A.4.2.14 Unfallverhütungsvorschriften in der Werkstatt

  1. Alle Schüler/innen haben sich in der Werkstätte diszipliniert zu verhalten.
  2. Anordnungen der Lehrpersonen sind unbedingt einzuhalten und zu befolgen.
  3. Kein Schüler darf durch Gedankenlosigkeit, Unachtsamkeit, Leichtsinn oder Blödelei sich und seine Mitschüler in Gefahr bringen.
  4. Das Tragen von Arbeitskleidung (Arbeitsanzug/Schürze, festes Schuhwerk) ist Pflicht.
  5. Sicherheitskennzeichnung, Schutzvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen sind zu beachten und dürfen nicht entfernt oder beschädigt werden.
  6. Schäden und technische Mängel an Maschinen, Werkzeugen und anderen Arbeitsgeräten müssen der zuständigen Lehrperson gemeldet werden.
  7. Elektrische Betriebsmittel mit beschädigten Anschlussleitungen dürfen nicht benutzt werden.
  8. Das Arbeiten auf Maschinen, das Benutzen von Werk/Messzeugen und anderen Arbeitsgeräten ist erst nach Absprache mit der zuständigen Fachlehrperson erlaubt.
  9. Scharfe und spitze Gegenstände dürfen niemals in der Kleidung getragen werden.
  10. Schüler dürfen keine Lasten über 25 kg tragen.
  11. Schmuckstücke, Uhren und Ringe sind vor Beginn der Arbeiten abzulegen.
  12. Kabel sind so auszulegen dass keine Stolper- und Verwicklungsgefahr entsteht.
  13. Bei Bedarf sind Sicherheitsbrillen, Gehörschutz, Schutzhandschuhe zu tragen.
  14. Bei Arbeiten in der Schweißabteilung muss der Schutzvorhang unbedingt geschlossen werden und die Entlüftungsanlage (Abzug) eingeschalten werden.
  15. An jeder Maschine dürfen maximal zwei Schüler/innen arbeiten, weitere Schüler/innen haben einen Sicherheitsabstand von mind. einen Meter einzuhalten
  16. In der Werkstätte dürfen sich maximal 13 Schüler und zwei Lehrpersonen aufhalten.
  17. Das Rauchen in der Werkstätte ist strengstens verboten.
  18. Entstandene Abfallprodukte (Späne, Schlacke, Kunststoff, Holzabfälle usw.) sind unbedingt ordnungsgemäß in dafür vorgesehene Eimer zu entsorgen.
  19. Am Arbeitsplatz hat stets Ordnung zu herrschen. Notwendige Werkzeuge und Messzeuge sind getrennt zu ordnen. Nach Beendigung der jeweiligen Arbeit sind diese sofort zu säubern und in die dafür vorgesehenen Schubladen zu ordnen.
  20. Der Arbeitsplatz, alle benutzten Maschinen und Arbeitsgeräte sind 10 min. vor Unterrichtsende gründlich zu reinigen, alle Maschinen sind vom Netz zu ziehen (jeweils zwei Schüler sind für die Ordnung und das saubere Hinterlassen der Werkstätte verantwortlich). Benutze Arbeitsanzüge/schürzen sind ordnungsgemäß in die Schränke zu legen.
  21. Bei Ausbruch eines Notstandes (Brand oder sonstiger Unfall) haben sich die Schüler ruhig zu verhalten und die Anweisungen der Lehrpersonen zu befolgen.