A.4.1.1 Direktionsrat

  1. Aufgaben und Funktion:
    Die Mitarbeiter/innen im Direktionsrat sind Verbindungsglied zwischen Direktion und Kollegium. Sie vertreten die Interessen der Lehrpersonen in didaktischen und personellen Belangen und informieren das Kollegium über die Anliegen der Schulleitung.
  2. Zusammensetzung:
    Das Kollegium wählt aus seiner Mitte die Mitarbeiter, die beide Teilkollegien, verschiedene Fächer und beide Geschlechter repräsentieren. Ihre Amtszeit beträgt 1 Jahr.
  3. Der gesamte Direktionsrat trifft sich wenigstens am Beginn und am Ende des Schuljahres, die Direktionsräte der einzelnen Schulen bei Bedarf, mindestens aber einmal im Monat.
  4. a) Jedes Mitglied kann eine Sitzung des Direktionsrates beantragen. Die Einberufung erfolgt durch den Direktor.
    b) Die Ergebnisse jeder Sitzung werden in einem Kurzprotokoll festgehalten.
    c) Die Tagesordnung der Plenarsitzungen setzt der Direktor nach Absprache mit den Mitarbeitern fest.