A.1.3.3 Förderung der Mehrsprachigkeit

Die Förderung der Mehrsprachigkeit erfolgt im Rahmen des Landesgesetzes zur Oberschulreform, Nr. 11/2010 und des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1034 vom 8.7.2013. Die Förderung der Mehrsprachigkeit ist ein gemeinsames Anliegen der Schulgemeinschaft und bindet alle Fachgruppen ein, mit der Zielsetzung auf die Ausgewogenheit zwischen wissenschaftlicher, technisch-praktischer und sprachlicher Ausbildung zu achten.

Immer mehr Menschen können neben ihrer Muttersprache eine zweite Sprache gut sprechen. Die Arbeitswelt verlangt Mehrsprachigkeit. Die Schüler/innen bewegen sich in einer globalen Welt, in der Mehrsprachigkeit Türen öffnet. Auch die Schule soll deshalb zu einem Ort der Mehrsprachigkeit werden.

Die Sprachkenntnisse von Lehrpersonen der eigenen Schule werden in den curricularen Fächern, aber auch in Wahlfächern und Zusatzangeboten sowie in den fächerübergreifenden Lernangeboten eingesetzt. Weiters werden Projekte innerhalb der Schule und mit anderen Schulen durchgeführt. So etwa mit der italienischen Oberschule Gandhi im Rahmen von Lehreraustauschprogrammen. Eine eigene Vereinbarung zwischen den Meraner Oberschulen regelt die überschulischen Tätigkeiten zum Erlernen der Zweitsprache. Regelmäßige Treffen fördern die Zusammenarbeit zwischen den Schulen sowie einen verstärkten Lehreraustausch zwischen der deutschen und italienischen Schule. Daneben werden Projekte gefördert, die interkulturelle Beziehungen und Kenntnisse verstärken oder innovative Methoden im Sprachenunterricht betreffen.

An der Schule werden Initiativen zur Förderung der Mehrsprachigkeit gefördert und Lehrpersonen angehalten, Teile ihres Unterrichts in einer Fremdsprache abzuwickeln. Lehrpersonen mit CLIL Ausbildung werden ersucht, ein Semester ihres Fachunterrichts in der Fremdsprache abzuwickeln.

Schüler/innen werden nicht nur auf den Erwerb von Sprachzertifikaten vorbereitet, die bei der Zuweisung des Schul- und Bildungsguthabens berücksichtigt werden, sondern auch ermutigt, die vierte Klasse im Ausland (Auslandsjahr) oder an einer italienischen Oberschule (Zweitsprachjahr im Inland) zu besuchen.

Um den Spracherwerb zu fördern enthalten die Bewertungskriterien auch in Nicht-Sprachfächern einen starken Bezug auf Sprachkompetenzen, vor allem auf die Fachsprache.

Der inklusive Bildungsprozess bietet Wahlmöglichkeiten und Angebote, Flexibilität in der zeitlichen Strukturierung, fächerübergreifende und -verbindende Lernangebote, Lernberatung und Maßnahmen der Individualisierung und Personalisierung an. Hauptaugenmerk liegt auf der Wertschätzung der Vielfalt und der Ausschöpfung des Potenzials von unterschiedlichen Lernumgebungen.

Besondere Bildungsbedürfnisse für Mitglieder der Schulgemeinschaft mit Beeinträchtigungen und Lernschwierigkeiten oder mit Migrationshintergrund werden im Unterricht und bei der Bewertung durch den IBP, den individuellen Bildungsplan berücksichtigt. Für Schüler/innen mit Migrationshintergrund werden die Angebote des Sprachenzentrums in Anspruch genommen.

Die Anschaffung von Büchern, Medien und Lerninstrumenten in der Bibliothek berücksichtigt das mehrsprachige Lernen. Das Bibliothekscurriculum, welches Kompetenzen und Fähigkeiten beschreibt, wird in Kooperation mit den Sprachlehrpersonen erarbeitet und im Sinne einer gemeinsamen Didaktik verfolgt.

Das Sprachbewusstsein der Schüler/innen wird täglich durch neue Impulse (Einsatz von neuen Technologien, Methodenvielfalt) gefördert, und die gemeinsame sprachliche Basis von L1 (Muttersprache), L2 (Zweitsprache) und L3 (Fremdsprache) aktiviert.

Die Mehrarbeit an Planung und Forschung auf Seiten der Lehrpersonen wird bei der jährlichen Planung des funktionalen Plansolls berücksichtigt.

Die Projekte und Tätigkeiten zur Förderung der Mehrsprachigkeit werden zur Qualitätssicherung evaluiert, z.B. durch Berichte, Rückmeldungen, Dokumentation, Akzeptanz der Lernangebote, Erfolg bei Prüfungen und Wettbewerben.

(Beschluss im Plenum am 12.11.2014; Beschluss im Schulrat am 11.12.2014; ergänzt im Lehrerkollegium am 16.03.2016)