A.4.2.8 AG Schulentwicklung

Die Arbeitsgruppe besteht aus einer Kerngruppe mit Direktor und Mitarbeiter/innen, Koordinator/innen, Fachgruppenleiter/innen und kann nach Bedarf durch interne oder externe Experten erweitert werden. Interessierte Kolleginnen und Kollegen können an den Arbeitssitzungen teilnehmen. Die Gruppe wird das Kollegium über Sitzungen, Tagesordnungen und Ergebnisse informieren, zunächst im Aushang, in Zukunft elektronisch.

Während der Direktionsrat sich mit der Planung von Plenarsitzungen und kurzfristigen Regelungen befasst, ist es Aufgabe der AG, Themen der Schulentwicklung zu vertiefen. Ansonsten gilt die seit 2001 beschlossene Geschäftsordnung.

  1. Die Arbeitsgruppe konstituiert sich am Beginn des Schuljahres und wird durch das Plenum bestätigt.
    1. Die Anwesenheit der Mitglieder ist verpflichtend.
    2. Die Gruppe sollte sich kontinuierlich alle fünf bis sechs Wochen treffen.
  2. Die Mitglieder wählen bei ihrer ersten Sitzung eine Leiterin/einen Leiter und erstellen einen Tätigkeitsplan.
    1. Die Geschäftsordnung wird überprüft und notfalls adaptiert.
    2. Die Moderation sowie die Schriftführung sollte im Rotationsprinzip alle Mitglieder der Gruppe einbeziehen.
    3. Die Tagesordnung für die nachfolgende Sitzung sollte bereits am Ende jeder Sitzung als Entwurf feststehen.
    4. Protokolle sollten spätestens in einer Woche vorliegen.
    5. Der/Die Leiter/in hält Kontakt zu den Koordinatoren und beruft die Sitzungen nach Absprache mit den Mitgliedern ein.
  3. Bei Bedarf sind Experten hinzuziehen
  4. Beschlüsse der Arbeitsgruppe werden dem Plenum zur Prüfung vorgelegt und dienen als Grundlagen für weitere Diskussionen und Kollegiumsbeschlüsse.