A.4.2.5 Plenum

  1. Einberufung des Gremiums
    1. Die Einberufung erfolgt durch den Direktor mindestens eine Woche vorher.
  2. Vorsitz
    1. Den Vorsitz führt der Direktor oder dessen Stellvertreter oder ein designiertes Mitglied, oder im Zweifelsfall das älteste Mitglied.
    2. Der Vorsitzende bestimmt für Diskussionen, nach einem Rotationsprinzip, eine/n Moderator/in. Der/die Moderator/in verhält sich neutral. (siehe Berufsbild)
  3. Häufigkeit und Dauer der Sitzungen
    1. Folgende Sitzungen werden durchgeführt: Antrittskonferenz, Eröffnungskonferenz, Tätigkeits- bzw. Schulprogrammsitzung, erste Bücherkonferenz, zweite Bücherkonferenz, Evaluation- bzw. Jahresrückblick. Weitere Sitzungen werden nach Bedarf durch den Direktor oder auf Antrag einer 1/3 Mehrheit des Kollegiums einberufen.
    2.  Sitzungen sollten inklusive Pause nicht länger als drei Stunden dauern.
  4. Anwesenheit der Mitglieder
    1. Die Anwesenheit ist verpflichtend. Abwesenheiten sind zu rechtfertigen.
    2. Abmeldungen erfolgen beim Vorsitzenden; Name und Uhrzeit werden protokolliert.
    3. Mitglieder einer gewählten Arbeitsgruppe werden bei mehr als drei unentschuldigten Abwesenheiten in Folge von der Gruppe ausgeschlossen.
  5. Tagesordnung
    1. Die Tagesordnung wird an der Anschlagtafel ausgehängt.
    2. Alle Tagesordnungspunkte tragen den Vermerk:
      D = Diskussion (mit Moderation),
      B = Beschluss,
      M = Mitteilung
    3. Abänderungen der Tagesordnung auf Anfrage nur am Beginn der Sitzung und bei Zustimmung von 2/3 des Kollegiums (Stimmenthaltung nicht möglich).
    4. Unter „Allfälliges“ können keine Beschlüsse gefasst werden.
  6. Beschlussfähigkeit
    1. Das Kollegium ist beschlussfähig bei einer Anwesenheit von 50% +1 der Mitglieder
    2. Die Beschlüsse sind bei einer einfachen Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder gültig.
  7. Abstimmung
    1. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen, oder auf Wunsch einer 1/3 Mehrheit auch geheim.
    2. Personenwahlen in ein Gremium sind geheim und die Betroffenen verlassen den Sitzungsraum. Es dürfen in der Regel zwei Vorzugsstimmen abgegeben werden; bei Stimmgleichheit ist eine Stichwahl abzuhalten.
    3. Beschlüsse sollten nicht ohne vorhergehende Diskussion gefasst werden.
    4. Anträge müssen klar formuliert werden, vorzugsweise schriftlich.
    5. Die Abstimmung über einen Gegenantrag muss vor der Abstimmung des Antrags erfolgen.      
    6. Bevor ein neuer Antrag gestellt werden kann, muss über den vorhergehenden abgestimmt werden.
    7. Wichtige didaktische Neuerungen oder Schulprogrammbeschlüsse betreffen das ganze Lehrerkollegium, eine Stimmenthaltung wird mit dem didaktischen Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung ausgeschlossen.
  8. Wortmeldung
    1. Wortmeldungen sind nur zu Punkten der Tagesordnung möglich.
    2. Die Reihenfolge der Wortmeldungen muss eingehalten werden.
    3. Redezeit bei Debatten ca. 3 Minuten. Vertagung
  9. Der Vorsitzende kann nach Bedarf gewisse Punkte vertagen.
  10. Protokoll
    1. Anwesend
    2. Abwesend mit Grundangabe
    3. Ort
    4. Datum
    5. Dauer
    6. Tagesordnung
    7. Inhalte
    8. Abstimmungsergebnisse
    9. Verantwortliche für die Umsetzung von Vorhaben
    10. Das Protokoll muss für alle Mitglieder einsichtig sein und spätestens nach einer Woche aufliegen, auf jeden Fall bei der nächsten Sitzung, falls diese in knapperen Abständen erfolgt. Das Protokoll rotiert alphabetisch.
  11. Einladung von Experten und anderen Personen (Beobachter / Berater)
    1. Muss als Punkt in die Tagesordnung aufgenommen werden.
  12. Durchführungen und Bekanntmachung der Beschlüsse
    1. Die vom Plenum gefassten Beschlüsse sind verbindlich und die Schulleitung ist für die Umsetzung verantwortlich. Die Bekanntmachung erfolgt durch die Veröffentli- chung des Protokolls im Lehrerzimmer.