A.4.2.6 Digitale Klassen

Benutzerordnung für die digitale Klasse

  1. Die Schüler/innen der digitalen Klassen bringen ihr eigenes Gerät mit (Prinzip BYOD - bring your own device).
  2. Das mitgebrachte Gerät entspricht den technischen Anforderungen, die bei Projektbeginn (Frühjar 2015) erläutert wurden und am Anfang eines jeden Schuljahres aktualisiert werden.
  3. Das mitgebrachte Gerät muss jeden Tag vor Schulbeginn aufgeladen werden.
  4. Das Gerät muss vom Schüler mit der vereinbarten Software ausgestattet sein. Er ist auch für die Aktualisierung des Betriebssystems und der benutzten Software verantwortlich. Er ist für die sichere Speicherung von persönlichen Daten und Dokumenten verantwortlich. Dazu können Speichermedien (internes/externes Speichermedium) oder Cloud Systeme genutzt werden. Die Schule ist für den Verlust von Daten oder Dokumenten des Schülers nicht verantwortlich.
  5. Der Eigentümer des Gerätes ist für das Gerät verantwortlich und bewahrt es an einem sicheren Ort auf. Dafür stehen u. a. die Spinde zur Verfügung. Die Schule ist nicht verantwortlich im Falle von Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch des Gerätes.
  6. Die Lehrperson entscheidet über die Nutzung des Gerätes im Unterricht. Die Anweisung diesbezüglich werden von den Schülern befolgt. Zur Kontrolle darf eine Lehrperson die Schüler/innen auffordern, ihre offenen und verborgenen Fenster sowie laufende Programme zu zeigen.
  7. Die Internetanbindung erfolgt über das schuleigene WLAN-Netz. Sollte eine Anbindung über andere technische Netze (z.B. G3, G4 oder Ähnliches) erfolgen, obliegt die Verantwortung alleine dem Nutzer bzw. dessen Erziehungsberechtigten.
  8. Die Schüler/innen dürfen die Geräte im Unterricht nur zu didaktischen Zwecken benutzen. Im Zweifelsfall muss der Schüler die Lehrperson um Erlaubnis fragen.
  9. Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts und des Urheberrechts sind jederzeit zu beachten. Es ist nicht gestattet, gewaltverherrlichende, rassistische und politisch extreme sowie diskriminierende und/oder menschenverachtende Inhalte aufzurufen oder zu versenden.
  10. Die Schule speichert und kontrolliert den Datenverkehr (u. a. auch die Internetnutzung) der Nutzer.
  11. Die Schule macht von ihren Einsichtsrechten in Fällen des Verdachts von Missbrauch durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch.
  12. Das Ausprobieren, das Ausforschen und die Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen und sonstiger Authentifizierungsmittel sind wie der Zugriff auf fremde, persönliche Verzeichnisse und Dateien des Eigentümers unzulässig.
  13. Ohne ausdrückliche Genehmigung der Betroffenen (bzw. der Erziehungsberechtigten im Falle Minderjähriger) und der jeweiligen Lehrperson dürfen keine Aufnahmen (Foto, Video, Ton) in der Schule gemacht werden. Dasselbe gilt für das Hochladen solcher Bild- und Tondateien in das Internet (besonders, aber nicht nur, in soziale Netze wie Facebook, Youtube, Instagram, Whatsapp u.a.m.).
  14. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.
  15. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet genutzt werden.
  16. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber auf eigenen Internetseiten verwendet werden. Grundsätzlich ist der Urheber zu nennen.
  17. Bei der Ausführung von Arbeitsaufträgen (Hausaufgaben, Schularbeiten, Recherchen usw.) verpflichten sich Schüler und Schülerinnen zu einer korrekten Vorgangsweise, insbesondere in Bezug auf korrektes wissenschaftliches Arbeiten und Unterlassung von Plagiaten (Vollplagiat, Teilplagiat, Übersetzungsplagiat u. Ä.).
  18. Weiters sind die allgemeinen Bestimmungen der Hausordnung und des Gesetzes zu beachten.
  19. Verstoße gegen diese Benutzerordnung werden laut Schulprogramm mit den entsprechenden Disziplinarmaßnahmen geahndet. Bei Missbrauch kann einem Nutzer der Zugang zum Schulnetz verwehrt werden.
  20. Die Zulassung zur digitalen Klasse und zum schulischen WLAN-Netz erfolgt nach Einischtnahme in diese Benutzerordnung und nach Annahme aller Bedingungen durch den Nutzer bzw. dessen Erziehungsberechtigten.