A.4.1.4 Klassenvorstände

Allgemeine organisatorische Aufgaben

  • Der Klassenvorstand unterstützt die Klasse bei der Erstorganisation von unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen (Festlegung des Ziels, Suche der Begleitlehrpersonen bei Lehrausflügen und Lehrfahrten), ist jedoch nicht verantwortlich für die Detailplanung und Durchführung der Tätigkeiten, sofern er nicht selbst an der Veranstaltung teilnimmt.
  • Nach dem erfolgten Beschluss des Klassenrates schickt er die Übersicht über die Tätigkeiten an den für das Schulprogramm zuständigen Koordinator.
  • Er informiert die Schüler/innen über das Schulprogramm, speziell über die Neuerungen im schulischen Alltag.
  • Er organisiert, nach Absprache mit den Lehrpersonen des Klassenrates, die Sitzordnung in der Klasse. Er führt den Vorsitz in den Klassenratssitzungen, ergänzt bei Bedarf die vorgegebene Tagesordnung, delegiert die Abfassung des Protokolls und sorgt in der 5. Klasse für die Abfassung des Klassenberichts.
  • Er beruft, bei Bedarf, außerplanmäßige Klassenratssitzungen ein.
  • Er moderiert den Elternabend der 1. Klasse, an dem alle Lehrpersonen des Klassenrates teilnehmen.
  • Er gibt der Klasse Informationen zu folgenden Inhalten:
    • wichtige Teile des Schulprogramms
    • Protokolle der Klassenversammlungen, der Klassenrats- und Schülerratssitzungen
    • Projektplanungen
    • schulergänzende Tätigkeiten
    • Koordinierungen im Klassenrat
    • wichtige Mitteilungen der Direktion
    • Anträge der Klasse
    • Klassenfotos

Aufgaben vertraulicher Natur

  • Der Klassenvorstand ist erster Ansprechpartner der Klasse in allen Belangen und in dieser Funktion Mittler zwischen Klasse, Eltern, anderen Lehrpersonen des Klassenrats, Mitarbeitenden der Schulverwaltung und der Schulleitung.
  • Er beobachtet die Klasse in Hinsicht auf Verhalten und Leistung und steht der Klasse als Berater in schulischen Belangen zur Verfügung Er entschuldigt die Absenzen und Verspätungen der Schüler/innen seiner Klasse. Mehrtägige vorhersehbare Absenzen werden vom Direktor nach Rücksprache mit dem Klassenvorstand genehmigt.
  • Er meldet der Schulleitung Verhaltensauffälligkeiten in der Klasse, häufige Verspätungen oder unentschuldigte Absenzen und mehr als eine Eintragung und bespricht mit der Schulleitung das weitere Vorgehen. Er sorgt für die Information der Familien ab der 2. Eintragung. Bei kleineren Unregelmäßigkeiten nimmt er selbst Kontakt mit dem Elternhaus auf.
  • Er schlägt in den Bewertungskonferenzen die Betragensnote mit der entsprechenden Begründung vor und gibt die Anzahl (in Stunden) der unentschuldigten Absenzen an.

Der Klassenvorstand einer 5. Klasse hat im anschließenden Schuljahr Anrecht auf ein ‚Sabbatjahr’, d.h. er wird nicht als Klassenvorstand eingesetzt.

Der Klassenvorstand wird möglichst nach folgenden Kriterien bestimmt:

  • Anzahl der Unterrichtsstunden in der Klasse
  • didaktische Kontinuität

Die Tätigkeiten der Klassenvorstände werden in Form von bis zu 20 UE bzw. über die Leistungsprämie verrechnet. Für vertrauliche Aufträge im Rahmen der Tätigkeiten als Klassenvorstand können im Sinne des Art. 11, LKV 2003 Überstunden ausbezahlt bzw. Zusatzpunkte für die Leistungsprämie vergeben werden..