A.4.3.11 Finanzielle Unterstützung für Schüler/innen

Der Schulrat hat (laut Beschluss vom 30. November 2006) einen Sonderfond für bedürftige Schüler/innen in der Höhe von € 4000 eingerichtet.

Dieser steht allen bedürftigen Schülern zur Verfügung und sieht vor:

eine finanzielle Beihilfe bei schulbegleitenden Tätigkeiten (max. € 150 für BienniumsSchüler/innen und max. € 350 für TrienniumsSchüler/innen
den Erlass der schulinternen Schülerbeiträge

Die Arbeitsgruppe des Schulrates zur Gewährung der Beihilfe besteht aus:

  • der Vertretung der Buchhaltung

  • einer Schülervertretung

  • einer Elternvertretung

  • Vizedirektor/in

  • Direktor

Kriterien für die Zuweisung

  • Einkommensuntergrenze

  • soziale Härtefälle (Vollwaise, Todesfälle, schwere Erkrankung und Invalidität, Pflegefälle, Arbeitslosigkeit und Arbeitsausfälle, schwierige Familiensituation ...)

  • Die Gesuche um Beihilfe müssen innerhalb 30. November oder 30. März eines jeden Jahres schriftlich an die Schulleitung gerichtet werden.

  • Die einzelnen Gremien (Schülerrat, Elternrat und Lehrerkollegium) werden über die Maßnahme informiert.