A.4.1.6 Lehrpersonen für Inklusion

  1. Die Lehrperson für Inklusion ist der gesamten Klasse zugewiesen und betreut alle Schüler/innen mit Lernschwierigkeiten, insbesondere aber jene Schüler/innen mit besonderen Bedürfnissen:
    1. Sie betreut die Schüler/innen im Unterricht (Hilfe beim Schreiben, beim Lösen von Aufgaben, Betreuung bei Gruppenarbeiten usw.)
    2. Sie unterstützt die Schüler/innen bei Schularbeiten, Tests und Prüfungen, indem sie Impulse gibt, Aufgabenstellungen erläutert und auf grobe Fehler bei den Lösungen hinweist.
    3. Sie bereitet die Schüler/innen vor Schularbeiten, Tests, Prüfungen bei Bedarf gezielt vor.
    4. Sie berät, organisiert und unterstützt die Schüler/innen bei der Erledigung von Hausaufgaben, Vorbereitung von Referaten oder anderen schulischen Tätigkeiten auch außerhalb des Regelunterrichts
    5. Sie führt regelmäßig, aber wenigstens einmal im Monat mit den Schülern/innen mit besonderen Bedürfnissen ein Orientierungsgespräch (Kontrolle der Heftführung, Stärken- Schwächenanalyse, Hilfe bei der Lernorganisation, Methodentraining usw.)
  2. Die Lehrperson für Inklusion unterstützt den/die Fachlehrer/in im Unterricht. Um eine aktive Teilnahme für Schüler und Schülerinnen mit besonderen Bedürfnissen zu gewährleisten, sieht die Lehrperson für Inklusion einen wöchentlichen Austausch mit den Fachlehrpersonen vor.
  3. Sie informiert sich zu Schulbeginn über alle Schüler/innen mit besonderen Bildungsbedürfnissen und teilt wichtige Informationen zu den einzelnen Schülern/innen dem Klassenrat mit.
  4. Sie arbeitet mit den Fachlehrpersonen die notwendigen Stütz- und Kompensationsmaßnahmen aus und pflegt den Kontakt mit den Erziehungsberechtigten und Fachdiensten.
  5. Die Lehrpersonen für Inklusion treffen sich regelmäßig mit der Koordinatorin zu Absprachen und Planungen, gemeinsamer Fortbildung und Evaluation der Tätigkeit.
  6. Die Erstellung von pädagogisch-didaktisch relevanten Dokumenten koordiniert die ILP (Antrag um Abklärung, individueller Bildungsplan, Funktionelles Entwicklungsprofil, ...)
  7. Die Lehrperson für Inklusion erstellt zusammen mit den Fachlehrern/innen den individuellen Bildungsplan, führt bei den Inklusionssitzungen den Vorsitz und sorgt für die Abfassung des Protokolls.
  8. Sie schlägt differenzierte Formen der Leistungsüberprüfung und Kriterien für die Bewertung vor.
  9. Die ILP ist Experte für den Ankauf von spezifischen Lehr- und Lernmitteln
  10. Die ILP Hält sich über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen auf dem Laufenden
  11. Sie sorgt kontinuierlich für ihre Fort- bzw. Weiterbildung.