A.4.3.12 Praktika

Am Realgymnasium und der Technologische Fachoberschule Meran werden im Bereich der Praktika folgende Tätigkeiten in einem Mindestausmaß von 120 Stunden am Realgymnasium und 180 Stunden an der Technologischen Fachoberschule durchgeführt:
 

RG

3. Klasse:
50 Stunden Meeresbiologische Woche

(= 34 Stunden + 16 Vor- und Nachbereitung)
oder, in Alternative:
- 1 Praktikum
- Arbeit im sozialen Bereich
- Teilnahme an Olympiaden

120 Stunden

4. Klasse: 2 Wochen Praktikum

(68 Stunden + 2 Stunden Vor- und Nachbereitung

 

TFO BAUWESEN

3. Klasse BAUWESEN

Betriebspraktikum – Baustelle = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std.
Rhetorikprojekt = 5 Std.
Betriebsbesichtigungen = 5 Std.

max. 180 Stunden

4. Klasse BAUWESEN

Betriebspraktikum – Planung = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std.
Betriebsbesichtigungen = 5 Std.

 

5. Klasse BAUWESEN

Vermessungswoche = 20 Std.
Fachmesse = 5 Std.

 

TFO ELEKTRONIK

3. Klasse ELEKTRONIK

Betriebspraktikum FREIWILLIG = 10 Tage x 7 Std. = 70 Std.
Rhetorikprojekt = 5 Std.

180 Stunden

4. Klasse ELEKTRONIK

Betriebspraktikum = 2,5 Wo = 100 Std.
Füla 4. Klasse – 20 Std.
Elektronik Messe München – 15 Std.

 

5. Klasse ELEKTRONIK
Bewerbung – 2 Std.
Technisches Projekt 5. Kl. – 38 Std.

 

Tätigkeiten, Bewertung und Überprüfung

  • Betriebspraktika während des Unterrichts
  • Betriebspraktika in der unterrichtsfreien Zeit
  • Vor- und Nachbereitung der Praktika
  • Evaluation und Feedback mit dem Tutor bzw. in der Gruppe mit den Fachlehrpersonen
  • Form der Bewertung - Kriterien: der Tutor schlägt eine Bewertung der Dokumentation des Praktikums, d.h. des Praktikumsberichts vor, die von der Fachlehrperson übernommen wird. Die Bewertung betrifft die inhaltlichen Ausführungen und die formale Gestaltung. Im Falle einer Zusammenarbeit mit Lehrpersonen der zweiten Sprache oder Fremdsprache können entsprechende Bewertungselemente in diesen Fächern Grundlage für Bewertungen sein. Die Schüler/innen gestalten den Praktikumsbericht anhand einer Vorlage.
  • Überprüfung: Die Dokumentation in einem Portfolio - nach einer entsprechenden Anpassung des elektronischen Registers kann dieses Registerauszüge enthalten – erlaubt die Überprüfung der An- und Abwesenheit der Schülerin oder des Schülers bei den Tätigkeiten im Bereich Schule-Arbeitswelt.
  • Sommerarbeit in einem fachrichtungsbezogenen Bereich: Es werden max. 50 Stunden als Tätigkeiten im Bereich Schule-Arbeitswelt anerkannt. Voraussetzung ist die Ernennung eines Tutors bzw. einer Tutorin der Schule.

Für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung müssen die Schüler/innen mindestens 75% der insgesamt festgelegten Tätigkeiten im zweiten Biennium und in der 5. Klasse durchführen. Dies beträgt 80 Stunden am Realgymnasium (75% von 120 Stunden) und 135 Stunden an der Technologischen Fachoberschule (75% von 180 Stunden).

Ressourcen

Für die Betreuung der Schüler/innen als Tutoren, Bewertung sowie Vor- und Nachbereitung werden die curricularen Stunden verwendet, die an den Tagen der Schüler/innen im Praktikum ausfallen. Dazu werden die Lehrpersonen im Verhältnis zu den Wochenstunden in der Klasse den Schülern zugeteilt. Lehrpersonen stehen der Schule in dieser Zeit zudem für Vertretungsstunden zur Verfügung. Für den Besuch der Schüler/innen in den Betrieben vor Ort suchen die Lehrpersonen um die Rückvergütung der Fahrtspesen an. Mit der Erbringung der oben erwähnten Tätigkeiten erfüllen die Lehrpersonen ihr Stundensoll für den entsprechenden Zeitraum in der jeweiligen Klasse.

Richtlinien für Betriebspraktika am Realgymnasium

Die Schüler/innen haben das Recht, pro Schuljahr ein Berufspraktikum zu absolvieren. Dabei werden sie von einem internen und externen Tutor betreut. Der während des Praktikums in der Klasse behandelte Lehrstoff muss selbstständig nachgeholt werden. In der 4. Klasse nehmen alle Schüler/innen zwei Praktikumswochen in Anspruch - siehe die Regelung des Bereichs Schule-Arbeitswelt. Schüler/innen im Zweitsprachjahr nehmen an den entsprechenden Tätigkeiten der Gastschule teil – dies ersetzt die für den Bereich Schule-Arbeitswelt vorgesehenen Tätigkeiten an der Schule Realgymnasium und technologische Fachoberschule Meran. Für die Schüler/innen im Auslandsjahr gilt das Auslandsjahr als Tätigkeit im Bereich Schule-Arbeitswelt.

Für die Praktika gelten am Realgymnasium folgende Regeln:

  • möglicher Zeitraum: wird im Schulkalender und im Kalender auf der Webseite veröffentlicht
  • Dauer: bis zu zwei Wochen in einem Schuljahr (mit Ferien auch verlängerbar).
  • Anmeldung: Antragsformulare sind auf der Schulwebseite abzuladen oder im Sekretariat erhältlich. Anträge sind im Sekretariat einzureichen. Die Termine werden auf unserer Webseite veröffentlicht.
  • Voraussetzungen: Die Schüler/innen müssen sich die Praktikumsstelle und den internen Tutor selbst suchen. Unterstützung bietet eventuell der Förderverein der Schulgemeinschaft. Der Klassenrat prüft die Ansuchen. Bei Bedenken erhalten die Eltern eine schriftliche Empfehlung.
  • Empfehlung - betrifft nicht die 4. Klasse: In der Regel wird der Klassenrat von einem Berufspraktikum während der Unterrichtszeit abraten, wenn Schüler/innen:
    • im gleichen Schuljahr an einem längeren Austauschprogramm im In- oder Ausland teilnehmen
    • bedenkliche Leistungsschwächen aufweisen
    • viele Absenzen angesammelt haben
    • ein für den Schultyp ungeeignetes Praktikum vorschlagen

Empfehlung (betrifft nicht die 4. Klasse)

  • In der Regel wird der Klassenrat von einem Berufspraktikum während der Unterrichtszeit abraten, wenn Schüler/innen:

  • im gleichen Schuljahr an einem längeren Austauschprogramm im In- oder Ausland teilnehmen

  • bedenkliche Leistungsschwächen aufweisen

  • viele Absenzen angesammelt haben

  • ein für den Schultyp ungeeignetes Praktikum vorschlagen