A.4.3.10 Elternabende

Elternabende können auf Klassenebene  für mehrere Klassen gemeinsam und für die ganze Schule stattfinden und dienen:

  • der Einbindung der Eltern in die Schulgemeinschaft

  • dem gegenseitigen Kennenlernen

  • der Vorstellung und Besprechung von schulbegleitenden Veranstaltungen und deren Finanzierung

  • der Präsentation von Projekten oder didaktischen Vorhaben

  • der Beratung bei Konflikten.

Die Einladung an die Eltern erfolgt schriftlich durch die Klassenlehrperson auf Antrag:

  • der Fachlehrer/innen

  • der Elternvertreter/innen

  • der Schüler/innen oder

  • der Tutoren für Eltern bzw. Schüler.

Die Direktion wird über das Sekretariat von der Veranstaltung eines Elternabends schriftlich in Kenntnis gesetzt. Ebenso ist der Hauswart rechtzeitig zu informieren, um ein ordnungsgemäßes Öffnen bzw. Schließen des Schulgebäudes zu ermöglichen.

Für die 1. Klassen findet verbindlich zu Schulbeginn ein Elternabend mit folgendem Programm statt:

  • Begrüßung durch die Schulführungskraft

  • Vorstellung der Klassenlehrperson und der Fachlehrpersonen

  • Kennenlernen der Eltern untereinander und Wahl der Elternvertreter/innen

  • Vorstellung des Leitbildes, des Dreijahresplans und besonderer didaktischer Maßnahmen

  • Besichtigung des Schulgebäudes

Die Gestaltung und Moderation obliegt den Klassenlehrpersonen der 1. Klassen. Alle Fachlehrpersonen und die Schulführungskraft sollten zu Beginn der Sitzung anwesend sein.