A.3.5.1 Lernberatung (Pädagogische Diagnostik)

Der Begriff „Diagnostik“ umfasst alle Tätigkeiten, die die Voraussetzungen und Bedingungen für erfolgreiche Lehr- und Lernprozesse eines Lernenden ermitteln. Darüber hinaus werden Lernprozesse analysiert und es wird ihre Wirksamkeit, die sich im Lernergebnis niederschlägt, festgestellt. Ziel der Diagnostik ist es, den individuellen Lernprozess zu optimieren.

Formen der Diagnostik

Unsere Methoden des Diagnoseverfahrens

  • dialogisch
  • Befragung:

a) Umfeldanalyse (Familie, Freizeit)

         b) Fragebogen zur Selbsteinschätzung (Kompetenztest)

         c) Befragung des Klassenrats

         d) Elterngespräch

         e) Analyse der Ausgangslage (Vorwissen, Interessen)

         f) Analyse der Lernpotentiale und Lernhindernisse

         g) Lerntyptest

         h) Analyse des Klassenklimas

  • Erstellung eines „Portfolio“ (Dokumentation)
  • Vereinbarungen/Absprachen/Lernvertrag
  • Selbstdiagnosebögen für Schüler/innen

Unter Lernberatung verstehen wir in erster Linie ein auf Dialog ausgerichtetes Beratungsgespräch zwischen Schüler/in und Lernberater/in. Vor allem in den ersten Klassen, aber auch danach erwies es sich als fruchtbar, außerhalb des Unterrichts- und schulischen Kontextes mit Schülern in Schwierigkeiten – fachlicher, persönlicher oder außerpersönlicher Natur - auf Augenhöhe in empathischer Weise zu sprechen. Grundlegend für die Lernberatung sind für uns drei Leitfragen:

Als Grundlage des Gesprächs wird eine vorher, unabhängig voneinander, erarbeitete Selbsteinschätzung der Schüler/innen und eine Fremdeinschätzung der Beraterperson erarbeitet und schriftlich fixiert. Ein vorbereiteter Gesprächsleitfaden liefert die Strukturierung des Gesprächsablaufs und der Gesprächsdokumentation. Die Dokumentation des Gesprächs dokumentiert sowohl die Anamnese bzw. Analyse der Problematik als auch diagnostische Maßnahmen zur Behebung der Lernschwierigkeiten. Mit dem betroffenen Schüler werden getroffene Vereinbarungen schriftlich festgehalten, um bei den Folgegesprächen darauf zurückzugreifen und weiter anzusetzen.

Zu den Beratungsgesprächen werden in der Regel a) alle Schüler/innen mit mehr als zwei negativen Bewertungen eingeladen. Grundsätzlich werden dreimal im Schuljahr Beratungsgespräche für diese Zielgruppe geführt. Eine intensivere Betreuung gibt es b) für Schüler/innen mit größeren Schwierigkeiten, die über den schulischen Kontext hinausführen. Dabei werden die pädagogischen, sozialen und psychologischen Dienste ebenso einbezogen wie Eltern und Klassenrat. Eine dritte Form der Lernberatung besteht im individuellen Lerncoaching.

Ein Instrument der Lernberatung ist die AG „Schüler helfen Schülern“. Die Lernberater/innen stellen die notwendigen Kontakte her und leisten Vermittlungsarbeit.

Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen Lernberater/in und Klassenvorstand stellt die Schnittstelle zwischen Klassenrat und Lernberatern dar. Die Dokumentation der Beratungsgespräche liegt im Sekretariat für alle Klassenlehrpersonen zur Einsicht auf. Eltern sollen bei Bedarf vom Beratungsgespräch informiert werden.

Die Arbeitsgruppe „Lernberatung“ trifft sich regelmäßig (mindestens alle zwei Monate), zum Erfahrungsaustausch und zu schulinterner Fortbildung. Die Evaluation der Ergebnisse erfolgt zu Schulende durch die schulinterne Evaluationsgruppe.