A.4.2.11 EDV-Räume

  1. Vormerkungen für die Benutzung der EDV-Räume erfolgt über das elektronische Register.
  2. Schüler/innen dürfen sich nur in Anwesenheit einer Lehrperson im EDV-Raum aufhalten.
  3. Die Nutzer verpflichten sich, die Geräte sachdienlich zu behandeln und mit den Daten im Schulnetzwerk verantwortungsvoll umzugehen. Defekte und Störungen an den PCs müssen unverzüglich der anwesenden Lehrperson gemeldet werden. Essen und Trinken ist im EDV-Raum untersagt.
  4. Jene Lehrperson, die den EDV-Raum reserviert, hat das Recht, zusätzliche Schüler oder Schülergruppen in der Stunde zuzulassen oder sie abzuweisen.
  5. Die Nutzung des Schulnetzwerkes erfolgt über einen persönlichen Benutzerzugang. Um Missbrauch zu vermeiden, müssen alle Benutzer/innen ein persönliches Kennwort verwenden und dieses geheim halten. Jeder ist für Missbrauchs seines Accounts selbst verantwortlich.
  6. Schüler/innen haben ein „Druckguthaben“, das zu Beginn des Schuljahres festgesetzt und entsprechend aufgeladen wird. Schwarz-weiß Drucke kosten 4 Cent; Farbdrucke 12 Cent.
  7. Beim Verlassen des Raumes achtet die Lehrperson darauf, dass sich die Schüler ordnungsgemäß abmelden, Bildschirme ausschalten und die Stühle ordentlich hinstellen.
  8. Die EDV-Räume müssen verschlossen werden.
  9. Der Internetzugang ist für Schüler/innen freigeschaltet. Die Lehrperson ist für die Nutzung durch die Schüler/innen verantwortlich. In den Windows-Räumen kann die Lehrperson den Internetzugang sperren.
  10. Trotzdem verpflichtet sich jeder Nutzer, alle Handlungen zu unterlassen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder Sittlichkeit gefährdet oder gegen Gesetze verstößt. Insbesondere sind das Datenschutzgesetz, das Jugendschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz, sowie Persönlichkeits- und Urheberrechte zu beachten. Der Besuch von Seiten mit verfassungsfeindlichen, rassistischen, faschistischen und pornographischen Inhalten, sowie von Seiten mit Aufforderungen zu Straftaten ist verboten.
  11. Es ist untersagt, über den Internetzugang der Schule Informationen zu verbreiten, die das Ansehen der Schule oder ihrer Mitglieder in irgendeiner Form schädigen.
  12. Die Schule behält sich vor, didaktisch nicht sinnvolle Seiten zu sperren.
  13. Veränderungen der Installation und Konfiguration der PCs und des Netzwerkes ist untersagt, ebenso die Manipulation an der Hardwareausstattung.
  14. Nutzer, die gegen die Benutzerordnung verstoßen, können durch Klassenratsbeschluss von der Nutzung der EDV-Räume ausgeschlossen werden.

Im Falle einer Verletzung von geltendem Recht, können zivil- oder strafrechtliche Schritte eingeleitet werden.