppner, Heidemarie Unterholzner, Bibliothek
Memorial Day: Josef Prantl, Ewald Kontschieder
Nachhaltige Schule: Gianluigi Di Gennaro, Petra Holzner, Romano Kohlmayer, Daniel Pircher, Thomas Spitaler, Josef Prantl, Martin Hiegelsperger, Christine Pertoll, HM Josef Götsch, Marta Vettori, Roberta Carturan, Cettina Di Bernardo
Notfalleinsatzgruppe: Direktor Alois Heinrich Weis, Patrik Turini (Arbeitsschutzbeauftragter),
Peter Oberhofer (Sicherheitssprecher), Christian Aspmair, Patrik Turini (Arbeitsschutzbeauftragter), Peter Oberhofer (Sicherheitssprecher), Hubert Göller, Markus Kofler, Martin Hiegelsperger, Stefania Cavallar, Iris Gilg, HM Josef Götsch, Schullaborant Florian Nischler, Bibliothekarin, Klaus Überbacher, Dietmar Holzner
Öffentlichkeitsarbeit / Kontakte zur Presse: Dietmar Thaler (RG), Josef Prantl (TFO), Anuska Prossliner, Iris Gilg, Stefan Wellenzohn, Ewald Kontschieder, Sonja Reinstadler, Rebekka Hilfert, Thomas Spitaler
Orientierung 1. Klassen TFO: Klassenvorstände
Orientierung 5. Klassen und Zusammenarbeit Schule- Arbeitswelt; individuelle Betriebspraktika: Patrik Turini (TFO), Xenia Manani (RG), Andreas Frötscher, Martin Hiegelsperger
Pädagogische Tagung: Dir. Alois H. Weis, Direktionsrat
Politische Bildung: Helga Verena Linter, Ulrike Waldthaler, Alexandra Holzer, Andrea Esser
Rhetorik-Projekt der 3. Klassen TFO: Fachgruppe Deutsch
SCHILF: Beatrix Reichert, Martin Hiegelsperger, Christine Pertoll
Schulband: Silvio Simonetti, Lisa Ortner
Schulentwicklung: Dir. Alois H. Weis, Direktionsrat, Koordinator/-innen, Fachgruppenleiter/-innen, ZIB-Leitung, Arbeitsgruppenleiter/-innen
Schüler/-innen helfen Schüler/-inne: Josef Prantl (TFO), Gianluigi Di Gennaro (RG), Heidemarie Unterholzner
Schulsternwarte: Romano Kohlmayer, Giovanni Mahlknecht, Christine Pertoll, Silvia Morandi
Science Night: Thomas Spitaler, Petra Waldner (extern), Sonja Reinstadler, Thomas Spitaler, Stefan Wellenzohn
Sporttage und Schulturniere: Heidy Stuppner (Leitung Sporttag TFO), Stephanie Regele, Lisa Ortner, Giovanni Mahlknecht, Martin Hiegelsperger, Hubert Göller, Markus Kofler, Laura Tröbinger, Tobias Gamper, Oliver Canins
Stundenplan: Direktor Alois Weis, Klaus Überbacher, Heidy Stuppner
Tage der offenen Tür: Peter Oberhofer (TFO), Iris Gilg (RG), Heidemarie Unterholzner, Nicola Randazzo, Thomas Spiss, Daniel Pircher, Dietmar Thaler, Martin De Tomaso, Petra Holzner
Tag der Technik – Begegnung mit ehemaligen Schüler/-innen: Josef Prantl, Peter Oberhofer, Heidemarie Unterholzner
Vermessungspraktikum 5. Klassen Bauwesen: Christian Steiner, Daniel Pircher, Dietmar Holzner
Webseiten (RGTFO): Ewald Kontschieder, Simon Unterholzner (RG), Giovanni Mahlknecht für technische Aspekte (RG), Helmuth Gasser (RG) für technische Aspekte, Josef Prantl (Redaktion)
Dreijahresplan: Christian Zelger, Direktor Alois Weis, Simon Unterholzner, Nicola Randazzo, Josef Prantl
Leistungsschau der TFO-Abschlussklassen: Prantl J., Spiss Thomas, Martin De Tomaso, Martin Hiegelsperger, Daniel Pircher, Nicola Randazzo
Evaluation: Alois H. Weis, Pircher Daniel, Reinstadler Sonja
Landtagswahlen 2023: Prantl Josef, Di Gennaro Gianluigi, Anuska Prossliner
Didaktischer Systembetreuer: Daniel Pircher, Helmuth Gasser
Didaktisches Netzwerk NutzerVW - DSB; Papercut: Alex Trojer, Helmuth Gasser, Daniel Pircher
Digitales Register: Alex Trojer, Gianluigi Di Gennaro, Giovanni Mahlknecht
Notebook-Klassen: Alex Trojer, Giovanni Mahlknecht, Markus Kofler
WLAN: Helmuth Gasser, Alex Trojer
Cloud: Gianluigi Di Gennaro
Klassen PCs: Didaktische Systembetreuer (DSB)
Google Kalender: Gianluigi Di Gennaro, Alois Heinrich Weis, Schulsekretariat
Newsboard Inhalte: Gianluigi Di Gennaro, Alois Heinrich Weis, Schulsekretariat
Newsboard Technik: Helmuth Gasser (Serverseite), Josef Götsch (Hausmeister)
Justlearnit.org: Alex Trojer, Giovanni Mahlknecht (Technik)
EDV 1 Daniel Pircher
EDV 2 Daniel Pircher
EDV 3 Daniel Pircher
EDV 4 Chris Gaiser
EDV 5 Chris Gaiser
Projektraum (ehemals EDV 6) Helmuth Gasser
Physiklabor 1 Simon Unterholzner
Physiklabor 2 Markus Kofler/ Simon Unterholzner
Technisches Physiklabor Markus Kofler
Chemielabor 1 (Sitzlabor) Hubert Göller
Chemielabor 2 (Stehlabor) Andrea Esser
Biologielabor 1 Franziska Müller
Biologielabor 2 Romano Kohlmayer
Zeichensaal RG Dietmar Thaler
Zeichensaal TFO Nicola Randazzo
Werkstatt Peter Oberhofer
Vermessungslager Christian Steiner, Dietmar Holzner
Elektroniklabor 1 Andreas Frötscher
Elektroniklabor 2 Ivan Huber
Elektroniklabor 3 Andreas Frötscher, Thomas Spiss
Baulabor Daniel Pircher
Turnhalle Astrid Resch
Fitnessraum Heidy Stuppner
Einteilung und Organisation der festgelegten Abfolge von Schulstunden und Unterrichtszeiten:
QUALITÄTSMANAGEMENT - EXTERNE UND INTERNE EVALUATION
MASSNAHMEN
Im Evaluationsprozess des jeweiligen Jahres sind alle Gremien und Arbeitsgruppen der Schulgemeinschaft involviert.
Umfangreiche Evaluationsmaßnahmen (z.B. Absolventenbefragung) werden, teilweise auch für längerfristige Zeiträume, vom Lehrerkollegium und von der Schulleitung festgelegt.
Das Lehrerkollegium widmet mindestens eine Sitzung dem Qualitätsmanagement, wo Ergebnisse und Entwicklungen vorgestellt werden. Nach ausführlicher Beratung können Maßnahmen und weitere Evaluationsvorhaben beschlossen werden.
Abschlussberichte der Koordinator/innen, der Lehrpersonen zur Situation der Klassen, Berichte zu Tätigkeiten, Beratungen in Fach- und Arbeitsgruppen sind Teil der internen Evaluation. Für die Arbeitsgruppe Schulentwicklung ist die Evaluation der Prozesse Voraussetzung für Entscheidungen zu weiterführenden Maßnahmen.
Die Jahresschwerpunkte für das Schuljahr 2021/22 sind:
WEITERE GEPLANTE EVALUATIONSBEREICHE
__ Schüler/-innen, die Anrecht auf einen IBP haben; __ Integrationsschüler*innen Schüler/-innen, die Anrecht auf einen IBP haben; Integrationsschüler und __ Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an der TFO - __ Integrationsschüler/-innen und __ Schüler/-innen mit Migrationshintergrund am RG.grationsschüler und __ Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an der TFO - __ Integrationsschüler/-innen und __ Schüler/-innen mit Migrationshintergrund am RG.
Die Schüler/innen unterstützen sich gegenseitig" (A.1.2.)
„Schüler/innen helfen Schülern/innen“ ist ein Bereich, der noch besser umgesetzt werden muss. Als Gründe für fehlende Unterstützung vonseiten guter Schüler/innen wird das „Zeitproblem“ genannt. Schüler, die fachliche Unterstützung anbieten, seien ständig mit dem eigenen Lernen beschäftigt. Auch müssen die Kontakte zwischen lernschwachen Schüler/innen – meist aus dem Biennium und guten Schüler/innen (aus dem Triennium) von den Lehrpersonen hergestellt werden. Ein Vorschlag ist, dass Tutoring und Teamfähigkeit auch während des Unterrichts (zwischen Gleichaltrigen oder indem man ältere Schüler/innen hinzuholt) stattfinden bzw. unterstützt werden kann.
Die Lehrpersonen und andere schulische Führungskräfte – Mitarbeiter/innen für Inklusion, interkulturelle Mediatoren und Sozialpädagoge/ innen arbeiten konstruktiv zusammen (A.1.3)
Dieser Punkt ist im Vademecum/Arbeitsprofil für Inklusion schon festgehalten und wird weiter umgesetzt.
Neue Lehrpersonen werden darin unterstützt, sich in der Schule einzugewöhnen (B.1.2.)
Die Einführung für neue Lehrpersonen muss auch für später dazugekommene Kolleg/innen erfolgen.
Die Schule organisiert Lerngruppen so, dass in ihnen die Vielfalt vertreten ist (B.1.5)
Bei Klasseneinteilungen für neu eingeschriebene Schüler/innen (große Anzahl von Schüler/innen aus der gleichen Ortschaft) soll vermieden werden, dass nicht alle ehemaligen Mitschüler/innen aufeinandertreffen. Damit vermeiden wir Gruppenbildung oder wirken beispielsweise einer gleichen sprachlichen Vorbereitung (v.a. in der Zweitsprache) entgegen. Einiges könnte man auch mit der regelmäßigen Änderung der Sitzordnung bewirken.
Dem Recht auf Bildungserfolg wird durch Formen der Personalisierung und Individualisierung des Lernens entsprochen (B.2.4.)
Dieser Punkt ist im Schulprogramm und im Vademecum/Arbeitsprofil für Inklusion schon festgehalten und wird weiter umgesetzt. Er kann aber auch im Bereich der Begabungsförderung noch weitere Maßnahmen enthalten.
Die Unterstützung für Schüler/innen mit Deutsch als Zweitsprache wird mit der allgemeinen Planung koordiniert (B2.5)
Das Projekt: „Sprachsensible Fachdidaktik“ wird weiterhin umgesetzt, ebenso die Zusammenarbeit mit dem Sprachenzentrum (Koordination: Stundenpläne, Aussprachen).
Die Schüler/innen sind aktive Subjekte ihres eigenen Lernens (C.1.4)
Die Orientierungstage für erste Klassen werden beibehalten. Ebenso die Förderung des eigenverantwortlichen Lernens. Der Austausch zwischen Lernberatung und Klassenrat muss intensiviert werden: Gespräche mit Lernberater/innen werden sichtbar angekündigt und für Lehrerkolleg/innen und Eltern transparenter gemacht. Neue Materialien werden eingesetzt.
Schüler/innen lernen miteinander und voneinander (C.1.5.)
Klassenübergreifende Projekte und Fixpunkte im Tätigkeitsplan werden beibehalten: Turniere im Sport, „Referieren-Präsentieren“, „Girl´s Day“, „Mit allen Sinnen“ u.v.a.
Die spezifischen Kompetenzen der Lehrpersonen sind bekannt und werden voll ausgeschöpft (C.2.2)
Kopräsenz im Triennium oder Unterrichtsformen wie CLIL, haben sich bewährt. Zusätzliche Ideen müssen aber noch weiter ausgebaut werden.
Holzer Alexandra, Kofler Andrea, Maffei Heidi, Pircher Stephan (Fachgruppenleitung, Koordination), Raich Dorothea, Reichert Beatrix, Schweigkofler Lukas
Gamper Petra
Aktuelle Übersicht zur „Inklusion im Jahresverlauf“ 2023/24
1. Modul: von 18.09.2023 bis 26.01.2024
Die Kurszeugnisse des 1. Moduls werden innerhalb 22.12.2023 an die Schulen verschickt.
2. Modul: von 29.01.2024 bis 07.06.2024
Die Kurszeugnisse des 2. Moduls werden innerhalb 20.05.2024 an die Schulen verschickt.
(Kurszeiten werden im 2. Semester evtl. neu angepasst!)
Kurs 1
Deutschkurs A1 für Anfänger*innen
6 Stunden/Woche
Lehrperson: Elisa Dalbosco
Zeit: Di 11.30-13.10 Uhr
Do 09.40-11.20 Uhr
Fr 9.40-11.20 Uhr
Ort: Landesfachschule Hannah Arendt (ex LEWIT), Galileistraße 33
Lehrwerk: Netzwerk neu A1 Deutsch als Fremdsprache. Klett. Kursbuch 978-3-12-607156-7
und Übungsbuch 978-3-12-607157-4
Besucht von 2 Schüler*innen der TFO
Kurs 3
Deutschkurs A2-B1 für leicht Fortgeschrittene
4 Stunden/Woche
Lehrperson: Verena Lageder
Zeit: Mi 14.10-15.50 Uhr
Do 7.50-9.30 Uhr
Ort: Landesfachschule Hannah Arendt (ex LEWIT), Galileistraße 33
Lehrwerk: Netzwerk neu A2 Deutsch als Fremdsprache. Klett. Kursbuch 978-3-12-607164-2
und Übungsbuch 978-3-12-607165-9 sowie
Netzwerk neu B1 Deutsch als Fremdsprache. Klett. Kursbuch 978-3-12-607172-7
und Übungsbuch 978-3-12-607173-4
Besucht von einem Schüler des RG
Kurs 4.2
Deutschkurs – Schreibwerkstatt für das Biennium und Triennium
2 Stunden/Woche nur im zweiten Modul
Lehrperson: Elisa Dalbosco
Zeit: Mi 13.45-16.15 Uhr
Ort: Landesfachschule Hannah Arendt (ex LEWIT), Galileistraße 33
Lehrwerk: Fotokopien
Besucht von einer Schülerin des RG und drei Schülern der TFO
Kurs 7
Italienischkurs A1
2 Stunden/Woche
Lehrperson: Elisa Dalbosco
Zeit: Do 14.00-15.40 Uhr
Ort: Landesfachschule Hannah Arendt (ex LEWIT), Galileistraße 33
Lehrwerk: Espresso ragazzi 1. Alma edizione. Kurs- und Arbeitsbuch in einem. ISBN: 8861827322
Besucht von zwei Schüler*innen der TFO
Terminpläne der Sprachkurse (schulintern)
Niveau |
Anzahl Schüler*innen |
Wochentag und Stunde |
Anzahl Stunden |
Lehrpersonen |
A2-B1 |
1 (TFO) |
|
1 |
Gamper Petra |
A2-B1 |
1 (TFO) |
|
1 |
Gamper Petra |
A2-B1 |
1 (TFO) |
|
2 |
Gamper Petra |
A1 |
2 (TFO) |
|
2 |
Gamper Petra Riffeser Beate |
A2-B1 |
2 (TFO) |
|
1 |
Gamper Petra |
A2-B1 |
2 (RG) |
|
1 |
Gamper Petra |
A2-B1 |
2 (TFO) |
|
1 |
Schweigkofler Lukas |
Die allgemeine Richtung des Realgymnasiums fokussiert auf mathematischen und naturwissenschaftlichen Schwerpunkt.
Das Realgymnasium mit dem Schwerpunkt angewandte Naturwissenschaften richtet den Fokus verstärkt auf den mathematisch-naturwissenschaftlichen und praxis-orientierten Bereich.
Die Fachoberschule legt den Schwerpunkt auf technisch-wissenschaftliche und technologische Bereiche und kennzeichnet sich durch ständige Innovation und Veränderung der Prozesse, der Produkte, der Dienstleistungen und der Planungs- und Organisationsmethoden.
Beide Schultypen bereiten die Jugendlichen auf eine nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit im spezifischen Bereich und auf ein Weiterstudium vor.
In diesem Abschnitt werden alle Angebote der Schule vorgestellt.
Hier einige Hinweise zur Planung von Unterrichtsbegleitende Tätigkeiten:
Richtlinie für die Planung der Unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten RG 2022-23 RG-TFO.pdf
Kontakte zu den Lehrpersonen
Im heurigen Schuljahr 2023/24 am Mittwoch, den 15. November 2023 findet der erste Elternsprechtag statt,
am Vormittag heuer wieder in Präsenz, am Nachmittag in Online-Form.
Das Elternhaus bzw. die Erziehungsberechtigten haben die Gelegenheit, durch den erhaltenen Link, sich zur Sprechstunde anzumelden und die genaue Uhrzeit zuteilen bei welcher Lehrperson sie sich anmelden möchten. Die Lehrpersonen erhalten dann vom Sekretariat im digitalen Register eine Mitteilung. Das Onlinegespräch mit dem betreffenden Elternteil erfolgt über das Open-Source-Videokonferenztool Jitsi, für welches keine Anmeldung und kein Account nötig sind.
Sprechstunden RG/TFO (mit link) in SJ 2023/24.xlsx
Sprechstunden einzelnen Lehrpersonen SJ 23/24.xlsx
in diesem besonderen Schuljahr 2022/23 bietet unsere Schule Tutoring und Lernwerkstätten für Schüler/innen ausschließlich in digitaler Form (per Videokonferenzen) an
FÄCHERÜBERGREIFENDES LERNANGEBOT RG und TFO:
1A RG
1B RG
1D NW
2A RG
2B RG
2C RG
2D NW
3A RG
3B RG
3D NW
4A RG
4C RG
4D NW
5A RG
5B RG
5C RG
5D NW
Beantragte Projekte, die im Schuljahr 2022/23 geplant sind.
Im heurigen Schuljahr 2022/23 sind keine Projekte mit Sonderfinanzierung beantragt worden.
Bei der 4. Plenarsitzung des Professorenkollegiums des Realgymnasiums und der Technologischen Fachoberschule Meran am 23. Februar 2022 beschließt das Kollegium mit Stimmenmehrheit, dass die Schule an dem über den Europäischen Sozialfonds finanzierten und von der Freien Universität Bozen organisierten Projekt "Shaping my future“ teilnimmt. Das Projekt wird hiermit in den Dreijahresplan aufgenommen.
Das Projekt wurden im Schuljahr 2021/22 abgeschlossen.
Die Arbeitsgruppe „Schüler/innen helfen Schülern/innen“ bietet die Möglichkeit, Schüler/innen unterschiedlicher Klassenstufen zusammen zu bringen, damit sie voneinander lernen können.
Hier eine Liste der Schüler/innen und deren Angebote im heurigem Schuljahr:
Jedes Jahr, so auch in diesem besonderen Schuljahr, versuchen unsere beiden Schulen, diesen besonderen historischen Tag mit Schülerinitiativen zu begehen.
Auch in diesem besonderen Jahr versuchen unsere Schulen, die Schüler mit proaktiven Initiativen einzubinden.
In diesem Jahr ist die Wahl, fast schon zwangsläufig, auf ein Thema gefallen, das uns alle sehr beschäftigt.
Weitere Initiativen sind zur Zeit im SJ 2022/23 in Bearbeitung
Die mehrjährigen Maßnahmen – siehe Teil B – werden im Schuljahr 2020/21 (im Rahmen der Corona-bedingten Möglichkeiten) weitergeführt:
Es wird eine Liste der Lehrpersonen erstellt, die bereit sind, ihren Unterricht nach CLIL Kriterien abzuwickeln und es werden Fächer festgelegt, in denen ein Semester lang oder eine begrenzte Stundenanzahl CLIL Unterricht statt finden wird.
Die Schule hat folgende Lehrpersonen mit CLIL Ausbildung, die auch bereit sind, Teile des Fachunterrichts in einer oder mehreren Klassen nach der CLIL Methodik abzuwickeln:
Folgende Lehrpersonen arbeiten seit mehreren Jahren an Austauschprojekten mit Lehrpersonen der italienischen Oberschulen Gandhi und besitzen daher Kompetenzen in Bezug auf Fachunterricht und Sprache sowie Kenntnisse der italienischen Sprache auf dem erforderlichen Niveau C1 oder C2:
Folgende Lehrpersonen weisen Kenntnisse der italienischen Sprache auf Niveau C2 auf und sind bereit, Teile der Unterrichtseinheiten nach den Kriterien der CLIL Methodik abzuwickeln:
Lehrpersonen, die einen Spezialisierungslehrgang in der CLIL Methodik absolvieren wollen, werden unterstützt.
Lehrpersonen arbeiten im Sinne des Konzepts zur Förderung der Mehrsprachigkeit und es wird versucht, mehr Fachunterricht in Italienisch und/oder Englisch nach der CLiL Methodik oder im Rahmen von Austauschprojekten usw. anzubieten.
Unsere Bibliothek ist das Lese- und Informationszentrum der Schule.
Sie ist Leseinsel, Ort des selbstständigen Lernens und Klassenraum für zeitgemäße Formen des Lehrens und Arbeitens. Sie ist außerdem ein Ort der Kommunikation innerhalb der Schulgemeinschaft, Rahmen für Ausstellungen und Dokumentationsstelle für Arbeitsergebnisse.
Schwerpunkte unseres Medienbestandes sind die Naturwissenschaften (RG) sowie die Technik (TFO). Beim Bestandsaufbau soll das mehrsprachige Lernen, ein Schwerpunkt der Schule, berücksichtigt werden.
Wichtigstes Ziel der Bibliothek ist die Leseförderung durch ein aktuelles Medienangebot und vielfältige Aktionen. Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz. Aus regelmäßiger Fortbildung fließen Ideen für die Weiterentwicklung der Bibliothek ein.
Öffnungszeiten:
Mo 7:40 -13:10
Di 7:40 -17:00
Mi 7:40 -13:10
Do 7:40 -17:00
Fr 7:40 -13:10
Tätigkeitsplan 2022/2023:
Vorhaben Schülerbibliotheksrat 2022/23:
Buchvorstellungen für andere Schüler vorbereiten
Die Umwelt- und Gesundheitsgruppe hat für das Schuljahr 2023/24 folgende Aktivitäten organisiert:
Projekte Arbeitsgruppe Gesundheits- und Umwelterziehung Schuljahr 2023/24
Titel Projekt |
Kurzbeschreibung |
Verantwortliche |
Klassen |
Zeitraum |
Kosten |
Workshop: Gesunde Gefahr von Diäten. Referentin: Nadja Renzi |
Was bedeutet gesunde Ernährung. Welche Gefahren gibt es für junge Menschen bei Diäten? Z.B. bei Muskelaufbau oder Gewichtsreduktion |
Andrea Anna Kofler |
3. Klassen RG |
Zweites Semester |
0,00€ |
Bewegungsimpulse (s. Beschreibung) |
Bewegungs-Coaches (= Schüler) führen einige Übungen nach anstrengenden Unterrichtsstunden durch, um die Konzentration und Aufmerksamkeit wieder auf den Unterricht lenken zu können |
Andrea Anna Kofler |
Beteiligte Klassen RG und TFO |
Gesamtes Schuljahr |
0,00 € |
Vortrag Damiano Zanotelli (UniBZ) Assorbimento di CO2 ed impronta carbonica dei sistemi arborei da frutto IT |
Expertenunterricht / Austausch Oberschule/Universität Einblicke in die Forschungsergebnisse, Vertiefung Thema Klimawandel/Kohlenstoffkreislauf |
Zeller Valentina |
alle 5. Klassen RG |
|
0,00 |
Ernährung & Sport |
Expertenunterricht: gesunde Ernährung, richtige Lebensmittelwahl zur Leistungssteigerung & zur schnellen, optimalen Regeneration, sichere & hochwertige NEM |
Astrid Resch |
3. Klassen TFO |
Mitte Jänner 2024 |
0,00 |
Gärtnerische Übungen |
Aussaat, Pikieren, Düngen, Stecklingsvermehrung) in der Gärtnerei Gratsch (noch zu bestätigen) an 2 Nachmittagen (schulfreie Tage!) 2 X 2 h im Frühjahr
|
Zeller Valentina |
Interessierte SUS des Bienniums RG (max. 10 Teilnehmer) |
|
0,00 |
Easy going life Forum Prävention Bozen |
Easy going life - Mit Stress und Leistungsdruck umgehen lernen Viele Jugendliche wünschen sich einfach mal abzuschalten und loslassen zu können. Zu diesem Zweck verwenden sie Alkohol und Drogen nicht selten als Hilfsmittel. Dieser Workshop zeigt alternative Möglichkeiten auf, mit Stress und Überforderung umzugehen.
|
Barbara Holzner |
alle 2. Klassen RG |
|
0,00 € |
Behind the hype: fermented food |
Format noch festzulegen Vortrag/Workshop ? an 1 unterrichtsfreien Nachmittag im 1.Sem 2 oder 3 h
|
Valentina Zeller |
Interessierte SUS RG |
|
|
Strudelkoffer |
Workshop OEW: Herkunft von Zutaten, Globalisierung, Lebensmittel- verschwendung. |
Müller Franziska |
2B TFO |
Jänner 2024 |
0,00 |
Jeanskoffer |
Workshop zu fairer Kleidung, second hand, Auswirkungen auf das Klima |
Marion Dallago |
erste Klassen RG |
Februar 202, Dienstags ca 3 St |
0,00
|
Projekt Martina Lions Club Meran |
Vortrag: Der Kampf gegen den Krebs beginnt in der Schule |
Andrea Anna Kofler |
4. Klassen RG |
Februar 2024 |
0;00 |
Dieses Projekt findet im Namen der AG Gesundheits- und Umwelterziehung, nach Genehmigung des Herrn Direktors statt.
An der Schule – RG und TFO – wird, dieses Semester, das Projekt „Bewegungsimpulse“ geplant.
Der Sinn des Projektes ist es, die Schüler/innen zwischendurch aufstehen zu lassen, die Fenster zu öffnen, durch ein paar einfache Übungen den Kreislauf anzuregen, die Konzentration wieder zu erhöhen und dadurch die Leistungsfähigkeit zu fördern.
Da die Schüler/innen sehr viel sitzen und über lange Zeitspannen hinweg am PC arbeiten sollten den Klassen zwischendurch 5 Minuten der Unterrichtseinheit zur Verfügung gestellt werden, in denen die sogenannten „Bewegungs-Coaches“ (=einige Schüler/innen) ein bis zwei Übungen vorzeigen und alle Schüler/innen der Klasse diese gemeinsam ausführen.
Natürlich soll das nicht am Anfang/Ende jeder Stunde geschehen, sondern in solchen Situationen, in denen die Konzentration der Schüler/innen stark nachlässt (wie es am späten Vormittag oder Nachmittag sein kann) oder nach Schularbeiten oder Tests.
Die Initiative für die Bewegungsimpulse kann in einem solchen Moment von der Klasse ausgehen, von den Bewegungs-Coaches, aber natürlich auch von den Lehrpersonen, wenn die Klasse ermüdet und die Konzentration abflacht.
Die Klassen werde regelmäßig befragen und die Bewegungs-Coaches erhalten regelmäßige Betreuung und halten immer wieder eine Rücksprache.
An der Schule Realgymnasium und Technologische Fachoberschule Meran werden im Schuljahr 2022/23 im Bereich Schule-Arbeitswelt folgende Tätigkeiten in einem Mindestausmaß von 120 Stunden am Realgymnasium und 180 Stunden an der Technologischen Fachoberschule durchgeführt:
Es gelten die Richtlinien für die Planung der unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten, die im SJ 20220/21 laut Beschluss bestimmt worden sind.
RG 120 Stunden |
3. Klasse: (= 34 Stunden + 16 Vor- und Nachbereitung) |
4. Klasse: 2 Wochen Praktikum (68 Stunden + 2 Stunden Vor- und Nachbereitung |
Die Klassen 3ARG und 3DNW: "Naturwissenschaftliche Projektwoche, z. B. Meeresbiologie" (Äolische Inseln - 15.-19.Mai.2023).
Das Praktikum im 2. Biennium RG findet findet heuer wieder in den 2 Wochen vor den Winterferien statt, also vom 06.02.23 bis 17.02.23.
Die Vor- und Nachbereitung wird in den Klassen mit den Klassenvorständen gemacht.
Weitere Tätigkeiten: einzelne Schüler/innen der 5. Klassen RG sammeln Erfahrung im Bereich Schule-Arbeitswelt im Rahmen des Projekts ‘Mein Traumberuf’.
Leiterin der Arbeitsgruppe Praktika ist Xenia Manani.
TFO BAUWESEN |
3. Klasse BAUWESEN: Betriebspraktikum – Baustelle = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std. |
Max. 180 Stunden |
4. Klasse BAUWESEN: Betriebspraktikum – Planung = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std. |
5. Klasse BAUWESEN: Vermessungswoche = 20 Std. |
Die Klassen 3ABW und 3BBW machen das Betriebspraktikum in Betrieben (auf der Baustelle), wo sie praktische Erfahrungen am Bau sammeln, voraussichtlich vom 30.05.23 - bis am 13.06.23 (10 Tage). Die Nachbereitung erfolgt innerhalb Ende des Schuljahres.
Die Klassen 4ABW und 4BBW machen das Betriebspraktikum in Betrieben (im Büro), wo sie praktische Erfahrungen im Bauwesen sammeln, voraussichtlich vom 30.05.23 - bis am 13.06.23 (10 Tage). Die Nachbereitung erfolgt innerhalb Ende des Schuljahres.
Leiter der Arbeitsgruppe Praktika 3. Klassen Bauwesen ist Patrik Turini
Leiter der Arbeitsgruppe Praktika 4. Klassen Bauwesen ist Martin Hiegelsperger
TFO ELEKTRONIK |
3. Klasse ELEKTRONIK: Betriebspraktikum FREIWILLIG = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std. |
180 Stunden |
4. Klasse ELEKTRONIK: Betriebspraktikum = 2,5 Wo = 100 Std. |
5. Klasse Elektronik Expertenunterricht – 5 Std. |
Schüler/innen der 3. Klassen Elektronik können ein Praktikum von 10 Tagen absolvieren. Die Fachgruppe Elektronik empfiehlt, auch in Absprache mit einigen Betrieben im Elektronikbereich, diese Möglichkeit nicht in Anspruch zu nehmen, da die fachliche Kompetenz der Schüler/innen noch nicht ausreicht um entsprechende Tätigkeiten in diesem Fachbereich auszuüben.
Die 4. Klassen Elektronik absolvieren vom 30.Mai. 2023 - bis einschließslich am 13.Juni.2023 das Betriebspraktikum in Betrieben, wo sie praktische Erfahrungen im Elektronikbereich sammeln.
Die Nachbereitung erfolgt voraussichtlich am Ende des Schuljahres vor der Matura.
Im Fach “Fächerübergreifende Lernangebote FÜLA” arbeiten die Schüler/innen am ‚Mein Elektronikprojekt‘. Dabei werden maximal 20 Stunden als praktische Erfahrungen angerechnet.
Die Elektronik-Lehrfahrt für die 4. Klassen und die 5.Klasse BEL Elektronik hat am 14. - 15. November 2022 stattgefunden, wo das Max-Plank-Institut und die Fachmesse Productronica besucht worden sind.
Die Schüler/innen der 5. Klassen Elektronik arbeiten in den Fächern TPS und FÜLA an einem elektronischen Jahresprojekt. Dafür werden maximal 38 Stunden für den Bereich Schule-Arbeitswelt anerkannt.
Der Expertenunterricht in den 5. Klassen Elektronik wird, je nach Möglichkeit, in den Fachunterricht eingebaut.
Leiter der Arbeitsgruppe Praktika 3. und 4. Klassen Elektronik ist Andreas Frötscher
Information sind auf der Homepage des RG zu finden.
Ernennung des Kontrollorgans: Dekret
Die Arbeitsgruppe „Schüler/innen helfen Schülern/innen“ bietet die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Klassenstufen zusammen zu bringen, damit sie voneinander lernen können.
Der Leitfaden bleibt auch im Schuljahr 2023/24 erhalten.
Die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 im Schulbereich treffen auch besonders die Bibliothek.
Daher einige Anweisungen und Regelungen für die Benutzung dieses gemeinsamen Lernraums:
Covid-19 Regelungen in der Bibliothek.pdf
Aufsichtsplan der Lehrpersonen über Mittag an der RG/TFO
Mittagsaufsicht vom 09.11.20 - 31.03.21.pdf
Absenzenregelungen an der Schule (eine Hilfe für die Eltern)
Leitfaden für die Formulare.pdf
Interne Rundschreiben vom Direkor:
Rundschreiben vom Direktor Nr. 01/21.pdf
Rundschreiben vom Direktor Nr. 02/21.pdf
Mobilität- Infoblatt vom 04.01.21.pdf
Schuljahr 2021/2022
Rundschreiben Nr. 01 vom 20.08.2021 - Erste Maßnahmen zum Schulbeginn
Rundschreiben Nr. 02 vom 23.08.2021: Informationen zum Schulstart 2021/22
Rundschreiben Nr. 03 vom 30.08.2021: Hinweise zum Schulbeginn
Rundschreiben Nr. 04 vom 14.09.2021: Gesetzesdekret Nr. 122/2021: Pflicht zum Besitz und zum Vorweisen der „Grünen COVID-19 - Bescheinigung“ für alle Personen, die die Schule betreten
Rundschreiben Nr. 05 vom 15.10.2021: An die Eltern und volljährigen Schüler/-innen des Realgymnasiums und der Technologischen Fachoberschule Meran
(Wiedereinführung der Pflicht zur Abgabe einer Eigenerklärung bzw. einer ärztlichen Bescheinigung nach jeder Abwesenheit noch vor Wiedereintritt in die Schulgemeinschaft)
Rundschreiben Nr. 05 vom 15.10.2021: An die Lehrpersonen des Realgymnasiums und der Technologischen Fachoberschule Meran
(Wiedereinführung der Pflicht zur Abgabe einer Eigenerklärung bzw. einer ärztlichen Bescheinigung nach jeder Abwesenheit noch vor Wiedereintritt in die Schulgemeinschaft)
Rundschreiben Nr. 06 vom 08.11.2021: Vohrführungen in Theatern oder Kinos
Rundschreiben Nr. 07 vom 12.11.2021: Sicherheitsmaßnahmen an der Schule zum Schutz vor einer Covid-19-Ansteckung
Rundschreiben Nr. 8 vom 19.11.2021: Neue Hinweise des Sanitätsbetriebs für den Umgang mit SARS-CoV-2-Infektionen im Schulbereich
Rundschreiben Nr. 9 vom 26.11.2021: Hinweise zum Aufenthalt im Klassenraum während der Mittagspause am Dienstag und Donnerstag - Maskenpflicht im Schulhof bei Ansammlungen
Leitfaden für das Management von SARS-CoV-2-Fällen und -Infektionsherden in den Kindergärten, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
Leitfaden - Bericht des ISS Nr.58/2020 - Fassung vom 21.August 2020.pdf
Empfehlungen für den Umgang mit SARS-CoV-2-Verdacht- bzw. Infektionsfällen, die im Schulbereich auftreten:
Anweisungen vom Südtiroler Sanitätsbetrieb bezüglich Infektion mit SARS-CoV-2.pdf
Risikobewertung zur Eindämmung von COVID-19 im Schulbereich:
Risikobewertung an Schulen (01.09.2020).pdf
Am Donnerstag, 28.01.2021 und am Freitag, 29.01.2021 wird ein Team des Südtiroler Sanitätsbetriebs mit einer Hundestaffel an unsere Schule kommen, um Schüler/-innen, Lehrpersonen und Schulpersonal auf Covid-19-Infektion zu untersuchen.
Die Personen, welche sich am Test beteiligen, erhalten von den Mitarbeiter/-innen des Sanitäsbetriebs eine neue chirurgische Maske, welche sie ca. 5 Minuten tragen müssen. Diese Maske wird dann eingesammelt. Durch den Einsatz von dafür speziell ausgebildeten Spürhunden ist es möglich, potentiell COVID-19 positive Personen anhand dieser Masken zu erkennen. Sollte dies der Fall sein, wird ein Antigen-Schnelltest mit einem Nasen-Abstrich bei der betreffenden Person durchgeführt. Wenn dieser Antigen-Schnelltest aber negativ ausfällt, wird sicherheitshalber noch ein Nasen-Rachen-Abstrich für einen PCR-Test zum Nachweis von SARS-CoV-2 durchgeführt.
Die Umstellung des Regelunterrichts auf Fernunterricht bedingt heuer dauernde Anpassungsmaßnahmen.
Dafür einige Anweisungen für die Umstellung:
Leitlinien für den Fernunterricht.pdf
Selbstorganisiertes Lernen am RG an der TFO (SOL- Ideen für die Umsetzung)
Schultage, schulfreie Tage usw.
Kalender-2019/20-RG-TFO-Meran
Terminkalender-TF0-RG-2019/20_SizungenEtAl.pdf
Kalender-35Wochen-Nachmittag-Vormittag-Unterrichtsverlegungen-2019/20.pdf
01. Sept. Eröffnungskonferenz mit TFO, FG, AG, Einführung neuer Lehrpersonen
02. Sept. ASM Tagung, Klassenratssitzungen 1. Biennium
03. Sept. Exkursion Kronplatz
05. Sept. Schulbeginn, Klassenratssitzungen 2. Biennium und 5. Klassen - 2. Plenum
06. Sept. Büchermarkt 4. Std. - kein Nachmittagsunterricht, Schilf - Digitale Tafel, Register
07. Sept. Einführung neuer Lehrpersonen in das Register
08. Sept. kein Nachmittagsunterricht
14. Sept. Fortbildung Digitale Klasse
20. Sept. Herbstausflug Biennium
21. Sept. Sportturniere 1. Klassen
22. Sept. Elternabend 1. Klassen (Wahl der Elternvertreter/innen)
27. Sept. Wahlen Schülerrat (1. Std) Abgabe Fortbildungsplan, Mehrleistung Überstunden
28. Sept. 1. AG-Schulentwicklung 14.30 Uhr
29. Sept. 1. Sitzung Schülerrat nach der Pause, 1. Sitzung Elternrat 19.00 Uhr
30. Sept. Mint 5. Klassen
05. Okt. Pädagogische Tagung schulfrei
06. Okt. 1. Schulrat - 18.30 Uhr Abgabe Sonderansuchen, Projekte, Ankäufe
10. Okt. Sportturniere 2. Klassen
12. Okt. Klassenrat 1. Biennium - Beschlüsse Schulprogramm, Lehrfahrten
19. Okt. Klassenrat 2. Biennium und 5. Kl. - Beschlüsse Schulprogramm, Lehrfahrten
26. Okt 3. Plenum RG und TFO
28. Okt. Abgabe Detailplanung der Klassentätigkeiten
29. Okt. - 06. Nov. Allerheiligen - Ferien
09. Nov 2. AG-Schulentwicklung 14.30 Uhr
10. Nov. Ansuchen für Praktikum
16. Nov. (10.00 - 12.30 und 14.00 - 16.30 Uhr) 1. Eltern- und Schülersprechtag
30. Nov. 1. Inklusion-Sitzungen (und 1. Klassen nach Bedarf)
24. Dez. 2016 – 06. Jan. 2017 Weihnachtsferien
27. Jan. Memory Day
27. - 31. Jan. Bewertungskonferenzen (1. Semester)
30. Jan. (Nachmittagsunterricht vom 31.01.17)
31. Jan. (kein Nachmittagsunterricht)
ab 01. Feb. Beginn Aufholkurse 1. Semester (6 Wochen)
02. Feb. (kein Nachmittagsunterricht)
03. Feb. (Nachmittagsunterricht vom 02.02.17)
13. - 24. Feb. Praktikumwochen
15. Feb 3. AG-Schulentwicklung 14.30 Uhr
16. Feb. (kein Nachmittagsunterricht)
17. Feb. (Nachmittagsunterricht vom 16.02.17) Einsteintag der offenen Tür
23. Feb. Unsinniger Donnerstag (verkürzter Unterricht bis 10.20 Uhr)
25. Feb. -05. März Winterferien
08. März 2. Inklusion-Sitzungen, Klassenratssitzungen 1. Klassen
09. März Science Night (Vereinshaus Peter Thalguter Algund) mit Dr. Frasnelli
15. März 4. Plenarsitzung 1. Bücherkonferenz
22. März 2. Inklusion-Sitzungen, Klassenratssitzungen 2. Biennium
24. März Mitteilung der Ergebnisse der Aufholprüfungen an die Eltern
29. März (10.00 - 12.30 und 14.00 - 16.30 Uhr) 2. Eltern- und Schülersprechtag
07. April Operation Day Work
13. - 18. April Osterferien
25. April Staatsfeiertag
01. Mai Staatsfeiertag
03. Mai 4. AG-Schulentwicklung 14.30 Uhr
05. Mai Mitteilungen wegen Versetzungsgefahr
10. Mai. 5. Plenarsitzung 2. Bücherkonferenz, Rückschau
12.Mai Tag der Schulen Scool Village
16. - 19. Mai Lehrfahrten 5. Klassen
18. Mai Maiausflug 1. Biennium (Ersatztermin 31. Mai)
22. - 26. Mai. Lehrfahrten 3. Klassen
02. - 05. Juni (Pfingstmontag - Überbrückung Staatsfeiertag)
06. Juni (Vormittagsunterricht wird durch Nachmittagsunterricht ersetzt)
08. Juni (Vormittagsunterricht wird durch Nachmittagsunterricht ersetzt)
12. - 15. Juni Bewertungskonferenzen (2. Semester)
13. Juni Sportturnier
16. Juni Schulende (verkürzter Unterricht)
19. Juni Beginn der Aufholkurse (bis Ende Juni)
21. Juni Beginn der Abschlussprüfung
10. Juli Diplomverleihung
29. - 31 Aug. Aufholprüfungen - Bewertungskonferenzen
Mo., 02 September 2019 - RG/TFO Eröffnungskonferenz/1. Plenarsitzung
Di., 03. September 2019 - ASM Großtagung
Di., 03. September 2019 - Klassenratsitzungen für das 1.Biennium
Mi., 04. September 2019 - Klassenratsitzungen für das 2.Biennium
Do., 05. September 2019 - Eröffnungsfeier - Schulbeginn
Do., 05. September 2019 - Einweisung der Schüler*innen
Do., 05. September 2019 - 2.Plenum - RG/TFO Teilkollegiumssitzungen
Mo., 09. und Di., 10. Sept. 2019 - Orientierungstag und Herbstausflug 1. Klassen
Di., 10. September 2019 - Kein Nachmittagsunterricht
Mi., 11. September 2019 - Büchermarkt für 3. bis 5. Klassen (Pause und 4.Stunde)
Mi., 11. September 2019 - Turniere und Spiele 1. Klassen (ab 2.Stunde)
Do., 12. September 2019 - Kein Nachmittagsunterricht
Mo., 16. September 2019 - Elternabend/Mitbestimmunsgremien 1.Klassen
Mo., 17. September 2019 - Elternabend/Mitbestimmunsgremien 2.Klassen
Mo., 18. September 2019 - Elternabend/Mitbestimmunsgremien 3.Klassen und 4.Klassen
Mo., 19. September 2019 - Elternabend/Mitbestimmunsgremien 5.Klassen
Di., 24. September 2019 - Wahlen Klassen/Schüler- und Schulrat (1.Stunde)
Mi., 25. September 2019 - Sitzung des Elternrates
Mi., 25. September 2019 - Sitzung der Schulentwicklungsgruppe
Do., 26. September 2019 - Herbstausflug 1. Biennium RG und 2. Klassen TFO
Fr., 27. September 2019 - 1.Sitzung des Schülerrates (nach der Pause)
Mo., 30. September 2019 - Turniere 2. Klassen
Mi., 09. Oktober 2019 - Klassenratsitzung mit Eltern und Schülern 1. Biennium
Mo., 07. bis Fr., 11. Okt. 2019 - Schulpartnerschaft mit FOS Ansbach 5AEL (1. Teil)
Mo., 07. bis Fr., 11. Okt. 2019 - TFO Vermessungspraktikum 5. Klassen Bau A
Mo., 14. bis Fr., 18. Okt. 2019 - TFO Vermessungspraktikum 5. Klassen Bau B
Mi., 16. Oktober 2019 - Klassenratsitzung mit Eltern/Schülern 2. Biennium und 5.Klassen
Mi., 16. Oktober 2019 - Abgabe des IBP/Inklusionssitzung 2.- 5.Klassen
Mi., 23.Oktober 2019 - 3.Plenarsitzung
Do., 24. bis Do., 25. Okt. 2019 - TFO Lehrfahrt Piazze Italiane 3.Klassen
Sa., 26. Okt. bis So 03., Nov. 2019 - Herbstferien
Fr., 06. November 2019 - Sitzung des Schulrats
Fr., 06. November 2019 - Abgabe des IBP/Inklusionssitzung 1.Klassen
Do., 07.November 2019 - Mitteilungen an die Eltern über Lernrückstände
Fr., 08. November 2019 - Pädagogischer Tag/kein Unterricht
Mi., 13. November 2019 - 1.Elternsprechtag RG/TFO
Fr.,15. bis So., 17. November - Erasmus + Lehrerfortbildung in Ansbach
Mi., 20. November 2019 - Sitzung der Schulentwicklungsgruppe
Do., 13. bis Fr., 18. Dez. 2019 - TFO Elektronik-Lehrfahrt 4. Klassen
Di., 17. bis Mi., 18. Dez. 2019 - TFO Rhetorik Projekt 3. Klassen
Fr., 20. Dezember 2019 - Weihnachtskonzert der Schulband
Sa., 21 Dez. bis Mo 06., Jänner 2019- Weihnachtsferien
Di., 07. Jänner 2019 - Kein Nachmittagsunterricht
Do., 09. Jänner 2019 - Kein Nachmittagsunterricht
Fr., 10. und Sa.,11. Jänner 2020 - TFO Tag der offenen Tür
Mo., 13. bis 17. Jänner 2020 - Aufholwoche 1.Biennium
Di., 14. Jänner 2020 - TFO Winterausflug 1. und 2. Klassen
Do., 16. Jänner 2020 - TFO Winterausflug 3. bis 5. Klassen
Do., 23. Jänner 2020 - TFO Girls’ Day
Mo., 27. Jänner 2020 - „Memorial Day“ für 4.Klassen
Do., 20. Februar 2020 - Verkürzter Unterricht/Unsinniger Donnerstag
Mi., 04. März 2020 - Sitzung der Schulentwicklungsgruppe
Mi., 18. März 2020 - 4.Plenarsitzung (1.Bücherkonferenz)
Mi., 25. März 2020 - 2.Elternsprechtag RG/TFO
Mo., 30. März bis Fr., 03. April 2020 - Schulpartnerschaft mit FOS Ansbach, 5AEL (2. Teil)
Sa., 22. Feb. bis So., 01.März 2020 - Winterferien
Do., 09. bis Di., 14. April 2020 - Osterferien
Di., 07. April 2020 (zu bestätigen) - RG Science Night (+ TFO gemeldete Klassen)
Mi., 15. April 2020 - Unterricht laut Nachmittag vom 16.April
Do., 16. April 2020 - Kein Nachmittagsunterricht
Mi., 26. bis Do., 27. April 2020 - TFO/RG Lehrfahrt Technorama 1.Klassen (falls zwei Gruppen)
Mi., 28. bis Do., 29. April 2020 - TFO/RG Lehrfahrt Technorama 1.Klassen
Fr., 08. Mai 2020 - Europatag der Schulen im Schulzentrum
Mi., 13. Mai 2020 - 5.Plenarsitzung (2.Bücherkonferenz)
Mo., 11.- Mi.,13. Mai 2020 - RG/TFO Simulation der Abschlussprüfung
Di., 26. bis Fr., 29. Mai 2020 - Lehrfahrt der Abschlussklassen
Do., 28. bis Fr., 29. Mai 2020 - TFO Lehrfahrt Deutsches Museum 2.Klassen
Sa., 30.Mai bis Di., 02. Juni 2020 - Pfingsten und Staatsfeiertag
Do., 04. Juni 2020 - Kein Nachmittagsunterricht
Fr., 05. Juni 2020 - Unterricht vom Donnerstag Nachmittag 04. Juni
Mo., 08. Juni 2020 - Unterricht vom Dienstag Nachmittag 09. Juni
Di., 09. Juni 2020 - Kein Nachmittagsunterricht
Mo., 25. Mai bis Di., 09. Juni - TFO Betriebspraktikum 3. Klasse
Mi., 10. Juni 2020 - TFO Betriebspraktikum 3. Klasse Feedback
Mo., 25. Mai bis Di., 09. Juni 2020 - TFO Betriebspraktikum 4. Klasse
Mi., 10. Juni 2020 - TFO Betriebspraktikum 4. Klasse Feedback
Mo., 08. bis Do., 11. Juni 2020 - RG/TFO Tage der Klassen zu Schulende
Do., 11. Juni 2020 - Kein Nachmittagsunterricht
Do., 11. Juni 2020 - TFO Leistungsschau der Abschlussklassen
Fr., 12. Juni 2020 - RG/TFO Letzter Schultag/Verkürtzter Unterricht
ab Mo., 15. Juni 2020 - RG/TFO Aufholkurse Sommer
Mi., 17. Juni 2020 - RG/TFO Beginn der Abschlussprüfung
Ab Mi., 26. August 2020 - RG/TFO Aufholprüfungen
Weitere Angebote in diesem Schuljahr stehen noch offen und sind im Tätigkeitskalender enthalten.
Schulische Veranstaltungen 2019/20 (genehmigt bei der Plenarsitzung am 05.09.2019).pdf
An der Schule Realgymnasium und Technologische Fachoberschule Meran werden im Schuljahr 2017-18 im Bereich Schule-Arbeitswelt folgende Tätigkeiten in einem Mindestausmaß von 120 Stunden am Realgymnasium und 180 Stunden an der Technologischen Fachoberschule durchgeführt:
RG 120 Stunden |
3. Klasse: (= 34 Stunden + 16 Vor- und Nachbereitung) |
4. Klasse: 2 Wochen Praktikum (68 Stunden + 2 Stunden Vor- und Nachbereitung |
Die Klassen 3ARG, 3BRG: meeresbiologische Woche vom 07. - 12. Mai in Mali Lojini
Die Klassen 3CRG und 3ERG: meeresbiologische Woche vom 07. - 12. Mai in Pula
Die Klasse 3DNW: Projektwoche zum Thema Vulkanismus vom 07.-12. Mai - Äolische Insel
Die Klassen 4ARG, 4BRG, 4CRG und 4DNW machen das Praktikum anschließend an die Semesterferien vom 19. Februar bis 02. März 2018
Die Vor- und Nachbereitung wird in den Klassen mit den Klassenvorständen gemacht.
Weitere Tätigkeiten: einzelne Schüler/innen der 5. Klassen RG sammeln Erfahrung im Bereich Schule-Arbeitswelt im Rahmen des Projekts ‘Mein Traumberuf’.
Leiterin der Arbeitsgruppe Praktika ist Xenia Manani.
Leiter/innen der Arbeitsgruppe Meeresbiologische Woche / Vulkane sind Sandra Piscitelli, Thomas Spitaler und Christian Aspmair
TFO BAUWESEN |
3. Klasse BAUWESEN: Betriebspraktikum – Baustelle = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std. |
Max. 180 Stunden |
4. Klasse BAUWESEN: Betriebspraktikum – Planung = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std. |
5. Klasse BAUWESEN: Vermessungswoche = 20 Std. |
Die Klassen 3ABW und 3BBW machen das Betriebspraktikum in Betrieben, wo sie praktische Erfahrungen am Bau sammeln, vom 28. Mai bis 11. Juni. Die Nachbereitung erfolgt innerhalb 14. Juni.
Die Klassen 4ABW und 4BBW machen das Betriebspraktikum in Betrieben, wo sie praktische Erfahrungen im Bauwesen sammeln, vom 28. Mai bis 11. Juni. Die Nachbereitung erfolgt innerhalb 14. Juni.
Leiter der Arbeitsgruppe Praktika 3. Klassen Bauwesen ist Patrik Turini
Leiter der Arbeitsgruppe Praktika 4. Klassen Bauwesen ist Martin Hiegelsperger
TFO ELEKTRONIK |
3. Klasse ELEKTRONIK: Betriebspraktikum FREIWILLIG = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std. |
180 Stunden |
4. Klasse ELEKTRONIK: Betriebspraktikum = 2,5 Wo = 100 Std. |
5. Klasse Elektronik Expertenunterricht – 5 Std. |
Schüler/innen der 3. Klassen 3AEL und 3BEL können ein Praktikum von 10 Tagen ...
Die Klassen 4AEL und 4BEL machen das Betriebspraktikum in Betrieben, wo sie praktische Erfahrungen im Elektronikbereich sammeln, vom 28. Mai bis 11. Juni. Die Nachbereitung erfolgt innerhalb 14. Juni.
Im Fach Fächerübergreifende Lernangebote arbeiten die Schüler/innen am ‚Mein Elektronikprojekt‘. Dabei werden 20 Stunden als praktische Erfahrungen angerechnet.
Die Elektronikmesse für die 5. Klassen 5AEL und 5BEL findet vom 15. bis 16.11.2017 statt.
Als Expertenunterricht
Am 14. Juni kommen Experten zum Thema ‘Wie bewerbe ich mich richtig’ - 2 Stunden
Arbeit der Schüler/innen am Technischen Projekt für die Abschlussprüfung - dafür werden 38 Stunden für den Bereich Schule-Arbeitswelt anerkannt.
Leiter der Arbeitsgruppe Praktika 3. Klassen Elektronik ist Andreas Frötscher
Leiter der Arbeitsgruppe Praktika 4. Klassen Elektronik ist Andreas Frötscher
FÄCHERÜBERGREIFENDES LERNANGEBOT RG und TFO:
Die mehrjährigen MASSNAHMEN – siehe Teil B – werden IM SCHULJAHR 2016-17 durch folgendes ergänzt:
DETAILS ZUM SACH- FACHUNTERRICHT NACH DER CLIL-METHODIK
Es wird eine Liste der Lehrpersonen erstellt, die bereit sind, ihren Unterricht nach CLIL Kriterien abzuwickeln und es werden Fächer festgelegt, in denen ein Semester lang oder eine begrenzte Stundenanzahl CLIL Unterricht statt finden wird.
Die Schule hat folgende Lehrpersonen mit CLIL Ausbildung, die auch bereit sind, ein Semester ihres Fachunterrichts in einer oder mehreren Klassen nach der CLIL Methodik abzuwickeln:
- Sandra Piscitelli
- Katrin Wittmer
- Carmen Margot Schwienbacher
Folgende Lehrpersonen arbeiten seit mehreren Jahren an Austauschprojekten mit Lehrpersonen der italienischen Oberschulen Gandhi und besitzen daher Kompetenzen in Bezug auf Fachunterricht und Sprache sowie Kenntnisse der italienischen Sprache auf dem erforderlichen Niveau C1:
- Roland de Bosio
- Josef Prantl
- Ewald Kontschieder
- Sandra Piscitelli
- ...
Folgende Lehrpersonen weisen Kenntnisse der italienischen Sprache auf Niveau C2 auf und sind bereit, Teile der Unterrichtseinheiten nach den Kriterien der CLIL Methodik abzuwickeln:
- Nicola Randazzo
- Hanspeter Umilietti
- Silvio Simonetti
- Patrik Turini
- Marion Zöggeler (E)
- Thea Götsch (E)
- ...
Folgende Lehrpersonen haben Erfahrung mit ‘sprachsensiblem Unterricht’ und sind bereit, die entsprechende Projektarbeit fortzuführen:
- Evi Rita Tscholl
- Andrea Esser
TEILNAHME AM SPEZIALISIERUNGSLEHRGANG
Lehrpersonen, die einen Spezialisierungslehrgang in der CLIL Methodik absolvieren wollen, werden unterstützt.
- ...
- ...
Lehrpersonen arbeiten im Sinne des Konzepts zur Förderung der Mehrsprachigkeit und es wird versucht, mehr Fachunterricht in Italienisch und/oder Englisch nach der CLiL Methodik oder im Rahmen von Austauschprojekten usw. anzubieten.
Die Schüler/innen unterstützen sich gegenseitig" (A.1.2.)
„Schüler/innen helfen Schülern/innen“ ist ein Bereich, der noch besser umgesetzt werden muss. Als Gründe für fehlende Unterstützung vonseiten guter Schüler/innen wird das „Zeitproblem“ genannt. Schüler, die fachliche Unterstützung anbieten, seien ständig mit dem eigenen Lernen beschäftigt. Auch müssen die Kontakte zwischen lernschwachen Schüler/innen – meist aus dem Biennium und guten Schüler/innen (aus dem Triennium) von den Lehrpersonen hergestellt werden. Ein Vorschlag ist, dass Tutoring und Teamfähigkeit auch während des Unterrichts (zwischen Gleichaltrigen oder indem man ältere Schüler/innen hinzuholt) stattfinden bzw. unterstützt werden kann.
Die Lehrpersonen und andere schulische Führungskräfte – Mitarbeiter/innen für Inklusion, interkulturelle Mediatoren und Sozialpädagoge/ innen arbeiten konstruktiv zusammen (A.1.3)
Dieser Punkt ist im Vademecum/Arbeitsprofil für Inklusion schon festgehalten und wird weiter umgesetzt.
Neue Lehrpersonen werden darin unterstützt, sich in der Schule einzugewöhnen (B.1.2.)
Die Einführung für neue Lehrpersonen muss auch für später dazugekommene Kolleg/innen erfolgen.
Die Schule organisiert Lerngruppen so, dass in ihnen die Vielfalt vertreten ist (B.1.5)
Bei Klasseneinteilungen für neu eingeschriebene Schüler/innen (große Anzahl von Schüler/innen aus der gleichen Ortschaft) soll vermieden werden, dass nicht alle ehemaligen Mitschüler/innen aufeinandertreffen. Damit vermeiden wir Gruppenbildung oder wirken beispielsweise einer gleichen sprachlichen Vorbereitung (v.a. in der Zweitsprache) entgegen. Einiges könnte man auch mit der regelmäßigen Änderung der Sitzordnung bewirken.
Dem Recht auf Bildungserfolg wird durch Formen der Personalisierung und Individualisierung des Lernens entsprochen (B.2.4.)
Dieser Punkt ist im Schulprogramm und im Vademecum/Arbeitsprofil für Inklusion schon festgehalten und wird weiter umgesetzt. Er kann aber auch im Bereich der Begabungsförderung noch weitere Maßnahmen enthalten.
Die Unterstützung für Schüler/innen mit Deutsch als Zweitsprache wird mit der allgemeinen Planung koordiniert (B2.5)
Das Projekt: „Sprachsensible Fachdidaktik“ wird weiterhin umgesetzt, ebenso die Zusammenarbeit mit dem Sprachenzentrum (Koordination: Stundenpläne, Aussprachen).
Die Schüler/innen sind aktive Subjekte ihres eigenen Lernens (C.1.4)
Die Orientierungstage für erste Klassen werden beibehalten. Ebenso die Förderung des eigenverantwortlichen Lernens. Der Austausch zwischen Lernberatung und Klassenrat muss intensiviert werden: Gespräche mit Lernberater/innen werden sichtbar angekündigt und für Lehrerkolleg/innen und Eltern transparenter gemacht. Neue Materialien werden eingesetzt.
Schüler/innen lernen miteinander und voneinander (C.1.5.)
Klassenübergreifende Projekte und Fixpunkte im Tätigkeitsplan werden beibehalten: Turniere im Sport, „Referieren-Präsentieren“, „Girl´s Day“, „Mit allen Sinnen“ u.v.a.
Die spezifischen Kompetenzen der Lehrpersonen sind bekannt und werden voll ausgeschöpft (C.2.2)
Kopräsenz im Triennium oder Unterrichtsformen wie CLIL, haben sich bewährt. Zusätzliche Ideen müssen aber noch weiter ausgebaut werden.
Die Anwesenden äußerten den Wunsch, dass die „Inklusive Schule“ auf der Homepage sichtbar gemacht wird: Entweder unterhalb der Lernformen oder mit einem eigenem Link im Schulprogramm aufscheint.
Klassenzuweisung-RG-2018-19.pdf
Mitglieder Bibliotheksrat SJ 2018/19
Dir. Alois Heinrich Weis, Stefania Cavallar, Elisabeth Frei, Barbara Lachina, Christine Pertoll, Christian Zelger
Schülervertreterinnen
Tanja Gruber (5BRG), Regina Kollmann (5BRG), Lukas Stampfl (5BRG) Anna Brandstätter (4D-NW), Lara Pöhl (4D-NW), Thea Unterholzner (4D-NW), Selina Schwarz (4ARG)
Bibliotheksleiter: Ewald Kontschieder
Vize-Bibliotheksleiter: Christian Zelger
Bibliothekarin: Margareth Khuen
Bibliothekshelferin: Rosa Maria Pichler
Öffnungszeiten
Mo 7:40 -16:30
Di 7:40 -17:00
Mi 7:40 -16:30
Do 7:40 -17:00
Fr 7:40 -13:10
Tätigkeitsplan 2018/19
JAHRESSCHWERPUNKTE
Die Jahresschwerpunkte für das Schuljahr 2017-18 sind:
Die Inklusive Schule (Qualitätsentwicklungsprojekt)
Lehren und Lernen im digitalen Raum (Unterrichtsentwicklungsprojekt)
Umsetzung Dreijahresplanung
WEITERE EVALUATIONSBEREICHE IM SCHULJAHR 2017-18
Geplant:
Übergang MS – OS
Evaluation als Teil der Unterrichtsstunde bzw. Unterrichtseinheiten (Lerninhalte im jeweiligen Fachbereich – Was wird unterrichtet?)
Lernberatung, Aufsichts-Beratungs- und Ko-Präsenzstunden
Unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
Projekte
Betriebspraktika
Wahlfächer
Schulleitung, Schulleitungsteam, Schulverwaltung – Schulsekretariat (Kommunikation und Zusammenarbeit, Organisationsstruktur, Informationsfluss, Transparenz, Effizienz, Innovation, Unterstützung für Lehrpersonen und Schüler/innen)
SCHILF
Schulcurriculum
Klassensituation der Klassen am Ende des Schuljahres, Abschlussbericht der 5. Klassen
Bibliothek, Buchbestand und Tätigkeiten
Fakultativ:
Lehrpersonen durch die Schüler/innen
Übergang OS – UNI
Fächerübergreifende Lernangebote
Was werden die 1. und 2. Klassen im Schuljahr 2016-17 unternehmen:
RG-1A unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
RG-1B unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
RG-1C unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
RG-1DKombi unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
RG-2A unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
Das planen die 3. und 4. Klassen des Realgymnasiums
RG-3A unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
RG-3B unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
RG-3C unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
RG-3D unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
RG-4A unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
RG-4B unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
RG-4C unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
Das planen die 1. und 2. Klassen TFO
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 1.Klassen SJ 18/19.pdf
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 1A - TFO SJ 18/19.pdf
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 1B - TFO SJ 18/19.pdf
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 1C -TFO SJ 18/19.pdf
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 2.Klassen SJ 18/19.pdf
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 2A - TFO SJ 18/19.pdf
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 2B - TFO SJ 18/19.pdf
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 2C - TFO SJ 18/19.pdf
Das planen die 3., 4. und 5. Klassen TFO
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 3.Klassen SJ 18/19.pdf
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 3A BW - TFO SJ 18/19.pdf
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 3A EL - TFO SJ 18/19.pdf
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 3B EL - TFO SJ 18/19.pdf
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 4.Klassen SJ 18/19.pdf
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 4A BW - TFO SJ 18/19.pdf
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 4A EL - TFO SJ 18/19.pdf
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 4B BW - TFO SJ 18/19.pdf
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 4B EL - TFO SJ 18/19.pdf
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 5.Klassen SJ 18/19.pdf
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 5A BW - TFO SJ 18/19.pdf
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 5A EL - TFO SJ 18/19.pdf
Unterrichtsbegleitende Taetigkeiten 5B BW - TFO SJ 18/19.pdf
Realgymnasium |
Technologische Fachoberschule |
RG Klasenzuweisung 2019/20.pdf | TFO Klassenzuweisung 2019/20.pdf |
RG Sprechstunden 1617.pdf | TFO Sprechstunden 18-19.pdf |
Klassenraumeinteilung 2019/20.pdf
Hallenplan-Karl-Wolf-2018-19.pdf
RG Raumbesetzung Überblick 4. Klasse RG 2019/20
TFO Raumesetzung der spezialäume (zugewiesene Klassen und Lehrpersonen)