A.4.1.2 Arbeitsgruppenleiter/in

  • wird von der Arbeitsgruppe bei der ersten Sitzung bestimmt
  • koordiniert die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe
  • sorgt für die Erarbeitung und Einhaltung der Geschäftsordnung
  • verfasst den Abschlussbericht
  • beruft die Sitzungen ein und erstellt die Tagesordnung
  • hält Kontakt zu den Koordinatoren und der Direktion
  • vertritt die Arbeitsgruppe nach außen