A.4.1.10 Schlichtungskommission

Die Schlichtungskommission setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • aus vier Lehrpersonen (zwei RG und zwei TFO),
  • zwei Schüler/innen (einer RG und einer TFO),
  • zwei Elternvertreter (einer RG und einer TFO),
  • dem Direktor, der auch den Vorsitz hat.

Die Lehrer/innen werden aus dem Kollegium gewählt, die Eltern aus dem Elternrat, und die Schüler aus dem Schülerrat.

Die Amtsdauer beträgt drei Jahre.

Die Schlichtungskommission tritt bei Rekursen gegen verhängte Disziplinarmaßnahmen zusammen und hat folgende Aufgaben:

  • Vermittlung bzw. Schlichtung bei Verstößen gegen die bestehende Schulordnung
  • Verhängung bzw. Bestätigung oder Annullierung von Disziplinarmaßnahmen